Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
11.04.18, 17:10
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP9-12/2018
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 99 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.04.2018
Betreff:
Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2017
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
stimmt der weiteren Verfahrensweise zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Entgegen dem Antrag der SPD-Fraktion, der als Anlage beigefügt ist, besteht für die Kommunen
nach dem Landeshundegesetz NRW keine Verpflichtung sogenannte Hundeauslaufflächen vorzuhalten. Dies wurde auf Anfrage beim Rhein-Erft-Kreis als Untere Aufsichtsbehörde ebenfalls bestätigt.
Eine für die Kommune auferlegte Selbstverpflichtung ergibt sich aufgrund der Größe bzw. flächendeckender Bebauung, die nicht typisch ländlich geprägt ist. Insbesondere Großstädte mit
dicht besiedelter Bebauung und fehlenden Grün-, Park- und Gartenanlagen sind angehalten entsprechende Freilaufzonen einzurichten. In den Randgebieten verzichten die Großstädte meist
auch auf eine Einrichtung von Freilaufzonen, da die Randgebiete eher ländlich geprägt sind und
damit zumutbare Möglichkeiten für die Hundebesitzer bestehen.
Die Möglichkeit zur Nutzung von Freilaufzonen dient der Stärkung des rassetypischen Verhaltens
und dem Sozialkontakt der Hunde; damit sollen auch aggressive Situationen vermieden werden.
Eine gesetzliche Verpflichtung liegt jedoch nicht vor.
Der Rhein-Erft-Kreis wie auch die Stadt Bedburg sind sehr ländlich geprägt und bieten aufgrund
der flächenmäßigen Verteilung eine Vielzahl von Grünflächen, Parkanlagen und allgemein zugängliche Feld- und Wirtschaftswegen rund um die entsprechenden Bebauung. Diese sind überwiegend innerhalb weniger Gehminuten erreichbar.
Eine Abfrage der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis bestätigt, dass in den Nachbarkommunen keine
Freilaufflächen eingerichtet sind und auch nicht eingerichtet werden sollen.
Wird eine innerorts gelegene Grün- oder Parkfläche als Freilauffläche ausgewiesen, so sind die
entsprechenden Flächen deutlich zu kennzeichnen. Zudem bedarf es einer erhöhten Kontrolle der
Flächen, da nicht alle Hunderassen ohne Leine aufgeführt werden dürfen, so z.B. die Hunderassen nach §§ 3 und 10 des Landeshundegesetzes NRW (gefährliche Hunde und Hunde besonderer Rasse).
Neben diesen Aspekten stellt sich ebenfalls die Frage, in welchem Ortsteil eine solche Fläche eingerichtet werden soll. Hierbei sind neben den Belangen der Hundehalter auch die Belange der
Allgemeinheit zu berücksichtigen, denen dann eine Erholungsfläche nicht mehr zur Verfügung
stehen würde.
Auch wenn – wie bereits erwähnt - keine Verpflichtung zur Einrichtung einer Freilauffläche für
Hunde existent ist, eruiert die Verwaltung dennoch, wo Möglichkeiten zur Einrichtung einer solchen Fläche bestehen. Da hierbei die unterschiedlichsten Belange zu berücksichtigen sind, konnte
die Prüfung derzeit noch nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltung wird hierzu im nächsten
Ausschuss ausführlich berichten.
Unabhängig von der Frage einer Freilauffläche hat die Stadt Bedburg an üblichen Hundelaufstrecken und an Grün- und Parkanlagen Hundekottütenspender aufgestellt. Diese freiwillige Serviceleistung der Stadt Bedburg, welche auch nicht über die Hundesteuer finanziert wird, wird im Bedarfsfall ausgeweitet und es werden weitere Hundekottütenspender installiert, sofern die Standorte
geeignet erscheinen.
In diesem Zusammenhang wurden die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bei der
letzten gemeinsamen „Konferenz“ gebeten, etwaige neue Standorte für zusätzliche Hundekottütenspender und Abfallbehälter zu nennen.
Beschlussvorlage WP9-12/2018
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Ritz
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-12/2018
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