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Beschlussvorlage (Herabstufung eines Teilabschnitts der L 12, Hochstraße, in der Ortschaft Lucherberg • Herstellen eines ordnungsgemäßen Zustandes bzw. fiktiver Finanzausgleich)

Daten

Kommune
Inden
Größe
119 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
11.04.18, 16:37
Aktualisiert
11.04.18, 16:37
Beschlussvorlage (Herabstufung eines Teilabschnitts  der L 12, Hochstraße, in der Ortschaft Lucherberg
• Herstellen eines ordnungsgemäßen Zustandes bzw. fiktiver Finanzausgleich) Beschlussvorlage (Herabstufung eines Teilabschnitts  der L 12, Hochstraße, in der Ortschaft Lucherberg
• Herstellen eines ordnungsgemäßen Zustandes bzw. fiktiver Finanzausgleich)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt Rainer Ortmann 27.03.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 26.04.2018 TOP Ein Ja Nein 53/2018 Ent Bemerkungen Betrifft: Herabstufung eines Teilabschnitts der L 12, Hochstraße, in der Ortschaft Lucherberg • Herstellen eines ordnungsgemäßen Zustandes bzw. fiktiver Finanzausgleich Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die in der gemeinsamen Begehung mit der Verwaltung und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW aufgenommenen Mängel in der herabgestuften Hochstraße durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW beseitigen zu lassen. Ein fiktiver Finanzausgleich in Höhe von 25.000,00 € wird nicht gewünscht. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 28.02.2013 (Vorlage 4/2013) wurde einstimmig die Herabstufung der L 12 zur Gemeindestraße von der Goltsteinstraße bis zum Keltenweg – Hochstraße – beschlossen. Das Einvernehmen wurde mit dem Hinweis versehen, dass die im Rahmen einer gemeinsamen Ortbesichtigung festgestellten Mängel vom Landesbetrieb Straßenbau NRW vor der Übergabe an die Gemeinde Inden behoben wurden. Dies ist in einer entsprechenden Vereinbarung festzuhalten. Die gemeinsame durchgeführte und protokollierte Zustandserfassung erfolgte am 11.09.2013. Seitens der Verwaltung wurde anschließend eine eigene Zustandserfassung, mitsamt einer Kanalzustandserfassung der Straße mit Kostenschätzung durchgeführt. Im Zuge dieser Ermittlungen wurden die Wiederherstellungskosten auf rd. 100.000,00 € geschätzt, da sich nach unserer Auffassung teerhaltiges Material in der Straße befindet, welches bei einer späteren Sanierung der Restflächen hohe Entsorgungskosten verursacht. Ebenso wurde von uns angestrebt, dass der gesamte Unterbau in den von Straßen NRW zu sanierenden Flächen mit saniert wird. Mit Schreiben vom 15.12.2016 wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf die von uns ermittelten höheren Wiederherstellungskosten hingewiesen, mit der Bitte die Sachlage nochmals zu erörtern. Im Schreiben vom 07.02.2017 des Landesbetriebes Straßenbau NRW wurde uns jedoch mitgeteilt, dass der Landesbetrieb eine andere Rechtsposition vertritt und lediglich die festgestellten Mängel beseitigen möchte. Die entsprechenden Schriftsätze sind als Anlage beigefügt. Die Verwaltung sieht außer einem langjährigen Rechtsstreit keine Möglichkeiten mehr, die Situation zu verbessern und schlägt daher vor, die Straße durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW reparieren zu lassen. Es wird versucht vor Sanierung eine erneute Begehung mit dem Landesbetrieb durchzuführen, um eventuelle Schäden, die in den letzten fünf Jahren entstanden sind, mit in das Sanierungspaket aufzunehmen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Schriftverkehr mit Landesbetrieb Straßenbau NRW Beschlussvorlage 53/2018 Seite 2