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Beschlussvorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; hier: Verteilung der Mittel auf die Schulen im Stadtgebiet Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
11.04.18, 13:16
Aktualisiert
11.04.18, 13:16
Beschlussvorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz;
hier: Verteilung der Mittel auf die Schulen im Stadtgebiet
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen) Beschlussvorlage (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz;
hier: Verteilung der Mittel auf die Schulen im Stadtgebiet
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Bearbeitung: Sylvia Rieker TOP Drs.-Nr.: 216.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 06.04.2018 Bemerkungen 18.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; hier: Verteilung der Mittel auf die Schulen im Stadtgebiet Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Rieker gez. Maus gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Mit Schreiben vom 28.03.2018 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, über die geplante Verwendung der Mittel im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes zu berichten. Diesbezüglich wird auf die Drs.-Nr. 192.18 verwiesen, die als TOP 10 der Sitzung des Schulausschusses am 18.04.2018 vorgelegt wird und die Verwendung der Fördermittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ und dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz darstellt. Bezüglich der Anfrage der Realschule Mater Salvatoris wird mitgeteilt, dass die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbänden pauschal zur Verfügung gestellt werden. Die pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. Es gilt die sogenannte Trägerneutralität, das heißt auch nicht-kommunale Träger können gefördert werden, wobei diese dann grundsätzlich ebenfalls einen Eigenanteil erbringen sollen. Dies betrifft beispielsweise die Träger von Einrichtungen für frühkindliche Bildung sowie gemeinnützigen Weiterbildungseinrichtungen. Zuwendungsempfängerin ist die Kolpingstadt Kerpen. Daher kann diese entscheiden, ob sie Fördergelder an „andere“ Träger abtritt. Wie in der Drs.-Nr. 192.18 dargestellt, werden die Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie aus dem Programm „Gute Schule 2020“ dringend für Investitionen an den Grundschulen der Kolpingstadt Kerpen benötigt, um die Versorgung der Kerpener Grundschüler mit ausreichend Schulplätzen sicherzustellen. Eine Abtretung von Fördermitteln an die Realschule Mater Salvatoris kommt daher nicht in Betracht. Die Beantwortung der Anfrage der Realschule Mater Salvatoris in diesem Sinne wird kurzfristig erfolgen. Beschlussvorlage 216.18 1. Ergänzung Seite 2