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Beschlussvorlage (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung hier: - Glas- und Alkoholverbots auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen - Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
11.04.18, 17:10
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Beschlussvorlage (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung 
hier:	- Glas- und Alkoholverbots auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen 
	- Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern) Beschlussvorlage (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung 
hier:	- Glas- und Alkoholverbots auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen 
	- Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-9/2018 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 13 30 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.04.2018 Betreff: Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung hier: - Glas- und Alkoholverbots auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen - Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bedburg gemäß der Anlage. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Schul- und Bildungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung vom 30.01.2018 auf Empfehlung des Arbeitskreis „Vandalismus“ die Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung hinsichtlich der Aufnahme Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen angeregt. Um der Problematik nicht nur am Schulzentrum der weiterführenden Schulen entgegenzuwirken, wird verwaltungsseitig die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung wie folgt beabsichtigt: § 9 Abs. 5 Auf den Freiflächen von Schulen und auf Kinderspielplätzen sind der Verzehr von alkoholischen Getränken sowie das Mitführen von Glasbehältnissen verboten. Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Vorschrift werden gemäß Anlage 1 mit einem Verwarngeld in Höhe von 45,- € geahndet. Des Weiteren ist beabsichtigt, § 10 Abs. 1 Satz 1 dahingehend zu ergänzen, dass die Hausnummer nur durch Ziffern dargestellt werden dürfen. Diese Verfahrensweise erleichtert den Rettungskräften die Arbeit und kann unter Umständen entscheidend für die Rettung von Leben sein. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Ritz ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-9/2018 Seite 2