Daten
Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
11.04.18, 09:23
Aktualisiert
11.04.18, 09:23
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
Pressestelle, Datenschutz
Bearbeitung: Erhard Nimtz
TOP
Drs.-Nr.: 211.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
17.04.2018
Stadtrat
24.04.2018
X
10.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen (§ 17);
Technikunterstützter Zugang zu den vollständigen Inhalten der öffentlichen
Bekanntmachungen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen,
den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abzulehnen und das derzeit praktizierte Verfahren
der Bereitstellung der Bekanntmachungen im Internet beizubehalten.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Nimtz
gez. Nimtz
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Mit Schreiben vom 27.03.2018 beantragt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, künftig zur
Gewährleistung eines uneingeschränkten Zugangs für die Bürgerinnen und Bürger zu
Informationen aus der Stadtverwaltung sämtliche öffentlichen Bekanntmachungen in
vollständigem Umfang in der Werbepost zu veröffentlichen.
Darüber hinaus wird beantragt, die Anzahl der Bekanntmachungskästen im Stadtgebiet für den
Fall der ersatzweisen Bekanntmachung bei höherer Gewalt bzw. unabwendbaren Ereignissen
neben dem Kasten am Rathaus so zu erhöhen, dass auch die Bürger in den anderen Stadtteilen
ohne größeren Aufwand diese Informationen erlangen können.
Die Bekanntmachungsverordnung NRW sieht seit dem 21.11.2015 folgende Möglichkeiten der
öffentlichen Bekanntmachungen vor:
„§ 4 - Formen der Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind,
werden vollzogen
1. im Amtsblatt der Gemeinde,
2. in einer oder mehreren in der Hauptsatzung hierfür allgemein bestimmten, regelmäßig,
mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen,
3. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde und den sonstigen hierfür
bestimmten Stellen für die Dauer von mindestens einer Woche, wobei gleichzeitig durch das
Amtsblatt oder die Zeitung oder das Internet auf den Aushang hinzuweisen ist, oder
4. durch Bereitstellung im Internet,
soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Das Amtsblatt der Gemeinde kann mit
Amtsblättern anderer Gemeinden gemeinsam herausgegeben werden. Kreisangehörige
Gemeinden können stattdessen das Amtsblatt des Kreises wählen.“
Insbesondere die Haushaltssituation der Kolpingstadt Kerpen hat den Rat dazu – im Übrigen
einstimmig - bewogen, wegen der erheblichen geringeren Kosten die Bekanntmachungsform der
Bereitstellung im Internet zu wählen.
So sieht die Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen seit dem 03.03.2016 folgende Regelungen
bezüglich der öffentlichen Bekanntmachungen vor:
§ 17 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind,
werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet (www.stadt-kerpen.de). Nachrichtlich wird
auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Kölner Stadt-Anzeiger und der
Kölnischen Rundschau hingewiesen.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) werden zusätzlich im Kölner Stadt-Anzeiger und der Kölnischen Rundschau
vollzogen.
(3) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 festgelegten Form infolge höherer
Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus Kerpen.
Sofern die Bekanntmachung nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist, wird sie
nachrichtlich in der in Abs. 1 vorgeschriebenen Form unverzüglich nachgeholt.
Beschlussvorlage 211.18 1. Ergänzung
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Dadurch konnten die Kosten für die öffentlichen Bekanntmachungen erheblich gesenkt werden.
Im Jahr 2017 betrugen die Kosten für die Hinweisbekanntmachungen im Kölner Stadt-Anzeiger
und in der Kölnischen Rundschau 827,92 €. Für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen
nach dem Baugesetzbuch, die aus Gründen der Rechtssicherheit weiterhin in vollem Umfang
vorgenommen werden, entstanden Kosten von 4.861,30 €.
Würde dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen gefolgt und künftig sämtliche öffentlichen
Bekanntmachungen in vollem Umfang in der Werbepost veröffentlicht, entständen hierfür
überschläglich Kosten in Höhe von insgesamt ca. 24.000,- € per anno (einschließlich der
Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch).
Wenn auch eine Veröffentlichung der Bekanntmachungen in vollem Umfang in einem Medium,
das möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreicht, wünschenswert wäre, so empfiehlt die
Verwaltung dennoch aufgrund der erheblich geringeren Kosten das bisherige Verfahren der
Veröffentlichung im Internet mit Hinweisbekanntmachung in den Tageszeitungen beizubehalten.
Zudem ist die Verwaltung überzeugt, dass sich mit zunehmender Digitalisierung und
fortschreitender Entwicklung und Verbesserung der Programme und Endgeräte der
Internetnutzungsgrad, der jetzt schon mit 80 % sehr hoch ist, noch erheblich weiter erhöhen wird.
Insofern sieht die Verwaltung eine Rückkehr zur vollumfänglichen Veröffentlichung der
Bekanntmachungen in einer Zeitung als Rückschritt an.
Bezüglich der beantragten Ausweitung der Zahl der Bekanntmachungskästen auf das gesamte
Stadtgebiet für die „Notbekanntmachungen“ ist zunächst festzustellen, dass mindestens in den
letzten 30 Jahren dieser Fall in der Kolpingstadt Kerpen nicht eingetreten ist. Die Verwaltung ist
daher der Auffassung, dass nicht zuletzt auch wegen der damit verbundenen hohen Kosten für die
Anschaffung und Unterhaltung die Erhöhung der Anzahl der Bekanntmachungskästen
unverhältnismäßig ist.
Insgesamt betrachtet schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
abzulehnen und das derzeit praktizierte Verfahren der Bereitstellung der Bekanntmachungen im
Internet beizubehalten.
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