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Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise und der Vermarktungskriterien)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
100 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
11.04.18, 18:32
Aktualisiert
11.04.18, 18:32
Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise und der Vermarktungskriterien) Beschlusstext (Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise und der Vermarktungskriterien)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 10.04.2018 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim am 25.01.2018 Vorlage Nr.: TOP 3 2/2018 Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 114 Pulheim hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise und der Vermarktungskriterien Beschluss: Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die Kaufpreise im Bereich des BP 114 Pulheim betragen:  370 €/m² für Grundstücke für eine Doppelhaushälfte mit Nordgarten (Grundstücke 43-50)  390 €/m² für Grundstücke für eine Doppelhaushälfte mit Südgarten (Grundstücke 53-58, 62-69)  400 €/m² für Grundstücke für freistehende Häuser mit Nordgarten (Grundstücke 3-5, 9, 11-27, 34-37, 42, 51, 70-77)  410 €/m² für Grundstücke für eine Doppelhaushälfte mit Feldrandlage (Grundstücke 78-79)  420 €/m² für Grundstücke für freistehende Häuser mit Südgarten (Grundstücke 6-8, 10, 28-33, 38-41, 52, 59-61)  440 €/m² für Grundstücke für freistehende Häuser mit Feldrandlage (Grundstücke 80-94)  480 €/m² für Grundstücke für Mehrfamilien- oder Reihenhäuser (Grundstücke A, B, C; Vermarktung an Bauträger und Investoren) 2. Im Kaufpreis enthalten sind der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag und die Kosten für den ökologischen Ausgleich. 3. Die mit der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, z.B. Notarkosten, Vermessungskosten und Grunderwerbsteuer, trägt der jeweilige Erwerber. 4. Der Besitz geht über am 31.12.2018, jedoch nicht vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises. 5. Die Käufer übernehmen eine zeitlich abgestufte Bauverpflichtung und verpflichten sich zum Bau von Häusern nach dem Energieeffizienzhaus-Standard KfW 55. 6. Für das Grundstück C werden nur Bewerbungen von Bauträgern/Investoren mit dem Ziel, öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichtet, berücksichtigt. Für die Geschosswohnungsbaugrundstücke und die Grundstücke zur Bebauung mit Reihenhäusern erhalten die bekannten Bauträger und Investoren nach Satzungsbeschluss zum BP 114 Pulheim das Exposé. Sie werden aufgefordert, mit ihrer Bewerbung ein Baukonzept (bestehend aus einer Planzeichnung und einer Baubeschreibung in Textform) einzureichen. Hierfür wird im Exposé eine Frist genannt. Die Bewerbungen eines Bauträgers/Investors für mehrere Baufel- der soll möglich sein. Die eingereichten Baukonzepte werden von der Stadtverwaltung bewertet und eine Auswahl der favorisierten Bewerber dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau zur Entscheidung vorgelegt. Auf den Abschluss und die Durchführung der Verträge mit den Bauträgern und Investoren vor Vermarktung an die Einzelbewerber wird verzichtet. Die Grundstücke zur Bebauung mit freistehenden Häusern und Doppelhaushälften werden gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlagen Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlagen Nr. 420/2013), 11.09.2014 (Vorlagen Nr. 306/2014) und 16.03.2017 (Vorlagen Nr. 22/2017) diesen nach Satzungsbeschluss zum BP 114 Pulheim zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Kaufverträge abzuschließen. Für die Grundstücke 1, 2, 95 und 96 wird die Vermarktung zunächst zurückgestellt. Das Vermarktungsverfahren für die Einzelbewerber wird für alle künftigen Baugebiete in der internen Abwicklung geändert. Bewerbungen können künftig nur noch bei der Zentralen Vergabestelle oder der Poststelle abgegeben werden. Die Öffnung der Bewerbungsumschläge wird künftig allein dem Immobilienmanagement obliegen, die Zentrale Vergabestelle und das Rechnungsprüfungsamt nehmen hierbei nicht mehr teil. Es wird eine Liste aller (zulässiger und unzulässiger) Bewerbungen erstellt, die durch das Rechnungsprüfungsamt auf Vollständigkeit geprüft wird. Das Immobilienmanagement sortiert anschließend die Bewerbungen den einzelnen Grundstücken zu, hier prüft das Rechnungsprüfungsamt die korrekte Zuordnung. Die Auslosung des Zuschlags für die einzelnen Grundstücke erfolgt weiterhin unter notarieller Aufsicht. Das Ergebnis der Auslosung wird wiederum vom Immobilienmanagement in die Liste übertragen und die Rangfolge gemäß Auslosung festgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt überprüft die Rangfolge. Das Immobilienmanagement informiert alle Bewerber über den Ausgang des Losverfahrens. Beratungsergebnis: - 19 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimmen Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 25.01.2018 Seite 2