Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
12.04.18, 15:01
Aktualisiert
12.04.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 169/2018
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 03.04.2018
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
26.04.2018
Bemerkungen
beschließend
Aufhebung eines SV1-Sperrvermerks; Durchführung eines Symposiums Sport
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 5.000,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
5291008
080 424 010
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
x Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der SV1-Sperrvermerk im Produkt 080 424 010, Konto 5291008 wird in einer Höhe von 5.000,00 €
aufgehoben.
Begründung:
Die Ziele eines in Auftrag zu gebenden Sportstättenentwicklungskonzeptes sollen im Vorfeld im
Rahmen eines entsprechenden Symposiums erarbeitet und formuliert werden. Es ist beabsichtigt,
dazu Fachleute einzuladen, die entsprechende Erfahrungen aufweisen und Impulse geben können. Da der Teilnehmerkreis sehr heterogen und zahlreich ist, wird ebenso eine fachkundige und
zielgerichtete Moderation der Veranstaltung erforderlich sein.
Für die Erstellung des Sportstättenentwicklungskonzeptes stehen 40.000,00 € mit SV1Sperrvermerk zur Verfügung. Um hinsichtlich der zu erwartenden Kosten für das Symposium flexibel agieren zu können, sollten davon 5.000,00 € freigegeben werden.
Da nicht davon auszugehen ist, dass das Sportstättenentwicklungskonzept noch in diesem Jahr
erstellt werden kann, werden die Kosten dafür im Haushaltsplan 2019 erneut eingesetzt.
In Vertretung
(Breetzmann)
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