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Beschlussvorlage (Aufhebung eines SV1-Sperrvermerks; Durchführung eines Symposiums Sport)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
12.04.18, 15:01
Aktualisiert
12.04.18, 15:01
Beschlussvorlage (Aufhebung eines SV1-Sperrvermerks; Durchführung eines Symposiums Sport) Beschlussvorlage (Aufhebung eines SV1-Sperrvermerks; Durchführung eines Symposiums Sport)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 169/2018 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 03.04.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 26.04.2018 Bemerkungen beschließend Aufhebung eines SV1-Sperrvermerks; Durchführung eines Symposiums Sport Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 5.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: 5291008 080 424 010 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der SV1-Sperrvermerk im Produkt 080 424 010, Konto 5291008 wird in einer Höhe von 5.000,00 € aufgehoben. Begründung: Die Ziele eines in Auftrag zu gebenden Sportstättenentwicklungskonzeptes sollen im Vorfeld im Rahmen eines entsprechenden Symposiums erarbeitet und formuliert werden. Es ist beabsichtigt, dazu Fachleute einzuladen, die entsprechende Erfahrungen aufweisen und Impulse geben können. Da der Teilnehmerkreis sehr heterogen und zahlreich ist, wird ebenso eine fachkundige und zielgerichtete Moderation der Veranstaltung erforderlich sein. Für die Erstellung des Sportstättenentwicklungskonzeptes stehen 40.000,00 € mit SV1Sperrvermerk zur Verfügung. Um hinsichtlich der zu erwartenden Kosten für das Symposium flexibel agieren zu können, sollten davon 5.000,00 € freigegeben werden. Da nicht davon auszugehen ist, dass das Sportstättenentwicklungskonzept noch in diesem Jahr erstellt werden kann, werden die Kosten dafür im Haushaltsplan 2019 erneut eingesetzt. In Vertretung (Breetzmann) -2-