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Mitteilungsvorlage (I. Förderung von Heimatinitiativen II. Förderung der Dorfentwicklung und Dorferneuerung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
17.04.2018
Erstellt
12.04.18, 17:11
Aktualisiert
12.04.18, 17:11
Mitteilungsvorlage (I. Förderung von Heimatinitiativen
II. Förderung der Dorfentwicklung und Dorferneuerung) Mitteilungsvorlage (I. Förderung von Heimatinitiativen
II. Förderung der Dorfentwicklung und Dorferneuerung) Mitteilungsvorlage (I. Förderung von Heimatinitiativen
II. Förderung der Dorfentwicklung und Dorferneuerung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.04.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 1072-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 17.04.2018 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: I. Förderung von Heimatinitiativen II. Förderung der Dorfentwicklung und Dorferneuerung __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: I. Förderung von Heimatinitiativen Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) ist neu. Die Bereiche Bauen, Wohnungsbau, Wohnungs- und Siedlungsentwicklung, Stadtentwicklung und Denkmalpflege sowie Kommunales bieten vielfältige Möglichkeiten, lebenswerte Heimat vor Ort zu entwickeln. Heimat ist die Klammer, die alle Themenbereiche miteinander verknüpft. Nordrhein-Westfalen bietet uns allen eine lebenswerte Heimat im Herzen Europas. Weltoffenheit und Toleranz, Verantwortungsgefühl und Gemeinsinn schaffen einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt – ob in den großen Städten oder in den ländlichen Regionen. Ziel der Landesregierung ist es, Heimat zu stärken, welches durch Förderungen von Heimatinitiativen erfolgt. Seite 2 von Ratsdrucksache 1072-X „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“, so lautet der tragende Titel für die Heimat-Förderung der Landesregierung. "„Wir fördern Heimat im Respekt vor ihrer Vielfalt: Heimat zu haben, heißt unsichtbare Wurzeln in sich zu tragen – egal, wo ein Mensch herkommt, egal wo sie oder er hingeht. Heimat findet in Nordrhein-Westfalen ihren Ausdruck in einem solidarischen Miteinander in gegenseitigem Respekt voreinander. Heimat ist das, was in unserer Gesellschaft Menschen miteinander verbindet, was einen starken Zusammenhalt in einer aktiven Bürgergesellschaft ausmacht.“, so Ina Scharrenbach, Heimatministerin NRW. Über 100 Millionen Euro sind nunmehr im Landeshaushalt für die Förderung von Heimatinitiativen bis 2022 eingeplant. Ab dem Sommer können sich Heimatvereine und Initiativen für 5 unterschiedliche Förderungsarten des Landes bewerben. Unter anderem gibt es Heimat-Preise mit Preisgeldern bis zu 15.000 Euro für besonders innovative Projekte, die dazu beitragen, das kulturelle Erbe von NordrheinWestfalen zu erhalten. Förderanträge können in 5 Elementen gestellt werden: 1. Heimat-Scheck – der Möglichmacher für kleine Projekte Zur unbürokratischen Föderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen werden jährlich 1000 Heimat-Schecks in Höhe von je 2.000 Euro mit einem wechselnden inhaltlichen Schwerpunkt bereitgestellt. 2. Heimat-Preis – Ideensammlung für NRW Für innovative Heimatprojekte wird ein Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und nachahmenswerte Projekte liefern soll. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger auf kommunaler Ebene stellen sich dann dem Wettbewerb auf Landesebene. Das Preisgeld reicht von 5.000 Euro für kleine Gemeinden bis zu 15.000 Euro für größere Kommunen. Die Entscheidung für die Teilnahme treffen die Kommunen per Rats- oder Kreistagsbeschluss. Die besten Projekte werden einer Jury auf Landesebene vorgestellt und prämiert. 3. Heimat-Werkstatt – Raum für Kommunikation Um der Kommunikation über Ideen zum Thema Heimat einen Raum zu geben und die inhaltliche Auseinandersetzung in Gang zu setzen, sind Heimat-Werkstätten geplant. Beim Austausch miteinander sollen kreative Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit bis zu 40.000 Euro gefördert, Empfänger der Fördersumme können Kommunen sein, die Dritte beteiligen dürfen. 4. Heimat-Fonds – jeder gespendete Euro wird verdoppelt Können für eine Initiative Gelder eingeworben werden, verdoppelt das Land NRW die eingeworbene Summe (bis max. 40.000 Euro Zuschuss). Spender sollen so motiviert werden, weil jeder weiß, dass der gespendete Euro durch einen Euro aus dem Heimatfonds doppelt so viel Wert ist. Das fördert die Identifikation mit dem Projekt! Die Verwaltung des HeimatFonds soll vor Ort über den Kreis erfolgen. 