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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege Sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
291 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
11.04.18, 17:10
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
Sonstige Zuschüsse)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-7/2018 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 15 50 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.04.2018 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. b) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, 1. dem Verein ASH-Sprungbrett e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren. 2. dem Ortsverein Kaster-Königshoven der Arbeiterwohlfahrt einen Zuschuss von 1.000,00 € zu gewähren. 3. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Rhein-Erft-Kreis einen Zuschuss von 1.000,00 € zu gewähren. 4. der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss von 1.000,00 € zu gewähren. 5. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen jährliche Zuschüsse in Höhe von 125,00 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1 a) bzw. in Höhe von max. 250,00 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1 b). Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2018 bei dem Produkt 05.315.222 ein Betrag in Höhe von 7.000,00 € einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.2 für den Bereich der Wohlfahrtspflege veranschlagt. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr 2018 einen Antrag gestellt haben: a) Anträge gemäß Ziffer 3.1 a bzw. 3.1 b Verein Antrag 2018 Plan 2018 1. Kath. Pfarrgemeinde St. Georg 18.02.2018 max. 250,00 € 2. Kath. Pfarrgemeinde St. Lucia 10.01.2018 max. 250,00 € 3. Kath. Pfarrgemeinde St. Lambertus 17.01.2018 max. 250,00 € 4. Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus 22.03.2018 125,00 € 5. Kath. Pfarrgemeinde St. Matthias 10.01.2018 125,00 € 6. Kath. Pfarrgemeinde St. Peter 23.01.2018 max.250,00 € 7. Kath. Pfarrgemeinde St. Ursula 10.01.2018 max. 250,00 € 8. Kath. Pfarrgemeinde St. Willibrord 11.01.2018 max. 250,00 € 9. VdK – Ortsverband Bedburg 11.12.2017 max. 250,00 € 10. VdK – Ortsverband Kaster 20.11.2017 max .250,00 € 11. VdK – Ortsverband Pütz 13.12.2017 125,00 € max. 2.375,00 € Da je Antragsteller jeweils nur ein Zuschuss gewährt wird und der Ortsverein Kaster-Königshoven auch einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt hat, kommt eine Bewilligung nur dann in Betracht, wenn dem Antrag nach Ziffer 3.2 nicht entsprochen wird. 12. AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven 23.02.2018 Max. 250,00 € 2.625,00 € b) Anträge gemäß Ziffer 3.2 Wird seitens eines Vereins oder einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und Beschlussvorlage WP9-7/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr 2018 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben. Die Anträge sind als Anlage 1 - 4 dieser Vorlage beigefügt. Verein Antrag 2018 Zuschuss Vorjahr 1. ASH-Sprungbrett e. V. 06.02.2018 0,00 € 2. AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven 23.02.2018 0,00 € 3. Kath.-Ehe-, Familien- und Lebensberatung REK 09.01.2018 1.000,00 € 4. Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen 27.03.2018 1.000,00 € 2.000,00 € Erläuterung zu Nr. 1 (ASH-Sprungbrett e. V.): Der Verein ASH-Sprungbrett e. V. bietet eine regionale Flüchtlingsberatung an. Im Jahr 2017 hat der Verein insgesamt 718 Beratungen durchgeführt. Davon entfielen ca. 120 Beratungen in Bedburg im ehemaligen Integrationsbüro auf der Lindenstraße. Darüber hinaus haben Bedburger Bürger an den offenen Sprechstunden sowie vereinbarte Termine im Hauptbüro in Bergheim wahrgenommen. Es ist von einem Anteil der Beratungen für Bedburger Bürgerinnen und Bürger von rd. 17% auszugehen. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2016 weist einen Jahresfehlbetrag von rd. 21.000,00 € aus, der durch die Entnahme aus der satzungsgemäßen Rücklage ausgeglichen werden konnten. Der Verein ASH Sprungbrett hat erst in diesem Jahr einen Antrag auf Anerkennung der Förderungswürdigkeit im Sinne der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Auf die Vorlage zu TOP 4 (WP9-45/2018) dieser Sitzung wird verwiesen. Sollte der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss bei TOP 4 dem Antrag auf Anerkennung nicht entsprechen, erfolgt keine Förderung. Erläuterung zu Nr. 2 (AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven.): Die AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven e. V. unterhält u. a. eine Begegnungsstätte für Familien und Senioren auf ehrenamtlicher Basis und organisiert diverse Veranstaltungen wie beispielsweise Fahrten in das Phantasialand, Singkreise, Bingo-Nachmittage sowie eine Urlaubsreise. Außerdem bietet die AWO saisonabhängige Mittagstische an. Nachdem das Mobiliar nach nunmehr 30 Jahren unbrauchbar und teilweise defekt ist, beantragt der Ortsverein eine Förderung, da eine Ersatzbeschaffung des Mobiliars unumgänglich ist. Aufgrund zahlreicher Renovierungen, die für den Erhalt der Begegnungsstätte dringend notwendig waren (u. a. Dach- und Küchensanierung), sind keine Eigenmittel mehr vorhanden. Ein entsprechendes Angebot über rd. 2.900,00 € für die Anschaffung wurde vorgelegt. Im Vorjahr wurde ein Zuschuss nach Ziffer 3.1 b) gewährt. Dieser kommt auch für das Jahr 2018 in Betracht, sofern der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss eine Förderung nach Ziffer 3.2 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien ablehnt. Erläuterung zu Nr. 3 (Kath. Ehe-, Familien- und Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis): Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr 2017 rd. 50 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch genommen. Insgesamt fielen in der Außenstelle Bergheim, welche die Beratung Bedburger Bürgerinnen und Beschlussvorlage WP9-7/2018 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Bürger übernimmt ca. 450 Beratungsstunden in 2017 an; davon entfielen ca. 220 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch Spenden. Die Zahl der auf die Bedburger Bürgerinnen und Bürger entfallenen Beratungsstunden sind gegenüber den Vorjahren annähernd konstant geblieben. Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt. Erläuterung zu Nr. 4 (Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.): Der Antrag der Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V., welcher als Anlage 4 beigefügt ist, ist am 04.04.2018 eingegangen. Aufgrund der auf das Osterwochenende fallenden Ausschlussfrist – 31.03. – schlägt die Verwaltung vor, den Antrag dennoch bei der Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen zuzulassen. Die Frauenberatungsstelle Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V. mit Sitz in Kerpen besteht seit 1985. Die Verbesserung der Lebensqualität der Frauen durch eine individuell abgestimmte Unterstützung ist Ziel des Vereins. Die Unterstützung kann sich sowohl auf private als auch berufliche Aspekte beziehen. Hierdurch kann die gesamte Lebenssituation der Frau und ggf. der ganzen Familie beeinflusst werden. Laut Tätigkeitsbericht fanden 1540 Einzelberatungen statt; davon rund 7% für Bürgerinnen der Stadt Bedburg. Die Entwicklung, dass die Frauen nicht nur mit Problemen in einem Lebensbereich zu kämpfen haben, setzt sich damit fort. Zunehmend werden die Frauen mit mehreren Problemfeldern z. B. in den Bereichen Armut, Erwerbslosigkeit, Wohnungssituation, Jugendhilfebedarfe und häusliche Gewalt konfrontiert. Im Jahr 2017 ist die Inanspruchnahme der Angebote durch Bedburger Bürgerinnen prozentual konstant geblieben. Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------S. Naujock ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter stellv. Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-7/2018 Seite 4