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Beschlussvorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Kolpingstadt Kerpen 2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.01.18, 14:00
Aktualisiert
12.04.18, 12:26
Beschlussvorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Kolpingstadt Kerpen 2017) Beschlussvorlage (Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Kolpingstadt Kerpen 2017)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeitung: Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 15.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Rechnungsprüfungsausschuss 06.02.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 12.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Kolpingstadt Kerpen 2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Stadt Kerpen 2017 einschließlich der Beratungsergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 14 gez. Schaaf Gez. Canzler gez. Klinkhammer Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) hat in der Zeit von Oktober 2016 bis Juni 2017 auf der Grundlage des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die überörtliche Prüfung durchgeführt. Die Prüfung wird mit der Übersendung des Prüfberichtes abgeschlossen. Entsprechend der Bestimmungen des § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Stadtrat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. Wie auf Seite 11 des Vorberichtes ausgeführt, besteht der Prüfbericht aus dem Vorbericht und den Teilberichten, wobei der Vorbericht über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung informiert und zudem Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen der Kommune, die Handlungsfelder des KIWI, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik enthält, während die Teilberichte die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete beinhalten. Es sei an dieser Stelle ferner die Aussage auf Seite 12 des Vorberichts hervorgehoben: „Ergebnisse von Analysen bezeichnet die GPA NRW im Prüfbericht als Feststellung. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu muss die Kommune eine gesonderte Stellungnahme abgeben. Dies wird im Prüfbericht mit einem Zusatz gekennzeichnet. In der Stadt Kerpen hat die GPA NRW keine Feststellung getroffen, die eine Stellungnahme erforderlich macht. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die GPA NRW im Prüfbericht als Empfehlung aus.“ Der Entwurf des Berichtes wurde der Kolpingstadt Kerpen am 7. September 2017 per Mail zur Verfügung gestellt. Es wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, eine weitergehende Stellungnahme abzugeben. Hiervon hat die Kolpingstadt Kerpen Gebrauch gemacht. Soweit die Stellungnahmen den zuvor im Bericht getätigten Aussagen entgegenstanden, wurden diese im Bericht eingearbeitet. Beschlussvorlage 15.18 Seite 2