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Beschlussvorlage GB (Z 2 V 418-2018 (Planungsausschuss v. 09.04.2018))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
30 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
12.04.18, 15:00
Aktualisiert
12.04.18, 15:00
Beschlussvorlage GB (Z 2 V 418-2018 (Planungsausschuss v. 09.04.2018)) Beschlussvorlage GB (Z 2 V 418-2018 (Planungsausschuss v. 09.04.2018)) Beschlussvorlage GB (Z 2 V 418-2018 (Planungsausschuss v. 09.04.2018)) Beschlussvorlage GB (Z 2 V 418-2018 (Planungsausschuss v. 09.04.2018))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 418 / 2018 Datum: 12.04.2018 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 09.04.2018 A) TOP 3 Öffentliche Sitzung Erweiterungsbau Kreishaus Grundsatzbeschluss Arbeitsgruppe "Energiecontrolling 21" V 418/2018 05.04.2018 Auf Bitten des Ausschussvorsitzenden fasst die Verwaltung den aktuellen Informationsstand zum Thema zusammen. Zwischenzeitlich ist die Gefährdungsanalyse zur Leitstelle abgeschlossen und eine Überarbeitung der nutzerbezogenen Flächenzuweisungen erfolgt, die Voraussetzung für die Berechnung der Kreisumlageauswirkungen der verschiedenen Gebäudevarianten sind. Des Weiteren hat ein Workshop zur Verwendung von Holz stattgefunden und sind weitere Abstimmungsgespräche mit den evtl. Mietern Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit geführt worden. Zum aktuellen, seit dem 04.12.2017 fortgeschriebenen Planungsstand trägt Herr Fabian Alberti vom Generalplanungsbüro agn vor. Sein Vortrag ist als Anlage zur Niederschrift beigefügt. In der anschließenden Diskussion äußert die FDP Fraktion ihren Eindruck, dass die Verwaltung mit Büroräumen „aast“ und die Mieterträge doch sehr unsicher wären. Die Verwaltung weist den geäußerten Vorwurf der FDP Fraktion energisch als unsachlich zurück. Der eigene Raumbedarf ist sachgerecht und eher sparsam bemessen, zumal auf ursprünglich geplante Raumreserven großenteils verzichtet wird. Hinsichtlich der Mieterträge berichtet die Verwaltung, dass mit dem Jobcenter bereits ein Vormietvertrag zu bestimmten Mietkonditionen über 20 Jahre abgeschlossen ist und der Vormietvertrag mit der Bundesagentur für Arbeit vor dem Abschluss steht. Die SPD-Fraktion bewertet die Verwaltungsvorlage, in der auch die Raumbedarfe ausführlich beschrieben sind, als seriös. Die SPD hinterfragt, warum das Holz in der reinen Holzbauweise verkapselt werden muss und in der Holz-Hybrid-Variante darauf verzichtet werden kann. Des Weiteren bittet sie zu erklären, warum in der Leitstelle kein Holz verwendet werden darf. Hierzu berichtet Herr Alberti, dass in der Holz-Hybrid-Bauweise eine Betondecke hergestellt wird, die den Brandschutz- und den Z1 Schallschutz sicherstellt. Da in der Leitstelle eine Sprengstoffsicherheit zu gewährleisten ist, wird auf Vorschlag des Generalplaners auf den Einsatz von Holz verzichtet. Tatsächlich wäre, mit entsprechend aufwändiger und teurer Verkapselung auch hier der Einsatz von Holz möglich, wirtschaftlich aber nicht sinnvoll. Seitens der Fraktion DIE LINKE wird die Preiskalkulation der Holz-Hybrid-Bauweise hinterfragt, da im Vortrag hinsichtlich der Kosten auf die starke Marktabhängigkeit hingewiesen wird. Des Weiteren wird angemerkt, dass sich das Jobcenter durch seine Tätigkeit zunehmend der eigenen Aufgaben entledigen und der dauerhafte Bestand des Jobcenters und dessen Raumbedarf eigentlich in Frage stehe sollte. Schließlich gibt man zu bedenken, ob nicht das Ziel, Verwaltungsleistungen zu zentralisieren, grundsätzlich überdacht werden sollte, da Verwaltungsdienstleistungen womöglich an anderen Orten, z. B. in Bahnhofsnähe oder mit besserem Parkplatzangebot sinnvoller untergebracht wären. Hierzu stellt Herr Alberti die bisherige Kostenermittlung unter Einbeziehung mehrerer Bauleistungsanbieter dar, die nach der heutigen Marktlage keiner Korrektur bzw. Anpassung bedarf. Ungeachtet dessen, und so hat es die Verwaltung in ihrer Vorlage ja auch vorgesehen, sollte ein Teuerungsaufschlag einkalkuliert werden, um insbesondere der Baupreisentwicklung Rechnung zu tragen. Die UWV-Fraktion bittet um Auskunft, ob und in welcher Höhe ein Preisvorteil durch die Vergabe an einen Generalunternehmer erzielt werden kann, ob es sinnvoll ist, dem Auftragnehmer einen Festpreis vorzugeben und ob es Erfahrungswerte gibt, in welchem