Daten
Kommune
Inden
Größe
119 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
11.04.18, 16:37
Aktualisiert
11.04.18, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
Rainer Ortmann
27.03.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
26.04.2018
TOP Ein Ja
Nein
53/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Herabstufung eines Teilabschnitts der L 12, Hochstraße, in der Ortschaft Lucherberg
• Herstellen eines ordnungsgemäßen Zustandes bzw. fiktiver Finanzausgleich
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die in der gemeinsamen Begehung mit der Verwaltung
und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW aufgenommenen Mängel in der herabgestuften
Hochstraße durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW beseitigen zu lassen. Ein fiktiver
Finanzausgleich in Höhe von 25.000,00 € wird nicht gewünscht.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 28.02.2013 (Vorlage
4/2013) wurde einstimmig die Herabstufung der L 12 zur Gemeindestraße von der Goltsteinstraße
bis zum Keltenweg – Hochstraße – beschlossen.
Das Einvernehmen wurde mit dem Hinweis versehen, dass die im Rahmen einer gemeinsamen
Ortbesichtigung festgestellten Mängel vom Landesbetrieb Straßenbau NRW vor der Übergabe an
die Gemeinde Inden behoben wurden. Dies ist in einer entsprechenden Vereinbarung festzuhalten.
Die gemeinsame durchgeführte und protokollierte Zustandserfassung erfolgte am 11.09.2013.
Seitens der Verwaltung wurde anschließend eine eigene Zustandserfassung, mitsamt einer
Kanalzustandserfassung der Straße mit Kostenschätzung durchgeführt.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurden die Wiederherstellungskosten auf rd. 100.000,00 € geschätzt,
da sich nach unserer Auffassung teerhaltiges Material in der Straße befindet, welches bei einer
späteren Sanierung der Restflächen hohe Entsorgungskosten verursacht. Ebenso wurde von uns
angestrebt, dass der gesamte Unterbau in den von Straßen NRW zu sanierenden Flächen mit saniert
wird.
Mit Schreiben vom 15.12.2016 wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf die von uns
ermittelten höheren Wiederherstellungskosten hingewiesen, mit der Bitte die Sachlage nochmals zu
erörtern.
Im Schreiben vom 07.02.2017 des Landesbetriebes Straßenbau NRW wurde uns jedoch mitgeteilt,
dass der Landesbetrieb eine andere Rechtsposition vertritt und lediglich die festgestellten Mängel
beseitigen möchte. Die entsprechenden Schriftsätze sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung sieht außer einem langjährigen Rechtsstreit keine Möglichkeiten mehr, die
Situation zu verbessern und schlägt daher vor, die Straße durch den Landesbetrieb Straßenbau
NRW reparieren zu lassen.
Es wird versucht vor Sanierung eine erneute Begehung mit dem Landesbetrieb durchzuführen, um
eventuelle Schäden, die in den letzten fünf Jahren entstanden sind, mit in das Sanierungspaket
aufzunehmen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Schriftverkehr mit Landesbetrieb Straßenbau NRW
Beschlussvorlage 53/2018
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