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Beschlussvorlage (Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg hier: Anerkennung der Förderungswürdigkeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
184 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
11.04.18, 17:10
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Beschlussvorlage (Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
hier:	Anerkennung der Förderungswürdigkeit) Beschlussvorlage (Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
hier:	Anerkennung der Förderungswürdigkeit)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-45/2018 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 15 50 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.04.2018 Betreff: Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg hier: Anerkennung der Förderungswürdigkeit Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss erkennt den Verein ASH-Sprungbrett e. V. als grundsätzlich förderungswürdig im Sinne der aktuellen Wohlfahrtsförderungsrichtlinien an und nimmt den Verein in die Liste der anerkannten Vereine / Organisationen der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien auf. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 06.02.2018 beantragte der Verein ASH-Sprungbrett e. V. eine Förderung nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg. Eine nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg grundsätzlich mögliche Förderung wird seitens der Verwaltung positiv bewertet. Formal ist eine Aufnahme in die Liste der vom Familien-, Kultur- und Sozialausschuss als förderungswürdigen anerkannten Vereinen erforderlich (Ziffer 1.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien). Zwecks Konkretisierung des o. a. Antrages informierte der Verein ASH-Sprungbrett e. V. in einem bereits persönlich geführten Gespräch mit Herrn Bürgermeister Solbach am 29.01.2018 sowie mit Schreiben vom 06.02.2018 über die Vereinsstruktur und über ihre Aufgabenstallung. Das Schreiben – auf das die Verwaltung vollinhaltlich verweist – ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Rein informatorisch weist die Verwaltung darauf hin, dass durch die Entscheidung noch kein Beschluss über eine Förderung gefasst wird. Die Beschlussfassung über die Gewährung von Zuschüssen erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes unter TOP 5 dieser Sitzung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------S. Naujock ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-45/2018 Seite 2