Daten
Kommune
Bedburg
Größe
184 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
11.04.18, 17:10
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-45/2018
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 15 50
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.04.2018
Betreff:
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
hier: Anerkennung der Förderungswürdigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss erkennt den Verein ASH-Sprungbrett e. V. als
grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der aktuellen Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an
und nimmt den Verein in die Liste der anerkannten Vereine / Organisationen der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien auf.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.02.2018 beantragte der Verein ASH-Sprungbrett e. V. eine Förderung nach
den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg. Eine nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg grundsätzlich mögliche Förderung wird seitens der Verwaltung positiv
bewertet. Formal ist eine Aufnahme in die Liste der vom Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
als förderungswürdigen anerkannten Vereinen erforderlich (Ziffer 1.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien).
Zwecks Konkretisierung des o. a. Antrages informierte der Verein ASH-Sprungbrett e. V. in einem
bereits persönlich geführten Gespräch mit Herrn Bürgermeister Solbach am 29.01.2018 sowie mit
Schreiben vom 06.02.2018 über die Vereinsstruktur und über ihre Aufgabenstallung. Das Schreiben – auf das die Verwaltung vollinhaltlich verweist – ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt.
Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass durch die Entscheidung noch kein Beschluss über eine Förderung gefasst wird. Die Beschlussfassung über die Gewährung von Zuschüssen erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes unter TOP 5 dieser Sitzung.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------S. Naujock
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-45/2018
Seite 2