Daten
Kommune
Kerpen
Größe
232 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
05.04.18, 13:16
Aktualisiert
05.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23/23.3
Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften
Bearbeitung: Thomas Kümpel
TOP
Drs.-Nr.: 205.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
17.04.2018
Jugendhilfeausschuss
19.04.2018
Stadtrat
24.04.2018
X
28.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einmaliger Einrichtungszuschuss in Verbindung mit der Aufnahme des Jugendzentrumsbetriebes in Manheim-neu
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 18.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr: 2018
Produktsachkonto: 363660100 / 5318151
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss, der Jugendhilfeausschuss sowie der Stadtrat nehmen die
Ausführungen der Verwaltung zur Aufnahme des Jugendzentrumsbetriebes in Manheim-neu
zustimmend zur Kenntnis und beschließen, hierfür einen einmaligen Einrichtungszuschuss in
Höhe von bis zu 18.000,00 € bereit zu stellen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Kümpel
gez. Schürheck
gez. Landscheidt
gez.Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Cornely
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
18.000,00 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
18.000,00 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
18.000,00 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 205.18
Seite 2
Begründung:
Am 19.02.2018 fand auf Einladung der Verwaltung ein Abstimmungsgespräch bezüglich des
Jugendzentrums Manheim-neu mit Trägervertretung und Mitarbeiterteam des Jugendzentrums
statt.
Im Gespräch wurde einvernehmlich vereinbart, dass das Jugendzentrum seinen Betrieb in
Manheim-alt am 30.06.2018 einstellt. Am Freitag, dem 29.06.2018 wird es ein großes
Abschlussfest geben. Der Umzug in die für das Jugendzentrum vorgesehenen Räume im
Bürgerhaus Manheim-neu erfolgt in den ersten beiden Juliwochen, sodass der Betrieb dort am
16.07.2018 mit den Ferienspielen aufgenommen wird.
Je nach Einwohnerzahl und vorhandenem Bedarf ist geplant, dass bis auf weiteres auch nach den
Sommerferien 2018 eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in Manheim-alt bestehen bleibt,
wozu das Gemeindehaus in der Esperantostraße dienen wird.
Am Freitag, dem 13.04.2018 findet ein Ortstermin im Gemeindehaus statt, an dem das JuzeTeam und die zuständigen Fachämter der Stadtverwaltung Kerpen teilnehmen. Hierbei wird
ermittelt, welche Räume konkret für das Übergangsangebot genutzt werden können. Die
Ausstattung derselben erfolgt mit den Geräten und Materialien, die momentan noch im Juze
Manheim-alt verwendet werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass diese nach Abschluss der
Übergangslösung weitgehend abgenutzt, marode bzw. defekt sein werden und somit im neuen
Jugendzentrum nicht mehr zum Einsatz kommen können.
Dem Kinder- und Jugendzentrum Manheim stehen 1,5 Stellen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten
in Manheim-neu und Manheim-alt würden demnach ab 27.08.2018 zunächst folgendermaßen
aussehen:
Wochentag
montags
dienstags
mittwochs
donnerstags
freitags
Ort
JuZe Manheim-neu
JuZe Manheim-alt (Gemeindehaus)
JuZe Manheim-neu
JuZe Manheim-alt (Gemeindehaus)
JuZe Manheim-neu
Öffnungszeiten
14.30 – 21.00 Uhr
14.30 – 21.00 Uhr
14.30 – 21.00 Uhr
14.30 – 21.00 Uhr
14.30 – 21.00 Uhr
Aufgrund dieser Umstände wurde daher im o. g. Gespräch weiterhin vereinbart, dass die
Kolpingstadt Kerpen als Eigentümerin des Gebäudes bzw. der Juze-Räume in Manheim-neu im
Rahmen
einer
einmaligen
Erstbestückung
eine
Grundausstattung
für
einen
Jugendzentrumsbetrieb bereitstellt. Hierzu gehören im Wesentlichen eine Küchen- und
Büroeinrichtung, Tische und Stühle sowie vermögenswirksame Einrichtungsgegenstände wie etwa
Kicker, Billard, Tischtennisplatte und Großbildfernseher. Für die Küchen- und Büroeinrichtung
wurden über Ortstermine mit Herstellern Angebote eingeholt, für weitere Gegenstände wurden
Preise über Internetkataloge ermittelt. Um die Kosten möglichst gering zu halten, wird in diesem
Zusammenhang auch auf generalüberholte Gegenstände zurückgegriffen, die sich bereits in
städtischem Besitz befinden und an anderer Stelle nicht mehr benötigt werden. Dies ergibt
folgende Bedarfsliste:
Büroeinrichtung lt. vorliegendem Firmenangebot
Schreibtisch (Einbau durch städtisches Personal)
Bürostühle (aus Computerraum Juze Kerpen, dieser wird anders bestuhlt)
16 Stapelstühle aus dem Rathaus (Überholung durch städtisches Personal)
Zwei Mehrzwecktische 110 x 160 cm (im Juze Kerpen nicht mehr benötigt)
TV-Gerät mit Wandaufhängung
Billard
Beschlussvorlage 205.18
3.071,39 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1.155,00 €
2.499,00 €
Seite 3
Kicker
Tischtennisplatte (auch für Außenbetrieb geeignet)
Küche lt. Angebot vorliegendem Firmenangebot
Unvorhergesehenes
Summe
aufgerundet
699,00 €
699,00 €
8.350,00 €
1.500,00 €
17.973,39 €
18.000,00 €
Das DRK als Träger des Jugendzentrums Manheim soll diesen Betrag als einmaligen Zuschuss
erhalten. Über die Verausgabung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Nicht
verausgabte Gelder sind zurückzuzahlen. Im Falle eines Trägerwechsels oder der Aufgabe des
Jugendzentrums fallen die Gegenstände der Kolpingstadt zu.
Die Ferienspiele im Stadtteil Kerpen waren bereits zum Anmeldebeginn am 01.02.2018 überbucht.
Um keine Absagen erteilen zu müssen, wurden nach Abstimmung im o. g. Gespräch die
Teilnehmerüberhänge (20 Kinder mit Stand 26.03.2018) auf den Standort Manheim-neu verteilt,
zumal auch eine Reihe von Anmeldungen ohnehin von Kindern mit Wohnsitz in Manheim-neu
stammen. Dennoch sollen auch die zum Zeitpunkt der Ferienspiele noch in Manheim-alt
wohnenden Kinder die Möglichkeit bekommen, über einen Bustransfer an den Ferienspielen in
Manheim-neu teilzunehmen.
Es ist daher von größter Notwendigkeit, dass die Jugendzentrumsräume in Manheim-neu am
16.07.2018 komplett eingerichtet für die Ferienspiele zur Verfügung stehen.
Beschlussvorlage 205.18
Seite 4