Daten
Kommune
Pulheim
Größe
92 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
11.04.18, 18:32
Aktualisiert
11.04.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 10.04.2018
Beschluss
aus der Niederschrift der 19. Sitzung
des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau der Stadt Pulheim
am 25.01.2018
Vorlage Nr.:
TOP 4
381/2017
Vermarktung von städtischen Wohnbaugrundstücken im BP 121 Sinnersdorf
hier: Festlegung der Grundstückskaufpreise und der Vermarktungskriterien
Beschluss:
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1. Die Kaufpreise im Bereich des BP 121 Sinnersdorf betragen:
380 €/m² für Grundstücke für freistehende Häuser mit Südgarten (Grundstücke 11-23)
400 €/m² für Grundstücke für freistehende Häuser mit Südgarten und Feldrandlage (Grundstücke 1-10)
2. Im Kaufpreis enthalten sind der Erschließungsbeitrag, der Kanalanschlussbeitrag und die Kosten für den ökologischen Ausgleich.
3. Die mit der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten, z.B. Notarkosten, Vermessungskosten und
Grunderwerbsteuer, trägt der jeweilige Erwerber.
4. Der Besitz geht über am 31.12.2018, jedoch nicht vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises.
5. Die Käufer übernehmen eine zeitlich abgestufte Bauverpflichtung und verpflichten sich zum Bau von Häusern
nach dem Energieeffizienzhaus-Standard KfW 55.
Die Grundstücke zur Bebauung mit freistehenden Häusern werden gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für
Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlagen
Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlagen Nr. 420/2013), 11.09.2014 (Vorlagen Nr. 306/2014), 16.03.2017 (Vorlagen Nr.
22/2017) und 25.01.2018 (Vorlage Nr. 2/2018) diesen nach Satzungsbeschluss zum BP 121 Sinnersdorf zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Kaufverträge abzuschließen.
Beratungsergebnis:
- 19 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme