Daten
Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
12.04.18, 12:26
Aktualisiert
12.04.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 32. Sitzung des Stadtrates
vom 13.03.2018
Drucksachen-Nummer: 103.18
1. Ergänzung
TOP 7.1
Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen
Infrastruktur
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt einstimmig, ab sofort auf der Grundlage der in der
Vorlage dargestellten Berechnungsmethodik die planungsbegünstigte Person an den durch die
Bauleitplanung bzw. Projektplanung entstehenden Kosten der sozialen Infrastruktur zu beteiligen
und die Kostenkenngrößen dynamisch fortzuschreiben, wenn entsprechende nachprüfbare und
belastbare Ergebnisse hierzu vorliegen.