Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
11.04.18, 13:16
Aktualisiert
11.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Bearbeitung: Sylvia Rieker
TOP
Drs.-Nr.: 216.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
06.04.2018
Bemerkungen
18.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz;
hier: Verteilung der Mittel auf die Schulen im Stadtgebiet
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Rieker
gez. Maus
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.03.2018 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, über die
geplante Verwendung der Mittel im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes zu
berichten.
Diesbezüglich wird auf die Drs.-Nr. 192.18 verwiesen, die als TOP 10 der Sitzung des
Schulausschusses am 18.04.2018 vorgelegt wird und die Verwendung der Fördermittel aus dem
Programm „Gute Schule 2020“ und dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz darstellt.
Bezüglich der Anfrage der Realschule Mater Salvatoris wird mitgeteilt, dass die Fördermittel aus
dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz den nordrhein-westfälischen Gemeinden und
Gemeindeverbänden pauschal zur Verfügung gestellt werden. Die pauschale Verteilung
gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können.
Es gilt die sogenannte Trägerneutralität, das heißt auch nicht-kommunale Träger können
gefördert werden, wobei diese dann grundsätzlich ebenfalls einen Eigenanteil erbringen sollen.
Dies betrifft beispielsweise die Träger von Einrichtungen für frühkindliche Bildung sowie
gemeinnützigen Weiterbildungseinrichtungen.
Zuwendungsempfängerin ist die Kolpingstadt Kerpen. Daher kann diese entscheiden, ob sie
Fördergelder an „andere“ Träger abtritt.
Wie in der Drs.-Nr. 192.18 dargestellt, werden die Fördermittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie aus dem Programm „Gute Schule 2020“ dringend
für Investitionen an den Grundschulen der Kolpingstadt Kerpen benötigt, um die Versorgung der
Kerpener Grundschüler mit ausreichend Schulplätzen sicherzustellen. Eine Abtretung von
Fördermitteln an die Realschule Mater Salvatoris kommt daher nicht in Betracht.
Die Beantwortung der Anfrage der Realschule Mater Salvatoris in diesem Sinne wird kurzfristig
erfolgen.
Beschlussvorlage 216.18 1. Ergänzung
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