Daten
Kommune
Kerpen
Größe
359 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.01.18, 14:00
Aktualisiert
26.01.18, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen
Sicherheit und Ordnung
12078
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Sicherheit und Ordnung der
Stadt Kerpen im Jahr 2017
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Stadt Kerpen
Sicherheit und Ordnung
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INHALTSVERZEICHNIS
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Einwohnermeldeaufgaben
5
Personenstandswesen
9
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
12
Gesamtbetrachtung Sicherheit und Ordnung
14
Anlage: Gewichtung der Fallzahlen
16
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Sicherheit und Ordnung
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Inhalte, Ziele und Methodik
Die GPA NRW prüft innerhalb des Produktbereiches Sicherheit und Ordnung folgende Handlungsfelder:
• Einwohnermeldeaufgaben,
• Personenstandswesen und
• Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten.
Ziel der GPA NRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen. Leistungsbezogene Kennzahlen sind dabei Indikator im Hinblick auf eine angemessene Stellenausstattung. Auf der Basis von Benchmarks ermittelt die GPA NRW Potenziale. Der interkommunale Vergleich und die Potenzialausweisung helfen den Kommunen, Prioritäten für mögliche Veränderungs- und Entwicklungsprozesse zu setzen.
Dafür vergleicht und analysiert die GPA NRW den jeweiligen Personaleinsatz und die erbrachten Leistungsmengen. Strukturierte Interviews unterstützen die Analyse. In jedem Handlungsfeld vergleicht die GPA NRW erst die Kennzahl Personalaufwendungen je Fall interkommunal.
Danach vergleichen wir den Personaleinsatz in der Sachbearbeitung auf Basis von Leistungskennzahlen. Weitere Kennzahlen wie der Deckungsgrad der Personalaufwendungen und Fallintensitäten können die Prüfung ergänzen. Für die Ermittlung der Personalaufwendungen legt die
1
GPA NRW Durchschnittswerte zugrunde. Die Fallzahlen gewichten wir, um den unterschiedlichen Bearbeitungszeiten Rechnung zu tragen. In den Tabellen am Ende des Teilberichts ist
dargestellt, wie die GPA NRW die Gewichtung berechnet.
Die Aufgaben der großen kreisangehörigen Kommunen in den betrachteten Handlungsfeldern
sind grundsätzlich identisch. Die GPA NRW definiert die untersuchten Aufgaben, so dass die
Vergleichskommunen ihr Personal, die Fallzahlen und ihre Erträge unabhängig von der bestehenden Organisationsstruktur zuordnen können. Das Personal wird dabei entsprechend der
GPA-Definitionen getrennt nach Sachbearbeitung und Overhead erfasst. So konzentriert sich
der Leistungsvergleich auf die Sachbearbeitung und wird nicht durch Overheadtätigkeiten verfälscht.
Auch Besonderheiten der Kommune wie spezielle Ansprüche und individuelle Standards können den Personaleinsatz prägen. Organisationsbetrachtungen oder Überprüfungen der Stellenausstattung sollen diese bestehenden Standards kritisch analysieren. Deshalb bereinigt die
GPA NRW den Stellenvergleich nicht um solche Besonderheiten. Sofern die höhere Personalausstattung das Ergebnis höherer Standards ist, müsste die Kommune daher zunächst diese
Rahmenbedingungen anpassen, um den Personaleinsatz optimieren zu können. Daher ist es
sinnvoll, dass die Kommune die individuellen Potenziale weiter untersucht, z. B. durch eine
aufgabenkritische Betrachtung und eine analytische Stellenbemessung.
1
Für die Kennzahlen 2015 ist Grundlage der KGSt-Bericht M19/2014 Kosten eines Arbeitsplatzes 2014/2015
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In der Stadt Kerpen sind alle drei Aufgabenfelder dem Amt 21 „Sicherheit und Ordnung“ zugeordnet. Die Aufgabenfelder entsprechen in ihrer Zusammensetzung der Produktstruktur des
Haushaltes.
Es sind vier Servicestellen im Bürgerbüro vorhanden.
Feststellung
Die Stadt Kerpen zeigt erhöhte Standards bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Dadurch ergeben sich ungünstigere Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung.
