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Beschlussvorlage (Bach’s Weihnachtsoratorium Kantaten 4-6 – Projektförderung 2017/2018)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
218 kB
Datum
06.06.2017
Erstellt
11.04.18, 13:16
Aktualisiert
11.04.18, 13:16
Beschlussvorlage (Bach’s Weihnachtsoratorium Kantaten 4-6 – Projektförderung 2017/2018) Beschlussvorlage (Bach’s Weihnachtsoratorium Kantaten 4-6 – Projektförderung 2017/2018) Beschlussvorlage (Bach’s Weihnachtsoratorium Kantaten 4-6 – Projektförderung 2017/2018) Beschlussvorlage (Bach’s Weihnachtsoratorium Kantaten 4-6 – Projektförderung 2017/2018)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus Bearbeitung: 10.2 Im TOP Drs.-Nr.: 249.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 09.05.2017 Bemerkungen 06.06.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bach’s Weihnachtsoratorium Kantaten 4-6 – Projektförderung 2017/2018 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 2.500,00. € (s. Anlage) x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2017/2018: 122.800,00 €/74.500,00 € 95.100,00 €/55.700,00 € Produktsachkonto:25.281.03 5281050/4461100 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr 2018: Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur beschließt die Förderung des Projektes „Weihnachtsoratorium Kantaten 4-6“ mit einem Betrag in Höhe von 2.500,00 €. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Weihnachtsoratorium Teil II – 4-6 - MAßNAHME: ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr 2017/2018 Einmalkosten 2.500,00 € Ausgaben / Aufwendungen Projektkosten gesamt: 2.500,00 € gesamt: 0,00 € Einnahmen / Erträge Aufwand netto: 2.500,00 € Folgekosten: Aufwendungen gesamt Erträge gesamt Beschlussvorlage 249.17 Seite 2 Begründung: Nach dem Erfolg des Weihnachtsoratoriums Kantaten 1-3 von Johann Sebastian Bach im Dezember 2016, beabsichtigt Stephen Harrap die Aufführung der Kantaten 4 - 6 im Januar 2018. Aufgeführt werden soll in barocker Aufführungspraxis mit einem ähnlichen Projektchor aus verschiedenen Gemeinden am 14.01.2018 um 17:00 Uhr in der ev. Kreuzkirche in KerpenHorrem. Das Projekt mit ca. 18 Probeterminen und dem Aufführungstermin steht unter der Gesamtleitung von Stephen Harrap, der auch die Chor- und Orchester- Einstudierung und das Dirigat übernehmen wird. Konzertmeisterin wird Rachel Isserlis sein. (Rachel Isserlis kommt aus London. Sie ist in vielfältigen verschiedenen musikalischen Richtungen und Stilen von barocker bis hin zu zeitgenössischer Musik tätig. Auf Barock- und Klassischer Violine hat sie bei mehreren führenden Ensembles wie dem English Concert, der Academy of Ancient Music und dem Amsterdam Baroque Orchestra mitgewirkt. Sie ist Gründungsmitglied des Orchestra of the Age of Enlightenment und hat unter Dirigenten wie Sir Simon Rattle und Franz Brüggen gespielt. Mit Elizabeth Wallfisch nahm sie die Trio Sonaten von Locatelli auf. Als viel gefragte Kammermusikerin ist sie Mitglied des renommierten Streichquintetts Divertimenti of London, dessen viele Aufnahmen bei den Labels Hyperion und Cello Classics sehr gelobt wurden. Regelmäßig wird sie zum Kammermusikfest International Musicians Seminar in Cornwall eingeladen. Rachel Isserlis nahm an verschiedenen Uraufführungen von zeitgenössischen Komponisten teil, dazu gehören u.a. das Oktett von Colin Matthews, das Nonett von Olli Mustonen und ‚Wars I Have Seen’ von Heiner Goebbels. Sie spielt auch sehr gerne Viola. Ihre musikalische Karriere hat sie in viele verschiedene Länder und Kontinente geführt). Kalkulation: Einnahmen Erwachsene 15,00 € Kinder und Jugendliche: 7,50 € 150 Plätze x 15,00 € Förderverein Kirchenmusik Kerpen Einnahmen aus Orgelkonzerten/Stephen Harrap Kreissparkasse 2.250,00 € 1.000,00 € 300,00 € 500,00 € Einnahmen geschätzt/gesamt 4.050,00 € Voraussichtliche Kosten 8.300,00 € Differenz 4.250,00 € Laut der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Heimat-, Kultur- und Brauchtumspflege in der Kolpingstadt Kerpen können kulturelle Einzelveranstaltungen, wie z.B. Konzerte, Theaterabende, Ausstellungen mit einmaligen Zuschüssen gefördert werden. „Für die Gewährung eines Zuschusses für besondere kulturelle Veranstaltungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - Die kulturellen Veranstaltungen müssen von besonderer Bedeutung und dazu geeignet sein, das kulturelle Leben der Stadt Kerpen insgesamt zu fördern. Inhaltlich innovative Veranstaltungen werden besonders berücksichtigt. - Kulturelle Veranstaltungen, für deren Organisation und Durchführung sich verschiedene Träger unterschiedlicher Stadtteile zusammenschließen, werden bei den Fördermaßnahmen besonders berücksichtigt. Beschlussvorlage 249.17 Seite 3 - Für die Veranstaltungen sind angemessene Eintrittspreise zu erheben, wenn Eintrittspreise für die Art der Veranstaltung üblich sind. Die Zuschusshöhe der besonderen kulturellen Veranstaltungen beträgt bis zu 50 % des nachgewiesenen Fehlbetrages (Höchstsumme 2.550,00 Euro). Ausschlaggebend für die letztendliche Zuschusshöhe sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für die Ermittlung des Fehlbetrages sind nur die Kosten anrechnungsfähig, die unmittelbar mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehen(…)“ (aus Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Heimat-, Kulturund Brauchtumspflege in der Kolpingstadt Kerpen). Da das von Herrn Harrap vorgeschlagene Projekt erfüllt alle Voraussetzungen zur Förderung und besitzt die nötige „Strahlkraft“ in die Region Rhein Erft. Daher empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur das Projekt mit einem Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € abzusichern. Die Mittelbereitstellung erfolgt – je nach Rechnungsergebnis- aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln aus 2017. Sind die Haushaltsmittel für den Bereich der Kultur ausgeschöpft, wird eine Mittelbereitstellung für das Haushaltjahr 2018 erfolgen. Die Kolpingstadt Kerpen ist auf allen Werbeträgern für das Projekt zu nennen. Beschlussvorlage 249.17 Seite 4