Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
12.04.18, 12:26
Aktualisiert
12.04.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 32. Sitzung des Stadtrates
vom 13.03.2018
Drucksachen-Nummer: 8.18
TOP 5.3
Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
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die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie die gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der
Verwaltungsvorlage) auszuräumen.
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage)
auszuräumen. Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB liegen
nicht vor.
den Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ als Satzung gem. § 10
BauGB.
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf und wird wie folgt
begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der
Ottostraße
und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,44 ha. Der Flächenanspruch der KITA umfasst
etwa 1/3 dieser Fläche.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und
über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-
gruppigen Kindertagesstätte erforderlich.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung der 8gruppigen Kindertagesstätte zu schaffen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 13.03.2018
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