Daten
Kommune
Kerpen
Größe
181 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
11.04.18, 13:16
Aktualisiert
11.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 80.18 2. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Schulausschuss
07.03.2018
Schulausschuss
18.04.2018
X
06.04.2018
nicht behandelt worden
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorstellung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den beiden Sindorfer
Grundschulen in 2018;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 25.000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; PSK: 212110101 0961103
I001847 (nach Verabschiedung des Haushaltsplanes 2018)
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 500.000,- €
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Durchführung der
Maßnahme „Erneuerung Asphaltdecke Schulhof Ulrichschule“ wird beschlossen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Leung
gez. Leung
gez. Pütgens
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 29.01.2018 stellt die SPD-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen den Antrag,
den dringlichsten Sanierungsbedarf an den beiden Sindorfer Grundschulen zu identifizieren und
die notwendigen Maßnahmen im Schulausschuss vorzustellen. Die Überprüfung durch die
Verwaltung hat folgendes ergeben:
Mühlenfeldschule
Auf entsprechende Nachfrage benennt die Schulleitung der Mühlenfeldschule mit Schreiben vom
21.02.2018 folgenden Bedarf:
-
Erneuerung von insgesamt 8 WCs (6 in den Mädchen-, 2 in den Jungentoiletten)
Erweiterung des Foyers (auch bei einer Reduzierung der Zügigkeit unbedingt notwendig)
Fenstersanierung
Installierung höherwertigerer Kameras im Außenbereich
Im Rahmen der Überprüfung der WC-Anlagen stellte sich heraus, dass durch entsprechende
Reinigungsmaßnahmen die Sanitärkeramik wieder in einem funktionstüchtigen und hygienisch
guten Zustand versetzt werden konnte. Ein kompletter Austausch ist daher nicht erforderlich.
Weitere Erläuterungen und Bildanlagen können der Drs.-Nr. 199.18 vom 27.03.2018 entnommen
werden.
Die gewünschte Erweiterung des Foyers ist nicht dem Unterhaltungsbereich zuzuordnen, sondern
als investive Maßnahme zu qualifizieren. Die Notwendigkeit bedarf schulfachlicher Überprüfung
und darauf folgender politischer Beschlussfassung.
Für eine Fenstersanierung besteht aus Sicht des Fachamtes keine Notwendigkeit. Dank
regelmäßiger Wartung sind die Fenster funktionstüchtig.
Inwieweit höherwertigere Kameras im Außenbereich erforderlich sind, wird zurzeit fachlich
überprüft.
Die Dachsanierung der Flachdachflächen ist aus Sicht der Hochbauabteilung in absehbarer Zeit
notwendig. Entsprechende Haushaltsmittel werden daher in den kommenden Haushaltsjahren
hierfür angemeldet.
Ulrichschule
Auch hier wurde die Schulleitung in die Bedarfsermittlung einbezogen. Folgender
Unterhaltungsbedarf mit Stand vom 26.02.2018 wurde erkannt:
1. Am Hauptgebäude (rotes Gebäude) fehlen Sonnenblenden.
2. Sanierungsbedürftig sind die Toiletten im Hauptgebäude und im gelben Gebäude, sowie in
der Verwaltung.
3. Dringender Bedarf besteht auf dem Schulhof. Die Wurzeln der Bäume heben den Boden
von Schulhof 1 an, was zu einer Verletzungsgefahr für die Kinder einerseits führt und für
Rollfahrerinnen und Rollstuhlfahrer einen echten Hindernisparcours darstellt, der kaum zu
bewältigen ist.
4. Sanierungsbedarf im weißen Gebäude.
5. Die Eingangstüren des Hauptgebäudes (rotes Gebäude) sind sanierungsbedürftig.
Die Ausstattung des roten Gebäudes mit Sonnenblenden wurde bereits als Maßnahme für das
Haushaltsjahr 2018 angemeldet und die Umsetzung erfolgt nach Verabschiedung des
Haushaltsplanes.
Die konkreten Sanierungsmaßnahmen im Toilettenbereich werden im Rahmen einer noch
stattfindenden Vor-Ort-Begehung ermittelt und anschließend schnellstmöglich umgesetzt.
Beschlussvorlage 80.18 2. Ergänzung
Seite 2
Mit der Abtlg. 25.1, Grünflächenamt, hat ein Vor-Ort-Termin am 14.03.2018 zwecks Überprüfung
von notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallgefahren für die Schulhoffläche
stattgefunden. Für die Wiederherstellung einer ebenen Schulhoffläche ist es demnach vonnöten,
ca. 250 m² Asphaltdecke komplett zu erneuern, die Schätzkosten belaufen sich hier auf ca.
25.000,- € brutto. Es wird empfohlen, nach Freigabe des Haushaltes, diese Maßnahme im
laufenden Haushaltsjahr 2018 umzusetzen. Die Finanzierung erfolgt aus dem angemeldeten
Budget für die Sanierung Ulrichschule.
Zum Punkt vier wird auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage mit Drs.-Nr. 3.18 1.Ergänzung,
Thema Möglichkeiten der Sanierung an der Ulrichschule, verwiesen.
Die Eingangstüren des Hauptgebäudes befinden sich in einem funktionstüchtigen Zustand und es
besteht derzeit kein Reparaturbedarf, so dass aus fachlicher Sicht hier kein Sanierungsbedarf
festgestellt werden kann.
Beschlussvorlage 80.18 2. Ergänzung
Seite 3