Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
12.04.18, 17:33
Aktualisiert
12.04.18, 17:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.03.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 84-20-20
Nr. der Ratsdrucksache: 1028-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
17.04.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Radweg Arloff - Kalkar
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Berichterstatter/in: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( X )Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1028-X
1. Sachverhalt:
Die Errichtung eines Fuß- Radweges von Kalkar nach Arloff-Kirspenich, hier insbesondere an den
Verkehrsknotenpunkt Bahnhof, wurde erstmalig 2008 zwischen Stadt und Landesbetrieb erörtert.
In den Folgejahren erfolgten erste Planungsüberlegungen und die Kontaktaufnahme zu den betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen der politischen Beratung.
Folgende Lösungsansätze wurden bisher geprüft:
a)
Bau und Betrieb durch Straßen.NRW
Voraussetzung für den Bau eines Radweges durch Straßen.NRW ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 38 und 43 des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Die
Durchführung eines solchen Verfahrens, das übrigens auch Voraussetzung für eine Enteignung
ist, wurde bisher vom hierfür zuständigen Träger der Straßenbaulast für die L 11, also Straßen.NRW, abgelehnt.
b)
Bau eines Bürgerradweg durch die Stadt, Betrieb durch Straßen.NRW
In den Gesprächen mit Straßen.NRW wurde als Alternative auch ein sogenannter „Bürgerradweg“
thematisiert. Dabei wären Planung und Bau durch die Gemeinde nach den Vorgaben von Straßen.NRW durchzuführen. Im Anschluss wäre der fertige Radweg an Straßen.NRW als zuständigem Straßenbaulastträger unentgeltlich zu übergeben. Der Verlauf dieses Radweges wurde bereits einmal von Straßen.NRW skizziert und ist in der als Anlage beigefügten Karte mit „Route 1“
gekennzeichnet.
Die Anlegung eines Bürgerradweges setzt voraus, dass auf Seiten aller Grundeigentümer freiwillig
Bereitschaft besteht, erforderliche Teilflächen ihrer (überwiegend landwirtschaftlich genutzten)
Fläche zu veräußern. Hierzu wurden seitens der Stadt die betroffenen Grundstückseigentümer
mehrfach kontaktiert. Einige Grundstückseigentümer stehen dem Projekt jedoch ablehnend gegenüber und verweigern strikt ihre Zustimmung zur Grundstücksveräußerung.
Eine Enteignung kommt bei diesem Modell nicht in Betracht, da ein Planfeststellungsverfahren
durch die Stadt mangels Trägerschaft der Straßenbaulast ausscheidet.
Verwaltungsseitig wird nun folgender Alternativansatz gesehen:
Ausbau eines vorhandenen Wirtschaftsweges durch die Stadt
Schließlich wurde das Thema auch beim Kreis Euskirchen im Zusammenhang mit dem Projekt
„fahrradfreundlicher Kreis“ thematisiert. Diese Gespräche entwickelten sich insofern positiv, als ein
Ausbau des weiter nördlich parallel zur L 11 verlaufenden Wirtschaftsweges, der sich im Eigentum
der Stadt befindet, in den Blick genommen wurde. Das setzt voraus, dass die Stadt die Herrichtung und künftige Unterhaltung dieses Streckenabschnittes bis Kalkar übernimmt und dabei vom
Kreis in bisher nicht konkretisierter Form (z. B. Materialgestellung, Beschilderung oder Digitalisierung) unterstützt würde. Der Verlauf dieses Radweges ist auf der beigefügten Karte mit „Route 2“
gekennzeichnet.
Perspektivisch wäre in einem weiteren Planungsschritt sicherlich auch eine Anbindung des Teichmannhauses an das Radwegenetz wünschenswert. Hierzu bedarf es jedoch eines gesonderten
Abstimmungsprozesses, in den neben dem Kreis Euskirchen auch die Stadt Mechernich einzubinden wäre.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1028-X
3. Finanzielle Auswirkungen
Zu Ziff. 1 lit. a)
Bei Bau und Unterhaltung des Radweges durch Straßen.NRW entstehen
der Stadt keine Aufwendungen.
Zu Ziff. 1 lit b)
Beim Bürgerradweg ist eine Finanzierung durch die Kommune erforderlich.
Hierzu wird von Straßen.NRW eine festzulegende Baukosten-Pauschale
gewährt. Darüberhinausgehende Kosten sind von der Stadt aufzubringen.
Alternativvorschlag: Die Herrichtung des Wirtschaftsweges ist überwiegend aus städtischen Mitteln zu finanzieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Beim Projekt Bürgerradweg sowie dem Ausbau des Wirtschaftsweges sind die Maßnahmen in der
Bauleitung durch die Stadt durchzuführen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, Kosten und Folgekosten des Alternativvorschlags (Ausbau
des Wirtschaftsweges) zu ermitteln und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
2.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen und der
Stadt Mechernich Möglichkeiten einer Anbindung des Teichmannhauses an das Radwegenetz zu prüfen und hierüber im Fachausschuss zu berichten.