Im städtischen Haushalt wird nur der Aufwand je Einwohner ausgewiesen. Ansonsten gibt es
keine Übersichten über Entwicklungen und Fallzahlen. Weitere Kennzahlen werden nicht gebildet.
Empfehlung
Die Kennzahlen dieses Berichtes sollten für den Haushalt genutzt werden, um die strategische Steuerung auszubauen.
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Einwohnermeldeaufgaben
Im Eingangsbereich des Rathauses befindet sich eine Infotheke (kein Serviceschalter des Bürgerbüros). Die Infotheke gibt Auskünfte zu Ansprechpartnern des Rathauses. Die Mitarbeiter an
der reinen Info-Theke und der Telefonzentrale gehören zwar organisatorisch zum Bürgerservice, werden aber nach der Definition der GPA NRW dem „Zentralen Service“ zugeordnet. Die
Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes sind auch für sonstige Serviceaufgaben zuständig. Entsprechende Stellenanteile wurden für das Einwohnermeldewesen bereinigt. Auch weitere Aufgabenfelder, die nicht Inhalt der Stellenerfassung sind (z. B. Info-Dienste, Telefonzentrale,
Wahlen) sind aus der Erhebung herausgezogen worden.
Der Bürgerservice besteht aus sieben Front-Office-Arbeitsplätzen. Diese sind in einem Großraumbüro untergebracht. Zusätzlich verfügt der Bürgerservice über ein Callcenter für eingehende Anrufe. Der Zugang erfolgt über Wartenummern. Im Jahr 2017 wurde eine neue Aufrufanlage installiert. Die Terminvergabe kann auch online erfolgen.
Neben den Einwohnermeldeaufgaben nimmt der Bürgerservice z. B. noch folgende Aufgaben
wahr:
• Anwohner- und Handwerkerparkausweise
• Fundsachen
• Fischereischeine
• Führerscheinangelegenheiten
• Rentenversicherungsanträge
• Schwerbehindetenangelegenheiten.
Die o.g. Aufgaben sind nicht Bestandteil des Stellenvergleichs. Daher beschränken sich die
Analysen der GPA NRW auf den Kernbereich des Einwohnermeldewesens.
Die Stadt Kerpen setzt für die Aufgaben des Einwohnermeldewesens in 2015 insgesamt 7,31
Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung und 0,25 Vollzeit-Stellen im Overhead ein. Dies entspricht mit 1,15 Stellen je 10.000 Einwohner dem Durchschnitt der Vergleichskommunen. Es
ergeben sich Personalaufwendungen nach KGSt-Werten in Höhe von 399.361 Euro. Den Aufwendungen stehen Erträge in Höhe von 141.624 Euro gegenüber. Als Bezugsgröße für die
Kennzahlen ermittelt die GPA NRW insgesamt 16.861 gewichtete Fälle (siehe Anlage zum Bericht).
Personalaufwendungen je Fall Einwohnermeldeaufgaben in Euro 2015
Kerpen
23,69
Minimum
17,91
Maximum
42,28
Mittelwert
26,57
1. Quartil
22,48
2. Quartil
(Median)
26,09
3. Quartil
28,78
Anzahl
Werte
27
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Die Stadt Kerpen positioniert sich zwischen dem ersten und zweiten Quartil. Das bedeutet, dass
mehr als die Hälfte der Vergleichsstädte höhere Personalaufwendungen je Fall zu tragen haben. Sowohl die Anzahl der eingesetzten Stellen, als auch die Stellenwertigkeit und die Anzahl
der bearbeiteten Fälle beeinflussen grundsätzlich die Personalaufwendungen je Fall.
Die Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle liegen bei 52.846 Euro und damit im niedrigsten
Viertel der Vergleichskommunen. Der Overhead-Anteil ist mit 3,3 Prozent ebenfalls sehr gering.
Günstig wirkt sich auch aus, dass die Stadt Kerpen überdurchschnittliche Erträge erzielt. Hier2
durch erreicht die Verwaltung einen Personalaufwandsdeckungsgrad von 35,5 Prozent. Der
Durchschnitt der Vergleichsstädte liegt bei 31 Prozent.
Die Personalaufwendungen je Fall werden durch die geringeren Fallzahlen je Vollzeit-Stelle
negativ beeinflusst. Dies wird durch die nachfolgende Leistungskennzahl verdeutlicht. Hierzu
wird die gewichtete Fallzahl von 16.681 in Bezug zu den Vollzeit-Stellen für die Sachbearbeitung gesetzt.
