Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
08.03.2018
Erstellt
11.04.18, 18:32
Aktualisiert
11.04.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 11.04.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 19. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 08.03.2018
Vorlage Nr.:
TOP 5
18/2018
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim Süd, Am Pulheimer Bach
Bereich: südwestlicher Ortsrand, angrenzend an das Plangebiet des BP 115 Pulheim zwischen dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Lindenkreuz und dem Pulheimer Bach (Gemarkung Pulheim, Flur
5, Flurstücke 6, 7, Teilfläche aus 8, 185, 493 und Flur 20, Flurstücke 20, 26, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, Teilfläche aus 52, 53)
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 1
und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017, Vorlagen-Nr.: 62/2017
Empfehlung:
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim zu beschließen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnah
men sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den
Bebauungsplan Nr. 114 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß §
86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Beratungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen