Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
11.04.18, 18:32
Aktualisiert
11.04.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 11.04.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 19. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 08.03.2018
TOP 3
Vorlage Nr.:
58/2018
Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf
Bereich: Siegstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1
und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe Vorlage Nr. 233/2017
Empfehlung:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim zu beschließen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S.
966) den Bebauungsplan Nr. 134 Sinnersdorf als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
SB Staritz ( Bündnis 90/Die Grünen) hat nicht an der Abstimmung teilgenommen