Fälle je Vollzeit-Stelle Einwohnermeldeaufgaben 2015
Kerpen
1. Quartil
2.308
2. Quartil (Median)
2.133
3. Quartil
2.357
Anzahl Werte
2.518
27
Feststellung
Im Vergleich zum Benchmark ergibt sich ein rechnerisches Stellenpotenzial von rund 0,8
Vollzeit-Stellen.
Zeitreihenverlauf Fälle und Stellenpotenzial
2014
Benchmark Fälle je Vollzeit-Stelle Einwohnermeldeaufgaben
gewichtete Fälle
Fälle je Vollzeit-Stelle
tatsächliche Vollzeit-Stellen nach GPA-Definition
2
2015
2.600
2.600
15.340
16.861
2.099
2.308
7,31
7,31
Der Personalaufwandsdeckungsgrad wird ermittelt, indem die Personalaufwendungen den Erträgen gegenübergestellt werden.
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2014
2015
benötigte Vollzeit-Stellen am Benchmark
5,90
6,49
rechnerisches Stellenpotenzial - gemessen am Benchmark -
1,41
0,82
In den Jahren 2014 bis 2016 war durch personelle Verschiebungen/Stundenreduzierungen bei
Teilzeitkräften ein Stellenanteil von 0,2 nicht besetzt. Dies ist 2017 wieder aufgefüllt, sodass ein
Potenzial von 0,8 bei Änderung der Rahmenbedingungen realistisch ist.
Stellenpotenziale können auch das Ergebnis höherer Standards sein, so z.B. Nebenstellen und
längere Öffnungszeiten.
Zahl der Wochen-Öffnungsstunden Einwohnermeldewesen 2015
Kerpen
39,0
Minimum
Maximum
27,0
48,5
Mittelwert
1. Quartil
37,6
2. Quartil
(Median)
35,0
3. Quartil
37,0
Anzahl
Werte
41,0
25
Die Öffnungsstunden des Bürgerbüros wurden seit dem 01.04.2017 auf 48,5 Stunden ausgedehnt.
Die Falldichte ist insgesamt gesehen überdurchschnittlich ausgeprägt:
Kennzahlen Fallintensitäten 2015 (Fälle je 10.000 Einwohner)
Kerpen
Minimum
Maximum
Mittelwert
Zahl der An- Um- und Abmeldungen
2.351
1.262
3.485
1.964
Zahl der beantragten Ausweisdokumente
1.400
1.275
1.579
1.400
Im Einwohnermeldeamt verlaufen die Fallzahlen oftmals in Wellenbewegungen. Insofern ist es
in diesem Bereich wichtig, den Personalbedarf über die Fallzahlen zu steuern.
Insgesamt gesehen führen folgende Aspekte dazu, dass die Stadt Kerpen den Benchmark nicht
erreicht:
• Die Stadtverwaltung betreibt vier Servicestellen. Die Bürgerservicestellen befinden sich in
den Stadtteilen Buir, Brüggen, Horrem und Sindorf. Jede dieser Servicestellen ist an einem Nachmittag in der Woche für insgesamt je drei Stunden geöffnet. Auch deswegen
sind die 39 Wochen-Öffnungsstunden sind überdurchschnittlich (27 im Bürgerbüro sowie
zwölf in den Servicestellen). Insgesamt sind zehn Mitarbeiterinnen dort rotierend eingesetzt. Mit der Bildung der Servicestellen ist auch aufgrund bestehender Fahr- und Rüstzeiten ein personeller Mehraufwand verbunden. Hierzu zählen: Unterlagen im Bürgerbüro zusammenstellen, Geräte wie PC, Änderungsterminal, Drucker usw. auf- und abbauen. In den Servicestellen werden alle sonstigen Produkte des Bürgerbüros ebenfalls angeboten.
• Der hohe Ausländeranteil im Stadtgebiet stellt insbesondere bei den Anmeldungen einen
höheren Beratungsbedarf und somit erhöhten Bearbeitungsaufwand dar. Die Zentralen
Unterbringungseinrichtungen (ZUE) wirken sich belastend aus.