5. Heimat-Zeugnis – Geschichte bewahren, Lern-Orte schaffen Bewahrung und Pflege von Orten oder Gebäuden mit lokaler oder regionaler Geschichte zu bewahren und gleichzeitig neue „Lern-Orte“ zu schaffen verbindet das Heimatministerium mit dem Heimat-Zeugnis. Mit einem Mindestvolumen von 100.000 Euro können beispielsweise Heimat-Museen entstehen oder historische, ortsbildprägende Gebäude restauriert werden. Kommunen wie auch private und gemeinnützige Organisationen sind als Projektträger möglich. Die entsprechenden Förderbestimmungen für die Heimat-Förderung sind noch nicht bekannt und werden voraussichtlich im Sommer 2018 veröffentlicht, ab dann können erstmal Anträge auf Förderung gestellt werden. Zu gegebener Zeit wird über dieses Thema wieder berichtet. II. Förderung der Dorfentwicklung und Dorferneuerung Seite 3 von Ratsdrucksache 1072-X Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat einen Entwurf für das Dorferneuerungsprogramm 2018 veröffentlicht und teilt in einer Pressemitteilung vom 23.03.2018 mit: Ministerin Ina Scharrenbach: „Die ländlichen Räume in den Nordrhein-Westfalen stehen vor besonderen Herausforderungen. Daher werden wir das Dorferneuerungsprogramm modernisieren. Insbesondere überhöhte bürokratische Auflagen für den Zugang zum Programm schaffen wir ab: Es kommt darauf an, Maßnahmen umzusetzen und nicht viel Zeit und Geld in die Planung zu stecken. Mit dem Dorferneuerungsprogramm 2018 liegt der Fokus der Landesregierung auf Maßnahmen, die die Nutzungsvielfalt, das Erscheinungsbild, die Identität und das Gemeinschaftsleben in den Dörfern und damit die Heimat stärken.“ Für das Dorferneuerungsprogramm werden Bund und Land voraussichtlich 12,25 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Da derzeit noch kein Bundeshaushalt für das laufende Jahr 2018 zur Verfügung steht, wird das Dorferneuerungsprogramm nur im Entwurf veröffentlicht, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich bereits jetzt auf die neuen Fördergrundsätze vorbereiten zu können. Fördergegenstände im Programmentwurf zur Dorferneuerung 2018: 1. Die Änderung/Umnutzung oder Errichtung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde oder Dritter anstelle der Gemeinde kann gefördert werden. Bei den Gemeinschaftseinrichtungen handelt es sich um öffentlichen Zwecken dienende bauliche Anlagen und Einrichtungen, die die soziale, kulturelle oder allgemeine Grundversorgung der Bewohner des Dorfes gewährleisten. 2. Die Änderung/Umnutzung vorhandener dörflicher Bausubstanz und bestehender Gemeinschaftseinrichtungen hat Fördervorrang. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich dabei typischerweise um Gebäude handelt, die wegen ihrer städtebaulichen, geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten werden und/oder wenn der Betrieb in ehrenamtlicher Trägerschaft erfolgt. 3. Gefördert werden können die Herstellung oder Änderung und Einrichtung dörflicher Plätze, Straßen und Wege zur dorfgemäßen Gestaltung des Ortsbildes und zur Schaffung neuer Kommunikationszentren, Herstellung oder Änderung von Grünanlagen, sofern diese ähnliche soziale Funktionen erfüllen wie die genannten Plätze. 4. Private Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden und der dazugehörigen Hof-, Garten und Grünflächen können gefördert werden. Ziel ist es, die ländliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem und regionaltypischem Charakter zu stärken. 5. Der Abriss leerstehender, nicht erhaltenswerter Gebäude mit anschließender Nutzung des Grundstückes im Sinne der Dorfentwicklung (z. B. Schaffung neuer Baumöglichkeiten, Anlage dauerhafter Grünflächen) ist förderfähig. Ziel ist es, städtebauliche Missstände zu bewältigen und eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung zu schaffen, insbesondere an exponierten, ortsbildprägenden Lagen in den Ortskernen. 6. Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich: für Maßnahmen der Gemeinden höchstens 250.000 Euro für Maßnahmen Privater höchstens 50.000 Euro. Das Thema Dorferneuerung/Dorfentwicklung wird auch in das ISEK miteinfließen. Entsprechende Maßnahmen sind in den nächsten Wochen/Monaten noch zu erarbeiten und zu definieren. Die Verwaltung wird entsprechende Anträge vorbereiten.