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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Stimmrecht für die Vertreter des Stadtsportbundes im Sportausschuss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
12.04.18, 15:01
Aktualisiert
23.04.18, 18:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 68/2018 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 06.02.2018 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge Sportausschuss Termin 26.04.2018 vorberatend Rat 04.07.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Stimmrecht für die Vertreter des Stadtsportbundes im Sportausschuss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Bildung des Sportausschusses erfolgte zu Beginn der Ratsperiode und bei der Neubesetzung der Ausschüsse im Oktober 2017 einstimmig durch Beschluss des Rates. Verbindlich festgelegt wurde hier die Besetzung des Gremiums mit Stadtverordneten, stimmberechtigten sachkundigen Bürger/innen und mit sachkundigen Einwohner/innen als beratende Mitglieder bis zum Ende der Ratsperiode im Herbst 2020. Die Besetzung des Gremiums mit sachkundigen Einwohner/innen erfolgt im Sportausschuss, wie auch im Ausschuss für Soziales und Gesundheit, im Ausschuss für Stadtentwicklung, im Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft, im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr, im Schulausschuss und im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften um den Sach- und Fachverstand der entsprechenden Gruppierungen, Vereine und Verbände in die Sachberatung in den Gremien mit einzubringen. Ergänzend steht den Gruppierungen, Vereinen und Verbände mit § 24 Gemeindeordnung NRW (Anregungen und Beschwerden) jederzeit die Möglichkeit zur Verfügung, sich schriftlich mit ihren Begehren an die Gremien und den Rat zu wenden. Eine Besetzung mit Vertreter/innen von Gruppierungen, Vereinen und Verbänden mit Stimmrecht ist auf Grund der spezialgesetzlichen Regelung über die Besetzung lediglich im Jugendhilfeausschuss gegeben. Die Änderung des Status der Vertretung des Stadtsportverbandes im Sportausschuss vom beratenden Mitglied zur/zum sachkundige/n Bürgerin/Bürger mit Stimmrecht bedarf einer Auflösung und Neubildung des Gremiums durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt. Ich weise daraufhin, dass bei einer positiven Entscheidung im Sportausschuss auch die Besetzung der weiteren Ausschüsse, in denen sachkundige Einwohner/innen vertreten sind, geprüft werden müsste. (Erner) -2-