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Beschlussvorlage (Verbesserung des Angebotes an Tagespflegeplätzen hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 01.03.2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
195 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
11.04.18, 17:10
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Beschlussvorlage (Verbesserung des Angebotes an Tagespflegeplätzen
hier:	Antrag der FWG-Fraktion vom 01.03.2018) Beschlussvorlage (Verbesserung des Angebotes an Tagespflegeplätzen
hier:	Antrag der FWG-Fraktion vom 01.03.2018) Beschlussvorlage (Verbesserung des Angebotes an Tagespflegeplätzen
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-43/2018 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 83 00 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.04.2018 Betreff: Verbesserung des Angebotes an Tagespflegeplätzen hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 01.03.2018 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg den Antrag der FWG-Fraktion abzulehnen, da die Verwaltung dem Antrag bereits entspricht. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 01.03.2018 beantragt die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e. V. die Verwaltung mit der Verbesserung des Angebots an Tagespflegeplätzen zu beauftragen. Hierbei wird Bezug genommen auf den Pflegebericht des Rhein-Erft-Kreises (https://www.rheinerft-kreis.de/sites/default/files/Pflegeplanung_REK.pdf). Da die aktuellen Bevölkerungszahlen für das Jahresende 2016 erst im ersten Quartal 2018 durch IT NRW veröffentlicht wurden, basiert der Bericht über die Kommunale Pflegeplanung auf den Daten für das Jahresende 2015. Der Antrag der FWG-Fraktion ist als Anlage beigefügt. Der Rhein-Erft-Kreis als zuständiger örtlicher Träger der Sozialhilfe ist gem. § 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein – Westfalen – APG NRW) verpflichtet, die pflegerische Angebotsstruktur ausgerichtet an den örtlichen Bedarfen sicherzustellen. Die örtliche Planung umfasst nach § 7 APG NRW a) die Bestandsaufnahme der Angebote, b) die Feststellung, ob – sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht – ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und c) sofern Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung erforderlich sind, welche dies sind. Die Kommunen sind entsprechend einzubeziehen. Dies kann ausweislich des Berichtes über die Kommunale Pflegeplanung im Rahmen der `Kommunalen Konferenz Alter und Pflege´ erfolgen (Seite 11, 4. Punkt). Die Bedarfsanalyse erfolgt durch Bewertung der vorhandenen Angebote im Hinblick auf quantitative Kennzahlen sowie der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Auf die tabellarische Darstellung der Versorgungslage in Bedburg wird inhaltlich verwiesen (Tabelle 33 des Berichtes über die Kommunale Pflegeplanung, Seite 89). Dieser Tabelle ist neben einer `Überversorgung´ an Vollstationären- und Kurzzeitpflegeplätzen ebenfalls das Fehlen eines Angebotes im Rahmen von Tagespflegeplätzen zu entnehmen. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass derzeit Planungen für die Einrichtung von Tagespflegeplätzen an zwei Standorten im Stadtgebiet betrieben werden. Da hierfür voraussichtlich nicht auf Bestandsgebäude zurückgegriffen wird, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit einem kurzfristigen Start einer solchen Tagespflegeeinrichtung zu rechnen. Aufgrund der unterschiedlichen Stadien, in denen sich die Planungen befinden, können noch keine weiteren Angaben zu einem möglichen Beginn, der Anzahl von Plätzen etc. gemacht werden. Auch wenn im Bereich der Tagespflege derzeit Planungen für Einrichtungen in Bedburg bestehen, so ist gerade auf dem Gebiet der Pflege die erfolgreiche Installation von Einrichtungen auch aufgrund notwendiger finanzieller Förderungen schwierig. Hierbei ist selbstverständlich auch die Qualität der Betreuung sicherzustellen, die nur über geeignetes Personal möglich ist – reine ´Verwahranstalten´ sind nicht wünschenswert. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bei der Verwaltung keine Anfragen hinsichtlich Tagespflegeplätze in Bedburg eingegangen sind. Die Verfahrensweise des Rhein-Erft-Kreises, die Bedarfe ortsnah im Sinne der Betroffenen und Angehörigen sicherzustellen, wird jedoch durch die individuellen Wünsche eingeschränkt. So ist nicht sichergestellt, dass ein bestehendes Angebot auch durch die – eigene – Bevölkerung wahrgenommen wird. Zusätzlich ist auch die Konzeption einer Einrichtung für die Betroffenen entscheidend. Selbst wenn ein Bedarf tatsächlich besteht, kann es aufgrund einer Konzeption dazu kommen, dass freie Plätze nicht genutzt werden. Beschlussvorlage WP9-43/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Pierenkemper ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-43/2018 Seite 3