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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen (§ 17); Technikunterstützter Zugang zu den vollständigen Inhalten der öffentlichen Bekanntmachungen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
11.04.18, 09:23
Aktualisiert
11.04.18, 09:23
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen (§ 17);
Technikunterstützter Zugang zu den vollständigen Inhalten der öffentlichen Bekanntmachungen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen (§ 17);
Technikunterstützter Zugang zu den vollständigen Inhalten der öffentlichen Bekanntmachungen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen (§ 17);
Technikunterstützter Zugang zu den vollständigen Inhalten der öffentlichen Bekanntmachungen
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeitung: Erhard Nimtz TOP Drs.-Nr.: 211.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 17.04.2018 Stadtrat 24.04.2018 X 10.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen (§ 17); Technikunterstützter Zugang zu den vollständigen Inhalten der öffentlichen Bekanntmachungen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen, den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abzulehnen und das derzeit praktizierte Verfahren der Bereitstellung der Bekanntmachungen im Internet beizubehalten. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Nimtz gez. Nimtz Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Mit Schreiben vom 27.03.2018 beantragt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, künftig zur Gewährleistung eines uneingeschränkten Zugangs für die Bürgerinnen und Bürger zu Informationen aus der Stadtverwaltung sämtliche öffentlichen Bekanntmachungen in vollständigem Umfang in der Werbepost zu veröffentlichen. Darüber hinaus wird beantragt, die Anzahl der Bekanntmachungskästen im Stadtgebiet für den Fall der ersatzweisen Bekanntmachung bei höherer Gewalt bzw. unabwendbaren Ereignissen neben dem Kasten am Rathaus so zu erhöhen, dass auch die Bürger in den anderen Stadtteilen ohne größeren Aufwand diese Informationen erlangen können. Die Bekanntmachungsverordnung NRW sieht seit dem 21.11.2015 folgende Möglichkeiten der öffentlichen Bekanntmachungen vor: „§ 4 - Formen der Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen 1. im Amtsblatt der Gemeinde, 2. in einer oder mehreren in der Hauptsatzung hierfür allgemein bestimmten, regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen, 3. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde und den sonstigen hierfür bestimmten Stellen für die Dauer von mindestens einer Woche, wobei gleichzeitig durch das Amtsblatt oder die Zeitung oder das Internet auf den Aushang hinzuweisen ist, oder 4. durch Bereitstellung im Internet, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Das Amtsblatt der Gemeinde kann mit Amtsblättern anderer Gemeinden gemeinsam herausgegeben werden. Kreisangehörige Gemeinden können stattdessen das Amtsblatt des Kreises wählen.“ Insbesondere die Haushaltssituation der Kolpingstadt Kerpen hat den Rat dazu – im Übrigen einstimmig - bewogen, wegen der erheblichen geringeren Kosten die Bekanntmachungsform der Bereitstellung im Internet zu wählen. So sieht die Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen seit dem 03.03.2016 folgende Regelungen bezüglich der öffentlichen Bekanntmachungen vor: § 17 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet (www.stadt-kerpen.de). Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Kölner Stadt-Anzeiger und der Kölnischen Rundschau hingewiesen. (2) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden zusätzlich im Kölner Stadt-Anzeiger und der Kölnischen Rundschau vollzogen. (3) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Abs. 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus Kerpen. Sofern die Bekanntmachung nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist, wird sie nachrichtlich in der in Abs. 1 vorgeschriebenen Form unverzüglich nachgeholt. Beschlussvorlage 211.18 1. Ergänzung Seite 2 Dadurch konnten die Kosten für die öffentlichen Bekanntmachungen erheblich gesenkt werden. Im Jahr 2017 betrugen die Kosten für die Hinweisbekanntmachungen im Kölner Stadt-Anzeiger und in der Kölnischen Rundschau 827,92 €. Für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die aus Gründen der Rechtssicherheit weiterhin in vollem Umfang vorgenommen werden, entstanden Kosten von 4.861,30 €. Würde dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen gefolgt und künftig sämtliche öffentlichen Bekanntmachungen in vollem Umfang in der Werbepost veröffentlicht, entständen hierfür überschläglich Kosten in Höhe von insgesamt ca. 24.000,- € per anno (einschließlich der Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch). Wenn auch eine Veröffentlichung der Bekanntmachungen in vollem Umfang in einem Medium, das möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreicht, wünschenswert wäre, so empfiehlt die Verwaltung dennoch aufgrund der erheblich geringeren Kosten das bisherige Verfahren der Veröffentlichung im Internet mit Hinweisbekanntmachung in den Tageszeitungen beizubehalten. Zudem ist die Verwaltung überzeugt, dass sich mit zunehmender Digitalisierung und fortschreitender Entwicklung und Verbesserung der Programme und Endgeräte der Internetnutzungsgrad, der jetzt schon mit 80 % sehr hoch ist, noch erheblich weiter erhöhen wird. Insofern sieht die Verwaltung eine Rückkehr zur vollumfänglichen Veröffentlichung der Bekanntmachungen in einer Zeitung als Rückschritt an. Bezüglich der beantragten Ausweitung der Zahl der Bekanntmachungskästen auf das gesamte Stadtgebiet für die „Notbekanntmachungen“ ist zunächst festzustellen, dass mindestens in den letzten 30 Jahren dieser Fall in der Kolpingstadt Kerpen nicht eingetreten ist. Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass nicht zuletzt auch wegen der damit verbundenen hohen Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung die Erhöhung der Anzahl der Bekanntmachungskästen unverhältnismäßig ist. Insgesamt betrachtet schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abzulehnen und das derzeit praktizierte Verfahren der Bereitstellung der Bekanntmachungen im Internet beizubehalten. Beschlussvorlage 211.18 1. Ergänzung Seite 3