Umfang die Holz-Hybrid-Bauweise zu Energieeinsparungen führen könnte. Hinsichtlich der Vergabevorteile und Festpreisvorgaben verweist Herr Alberti darauf, dass in den folgenden LPH zunächst die konstruktiven Zusammenhänge des Gebäudes geplant werden müssen, um hierzu eine belastbare Einschätzung abgeben zu können. Aus diesem Grund muss es auch einer Simulationsrechnung vorbehalten bleiben, die Höhe der Energieeinsparung der Holz-Hybrid-Bauweise zu berechnen. Für die CDU-Fraktion ist der Raumbedarf der Verwaltung sehr ausführlich nachgewiesen. Sie spricht sich eindeutig für die umfassende Lösung und Zentralisierung an einem Standort aus, die zu sehr sinnvollen Synergien für die Gebäudenutzer und die Bürgerinnen und Bürger führt, denen zeitnah, ggf. abgestimmt mit anderen Dienstleistern und damit umfassend geholfen werden kann. Die detaillierte Ermittlung der Kreisumlageauswirkungen zeigt hinsichtlich der verschiedenen Gebäudegrößenvarianten und der alternativen Bauweise HolzHybrid nur relativ geringe Kostendifferenzen auf. Spekulationen über die Fortdauer des Jobcenters oder zu den Auswirkungen der Digitalisierung, die wirklich niemand absehen kann, helfen in der Diskussion nicht weiter, da der Bedarf jetzt ad hoc ansteht, die Entscheidung nun zu treffen ist und nicht erst in einigen Jahren. Zudem ist die Verwaltung bereits jetzt darauf angewiesen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne und ansprechende Büroräume anzubieten, weil es ein Standortfaktor zu Gunsten des Arbeitgebers Kreis Euskirchen ist, der es bereits jetzt und in Zukunft zunehmend schwer haben wird, geeignetes Personal zur Bewältigung seiner Aufgaben zu rekrutieren. Auch die Mehrkosten für die alternative Bauweise Holz-Hybrid sind für die CDU-Fraktion gut vertretbar. Ein Kreis, in dem ein Holzkompetenzzentrum eingerichtet ist, der das Projekt “HolzCluster.Eifel” unterstützt und der ein integriertes Klimaschutzkonzept umsetzt, sollte konsequenterweise auch den Baustoff „Holz“ einsetzen, ihn als Baustoff „erfahrbar“ machen und damit für dessen Verwendung werben. Mit dem Erweiterungsbau bietet sich hierzu eine exklusive Möglichkeit, die genutzt werden sollte. Und dabei ist es unerheblich, ob das Holz nun tatsächlich aus der Eifel-Region stammt, was aufgrund des Vergaberechts mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht sichergestellt werden kann. Wichtig ist, einen aktiven und schlüssigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, unabhängig der Holzherkunft. Nach Meinung der CDU-Fraktion sind die Mehrkosten der Holz-Hybrid-Bauweise aufgrund der vielen Vorteile gegenüber der Öffentlichkeit gut begründbar und deshalb bittet sie, die Empfehlung an den Kreistag, den Erweiterungsbau in der umfassenden Lösung und der HolzHybrid-Bauweise zu errichten, mitzutragen. Seitens der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und UWV wird vorgetragen, dass noch Beratungsbedarf innerhalb der Fraktionen besteht und insofern eine Entscheidungsempfehlung nicht abgegeben werden kann. Die Fraktion FDP und DIE LINKE lehnen eine entsprechende Entscheidungsempfehlung ab. Mit diesem Erörterungsergebnis wird die Entscheidung in den Kreisausschuss und den Kreistag vertagt, die beide für den 18.04.2018 terminiert sind. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Anmerkung des Generalplaners AGN und der Verwaltung: Aufgrund des Verlaufs der Diskussion im letzten Teil der Sitzung könnten unzutreffende Eindrücke erweckt worden sein. Hierzu erklären wir folgendes: 1. Holz-Hybrid bedingte Mehrkosten sind allenfalls im Bereich des Rohbaus möglich. Dagegen ist bei den Innenausbaugewerken - wegen der Holz-Hybrid-Bauweise nicht mit Kostenmehrungen zu rechnen. Ob sich sogar Einsparungen im Bereich der Deckenverkleidungen oder – verputze erzielen lassen, muss im Hinblick auf dann benötigte Deckenheizplatten incl. Schallschutzfunktion noch geprüft werden. 2. Durch die Vergabe einer Holz-Hybrid-Bauweise an einen Generalunternehmer sind möglicherweise Preisvorteile beim Rohbau incl. Fenster und Fassade gegenüber der Einzelgewerkvergabe in Stahl-Beton-Bauweise zu erzielen. Innerhalb der Stahl-Beton-Bauweise sind die Produktionsaufwende zwischen herkömmlicher Erstellung vor Ort und Fertigbauweise nach unserer Kenntnis im Gesamten eher ausgeglichen und lassen keine großen Preisunterschiede erwarten.