Daten
Kommune
Kerpen
Größe
966 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.01.18, 14:00
Aktualisiert
26.01.18, 14:00
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Finanzen der Stadt Kerpen
im Jahr 2017
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Stadt Kerpen
Finanzen
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INHALTSVERZEICHNIS
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Haushaltssituation
5
Haushaltsausgleich
5
Strukturelle Haushaltssituation
7
Plan-Ist-Vergleich
13
Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation
14
Haushaltswirtschaftliche Risiken
17
Risikoszenario
17
Haushaltskonsolidierung
19
Kommunaler Steuerungstrend
20
Kommunale Abgaben
23
Gesamtbetrachtung Beiträge und Gebühren
27
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse
30
Vermögenslage
30
Schulden- und Finanzlage
33
Ertragslage
39
Gesamtabschluss
42
Gebäudeportfolio
44
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Inhalte, Ziele und Methodik
Die Finanzprüfung der GPA NRW beantwortet folgende Fragen sowohl unter wirtschaftlichen
als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten:
• Wie ist die Haushaltssituation? Inwieweit besteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbedarf?
• Welche haushaltswirtschaftlichen Risiken sind erkennbar?
• Welche Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung gibt es?
• Ist die Haushaltswirtschaft der Kommune nachhaltig ausgerichtet?
Eine nachhaltige Haushaltswirtschaft
• vermeidet insbesondere den Verzehr von Eigenkapital,
• begegnet einem grundlegenden Konsolidierungsbedarf mit geeigneten Maßnahmen und
• setzt sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinander.
Durch eine nachhaltige Haushaltswirtschaft können Kommunen Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiedererlangen.
Die Prüfung der GPA NRW stützt sich methodisch auf Kennzahlen aus dem NKFKennzahlenset NRW sowie zur vertiefenden Analyse auf weitere Kennzahlen. Die GPA NRW
prüft sowohl durch Zeitreihenvergleiche als auch durch geeignete interkommunale Vergleiche.
In die Analysen bezieht sie zudem die strukturellen Rahmenbedingungen ein, die sich direkt auf
die Haushaltssituation auswirken und sich in der Prüfung identifizieren lassen. Grundlage dieses Berichtes ist die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Die Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt sich auf wesentliche und erfahrungsgemäß fehleranfällige Positionen.
In der Finanzprüfung analysiert die GPA NRW Jahres- und Gesamtabschlüsse sowie Haushaltspläne. Ergänzend bezieht die GPA NRW die Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse ein. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, setzt sie mit ihren Analysen auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf.
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Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse
Haushaltsplan (HPl)
Jahresabschluss
(JA)
Gesamtabschluss
(GA)
in dieser Prüfung
berücksichtigt
2010
bekannt gemacht
festgestellt
nicht erforderlich
HPl / JA / -
2011
bekannt gemacht
festgestellt
nicht erforderlich
HPl / JA / -
2012
bekannt gemacht
festgestellt
nicht erforderlich
HPl / JA / -
2013
bekannt gemacht
festgestellt
nicht erforderlich
HPl / JA / -
2014
bekannt gemacht
festgestellt
noch offen
HPl / JA / -
2015
bekannt gemacht
noch offen
noch offen
HPl / - / -
2016
bekannt gemacht
noch offen
noch offen
HPl / - / -
2017
bekannt gemacht
noch offen
noch offen
HPl / - / -
Haushaltsjahr
Die im Haushalt 2017 enthaltene mittelfristige Ergebnisplanung bis einschließlich 2020 hat die
GPA NRW ebenfalls berücksichtigt. Die Stadt hat bisher keinen Gesamtabschluss aufgestellt.
Nähere Ausführungen dazu finden sich im Kapitel Gesamtabschluss.
Feststellung
Wie schon in den Vorjahren hat die Stadt ihre Haushaltssatzung nicht fristgerecht angezeigt. Sie hat zudem den Jahresabschluss 2014 wesentlich verspätet sowie die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 noch nicht aufgestellt. Hierdurch fehlen ihr wesentliche Informationen für die Haushaltsführung und Steuerung.
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Haushaltssituation
Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Kommune zur Gestaltung ihres
Leistungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf zu einer nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht. Die GPA NRW beurteilt die Haushaltssituation anhand der folgenden Fragen:
• Erreicht die Kommune den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich?
• Wie stellt sich die strukturelle Haushaltssituation der Kommune dar?
Haushaltsausgleich
Nachfolgend stellt die GPA NRW die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt
dar. Dazu analysiert sie die rechtliche Haushaltssituation, die Jahresergebnisse und die Entwicklung der Rücklagen.
Rechtliche Haushaltssituation
Haushaltsstatus
Haushaltsstatus
2010
2011
2012
2013
2014
X
X
X
X
X
2015
2016
2017
X
X
X
ausgeglichener Haushalt
fiktiv ausgeglichener Haushalt
genehmigungspflichtige Verringerung allg. Rücklage
HSK genehmigt
Jahresergebnisse und Rücklagen
Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (IST)
2010
Jahresergebnis*
2011
2012
2013
2014
-8.642
-20.863
-8.637
128
-11.466
111.854
90.991
82.355
82.355
70.885
0
0
0
128
0
Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent
3,3
18,7
9,5
keine Verringerung
13,9
Fehlbetragsquote in Prozent
7,2
18,7
9,5
pos. Ergebnis
13,9
Höhe der allgemeinen Rücklage**
Höhe der Ausgleichsrücklage
*) Der Verwendungsbeschluss wird vorweg genommen und die Jahresergebnisse direkt der allgemeinen bzw. Ausgleichsrücklage zugeordnet.
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**) Bei der Höhe der allgemeinen Rücklage werden neben den Jahresergebnissen die ergebnisneutralen Änderungen
berücksichtigt.
Ursächlich für diese enormen Schwankungen sind vor allem die Gewerbesteuererträge und
damit verbunden auch die Schlüsselzuweisungen. Die Jahre 2010 und 2014 waren von teils
erheblichen Gewerbesteuerrück- bzw. -nachzahlungen geprägt. Im Jahr 2011, in dem die Stadt
Kerpen den höchsten Jahresfehlbetrag verzeichnet, hat sie aufgrund hoher Steuererträge im
Referenzzeitraum eine geringere Schlüsselzuweisung erhalten.
Die Fehlbeträge der Jahre 2010 bis 2012 sowie 2014 haben die allgemeine Rücklage um 36,6
Prozent und fast 41 Mio. Euro reduziert.
Feststellung
Die Stadt Kerpen hat in fünf Jahren rund vierzig Prozent ihres Eigenkapitals verzehrt. Dieser
Eigenkapitalverzehr ist nicht mit dem Grundsatz einer intergenerativen Gerechtigkeit vereinbar.
Jahresergebnisse je Einwohner in Euro 2014
Kerpen
-179
Minimum
Maximum
-375
Mittelwert
82
1. Quartil
-112
-195
2. Quartil
(Median)
Anzahl
Werte
3. Quartil
-112
-17
32
Das Jahresergebnis 2014 wurde von den hohen sonstigen ordentlichen Erträgen geprägt. Diese
betrugen 17,1 Mio. Euro. Ohne diese Erträge wäre das Jahresergebnis deutlich schlechter ausgefallen.
Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (PLAN)
2015
2016
-19.033
-15.184
-9.694
-3.543
-594
805
51.852
36.669
26.975
23.432
22.838
22.838
Höhe der Ausgleichsrücklage
293
0
0
0
0
805
Verringerung der allgemeinen
Rücklage des Vorjahres in Prozent
26,9
29,3
26,4
13,1
2,5
keine Verringerung
Fehlbetragsquote in Prozent
26,9
29,3
26,4
13,1
2,5
pos. Ergebnis
Jahresergebnis*
Höhe der allgemeinen Rücklage
2017
2018
2019
2020
*) Haushaltsansätze 2015, 2016, 2017 sowie Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2018 bis 2020, Stand Haushaltsplan 2017.
In der mittelfristigen Planung wirken sich die Konsolidierungsmaßnahmen des HSK zwar insgesamt positiv auf die Entwicklung der Jahresergebnisse aus. Dennoch wird die allgemeine Rücklage bis zum Jahr 2019 nach der Haushaltsplanung weiter stark verzehrt. Erst im Jahr 2020
erwartet die Stadt Kerpen ein positives Jahresergebnis, durch das die Ausgleichsrücklage wieder aufgefüllt werden kann.
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Zur Verbesserung der Jahresergebnisse hält die Stadt in der Planung die Aufwendungen konstant und steigert die Erträge. Das HSK beinhaltet Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Volumen von rund 79,8 Mio. Euro in den Jahren 2015 bis 2025 (durchschnittlich 7,3 Mio. Euro
jährlich).
Inwiefern die Planungen Risiken unterliegen, analysiert die GPA NRW im Berichtsteil Haushaltsplanung.
Strukturelle Haushaltssituation
Die Kommunen sind verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Nur
dann können sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiedererlangen. Ist ein Haushalt
defizitär, muss die Kommune geeignete Maßnahmen für den Haushaltsausgleich finden und
umsetzen. Der Umfang der Maßnahmen wird dabei durch die Höhe des Defizits bestimmt (Konsolidierungsbedarf).
Die GPA NRW stellt zum einen die aktuelle strukturelle Haushaltssituation auf Basis von IstErgebnissen dar. Zum anderen hinterfragt sie, wie die Kommune wesentliche haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen im Planungszeitraum plant.
Strukturelles Ergebnis
Die in den Ergebnisrechnungen ausgewiesenen Jahresergebnisse geben nur bedingt einen
Hinweis auf die strukturelle Haushaltssituation. Die Jahresergebnisse werden oft durch die
schwankenden Erträge bei der Gewerbesteuer, des Finanzausgleichs und der allgemeinen
Kreisumlage beeinflusst. Zudem überdecken häufig Sondereffekte den Konsolidierungsbedarf.
Erst das strukturelle Ergebnis zeigt die Höhe des tatsächlichen Konsolidierungsbedarfs.
Die GPA NRW definiert das strukturelle Ergebnis wie folgt: Vom Jahresergebnis 2014 werden
die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer, des Finanzausgleichs und der allgemeinen
Kreisumlage abgezogen. Diese Werte ersetzt die GPA NRW durch die Durchschnittswerte der
Jahre 2010 bis 2014. Zusätzlich bereinigt sie positive wie negative Sondereffekte. Das sind:
• Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden,
• Zinserträge aus Geldanlagen und
• Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderung von Forderungen.
Strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2014
Kerpen
Jahresergebnis
Bereinigungen Gewerbesteuer, Kreisumlage, Finanzausgleich und Konsolidierungshilfe/Solidaritätsumlage nach Stärkungspaktgesetz
-11.466
37.745
Bereinigungen Sondereffekte
6.887
= bereinigtes Jahresergebnis
-56.097
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Kerpen
Hinzurechnungen (Durchschnittswerte Gewerbesteuer, Kreisumlage und Finanzausgleich)
40.827
= strukturelles Ergebnis
-15.270
Feststellung
Das strukturelle Ergebnis der Stadt Kerpen liegt im Jahr 2014 bei -15,3 Mio. Euro. Unter Annahme unveränderter Rahmenbedingungen besteht in dieser Höhe eine nachhaltig zu
schließende Konsolidierungslücke.
Haushaltsplanung
Um die strukturelle Haushaltssituation der Stadt bewerten sowie ihren künftigen Konsolidierungsbedarf einschätzen zu können, bezieht die GPA NRW die Haushaltsplanung der Stadt ein.
Sie hinterfragt, ob die Planungsgrundlagen der Stadt plausibel und nachvollziehbar sind. Ausgangspunkt für die GPA NRW ist dabei das strukturelle Ergebnis.
Die GPA NRW will aufzeigen,
• welche haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Parameter die
Stadt Kerpen ihrer Planung zu Grunde legt,
• mit welchen zusätzlichen haushaltswirtschaftlichen Risiken diese Annahmen gegebenenfalls verbunden sind,
• inwieweit eigene Konsolidierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses beitragen und
• inwieweit sich nach dem strukturellen Ergebnis 2014 und der weiteren Haushaltsplanung
Konsolidierungsbedarfe ergeben.
Wir unterscheiden allgemeine und zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Allgemeine
haushaltswirtschaftliche Risiken sind auf generelle Unsicherheiten bei den Zukunftserwartungen
zurückzuführen. Zu den zusätzlichen haushaltswirtschaftlichen Risiken zählen fehlerhafte, nicht
nachvollziehbare oder offensichtlich sehr optimistische Planungsdaten. Das ist der Fall, wenn
sich die Planwerte nicht oder nur unzureichend auf Erfahrungswerte bzw. Ist-Daten, Umsetzungskonzepte sowie sonstige zurzeit objektiv absehbare Entwicklungen stützen.
Vergleich strukturelles Ergebnis 2014 und Planergebnis 2020 – wesentliche Veränderungen in Tausend Euro
2014
2020
Differenz
Jährliche
Änderung in
Prozent
Erträge
Grundsteuer B*
11.263
15.581
4.318
5,6
Gewerbesteuer**
30.043
36.000
5.957
3,1
Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern**
27.139
41.645
14.506
7,4
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Stadt Kerpen
Finanzen
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2014
Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich**
2020
Differenz
Jährliche
Änderung in
Prozent
2.749
3.421
672
3,7
16.571
25.678
9.107
7,6
Personalaufwendungen*
41.141
51.432
10.291
3,8
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen*
24.105
29.407
5.302
3,4
4.210
2.520
-1.690
-8,2
31.759
41.907
10.148
4,7
3.993
5.224
1.231
4,6
Schlüsselzuweisungen**
Aufwendungen
Steuerbeteiligungen**
Allgemeine Kreisumlage**
Zinsen und Sonstige Finanzaufwendungen*
*) Rechnungsergebnis des Jahres 2014.
**) Durchschnittswerte der Jahre 2010 bis 2014.
Die Stadt Kerpen erwartet gemäß dem Haushaltsplan 2017 für das Jahr 2020 einen Überschuss von rund 0,8 Mio. Euro. Die Differenz zum strukturellen Ergebnis 2014 liegt damit bei
16,1 Mio. Euro.
Die in der Tabelle aufgeführten Positionen tragen damit wesentlich zu der geplanten Entwicklung bei. Nachfolgend analysiert die GPA NRW die zugrunde liegende Planung.
Grundsteuer B
Die Erträge aus der Grundsteuer B steigen im Betrachtungszeitraum um 4,3 Mio. Euro an. Bei
der Planung hat die Stadt Kerpen für das Jahr 2017 die aktuelle Auswertung der Steuerabteilung unter Berücksichtigung bekannter Besonderheiten zugrunde gelegt. Für die nachfolgenden
Jahre berücksichtigt die Stadt die geplante Erhöhung des Hebesatzes auf 620 Punkte im Jahr
2019 sowie die Orientierungsdaten des Landes mit einer Steigerungsrate von 1,3 bzw. 1,2 Prozent.
Die Bevölkerungsvorausberechnung des IT.NRW auf Basis der Daten des Jahres 2014 prognostiziert für die Stadt Kerpen bis 2028 einen leichten Bevölkerungsanstieg von 0,5 Prozent.
Die Stadt Kerpen kann auch weitere Baugebiete erschließen. Diese fallen jedoch im Vergleich
zu den beiden letzten zwei Jahrzehnten eher gering aus. Darüber hinaus finden in Kerpen Baulückenschließungen statt. Die Stadt Kerpen nimmt über den Hebesatz direkten Einfluss auf die
Höhe der Erträge.
Die Stadt Kerpen hat bei der Planung der Grundsteuer B-Erträge keine zusätzlichen haushaltswirtschafltichen Risiken in Kauf genommen.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer der Stadt Kerpen unterlag in den letzten Jahren starken Schwankungen. Im
Jahr 2014 gab es einen Einbruch in der Gewerbesteuer. Das Ergebnis im Jahr 2014 lag 6,6
Mio. Euro unter den Durchschnittswerten der Jahre 2010 bis 2014 und sogar 10,6 Mio. Euro
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Finanzen
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unter der Planung. Für das Jahr 2015 geht die Stadt Kerpen von einem Gewerbesteueraufkommen von 32 Mio. Euro aus. Dieser Ansatz wird nach dem vorläufigen Ergebnis 2015 von
43,4 Mio. Euro deutlich überschritten. Der Ansatz von 33 Mio. Euro für das Jahr 2016 wird vo1
raussichtlich ebenfalls um 6,3 Mio. Euro überschritten. Der Planung für die Jahre 2017 bis
2020 legt die Stadt Kerpen individuelle Erkenntnisse zugrunde und weicht daher von den Orientierungsdaten nach oben ab. Hierdurch wird im Jahr 2020 ein Ergebnis von 36,0 Mio. Euro erwartet. Dieser Wert entspricht der mittelfristigen Planung vom Jahr 2019. Somit wurde keine
Steigerung berücksichtigt.
Das für 2020 erwartete Aufkommen liegt 6 Mio. Euro über dem Mittelwert der Jahre 2010 bis
2014. Die Planung der Stadt Kerpen unterliegt einem allgemeinen haushaltswirtschaftlichen
Risiko.
Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern
Die eingeplanten Anteile an der Einkommensteuer basieren auf den Ergebnissen der Steuerschätzung. Neben der neuen, für die Jahre 2015 bis 2017 geltenden Schlüsselzahl hat die Stadt
Kerpen die Orientierungsdaten für die Planung zugrunde gelegt.
Die Anteile an der Umsatzsteuer hat die Stadt Kerpen auf der Grundlage der rationalisierten
Steuerschätzung eingeplant. Auch hier hat sie die neue Schlüsselzahl und zudem die aktualisierten Orientierungsdaten berücksichtigt. Des Weiteren enthalten die Planwerte die Entlastungen des Bundes für die Kosten der Eingliederungshilfe. Die Stadt Kerpen hat in der Planung die
Soforthilfe des Bundes von einer Mrd. Euro (sog. Zwischenmilliarde für die Jahre 2015 bis
2017) anteilig berücksichtigt. Ebenfalls einkalkuliert hat die Stadt die Aufstockung der Zwischenmilliarde um 1,5 Mrd. Euro.
Die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern tragen mit einem Anstieg von 14,5 Mio.
Euro vom Durchschnittswert der Jahre 2010 bis 2014 bis zum Planwert 2020 wesentlich zu
einer Haushaltsentlastung bei. Die GPA NRW sieht bei der Planung ein allgemeines haushaltswirtschaftliches Risiko, da die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern sehr konjunkturabhängig sind.
Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich
Die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich plant die Stadt Kerpen nach
den Orientierungsdaten.
Bei den Ausgleichsleistungen existiert ein allgemeines haushaltswirtschaftliches Risiko, da die
Höhe dieser Erträge von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängt.
1
Stand 25.04.2017
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Schlüsselzuweisungen
Die städtische Steuerkraft hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen. Die Planung der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt die schwankende Steuerkraft
der Stadt Kerpen. Die Berechnungen mit einem Anstieg auf über 21 Mio. Euro jährlich ab 2017
sind nachvollziehbar und schlüssig.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes beeinflussen die Gesamthöhe der Schlüsselzuweisungen maßgeblich. Daher bleibt abzuwarten,
ob und in welcher Höhe zukünftig mit weiteren Steigerungen gerechnet werden kann. Insofern
weist die vorliegende Planung ein allgemeines haushaltswirtschaftliches Risiko auf. Zusätzliche
haushaltswirtschaftliche Risiken sieht die GPA NRW nicht.
Personalaufwendungen
Die für das Jahr 2020 geplanten Personalaufwendungen sind 10,3 Mio. Euro höher als die tatsächlichen Personalaufwendungen des Jahres 2014.
Die Stadt Kerpen plant die Personalaufwendungen anhand der tatsächlichen Verhältnisse,
die ihr bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes bekannt sind. Sie preist die absehbaren Fluktuationen und Neuzugänge auch im mittelfristigen Planungszeitraum ein. Die Tarif- und
Besoldungssteigerungen berücksichtigt die Stadt Kerpen in Anlehnung an die Orientierungsdaten mit einem Prozent. Diese sollen den Kommunen nur als Orientierungshilfe dienen. Die tatsächlich erzielten Tarifabschlüsse liegen regelmäßig über einem Prozent. Die Höhe der Personalaufwendungen kann aber nur stagnieren oder gesenkt werden, wenn die tatsächlichen Tarifund Besoldungssteigerungen durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen kompensiert werden. Einsparpotenziale ergeben sich bei der Stadt Kerpen vor allem aus der Einstellungs- und
Wiederbesetzungssperre.
Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wurde ferner der Verzicht auf die leistungsorientierte
Bezahlung bei Beamten mit Wirkung zum 31.12.2016 eingerechnet.
Zudem soll ab 2017 eine Organisations- und Effizienzuntersuchung bei der Stadt Kerpen
durchgeführt werden, die alle Einheiten mit Ausnahme der Ämter Feuerschutz und Rettungsdienst sowie Jugend umfassen wird. Die beiden ausgenommenen Bereiche wurden bereits
extern begutachtet.
Grundsätzlich besteht bei den Personalaufwendungen das Risiko, dass die Tarif- und Besoldungssteigerungen nicht kompensiert werden können. Dies hängt in erster Linie von der Höhe
der Tarifabschlüsse ab, die die Stadt Kerpen nicht beeinflussen kann. Diese liegen in der Regel
über einem Prozent. Mit den aufgeführten Maßnahmen kann eine Steigerung der Personalaufwendungen von nur einem Prozent nicht realisiert werden. Das Ergebnis der geplanten Organisations- und Effizienzuntersuchung ist zudem noch völlig offen. Daher besteht ein zusätzliches
haushaltswirtschaftliches Risiko.
Feststellung
Die GPA NRW sieht in der Personalkostenplanung der Stadt Kerpen zusätzliche Planungsrisiken.
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Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte die geplante Organisations- und Effizienzuntersuchung durchführen,
um mögliche Konsolidierungspotenziale bei den Personalaufwendungen zu erschließen. Sie
sollte nicht nur prüfen, ob die vorhandenen Stellen für die Aufgabenerledigung notwendig
sind, sondern die Aufgaben an sich hinterfragen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sinken im Zeitvergleich der Jahre 2017 und
2020 um rund 4,3 Mio. Euro und tragen damit in einem erheblichen Maße zur Haushaltskonsolidierung bei. Allerdings liegt die Planung für das Jahr 2020 5,3 Mio. Euro über den Durchschnittswerten der Jahre 2010 bis 2014.
Die Planwerte beruhen auf Meldungen der einzelnen Fachbereiche. Die Konsolidierungsbemühungen der Stadt schlagen sich in der sinkenden Tendenz der Planwerte nieder. So beziehen
sich zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen wie Einzelmaßnahmen der Gebäudeunterhaltung
auf diese Aufwandsart.
Es ist ungewiss, ob die Stadt Kerpen die Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vollumfänglich realisieren kann. Falls nicht, wird sie die
reduzierten Planwerte möglicherweise nicht einhalten können. Der geplante Haushaltsausgleich
wäre dann gefährdet.
Steuerbeteiligungen
Die Steuerbeteiligungen hat die Stadt Kerpen gemäß dem Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (GFRG) eingeplant. Die derzeitige Erhöhung des Landesvervielfältigers (§ 6
Abs. 3 GFRG) und die Erhöhung für die Abwicklung des Fonds Deutsche Einheit (§ 6 Abs. 5
GFRG) enden nach derzeitiger Rechtslage zum 31.12.2019. Die Stadt Kerpen hat das in ihrer
Planung entsprechend berücksichtigt und ab 2020 keine Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit mehr eingeplant. Auch wenn die Beteiligung der Kommunen an den Kosten der
deutschen Einheit immer wieder in der Diskussion steht, empfiehlt der Städte- und Gemeindebund nach Abstimmung mit dem Finanzministerium NRW und dem Ministerium für Inneres und
Kommunales NRW zwischenzeitlich, im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab 2020
keine Mittel für die Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit einzuplanen (vgl. Schnellbrief
299/2016 vom 27. Oktober 2016).
Allgemeine Kreisumlage
Die Höhe der allgemeinen Kreisumlage wird durch den vom Kreis festgelegten Umlagesatz und
die Umlagegrundlagen der Stadt (Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisungen) bestimmt.
Die Stadt Kerpen berücksichtigt diese Faktoren und plant die Kreisumlage anhand des Bedarfes des Rhein-Erft-Kreises und der Umlagegrundlage nach dem GFG.
Die Umlagesätze des Rhein-Erft-Kreises für die Jahre 2018 bis 2020 stehen unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Kalkulationsgrundlagen des Kreises im mittelfristigen Planungszeitraum eintreffen. Insofern besteht ein allgemeines haushaltswirtschafltiches Risiko,
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dass die von der Stadt im mittelfristigen Planungszeitraum eingeplante Kreisumlage nicht ausreicht und noch entsprechend angepasst werden muss. Falls dies eintritt, wird die Stadt Kerpen
die Planwerte möglicherweise nicht einhalten können. Der geplante Haushaltsausgleich wäre
dann gefährdet.
Zinsen und Sonstige Finanzaufwendungen
Aus dieser Position sind keine allgemeinen und zusätzlichen haushaltswirtschaflichen Risiken
ersichtlich. Um einen möglichen Zinsänderungsrisiko zu begegnen, berücksichtigt die Stadt
Kerpen eine Steigerung der Zinssätze für Liquiditätskredite sowie eine Steigerung der Zinssätze
bei Neuaufnahmen von Investitionskrediten.
Feststellung
Die Haushaltsplanung der Stadt Kerpen ist plausibel und nachvollziehbar. Aus den wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen ergeben sich jedoch Risiken für die weitere Haushaltsbewirtschaftung, die teilweise von der Stadt Kerpen nicht beeinflusst werden können.
Zudem weist die Personalkostenplanung zusätzliche Planungsrisiken auf.
Plan-Ist-Vergleich
Im Jahr 2014 weicht das Jahresergebnis deutlich von den ursprünglich geplanten Werten ab.
So plante die Stadt Kerpen ursprünglich in 2014 einen Jahresfehlbetrag von 3,9 Mio. Euro. Der
Ertrag aus Gewerbesteuern unterschritt den Planansatz jedoch um 10,6 Mio. Euro. Die Sonstigen ordentlichen Erträge wichen ebenfalls deutlich vom Planansatz ab. Es wurde im Jahr 2014
ein Ertrag von 4,3 Mio. Euro geplant. Tatsächlich betrug diese Position 17,1 Mio. Euro. Ursächlich hierfür waren unter anderem Sondereffekte in Form von Erträgen aus der Wertveränderung
von Forderungen in Höhe von 8 Mio. Euro. Ohne diese Erträge wäre das Jahresergebnis deutlich schlechter ausgefallen. Dieser Sondereffekt wird in der strukturellen Haushaltssituation
bereinigt. Die GPA NRW verweist hier auf das Kapital zur strukturellen Haushaltssituation.
Bereits im Jahr 2013 überschritten die sonstigen ordentlichen Erträge durch Sondereffekte den
Planansatz um 8,1 Mio. Euro. Hierunter fielen unter anderem Erträge von 4,9 Mio. Euro durch
die Veräußerung von Grundstücken und 2,2 Mio. Euro durch Wertveränderung von Forderungen. Ohne diese Erträge wäre im Jahr 2013 kein positives Jahresergebnis möglich gewesen.
Feststellung
Die Jahresergebnisse der Stadt Kerpen unterliegen starken Schwankungen und werden
stark von Sondereffekten beeinflusst. Nicht vorhersehbare, einmalige positive Effekte aus
Wertveränderungen von Forderungen und Erträgen aus Grundstücksveräußerungen führen
zu besseren Ergebnissen als in der Planung vorgesehen.
Auf die Frage, wie sich die Haushaltslage der Stadt Kerpen losgelöst von diesen Erträgen darstellen würde, geht die GPA NRW im Abschnitt „Kommunaler Steuerungstrend“ näher ein.
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Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation
Kennzahlen im interkommunalen Vergleich
Das NKF-Kennzahlenset NRW sowie einwohnerbezogene Kennzahlen geben einen Überblick
über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Kommune.
NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2014
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kerpen
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
87
105
96
94,5
-16,1
48,9
22,9
12,6
Eigenkapitalquote 2
4,8
74,5
43,2
46,6
Fehlbetragsquote*
1,6
47,2
5,7
13,9
Infrastrukturquote
0,0
48,5
32,6
38,2
Abschreibungsintensität
2,6
22,6
7,5
6,7
Drittfinanzierungsquote
18,4
79,9
54,1
53,1
14
796
63
206
Anlagendeckungsgrad 2
48
102
78
78,6
Liquidität 2. Grades*
4,1
395,5
18,2
5,4
Dynamischer Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren)*
7,1
866,8
55,4
./.
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
1,8
27,7
13,6
20,4
Zinslastquote*
0,3
7,4
2,2
2,4
Netto-Steuerquote
30,6
65,9
47,9
42
Zuwendungsquote
8,7
46,4
26,5
22,1
Personalintensität
15,9
29,7
22,4
24,9
6,3
28,4
14,9
14,6
37,6
51,4
44,9
44,7
Aufwandsdeckungsgrad
Eigenkapitalquote 1*
Vermögenslage
Investitionsquote*
Finanzlage
Ertragslage
Sach- und Dienstleistungsintensität
Transferaufwandsquote
* Die Kennzahl wird erheblich durch Extremwerte beeinflusst. Der (arithmetische) Mittelwert verliert daher an Aussagekraft. Die GPA NRW gibt daher als Vergleichswert den Median an.
Einwohnerbezogene Kennzahlen in Euro 2014
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kerpen
Jahresergebnis je Einwohner
-375
82
-112
-179
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
-170
292
18
-42
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kerpen
je Einwohner
Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner*
1.780
6.992
3.501
2.748
Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner
1.236
2.078
1.574
1.390
*) Das Vergleichsjahr ist hier 2010. Für diese Kennzahl liegen 2014 noch nicht genügend Vergleichswerte vor. Daher
sind die statistischen Werte nur begrenzt aussagekräftig. Die Kennzahl wird zudem erheblich durch Extremwerte beeinflusst. Der (arithmetische) Mittelwert verliert daher an Aussagekraft. Die GPA NRW gibt daher als Vergleichswert den
Median an. Die GPA NRW stellt regelmäßig aktuelle Vergleichswerte auf der Homepage www.gpanrw.de zur Verfügung.
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Die Haushaltssituation stellt sich insgesamt wie folgt dar:
• Die Jahresergebnisse 2010 bis 2014 schwanken von - 21 Mio. Euro (2011) bis + 0,1 Mio.
Euro (2013).
• Die Stadt Kerpen hat ihr Eigenkapital von 2010 bis 2014 um fast 41 Mio. Euro verringert.
Dies entspricht mehr als 36,6 Prozent. Gemessen an der Bilanzsumme ist das EK der
Stadt ist unterdurchschnittlich.
• Die Pflicht zur Aufstellung eines HSK besteht seit 2015. Im Zeitraum der Jahre 2005 bis
2007 befand sich die Stadt Kerpen bereits in der Haushaltssicherung. Bis zum Jahr 2019
ist die Haushaltsplanung ist defizitär. Bis dahin plant die Stadt einen weiteren Eigenkapitalverzehr von rund 14 Mio. Euro. Der Ausgleich soll 2020 erreicht werden.
• Es besteht eine nachhaltig zu schließende Konsolidierungslücke in Höhe des strukturellen Defizits von 15,3 Mio. Euro (2014).
• Das HSK beinhaltet Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Volumen von rund 79,8 Mio.
Euro in den Jahren 2015 bis 2025 (durchschnittlich 7,3 Mio. Euro jährlich). Rein rechnerisch plant die Stadt einen Ausstieg aus dem Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2021
zu erreichen.
• Die Haushaltsplanung ist risikobehaftet. Neben allgemeinen Risiken sieht die GPA NRW
zusätzliche Risiken bei der Personalaufwandsplanung.
• Die Stadt Kerpen hat in den letzten Jahren viel investiert (Investitionsquote 2010 bis 2014
von durchschnittlich 159,3 Prozent) und so ihr Vermögen erhalten, wobei auch höhere
Investitionen bei den Finanzanlagen getätigt wurden.
• Die fehlende Selbstfinanzierungskraft führt zu einer steigenden Verschuldung aus Liquiditätskrediten (Anstieg von 2009 bis 2014 um 49,6 Mio. Euro auf 71,3 Mio. Euro). Auch in
den nächsten Jahren wird die Stadt Kerpen auf Liquiditäts- und Investitionskredite angewiesen sein.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet die Haushaltssituation der Stadt Kerpen mit dem Index 2.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Haushaltswirtschaftliche Risiken
Haushaltswirtschaftlichen Risiken zu erkennen und mit ihnen umzugehen sind wesentliche Bestandteile der Haushaltssteuerung. Die GPA NRW empfiehlt Kommunen, sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinanderzusetzen. Jede Stadt sollte ihre Risiken
individuell identifizieren und bewerten. Darauf aufbauend sollte sie entscheiden,
• ob und wie sie einzelne Risiken minimiert und
• inwieweit sie insgesamt eine Risikovorsorge trifft.
Dies geschieht zum Beispiel, indem sie weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorbereitet.
Die Stadt Kerpen reagiert auf unterjährige Entwicklungen wichtiger Haushaltspositionen. Im
Jahr 2014 wurde beispielsweise eine Haushaltssperre verhängt, da die Gewerbesteuererträge
eingebrochen sind.
Der Lagebericht der Stadt Kerpen als Teil des Jahresabschlusses setzt sich ebenfalls mit Risiken auseinander. Die Stadt Kerpen nennt dort Risiken, die sie insbesondere auf finanzwirtschaftlicher Ebene sieht.
Um möglichen Zinsrisiken zu begegnen, beobachtet die Stadt Kerpen laufend den Kapitalmarkt.
Im Rahmen eines Zinsmanagements war bzw. ist die Stadt bestrebt, die Zinsrisiken, die sich
aus dem Ablauf von Zinsbindungen bei Kredite für Investitionen ergeben, durch ForwardDarlehen und Zinssicherungsgeschäfte zu minimieren.
Bei der Haushaltsplanung achtet die Stadt Kerpen darauf, dass aktuelle Tendenzen, die die
Plandaten beeinflussen können, berücksichtigt werden. Zudem kontrolliert die Kämmerei, dass
die Fachbereiche keine unrealistischen Ertragssteigerungen einplanen. Auf die Risiken der
Haushaltsplanung weist die Stadt Kerpen in den Vorberichten hin. So enthält der Vorbericht
zum Haushalt 2017 Informationen zu möglichen Risiken bei der Gewerbesteuer, den Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage, den Zins- sowie den Personalaufwendungen. Auch die Lageberichte der Jahresabschlüsse greifen diese Themen auf.
Risikoszenario
Planungswerte unterliegen naturgemäß Risiken. Das Risikoszenario der GPA NRW zeigt, wie
sich zukünftige Jahresergebnisse entwickeln könnten, wenn
• Risiken tatsächlich eintreten und
• die Ist-Ergebnisse schlechter ausfallen als zurzeit absehbar.
Um dieses beispielhaft darzustellen, hat die GPA NRW einzelne, erfahrungsgemäß besonders
risikoanfällige Haushaltspositionen ausgewählt:
• Gewerbesteuer,
• Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern,
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
• Schlüsselzuweisungen,
• Gewerbesteuerumlage einschl. Fonds Deutsche Einheit.
Auf diese Positionen setzt die GPA NRW einen pauschalen Risikoabschlag von fünf Prozent
an: Die GPA NRW hat ausgewertet, wie sich diese Positionen in den letzten 25 Jahren landesweit entwickelt haben. Die Auswertung zeigt, dass ein konjunkturbedingter Rückgang von fünf
Prozent nicht ungewöhnlich ist. Zum Teil sanken die Erträge landesweit wesentlich stärker.
Den Risikoabschlag wendet die GPA NRW auf die Planwerte der Stadt im zweiten Jahr des
mittelfristigen Planungszeitraums an. Die Auswirkung auf die geplanten Jahresergebnisse bis
2020 stellt sich wie folgt dar.
Haushaltsplanung und Risikoszenario 2015 bis 2020 in Tausend Euro
Feststellung
Bereits bei einem Rückgang von deutlich unter fünf Prozent bei den im Risikoszenario enthaltenen Erträgen könnte die Stadt Kerpen ihren Haushaltsausgleich im Jahr 2020 nicht einhalten.
Bereits ein Rückgang von weniger als fünf Prozent hat erhebliche Auswirkungen für künftige
Haushaltsjahre. Zudem können sich Verschlechterungen auch bei vielen anderen Haushaltspositionen ergeben. Für die Stadt Kerpen ist es deshalb wichtig, sich auf solche Situationen vorzubereiten.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte das Berichtswesen weiter ausbauen. Hierdurch können unterjährig
auftretende Risiken zeitnah identifiziert werden, sodass die Stadt Kerpen gegebenenfalls
rechtzeitig gegensteuern kann.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Haushaltskonsolidierung
Hält die Stadt freiwillige Leistungen und Standards vor? Gehen diese über das rechtlich notwendige Maß hinaus? Ihr Angebot hat die Stadt regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Dies
bedarf einer kritischen Aufgabenanalyse und Prioritätensetzungen. Insbesondere gilt dies für
Kommunen, die ihre Ausgleichsrücklage verbraucht haben und haushaltsrechtlichen Einschränkungen unterliegen. Die Kommune kann im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts zwar entscheiden, freiwillige Leistungen weiter zu erbringen. In diesen Fällen hat sie jedoch über Kompensationsmaßnahmen einen strukturell ausgeglichenen Haushalt sicherzustellen.
Möglichkeiten aus diesem Teilbericht, die Aufwendungen zu reduzieren und die Erträge zu steigern, sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Weitere Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung können den anderen Teilberichten entnommen werden.
Konsolidierungsmöglichkeiten im Überblick
Fundstelle
(Berichtsabschnitt)
Konsolidierungsmöglichkeiten
KAG-Beitragssätze erhöhen
Beiträge
Kalkulatorische Abschreibungen in allen Gebührenhaus-halten auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten berechnen
Gebühren
Anzahl Friedhöfe und Friedhofshallen reduzieren
Gebühren
Hundesteuersätze für gefährliche Hunde einführen und regelmäßige Bestandskontrollen durchführen
Steuern
Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage der Vergnügungssteuer heranziehen
Steuern
Personalkosten mithilfe von Aufgabenkritik und Organisationsanalysen reduzieren
Haushaltsplanung
Gebäudeflächen reduzieren, v.a. im Bereich der sonstigen Nutzung
Gebäudeportfolio
Nutzer städtischer Gebäude stärker an den Kosten beteiligen (z. B. im Sport- und
Kulturbereich)
Gebäudeportfolio
Bei zukünftigen Sanierungsbedarfen die Notwendigkeit des Freizeitbades Erftlagune
überprüfen
Gebäudeportfolio
Das von der Stadt Kerpen aufgestellte HSK enthält Konsolidierungsmaßnahmen mit einem
Volumen von rund 79,8 Mio. Euro für die Jahre 2015 bis 2025. Die Konsolidierungsbeiträge
verteilen sich planmäßig wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre:
Konsolidierungsbeiträge der geplanten HSK-Maßnahmen in Mio. Euro
2015
1,7
2016
3,7
2017
6,3
2018
7,1
2019
8,5
2020
7,9
2021
8,7
2022
9,5
2023
9,0
2024
2025
8,7
8,8
Der Haushaltsplan enthält eine detaillierte Auflistung der einzelnen Maßnahmen mit entsprechenden Erläuterungen. Die Maßnahmen mit den höchsten Konsolidierungspotenzialen sind
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
• die Erhöhung der Grundsteuer B mit einem Konsolidierungsbeitrag von 34,2 Mio. Euro in
den Jahren 2015 bis 2025,
• Ersparnisse bei personalwirtschaftliche Maßnahmen von 15,3 Mio. Euro in den Jahren
2017 bis 2025,
• Einsparungen von 15,7 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2025 durch die Umsetzung der
Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im Jugendhilfebereich und
• Gründung der Stadtwerke bzw. Ausdehnung der Aktivität der Netzgesellschaften in Höhe
von 5 Mio. Euro.
Diese vier Maßnahmen machen rund 88 Prozent des gesamten Konsolidierungsvolumens aus.
Daher ist es für die weitere Haushaltsführung besonders wichtig, dass diese Maßnahmen auch
konsequent umgesetzt werden. Aufgrund des strukturellen Defizits von 15,3 Mio. Euro (2014)
besteht eine nachhaltig zu schließende Konsolidierungslücke, die durch die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen nicht geschlossen wird. Die GPA NRW verweist hier auf die Ausführungen im Kapitel zur strukturellen Haushaltssituation.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte die Konsolidierungsmaßnahmen des HSK konsequent umsetzen und
weitere Konsolidierungsmöglichkeiten in der Fortschreibung des HSK entwickeln.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen muss ihre Haushaltssteuerung nachhaltig ausrichten. Dazu muss der
eingeschlagene Konsolidierungskurs fortgesetzt werden. Ziel muss es sein, den Haushaltsausgleich dauerhaft zu gewährleisten. Die Haushaltskonsolidierung sollte nicht nur auf
schwankungsanfällige und konjunkturabhängige Ertragspositionen ausgerichtet sein. Auch
ein Abbau der Verbindlichkeiten sollte konsequent verfolgt werden. Zudem sollte die Stadt
Kerpen ihre Aufwendungen reduzieren und aktuelle Standards überdenken.
Kommunaler Steuerungstrend
Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen bei
der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und dem Finanzausgleich beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitverlauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsbemühungen. Der kommunale Steuerungstrend wird überlagert.
Um diesen Steuerungstrend wieder offenzulegen, bereinigt die GPA NRW die Jahresergebnisse um die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und des Finanzausgleichs. Sondereffekte, die sich aus der Ertragsanalyse ergeben haben, werden ebenfalls
2
bereinigt. Die folgende Grafik macht die Auswirkungen des eigenen kommunalen Handelns
und die Ergebnisse von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich.
2
Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, Zinserträge aus
Geldanlagen, Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderung von Forderungen.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Jahresergebnisse und bereinigte Jahresergebnisse in Tausend Euro
Werte 2009 bis 2014 gemäß der Jahresabschlüsse, Werte 2015, 2016 und 2017 gemäß der Haushaltsansätze sowie
Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2018 bis 2020, Stand Haushaltsplan 2017.
Feststellung
Die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Stadt Kerpen ist zu einem großen Teil von Erträgen abhängig, die die Stadt nicht unmittelbar selbst steuern kann. Durch die Konjunkturabhängigkeit dieser Erträge ist die geplante Entwicklung der Planergebnisse risikobehaftet.
Die folgende Grafik zum kommunalen Steuerungstrend bezieht sich auf die Veränderungen der
bereinigten Jahresergebnisse zum Basisjahr 2009 und macht somit die Auswirkungen des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnisse von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Kommunaler Steuerungstrend in Tausend Euro
Werte 2009 bis 2014 gemäß der Jahresabschlüsse, Werte 2015, 2016 und 2017 gemäß der Haushaltsansätze sowie
Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2018 bis 2020, Stand Haushaltsplan 2017.
Ausgehend vom Basisjahr 2009 verläuft der Saldo der ganz oder teilweise steuerbaren Erträge
und Aufwendungen überwiegend negativ. Ab dem Jahr 2016 stabilisiert sich dieser negative
Steuerungstrend.
Das bereinigte Jahresergebnis 2010 weicht zunächst leicht positiv vom bereinigten Jahresergebnis 2009 ab. Dies liegt vor allem an höheren Zuwendungen in diesem Jahr. In den Jahren
2011 bis 2014 ist bereits ein leichter Abwärtstrend erkennbar. Ansteigende Transferaufwendungen belasten zunehmend den städtischen Haushalt. Die bereinigten Transferaufwendungen
steigen von 2009 bis 2014 um über 14,4 Mio. Euro an. Insbesondere die Transferaufwendungen im sozialen Bereich (Heimunterbringung, Hilfen zur Erziehung) erhöhen sich. Bis 2020 steigen diese gegenüber 2009 um 36,6 Mio. Euro an.
Bis zum Jahr 2014 steigen zudem die Personalaufwendungen um 4,8 Mio. Euro und bis 2020
sogar um 15,1 Mio. Euro an. Zudem verzeichnet die Stadt Kerpen auch einen höheren Anstieg
der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Diese erhöhen sich bis 2020 um 6,5 Mio.
Euro.
Ab dem Jahr 2016 kann die Stadt Kerpen den Steuerungstrend stabilisieren. Die Konsolidierungsmaßnahmen machen sich durch höhere Steuererträge (Erhöhung der Realsteuerhebesätze, Erhöhung der Hunde- und Vergnügungssteuer) bemerkbar.
Feststellung
Die Stadt Kerpen kann den Steuerungstrend im Planungszeitraum durch ihre Konsolidierungsbemühungen positiv beeinflussen. Dennoch verläuft der Steuerungstrend insgesamt
negativ. Die entwickelten Konsolidierungsmaßnahmen reichen nicht aus, um vor allem den
Anstieg der Transferaufwendungen auszugleichen und den Haushalt nachhaltig zu verbessern.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte ihren Haushalt langfristig ausgleichen und dabei ihre Konsolidierungsbemühungen in den steuerbaren Handlungsfeldern noch weiter verstärken. Um das
Gebot der intergenerativen Gerechtigkeit dauerhaft erfüllen zu können, sollte sie ihr Leistungsangebot möglichst weiter zugunsten des städtischen Haushalts reduzieren. Die Stadt
sollte infolgedessen keine neuen freiwilligen Leistungen beschließen und bisherige freiwillige
Leistungen überdenken.
Soweit Einsparungen nicht ausreichen, sind Ertragspotenziale bei den Beiträgen und Gebühren
auszuschöpfen und ggf. die Steuern anzuheben.
Kommunale Abgaben
Beiträge
Beiträge sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastruktur3
vermögens zu beteiligen . Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzierungsbeitrag zu verzichten (Beitragserhebungspflicht). In welchem Umfang davon Gebrauch gemacht
wurde, veranschaulicht die Drittfinanzierungsquote.
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent
2010
2011
2012
2013
2014
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Straßenbeiträge
1.286
1.296
1.358
1.357
1.332
Abschreibungen auf das Straßennetz
2.445
2.472
2.516
2.556
2.580
52,6
52,4
54,0
53,1
51,6
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen
Die Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen von 51,6 Prozent im Jahr 2014 ist im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich:
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent 2014
Kerpen
51,6
Minimum
6,0
Maximum
64,2
Mittelwert
37,4
1. Quartil
22,6
2. Quartil
(Median)
40,9
3. Quartil
Anzahl
Werte
49,4
29
Die Stadt Kerpen gehört zu den 25 Prozent der Kommunen mit den höchsten Drittfinanzierungsquoten aus Beiträgen.
3
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Erschließungsbeiträge nach dem BauGB
Die Erschließungsbeitragssatzung nach dem BauGB der Stadt Kerpen aus dem Jahr 1991 wurde zuletzt am 30. September 2010 aktualisiert. Die Satzung regelt, dass 10 Prozent des beitragsfähigen Aufwands von den Stadt Kerpen getragen werden.
Feststellung
Für die Erschließungsbeitragssatzung sieht die GPA NRW derzeit keinen Handlungsbedarf
zur weiteren Optimierung.
Straßenbaubeiträge nach dem KAG
Die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Kerpen ist am 01.01.2005 in Kraft getreten. Sie entspricht weitgehend der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes (StGB).
In der Satzung ist ausdrücklich geregelt, dass eine Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen bei
Wirtschaftswegen erfolgt. Es wurden jedoch bislang noch keine beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen an den Wirtschaftswegen vorgenommen.
Die in der Satzung bestimmten Anteile der Beitragspflichtigen liegen jeweils im oberen mittleren
Bereich des in der Mustersatzung vorgesehenen Korridors. So führt die Mustersatzung für
Fahrbahnen von Anliegerstraßen eine Spannbreite von 50 bis 80 Prozent auf, die Satzung der
Stadt Kerpen sieht hierfür einen Anteil von 70 Prozent vor. Bei den Parkstreifen und Gehwegen
der Anliegerstraßen werden sogar die maximal zulässigen Anteile von 80 Prozent erreicht. Lediglich die Beleuchtung und Oberflächenentwässerung bei den Hauptverkehrsflächen weist
einen Anteil von nur 40 Prozent auf. Hier ist eine Spannbreite von 30 bis 80 Prozent möglich.
Insgesamt über alle Straßenkategorien gesehen ist ein durchschnittliches Potenzial von knapp
zwölf Prozent noch realisierbar.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte die Anteile der Beitragspflichtigen so bemessen, dass sie dem besonderen wirtschaftlichen Vorteil entsprechen. Sie sollte die Anteile der Beitragspflichtigen
nach pflichtgemäßem Ermessen auch deswegen anheben, um auch eine größtmögliche Refinanzierung zukünftiger Straßenerneuerungsmaßnahmen zu erreichen.
Eine höhere Drittfinanzierung bewirkt für die Stadt Kerpen folgende Vorteile:
• Der Stadt fließen durch die Beitragseinzahlungen liquide Mittel zu. In naher Zukunft sind
aus der bilanziellen Analyse heraus weitere Investitionen im Straßenvermögen zu erwarten. Die Stadt wird diese Einzahlungen benötigen, um nicht in erheblichem Umfang eigene liquide Mittel bzw. weitere Kredite zur Finanzierung der Investitionen einsetzen zu
müssen.
• Die Ergebnisrechnung wird entlastet. Durch die Beitragseinzahlungen bildet die Stadt
Sonderposten für Beiträge. Diese werden über die Dauer der Nutzung des Anlagegutes
Straße ertragswirksam aufgelöst. Zusätzlich entfallen gegebenenfalls die Fremdkapitalkosten einer höheren Finanzierungsquote aus der Gesamtdeckung des Haushaltes.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Gebühren
Die GPA NRW hat die Gebührenhaushalte Abwasser, Friedhof sowie Straßenreinigung und
Winterdienst untersucht.
Die Stadt Kerpen bezieht in ihre Gebührenbedarfsberechnungen kalkulatorische Kosten ein.
Die kalkulatorischen Abschreibungen berechnet die Stadt Kerpen im Abwasserbereich und
beim Bestattungswesen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte, da es sich insbesondere
bei den Abwassergebühren um wertmäßig sehr hohe Vermögensgegenstände handelt. Der
betriebswirtschaftliche Vorteil der Abschreibungen vom Wiederbeschaffungszeitwert liegt darin,
dass die Substanzerhaltung der Vermögensgegenstände gefördert wird. Gebührenrechtlich ist
der Wiederbeschaffungszeitwert als Abschreibungsbasis zulässig. Bei der Kalkulation der Winterdienstgebühren verwendet die Stadt Kerpen kalkulatorische Abschreibungen, die sich anhand der Anschaffungswerte ergeben. Für die Straßenreinigung besitzt die Stadt Kerpen keine
eigenen Vermögensgegenstände, für die sich Abschreibungen ergeben könnten.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte für die Winterdienstgebühren den Wiederbeschaffungszeitwert als
Abschreibungsbasis wählen.
Der kalkulatorische Zinssatz liegt 2017 im Abwasserbereich bei sechs Prozent und im Bestattungswesen bei fünf Prozent. Die Stadt Kerpen überprüft den kalkulatorischen Zinssatz jährlich
und passt ihn gegebenenfalls an das sich verändernde Zinsniveau an. Sie orientiert sich dabei
4
an der derzeitigen Rechtsprechung.
Die Stadt Kerpen kalkuliert ihre Gebühren jährlich und nimmt auch Nachkalkulationen vor. Neben Kostenüberdeckungen gleicht sie auch auftretende Kostenunterdeckungen grundsätzlich
aus.
Feststellung
Die Stadt Kerpen nutzt in Bezug auf den kalkulatorischen Zinssatz und den Ausgleich der
Kostenunterdeckungen ihre Handlungsmöglichkeiten im Gebührenbereich gut aus.
Abwasser
Die Abwasserbeseitigung wird bei der Stadt Kerpen seit dem Jahr 2005 als Regiebetrieb innerhalb der Stadtverwaltung geführt. In der Gebührenkalkulation werden die Abschreibungen auf
Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte berücksichtigt. Die Verzinsung des eingesetzten betriebsnotwendigen Kapitals erfolgt ebenfalls. Damit sind die in § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW aufgeführten Handlungsspielräume zur Kostendeckung umgesetzt.
Feststellung
Bei den Gebühren für die Abwasserbeseitigung sieht die GPA NRW keine weiteren Handlungsmöglichkeiten.
4
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. April 2005 (9 A 3120/03) sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 09. August 2010 (5 K 1552/10).
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Straßenreinigung und Winterdienst
Der öffentliche Anteil bei dem Gebührenhaushalt Straßenreinigung und Winterdienst liegt in
Kerpen bei zehn Prozent und ist pauschal festgelegt. Die im Straßenreinigungsgesetz NRW
(StrReinG) geregelte Obergrenze der durch Gebühren zu deckenden Kosten in Höhe von 75
Prozent ist 1998 gestrichen worden. Die Stadt Kerpen hat den öffentlichen Anteil für die Straßenreinigung und den Winterdienst daraufhin auf zehn Prozent gesenkt.
Friedhofs- und Bestattungswesen
Die Stadt Kerpen unterhält zwölf Friedhöfe und zwölf Leichenhallen. Die Unterhaltung erfolgt
größtenteils durch den Bauhof. Der öffentliche Anteil wird nur von den Ausgaben für die Friedhofsunterhaltung in Abzug gebracht. Demnach werden die Ausgaben, die im Zusammenhang
mit der Bestattung anfallen, verursachergerecht zugeordnet.
Die Veränderung der Bestattungskultur wirkt sich auch bei der Stadt Kerpen aus. Die Bestattung erfolgt immer häufiger in Urnengräbern und Rasenreihengräbern. In der Gebührenkalkulation wurde seit der letzten Prüfung der Anteil des öffentlichen Grüns von 46,08 Prozent auf
21,09 Prozent herabgesetzt. Zur Berechnung wurde ein Friedhofskataster angelegt.
Die zwölf Friedhofshallen sollte die Stadt Kerpen einer kritischen Betrachtung unterziehen.
Durch diese entstehen Aufwendungen für die Unterhaltung und Benutzung, die grundsätzlich
durch Gebühren zu refinanzieren sind. Die Stadt hat bereits festgestellt, dass die Nutzung der
Friedhofshallen rückläufig ist. In der Gebührenkalkulation 2016 belaufen sich die Kosten der
Friedhofshallen auf ca. 153.000 Euro. Zudem war zum Jahresabschluss 2014 bereits eine
Friedhofshalle abgeschrieben. Die Schließung einzelner Friedhofshallen bietet sich insbesondere an, wenn Instandhaltungsaufwendungen oder Investitionen erforderlich werden, die zu weiteren Haushaltsbelastungen führen.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte wenig genutzte Friedhofshallen schließen.
Um einer Erhöhung der Gebühren entgegenzuwirken, sollte die Stadt Kerpen die Aufwendungen reduzieren, die sie mit den Gebühren decken muss. Eine Möglichkeit hierfür ist die Verkleinerung von Friedhofsflächen. Diese Maßnahme geht auch aus der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Haushaltsplan 2017 hervor. Hiernach sind noch Reserveflächen an verschiedenen Friedhöfen vorgehalten, die nach aktuellen Entwicklungen und Belegungen vor dem Hintergrund der veränderten Bestattungskultur nicht oder nicht im vollen Umfang benötigt werden. Die zur Vermarktung zur Verfügung stehenden Flächen der Friedhöfe in
Brüggen und Buir betragen je rund 1.500 qm. Der Vermarktungszeitpunkt der Flächen in Brüggen wird für 2020 geschätzt und in Buir für 2023. Durch den Verkauf dieser Reserveflächen
kann ein geschätzter Konsolidierungsbeitrag von je ca. 262.000 Euro erzielt werden.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte in den kommenden Jahren die Aufwendungen senken und die Reserveflächen der Friedhöfe Brüggen und Buir veräußern. Durch die Verkleinerung von Friedhöfen könnte die Stadt Kerpen langfristig Pflegeaufwendungen einsparen.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Gesamtbetrachtung Beiträge und Gebühren
Nachfolgend stellt die GPA NRW die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen aus den zuvor betrachteten Bereichen zusammenfassend dar:
• Die Beitragssätze in der KAG-Satzung bieten noch Potenzial.
• Die kalkulatorischen Abschreibungen erfolgen bei den Gebührenhaushalten Abwasser
und Friedhofswesen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte. Die Stadt Kerpen verwendet für den Winterdienst die Abschreibung auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten.
• Die Aufwendungen des Friedhofswesens bieten Reduzierungspotenzial. Ansatzpunkte
sind die Reduzierung der Friedhofsflächen und der Anzahl der Friedhofshallen.
• Der kalkulatorische Zinssatz bietet keine Potenziale für eine Gebührenerhöhung.
• Die Stadt Kerpen kalkuliert kostendeckende Gebühren und gleicht Kostenunterdeckungen aus.
KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Beiträge und Gebühren der Stadt Kerpen
mit dem Index 4.
Steuern
Das strukturelle Defizit 2014 beträgt 15,3 Mio. Euro. Das entspricht zusätzlichen 651 Hebesatzpunkten der Grundsteuer B. Mit einem Hebesatz von 1.131 v. H. wäre der Haushalt strukturell
ausgeglichen. Die Grundsteuer B anzuheben ist insbesondere dann eine wesentliche Konsolidierungsmöglichkeit, wenn
• die Stadt nicht ausreichend andere Konsolidierungsmaßnahmen umsetzt oder umsetzen
konnte sowie
• keine sonstigen Verbesserungen eintreten.
Vor einer Anhebung der Grundsteuer B sollte die Kommune jedoch andere Konsolidierungsmöglichkeiten umsetzen. Steuererhöhungen können in Einzelfällen angemessen sein und auch
der Finanzierung von höheren Standards dienen, wenn diese trotz Konsolidierungsbedarf weiter
aufrechterhalten werden sollen. Ziel der Kommune muss immer der ausgeglichene Haushalt
sein.
Hebesätze 2016
Stadt Kerpen
Grundsteuer A
Rhein-Erft-Kreis
340
312
Regierungsbezirk
Köln
324
gleiche Größenklasse
294
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Stadt Kerpen
Rhein-Erft-Kreis
Regierungsbezirk
Köln
gleiche Größenklasse
Grundsteuer B
600
532
548
556
Gewerbesteuer
500
470
473
460
Die Stadt Kerpen hat ihre Realsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im
Jahr 2015 und die Grundsteuer B im Jahr 2016 erneut erhöht. Die Hebesätze betragen nun 340
Hebesatzpunkte für die Grundsteuer A, 600 Hebesatzpunkte für die Grundsteuer B und 500
Hebesatzpunkte für die Gewerbesteuer. Damit liegen die Hebesätze oberhalb der Vergleichswerte für das Jahr 2016. Zudem plant die Stadt Kerpen als Maßnahme aus der Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Haushaltsplan 2017 die Grundsteuer B im Jahr
2019 um 20 Punkte auf 620 Hebesatzpunkte anzuheben.
Die fiktiven Hebesätze nach dem GFG 2016 liegen bei 217 (Grundsteuer A), 429 (Grundsteuer
B) bzw. 417 (Gewerbesteuer) Hebesatzpunkten. Sie liegen damit unter den von der Stadt Kerpen festgelegten Hebesätzen. Die Ertragsanteile, die aus der Überschreitung der fiktiven Hebesätze resultieren, werden weder bei der Festsetzung der Kreisumlage noch bei der Steuerkraft angerechnet. Sie verbleiben damit vollständig bei der Stadt Kerpen zur Deckung ihrer
Aufwendungen.
Feststellung
Die Stadt Kerpen ist weiterhin auf die Erträge aus den Realsteuern und die entsprechenden
Einzahlungen angewiesen, um den Eigenkapitalabbau zu verringern und die Verschuldung
abzubauen.
Hundesteuer
Die Stadt Kerpen hat die Hundesteuersätze zuletzt zum 21. Januar 2013 erhöht. Die Erhöhung
ist eine städtische Konsolidierungsmaßnahme und führt zu jährlichen Mehrerträgen von 50.000
Euro.
Die Hundesteuersätze betragen nun für einen Hund 100 Euro, für zwei Hunde 130 Euro je
Hund und für drei oder mehrere Hunde 160 Euro je Hund. Im interkommunalen Vergleich sind
sie damit im durchschnittlichen Bereich. Als geplante Maßnahme geht aus der Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Haushaltsplan 2017 hervor, dass die Steuersätze
für gewöhnliche Hunde überprüft und erhöht werden sollen. Im Gegensatz zu vielen anderen
Kommunen hat die Stadt Kerpen keine höheren Steuersätze für als gefährlich geltende Hunde.
Regelmäßige Hundebestandsaufnahmen durchzuführen ist eine weitere Möglichkeit, um höhere
Hundesteuererträge zu erzielen. Die Stadt Kerpen hat zuletzt im Jahr 2013 eine Hundezählung
durchgeführt.
Empfehlung
Um das Hundesteueraufkommen zu erhöhen, sollte die Stadt Kerpen gesonderte, höhere
Steuersätze für gefährliche Hunde beschließen und regelmäßige Hundebestandskontrollen
durchführen. Der Abstand zwischen den einzelnen Bestandskontrollen sollte vier bis fünf
Jahre betragen.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Vergnügungssteuer
Die Sätze für die Vergnügungssteuer hat die Stadt Kerpen zuletzt zum 01.01.2013 erhöht. Derzeit sieht die städtische Vergnügungssteuersatzung für Spielgeräte mit Gewinnspielmöglichkeit
einen Steuersatz von 18 Prozent des Einspielergebnisses in Spielhallen vor (§ 6 Abs. 1 Nr. 1).
In Gastwirtschaften und sonstigen Orten beträgt der Steuersatz 13 Prozent des Einspielergebnisses (§ 6 Abs. 1 Nr. 2). In der einschlägigen Rechtsprechung wurden bisher unter Berücksichtigung des Erdrosselungsverbotes ein Steuersatz von bis zu 20 Prozent toleriert.
Feststellung
Die Stadt Kerpen bewegt sich im rechtlich zulässigen Rahmen der Vergnügungssteuer.
§ 6 Abs. 1 S. 1 der städtischen Vergnügungssteuersatzung regelt, dass sich die Steuer für
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis bemisst. Seit Ende 2013 empfiehlt der Städte- und Gemeindebund, künftig nicht mehr nach dem Einspielergebnis, sondern
nach dem Spieleinsatz zu besteuern. Die GPA NRW verweist in diesem Zusammenhang auf
den Schnellbrief 206/2013 des Städte- und Gemeindebundes (StGB NRW) vom 29. November
2013 und die Mustersatzung zur Vergnügungssteuer vom 28. November 2013.
Die Stadt Kerpen sollte dabei den neu anzusetzenden Steuersatz in Orientierung zum örtlich
vertretbaren, aber auch rechtlich möglichen Ertragsvolumen festsetzen. Die Haushaltsumfrage
2016 des StGB NRW kann dabei eine Hilfestellung sein. Nach dieser bewegt sich die Besteuerung nach dem Spieleinsatz zwischen 1,6 und 6,5 Prozent (Schnellbrief 85/2016 vom 31. März
2016). Die Stadt sollte im Rahmen der Vergnügungssteuererklärungen auswerten, wie sich
Spieleinsätze und Einspielergebnisse zueinander verhalten. Der neue Steuersatz sollte in jedem Fall zu Erträgen in der Größenordnung des bisherigen Ertragsvolumens führen.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte bei der Erhebung der Vergnügungssteuer künftig den Spieleinsatz
als Bemessungsgrundlage heranziehen und Mehrerträge über die Anhebung des Steuersatzes anstreben.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse
Vermögenslage
Aus der Vermögensstruktur der Kommune können sich Belastungen für die Ertragslage und
Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Die GPA NRW untersucht daher die Entwicklung
der Vermögenswerte, die Vermögensstruktur und wesentliche Einzelpositionen des Anlagevermögens.
Das Vermögen der Stadt Kerpen ist vom Anlagevermögen geprägt. Die Anlagenintensität, die
das Verhältnis des Anlagevermögens zur Bilanzsumme darstellt, ist mit rund 95 Prozent im
interkommunalen Vergleich 2014 leicht überdurchschnittlich.
Anlagevermögen in Tausend Euro
2010
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen gesamt
2011
2012
2013
2014
379
424
386
335
302
485.314
489.480
491.336
487.601
485.267
36.603
44.330
44.007
37.082
51.910
522.296
534.233
535.729
525.018
537.479
Die Investitionsquote der Stadt Kerpen von 206 Prozent im Jahr 2014 gehört im interkommunalen Vergleich zu den höchsten. Mindestens 75 Prozent der Vergleichskommunen hatten in diesem Jahr eine geringere Investitionsquote. Im Jahr 2014 wird die Investitionsquote jedoch auch
von dem deutlichen Zuwachs der Finanzanlagen positiv beeinflusst. Die Stadt Kerpen hat rund
15 Mio. Euro für den Erwerb von Anteilen für die im Jahr 2014 gegründete Netzgesellschaft
investiert. Ohne diese Investition läge die Investitionsquote im Jahr 2014 bei rund 79 Prozent.
Dieser Wert liegt im interkommunalen Vergleich dennoch über dem Mittelwert von 63 Prozent.
Feststellung
Die Stadt Kerpen schafft es, den Wert des städtischen Vermögens durch ihre Investitionstätigkeit zu erhalten.
Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Kerpen das für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Vermögen langfristig bereithalten muss, sind die hohen Investitionsquoten positiv zu bewerten.
Hohe Investitionsquoten können sich allerdings durch ansteigende Abschreibungen auch auf
die Ergebnisrechnung auswirken. Die Abschreibungen der Stadt Kerpen belasten den Haushalt
in vergleichsweise unterdurchschnittlichen Maße, da die ordentlichen Aufwendungen hoch sind
und damit die Kennzahlen zur Intensität geringer ausfallen als in anderen Kommunen. Bei kreditfinanzierten Investitionen können zudem die Verschuldung sowie die Zinsbelastung zunehmen.
Das Anlagevermögen bietet somit auch Möglichkeiten für eine langfristig ausgerichtete Haushaltskonsolidierung. Die Stadt Kerpen sollte daher bei ihrer Investitionstätigkeit auch ein möglicherweise verändertes Nachfrageverhalten durch den demografischen Wandel berücksichtigen.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Sachanlagen in Tausend Euro
2010
2011
2012
2013
2014
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
46.587
46.428
46.098
45.949
45.811
Kinder- und Jugendeinrichtungen
14.780
16.420
18.547
18.590
18.360
112.742
113.402
111.104
108.868
106.505
58.534
62.501
61.290
62.486
61.280
227.663
224.078
224.495
219.418
215.363
141.893
140.106
141.890
139.941
138.386
85.602
83.805
82.458
79.344
76.614
sonstige Sachanlagen
25.009
26.650
29.801
32.291
37.948
Summe Sachanlagen
485.314
489.480
491.336
487.601
485.267
Schulen
sonstige Bauten (inklusive Bauten
auf fremdem Grund und Boden)
Infrastrukturvermögen
davon Straßenvermögen
davon Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Die Kinder- und Jugendeinrichtungen verzeichnen einen durchgängigen Anstieg, der vor allem
auf Maßnahmen im Rahmen des Ausbaus der Betreuung für unter Dreijährige (U3-Ausbau)
zurückzuführen ist.
Infrastrukturquote in Prozent 2014
Kerpen
38,2
Minimum
0,0
Maximum
48,5
Mittelwert
32,6
1. Quartil
27,2
2. Quartil
(Median)
32,7
3. Quartil
38,4
Anzahl
Werte
31
Die Infrastrukturquote stellt das Verhältnis des Infrastrukturvermögens zur Bilanzsumme dar.
Die Stadt Kerpen liegt derzeit knapp unter dem 3. Quartil. Somit ist das Infrastrukturvermögen,
das die Stadt Kerpen dauerhaft zur Verfügung stellen muss, überdurchschnittlich hoch. Nur
rund ein Viertel der Vergleichskommunen haben höhere Infrastrukturquoten. Zu beachten ist bei
dieser Betrachtung jedoch, dass der Großteil der Vergleichskommunen das Abwasservermögen
ausgegliedert hat.
Im Verlauf der Jahre 2010 bis 2014 reduzierte sich das Abwasservermögen um rund 9 Mio.
Euro. Ursache ist die geringe Investitionstätigkeit: Die Investitionsquote liegt im Mittel der Jahre
2010 bis 2014 nur bei 28 Prozent. Damit unterschreitet die Stadt Kerpen den durch die Abschreibungen abgebildeten Werteverzehr des Abwasservermögens deutlich. Niedrige Investitionsquoten sind unproblematisch, wenn phasenweise – technisch betrachtet – keine Investitionen in Höhe der Abschreibungen notwendig sind.
Diese Zurückhaltung kann jedoch auch Risiken für die Haushaltswirtschaft entstehen lassen.
Aus diesen Gründen analysiert die GPA NRW auch die Altersstruktur des Abwasservermögens
auf Basis der bilanziellen Daten.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Altersstruktur des Vermögens
Das durchschnittliche Alter des Vermögens und die festgelegten Gesamtnutzungsdauern bestimmen aufgrund der hohen Anlagenintensität wesentliche Aufwandsgrößen. Hohe Anlagenabnutzungsgrade signalisieren perspektivisch anstehende Reinvestitionsbedarfe, die Chancen
und Risiken bieten.
Um die Abschreibungen und Unterhaltungsaufwendungen für das Vermögen zu beeinflussen,
benötigt die Kommune eine langfristige Investitionsstrategie. Sie muss die Altersstruktur des
vorhandenen Vermögens berücksichtigen.
Differenzierte Investitionsquoten in Prozent
2010
Straßenvermögen
Abwasservermögen
2011
2012
2013
2014
116
30
167
29
42
10
49
61
5
16
Die differenzierten Investitionsquoten zeigen, dass die Stadt Kerpen in den vergangenen Jahren insbesondere im Straßenbereich investiert hat. Die Investitionsquote beim Straßenvermögen liegt im Mittel der Jahre 2010 bis 2014 bei 77 Prozent und somit deutlich höher als beim
Abwasservermögen (28 Prozent).
Die Analyse der Altersstruktur des Vermögens kann Hinweise auf mögliche zukünftige Investitionsbedarfe geben. Für die Abwasserkanäle und Straßen hat die Stadt Kerpen die zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz maximal mögliche Gesamtnutzungsdauer von 80 bzw.60 Jahren
festgelegt. Lange Nutzungsdauern führen einerseits zu niedrigeren jährlichen Abschreibungen,
bergen aber andererseits das Risiko vorzeitiger Investitionsbedarfe. Bei der Beurteilung der
Altersstruktur ist auch zu berücksichtigen, dass sich Instandhaltungsmaßnahmen auf den tatsächlichen Zustand des Infrastrukturvermögens auswirken können, ohne eine Erhöhung der
Vermögenswerte in der Bilanz zur Folge zu haben.
Festgelegte Gesamtnutzungsdauern
Vermögensgegenstand
GND
Kerpen
GND Rahmentabelle
Von
Durchschnittl.
RND
Kerpen
Anlagenabnutzungsgrad
Bis
Abwasserkanäle
50
80
80
24
69,8
Straßen
25
60
60
28
53,4
Berechnungen zum Stichtag 31.12.2014.
Die Anlagenabnutzungsgrade der Abwasserkanäle liegen bei 69,8 Prozent und der Straßen bei
53,4 Prozent. Das Infrastrukturvermögen der Stadt Kerpen, insbesondere der Abwasserkanäle,
hat damit die Hälfte der Gesamtnutzungsdauer bereits überschritten.
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Stadt Kerpen
Finanzen
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Feststellung
Die Stadt Kerpen muss das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Vermögen langfristig bereithalten. Die niedrige Investitionsquote des Abwasservermögens und die Anlagenabnutzungsgrade weisen aus bilanzieller Sicht auf einen perspektivischen Investitionsbedarf hin.
Finanzanlagen
Finanzanlagen in Tausend Euro
2010
2011
2012
2013
2014
Anteile an verbundenen Unternehmen
3.023
3.023
3.035
3.035
18.002
Beteiligungen
1.352
1.352
1.352
1.352
1.352
0
0
0
0
0
509
509
538
571
572
Ausleihungen
31.719
39.446
39.081
32.123
31.984
Summe Finanzanlagen
36.603
44.330
44.007
37.082
51.910
567
697
691
581
809
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Finanzanlagen je Einwohner in Euro
Finanzanlagen je Einwohner in Euro 2014
Vermögensbereich
Finanzanlagen
Minimum
141
Maximum
6.531
Mittelwert
1.850
Kerpen
809
Die Finanzanlagen je Einwohner der Stadt Kerpen sind im interkommunalen Vergleich deutlich
unterdurchschnittlich. Dies liegt auch daran, dass das Abwasservermögen in Kerpen nicht ausgegliedert ist. Dennoch gibt es vor allem bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und
bei den Ausleihungen finanzielle Verknüpfungen zum städtischen Haushalt.
Die deutlichen Wertzuwächse bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen im Jahr 2014
ergeben sich aus dem Erwerb von Anteilen für die 2014 gegründete Netzgesellschaft in Höhe
von rund 15 Mio. Euro.
Schulden- und Finanzlage
Finanzrechnung
Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit die Kommune im „laufenden Geschäft“ liquide Mittel erwirtschaften kann. Diese Mittel
können Kredite oder Vermögensveräußerungen für Investitionen und Darlehenstilgungen ersetzen. Ein negativer Saldo erhöht durch die erforderlichen Liquiditätskredite die Schulden.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Salden der Finanzrechnungen in Tausend Euro (IST)
2010
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
2011
2012
2013
2014
-2.708
-10.656
2.429
4.413
-2.710
+ Saldo aus Investitionstätigkeit
-22.865
-13.110
-5.531
5.644
-14.734
= Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
-25.572
-23.765
-3.103
10.056
-17.444
26.099
22.856
-2.880
31.101
14.876
= Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
527
-909
-5.982
41.158
-2.567
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
273
793
0
-40.721
365
-7
437
0
-72
2.595
793
320
-5.982
365
393
+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit
+ Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
5
= Liquide Mittel
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit ist außer im Jahr 2012 positiv. Die Aufnahmen und Rückflüsse von Darlehen sind demnach in diesen Jahren höher als die Tilgungsleistungen. Hier zeigt
sich die fortschreitende Verschuldung der Stadt Kerpen.
Bis auf das Jahr 2013 sind die Salden aus Investitionstätigkeit im Betrachtungszeitraum negativ. Das bedeutet, dass die Auszahlungen für Investitionen höher waren als die investiven Einzahlungen, beispielsweise aus Zuwendungen, Beiträgen oder Verkaufserlösen. Hier macht sich
die hohe Investitionstätigkeit der Stadt Kerpen bemerkbar. Wenn der Saldo aus Investitionstätigkeit nicht durch den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit und liquiden Mitteln gedeckt
werden kann, müssen Investitionskredite aufgenommen werden.
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit schwankt stark, was vor allem auf die Entwicklung
der Einzahlungen der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen zurückzuführen ist. In drei
von fünf Jahren waren die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit höher als die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die Stadt Kerpen war in diesen Jahren (2010,
2011 und 2014) nicht in der Lage, das laufende Geschäft aus eigener Kraft zu finanzieren.
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro 2014
Kerpen
-42
Minimum
-170
Maximum
292
Mittelwert
18
1. Quartil
-68
2. Quartil
(Median)
19
3. Quartil
76
Anzahl
Werte
32
Zur Analyse der langfristigen Entwicklung der Selbstfinanzierungskraft zeigt die folgende Grafik
den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner. Dieser entwickelt sich analog zu
den Ergebnissen in den Ergebnisrechnungen bzw. in der Ergebnisplanung.
5
Die Anfangsbestände der Finanzmittel stimmen in den Jahren 2012 und 2013 nicht mit den Endbeständen der Vorjahre überein. Zudem
stimmen in diesen Jahren die liquiden Mittel der Finanzrechnung nicht der Bilanzposition der liquiden Mittel überein. Dies ist auf einen
Fehler in der EDV zurückzuführen, der durch den Wechsel der Finanzsoftware entstanden ist. Ab dem Jahr 2014 werden diese Positionen in der Finanzrechnung wiederum korrekt ausgewiesen.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Entwicklung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro
Werte 2010 bis 2014 gemäß der Jahresabschlüsse, Werte 2015, 2016 und 2017 gemäß der Haushaltsansätze sowie
Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2018 bis 2020, Stand Haushaltsplan 2017.
In den Planjahren entwickelt sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit nach dem Einbruch 2015 positiv. Allerdings ist die künftige Entwicklung von den Risiken der Haushaltsplanung abhängig.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte ihre Selbstfinanzierungskraft durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen verbessern und stabilisieren.
Schulden
Die Verbindlichkeiten gehören wie die Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich wirtschaftlich zu den Schulden. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der
Schulden im Kernhaushalt:
Schulden in Tausend Euro bzw. je Einwohner in Euro
2010
Anleihen
2011
2012
2013
2014
0
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
92.429
92.859
90.101
87.228
94.882
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
50.502
72.984
74.876
64.090
71.335
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
1.731
1.725
1.640
1.639
1.619
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2.722
2.712
1.294
2.038
4.851
625
1.220
2.705
1.648
2.404
29.515
35.436
39.652
46.678
35.056
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
2010
2011
2012
2013
2014
(bis Jahresergebnis 2012 inkl. Erhaltene Anzahlungen)
Erhaltene Anzahlungen (ab Jahresergebnis 2012)
Verbindlichkeiten gesamt
Rückstellungen
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Schulden gesamt
davon Verbindlichkeiten in Euro je Einwohner
0
0
0
0
0
177.524
206.937
210.268
203.321
210.146
64.119
68.623
71.528
74.513
77.756
475
337
1.033
1.149
2.720
242.118
275.897
282.829
278.983
290.623
2.748
3.255
3.304
3.188
3.275
Die Schulden der Stadt Kerpen steigen von 2010 bis 2014 um rund 48,5 Mio. Euro bzw. 20
Prozent an. Dies liegt vor allem an dem Anstieg der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung. Im interkommunalen Vergleich sind die Verbindlichkeiten
von 3.275 Euro im Jahr 2014 dennoch leicht unterdurchschnittlich. Die Aussagekraft dieses
Vergleichs ist aufgrund des unterschiedlichen Umgangs mit Ausgliederungen jedoch begrenzt.
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind im Jahr 2014 um rund 7,5 Mio. Euro
angestiegen, weil die Stadt Kerpen insbesondere zur Finanzierung der Anteile an den Netzgesellschaften in die Finanzanlagen investiert hat (rund 15 Mio. Euro).
In der Haushaltssatzung 2017 sind neue Investitionskredite von 5,5 Mio. Euro vorgesehen. Insgesamt sind Investitionen von rund 15 Mio. Euro geplant. Zu den größten Investitionen mit einem Volumen von über 1 Mio. Euro zählen das Bürgerzentrum Manheim-neu, die Sanierung
von Schloss Türnich, die Sanierung des Europagymnasiums und der Anbau von vier Klassenräumen an der Gesamtschule.
Feststellung
Der Anstieg der Investitionskredite führt zu einer ansteigenden Verschuldung der Stadt Kerpen. Aufgrund der ungewissen zukünftigen Zinsentwicklung birgt er ein Risiko für den städtischen Haushalt.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Der Bestand der Liquiditätskredite ist im Betrachtungszeitraum um rund 21 Mio. Euro angestiegen. Aufgrund ihrer fehlenden Selbstfinanzierungskraft wird die Stadt Kerpen in den nächsten
Jahren auf weitere Liquiditätskredite angewiesen sein.
Feststellung
Die Stadt Kerpen ist zur Finanzierung des laufenden Geschäfts auf Liquiditätskredite angewiesen. Diese bergen Zinsrisiken. Sollten die Zinsen in den nächsten Jahren ansteigen,
würde dies weitere Belastungen für den städtischen Haushalt mit sich bringen.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Kennzahlen zur Finanzlage in Prozent
2010
2011
2012
2013
2014
Anlagendeckungsgrad 2
82,0
76,4
80,8
81,6
78,6
Liquidität 2. Grades
14,8
13,9
20,9
12,4
5,4
110,5
61,4
Dynamischer Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren)
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Zinslastquote
neg. Ergebnis
neg. Ergebnis
neg. Ergebnis
15,3
20,6
12,1
11,5
20,4
3,1
3,3
3,2
2,6
2,4
Feststellung
Die Kennzahlen zur Finanzlage verdeutlichen den Konsolidierungsdruck der Stadt. Das Anlagevermögen ist nur zu 78,6 Prozent langfristig finanziert. Mit ihren liquiden Mitteln und
kurzfristigen Forderungen kann die Stadt Kerpen 2014 gerade einmal 5,4 Prozent ihrer
kurzfristigen Verbindlichkeiten decken. Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote der Stadt Kerpen ist höher als in vielen anderen vergleichbaren Kommunen. Diese ist zuletzt 2014 durch
die Aufnahme von Liquiditätskrediten um 8,9 Prozent gestiegen.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte perspektivisch auf die Aufnahme neuer Kredite verzichten. Dazu
ist die Selbstfinanzierungskraft konsequent zu verbessern. Nur ein kontinuierlicher Schuldenabbau kann zu einer dauerhaft stabilen Haushaltswirtschaft beitragen.
Die hohen Verbindlichkeiten führen perspektivisch zu einer starken Belastung der Ergebnisse.
Rückstellungen
Rückstellungen in Tausend Euro
2010
Pensionsrückstellungen
2011
2012
2013
2014
60.457
64.720
66.804
69.022
71.913
Rückstellungen Deponien und Altlasten
0
0
0
0
0
Instandhaltungsrückstellungen
0
0
0
424
129
3.663
3.904
4.724
5.068
5.714
64.119
68.623
71.528
74.513
77.756
sonstige Rückstellungen
nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
Summe der Rückstellungen
Der wesentliche Anteil der Rückstellungen entfällt in Kerpen – wie in den meisten anderen
Kommunen auch – auf die Pensionsrückstellungen. Ihre Höhe bemisst sich nach dem jährlichen
versicherungsmathematischen Gutachten der Rheinischen Versorgungskasse Köln. Bis auf den
KVR-Fonds in Höhe von rund 0,6 Mio. Euro hat die Stadt Kerpen keine Kapitalanlagen zur Finanzierung der künftigen Pensionslasten gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen steigen im Betrachtungszeitraum leicht an. Sie beinhalten unter
anderem die Rückstellungen für geleistete Überstunden und nicht in Anspruch genommenen
Urlaub.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Eigenkapital
Je mehr Eigenkapital eine Kommune hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbotenen
Überschuldung entfernt.
Das Eigenkapital ist ein Gradmesser für die wirtschaftliche Situation einer Kommune. An der
Entwicklung der allgemeinen Rücklage orientieren sich folgerichtig haushaltsrechtliche Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes oder eines Sanierungsplanes.
