Daten
Kommune
Titz
Größe
84 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
11.04.18, 18:01
Aktualisiert
11.04.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
37/2018
09.04.2018
Bürgerservice und soziale Leistungen
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Michael Müller
02463-659-20
Fachbereichsleitung:
Michael Müller
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport
26.04.2018
Rat
02.05.2018
Betreff
Unterbringungssituation der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge in
der Gemeinde Titz
Beschlussvorschlag
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Anfrage des Ausschussmitgliedes Dagmar Kalugin in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Januar 2018. Es wurde die Frage gestellt, ob
eine Unterbringung von abschiebepflichtigen Asylbewerbern in den seinerzeit beschafften Mobilheimen günstiger sei, als Miete für nicht gemeindeeigene Objekte zu zahlen.
Die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerber erfolgt in der Gemeinde Titz dezentral in
gemeindeeigenen und angemieteten Wohnungen. Im Zuge der angespannten Flüchtlingssituation wurden Anfang des Jahres 2016 fünf Mobilheime angeschafft. Es war geplant, diese im
Bereich des Wendehammers Schillerstraße aufzustellen. Vorausgegangen war eine Prüfung
verschiedener Standorte; der Standort Schillerstraße war aus Sicht der Verwaltung der am
besten geeignete. Voraussetzung für das Aufstellen der Mobilheime wäre noch die Realisierung
erforderlicher Infrastrukturmaßnahmen, und zwar in erster Linie für Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Kanal, Strom, etc.). Die Kosten hierfür hätten nach einer Kostenschätzung rund
20.000 Euro betragen.
Durch den deutlichen Rückgang der Flüchtlingszuweisungen im Laufe des Jahres 2016 ist es
sodann nicht zur Nutzung der Mobilheime gekommen. Die Gemeinde muss jedoch jederzeit mit
einer nicht geringen Anzahl von Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylbewerber mit sogenannter Wohnsitzauflage rechnen, da bei diesem Personenkreis die Aufnahmequote deutlich
unterschritten wird. Es ist daher nach Ansicht der Verwaltung erforderlich, die Mobilheime als
Unterbringungsmöglichkeiten als Reserve vorzuhalten, die ggf. bei Bedarf kurzfristig aktiviert
werden können. Hierzu sind die Mobilheime mit relativ kurzen Vorlaufzeiten gut geeignet, um
zeitnah bedarfsgerechten Wohnraum bereit zu stellen. Ob die Mobilheime dann, auch angesichts der derzeitigen Überlegungen zur Erweiterung des Nahversorgungszentrums, an der
Schillerstraße oder ggf. an einem anderen der seinerzeit geprüften Standorte aufgestellt würden, wäre im Bedarfsfall kurzfristig klärbar.
Auf die konkrete Frage eingehend, ist die „reine“ Miete selbstverständlich für Mobilheime günstiger als die Anmietung von Wohnungen. Jedoch sollten die in dieser Vorlage ausgeführten anderen monetären (Infrastrukturleistungen), nicht monetären und sachlichen Aspekte ebenfalls
berücksichtigt werden.
Jürgen Frantzen
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