Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
12.04.18, 15:01
Aktualisiert
23.04.18, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 68/2018
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 06.02.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
26.04.2018
vorberatend
Rat
04.07.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Stimmrecht für die Vertreter des Stadtsportbundes im Sportausschuss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bildung des Sportausschusses erfolgte zu Beginn der Ratsperiode und bei der Neubesetzung
der Ausschüsse im Oktober 2017 einstimmig durch Beschluss des Rates.
Verbindlich festgelegt wurde hier die Besetzung des Gremiums mit Stadtverordneten, stimmberechtigten sachkundigen Bürger/innen und mit sachkundigen Einwohner/innen als beratende Mitglieder bis zum Ende der Ratsperiode im Herbst 2020.
Die Besetzung des Gremiums mit sachkundigen Einwohner/innen erfolgt im Sportausschuss, wie
auch im Ausschuss für Soziales und Gesundheit, im Ausschuss für Stadtentwicklung, im Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft, im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr, im
Schulausschuss und im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften um den Sach- und Fachverstand der entsprechenden Gruppierungen, Vereine und Verbände in die Sachberatung in den
Gremien mit einzubringen.
Ergänzend steht den Gruppierungen, Vereinen und Verbände mit § 24 Gemeindeordnung NRW
(Anregungen und Beschwerden) jederzeit die Möglichkeit zur Verfügung, sich schriftlich mit ihren
Begehren an die Gremien und den Rat zu wenden.
Eine Besetzung mit Vertreter/innen von Gruppierungen, Vereinen und Verbänden mit Stimmrecht
ist auf Grund der spezialgesetzlichen Regelung über die Besetzung lediglich im Jugendhilfeausschuss gegeben.
Die Änderung des Status der Vertretung des Stadtsportverbandes im Sportausschuss vom beratenden Mitglied zur/zum sachkundige/n Bürgerin/Bürger mit Stimmrecht bedarf einer Auflösung
und Neubildung des Gremiums durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt.
Ich weise daraufhin, dass bei einer positiven Entscheidung im Sportausschuss auch die Besetzung
der weiteren Ausschüsse, in denen sachkundige Einwohner/innen vertreten sind, geprüft werden
müsste.
(Erner)
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