Entwicklung des Eigenkapitals in Tausend Euro (IST)
2010
2011
2012
2013
2014
Eigenkapital
111.854
90.991
82.355
82.483
70.885
Sonderposten
196.001
198.342
197.307
195.413
195.109
davon Sonderposten für Zuwendungen/Beiträge
195.521
198.001
196.263
193.713
191.838
64.119
68.623
71.528
74.513
77.756
177.524
206.937
210.268
203.321
210.146
6.768
8.209
8.910
9.599
9.850
556.267
573.103
570.367
565.329
563.747
Eigenkapitalquote 1
20,1
15,9
14,4
14,6
12,6
Eigenkapitalquote 2
55,3
50,4
48,8
48,9
46,6
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
Eigenkapitalquoten in Prozent
Das Eigenkapital der Stadt Kerpen hat sich von 2010 bis 2014 um fast 41 Mio. Euro verringert.
Das entspricht mehr als 36 Prozent. Die Eigenkapitalquoten sind entsprechend gesunken.
Eigenkapitalquoten 1 und 2 in Prozent 2014
Kerpen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Eigenkapitalquote 1
12,6
-16,1
48,9
19,1
1,5
22,9
34,0
31
Eigenkapitalquote 2
46,6
4,8
74,5
43,2
28,6
45,5
58,4
31
Der bisherige Eigenkapitalverzehr ist beträchtlich und entspricht nicht dem im NKF verankerten
Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit. Setzt man das strukturelle Ergebnis von - 15,3 Mio.
Euro dem Eigenkapitalbestand zum Jahresende 2014 entgegen, so ergibt sich auf dieser
Grundlage eine Eigenkapitalreichweite von etwa fünf Jahren. Dieser mittelfristig absehbare
vollständige Verzehr des Eigenkapitals spiegelt die prekäre Haushaltslage der Stadt Kerpen
wieder.
Feststellung
Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Kerpen zeigt, dass eine Überschuldung droht,
wenn die Maßgaben der Haushaltssicherung nicht zu einer dauerhaften Konsolidierung und
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
einer stabilen Haushaltslage führen.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte ihre Eigenkapitalsituation verbessern, indem sie bestehende Konsolidierungsmöglichkeiten konsequent ausnutzt.
Ertragslage
Erträge
Die GPA NRW analysiert die Ertragsarten und geht auf wesentliche Besonderheiten ein.
Erträge in Tausend Euro (IST)
2010
2011
2012
2013
2014
Steuern und ähnliche Abgaben
68.404
68.306
73.807
81.342
68.457
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
24.181
12.969
30.832
30.906
34.486
964
951
927
1.036
1.113
26.759
26.042
27.980
28.721
27.571
1.393
1.408
1.419
1.468
1.456
10.234
10.920
4.962
4.888
5.384
7.263
9.374
5.685
13.114
17.113
293
316
301
333
438
0
0
0
0
0
139.492
130.285
145.913
161.807
156.018
716
1.067
1.776
1.561
1.639
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Sonstige ordentliche Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Ordentliche Erträge
Finanzerträge
Die Stadt Kerpen weist schwankende ordentliche Erträge auf. Die Ertragslage der Stadt basiert
fast zur Hälfte auf Steuern und ähnlichen Abgaben, gefolgt von Zuwendungen und allgemeinen
Umlagen sowie öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte werden im Abschnitt „Gebühren“ aufgegriffen und die allgemeinen Deckungsmittel im
Folgenden näher analysiert. Der Verlauf der Steuer- und Zuwendungserträge verdeutlicht die
schwankende Steuerkraft der Stadt Kerpen und die damit verbundene Höhe der Schlüsselzuweisungen.
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen machen sich Sondereffekte bemerkbar. Diese unterliegen starken Schwankungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Erträgen aus der
Wertveränderung von Forderungen. Im Jahr 2013 wurden 4,9 Mio. Euro und 2014 1,9 Mio. Euro
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken erzielt. Im Jahr 2014 betrugen die Erträge aus
Wertveränderung von Forderungen 8 Mio. Euro. Ohne diese Erträge wären die Jahresergebnisse deutlich schlechter ausgefallen.
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Stadt Kerpen
Finanzen
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Allgemeine Deckungsmittel
Die GPA NRW versteht unter allgemeinen Deckungsmitteln
• die Realsteuereinnahmen,
• die Gemeinschaftssteuern,
• die sonstigen Steuern und steuerähnlichen Erträge,
• die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsgesetz sowie
• die Schlüsselzuweisungen.
Die Höhe der allgemeinen Deckungsmittel dient als Ausgangsbasis für die Beurteilung der Ertragskraft der geprüften Kommunen.
Allgemeine Deckungsmittel in Tausend Euro
Werte 2010 bis 2014 gemäß der Jahresabschlüsse; Werte ab 2015 gemäß der Haushaltsplanung, Stand Haushaltsplan
2017.
Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner in Euro 2014
Kerpen
1.390
Minimum
1.236
Maximum
2.078
Mittelwert
1.574
1. Quartil
1.467
2. Quartil
(Median)
1.545
3. Quartil
1.669
Anzahl
Werte
31
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Stadt Kerpen
Finanzen
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Feststellung
Die geringen allgemeinen Deckungsmittel begrenzen die Stadt Kerpen in ihrer Leistungsfähigkeit. Das kommunale Angebot, das die Stadt für ihre Bürger vorhalten kann, ist daran
auszurichten.
Aufwendungen
Des Weiteren analysiert die GPA NRW die Aufwandsarten. Auf wesentliche Besonderheiten
geht sie ein.
Aufwendungen in Tausend Euro (IST)
2010
Personalaufwendungen
2011
2012
2013
2014
37.540
38.268
38.691
39.190
41.141
1.911
4.653
2.878
4.593
5.160
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
21.796
22.685
23.031
24.843
24.105
Bilanzielle Abschreibungen
11.109
11.555
11.855
11.019
11.078
Transferaufwendungen
59.000
62.966
67.757
69.128
73.748
Sonstige ordentliche Aufwendungen
12.613
7.283
7.266
10.328
9.898
143.969
147.409
151.477
159.101
165.129
4.414
4.806
4.849
4.139
3.993
Versorgungsaufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen der Stadt Kerpen sind auf die Einwohner bezogen überdurchschnittlich. Die größte und durchweg steigende Position stellt dabei die Transferaufwendungen
dar. Darunter fällt die Kreisumlage, die knapp die Hälfte der Transferaufwendungen ausmacht.
Zudem erhöhen sich insbesondere die Transferaufwendungen im sozialen Bereich (Heimunterbringung, Hilfen zur Erziehung). Im Abschnitt „Transferaufwendungen“ dieses Berichtsteils werden diese näher analysiert.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte ihre Konsolidierungsbemühungen insbesondere auf die Reduzierung
der ordentlichen Aufwendungen richten.
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Stadt Kerpen
Finanzen
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Gesamtabschluss
Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW haben die Kommunen in NRW in jedem Haushaltsjahr, erstmals
zum 31. Dezember 2010, einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die verselbstständigten
Aufgabenbereiche (im Folgenden auch als „Betrieb“ bezeichnet) mit der Kernverwaltung zusammenfasst.
Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind, müssen gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW
nicht einbezogen werden. Exakte Kriterien oder Verhältniszahlen für eine Beurteilung existieren
nicht. Als Anhaltspunkt wird in der Literatur in der Regel bei einem Wert von drei bis maximal
fünf Prozent von einer untergeordneten Bedeutung des Betriebes ausgegangen. Ergänzend
greifen auch Überlegungen zur Beeinflussung des Konzernergebnisses, sonstige wesentliche
Risiken, Verpflichtungen u. ä.
Sofern keine voll zu konsolidierenden Betriebe (Betriebe unter einheitlicher Leitung oder beherrschendem Einfluss der Gemeinde) vorhanden sind, entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung
eines Gesamtabschlusses. Gleiches gilt auch, wenn ausschließlich Betriebe von untergeordneter Bedeutung vorhanden sind.
Die Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses wird durch die Stadt Kerpen jährlich
geprüft. Die Stadt ist zum 31. Dezember 2010 an zwei Gesellschaften beteiligt, auf die sie einen
beherrschenden Einfluss ausübt: Die WFK Wirtschaftsförderungsgesellschaft (Anteil: 100%)
und GEV Grundstücksentwicklungs- und Vertriebsgesellschaft Kerpen (Anteil: 100%).
Am 01. Juli 2012 wurde die Energiepartner Kerpen GmbH neu gegründet. Die Stadt Kerpen hat
die Mehrheit der Stimmen (Anteil: 51 Prozent). Daher ist ab 2012 bei der Überprüfung der Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses die GmbH zu berücksichtigen.
Anhand von quantitativen sowie qualitativen Kriterien hat die Stadt Kerpen überprüft, ob die
genannten Gesellschaften für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt von
Bedeutung sind. Bei den quantitativen Kriterien wurde ein Grenzwert von drei Prozent zu Grunde gelegt. In den Fällen, bei denen die drei Prozent überschritten wurden, wurden zusätzlich
qualitative Kriterien zur Begründung herangezogen. Die Energiepartner Kerpen GmbH wurde
erst ab dem Jahr 2013 mit vorläufigen Zahlen zum 31. Dezember 2013 (Stand 27.Januar 2016)
bei dieser Überprüfung berücksichtigt. Die Stadt Kerpen kommt zu dem Ergebnis, dass in den
Jahren 2010 bis 2013 kein Gesamtabschluss aufzustellen ist.
Die jeweiligen Prüfergebnisse für die Jahre 2010 bis 2013 wurde durch die GPA NRW nachvollzogen und ergänzt. Die Prüfungsergebnisse für das Jahr 2014 lagen bei der aktuellen Prüfung
noch nicht vor. So wurde die Energiepartner Kerpen GmbH bereits ab 2012 berücksichtigt und
die Kennzahlen der Jahre 2012 und 2013 wurden anhand der geprüften Abschlüsse erneut
berechnet. Danach kommt die GPA NRW zu dem Ergebnis, dass die verselbständigten Aufgabenbereiche der Stadt Kerpen in den Jahren 2010 bis 2013 von untergeordneter Bedeutung
sind und somit auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet werden kann.
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Stadt Kerpen
Finanzen
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Feststellung
Die Stadt Kerpen ist in den Jahren 2010 bis 2013 nicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW verpflichtet. Die verselbstständigten Aufgabenbereiche unter beherrschendem Einfluss (WFK, GEV und Energiepartner Kerpen GmbH) sind für die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Kerpen von
untergeordneter Bedeutung.
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Stadt Kerpen
Finanzen
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Gebäudeportfolio
Kommunen verfügen aufgrund ihres vielfältigen Aufgabenspektrums in der Regel über ein erhebliches Gebäudevermögen. Es ist durch eine hohe Kapitalbindung gekennzeichnet und verursacht zudem erhebliche Folgekosten. Gleichwohl sind die Flächenbestände in den vergangenen Jahren erfahrungsgemäß stetig gestiegen. Die GPA NRW hinterfragt den Umfang und die
Notwendigkeit des kommunalen Gebäudebestandes für die Aufgabenerledigung - insbesondere
im Hinblick auf die demografischen Veränderungen. Neben den kommunalen (bilanzierten)
Objekten werden auch angemietete Objekte berücksichtigt. Erfasst sind alle Gebäude des
Kernhaushaltes der Stadt Kerpen.
In Kerpen ist das Amt für Hochbau, Gebäude- und Energiewirtschaft die zentrale Stelle, die sich
mit dem städtischen Flächenmanagement befasst. Dort liegen die städtischen Gebäudeflächen
zentral vor. Eine unterjährige Leistungsverrechnung der Gebäudekosten findet nicht statt.
Empfehlung
Durch eine unterjährige Leistungsverrechnung der Gebäudekosten könnte die Stadt Kerpen
die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Steuerung erhöhen. Für die einzelnen Fachbereiche
als Nutzer der Flächen bestünden eine höhere Transparenz und eher Anreize, die Kosten zu
reduzieren.
Der interkommunale Vergleich zeigt in einem ersten Schritt, bei welchen Gebäudearten die
Stadt Kerpen über größere Flächenressourcen verfügt als die Vergleichskommunen. Hohe
Kennzahlenwerte sowie Gebäudearten, die andere Kommunen überwiegend nicht vorhalten,
bieten Anlass für eine kritische Betrachtung. Darüber hinaus entwickelt die GPA NRW Aussagen zu Risiken und Chancen der zukünftigen Haushaltswirtschaft, die sich aus dem Gebäudeportfolio ergeben. Schulgebäude und Schulturnhallen untersucht die GPA NRW in einem gesonderten Berichtsteil (Schulen).
Flächen absolut nach Nutzungsarten in m² BGF
Nutzungsart
BGF absolut in m²
BGF in m² je 1.000
Einwohner
Anteil an der
Gesamtfläche in
Prozent
Schulen
116.626
1.817,4
59,7
Jugend
16.898
263,3
8,6
Sport und Freizeit
21.123
329,2
10,8
Verwaltung
11.493
179,1
5,9
Feuerwehr / Rettungsdienst
11.842
184,5
6,1
Kultur
9.027
140,7
4,6
Soziales
2.149
33,5
1,1
sonstige Nutzungen
6.246
97,3
3,2
195.403
3.045,0
100
Gesamtsumme
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Stadt Kerpen
Finanzen
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Wesentliche Einflussfaktoren des Flächeneinsatzes sind die Anzahl der Ortsteile, die Gemeindefläche und die Einwohnerzahl. Diese spiegeln sich häufig in der Anzahl der vorgehaltenen
Schulen, Kindergärten und weiteren Gebäude wider. Die Fläche der Stadt Kerpen liegt mit fast
114 km² oberhalb des Mittelwerts (97 km² ) der Vergleichskommunen.
Die Stadt Kerpen weist eine insgesamt unterdurchschnittliche Gebäude-Gesamtfläche auf. Zu
beachten ist jedoch, dass die Stadt Kerpen nicht bei allen Nutzungsarten die Flächendaten
liefern konnte. In einzelnen Nutzungsarten liegen die Gebäudeflächen jedoch auch über dem
Mittelwert.
