Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
16.05.2018
Erstellt
12.04.18, 15:01
Aktualisiert
27.04.18, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 67/2018
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 06.02.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
26.04.2018
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Anpassung der Sportstättennutzungsordnung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema der sexuellen Gewalt und Belästigung wird bei der Stadt Erftstadt sehr ernst genommen. Ein wertschätzender Umgang miteinander ist daher von zentraler Bedeutung. Es ist die Aufgabe aller, die Grenzen anderer zu achten und bei Grenzverletzungen entsprechend aktiv zu reagieren. Sexuelle Belästigung und Diskriminierung kann jeden und jede betreffen und ist kein
Tabuthema. Die Schwelle zur Belästigung ist individuell. Deswegen ist es wichtig Grenzen zu setzen und zu erkennen.
Sexuelle Belästigung liegt u.a. vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt
wird,
> das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt
> das für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist
> das ein einschüchterndes, feindseliges oder demütigendes Umfeld schafft oder bezweckt.
Dem trägt auch der Antrag des Stadtsportverbandes Rechnung, so dass folgende Änderung der
Hallenordnung für die Turnhallen der Stadt Erftstadt vorgeschlagen wird:
I, Neue Nr. 12
Jede/-r Benutzer/-in hat sich so zu verhalten, dass Personen oder Sachen weder gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Insbesondere sind sexuelle Belästigungen, z.B. durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherungen untersagt.
Das Umkleiden darf nur in den dafür vorgesehenen Räumen erfolgen. Umkleide und Duschräume
sind nach Geschlechtern getrennt zu nutzen.
Ein entsprechender Aushang in den Sporthallen soll auf die Änderung bzw. Ergänzung der Hallenordnung hinweisen.
In Vertretung
(Breetzmann)
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