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Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
12.04.18, 12:26
Aktualisiert
12.04.18, 12:26
Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen
hier: Feststellungsbeschluss) Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen
hier: Feststellungsbeschluss)

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AUSZUG aus der 32. Sitzung des Stadtrates vom 13.03.2018 Drucksachen-Nummer: 65.18 TOP 5.2 80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg" im Stadtteil Kerpen hier: Feststellungsbeschluss Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 42 Ja-Stimmen (19 CDU, 14 SPD, 3 FDP, 3 UWG/Linke, 2 BBK/Pir., BM Spürck) bei 5 Nein-Stimmen (Grüne): A die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB und gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung auszuräumen (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage). Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern (Anlage 4 der Verwaltungsvorlage) entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung ausräumen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wurden von Bürgerinnen und Bürgern keine Stellungnahmen abgegeben. B Die Feststellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. Lage der Wirkungsbereiche Der dreiteilige Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Kerpen. Der östliche Teilbereich (derzeitige Darstellung: Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 1.500 m²) wird begrenzt im: Norden durch landwirtschaftliche Flächen, Osten durch die bestehende Wohnbebauung, Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und im Westen durch landwirtschaftliche Flächen. Der mittlere Teilbereich (derzeitige Darstellungen: Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 2.300 m²), wird begrenzt im: Norden durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344) Osten durch die bestehende Gewerbe- und Wohnbebauung entlang des Vinger Wegs Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und Im Westen durch landwirtschaftliche Flächen Der westliche Teilbereich (1. Änderung FNP- Darstellung als landwirtschaftliche Flächen mit rund 600 m²) wird begrenzt im: Norden durch die Stiftsstraße Osten durch die landwirtschaftliche Fläche, Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg und im Westen durch eine Ausgleichsfläche bzw. die Aue des Neffelbachs Die einzelnen Wirkungsbereiche der 80. Änderung des Flächennutzungsplans „Vinger Weg“ haben eine Gesamtgröße von rund 4.400 m². Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage als Wohnbebauung zu schaffen und das städtebauliche Konzept des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes KE Nr.362 „Vinger Weg“ realisieren zu können. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.03.2018 Seite 2