Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.01.18, 14:00
Aktualisiert
12.04.18, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeitung: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 15.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Rechnungsprüfungsausschuss
06.02.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
12.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Kolpingstadt
Kerpen 2017
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Stadt
Kerpen 2017 einschließlich der Beratungsergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 14
gez. Schaaf
Gez. Canzler
gez.
Klinkhammer
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat in der Zeit von Oktober 2016
bis Juni 2017 auf der Grundlage des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die
überörtliche Prüfung durchgeführt. Die Prüfung wird mit der Übersendung des Prüfberichtes
abgeschlossen.
Entsprechend der Bestimmungen des § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den
Prüfungsbericht
dem
Rechnungsprüfungsausschuss
zur
Beratung
vor.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Stadtrat über den wesentlichen Inhalt des
Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Wie auf Seite 11 des Vorberichtes ausgeführt, besteht der Prüfbericht aus dem Vorbericht und
den Teilberichten, wobei der Vorbericht über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung informiert
und zudem Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen der Kommune, die
Handlungsfelder des KIWI, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik enthält, während die
Teilberichte die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete beinhalten.
Es sei an dieser Stelle ferner die Aussage auf Seite 12 des Vorberichts hervorgehoben:
„Ergebnisse von Analysen bezeichnet die GPA NRW im Prüfbericht als Feststellung. Damit kann
sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine
Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune
erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu muss die
Kommune eine gesonderte Stellungnahme abgeben. Dies wird im Prüfbericht mit einem Zusatz
gekennzeichnet. In der Stadt Kerpen hat die GPA NRW keine Feststellung getroffen, die eine
Stellungnahme erforderlich macht.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die GPA NRW im Prüfbericht als
Empfehlung aus.“
Der Entwurf des Berichtes wurde der Kolpingstadt Kerpen am 7. September 2017 per Mail zur
Verfügung gestellt. Es wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, eine weitergehende
Stellungnahme abzugeben. Hiervon hat die Kolpingstadt Kerpen Gebrauch gemacht. Soweit die
Stellungnahmen den zuvor im Bericht getätigten Aussagen entgegenstanden, wurden diese im
Bericht eingearbeitet.
Beschlussvorlage 15.18
Seite 2