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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Bereich: südwestlicher Ortsrand, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6, 7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53) Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017, Vorlagen-Nr.: 62/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
11.04.18, 18:32
Aktualisiert
11.04.18, 18:32
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Bereich: südwestlicher Ortsrand, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6, 7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53)
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017, Vorlagen-Nr.: 62/2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 11.04.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 08.03.2018 Vorlage Nr.: TOP 5 18/2018 Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach Bereich: südwestlicher Ortsrand, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur 5, Flurstücke 6, 7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53) Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017, Vorlagen-Nr.: 62/2017 Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim zu beschließen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnah men sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Bestandteil des Bebauungsplanes. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen