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Beschlussvorlage (Beseitigung des Fremdwassers aus den Schmutzwasserkanälen in den Trennsystemnetzen Frenz, Lamersdorf und Lucherberg)

Daten

Kommune
Inden
Größe
47 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
11.04.18, 16:37
Aktualisiert
11.04.18, 16:37
Beschlussvorlage (Beseitigung des Fremdwassers aus den Schmutzwasserkanälen in den Trennsystemnetzen Frenz, Lamersdorf und Lucherberg) Beschlussvorlage (Beseitigung des Fremdwassers aus den Schmutzwasserkanälen in den Trennsystemnetzen Frenz, Lamersdorf und Lucherberg)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt Marco Schmitz 27.03.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 26.04.2018 TOP Ein Ja Nein 51/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Beseitigung des Fremdwassers aus den Schmutzwasserkanälen in den Trennsystemnetzen Frenz, Lamersdorf und Lucherberg Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Beseitigung des Fremdwassers aus den Schmutzwasserkanälen in den Trennsystemnetzen Frenz, Lamersdorf und Lucherberg. Begründung: In den letzten Jahren kam es bei mittelschweren und starken Regenereignissen zu Überstauungen im Schmutzwassernetz von Lamersdorf und Frenz. Da es sich um ein Trenngebiet handelt, wurde schnell klar, dass es hier zu Fehleinleitungen von Fremdwasser kommt. Bei den Kanalkontrollen gemäß SüwV-Abwasser (vormals SüwV-Kan) wurde daher direkt mittels Abnebelung der Schmutzwasserkanäle auf Fehleinleiter kontrolliert. Bei den Kontrollen kam heraus, dass im Netz Lamersdorf Frenz Lucherberg 22 33 42 (Davon jedoch nur 15 relevant, da der Rest in ein Mischsystem fließt.) Fehleinleiter vorhanden sind. Im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes am Grachtweg wurde eine hydraulische Kontrollberechnung zur Aufnahmefähigkeit von Schmutzwasser in das Indener Schmutzwassernetz durchgeführt. Bei dieser Berechnung wurde festgestellt, dass der Kanal ohne Berücksichtigung der Fehleinleiter im Schmutzwassernetz, jetzt schon im Bereich von Lamersdorf Mittelstraße überlastet ist und es zu Einstauungen kommt. Im Falle von Starkregen kommt es dann auch zu den bekannten Überstauungen und Überflutungen. Um diesen Missstand zu beheben wird die Verwaltung die betroffenen Eigentümer anschreiben, sie über die Problematik aufklären und auffordern die baulichen Änderungen an den Grundstücken vorzunehmen. Soweit es nötig und möglich ist, wird die Verwaltung technische und beratende Hilfestellung leisten. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Übersichtskarte Frenz (2) Übersichtskarte Lamersdorf (3) Übersichtskarte Lucherberg Beschlussvorlage 51/2018 Seite 2