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Beschlussvorlage (Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
11.04.18, 17:10
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Beschlussvorlage (Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde
hier:	Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2017) Beschlussvorlage (Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde
hier:	Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2017) Beschlussvorlage (Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-12/2018 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 99 32 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.04.2018 Betreff: Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2017 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der weiteren Verfahrensweise zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Entgegen dem Antrag der SPD-Fraktion, der als Anlage beigefügt ist, besteht für die Kommunen nach dem Landeshundegesetz NRW keine Verpflichtung sogenannte Hundeauslaufflächen vorzuhalten. Dies wurde auf Anfrage beim Rhein-Erft-Kreis als Untere Aufsichtsbehörde ebenfalls bestätigt. Eine für die Kommune auferlegte Selbstverpflichtung ergibt sich aufgrund der Größe bzw. flächendeckender Bebauung, die nicht typisch ländlich geprägt ist. Insbesondere Großstädte mit dicht besiedelter Bebauung und fehlenden Grün-, Park- und Gartenanlagen sind angehalten entsprechende Freilaufzonen einzurichten. In den Randgebieten verzichten die Großstädte meist auch auf eine Einrichtung von Freilaufzonen, da die Randgebiete eher ländlich geprägt sind und damit zumutbare Möglichkeiten für die Hundebesitzer bestehen. Die Möglichkeit zur Nutzung von Freilaufzonen dient der Stärkung des rassetypischen Verhaltens und dem Sozialkontakt der Hunde; damit sollen auch aggressive Situationen vermieden werden. Eine gesetzliche Verpflichtung liegt jedoch nicht vor. Der Rhein-Erft-Kreis wie auch die Stadt Bedburg sind sehr ländlich geprägt und bieten aufgrund der flächenmäßigen Verteilung eine Vielzahl von Grünflächen, Parkanlagen und allgemein zugängliche Feld- und Wirtschaftswegen rund um die entsprechenden Bebauung. Diese sind überwiegend innerhalb weniger Gehminuten erreichbar. Eine Abfrage der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis bestätigt, dass in den Nachbarkommunen keine Freilaufflächen eingerichtet sind und auch nicht eingerichtet werden sollen. Wird eine innerorts gelegene Grün- oder Parkfläche als Freilauffläche ausgewiesen, so sind die entsprechenden Flächen deutlich zu kennzeichnen. Zudem bedarf es einer erhöhten Kontrolle der Flächen, da nicht alle Hunderassen ohne Leine aufgeführt werden dürfen, so z.B. die Hunderassen nach §§ 3 und 10 des Landeshundegesetzes NRW (gefährliche Hunde und Hunde besonderer Rasse). Neben diesen Aspekten stellt sich ebenfalls die Frage, in welchem Ortsteil eine solche Fläche eingerichtet werden soll. Hierbei sind neben den Belangen der Hundehalter auch die Belange der Allgemeinheit zu berücksichtigen, denen dann eine Erholungsfläche nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Auch wenn – wie bereits erwähnt - keine Verpflichtung zur Einrichtung einer Freilauffläche für Hunde existent ist, eruiert die Verwaltung dennoch, wo Möglichkeiten zur Einrichtung einer solchen Fläche bestehen. Da hierbei die unterschiedlichsten Belange zu berücksichtigen sind, konnte die Prüfung derzeit noch nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltung wird hierzu im nächsten Ausschuss ausführlich berichten. Unabhängig von der Frage einer Freilauffläche hat die Stadt Bedburg an üblichen Hundelaufstrecken und an Grün- und Parkanlagen Hundekottütenspender aufgestellt. Diese freiwillige Serviceleistung der Stadt Bedburg, welche auch nicht über die Hundesteuer finanziert wird, wird im Bedarfsfall ausgeweitet und es werden weitere Hundekottütenspender installiert, sofern die Standorte geeignet erscheinen. In diesem Zusammenhang wurden die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bei der letzten gemeinsamen „Konferenz“ gebeten, etwaige neue Standorte für zusätzliche Hundekottütenspender und Abfallbehälter zu nennen. Beschlussvorlage WP9-12/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Ritz ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-12/2018 Seite 3