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Beschlussvorlage (Einmaliger Einrichtungszuschuss in Verbindung mit der Aufnahme des Jugendzentrumsbe-triebes in Manheim-neu)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
232 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
05.04.18, 13:16
Aktualisiert
05.04.18, 13:16
Beschlussvorlage (Einmaliger Einrichtungszuschuss in Verbindung mit der Aufnahme des Jugendzentrumsbe-triebes in Manheim-neu) Beschlussvorlage (Einmaliger Einrichtungszuschuss in Verbindung mit der Aufnahme des Jugendzentrumsbe-triebes in Manheim-neu) Beschlussvorlage (Einmaliger Einrichtungszuschuss in Verbindung mit der Aufnahme des Jugendzentrumsbe-triebes in Manheim-neu) Beschlussvorlage (Einmaliger Einrichtungszuschuss in Verbindung mit der Aufnahme des Jugendzentrumsbe-triebes in Manheim-neu)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23/23.3 Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeitung: Thomas Kümpel TOP Drs.-Nr.: 205.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 17.04.2018 Jugendhilfeausschuss 19.04.2018 Stadtrat 24.04.2018 X 28.03.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einmaliger Einrichtungszuschuss in Verbindung mit der Aufnahme des Jugendzentrumsbetriebes in Manheim-neu Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 18.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr: 2018 Produktsachkonto: 363660100 / 5318151 Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss, der Jugendhilfeausschuss sowie der Stadtrat nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Aufnahme des Jugendzentrumsbetriebes in Manheim-neu zustimmend zur Kenntnis und beschließen, hierfür einen einmaligen Einrichtungszuschuss in Höhe von bis zu 18.000,00 € bereit zu stellen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Kümpel gez. Schürheck gez. Landscheidt gez.Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Cornely MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 18.000,00 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 18.000,00 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 18.000,00 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 205.18 Seite 2 Begründung: Am 19.02.2018 fand auf Einladung der Verwaltung ein Abstimmungsgespräch bezüglich des Jugendzentrums Manheim-neu mit Trägervertretung und Mitarbeiterteam des Jugendzentrums statt. Im Gespräch wurde einvernehmlich vereinbart, dass das Jugendzentrum seinen Betrieb in Manheim-alt am 30.06.2018 einstellt. Am Freitag, dem 29.06.2018 wird es ein großes Abschlussfest geben. Der Umzug in die für das Jugendzentrum vorgesehenen Räume im Bürgerhaus Manheim-neu erfolgt in den ersten beiden Juliwochen, sodass der Betrieb dort am 16.07.2018 mit den Ferienspielen aufgenommen wird. Je nach Einwohnerzahl und vorhandenem Bedarf ist geplant, dass bis auf weiteres auch nach den Sommerferien 2018 eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in Manheim-alt bestehen bleibt, wozu das Gemeindehaus in der Esperantostraße dienen wird. Am Freitag, dem 13.04.2018 findet ein Ortstermin im Gemeindehaus statt, an dem das JuzeTeam und die zuständigen Fachämter der Stadtverwaltung Kerpen teilnehmen. Hierbei wird ermittelt, welche Räume konkret für das Übergangsangebot genutzt werden können. Die Ausstattung derselben erfolgt mit den Geräten und Materialien, die momentan noch im Juze Manheim-alt verwendet werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass diese nach Abschluss der Übergangslösung weitgehend abgenutzt, marode bzw. defekt sein werden und somit im neuen Jugendzentrum nicht mehr zum Einsatz kommen können. Dem Kinder- und Jugendzentrum Manheim stehen 1,5 Stellen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten in Manheim-neu und Manheim-alt würden demnach ab 27.08.2018 zunächst folgendermaßen aussehen: Wochentag montags dienstags mittwochs donnerstags freitags Ort JuZe Manheim-neu JuZe Manheim-alt (Gemeindehaus) JuZe Manheim-neu JuZe Manheim-alt (Gemeindehaus) JuZe Manheim-neu Öffnungszeiten 14.30 – 21.00 Uhr 14.30 – 21.00 Uhr 14.30 – 21.00 Uhr 14.30 – 21.00 Uhr 14.30 – 21.00 Uhr Aufgrund dieser Umstände wurde daher im o. g. Gespräch weiterhin vereinbart, dass die Kolpingstadt Kerpen als Eigentümerin des Gebäudes bzw. der Juze-Räume in Manheim-neu im Rahmen einer einmaligen Erstbestückung eine Grundausstattung für einen Jugendzentrumsbetrieb bereitstellt. Hierzu gehören im Wesentlichen eine Küchen- und Büroeinrichtung, Tische und Stühle sowie vermögenswirksame Einrichtungsgegenstände wie etwa Kicker, Billard, Tischtennisplatte und Großbildfernseher. Für die Küchen- und Büroeinrichtung wurden über Ortstermine mit Herstellern Angebote eingeholt, für weitere Gegenstände wurden Preise über Internetkataloge ermittelt. Um die Kosten möglichst gering zu halten, wird in diesem Zusammenhang auch auf generalüberholte Gegenstände zurückgegriffen, die sich bereits in städtischem Besitz befinden und an anderer Stelle nicht mehr benötigt werden. Dies ergibt folgende Bedarfsliste: Büroeinrichtung lt. vorliegendem Firmenangebot Schreibtisch (Einbau durch städtisches Personal) Bürostühle (aus Computerraum Juze Kerpen, dieser wird anders bestuhlt) 16 Stapelstühle aus dem Rathaus (Überholung durch städtisches Personal) Zwei Mehrzwecktische 110 x 160 cm (im Juze Kerpen nicht mehr benötigt) TV-Gerät mit Wandaufhängung Billard Beschlussvorlage 205.18 3.071,39 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 1.155,00 € 2.499,00 € Seite 3 Kicker Tischtennisplatte (auch für Außenbetrieb geeignet) Küche lt. Angebot vorliegendem Firmenangebot Unvorhergesehenes Summe aufgerundet 699,00 € 699,00 € 8.350,00 € 1.500,00 € 17.973,39 € 18.000,00 € Das DRK als Träger des Jugendzentrums Manheim soll diesen Betrag als einmaligen Zuschuss erhalten. Über die Verausgabung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Nicht verausgabte Gelder sind zurückzuzahlen. Im Falle eines Trägerwechsels oder der Aufgabe des Jugendzentrums fallen die Gegenstände der Kolpingstadt zu. Die Ferienspiele im Stadtteil Kerpen waren bereits zum Anmeldebeginn am 01.02.2018 überbucht. Um keine Absagen erteilen zu müssen, wurden nach Abstimmung im o. g. Gespräch die Teilnehmerüberhänge (20 Kinder mit Stand 26.03.2018) auf den Standort Manheim-neu verteilt, zumal auch eine Reihe von Anmeldungen ohnehin von Kindern mit Wohnsitz in Manheim-neu stammen. Dennoch sollen auch die zum Zeitpunkt der Ferienspiele noch in Manheim-alt wohnenden Kinder die Möglichkeit bekommen, über einen Bustransfer an den Ferienspielen in Manheim-neu teilzunehmen. Es ist daher von größter Notwendigkeit, dass die Jugendzentrumsräume in Manheim-neu am 16.07.2018 komplett eingerichtet für die Ferienspiele zur Verfügung stehen. Beschlussvorlage 205.18 Seite 4