Interkommunaler Vergleich der Flächen nach Nutzungsarten in m² BGF je 1.000 Einwohner
Nutzungsart
Schulen
Jugend
Sport und Freizeit
Verwaltung
Feuerwehr / Rettungsdienst
Kultur
Soziales
sonstige Nutzungen
Gesamtfläche
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kerpen
1.533
2.384
1.964
1.817
8
328
200
263
60
393
207
329
194
466
314
179
62
270
132
185
139
785
365
141
43
576
181
34
299
5.918
1.377
97
3.410
9.666
4.741
3.045
Die Stadt Kerpen konnte zum Stichtag des interkommunalen Vergleichs keine vollständigen
Flächendaten übermitteln. Daher sind die Werte des Stadt Kerpen nicht in den Vergleich eingeflossen. Die Werte der Stadt liegen somit teilweise unter den abgebildeten Minimalwerten. Zudem konnten bei der Nutzungsart Soziales oftmals keine Flächendaten genannt werden, da die
RWE Asylantenwohnungen überlassen hat und im Nutzungsvertrag keine Flächenangaben
aufgeführt wurden. Für sechs Wohnungen liegen keine Flächen vor. Daher ist die Stadt Kerpen,
in der Nutzungsart Soziales, nicht mit den anderen Kommunen vergleichbar.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte Transparenz über ihre Flächendaten schaffen und diese für ihre
Analysen nutzen.
Schulen
Die Schulgebäude mit den für den Schulsport genutzten Turnhallen stellen mit rund 60 Prozent
der Gesamtgebäudefläche die bei weitem größte Gebäudegruppe der Stadt Kerpen dar. Der
Teilbericht Schulen enthält ausführliche Angaben zum Flächenmanagement der Schulen und
Turnhallen. Die GPA NRW hat hier ein Flächenpotenzial von rund 8.600 m² festgestellt.
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Stadt Kerpen
Finanzen
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Jugend
Bei der Nutzungsart Jugend verzeichnet die Stadt Kerpen eine überdurchschnittliche Gebäudefläche je 1.000 Einwohner. Erfasst sind hier die Kindergärten, die Jugendzentren Kerpen und
Brüggen sowie die Jugendheime Sindorf und Manheim.
Die Stadt besitzt 19 Gebäude, in denen städtische Kindertageseinrichtungen, aber zum Teil
auch Einrichtungen freier Träger untergebracht sind. Der Umfang der Gebäudeflächen hängt
bei dieser Nutzungsart maßgeblich von der Zahl der Kindertageseinrichtungen in kommunalem
Eigentum ab. Der interkommunale Vergleich der vorgehaltenen Flächen ermöglicht daher nur
bedingt eine Aussage über ein sparsames oder großzügiges Angebotsspektrum. Da die bestehenden Kindertageseinrichtungen nicht ausreichen, plant die Stadt Kerpen in den nächsten
Jahren noch weitere Neubauten.
Erfasst sind hier zudem die städtischen Jugendzentren, die in zwei Gebäuden untergebracht
sind sowie zwei Jugendheime.
Sport und Freizeit
Das Flächenangebot für den Sport- und Freizeitbereich ist in Kerpen überdurchschnittlich. Hierzu zählen hauptsächlich Turnhallen, die nicht für den Schulsport genutzt werden, sowie Sportplatzgebäude.
Das Produkt 42 Sportförderung führt im Jahr 2017 zu einer planmäßigen Haushaltsbelastung
von rund 2,3 Mio. Euro. Die Kosten teilen sich wie folgt auf:
Planergebnisse Sportförderung gemäß dem Haushaltsplan 2017 in Tausend Euro
Produkt
2016
2017
2018
2019
2020
42.421 Förderung des Sports
-226
-201
-202
-203
-205
42.424.01 Sportplätze,
-stadien, Turn- und Sporthallen
-695
-604
-530
-619
-527
42.424.0201 Freibad Türnich
-172
-134
-135
-138
-167
-1.927
-1.033
-1.138
-1.157
-1.169
-359
-311
-307
-315
-320
-3.379
-2.283
-2.312
-2.432
-2.389
42.424.0204 Freizeitbad Erftlagune
42.424.0205 Hallenbad Kerpen
Summe
Aus dieser Auflistung ist deutlich zu erkennen, dass einen erheblichen Kostenfaktor das städtische Schwimmangebot bildet. Das jährliche Defizit dieser drei Schwimmbäder führt zu einer
Haushaltsbelastung im Jahr 2016 von rund 2,5 Mio. Euro und 2017 von rund 1,5 Mio. Euro.
Hierin eingerechnet sind bereits die Konsolidierungsmaßnahmen aus der Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes der Haushaltsplanung 2017. Diese sehen eine Erhöhung der
Nutzungsentgelte des Freibades Türnich, die Neugestaltung der Öffnungszeiten der Erftlagune
und die Schließung des Solbeckens der Erftlagune vor. Zudem ist ein höheres Benutzungsentgelt für die Vereine in der Planung.
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Stadt Kerpen
Finanzen
12078
Das Freizeitbad Erftlagune ist seit 1. Mai 2015 wegen erheblicher Sanierungsarbeiten geschlossen. Der Rat der Stadt Kerpen hat sich hierzu im Jahr 2014 entschieden. Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten hat sich mehrmals verschoben. Es ist geplant das Freizeitbad zum
30.06.2017 wieder in Betrieb zu nehmen. Die Sanierungskosten des Freizeitbades belaufen
6
sich derzeit auf rund 3,6 Mio. Euro.
Der Betrieb von Schwimmbädern ist eine freiwillige Aufgabe. Die Stadt Kerpen sollte ihn daher
bei ihren Konsolidierungsbemühungen weiterhin berücksichtigen. Dies bietet sich insbesondere
an, wenn größere Investitionen erforderlich werden und zu weiteren Haushaltsbelastungen führen. Diese freiwillige Ausgabe ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation grundsätzlich zu
hinterfragen.
Die Stadt ist nicht verpflichtet, ein Schwimmbad für das Schulschwimmen vorzuhalten. Gemäß
§ 3 GO NRW können Pflichten für die Kommunen nur durch Gesetz begründet werden. Nach §
79 SchulG NRW sind die Kommunen verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen zur Verfügung zu stellen. Schwimmhallen zählen aber nicht zu den
für den Unterricht erforderlichen Schulanlagen. Daher begründet § 79 SchulG NRW nicht die
Pflicht, Schwimmhallen vorzuhalten. Das Schulschwimmen wird in NRW allein durch Richtlinien
und Lehrpläne geregelt, die aber keinen Gesetzescharakter haben.
Feststellung
Das Vorhalten von Schwimmbädern ist eine freiwillige Aufgabe. Insofern ist es positiv, dass
die Stadt Kerpen diesen Bereich in ihre Konsolidierungsbemühungen einbezieht. Dennoch
führt diese freiwillige Aufgabe jährlich zu erheblichen Haushaltsbelastungen. Insbesondere
der Betrieb des Freizeitbades Erftlagune belastet den Haushalt der Stadt Kerpen in hohem
Maße.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung grundsätzlich
entscheiden, ob und wie sie ihr Schwimm- und Freizeitangebot aufrechterhalten möchte.
Bevor die Stadt Kerpen die Erftlagune zukünftig nochmals umfangreich saniert, sollte sie
grundsätzlich entscheiden, ob sie ihr Schwimm- und Freizeitangebot in Anbetracht ihrer
Haushaltssituation aufrechthalten möchte.
Über das Produkt 42.421 Förderung des Sports werden auch die Betriebskostenzuschüsse für
die Sportanlagen und die Zuschüsse für die Sportförderung an die Vereine abgewickelt. In der
Planung für das Jahr 2017 betragen die Zuschüsse für Vereine zur Anlagenunterhaltung 18.400
Euro und der Zuschuss der Sportförderung 53.000 Euro.
Die Nutzungs- und Entgeltordnung für Gebäude, Räume und Sportplätze der Stadt Kerpen sieht
auch Entgelte für die Nutzung der Turnhallen und Sportplätze vor. Für das Jahr 2017 sind Nutzungsentgelte für Gebäudenutzungen in Höhe von 6.000 Euro und für die Hallennutzung durch
Vereine von 5.500 Euro eingeplant.
6
Stand 30.04.2017
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Stadt Kerpen
Finanzen
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Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte die finanzielle Belastung durch die Sportförderung reduzieren. Dazu
kann sie beispielweise die Zuschüsse an die Vereine reduzieren und die Nutzungsentgelte
für die Sportstätten und Schwimmbäder erhöhen.
Die Ausführungen zu den Sportaußenanlagen im Teilbericht Grünflächen enthalten weitere
Empfehlungen zu der Organisation und den Strukturen der Sportanlagen. Insbesondere können
durch die Verringerung der Anzahl der Sportaußenanlagen dauerhaft Aufwendungen eingespart
werden.
Feuerwehr / Rettungsdienst
Kommunen mit großer Gemeindefläche und vielen Ortsteilen benötigen oft mehr Feuerwehrhäuser als kleinere Kommunen, um ihre Schutzziele erreichen zu können. Die Flächen der
Feuerwehr und Rettungsdienste der Stadt Kerpen liegen im interkommunalen Vergleich oberhalb des Mittelwertes. Die Feuer- und Rettungswachen verteilen sich auf eine Hauptwache in
Kerpen, mehrere Nebenwachen und Feuerwehrgerätehäuser. Dies führt insgesamt zu einem
überdurchschnittlichen Flächenverbrauch.
Der abwehrende Brandschutz wird in Kerpen im Wesentlichen durch die Freiwillige Feuerwehr
sichergestellt. Für den Neubau der Rettungswache Brüggen und das multiple Gemeinde- und
Feuerwehrgerätehaus Manheim-neu sind im Haushaltsplan 2017 Mittel von rund 0,9 Mio. Euro
vorgesehen.
Kultur
Für den Kulturbereich hält die Stadt Kerpen vergleichsweise geringe Gebäudeflächen vor. Erfasst sind hier beispielsweise die Erfthalle in Türnich, das Soziokulturelle Zentrum Horrem, das
Haus für Kunst und Geschichte, die Jahnhalle und verschiedene Gemeindehäuser. Der Haushaltsplan 2017 weist für den Produktbereich 25 Kultur und Wissenschaft eine Haushaltsbelastung von fast 1,1 Mio. Euro für das Jahr 2017 auf. Konsolidierungsmaßnahmen in diesem Bereich beziehen sich auf
• die Reduzierung des städtischen Kulturprogrammes, das zur Reduzierung des Zuschussbetrages führen soll,
• die Überprüfung der Gebühren bei kulturellen Veranstaltungen und
• die Prüfung freiwilliger Zuschüsse im Bereich Kultur.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte ihre Konsolidierungsbemühungen im Kulturbereich fortsetzen.
Sonstige Nutzungen
Unter die sonstigen Nutzungen fallen hauptsächlich Hausmeisterwohnungen und Friedhofshallen. Bezüglich der Friedhofshallen verweist die GPA NRW auf die Ausführungen im Gebührenbereich.
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Stadt Kerpen
Finanzen
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Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte für ihre Aufgaben nicht benötigte Gebäude abstoßen. Dies bietet
häufig eine Chance zur Konsolidierung, da u.a. die Aufwendungen für die Bewirtschaftung
und Instandhaltung reduziert werden können.
Bilanzielle Auswirkungen der Gebäudeflächen
Der interkommunale Vergleich von Vermögenswerten stellt den Bezug her zwischen den bereitgestellten Gebäudeflächen und den Bilanzwerten. Damit lassen sich die Auswirkungen eines
zielgerichteten, bedarfsorientierten Flächenmanagements auf die Haushaltswirtschaft besser
beurteilen.
Vermögenswerte je Einwohner in Euro 2014
Vermögensbereich
Minimum
Maximum
Mittelwert
Kerpen
Kinder- und Jugendeinrichtungen
0
398
137
286
Schulen
0
2.032
1.172
1.660
sonstige Bauten*
8
1.616
732
955
*) Wohnbauten, sonstige Dienst- und Geschäftsgebäude und sonstige Bauten auf fremden Grund und Boden.
Der Vermögenswert der Schulen ist überdurchschnittlich hoch. Dafür können viele Faktoren
ursächlich sein. Die Höhe der Vermögenswerte wird durch das Alter der Gebäude, die baulichen Standards und Bewertungsspielräume beeinflusst. Einen der größten Bewertungsspielräume hatten die Kommunen mit der Festlegung der Gesamtnutzungsdauern im Rahmen der
Eröffnungsbilanz. Die Stadt Kerpen hat sich bei den Kindergärten, den Schulgebäuden und den
Geschäftsgebäuden für den maximal möglichen Abschreibungszeitraum von 80 Jahren entschieden. Dadurch werden die Abschreibungen auf einen längeren Zeitraum verteilt. Die Ergebnisrechnungen der einzelnen Jahre werden so weniger belastet.
Festgelegte Gesamtnutzungsdauern
Vermögensgegenstand
GND Rahmentabelle
Von
GND Kerpen
Durchschnittl. RND
Kerpen
Anlagenabnutzungsgrad
Bis
Kindergärten
40
80
80
58
27,5
Schulgebäude
40
80
80
32
60,6
Verwaltungsgebäude
40
80
80
47
41,5
Berechnungen der GPA NRW auf Basis von Auswertungen der Anlagenbuchhaltung zum Stichtag 31.12.2014.
Einige Schulgebäude weisen keine langen Restnutzungsdauern und damit hohe Anlagenabnutzungsgrade auf. Hier wird perspektivisch Reinvestitionsbedarf entstehen, den die Stadt Kerpen
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Stadt Kerpen
Finanzen
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beachten muss, wenn sie die Gebäude weiter erhalten möchte. Bei den Schulgebäuden sollte
die Stadt die Erkenntnisse aus der Anlagenbuchhaltung in ihre weitere Planung zur Nutzung der
Räumlichkeiten einbeziehen.
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
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