Daten
Kommune
Kerpen
Größe
218 kB
Datum
06.06.2017
Erstellt
11.04.18, 13:16
Aktualisiert
11.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
Städtepartnerschaft und Tourismus
Bearbeitung: 10.2 Im
TOP
Drs.-Nr.: 249.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
09.05.2017
Bemerkungen
06.06.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bach’s Weihnachtsoratorium Kantaten 4-6 – Projektförderung 2017/2018
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2.500,00. € (s. Anlage)
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2017/2018: 122.800,00 €/74.500,00 €
95.100,00 €/55.700,00 €
Produktsachkonto:25.281.03 5281050/4461100
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr 2018:
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur beschließt die Förderung des Projektes
„Weihnachtsoratorium Kantaten 4-6“ mit einem Betrag in Höhe von 2.500,00 €.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Weihnachtsoratorium Teil II – 4-6 -
MAßNAHME:
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
2017/2018
Einmalkosten
2.500,00 €
Ausgaben / Aufwendungen
Projektkosten
gesamt:
2.500,00 €
gesamt:
0,00 €
Einnahmen / Erträge
Aufwand netto:
2.500,00 €
Folgekosten:
Aufwendungen
gesamt
Erträge
gesamt
Beschlussvorlage 249.17
Seite 2
Begründung:
Nach dem Erfolg des Weihnachtsoratoriums Kantaten 1-3 von Johann Sebastian Bach im
Dezember 2016, beabsichtigt Stephen Harrap die Aufführung der Kantaten 4 - 6 im Januar 2018.
Aufgeführt werden soll in barocker Aufführungspraxis mit einem ähnlichen Projektchor aus
verschiedenen Gemeinden am 14.01.2018 um 17:00 Uhr in der ev. Kreuzkirche in KerpenHorrem.
Das Projekt mit ca. 18 Probeterminen und dem Aufführungstermin steht unter der Gesamtleitung
von Stephen Harrap, der auch die Chor- und Orchester- Einstudierung und das Dirigat
übernehmen wird.
Konzertmeisterin wird Rachel Isserlis sein.
(Rachel Isserlis kommt aus London. Sie ist in vielfältigen verschiedenen musikalischen Richtungen und Stilen von
barocker bis hin zu zeitgenössischer Musik tätig. Auf Barock- und Klassischer Violine hat sie bei mehreren führenden
Ensembles wie dem English Concert, der Academy of Ancient Music und dem Amsterdam Baroque Orchestra
mitgewirkt. Sie ist Gründungsmitglied des Orchestra of the Age of Enlightenment und hat unter Dirigenten wie Sir Simon
Rattle und Franz Brüggen gespielt.
Mit Elizabeth Wallfisch nahm sie die Trio Sonaten von Locatelli auf.
Als viel gefragte Kammermusikerin ist sie Mitglied des renommierten Streichquintetts Divertimenti of London, dessen
viele Aufnahmen bei den Labels Hyperion und Cello Classics sehr gelobt wurden. Regelmäßig wird sie zum
Kammermusikfest International Musicians Seminar in Cornwall eingeladen.
Rachel Isserlis nahm an verschiedenen Uraufführungen von zeitgenössischen Komponisten teil, dazu gehören u.a. das
Oktett von Colin Matthews, das Nonett von Olli Mustonen und ‚Wars I Have Seen’ von Heiner Goebbels. Sie spielt auch
sehr gerne Viola. Ihre musikalische Karriere hat sie in viele verschiedene Länder und Kontinente geführt).
Kalkulation:
Einnahmen
Erwachsene 15,00 €
Kinder und Jugendliche: 7,50 €
150 Plätze x 15,00 €
Förderverein Kirchenmusik Kerpen
Einnahmen aus Orgelkonzerten/Stephen Harrap
Kreissparkasse
2.250,00 €
1.000,00 €
300,00 €
500,00 €
Einnahmen geschätzt/gesamt
4.050,00 €
Voraussichtliche Kosten
8.300,00 €
Differenz
4.250,00 €
Laut der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Heimat-, Kultur- und
Brauchtumspflege in der Kolpingstadt Kerpen können kulturelle Einzelveranstaltungen, wie z.B.
Konzerte, Theaterabende, Ausstellungen mit einmaligen Zuschüssen gefördert werden.
„Für die Gewährung eines Zuschusses für besondere kulturelle Veranstaltungen müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Die kulturellen Veranstaltungen müssen von besonderer Bedeutung und dazu
geeignet sein, das kulturelle Leben der Stadt Kerpen insgesamt zu fördern. Inhaltlich
innovative Veranstaltungen werden besonders berücksichtigt.
-
Kulturelle Veranstaltungen, für deren Organisation und Durchführung sich
verschiedene Träger unterschiedlicher Stadtteile zusammenschließen, werden bei
den Fördermaßnahmen besonders berücksichtigt.
Beschlussvorlage 249.17
Seite 3
-
Für die Veranstaltungen sind angemessene Eintrittspreise zu erheben, wenn
Eintrittspreise für die Art der Veranstaltung üblich sind.
Die Zuschusshöhe der besonderen kulturellen Veranstaltungen beträgt bis zu 50 % des
nachgewiesenen Fehlbetrages (Höchstsumme 2.550,00 Euro). Ausschlaggebend für die
letztendliche Zuschusshöhe sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für die Ermittlung
des Fehlbetrages sind nur die Kosten anrechnungsfähig, die unmittelbar mit der Veranstaltung in
Zusammenhang stehen(…)“ (aus Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Heimat-, Kulturund Brauchtumspflege in der Kolpingstadt Kerpen).
Da das von Herrn Harrap vorgeschlagene Projekt erfüllt alle Voraussetzungen zur Förderung und
besitzt die nötige „Strahlkraft“ in die Region Rhein Erft.
Daher empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur das Projekt mit
einem Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € abzusichern.
Die Mittelbereitstellung erfolgt – je nach Rechnungsergebnis- aus den zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln aus 2017. Sind die Haushaltsmittel für den Bereich der Kultur ausgeschöpft, wird
eine Mittelbereitstellung für das Haushaltjahr 2018 erfolgen.
Die Kolpingstadt Kerpen ist auf allen Werbeträgern für das Projekt zu nennen.
Beschlussvorlage 249.17
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