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Mitteilung (Unterbringungssituation der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge in der Gemeinde Titz – Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2018)

Daten

Kommune
Titz
Größe
84 kB
Datum
02.05.2018
Erstellt
11.04.18, 18:01
Aktualisiert
11.04.18, 18:01
Mitteilung (Unterbringungssituation der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge in der Gemeinde Titz – Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2018) Mitteilung (Unterbringungssituation der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge in der Gemeinde Titz – Beantwortung der Anfrage aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 37/2018 09.04.2018 Bürgerservice und soziale Leistungen Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Michael Müller 02463-659-20 Fachbereichsleitung: Michael Müller Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport 26.04.2018 Rat 02.05.2018 Betreff Unterbringungssituation der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge in der Gemeinde Titz Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Es wird Bezug genommen auf die Anfrage des Ausschussmitgliedes Dagmar Kalugin in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. Januar 2018. Es wurde die Frage gestellt, ob eine Unterbringung von abschiebepflichtigen Asylbewerbern in den seinerzeit beschafften Mobilheimen günstiger sei, als Miete für nicht gemeindeeigene Objekte zu zahlen. Die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerber erfolgt in der Gemeinde Titz dezentral in gemeindeeigenen und angemieteten Wohnungen. Im Zuge der angespannten Flüchtlingssituation wurden Anfang des Jahres 2016 fünf Mobilheime angeschafft. Es war geplant, diese im Bereich des Wendehammers Schillerstraße aufzustellen. Vorausgegangen war eine Prüfung verschiedener Standorte; der Standort Schillerstraße war aus Sicht der Verwaltung der am besten geeignete. Voraussetzung für das Aufstellen der Mobilheime wäre noch die Realisierung erforderlicher Infrastrukturmaßnahmen, und zwar in erster Linie für Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Kanal, Strom, etc.). Die Kosten hierfür hätten nach einer Kostenschätzung rund 20.000 Euro betragen. Durch den deutlichen Rückgang der Flüchtlingszuweisungen im Laufe des Jahres 2016 ist es sodann nicht zur Nutzung der Mobilheime gekommen. Die Gemeinde muss jedoch jederzeit mit einer nicht geringen Anzahl von Zuweisungen von Flüchtlingen und Asylbewerber mit sogenannter Wohnsitzauflage rechnen, da bei diesem Personenkreis die Aufnahmequote deutlich unterschritten wird. Es ist daher nach Ansicht der Verwaltung erforderlich, die Mobilheime als Unterbringungsmöglichkeiten als Reserve vorzuhalten, die ggf. bei Bedarf kurzfristig aktiviert werden können. Hierzu sind die Mobilheime mit relativ kurzen Vorlaufzeiten gut geeignet, um zeitnah bedarfsgerechten Wohnraum bereit zu stellen. Ob die Mobilheime dann, auch angesichts der derzeitigen Überlegungen zur Erweiterung des Nahversorgungszentrums, an der Schillerstraße oder ggf. an einem anderen der seinerzeit geprüften Standorte aufgestellt würden, wäre im Bedarfsfall kurzfristig klärbar. Auf die konkrete Frage eingehend, ist die „reine“ Miete selbstverständlich für Mobilheime günstiger als die Anmietung von Wohnungen. Jedoch sollten die in dieser Vorlage ausgeführten anderen monetären (Infrastrukturleistungen), nicht monetären und sachlichen Aspekte ebenfalls berücksichtigt werden. Jürgen Frantzen -2-