Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Stadt_Kerpen_Finanzen_Bericht_2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
966 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.01.18, 14:00
Aktualisiert
26.01.18, 14:00

Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Finanzen 12078 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Finanzen der Stadt Kerpen im Jahr 2017 Seite 1 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 INHALTSVERZEICHNIS Inhalte, Ziele und Methodik 3 Haushaltssituation 5 Haushaltsausgleich 5 Strukturelle Haushaltssituation 7 Plan-Ist-Vergleich 13 Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation 14 Haushaltswirtschaftliche Risiken 17 Risikoszenario 17 Haushaltskonsolidierung 19 Kommunaler Steuerungstrend 20 Kommunale Abgaben 23 Gesamtbetrachtung Beiträge und Gebühren 27 Haushalts- und Jahresabschlussanalyse 30 Vermögenslage 30 Schulden- und Finanzlage 33 Ertragslage 39 Gesamtabschluss 42 Gebäudeportfolio 44 Seite 2 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Inhalte, Ziele und Methodik Die Finanzprüfung der GPA NRW beantwortet folgende Fragen sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten: • Wie ist die Haushaltssituation? Inwieweit besteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbedarf? • Welche haushaltswirtschaftlichen Risiken sind erkennbar? • Welche Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung gibt es? • Ist die Haushaltswirtschaft der Kommune nachhaltig ausgerichtet? Eine nachhaltige Haushaltswirtschaft • vermeidet insbesondere den Verzehr von Eigenkapital, • begegnet einem grundlegenden Konsolidierungsbedarf mit geeigneten Maßnahmen und • setzt sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinander. Durch eine nachhaltige Haushaltswirtschaft können Kommunen Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiedererlangen. Die Prüfung der GPA NRW stützt sich methodisch auf Kennzahlen aus dem NKFKennzahlenset NRW sowie zur vertiefenden Analyse auf weitere Kennzahlen. Die GPA NRW prüft sowohl durch Zeitreihenvergleiche als auch durch geeignete interkommunale Vergleiche. In die Analysen bezieht sie zudem die strukturellen Rahmenbedingungen ein, die sich direkt auf die Haushaltssituation auswirken und sich in der Prüfung identifizieren lassen. Grundlage dieses Berichtes ist die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Die Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt sich auf wesentliche und erfahrungsgemäß fehleranfällige Positionen. In der Finanzprüfung analysiert die GPA NRW Jahres- und Gesamtabschlüsse sowie Haushaltspläne. Ergänzend bezieht die GPA NRW die Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse ein. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, setzt sie mit ihren Analysen auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf. Seite 3 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse Haushaltsplan (HPl) Jahresabschluss (JA) Gesamtabschluss (GA) in dieser Prüfung berücksichtigt 2010 bekannt gemacht festgestellt nicht erforderlich HPl / JA / - 2011 bekannt gemacht festgestellt nicht erforderlich HPl / JA / - 2012 bekannt gemacht festgestellt nicht erforderlich HPl / JA / - 2013 bekannt gemacht festgestellt nicht erforderlich HPl / JA / - 2014 bekannt gemacht festgestellt noch offen HPl / JA / - 2015 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl / - / - 2016 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl / - / - 2017 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl / - / - Haushaltsjahr Die im Haushalt 2017 enthaltene mittelfristige Ergebnisplanung bis einschließlich 2020 hat die GPA NRW ebenfalls berücksichtigt. Die Stadt hat bisher keinen Gesamtabschluss aufgestellt. Nähere Ausführungen dazu finden sich im Kapitel Gesamtabschluss. Feststellung Wie schon in den Vorjahren hat die Stadt ihre Haushaltssatzung nicht fristgerecht angezeigt. Sie hat zudem den Jahresabschluss 2014 wesentlich verspätet sowie die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 noch nicht aufgestellt. Hierdurch fehlen ihr wesentliche Informationen für die Haushaltsführung und Steuerung. Seite 4 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Haushaltssituation Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Kommune zur Gestaltung ihres Leistungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf zu einer nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht. Die GPA NRW beurteilt die Haushaltssituation anhand der folgenden Fragen: • Erreicht die Kommune den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich? • Wie stellt sich die strukturelle Haushaltssituation der Kommune dar? Haushaltsausgleich Nachfolgend stellt die GPA NRW die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Stadt dar. Dazu analysiert sie die rechtliche Haushaltssituation, die Jahresergebnisse und die Entwicklung der Rücklagen. Rechtliche Haushaltssituation Haushaltsstatus Haushaltsstatus 2010 2011 2012 2013 2014 X X X X X 2015 2016 2017 X X X ausgeglichener Haushalt fiktiv ausgeglichener Haushalt genehmigungspflichtige Verringerung allg. Rücklage HSK genehmigt Jahresergebnisse und Rücklagen Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (IST) 2010 Jahresergebnis* 2011 2012 2013 2014 -8.642 -20.863 -8.637 128 -11.466 111.854 90.991 82.355 82.355 70.885 0 0 0 128 0 Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent 3,3 18,7 9,5 keine Verringerung 13,9 Fehlbetragsquote in Prozent 7,2 18,7 9,5 pos. Ergebnis 13,9 Höhe der allgemeinen Rücklage** Höhe der Ausgleichsrücklage *) Der Verwendungsbeschluss wird vorweg genommen und die Jahresergebnisse direkt der allgemeinen bzw. Ausgleichsrücklage zugeordnet. Seite 5 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 **) Bei der Höhe der allgemeinen Rücklage werden neben den Jahresergebnissen die ergebnisneutralen Änderungen berücksichtigt. Ursächlich für diese enormen Schwankungen sind vor allem die Gewerbesteuererträge und damit verbunden auch die Schlüsselzuweisungen. Die Jahre 2010 und 2014 waren von teils erheblichen Gewerbesteuerrück- bzw. -nachzahlungen geprägt. Im Jahr 2011, in dem die Stadt Kerpen den höchsten Jahresfehlbetrag verzeichnet, hat sie aufgrund hoher Steuererträge im Referenzzeitraum eine geringere Schlüsselzuweisung erhalten. Die Fehlbeträge der Jahre 2010 bis 2012 sowie 2014 haben die allgemeine Rücklage um 36,6 Prozent und fast 41 Mio. Euro reduziert. Feststellung Die Stadt Kerpen hat in fünf Jahren rund vierzig Prozent ihres Eigenkapitals verzehrt. Dieser Eigenkapitalverzehr ist nicht mit dem Grundsatz einer intergenerativen Gerechtigkeit vereinbar. Jahresergebnisse je Einwohner in Euro 2014 Kerpen -179 Minimum Maximum -375 Mittelwert 82 1. Quartil -112 -195 2. Quartil (Median) Anzahl Werte 3. Quartil -112 -17 32 Das Jahresergebnis 2014 wurde von den hohen sonstigen ordentlichen Erträgen geprägt. Diese betrugen 17,1 Mio. Euro. Ohne diese Erträge wäre das Jahresergebnis deutlich schlechter ausgefallen. Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (PLAN) 2015 2016 -19.033 -15.184 -9.694 -3.543 -594 805 51.852 36.669 26.975 23.432 22.838 22.838 Höhe der Ausgleichsrücklage 293 0 0 0 0 805 Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent 26,9 29,3 26,4 13,1 2,5 keine Verringerung Fehlbetragsquote in Prozent 26,9 29,3 26,4 13,1 2,5 pos. Ergebnis Jahresergebnis* Höhe der allgemeinen Rücklage 2017 2018 2019 2020 *) Haushaltsansätze 2015, 2016, 2017 sowie Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2018 bis 2020, Stand Haushaltsplan 2017. In der mittelfristigen Planung wirken sich die Konsolidierungsmaßnahmen des HSK zwar insgesamt positiv auf die Entwicklung der Jahresergebnisse aus. Dennoch wird die allgemeine Rücklage bis zum Jahr 2019 nach der Haushaltsplanung weiter stark verzehrt. Erst im Jahr 2020 erwartet die Stadt Kerpen ein positives Jahresergebnis, durch das die Ausgleichsrücklage wieder aufgefüllt werden kann. Seite 6 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Zur Verbesserung der Jahresergebnisse hält die Stadt in der Planung die Aufwendungen konstant und steigert die Erträge. Das HSK beinhaltet Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Volumen von rund 79,8 Mio. Euro in den Jahren 2015 bis 2025 (durchschnittlich 7,3 Mio. Euro jährlich). Inwiefern die Planungen Risiken unterliegen, analysiert die GPA NRW im Berichtsteil Haushaltsplanung. Strukturelle Haushaltssituation Die Kommunen sind verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Nur dann können sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiedererlangen. Ist ein Haushalt defizitär, muss die Kommune geeignete Maßnahmen für den Haushaltsausgleich finden und umsetzen. Der Umfang der Maßnahmen wird dabei durch die Höhe des Defizits bestimmt (Konsolidierungsbedarf). Die GPA NRW stellt zum einen die aktuelle strukturelle Haushaltssituation auf Basis von IstErgebnissen dar. Zum anderen hinterfragt sie, wie die Kommune wesentliche haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen im Planungszeitraum plant. Strukturelles Ergebnis Die in den Ergebnisrechnungen ausgewiesenen Jahresergebnisse geben nur bedingt einen Hinweis auf die strukturelle Haushaltssituation. Die Jahresergebnisse werden oft durch die schwankenden Erträge bei der Gewerbesteuer, des Finanzausgleichs und der allgemeinen Kreisumlage beeinflusst. Zudem überdecken häufig Sondereffekte den Konsolidierungsbedarf. Erst das strukturelle Ergebnis zeigt die Höhe des tatsächlichen Konsolidierungsbedarfs. Die GPA NRW definiert das strukturelle Ergebnis wie folgt: Vom Jahresergebnis 2014 werden die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer, des Finanzausgleichs und der allgemeinen Kreisumlage abgezogen. Diese Werte ersetzt die GPA NRW durch die Durchschnittswerte der Jahre 2010 bis 2014. Zusätzlich bereinigt sie positive wie negative Sondereffekte. Das sind: • Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, • Zinserträge aus Geldanlagen und • Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderung von Forderungen. Strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2014 Kerpen Jahresergebnis Bereinigungen Gewerbesteuer, Kreisumlage, Finanzausgleich und Konsolidierungshilfe/Solidaritätsumlage nach Stärkungspaktgesetz -11.466 37.745 Bereinigungen Sondereffekte 6.887 = bereinigtes Jahresergebnis -56.097 Seite 7 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Kerpen Hinzurechnungen (Durchschnittswerte Gewerbesteuer, Kreisumlage und Finanzausgleich) 40.827 = strukturelles Ergebnis -15.270 Feststellung Das strukturelle Ergebnis der Stadt Kerpen liegt im Jahr 2014 bei -15,3 Mio. Euro. Unter Annahme unveränderter Rahmenbedingungen besteht in dieser Höhe eine nachhaltig zu schließende Konsolidierungslücke. Haushaltsplanung Um die strukturelle Haushaltssituation der Stadt bewerten sowie ihren künftigen Konsolidierungsbedarf einschätzen zu können, bezieht die GPA NRW die Haushaltsplanung der Stadt ein. Sie hinterfragt, ob die Planungsgrundlagen der Stadt plausibel und nachvollziehbar sind. Ausgangspunkt für die GPA NRW ist dabei das strukturelle Ergebnis. Die GPA NRW will aufzeigen, • welche haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Parameter die Stadt Kerpen ihrer Planung zu Grunde legt, • mit welchen zusätzlichen haushaltswirtschaftlichen Risiken diese Annahmen gegebenenfalls verbunden sind, • inwieweit eigene Konsolidierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses beitragen und • inwieweit sich nach dem strukturellen Ergebnis 2014 und der weiteren Haushaltsplanung Konsolidierungsbedarfe ergeben. Wir unterscheiden allgemeine und zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken sind auf generelle Unsicherheiten bei den Zukunftserwartungen zurückzuführen. Zu den zusätzlichen haushaltswirtschaftlichen Risiken zählen fehlerhafte, nicht nachvollziehbare oder offensichtlich sehr optimistische Planungsdaten. Das ist der Fall, wenn sich die Planwerte nicht oder nur unzureichend auf Erfahrungswerte bzw. Ist-Daten, Umsetzungskonzepte sowie sonstige zurzeit objektiv absehbare Entwicklungen stützen. Vergleich strukturelles Ergebnis 2014 und Planergebnis 2020 – wesentliche Veränderungen in Tausend Euro 2014 2020 Differenz Jährliche Änderung in Prozent Erträge Grundsteuer B* 11.263 15.581 4.318 5,6 Gewerbesteuer** 30.043 36.000 5.957 3,1 Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern** 27.139 41.645 14.506 7,4 Seite 8 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 2014 Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich** 2020 Differenz Jährliche Änderung in Prozent 2.749 3.421 672 3,7 16.571 25.678 9.107 7,6 Personalaufwendungen* 41.141 51.432 10.291 3,8 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen* 24.105 29.407 5.302 3,4 4.210 2.520 -1.690 -8,2 31.759 41.907 10.148 4,7 3.993 5.224 1.231 4,6 Schlüsselzuweisungen** Aufwendungen Steuerbeteiligungen** Allgemeine Kreisumlage** Zinsen und Sonstige Finanzaufwendungen* *) Rechnungsergebnis des Jahres 2014. **) Durchschnittswerte der Jahre 2010 bis 2014. Die Stadt Kerpen erwartet gemäß dem Haushaltsplan 2017 für das Jahr 2020 einen Überschuss von rund 0,8 Mio. Euro. Die Differenz zum strukturellen Ergebnis 2014 liegt damit bei 16,1 Mio. Euro. Die in der Tabelle aufgeführten Positionen tragen damit wesentlich zu der geplanten Entwicklung bei. Nachfolgend analysiert die GPA NRW die zugrunde liegende Planung. Grundsteuer B Die Erträge aus der Grundsteuer B steigen im Betrachtungszeitraum um 4,3 Mio. Euro an. Bei der Planung hat die Stadt Kerpen für das Jahr 2017 die aktuelle Auswertung der Steuerabteilung unter Berücksichtigung bekannter Besonderheiten zugrunde gelegt. Für die nachfolgenden Jahre berücksichtigt die Stadt die geplante Erhöhung des Hebesatzes auf 620 Punkte im Jahr 2019 sowie die Orientierungsdaten des Landes mit einer Steigerungsrate von 1,3 bzw. 1,2 Prozent. Die Bevölkerungsvorausberechnung des IT.NRW auf Basis der Daten des Jahres 2014 prognostiziert für die Stadt Kerpen bis 2028 einen leichten Bevölkerungsanstieg von 0,5 Prozent. Die Stadt Kerpen kann auch weitere Baugebiete erschließen. Diese fallen jedoch im Vergleich zu den beiden letzten zwei Jahrzehnten eher gering aus. Darüber hinaus finden in Kerpen Baulückenschließungen statt. Die Stadt Kerpen nimmt über den Hebesatz direkten Einfluss auf die Höhe der Erträge. Die Stadt Kerpen hat bei der Planung der Grundsteuer B-Erträge keine zusätzlichen haushaltswirtschafltichen Risiken in Kauf genommen. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer der Stadt Kerpen unterlag in den letzten Jahren starken Schwankungen. Im Jahr 2014 gab es einen Einbruch in der Gewerbesteuer. Das Ergebnis im Jahr 2014 lag 6,6 Mio. Euro unter den Durchschnittswerten der Jahre 2010 bis 2014 und sogar 10,6 Mio. Euro Seite 9 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 unter der Planung. Für das Jahr 2015 geht die Stadt Kerpen von einem Gewerbesteueraufkommen von 32 Mio. Euro aus. Dieser Ansatz wird nach dem vorläufigen Ergebnis 2015 von 43,4 Mio. Euro deutlich überschritten. Der Ansatz von 33 Mio. Euro für das Jahr 2016 wird vo1 raussichtlich ebenfalls um 6,3 Mio. Euro überschritten. Der Planung für die Jahre 2017 bis 2020 legt die Stadt Kerpen individuelle Erkenntnisse zugrunde und weicht daher von den Orientierungsdaten nach oben ab. Hierdurch wird im Jahr 2020 ein Ergebnis von 36,0 Mio. Euro erwartet. Dieser Wert entspricht der mittelfristigen Planung vom Jahr 2019. Somit wurde keine Steigerung berücksichtigt. Das für 2020 erwartete Aufkommen liegt 6 Mio. Euro über dem Mittelwert der Jahre 2010 bis 2014. Die Planung der Stadt Kerpen unterliegt einem allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Risiko. Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern Die eingeplanten Anteile an der Einkommensteuer basieren auf den Ergebnissen der Steuerschätzung. Neben der neuen, für die Jahre 2015 bis 2017 geltenden Schlüsselzahl hat die Stadt Kerpen die Orientierungsdaten für die Planung zugrunde gelegt. Die Anteile an der Umsatzsteuer hat die Stadt Kerpen auf der Grundlage der rationalisierten Steuerschätzung eingeplant. Auch hier hat sie die neue Schlüsselzahl und zudem die aktualisierten Orientierungsdaten berücksichtigt. Des Weiteren enthalten die Planwerte die Entlastungen des Bundes für die Kosten der Eingliederungshilfe. Die Stadt Kerpen hat in der Planung die Soforthilfe des Bundes von einer Mrd. Euro (sog. Zwischenmilliarde für die Jahre 2015 bis 2017) anteilig berücksichtigt. Ebenfalls einkalkuliert hat die Stadt die Aufstockung der Zwischenmilliarde um 1,5 Mrd. Euro. Die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern tragen mit einem Anstieg von 14,5 Mio. Euro vom Durchschnittswert der Jahre 2010 bis 2014 bis zum Planwert 2020 wesentlich zu einer Haushaltsentlastung bei. Die GPA NRW sieht bei der Planung ein allgemeines haushaltswirtschaftliches Risiko, da die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern sehr konjunkturabhängig sind. Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich Die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich plant die Stadt Kerpen nach den Orientierungsdaten. Bei den Ausgleichsleistungen existiert ein allgemeines haushaltswirtschaftliches Risiko, da die Höhe dieser Erträge von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängt. 1 Stand 25.04.2017 Seite 10 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Schlüsselzuweisungen Die städtische Steuerkraft hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen. Die Planung der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt die schwankende Steuerkraft der Stadt Kerpen. Die Berechnungen mit einem Anstieg auf über 21 Mio. Euro jährlich ab 2017 sind nachvollziehbar und schlüssig. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes beeinflussen die Gesamthöhe der Schlüsselzuweisungen maßgeblich. Daher bleibt abzuwarten, ob und in welcher Höhe zukünftig mit weiteren Steigerungen gerechnet werden kann. Insofern weist die vorliegende Planung ein allgemeines haushaltswirtschaftliches Risiko auf. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken sieht die GPA NRW nicht. Personalaufwendungen Die für das Jahr 2020 geplanten Personalaufwendungen sind 10,3 Mio. Euro höher als die tatsächlichen Personalaufwendungen des Jahres 2014. Die Stadt Kerpen plant die Personalaufwendungen anhand der tatsächlichen Verhältnisse, die ihr bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes bekannt sind. Sie preist die absehbaren Fluktuationen und Neuzugänge auch im mittelfristigen Planungszeitraum ein. Die Tarif- und Besoldungssteigerungen berücksichtigt die Stadt Kerpen in Anlehnung an die Orientierungsdaten mit einem Prozent. Diese sollen den Kommunen nur als Orientierungshilfe dienen. Die tatsächlich erzielten Tarifabschlüsse liegen regelmäßig über einem Prozent. Die Höhe der Personalaufwendungen kann aber nur stagnieren oder gesenkt werden, wenn die tatsächlichen Tarifund Besoldungssteigerungen durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen kompensiert werden. Einsparpotenziale ergeben sich bei der Stadt Kerpen vor allem aus der Einstellungs- und Wiederbesetzungssperre. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wurde ferner der Verzicht auf die leistungsorientierte Bezahlung bei Beamten mit Wirkung zum 31.12.2016 eingerechnet. Zudem soll ab 2017 eine Organisations- und Effizienzuntersuchung bei der Stadt Kerpen durchgeführt werden, die alle Einheiten mit Ausnahme der Ämter Feuerschutz und Rettungsdienst sowie Jugend umfassen wird. Die beiden ausgenommenen Bereiche wurden bereits extern begutachtet. Grundsätzlich besteht bei den Personalaufwendungen das Risiko, dass die Tarif- und Besoldungssteigerungen nicht kompensiert werden können. Dies hängt in erster Linie von der Höhe der Tarifabschlüsse ab, die die Stadt Kerpen nicht beeinflussen kann. Diese liegen in der Regel über einem Prozent. Mit den aufgeführten Maßnahmen kann eine Steigerung der Personalaufwendungen von nur einem Prozent nicht realisiert werden. Das Ergebnis der geplanten Organisations- und Effizienzuntersuchung ist zudem noch völlig offen. Daher besteht ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko. Feststellung Die GPA NRW sieht in der Personalkostenplanung der Stadt Kerpen zusätzliche Planungsrisiken. Seite 11 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte die geplante Organisations- und Effizienzuntersuchung durchführen, um mögliche Konsolidierungspotenziale bei den Personalaufwendungen zu erschließen. Sie sollte nicht nur prüfen, ob die vorhandenen Stellen für die Aufgabenerledigung notwendig sind, sondern die Aufgaben an sich hinterfragen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sinken im Zeitvergleich der Jahre 2017 und 2020 um rund 4,3 Mio. Euro und tragen damit in einem erheblichen Maße zur Haushaltskonsolidierung bei. Allerdings liegt die Planung für das Jahr 2020 5,3 Mio. Euro über den Durchschnittswerten der Jahre 2010 bis 2014. Die Planwerte beruhen auf Meldungen der einzelnen Fachbereiche. Die Konsolidierungsbemühungen der Stadt schlagen sich in der sinkenden Tendenz der Planwerte nieder. So beziehen sich zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen wie Einzelmaßnahmen der Gebäudeunterhaltung auf diese Aufwandsart. Es ist ungewiss, ob die Stadt Kerpen die Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vollumfänglich realisieren kann. Falls nicht, wird sie die reduzierten Planwerte möglicherweise nicht einhalten können. Der geplante Haushaltsausgleich wäre dann gefährdet. Steuerbeteiligungen Die Steuerbeteiligungen hat die Stadt Kerpen gemäß dem Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (GFRG) eingeplant. Die derzeitige Erhöhung des Landesvervielfältigers (§ 6 Abs. 3 GFRG) und die Erhöhung für die Abwicklung des Fonds Deutsche Einheit (§ 6 Abs. 5 GFRG) enden nach derzeitiger Rechtslage zum 31.12.2019. Die Stadt Kerpen hat das in ihrer Planung entsprechend berücksichtigt und ab 2020 keine Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit mehr eingeplant. Auch wenn die Beteiligung der Kommunen an den Kosten der deutschen Einheit immer wieder in der Diskussion steht, empfiehlt der Städte- und Gemeindebund nach Abstimmung mit dem Finanzministerium NRW und dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW zwischenzeitlich, im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab 2020 keine Mittel für die Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit einzuplanen (vgl. Schnellbrief 299/2016 vom 27. Oktober 2016). Allgemeine Kreisumlage Die Höhe der allgemeinen Kreisumlage wird durch den vom Kreis festgelegten Umlagesatz und die Umlagegrundlagen der Stadt (Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisungen) bestimmt. Die Stadt Kerpen berücksichtigt diese Faktoren und plant die Kreisumlage anhand des Bedarfes des Rhein-Erft-Kreises und der Umlagegrundlage nach dem GFG. Die Umlagesätze des Rhein-Erft-Kreises für die Jahre 2018 bis 2020 stehen unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde gelegten Kalkulationsgrundlagen des Kreises im mittelfristigen Planungszeitraum eintreffen. Insofern besteht ein allgemeines haushaltswirtschafltiches Risiko, Seite 12 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 dass die von der Stadt im mittelfristigen Planungszeitraum eingeplante Kreisumlage nicht ausreicht und noch entsprechend angepasst werden muss. Falls dies eintritt, wird die Stadt Kerpen die Planwerte möglicherweise nicht einhalten können. Der geplante Haushaltsausgleich wäre dann gefährdet. Zinsen und Sonstige Finanzaufwendungen Aus dieser Position sind keine allgemeinen und zusätzlichen haushaltswirtschaflichen Risiken ersichtlich. Um einen möglichen Zinsänderungsrisiko zu begegnen, berücksichtigt die Stadt Kerpen eine Steigerung der Zinssätze für Liquiditätskredite sowie eine Steigerung der Zinssätze bei Neuaufnahmen von Investitionskrediten. Feststellung Die Haushaltsplanung der Stadt Kerpen ist plausibel und nachvollziehbar. Aus den wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen ergeben sich jedoch Risiken für die weitere Haushaltsbewirtschaftung, die teilweise von der Stadt Kerpen nicht beeinflusst werden können. Zudem weist die Personalkostenplanung zusätzliche Planungsrisiken auf. Plan-Ist-Vergleich Im Jahr 2014 weicht das Jahresergebnis deutlich von den ursprünglich geplanten Werten ab. So plante die Stadt Kerpen ursprünglich in 2014 einen Jahresfehlbetrag von 3,9 Mio. Euro. Der Ertrag aus Gewerbesteuern unterschritt den Planansatz jedoch um 10,6 Mio. Euro. Die Sonstigen ordentlichen Erträge wichen ebenfalls deutlich vom Planansatz ab. Es wurde im Jahr 2014 ein Ertrag von 4,3 Mio. Euro geplant. Tatsächlich betrug diese Position 17,1 Mio. Euro. Ursächlich hierfür waren unter anderem Sondereffekte in Form von Erträgen aus der Wertveränderung von Forderungen in Höhe von 8 Mio. Euro. Ohne diese Erträge wäre das Jahresergebnis deutlich schlechter ausgefallen. Dieser Sondereffekt wird in der strukturellen Haushaltssituation bereinigt. Die GPA NRW verweist hier auf das Kapital zur strukturellen Haushaltssituation. Bereits im Jahr 2013 überschritten die sonstigen ordentlichen Erträge durch Sondereffekte den Planansatz um 8,1 Mio. Euro. Hierunter fielen unter anderem Erträge von 4,9 Mio. Euro durch die Veräußerung von Grundstücken und 2,2 Mio. Euro durch Wertveränderung von Forderungen. Ohne diese Erträge wäre im Jahr 2013 kein positives Jahresergebnis möglich gewesen. Feststellung Die Jahresergebnisse der Stadt Kerpen unterliegen starken Schwankungen und werden stark von Sondereffekten beeinflusst. Nicht vorhersehbare, einmalige positive Effekte aus Wertveränderungen von Forderungen und Erträgen aus Grundstücksveräußerungen führen zu besseren Ergebnissen als in der Planung vorgesehen. Auf die Frage, wie sich die Haushaltslage der Stadt Kerpen losgelöst von diesen Erträgen darstellen würde, geht die GPA NRW im Abschnitt „Kommunaler Steuerungstrend“ näher ein. Seite 13 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation Kennzahlen im interkommunalen Vergleich Das NKF-Kennzahlenset NRW sowie einwohnerbezogene Kennzahlen geben einen Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Kommune. NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2014 Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Kerpen Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation 87 105 96 94,5 -16,1 48,9 22,9 12,6 Eigenkapitalquote 2 4,8 74,5 43,2 46,6 Fehlbetragsquote* 1,6 47,2 5,7 13,9 Infrastrukturquote 0,0 48,5 32,6 38,2 Abschreibungsintensität 2,6 22,6 7,5 6,7 Drittfinanzierungsquote 18,4 79,9 54,1 53,1 14 796 63 206 Anlagendeckungsgrad 2 48 102 78 78,6 Liquidität 2. Grades* 4,1 395,5 18,2 5,4 Dynamischer Verschuldungsgrad (Angabe in Jahren)* 7,1 866,8 55,4 ./. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 1,8 27,7 13,6 20,4 Zinslastquote* 0,3 7,4 2,2 2,4 Netto-Steuerquote 30,6 65,9 47,9 42 Zuwendungsquote 8,7 46,4 26,5 22,1 Personalintensität 15,9 29,7 22,4 24,9 6,3 28,4 14,9 14,6 37,6 51,4 44,9 44,7 Aufwandsdeckungsgrad Eigenkapitalquote 1* Vermögenslage Investitionsquote* Finanzlage Ertragslage Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote * Die Kennzahl wird erheblich durch Extremwerte beeinflusst. Der (arithmetische) Mittelwert verliert daher an Aussagekraft. Die GPA NRW gibt daher als Vergleichswert den Median an. Einwohnerbezogene Kennzahlen in Euro 2014 Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Kerpen Jahresergebnis je Einwohner -375 82 -112 -179 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -170 292 18 -42 Seite 14 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Kerpen je Einwohner Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner* 1.780 6.992 3.501 2.748 Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner 1.236 2.078 1.574 1.390 *) Das Vergleichsjahr ist hier 2010. Für diese Kennzahl liegen 2014 noch nicht genügend Vergleichswerte vor. Daher sind die statistischen Werte nur begrenzt aussagekräftig. Die Kennzahl wird zudem erheblich durch Extremwerte beeinflusst. Der (arithmetische) Mittelwert verliert daher an Aussagekraft. Die GPA NRW gibt daher als Vergleichswert den Median an. Die GPA NRW stellt regelmäßig aktuelle Vergleichswerte auf der Homepage www.gpanrw.de zur Verfügung. Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Die Haushaltssituation stellt sich insgesamt wie folgt dar: • Die Jahresergebnisse 2010 bis 2014 schwanken von - 21 Mio. Euro (2011) bis + 0,1 Mio. Euro (2013). • Die Stadt Kerpen hat ihr Eigenkapital von 2010 bis 2014 um fast 41 Mio. Euro verringert. Dies entspricht mehr als 36,6 Prozent. Gemessen an der Bilanzsumme ist das EK der Stadt ist unterdurchschnittlich. • Die Pflicht zur Aufstellung eines HSK besteht seit 2015. Im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2007 befand sich die Stadt Kerpen bereits in der Haushaltssicherung. Bis zum Jahr 2019 ist die Haushaltsplanung ist defizitär. Bis dahin plant die Stadt einen weiteren Eigenkapitalverzehr von rund 14 Mio. Euro. Der Ausgleich soll 2020 erreicht werden. • Es besteht eine nachhaltig zu schließende Konsolidierungslücke in Höhe des strukturellen Defizits von 15,3 Mio. Euro (2014). • Das HSK beinhaltet Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Volumen von rund 79,8 Mio. Euro in den Jahren 2015 bis 2025 (durchschnittlich 7,3 Mio. Euro jährlich). Rein rechnerisch plant die Stadt einen Ausstieg aus dem Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2021 zu erreichen. • Die Haushaltsplanung ist risikobehaftet. Neben allgemeinen Risiken sieht die GPA NRW zusätzliche Risiken bei der Personalaufwandsplanung. • Die Stadt Kerpen hat in den letzten Jahren viel investiert (Investitionsquote 2010 bis 2014 von durchschnittlich 159,3 Prozent) und so ihr Vermögen erhalten, wobei auch höhere Investitionen bei den Finanzanlagen getätigt wurden. • Die fehlende Selbstfinanzierungskraft führt zu einer steigenden Verschuldung aus Liquiditätskrediten (Anstieg von 2009 bis 2014 um 49,6 Mio. Euro auf 71,3 Mio. Euro). Auch in den nächsten Jahren wird die Stadt Kerpen auf Liquiditäts- und Investitionskredite angewiesen sein. Seite 15 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet die Haushaltssituation der Stadt Kerpen mit dem Index 2. Seite 16 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Haushaltswirtschaftliche Risiken Haushaltswirtschaftlichen Risiken zu erkennen und mit ihnen umzugehen sind wesentliche Bestandteile der Haushaltssteuerung. Die GPA NRW empfiehlt Kommunen, sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinanderzusetzen. Jede Stadt sollte ihre Risiken individuell identifizieren und bewerten. Darauf aufbauend sollte sie entscheiden, • ob und wie sie einzelne Risiken minimiert und • inwieweit sie insgesamt eine Risikovorsorge trifft. Dies geschieht zum Beispiel, indem sie weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorbereitet. Die Stadt Kerpen reagiert auf unterjährige Entwicklungen wichtiger Haushaltspositionen. Im Jahr 2014 wurde beispielsweise eine Haushaltssperre verhängt, da die Gewerbesteuererträge eingebrochen sind. Der Lagebericht der Stadt Kerpen als Teil des Jahresabschlusses setzt sich ebenfalls mit Risiken auseinander. Die Stadt Kerpen nennt dort Risiken, die sie insbesondere auf finanzwirtschaftlicher Ebene sieht. Um möglichen Zinsrisiken zu begegnen, beobachtet die Stadt Kerpen laufend den Kapitalmarkt. Im Rahmen eines Zinsmanagements war bzw. ist die Stadt bestrebt, die Zinsrisiken, die sich aus dem Ablauf von Zinsbindungen bei Kredite für Investitionen ergeben, durch ForwardDarlehen und Zinssicherungsgeschäfte zu minimieren. Bei der Haushaltsplanung achtet die Stadt Kerpen darauf, dass aktuelle Tendenzen, die die Plandaten beeinflussen können, berücksichtigt werden. Zudem kontrolliert die Kämmerei, dass die Fachbereiche keine unrealistischen Ertragssteigerungen einplanen. Auf die Risiken der Haushaltsplanung weist die Stadt Kerpen in den Vorberichten hin. So enthält der Vorbericht zum Haushalt 2017 Informationen zu möglichen Risiken bei der Gewerbesteuer, den Schlüsselzuweisungen, der Kreisumlage, den Zins- sowie den Personalaufwendungen. Auch die Lageberichte der Jahresabschlüsse greifen diese Themen auf. Risikoszenario Planungswerte unterliegen naturgemäß Risiken. Das Risikoszenario der GPA NRW zeigt, wie sich zukünftige Jahresergebnisse entwickeln könnten, wenn • Risiken tatsächlich eintreten und • die Ist-Ergebnisse schlechter ausfallen als zurzeit absehbar. Um dieses beispielhaft darzustellen, hat die GPA NRW einzelne, erfahrungsgemäß besonders risikoanfällige Haushaltspositionen ausgewählt: • Gewerbesteuer, • Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern, Seite 17 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 • Schlüsselzuweisungen, • Gewerbesteuerumlage einschl. Fonds Deutsche Einheit. Auf diese Positionen setzt die GPA NRW einen pauschalen Risikoabschlag von fünf Prozent an: Die GPA NRW hat ausgewertet, wie sich diese Positionen in den letzten 25 Jahren landesweit entwickelt haben. Die Auswertung zeigt, dass ein konjunkturbedingter Rückgang von fünf Prozent nicht ungewöhnlich ist. Zum Teil sanken die Erträge landesweit wesentlich stärker. Den Risikoabschlag wendet die GPA NRW auf die Planwerte der Stadt im zweiten Jahr des mittelfristigen Planungszeitraums an. Die Auswirkung auf die geplanten Jahresergebnisse bis 2020 stellt sich wie folgt dar. Haushaltsplanung und Risikoszenario 2015 bis 2020 in Tausend Euro Feststellung Bereits bei einem Rückgang von deutlich unter fünf Prozent bei den im Risikoszenario enthaltenen Erträgen könnte die Stadt Kerpen ihren Haushaltsausgleich im Jahr 2020 nicht einhalten. Bereits ein Rückgang von weniger als fünf Prozent hat erhebliche Auswirkungen für künftige Haushaltsjahre. Zudem können sich Verschlechterungen auch bei vielen anderen Haushaltspositionen ergeben. Für die Stadt Kerpen ist es deshalb wichtig, sich auf solche Situationen vorzubereiten. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte das Berichtswesen weiter ausbauen. Hierdurch können unterjährig auftretende Risiken zeitnah identifiziert werden, sodass die Stadt Kerpen gegebenenfalls rechtzeitig gegensteuern kann. Seite 18 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Haushaltskonsolidierung Hält die Stadt freiwillige Leistungen und Standards vor? Gehen diese über das rechtlich notwendige Maß hinaus? Ihr Angebot hat die Stadt regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Dies bedarf einer kritischen Aufgabenanalyse und Prioritätensetzungen. Insbesondere gilt dies für Kommunen, die ihre Ausgleichsrücklage verbraucht haben und haushaltsrechtlichen Einschränkungen unterliegen. Die Kommune kann im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts zwar entscheiden, freiwillige Leistungen weiter zu erbringen. In diesen Fällen hat sie jedoch über Kompensationsmaßnahmen einen strukturell ausgeglichenen Haushalt sicherzustellen. Möglichkeiten aus diesem Teilbericht, die Aufwendungen zu reduzieren und die Erträge zu steigern, sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Weitere Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung können den anderen Teilberichten entnommen werden. Konsolidierungsmöglichkeiten im Überblick Fundstelle (Berichtsabschnitt) Konsolidierungsmöglichkeiten KAG-Beitragssätze erhöhen Beiträge Kalkulatorische Abschreibungen in allen Gebührenhaus-halten auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten berechnen Gebühren Anzahl Friedhöfe und Friedhofshallen reduzieren Gebühren Hundesteuersätze für gefährliche Hunde einführen und regelmäßige Bestandskontrollen durchführen Steuern Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage der Vergnügungssteuer heranziehen Steuern Personalkosten mithilfe von Aufgabenkritik und Organisationsanalysen reduzieren Haushaltsplanung Gebäudeflächen reduzieren, v.a. im Bereich der sonstigen Nutzung Gebäudeportfolio Nutzer städtischer Gebäude stärker an den Kosten beteiligen (z. B. im Sport- und Kulturbereich) Gebäudeportfolio Bei zukünftigen Sanierungsbedarfen die Notwendigkeit des Freizeitbades Erftlagune überprüfen Gebäudeportfolio Das von der Stadt Kerpen aufgestellte HSK enthält Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Volumen von rund 79,8 Mio. Euro für die Jahre 2015 bis 2025. Die Konsolidierungsbeiträge verteilen sich planmäßig wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre: Konsolidierungsbeiträge der geplanten HSK-Maßnahmen in Mio. Euro 2015 1,7 2016 3,7 2017 6,3 2018 7,1 2019 8,5 2020 7,9 2021 8,7 2022 9,5 2023 9,0 2024 2025 8,7 8,8 Der Haushaltsplan enthält eine detaillierte Auflistung der einzelnen Maßnahmen mit entsprechenden Erläuterungen. Die Maßnahmen mit den höchsten Konsolidierungspotenzialen sind Seite 19 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 • die Erhöhung der Grundsteuer B mit einem Konsolidierungsbeitrag von 34,2 Mio. Euro in den Jahren 2015 bis 2025, • Ersparnisse bei personalwirtschaftliche Maßnahmen von 15,3 Mio. Euro in den Jahren 2017 bis 2025, • Einsparungen von 15,7 Mio. Euro in den Jahren 2016 bis 2025 durch die Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im Jugendhilfebereich und • Gründung der Stadtwerke bzw. Ausdehnung der Aktivität der Netzgesellschaften in Höhe von 5 Mio. Euro. Diese vier Maßnahmen machen rund 88 Prozent des gesamten Konsolidierungsvolumens aus. Daher ist es für die weitere Haushaltsführung besonders wichtig, dass diese Maßnahmen auch konsequent umgesetzt werden. Aufgrund des strukturellen Defizits von 15,3 Mio. Euro (2014) besteht eine nachhaltig zu schließende Konsolidierungslücke, die durch die bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen nicht geschlossen wird. Die GPA NRW verweist hier auf die Ausführungen im Kapitel zur strukturellen Haushaltssituation. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte die Konsolidierungsmaßnahmen des HSK konsequent umsetzen und weitere Konsolidierungsmöglichkeiten in der Fortschreibung des HSK entwickeln. Empfehlung Die Stadt Kerpen muss ihre Haushaltssteuerung nachhaltig ausrichten. Dazu muss der eingeschlagene Konsolidierungskurs fortgesetzt werden. Ziel muss es sein, den Haushaltsausgleich dauerhaft zu gewährleisten. Die Haushaltskonsolidierung sollte nicht nur auf schwankungsanfällige und konjunkturabhängige Ertragspositionen ausgerichtet sein. Auch ein Abbau der Verbindlichkeiten sollte konsequent verfolgt werden. Zudem sollte die Stadt Kerpen ihre Aufwendungen reduzieren und aktuelle Standards überdenken. Kommunaler Steuerungstrend Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und dem Finanzausgleich beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitverlauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsbemühungen. Der kommunale Steuerungstrend wird überlagert. Um diesen Steuerungstrend wieder offenzulegen, bereinigt die GPA NRW die Jahresergebnisse um die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und des Finanzausgleichs. Sondereffekte, die sich aus der Ertragsanalyse ergeben haben, werden ebenfalls 2 bereinigt. Die folgende Grafik macht die Auswirkungen des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnisse von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich. 2 Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, Zinserträge aus Geldanlagen, Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderung von Forderungen. Seite 20 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Jahresergebnisse und bereinigte Jahresergebnisse in Tausend Euro Werte 2009 bis 2014 gemäß der Jahresabschlüsse, Werte 2015, 2016 und 2017 gemäß der Haushaltsansätze sowie Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2018 bis 2020, Stand Haushaltsplan 2017. Feststellung Die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Stadt Kerpen ist zu einem großen Teil von Erträgen abhängig, die die Stadt nicht unmittelbar selbst steuern kann. Durch die Konjunkturabhängigkeit dieser Erträge ist die geplante Entwicklung der Planergebnisse risikobehaftet. Die folgende Grafik zum kommunalen Steuerungstrend bezieht sich auf die Veränderungen der bereinigten Jahresergebnisse zum Basisjahr 2009 und macht somit die Auswirkungen des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnisse von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich. Seite 21 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Kommunaler Steuerungstrend in Tausend Euro Werte 2009 bis 2014 gemäß der Jahresabschlüsse, Werte 2015, 2016 und 2017 gemäß der Haushaltsansätze sowie Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2018 bis 2020, Stand Haushaltsplan 2017. Ausgehend vom Basisjahr 2009 verläuft der Saldo der ganz oder teilweise steuerbaren Erträge und Aufwendungen überwiegend negativ. Ab dem Jahr 2016 stabilisiert sich dieser negative Steuerungstrend. Das bereinigte Jahresergebnis 2010 weicht zunächst leicht positiv vom bereinigten Jahresergebnis 2009 ab. Dies liegt vor allem an höheren Zuwendungen in diesem Jahr. In den Jahren 2011 bis 2014 ist bereits ein leichter Abwärtstrend erkennbar. Ansteigende Transferaufwendungen belasten zunehmend den städtischen Haushalt. Die bereinigten Transferaufwendungen steigen von 2009 bis 2014 um über 14,4 Mio. Euro an. Insbesondere die Transferaufwendungen im sozialen Bereich (Heimunterbringung, Hilfen zur Erziehung) erhöhen sich. Bis 2020 steigen diese gegenüber 2009 um 36,6 Mio. Euro an. Bis zum Jahr 2014 steigen zudem die Personalaufwendungen um 4,8 Mio. Euro und bis 2020 sogar um 15,1 Mio. Euro an. Zudem verzeichnet die Stadt Kerpen auch einen höheren Anstieg der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Diese erhöhen sich bis 2020 um 6,5 Mio. Euro. Ab dem Jahr 2016 kann die Stadt Kerpen den Steuerungstrend stabilisieren. Die Konsolidierungsmaßnahmen machen sich durch höhere Steuererträge (Erhöhung der Realsteuerhebesätze, Erhöhung der Hunde- und Vergnügungssteuer) bemerkbar. Feststellung Die Stadt Kerpen kann den Steuerungstrend im Planungszeitraum durch ihre Konsolidierungsbemühungen positiv beeinflussen. Dennoch verläuft der Steuerungstrend insgesamt negativ. Die entwickelten Konsolidierungsmaßnahmen reichen nicht aus, um vor allem den Anstieg der Transferaufwendungen auszugleichen und den Haushalt nachhaltig zu verbessern. Seite 22 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte ihren Haushalt langfristig ausgleichen und dabei ihre Konsolidierungsbemühungen in den steuerbaren Handlungsfeldern noch weiter verstärken. Um das Gebot der intergenerativen Gerechtigkeit dauerhaft erfüllen zu können, sollte sie ihr Leistungsangebot möglichst weiter zugunsten des städtischen Haushalts reduzieren. Die Stadt sollte infolgedessen keine neuen freiwilligen Leistungen beschließen und bisherige freiwillige Leistungen überdenken. Soweit Einsparungen nicht ausreichen, sind Ertragspotenziale bei den Beiträgen und Gebühren auszuschöpfen und ggf. die Steuern anzuheben. Kommunale Abgaben Beiträge Beiträge sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastruktur3 vermögens zu beteiligen . Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzierungsbeitrag zu verzichten (Beitragserhebungspflicht). In welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wurde, veranschaulicht die Drittfinanzierungsquote. Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent 2010 2011 2012 2013 2014 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Straßenbeiträge 1.286 1.296 1.358 1.357 1.332 Abschreibungen auf das Straßennetz 2.445 2.472 2.516 2.556 2.580 52,6 52,4 54,0 53,1 51,6 Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen Die Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen von 51,6 Prozent im Jahr 2014 ist im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich: Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent 2014 Kerpen 51,6 Minimum 6,0 Maximum 64,2 Mittelwert 37,4 1. Quartil 22,6 2. Quartil (Median) 40,9 3. Quartil Anzahl Werte 49,4 29 Die Stadt Kerpen gehört zu den 25 Prozent der Kommunen mit den höchsten Drittfinanzierungsquoten aus Beiträgen. 3 §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) Seite 23 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Erschließungsbeiträge nach dem BauGB Die Erschließungsbeitragssatzung nach dem BauGB der Stadt Kerpen aus dem Jahr 1991 wurde zuletzt am 30. September 2010 aktualisiert. Die Satzung regelt, dass 10 Prozent des beitragsfähigen Aufwands von den Stadt Kerpen getragen werden. Feststellung Für die Erschließungsbeitragssatzung sieht die GPA NRW derzeit keinen Handlungsbedarf zur weiteren Optimierung. Straßenbaubeiträge nach dem KAG Die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Kerpen ist am 01.01.2005 in Kraft getreten. Sie entspricht weitgehend der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes (StGB). In der Satzung ist ausdrücklich geregelt, dass eine Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen bei Wirtschaftswegen erfolgt. Es wurden jedoch bislang noch keine beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen an den Wirtschaftswegen vorgenommen. Die in der Satzung bestimmten Anteile der Beitragspflichtigen liegen jeweils im oberen mittleren Bereich des in der Mustersatzung vorgesehenen Korridors. So führt die Mustersatzung für Fahrbahnen von Anliegerstraßen eine Spannbreite von 50 bis 80 Prozent auf, die Satzung der Stadt Kerpen sieht hierfür einen Anteil von 70 Prozent vor. Bei den Parkstreifen und Gehwegen der Anliegerstraßen werden sogar die maximal zulässigen Anteile von 80 Prozent erreicht. Lediglich die Beleuchtung und Oberflächenentwässerung bei den Hauptverkehrsflächen weist einen Anteil von nur 40 Prozent auf. Hier ist eine Spannbreite von 30 bis 80 Prozent möglich. Insgesamt über alle Straßenkategorien gesehen ist ein durchschnittliches Potenzial von knapp zwölf Prozent noch realisierbar. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte die Anteile der Beitragspflichtigen so bemessen, dass sie dem besonderen wirtschaftlichen Vorteil entsprechen. Sie sollte die Anteile der Beitragspflichtigen nach pflichtgemäßem Ermessen auch deswegen anheben, um auch eine größtmögliche Refinanzierung zukünftiger Straßenerneuerungsmaßnahmen zu erreichen. Eine höhere Drittfinanzierung bewirkt für die Stadt Kerpen folgende Vorteile: • Der Stadt fließen durch die Beitragseinzahlungen liquide Mittel zu. In naher Zukunft sind aus der bilanziellen Analyse heraus weitere Investitionen im Straßenvermögen zu erwarten. Die Stadt wird diese Einzahlungen benötigen, um nicht in erheblichem Umfang eigene liquide Mittel bzw. weitere Kredite zur Finanzierung der Investitionen einsetzen zu müssen. • Die Ergebnisrechnung wird entlastet. Durch die Beitragseinzahlungen bildet die Stadt Sonderposten für Beiträge. Diese werden über die Dauer der Nutzung des Anlagegutes Straße ertragswirksam aufgelöst. Zusätzlich entfallen gegebenenfalls die Fremdkapitalkosten einer höheren Finanzierungsquote aus der Gesamtdeckung des Haushaltes. Seite 24 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Gebühren Die GPA NRW hat die Gebührenhaushalte Abwasser, Friedhof sowie Straßenreinigung und Winterdienst untersucht. Die Stadt Kerpen bezieht in ihre Gebührenbedarfsberechnungen kalkulatorische Kosten ein. Die kalkulatorischen Abschreibungen berechnet die Stadt Kerpen im Abwasserbereich und beim Bestattungswesen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte, da es sich insbesondere bei den Abwassergebühren um wertmäßig sehr hohe Vermögensgegenstände handelt. Der betriebswirtschaftliche Vorteil der Abschreibungen vom Wiederbeschaffungszeitwert liegt darin, dass die Substanzerhaltung der Vermögensgegenstände gefördert wird. Gebührenrechtlich ist der Wiederbeschaffungszeitwert als Abschreibungsbasis zulässig. Bei der Kalkulation der Winterdienstgebühren verwendet die Stadt Kerpen kalkulatorische Abschreibungen, die sich anhand der Anschaffungswerte ergeben. Für die Straßenreinigung besitzt die Stadt Kerpen keine eigenen Vermögensgegenstände, für die sich Abschreibungen ergeben könnten. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte für die Winterdienstgebühren den Wiederbeschaffungszeitwert als Abschreibungsbasis wählen. Der kalkulatorische Zinssatz liegt 2017 im Abwasserbereich bei sechs Prozent und im Bestattungswesen bei fünf Prozent. Die Stadt Kerpen überprüft den kalkulatorischen Zinssatz jährlich und passt ihn gegebenenfalls an das sich verändernde Zinsniveau an. Sie orientiert sich dabei 4 an der derzeitigen Rechtsprechung. Die Stadt Kerpen kalkuliert ihre Gebühren jährlich und nimmt auch Nachkalkulationen vor. Neben Kostenüberdeckungen gleicht sie auch auftretende Kostenunterdeckungen grundsätzlich aus. Feststellung Die Stadt Kerpen nutzt in Bezug auf den kalkulatorischen Zinssatz und den Ausgleich der Kostenunterdeckungen ihre Handlungsmöglichkeiten im Gebührenbereich gut aus. Abwasser Die Abwasserbeseitigung wird bei der Stadt Kerpen seit dem Jahr 2005 als Regiebetrieb innerhalb der Stadtverwaltung geführt. In der Gebührenkalkulation werden die Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte berücksichtigt. Die Verzinsung des eingesetzten betriebsnotwendigen Kapitals erfolgt ebenfalls. Damit sind die in § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW aufgeführten Handlungsspielräume zur Kostendeckung umgesetzt. Feststellung Bei den Gebühren für die Abwasserbeseitigung sieht die GPA NRW keine weiteren Handlungsmöglichkeiten. 4 OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. April 2005 (9 A 3120/03) sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 09. August 2010 (5 K 1552/10). Seite 25 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Straßenreinigung und Winterdienst Der öffentliche Anteil bei dem Gebührenhaushalt Straßenreinigung und Winterdienst liegt in Kerpen bei zehn Prozent und ist pauschal festgelegt. Die im Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG) geregelte Obergrenze der durch Gebühren zu deckenden Kosten in Höhe von 75 Prozent ist 1998 gestrichen worden. Die Stadt Kerpen hat den öffentlichen Anteil für die Straßenreinigung und den Winterdienst daraufhin auf zehn Prozent gesenkt. Friedhofs- und Bestattungswesen Die Stadt Kerpen unterhält zwölf Friedhöfe und zwölf Leichenhallen. Die Unterhaltung erfolgt größtenteils durch den Bauhof. Der öffentliche Anteil wird nur von den Ausgaben für die Friedhofsunterhaltung in Abzug gebracht. Demnach werden die Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bestattung anfallen, verursachergerecht zugeordnet. Die Veränderung der Bestattungskultur wirkt sich auch bei der Stadt Kerpen aus. Die Bestattung erfolgt immer häufiger in Urnengräbern und Rasenreihengräbern. In der Gebührenkalkulation wurde seit der letzten Prüfung der Anteil des öffentlichen Grüns von 46,08 Prozent auf 21,09 Prozent herabgesetzt. Zur Berechnung wurde ein Friedhofskataster angelegt. Die zwölf Friedhofshallen sollte die Stadt Kerpen einer kritischen Betrachtung unterziehen. Durch diese entstehen Aufwendungen für die Unterhaltung und Benutzung, die grundsätzlich durch Gebühren zu refinanzieren sind. Die Stadt hat bereits festgestellt, dass die Nutzung der Friedhofshallen rückläufig ist. In der Gebührenkalkulation 2016 belaufen sich die Kosten der Friedhofshallen auf ca. 153.000 Euro. Zudem war zum Jahresabschluss 2014 bereits eine Friedhofshalle abgeschrieben. Die Schließung einzelner Friedhofshallen bietet sich insbesondere an, wenn Instandhaltungsaufwendungen oder Investitionen erforderlich werden, die zu weiteren Haushaltsbelastungen führen. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte wenig genutzte Friedhofshallen schließen. Um einer Erhöhung der Gebühren entgegenzuwirken, sollte die Stadt Kerpen die Aufwendungen reduzieren, die sie mit den Gebühren decken muss. Eine Möglichkeit hierfür ist die Verkleinerung von Friedhofsflächen. Diese Maßnahme geht auch aus der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Haushaltsplan 2017 hervor. Hiernach sind noch Reserveflächen an verschiedenen Friedhöfen vorgehalten, die nach aktuellen Entwicklungen und Belegungen vor dem Hintergrund der veränderten Bestattungskultur nicht oder nicht im vollen Umfang benötigt werden. Die zur Vermarktung zur Verfügung stehenden Flächen der Friedhöfe in Brüggen und Buir betragen je rund 1.500 qm. Der Vermarktungszeitpunkt der Flächen in Brüggen wird für 2020 geschätzt und in Buir für 2023. Durch den Verkauf dieser Reserveflächen kann ein geschätzter Konsolidierungsbeitrag von je ca. 262.000 Euro erzielt werden. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte in den kommenden Jahren die Aufwendungen senken und die Reserveflächen der Friedhöfe Brüggen und Buir veräußern. Durch die Verkleinerung von Friedhöfen könnte die Stadt Kerpen langfristig Pflegeaufwendungen einsparen. Seite 26 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Gesamtbetrachtung Beiträge und Gebühren Nachfolgend stellt die GPA NRW die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen aus den zuvor betrachteten Bereichen zusammenfassend dar: • Die Beitragssätze in der KAG-Satzung bieten noch Potenzial. • Die kalkulatorischen Abschreibungen erfolgen bei den Gebührenhaushalten Abwasser und Friedhofswesen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte. Die Stadt Kerpen verwendet für den Winterdienst die Abschreibung auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. • Die Aufwendungen des Friedhofswesens bieten Reduzierungspotenzial. Ansatzpunkte sind die Reduzierung der Friedhofsflächen und der Anzahl der Friedhofshallen. • Der kalkulatorische Zinssatz bietet keine Potenziale für eine Gebührenerhöhung. • Die Stadt Kerpen kalkuliert kostendeckende Gebühren und gleicht Kostenunterdeckungen aus. KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Beiträge und Gebühren der Stadt Kerpen mit dem Index 4. Steuern Das strukturelle Defizit 2014 beträgt 15,3 Mio. Euro. Das entspricht zusätzlichen 651 Hebesatzpunkten der Grundsteuer B. Mit einem Hebesatz von 1.131 v. H. wäre der Haushalt strukturell ausgeglichen. Die Grundsteuer B anzuheben ist insbesondere dann eine wesentliche Konsolidierungsmöglichkeit, wenn • die Stadt nicht ausreichend andere Konsolidierungsmaßnahmen umsetzt oder umsetzen konnte sowie • keine sonstigen Verbesserungen eintreten. Vor einer Anhebung der Grundsteuer B sollte die Kommune jedoch andere Konsolidierungsmöglichkeiten umsetzen. Steuererhöhungen können in Einzelfällen angemessen sein und auch der Finanzierung von höheren Standards dienen, wenn diese trotz Konsolidierungsbedarf weiter aufrechterhalten werden sollen. Ziel der Kommune muss immer der ausgeglichene Haushalt sein. Hebesätze 2016 Stadt Kerpen Grundsteuer A Rhein-Erft-Kreis 340 312 Regierungsbezirk Köln 324 gleiche Größenklasse 294 Seite 27 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Stadt Kerpen Rhein-Erft-Kreis Regierungsbezirk Köln gleiche Größenklasse Grundsteuer B 600 532 548 556 Gewerbesteuer 500 470 473 460 Die Stadt Kerpen hat ihre Realsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2015 und die Grundsteuer B im Jahr 2016 erneut erhöht. Die Hebesätze betragen nun 340 Hebesatzpunkte für die Grundsteuer A, 600 Hebesatzpunkte für die Grundsteuer B und 500 Hebesatzpunkte für die Gewerbesteuer. Damit liegen die Hebesätze oberhalb der Vergleichswerte für das Jahr 2016. Zudem plant die Stadt Kerpen als Maßnahme aus der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Haushaltsplan 2017 die Grundsteuer B im Jahr 2019 um 20 Punkte auf 620 Hebesatzpunkte anzuheben. Die fiktiven Hebesätze nach dem GFG 2016 liegen bei 217 (Grundsteuer A), 429 (Grundsteuer B) bzw. 417 (Gewerbesteuer) Hebesatzpunkten. Sie liegen damit unter den von der Stadt Kerpen festgelegten Hebesätzen. Die Ertragsanteile, die aus der Überschreitung der fiktiven Hebesätze resultieren, werden weder bei der Festsetzung der Kreisumlage noch bei der Steuerkraft angerechnet. Sie verbleiben damit vollständig bei der Stadt Kerpen zur Deckung ihrer Aufwendungen. Feststellung Die Stadt Kerpen ist weiterhin auf die Erträge aus den Realsteuern und die entsprechenden Einzahlungen angewiesen, um den Eigenkapitalabbau zu verringern und die Verschuldung abzubauen. Hundesteuer Die Stadt Kerpen hat die Hundesteuersätze zuletzt zum 21. Januar 2013 erhöht. Die Erhöhung ist eine städtische Konsolidierungsmaßnahme und führt zu jährlichen Mehrerträgen von 50.000 Euro. Die Hundesteuersätze betragen nun für einen Hund 100 Euro, für zwei Hunde 130 Euro je Hund und für drei oder mehrere Hunde 160 Euro je Hund. Im interkommunalen Vergleich sind sie damit im durchschnittlichen Bereich. Als geplante Maßnahme geht aus der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes aus dem Haushaltsplan 2017 hervor, dass die Steuersätze für gewöhnliche Hunde überprüft und erhöht werden sollen. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen hat die Stadt Kerpen keine höheren Steuersätze für als gefährlich geltende Hunde. Regelmäßige Hundebestandsaufnahmen durchzuführen ist eine weitere Möglichkeit, um höhere Hundesteuererträge zu erzielen. Die Stadt Kerpen hat zuletzt im Jahr 2013 eine Hundezählung durchgeführt. Empfehlung Um das Hundesteueraufkommen zu erhöhen, sollte die Stadt Kerpen gesonderte, höhere Steuersätze für gefährliche Hunde beschließen und regelmäßige Hundebestandskontrollen durchführen. Der Abstand zwischen den einzelnen Bestandskontrollen sollte vier bis fünf Jahre betragen. Seite 28 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Vergnügungssteuer Die Sätze für die Vergnügungssteuer hat die Stadt Kerpen zuletzt zum 01.01.2013 erhöht. Derzeit sieht die städtische Vergnügungssteuersatzung für Spielgeräte mit Gewinnspielmöglichkeit einen Steuersatz von 18 Prozent des Einspielergebnisses in Spielhallen vor (§ 6 Abs. 1 Nr. 1). In Gastwirtschaften und sonstigen Orten beträgt der Steuersatz 13 Prozent des Einspielergebnisses (§ 6 Abs. 1 Nr. 2). In der einschlägigen Rechtsprechung wurden bisher unter Berücksichtigung des Erdrosselungsverbotes ein Steuersatz von bis zu 20 Prozent toleriert. Feststellung Die Stadt Kerpen bewegt sich im rechtlich zulässigen Rahmen der Vergnügungssteuer. § 6 Abs. 1 S. 1 der städtischen Vergnügungssteuersatzung regelt, dass sich die Steuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis bemisst. Seit Ende 2013 empfiehlt der Städte- und Gemeindebund, künftig nicht mehr nach dem Einspielergebnis, sondern nach dem Spieleinsatz zu besteuern. Die GPA NRW verweist in diesem Zusammenhang auf den Schnellbrief 206/2013 des Städte- und Gemeindebundes (StGB NRW) vom 29. November 2013 und die Mustersatzung zur Vergnügungssteuer vom 28. November 2013. Die Stadt Kerpen sollte dabei den neu anzusetzenden Steuersatz in Orientierung zum örtlich vertretbaren, aber auch rechtlich möglichen Ertragsvolumen festsetzen. Die Haushaltsumfrage 2016 des StGB NRW kann dabei eine Hilfestellung sein. Nach dieser bewegt sich die Besteuerung nach dem Spieleinsatz zwischen 1,6 und 6,5 Prozent (Schnellbrief 85/2016 vom 31. März 2016). Die Stadt sollte im Rahmen der Vergnügungssteuererklärungen auswerten, wie sich Spieleinsätze und Einspielergebnisse zueinander verhalten. Der neue Steuersatz sollte in jedem Fall zu Erträgen in der Größenordnung des bisherigen Ertragsvolumens führen. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte bei der Erhebung der Vergnügungssteuer künftig den Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage heranziehen und Mehrerträge über die Anhebung des Steuersatzes anstreben. Seite 29 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Haushalts- und Jahresabschlussanalyse Vermögenslage Aus der Vermögensstruktur der Kommune können sich Belastungen für die Ertragslage und Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Die GPA NRW untersucht daher die Entwicklung der Vermögenswerte, die Vermögensstruktur und wesentliche Einzelpositionen des Anlagevermögens. Das Vermögen der Stadt Kerpen ist vom Anlagevermögen geprägt. Die Anlagenintensität, die das Verhältnis des Anlagevermögens zur Bilanzsumme darstellt, ist mit rund 95 Prozent im interkommunalen Vergleich 2014 leicht überdurchschnittlich. Anlagevermögen in Tausend Euro 2010 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen gesamt 2011 2012 2013 2014 379 424 386 335 302 485.314 489.480 491.336 487.601 485.267 36.603 44.330 44.007 37.082 51.910 522.296 534.233 535.729 525.018 537.479 Die Investitionsquote der Stadt Kerpen von 206 Prozent im Jahr 2014 gehört im interkommunalen Vergleich zu den höchsten. Mindestens 75 Prozent der Vergleichskommunen hatten in diesem Jahr eine geringere Investitionsquote. Im Jahr 2014 wird die Investitionsquote jedoch auch von dem deutlichen Zuwachs der Finanzanlagen positiv beeinflusst. Die Stadt Kerpen hat rund 15 Mio. Euro für den Erwerb von Anteilen für die im Jahr 2014 gegründete Netzgesellschaft investiert. Ohne diese Investition läge die Investitionsquote im Jahr 2014 bei rund 79 Prozent. Dieser Wert liegt im interkommunalen Vergleich dennoch über dem Mittelwert von 63 Prozent. Feststellung Die Stadt Kerpen schafft es, den Wert des städtischen Vermögens durch ihre Investitionstätigkeit zu erhalten. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Kerpen das für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Vermögen langfristig bereithalten muss, sind die hohen Investitionsquoten positiv zu bewerten. Hohe Investitionsquoten können sich allerdings durch ansteigende Abschreibungen auch auf die Ergebnisrechnung auswirken. Die Abschreibungen der Stadt Kerpen belasten den Haushalt in vergleichsweise unterdurchschnittlichen Maße, da die ordentlichen Aufwendungen hoch sind und damit die Kennzahlen zur Intensität geringer ausfallen als in anderen Kommunen. Bei kreditfinanzierten Investitionen können zudem die Verschuldung sowie die Zinsbelastung zunehmen. Das Anlagevermögen bietet somit auch Möglichkeiten für eine langfristig ausgerichtete Haushaltskonsolidierung. Die Stadt Kerpen sollte daher bei ihrer Investitionstätigkeit auch ein möglicherweise verändertes Nachfrageverhalten durch den demografischen Wandel berücksichtigen. Seite 30 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Sachanlagen in Tausend Euro 2010 2011 2012 2013 2014 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 46.587 46.428 46.098 45.949 45.811 Kinder- und Jugendeinrichtungen 14.780 16.420 18.547 18.590 18.360 112.742 113.402 111.104 108.868 106.505 58.534 62.501 61.290 62.486 61.280 227.663 224.078 224.495 219.418 215.363 141.893 140.106 141.890 139.941 138.386 85.602 83.805 82.458 79.344 76.614 sonstige Sachanlagen 25.009 26.650 29.801 32.291 37.948 Summe Sachanlagen 485.314 489.480 491.336 487.601 485.267 Schulen sonstige Bauten (inklusive Bauten auf fremdem Grund und Boden) Infrastrukturvermögen davon Straßenvermögen davon Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Die Kinder- und Jugendeinrichtungen verzeichnen einen durchgängigen Anstieg, der vor allem auf Maßnahmen im Rahmen des Ausbaus der Betreuung für unter Dreijährige (U3-Ausbau) zurückzuführen ist. Infrastrukturquote in Prozent 2014 Kerpen 38,2 Minimum 0,0 Maximum 48,5 Mittelwert 32,6 1. Quartil 27,2 2. Quartil (Median) 32,7 3. Quartil 38,4 Anzahl Werte 31 Die Infrastrukturquote stellt das Verhältnis des Infrastrukturvermögens zur Bilanzsumme dar. Die Stadt Kerpen liegt derzeit knapp unter dem 3. Quartil. Somit ist das Infrastrukturvermögen, das die Stadt Kerpen dauerhaft zur Verfügung stellen muss, überdurchschnittlich hoch. Nur rund ein Viertel der Vergleichskommunen haben höhere Infrastrukturquoten. Zu beachten ist bei dieser Betrachtung jedoch, dass der Großteil der Vergleichskommunen das Abwasservermögen ausgegliedert hat. Im Verlauf der Jahre 2010 bis 2014 reduzierte sich das Abwasservermögen um rund 9 Mio. Euro. Ursache ist die geringe Investitionstätigkeit: Die Investitionsquote liegt im Mittel der Jahre 2010 bis 2014 nur bei 28 Prozent. Damit unterschreitet die Stadt Kerpen den durch die Abschreibungen abgebildeten Werteverzehr des Abwasservermögens deutlich. Niedrige Investitionsquoten sind unproblematisch, wenn phasenweise – technisch betrachtet – keine Investitionen in Höhe der Abschreibungen notwendig sind. Diese Zurückhaltung kann jedoch auch Risiken für die Haushaltswirtschaft entstehen lassen. Aus diesen Gründen analysiert die GPA NRW auch die Altersstruktur des Abwasservermögens auf Basis der bilanziellen Daten. Seite 31 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Altersstruktur des Vermögens Das durchschnittliche Alter des Vermögens und die festgelegten Gesamtnutzungsdauern bestimmen aufgrund der hohen Anlagenintensität wesentliche Aufwandsgrößen. Hohe Anlagenabnutzungsgrade signalisieren perspektivisch anstehende Reinvestitionsbedarfe, die Chancen und Risiken bieten. Um die Abschreibungen und Unterhaltungsaufwendungen für das Vermögen zu beeinflussen, benötigt die Kommune eine langfristige Investitionsstrategie. Sie muss die Altersstruktur des vorhandenen Vermögens berücksichtigen. Differenzierte Investitionsquoten in Prozent 2010 Straßenvermögen Abwasservermögen 2011 2012 2013 2014 116 30 167 29 42 10 49 61 5 16 Die differenzierten Investitionsquoten zeigen, dass die Stadt Kerpen in den vergangenen Jahren insbesondere im Straßenbereich investiert hat. Die Investitionsquote beim Straßenvermögen liegt im Mittel der Jahre 2010 bis 2014 bei 77 Prozent und somit deutlich höher als beim Abwasservermögen (28 Prozent). Die Analyse der Altersstruktur des Vermögens kann Hinweise auf mögliche zukünftige Investitionsbedarfe geben. Für die Abwasserkanäle und Straßen hat die Stadt Kerpen die zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz maximal mögliche Gesamtnutzungsdauer von 80 bzw.60 Jahren festgelegt. Lange Nutzungsdauern führen einerseits zu niedrigeren jährlichen Abschreibungen, bergen aber andererseits das Risiko vorzeitiger Investitionsbedarfe. Bei der Beurteilung der Altersstruktur ist auch zu berücksichtigen, dass sich Instandhaltungsmaßnahmen auf den tatsächlichen Zustand des Infrastrukturvermögens auswirken können, ohne eine Erhöhung der Vermögenswerte in der Bilanz zur Folge zu haben. Festgelegte Gesamtnutzungsdauern Vermögensgegenstand GND Kerpen GND Rahmentabelle Von Durchschnittl. RND Kerpen Anlagenabnutzungsgrad Bis Abwasserkanäle 50 80 80 24 69,8 Straßen 25 60 60 28 53,4 Berechnungen zum Stichtag 31.12.2014. Die Anlagenabnutzungsgrade der Abwasserkanäle liegen bei 69,8 Prozent und der Straßen bei 53,4 Prozent. Das Infrastrukturvermögen der Stadt Kerpen, insbesondere der Abwasserkanäle, hat damit die Hälfte der Gesamtnutzungsdauer bereits überschritten. Seite 32 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Feststellung Die Stadt Kerpen muss das für die Aufgabenerfüllung erforderliche Vermögen langfristig bereithalten. Die niedrige Investitionsquote des Abwasservermögens und die Anlagenabnutzungsgrade weisen aus bilanzieller Sicht auf einen perspektivischen Investitionsbedarf hin. Finanzanlagen Finanzanlagen in Tausend Euro 2010 2011 2012 2013 2014 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.023 3.023 3.035 3.035 18.002 Beteiligungen 1.352 1.352 1.352 1.352 1.352 0 0 0 0 0 509 509 538 571 572 Ausleihungen 31.719 39.446 39.081 32.123 31.984 Summe Finanzanlagen 36.603 44.330 44.007 37.082 51.910 567 697 691 581 809 Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Finanzanlagen je Einwohner in Euro Finanzanlagen je Einwohner in Euro 2014 Vermögensbereich Finanzanlagen Minimum 141 Maximum 6.531 Mittelwert 1.850 Kerpen 809 Die Finanzanlagen je Einwohner der Stadt Kerpen sind im interkommunalen Vergleich deutlich unterdurchschnittlich. Dies liegt auch daran, dass das Abwasservermögen in Kerpen nicht ausgegliedert ist. Dennoch gibt es vor allem bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und bei den Ausleihungen finanzielle Verknüpfungen zum städtischen Haushalt. Die deutlichen Wertzuwächse bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen im Jahr 2014 ergeben sich aus dem Erwerb von Anteilen für die 2014 gegründete Netzgesellschaft in Höhe von rund 15 Mio. Euro. Schulden- und Finanzlage Finanzrechnung Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit die Kommune im „laufenden Geschäft“ liquide Mittel erwirtschaften kann. Diese Mittel können Kredite oder Vermögensveräußerungen für Investitionen und Darlehenstilgungen ersetzen. Ein negativer Saldo erhöht durch die erforderlichen Liquiditätskredite die Schulden. Seite 33 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Salden der Finanzrechnungen in Tausend Euro (IST) 2010 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2011 2012 2013 2014 -2.708 -10.656 2.429 4.413 -2.710 + Saldo aus Investitionstätigkeit -22.865 -13.110 -5.531 5.644 -14.734 = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag -25.572 -23.765 -3.103 10.056 -17.444 26.099 22.856 -2.880 31.101 14.876 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln 527 -909 -5.982 41.158 -2.567 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 273 793 0 -40.721 365 -7 437 0 -72 2.595 793 320 -5.982 365 393 + Saldo aus Finanzierungstätigkeit + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 5 = Liquide Mittel Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit ist außer im Jahr 2012 positiv. Die Aufnahmen und Rückflüsse von Darlehen sind demnach in diesen Jahren höher als die Tilgungsleistungen. Hier zeigt sich die fortschreitende Verschuldung der Stadt Kerpen. Bis auf das Jahr 2013 sind die Salden aus Investitionstätigkeit im Betrachtungszeitraum negativ. Das bedeutet, dass die Auszahlungen für Investitionen höher waren als die investiven Einzahlungen, beispielsweise aus Zuwendungen, Beiträgen oder Verkaufserlösen. Hier macht sich die hohe Investitionstätigkeit der Stadt Kerpen bemerkbar. Wenn der Saldo aus Investitionstätigkeit nicht durch den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit und liquiden Mitteln gedeckt werden kann, müssen Investitionskredite aufgenommen werden. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit schwankt stark, was vor allem auf die Entwicklung der Einzahlungen der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen zurückzuführen ist. In drei von fünf Jahren waren die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit höher als die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die Stadt Kerpen war in diesen Jahren (2010, 2011 und 2014) nicht in der Lage, das laufende Geschäft aus eigener Kraft zu finanzieren. Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro 2014 Kerpen -42 Minimum -170 Maximum 292 Mittelwert 18 1. Quartil -68 2. Quartil (Median) 19 3. Quartil 76 Anzahl Werte 32 Zur Analyse der langfristigen Entwicklung der Selbstfinanzierungskraft zeigt die folgende Grafik den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner. Dieser entwickelt sich analog zu den Ergebnissen in den Ergebnisrechnungen bzw. in der Ergebnisplanung. 5 Die Anfangsbestände der Finanzmittel stimmen in den Jahren 2012 und 2013 nicht mit den Endbeständen der Vorjahre überein. Zudem stimmen in diesen Jahren die liquiden Mittel der Finanzrechnung nicht der Bilanzposition der liquiden Mittel überein. Dies ist auf einen Fehler in der EDV zurückzuführen, der durch den Wechsel der Finanzsoftware entstanden ist. Ab dem Jahr 2014 werden diese Positionen in der Finanzrechnung wiederum korrekt ausgewiesen. Seite 34 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Entwicklung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro Werte 2010 bis 2014 gemäß der Jahresabschlüsse, Werte 2015, 2016 und 2017 gemäß der Haushaltsansätze sowie Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2018 bis 2020, Stand Haushaltsplan 2017. In den Planjahren entwickelt sich der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit nach dem Einbruch 2015 positiv. Allerdings ist die künftige Entwicklung von den Risiken der Haushaltsplanung abhängig. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte ihre Selbstfinanzierungskraft durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen verbessern und stabilisieren. Schulden Die Verbindlichkeiten gehören wie die Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich wirtschaftlich zu den Schulden. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Schulden im Kernhaushalt: Schulden in Tausend Euro bzw. je Einwohner in Euro 2010 Anleihen 2011 2012 2013 2014 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 92.429 92.859 90.101 87.228 94.882 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 50.502 72.984 74.876 64.090 71.335 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 1.731 1.725 1.640 1.639 1.619 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.722 2.712 1.294 2.038 4.851 625 1.220 2.705 1.648 2.404 29.515 35.436 39.652 46.678 35.056 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Seite 35 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 2010 2011 2012 2013 2014 (bis Jahresergebnis 2012 inkl. Erhaltene Anzahlungen) Erhaltene Anzahlungen (ab Jahresergebnis 2012) Verbindlichkeiten gesamt Rückstellungen Sonderposten für den Gebührenausgleich Schulden gesamt davon Verbindlichkeiten in Euro je Einwohner 0 0 0 0 0 177.524 206.937 210.268 203.321 210.146 64.119 68.623 71.528 74.513 77.756 475 337 1.033 1.149 2.720 242.118 275.897 282.829 278.983 290.623 2.748 3.255 3.304 3.188 3.275 Die Schulden der Stadt Kerpen steigen von 2010 bis 2014 um rund 48,5 Mio. Euro bzw. 20 Prozent an. Dies liegt vor allem an dem Anstieg der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung. Im interkommunalen Vergleich sind die Verbindlichkeiten von 3.275 Euro im Jahr 2014 dennoch leicht unterdurchschnittlich. Die Aussagekraft dieses Vergleichs ist aufgrund des unterschiedlichen Umgangs mit Ausgliederungen jedoch begrenzt. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind im Jahr 2014 um rund 7,5 Mio. Euro angestiegen, weil die Stadt Kerpen insbesondere zur Finanzierung der Anteile an den Netzgesellschaften in die Finanzanlagen investiert hat (rund 15 Mio. Euro). In der Haushaltssatzung 2017 sind neue Investitionskredite von 5,5 Mio. Euro vorgesehen. Insgesamt sind Investitionen von rund 15 Mio. Euro geplant. Zu den größten Investitionen mit einem Volumen von über 1 Mio. Euro zählen das Bürgerzentrum Manheim-neu, die Sanierung von Schloss Türnich, die Sanierung des Europagymnasiums und der Anbau von vier Klassenräumen an der Gesamtschule. Feststellung Der Anstieg der Investitionskredite führt zu einer ansteigenden Verschuldung der Stadt Kerpen. Aufgrund der ungewissen zukünftigen Zinsentwicklung birgt er ein Risiko für den städtischen Haushalt. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Der Bestand der Liquiditätskredite ist im Betrachtungszeitraum um rund 21 Mio. Euro angestiegen. Aufgrund ihrer fehlenden Selbstfinanzierungskraft wird die Stadt Kerpen in den nächsten Jahren auf weitere Liquiditätskredite angewiesen sein. Feststellung Die Stadt Kerpen ist zur Finanzierung des laufenden Geschäfts auf Liquiditätskredite angewiesen. Diese bergen Zinsrisiken. Sollten die Zinsen in den nächsten Jahren ansteigen, würde dies weitere Belastungen für den städtischen Haushalt mit sich bringen. Seite 36 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Kennzahlen zur Finanzlage in Prozent 2010 2011 2012 2013 2014 Anlagendeckungsgrad 2 82,0 76,4 80,8 81,6 78,6 Liquidität 2. Grades 14,8 13,9 20,9 12,4 5,4 110,5 61,4 Dynamischer Verschuldungsgrad (Angabe in Jahren) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Zinslastquote neg. Ergebnis neg. Ergebnis neg. Ergebnis 15,3 20,6 12,1 11,5 20,4 3,1 3,3 3,2 2,6 2,4 Feststellung Die Kennzahlen zur Finanzlage verdeutlichen den Konsolidierungsdruck der Stadt. Das Anlagevermögen ist nur zu 78,6 Prozent langfristig finanziert. Mit ihren liquiden Mitteln und kurzfristigen Forderungen kann die Stadt Kerpen 2014 gerade einmal 5,4 Prozent ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten decken. Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote der Stadt Kerpen ist höher als in vielen anderen vergleichbaren Kommunen. Diese ist zuletzt 2014 durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten um 8,9 Prozent gestiegen. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte perspektivisch auf die Aufnahme neuer Kredite verzichten. Dazu ist die Selbstfinanzierungskraft konsequent zu verbessern. Nur ein kontinuierlicher Schuldenabbau kann zu einer dauerhaft stabilen Haushaltswirtschaft beitragen. Die hohen Verbindlichkeiten führen perspektivisch zu einer starken Belastung der Ergebnisse. Rückstellungen Rückstellungen in Tausend Euro 2010 Pensionsrückstellungen 2011 2012 2013 2014 60.457 64.720 66.804 69.022 71.913 Rückstellungen Deponien und Altlasten 0 0 0 0 0 Instandhaltungsrückstellungen 0 0 0 424 129 3.663 3.904 4.724 5.068 5.714 64.119 68.623 71.528 74.513 77.756 sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO Summe der Rückstellungen Der wesentliche Anteil der Rückstellungen entfällt in Kerpen – wie in den meisten anderen Kommunen auch – auf die Pensionsrückstellungen. Ihre Höhe bemisst sich nach dem jährlichen versicherungsmathematischen Gutachten der Rheinischen Versorgungskasse Köln. Bis auf den KVR-Fonds in Höhe von rund 0,6 Mio. Euro hat die Stadt Kerpen keine Kapitalanlagen zur Finanzierung der künftigen Pensionslasten gebildet. Die sonstigen Rückstellungen steigen im Betrachtungszeitraum leicht an. Sie beinhalten unter anderem die Rückstellungen für geleistete Überstunden und nicht in Anspruch genommenen Urlaub. Seite 37 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Eigenkapital Je mehr Eigenkapital eine Kommune hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbotenen Überschuldung entfernt. Das Eigenkapital ist ein Gradmesser für die wirtschaftliche Situation einer Kommune. An der Entwicklung der allgemeinen Rücklage orientieren sich folgerichtig haushaltsrechtliche Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes oder eines Sanierungsplanes. Entwicklung des Eigenkapitals in Tausend Euro (IST) 2010 2011 2012 2013 2014 Eigenkapital 111.854 90.991 82.355 82.483 70.885 Sonderposten 196.001 198.342 197.307 195.413 195.109 davon Sonderposten für Zuwendungen/Beiträge 195.521 198.001 196.263 193.713 191.838 64.119 68.623 71.528 74.513 77.756 177.524 206.937 210.268 203.321 210.146 6.768 8.209 8.910 9.599 9.850 556.267 573.103 570.367 565.329 563.747 Eigenkapitalquote 1 20,1 15,9 14,4 14,6 12,6 Eigenkapitalquote 2 55,3 50,4 48,8 48,9 46,6 Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Eigenkapitalquoten in Prozent Das Eigenkapital der Stadt Kerpen hat sich von 2010 bis 2014 um fast 41 Mio. Euro verringert. Das entspricht mehr als 36 Prozent. Die Eigenkapitalquoten sind entsprechend gesunken. Eigenkapitalquoten 1 und 2 in Prozent 2014 Kerpen Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Eigenkapitalquote 1 12,6 -16,1 48,9 19,1 1,5 22,9 34,0 31 Eigenkapitalquote 2 46,6 4,8 74,5 43,2 28,6 45,5 58,4 31 Der bisherige Eigenkapitalverzehr ist beträchtlich und entspricht nicht dem im NKF verankerten Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit. Setzt man das strukturelle Ergebnis von - 15,3 Mio. Euro dem Eigenkapitalbestand zum Jahresende 2014 entgegen, so ergibt sich auf dieser Grundlage eine Eigenkapitalreichweite von etwa fünf Jahren. Dieser mittelfristig absehbare vollständige Verzehr des Eigenkapitals spiegelt die prekäre Haushaltslage der Stadt Kerpen wieder. Feststellung Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Kerpen zeigt, dass eine Überschuldung droht, wenn die Maßgaben der Haushaltssicherung nicht zu einer dauerhaften Konsolidierung und Seite 38 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 einer stabilen Haushaltslage führen. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte ihre Eigenkapitalsituation verbessern, indem sie bestehende Konsolidierungsmöglichkeiten konsequent ausnutzt. Ertragslage Erträge Die GPA NRW analysiert die Ertragsarten und geht auf wesentliche Besonderheiten ein. Erträge in Tausend Euro (IST) 2010 2011 2012 2013 2014 Steuern und ähnliche Abgaben 68.404 68.306 73.807 81.342 68.457 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 24.181 12.969 30.832 30.906 34.486 964 951 927 1.036 1.113 26.759 26.042 27.980 28.721 27.571 1.393 1.408 1.419 1.468 1.456 10.234 10.920 4.962 4.888 5.384 7.263 9.374 5.685 13.114 17.113 293 316 301 333 438 0 0 0 0 0 139.492 130.285 145.913 161.807 156.018 716 1.067 1.776 1.561 1.639 Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Bestandsveränderungen Ordentliche Erträge Finanzerträge Die Stadt Kerpen weist schwankende ordentliche Erträge auf. Die Ertragslage der Stadt basiert fast zur Hälfte auf Steuern und ähnlichen Abgaben, gefolgt von Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sowie öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte werden im Abschnitt „Gebühren“ aufgegriffen und die allgemeinen Deckungsmittel im Folgenden näher analysiert. Der Verlauf der Steuer- und Zuwendungserträge verdeutlicht die schwankende Steuerkraft der Stadt Kerpen und die damit verbundene Höhe der Schlüsselzuweisungen. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen machen sich Sondereffekte bemerkbar. Diese unterliegen starken Schwankungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Erträgen aus der Wertveränderung von Forderungen. Im Jahr 2013 wurden 4,9 Mio. Euro und 2014 1,9 Mio. Euro Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken erzielt. Im Jahr 2014 betrugen die Erträge aus Wertveränderung von Forderungen 8 Mio. Euro. Ohne diese Erträge wären die Jahresergebnisse deutlich schlechter ausgefallen. Seite 39 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Allgemeine Deckungsmittel Die GPA NRW versteht unter allgemeinen Deckungsmitteln • die Realsteuereinnahmen, • die Gemeinschaftssteuern, • die sonstigen Steuern und steuerähnlichen Erträge, • die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsgesetz sowie • die Schlüsselzuweisungen. Die Höhe der allgemeinen Deckungsmittel dient als Ausgangsbasis für die Beurteilung der Ertragskraft der geprüften Kommunen. Allgemeine Deckungsmittel in Tausend Euro Werte 2010 bis 2014 gemäß der Jahresabschlüsse; Werte ab 2015 gemäß der Haushaltsplanung, Stand Haushaltsplan 2017. Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner in Euro 2014 Kerpen 1.390 Minimum 1.236 Maximum 2.078 Mittelwert 1.574 1. Quartil 1.467 2. Quartil (Median) 1.545 3. Quartil 1.669 Anzahl Werte 31 Seite 40 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Feststellung Die geringen allgemeinen Deckungsmittel begrenzen die Stadt Kerpen in ihrer Leistungsfähigkeit. Das kommunale Angebot, das die Stadt für ihre Bürger vorhalten kann, ist daran auszurichten. Aufwendungen Des Weiteren analysiert die GPA NRW die Aufwandsarten. Auf wesentliche Besonderheiten geht sie ein. Aufwendungen in Tausend Euro (IST) 2010 Personalaufwendungen 2011 2012 2013 2014 37.540 38.268 38.691 39.190 41.141 1.911 4.653 2.878 4.593 5.160 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 21.796 22.685 23.031 24.843 24.105 Bilanzielle Abschreibungen 11.109 11.555 11.855 11.019 11.078 Transferaufwendungen 59.000 62.966 67.757 69.128 73.748 Sonstige ordentliche Aufwendungen 12.613 7.283 7.266 10.328 9.898 143.969 147.409 151.477 159.101 165.129 4.414 4.806 4.849 4.139 3.993 Versorgungsaufwendungen Ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen der Stadt Kerpen sind auf die Einwohner bezogen überdurchschnittlich. Die größte und durchweg steigende Position stellt dabei die Transferaufwendungen dar. Darunter fällt die Kreisumlage, die knapp die Hälfte der Transferaufwendungen ausmacht. Zudem erhöhen sich insbesondere die Transferaufwendungen im sozialen Bereich (Heimunterbringung, Hilfen zur Erziehung). Im Abschnitt „Transferaufwendungen“ dieses Berichtsteils werden diese näher analysiert. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte ihre Konsolidierungsbemühungen insbesondere auf die Reduzierung der ordentlichen Aufwendungen richten. Seite 41 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Gesamtabschluss Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW haben die Kommunen in NRW in jedem Haushaltsjahr, erstmals zum 31. Dezember 2010, einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die verselbstständigten Aufgabenbereiche (im Folgenden auch als „Betrieb“ bezeichnet) mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind, müssen gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW nicht einbezogen werden. Exakte Kriterien oder Verhältniszahlen für eine Beurteilung existieren nicht. Als Anhaltspunkt wird in der Literatur in der Regel bei einem Wert von drei bis maximal fünf Prozent von einer untergeordneten Bedeutung des Betriebes ausgegangen. Ergänzend greifen auch Überlegungen zur Beeinflussung des Konzernergebnisses, sonstige wesentliche Risiken, Verpflichtungen u. ä. Sofern keine voll zu konsolidierenden Betriebe (Betriebe unter einheitlicher Leitung oder beherrschendem Einfluss der Gemeinde) vorhanden sind, entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Gleiches gilt auch, wenn ausschließlich Betriebe von untergeordneter Bedeutung vorhanden sind. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses wird durch die Stadt Kerpen jährlich geprüft. Die Stadt ist zum 31. Dezember 2010 an zwei Gesellschaften beteiligt, auf die sie einen beherrschenden Einfluss ausübt: Die WFK Wirtschaftsförderungsgesellschaft (Anteil: 100%) und GEV Grundstücksentwicklungs- und Vertriebsgesellschaft Kerpen (Anteil: 100%). Am 01. Juli 2012 wurde die Energiepartner Kerpen GmbH neu gegründet. Die Stadt Kerpen hat die Mehrheit der Stimmen (Anteil: 51 Prozent). Daher ist ab 2012 bei der Überprüfung der Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses die GmbH zu berücksichtigen. Anhand von quantitativen sowie qualitativen Kriterien hat die Stadt Kerpen überprüft, ob die genannten Gesellschaften für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt von Bedeutung sind. Bei den quantitativen Kriterien wurde ein Grenzwert von drei Prozent zu Grunde gelegt. In den Fällen, bei denen die drei Prozent überschritten wurden, wurden zusätzlich qualitative Kriterien zur Begründung herangezogen. Die Energiepartner Kerpen GmbH wurde erst ab dem Jahr 2013 mit vorläufigen Zahlen zum 31. Dezember 2013 (Stand 27.Januar 2016) bei dieser Überprüfung berücksichtigt. Die Stadt Kerpen kommt zu dem Ergebnis, dass in den Jahren 2010 bis 2013 kein Gesamtabschluss aufzustellen ist. Die jeweiligen Prüfergebnisse für die Jahre 2010 bis 2013 wurde durch die GPA NRW nachvollzogen und ergänzt. Die Prüfungsergebnisse für das Jahr 2014 lagen bei der aktuellen Prüfung noch nicht vor. So wurde die Energiepartner Kerpen GmbH bereits ab 2012 berücksichtigt und die Kennzahlen der Jahre 2012 und 2013 wurden anhand der geprüften Abschlüsse erneut berechnet. Danach kommt die GPA NRW zu dem Ergebnis, dass die verselbständigten Aufgabenbereiche der Stadt Kerpen in den Jahren 2010 bis 2013 von untergeordneter Bedeutung sind und somit auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet werden kann. Seite 42 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Feststellung Die Stadt Kerpen ist in den Jahren 2010 bis 2013 nicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW verpflichtet. Die verselbstständigten Aufgabenbereiche unter beherrschendem Einfluss (WFK, GEV und Energiepartner Kerpen GmbH) sind für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Kerpen von untergeordneter Bedeutung. Seite 43 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Gebäudeportfolio Kommunen verfügen aufgrund ihres vielfältigen Aufgabenspektrums in der Regel über ein erhebliches Gebäudevermögen. Es ist durch eine hohe Kapitalbindung gekennzeichnet und verursacht zudem erhebliche Folgekosten. Gleichwohl sind die Flächenbestände in den vergangenen Jahren erfahrungsgemäß stetig gestiegen. Die GPA NRW hinterfragt den Umfang und die Notwendigkeit des kommunalen Gebäudebestandes für die Aufgabenerledigung - insbesondere im Hinblick auf die demografischen Veränderungen. Neben den kommunalen (bilanzierten) Objekten werden auch angemietete Objekte berücksichtigt. Erfasst sind alle Gebäude des Kernhaushaltes der Stadt Kerpen. In Kerpen ist das Amt für Hochbau, Gebäude- und Energiewirtschaft die zentrale Stelle, die sich mit dem städtischen Flächenmanagement befasst. Dort liegen die städtischen Gebäudeflächen zentral vor. Eine unterjährige Leistungsverrechnung der Gebäudekosten findet nicht statt. Empfehlung Durch eine unterjährige Leistungsverrechnung der Gebäudekosten könnte die Stadt Kerpen die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Steuerung erhöhen. Für die einzelnen Fachbereiche als Nutzer der Flächen bestünden eine höhere Transparenz und eher Anreize, die Kosten zu reduzieren. Der interkommunale Vergleich zeigt in einem ersten Schritt, bei welchen Gebäudearten die Stadt Kerpen über größere Flächenressourcen verfügt als die Vergleichskommunen. Hohe Kennzahlenwerte sowie Gebäudearten, die andere Kommunen überwiegend nicht vorhalten, bieten Anlass für eine kritische Betrachtung. Darüber hinaus entwickelt die GPA NRW Aussagen zu Risiken und Chancen der zukünftigen Haushaltswirtschaft, die sich aus dem Gebäudeportfolio ergeben. Schulgebäude und Schulturnhallen untersucht die GPA NRW in einem gesonderten Berichtsteil (Schulen). Flächen absolut nach Nutzungsarten in m² BGF Nutzungsart BGF absolut in m² BGF in m² je 1.000 Einwohner Anteil an der Gesamtfläche in Prozent Schulen 116.626 1.817,4 59,7 Jugend 16.898 263,3 8,6 Sport und Freizeit 21.123 329,2 10,8 Verwaltung 11.493 179,1 5,9 Feuerwehr / Rettungsdienst 11.842 184,5 6,1 Kultur 9.027 140,7 4,6 Soziales 2.149 33,5 1,1 sonstige Nutzungen 6.246 97,3 3,2 195.403 3.045,0 100 Gesamtsumme Seite 44 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Wesentliche Einflussfaktoren des Flächeneinsatzes sind die Anzahl der Ortsteile, die Gemeindefläche und die Einwohnerzahl. Diese spiegeln sich häufig in der Anzahl der vorgehaltenen Schulen, Kindergärten und weiteren Gebäude wider. Die Fläche der Stadt Kerpen liegt mit fast 114 km² oberhalb des Mittelwerts (97 km² ) der Vergleichskommunen. Die Stadt Kerpen weist eine insgesamt unterdurchschnittliche Gebäude-Gesamtfläche auf. Zu beachten ist jedoch, dass die Stadt Kerpen nicht bei allen Nutzungsarten die Flächendaten liefern konnte. In einzelnen Nutzungsarten liegen die Gebäudeflächen jedoch auch über dem Mittelwert. Interkommunaler Vergleich der Flächen nach Nutzungsarten in m² BGF je 1.000 Einwohner Nutzungsart Schulen Jugend Sport und Freizeit Verwaltung Feuerwehr / Rettungsdienst Kultur Soziales sonstige Nutzungen Gesamtfläche Minimum Maximum Mittelwert Kerpen 1.533 2.384 1.964 1.817 8 328 200 263 60 393 207 329 194 466 314 179 62 270 132 185 139 785 365 141 43 576 181 34 299 5.918 1.377 97 3.410 9.666 4.741 3.045 Die Stadt Kerpen konnte zum Stichtag des interkommunalen Vergleichs keine vollständigen Flächendaten übermitteln. Daher sind die Werte des Stadt Kerpen nicht in den Vergleich eingeflossen. Die Werte der Stadt liegen somit teilweise unter den abgebildeten Minimalwerten. Zudem konnten bei der Nutzungsart Soziales oftmals keine Flächendaten genannt werden, da die RWE Asylantenwohnungen überlassen hat und im Nutzungsvertrag keine Flächenangaben aufgeführt wurden. Für sechs Wohnungen liegen keine Flächen vor. Daher ist die Stadt Kerpen, in der Nutzungsart Soziales, nicht mit den anderen Kommunen vergleichbar. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte Transparenz über ihre Flächendaten schaffen und diese für ihre Analysen nutzen. Schulen Die Schulgebäude mit den für den Schulsport genutzten Turnhallen stellen mit rund 60 Prozent der Gesamtgebäudefläche die bei weitem größte Gebäudegruppe der Stadt Kerpen dar. Der Teilbericht Schulen enthält ausführliche Angaben zum Flächenmanagement der Schulen und Turnhallen. Die GPA NRW hat hier ein Flächenpotenzial von rund 8.600 m² festgestellt. Seite 45 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Jugend Bei der Nutzungsart Jugend verzeichnet die Stadt Kerpen eine überdurchschnittliche Gebäudefläche je 1.000 Einwohner. Erfasst sind hier die Kindergärten, die Jugendzentren Kerpen und Brüggen sowie die Jugendheime Sindorf und Manheim. Die Stadt besitzt 19 Gebäude, in denen städtische Kindertageseinrichtungen, aber zum Teil auch Einrichtungen freier Träger untergebracht sind. Der Umfang der Gebäudeflächen hängt bei dieser Nutzungsart maßgeblich von der Zahl der Kindertageseinrichtungen in kommunalem Eigentum ab. Der interkommunale Vergleich der vorgehaltenen Flächen ermöglicht daher nur bedingt eine Aussage über ein sparsames oder großzügiges Angebotsspektrum. Da die bestehenden Kindertageseinrichtungen nicht ausreichen, plant die Stadt Kerpen in den nächsten Jahren noch weitere Neubauten. Erfasst sind hier zudem die städtischen Jugendzentren, die in zwei Gebäuden untergebracht sind sowie zwei Jugendheime. Sport und Freizeit Das Flächenangebot für den Sport- und Freizeitbereich ist in Kerpen überdurchschnittlich. Hierzu zählen hauptsächlich Turnhallen, die nicht für den Schulsport genutzt werden, sowie Sportplatzgebäude. Das Produkt 42 Sportförderung führt im Jahr 2017 zu einer planmäßigen Haushaltsbelastung von rund 2,3 Mio. Euro. Die Kosten teilen sich wie folgt auf: Planergebnisse Sportförderung gemäß dem Haushaltsplan 2017 in Tausend Euro Produkt 2016 2017 2018 2019 2020 42.421 Förderung des Sports -226 -201 -202 -203 -205 42.424.01 Sportplätze, -stadien, Turn- und Sporthallen -695 -604 -530 -619 -527 42.424.0201 Freibad Türnich -172 -134 -135 -138 -167 -1.927 -1.033 -1.138 -1.157 -1.169 -359 -311 -307 -315 -320 -3.379 -2.283 -2.312 -2.432 -2.389 42.424.0204 Freizeitbad Erftlagune 42.424.0205 Hallenbad Kerpen Summe Aus dieser Auflistung ist deutlich zu erkennen, dass einen erheblichen Kostenfaktor das städtische Schwimmangebot bildet. Das jährliche Defizit dieser drei Schwimmbäder führt zu einer Haushaltsbelastung im Jahr 2016 von rund 2,5 Mio. Euro und 2017 von rund 1,5 Mio. Euro. Hierin eingerechnet sind bereits die Konsolidierungsmaßnahmen aus der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Haushaltsplanung 2017. Diese sehen eine Erhöhung der Nutzungsentgelte des Freibades Türnich, die Neugestaltung der Öffnungszeiten der Erftlagune und die Schließung des Solbeckens der Erftlagune vor. Zudem ist ein höheres Benutzungsentgelt für die Vereine in der Planung. Seite 46 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Das Freizeitbad Erftlagune ist seit 1. Mai 2015 wegen erheblicher Sanierungsarbeiten geschlossen. Der Rat der Stadt Kerpen hat sich hierzu im Jahr 2014 entschieden. Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten hat sich mehrmals verschoben. Es ist geplant das Freizeitbad zum 30.06.2017 wieder in Betrieb zu nehmen. Die Sanierungskosten des Freizeitbades belaufen 6 sich derzeit auf rund 3,6 Mio. Euro. Der Betrieb von Schwimmbädern ist eine freiwillige Aufgabe. Die Stadt Kerpen sollte ihn daher bei ihren Konsolidierungsbemühungen weiterhin berücksichtigen. Dies bietet sich insbesondere an, wenn größere Investitionen erforderlich werden und zu weiteren Haushaltsbelastungen führen. Diese freiwillige Ausgabe ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation grundsätzlich zu hinterfragen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, ein Schwimmbad für das Schulschwimmen vorzuhalten. Gemäß § 3 GO NRW können Pflichten für die Kommunen nur durch Gesetz begründet werden. Nach § 79 SchulG NRW sind die Kommunen verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen zur Verfügung zu stellen. Schwimmhallen zählen aber nicht zu den für den Unterricht erforderlichen Schulanlagen. Daher begründet § 79 SchulG NRW nicht die Pflicht, Schwimmhallen vorzuhalten. Das Schulschwimmen wird in NRW allein durch Richtlinien und Lehrpläne geregelt, die aber keinen Gesetzescharakter haben. Feststellung Das Vorhalten von Schwimmbädern ist eine freiwillige Aufgabe. Insofern ist es positiv, dass die Stadt Kerpen diesen Bereich in ihre Konsolidierungsbemühungen einbezieht. Dennoch führt diese freiwillige Aufgabe jährlich zu erheblichen Haushaltsbelastungen. Insbesondere der Betrieb des Freizeitbades Erftlagune belastet den Haushalt der Stadt Kerpen in hohem Maße. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung grundsätzlich entscheiden, ob und wie sie ihr Schwimm- und Freizeitangebot aufrechterhalten möchte. Bevor die Stadt Kerpen die Erftlagune zukünftig nochmals umfangreich saniert, sollte sie grundsätzlich entscheiden, ob sie ihr Schwimm- und Freizeitangebot in Anbetracht ihrer Haushaltssituation aufrechthalten möchte. Über das Produkt 42.421 Förderung des Sports werden auch die Betriebskostenzuschüsse für die Sportanlagen und die Zuschüsse für die Sportförderung an die Vereine abgewickelt. In der Planung für das Jahr 2017 betragen die Zuschüsse für Vereine zur Anlagenunterhaltung 18.400 Euro und der Zuschuss der Sportförderung 53.000 Euro. Die Nutzungs- und Entgeltordnung für Gebäude, Räume und Sportplätze der Stadt Kerpen sieht auch Entgelte für die Nutzung der Turnhallen und Sportplätze vor. Für das Jahr 2017 sind Nutzungsentgelte für Gebäudenutzungen in Höhe von 6.000 Euro und für die Hallennutzung durch Vereine von 5.500 Euro eingeplant. 6 Stand 30.04.2017 Seite 47 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte die finanzielle Belastung durch die Sportförderung reduzieren. Dazu kann sie beispielweise die Zuschüsse an die Vereine reduzieren und die Nutzungsentgelte für die Sportstätten und Schwimmbäder erhöhen. Die Ausführungen zu den Sportaußenanlagen im Teilbericht Grünflächen enthalten weitere Empfehlungen zu der Organisation und den Strukturen der Sportanlagen. Insbesondere können durch die Verringerung der Anzahl der Sportaußenanlagen dauerhaft Aufwendungen eingespart werden. Feuerwehr / Rettungsdienst Kommunen mit großer Gemeindefläche und vielen Ortsteilen benötigen oft mehr Feuerwehrhäuser als kleinere Kommunen, um ihre Schutzziele erreichen zu können. Die Flächen der Feuerwehr und Rettungsdienste der Stadt Kerpen liegen im interkommunalen Vergleich oberhalb des Mittelwertes. Die Feuer- und Rettungswachen verteilen sich auf eine Hauptwache in Kerpen, mehrere Nebenwachen und Feuerwehrgerätehäuser. Dies führt insgesamt zu einem überdurchschnittlichen Flächenverbrauch. Der abwehrende Brandschutz wird in Kerpen im Wesentlichen durch die Freiwillige Feuerwehr sichergestellt. Für den Neubau der Rettungswache Brüggen und das multiple Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus Manheim-neu sind im Haushaltsplan 2017 Mittel von rund 0,9 Mio. Euro vorgesehen. Kultur Für den Kulturbereich hält die Stadt Kerpen vergleichsweise geringe Gebäudeflächen vor. Erfasst sind hier beispielsweise die Erfthalle in Türnich, das Soziokulturelle Zentrum Horrem, das Haus für Kunst und Geschichte, die Jahnhalle und verschiedene Gemeindehäuser. Der Haushaltsplan 2017 weist für den Produktbereich 25 Kultur und Wissenschaft eine Haushaltsbelastung von fast 1,1 Mio. Euro für das Jahr 2017 auf. Konsolidierungsmaßnahmen in diesem Bereich beziehen sich auf • die Reduzierung des städtischen Kulturprogrammes, das zur Reduzierung des Zuschussbetrages führen soll, • die Überprüfung der Gebühren bei kulturellen Veranstaltungen und • die Prüfung freiwilliger Zuschüsse im Bereich Kultur. Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte ihre Konsolidierungsbemühungen im Kulturbereich fortsetzen. Sonstige Nutzungen Unter die sonstigen Nutzungen fallen hauptsächlich Hausmeisterwohnungen und Friedhofshallen. Bezüglich der Friedhofshallen verweist die GPA NRW auf die Ausführungen im Gebührenbereich. Seite 48 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Empfehlung Die Stadt Kerpen sollte für ihre Aufgaben nicht benötigte Gebäude abstoßen. Dies bietet häufig eine Chance zur Konsolidierung, da u.a. die Aufwendungen für die Bewirtschaftung und Instandhaltung reduziert werden können. Bilanzielle Auswirkungen der Gebäudeflächen Der interkommunale Vergleich von Vermögenswerten stellt den Bezug her zwischen den bereitgestellten Gebäudeflächen und den Bilanzwerten. Damit lassen sich die Auswirkungen eines zielgerichteten, bedarfsorientierten Flächenmanagements auf die Haushaltswirtschaft besser beurteilen. Vermögenswerte je Einwohner in Euro 2014 Vermögensbereich Minimum Maximum Mittelwert Kerpen Kinder- und Jugendeinrichtungen 0 398 137 286 Schulen 0 2.032 1.172 1.660 sonstige Bauten* 8 1.616 732 955 *) Wohnbauten, sonstige Dienst- und Geschäftsgebäude und sonstige Bauten auf fremden Grund und Boden. Der Vermögenswert der Schulen ist überdurchschnittlich hoch. Dafür können viele Faktoren ursächlich sein. Die Höhe der Vermögenswerte wird durch das Alter der Gebäude, die baulichen Standards und Bewertungsspielräume beeinflusst. Einen der größten Bewertungsspielräume hatten die Kommunen mit der Festlegung der Gesamtnutzungsdauern im Rahmen der Eröffnungsbilanz. Die Stadt Kerpen hat sich bei den Kindergärten, den Schulgebäuden und den Geschäftsgebäuden für den maximal möglichen Abschreibungszeitraum von 80 Jahren entschieden. Dadurch werden die Abschreibungen auf einen längeren Zeitraum verteilt. Die Ergebnisrechnungen der einzelnen Jahre werden so weniger belastet. Festgelegte Gesamtnutzungsdauern Vermögensgegenstand GND Rahmentabelle Von GND Kerpen Durchschnittl. RND Kerpen Anlagenabnutzungsgrad Bis Kindergärten 40 80 80 58 27,5 Schulgebäude 40 80 80 32 60,6 Verwaltungsgebäude 40 80 80 47 41,5 Berechnungen der GPA NRW auf Basis von Auswertungen der Anlagenbuchhaltung zum Stichtag 31.12.2014. Einige Schulgebäude weisen keine langen Restnutzungsdauern und damit hohe Anlagenabnutzungsgrade auf. Hier wird perspektivisch Reinvestitionsbedarf entstehen, den die Stadt Kerpen Seite 49 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 beachten muss, wenn sie die Gebäude weiter erhalten möchte. Bei den Schulgebäuden sollte die Stadt die Erkenntnisse aus der Anlagenbuchhaltung in ihre weitere Planung zur Nutzung der Räumlichkeiten einbeziehen. Seite 50 von 51 Stadt Kerpen Finanzen 12078 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de Seite 51 von 51