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• Durch die Wiedereinführung der Wohnungsgeberbescheinigung nach dem Bundesmeldegesetz erhöht sich auch der Bearbeitungsaufwand. Die Stadt Kerpen erreicht im Bereich der An-, Ab- und Ummeldungen je 10.000 Einwohner einen überdurchschnittlichen
Kennzahlenwert.
• Die Mitarbeiter des Aufgabenfeldes sind überwiegend routiniert. Einige haben jedoch geringe Wochenarbeitszeiten oder sind aufgrund der Fluktuation in der Einarbeitungsphase.
• Der Arbeitseinsatz erfolgt flexibel: Überstunden werden im Rahmen des Arbeitsaufkommens ausgeglichen.
Vor einer möglichen Umsetzung des rechnerischen Stellenpotenzials sollte die Stadt folgende
Faktoren berücksichtigen:
• Eine Reduzierung der Öffnungszeiten sollte geprüft werden.
• Die Notwendigkeit der Servicestellen hinterfragen. Die bereits jetzt regelmäßig erfassten
Kundenströme bilden eine gute Ausgangsbasis für die Entscheidung.
• Es handelt sich um Mischarbeitsplätze. Schwankungen in der Arbeitsbelastung können in
der Regel innerhalb verschiedener Aufgabenbereiche ausgeglichen werden.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte die Fallzahlen und Kennzahlenwerte weiter fortschreiben und den
Personaleinsatz daran ausrichten. Durch eine Verringerung der Servicestellen sollte der
Personaleinsatz reduziert werden.
In einer zwischenzeitlich durchgeführten Organisations- und Effizienzuntersuchung wurde ein
Potenzial von 0,36 Vollzeit-Stellen ermittelt unter der Voraussetzung, dass Servicestellen geschlossen werden.
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Personenstandswesen
Die Stadt Kerpen hat in 2015 in dem Aufgabenfeld 2,95 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung
und 0,15 Stellen im Overhead eingesetzt. Mit 0,47 Vollzeit-Stellen je 10.000 Einwohner weist
die Stadtverwaltung den geringsten Wert aller Vergleichskommunen auf.
Hieraus ergeben sich Personalaufwendungen nach KGSt-Werten in Höhe von 228.212 Euro.
Den Aufwendungen stehen Erträge in Höhe von 71.968 Euro gegenüber. Als Bezugsgröße für
die Kennzahlen ermittelt die GPA NRW insgesamt 482 gewichtete Fälle (siehe Anlage zum
Bericht).
Personalaufwendungen je Fall Personenstandswesen in Euro 2015
Kerpen
Minimum
473
211
Maximum
500
Mittelwert
1. Quartil
342
297
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
342
Anzahl
Werte
380
27
Die Stadt Kerpen positioniert sich bei den 25 Prozent der Städte mit den höchsten Personalaufwendungen je Fall. Pro Vollzeit-Stelle weist Kerpen rund 73.600 Euro aus; der Mittelwert
liegt bei 66.900 Euro. In Kerpen beeinflussen die beiden Stellen A 9 mD plus Zulage das Ergebnis. Der Overhead-Anteil von 4,8 Prozent ist unterdurchschnittlich ausgeprägt (Mittelwert 7,1
Prozent). Aufgrund der Gebührenerträge ergibt sich ein niedriger Personalaufwandsdeckungsgrad von 31,5 Prozent. Dieser liegt im niedrigsten Viertel (1. Quartil) der Vergleichskommunen.
Bei den Fällen je Vollzeit-Stelle erreicht die Stadt Kerpen einen unterdurchschnittlichen Vergleichswert mit deutlichem Abstand zum Benchmark.
Fälle je Vollzeit-Stelle Personenstandswesen 2015
Kerpen
1. Quartil
163
2. Quartil (Median)
186
207
3. Quartil
Anzahl Werte
235
27
Feststellung
Im Vergleich zum Benchmark ergibt sich ein rechnerisches Stellenpotenzial von 0,9 VollzeitStellen.
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Zeitreihenverlauf Falldichte und Stellenpotenzial
2014
2015
Benchmark Fälle je Vollzeit-Stelle Einwohnermeldeaufgaben
240
240
gewichtete Fälle
391
482
Fälle je Vollzeit-Stelle
182
163
2,15*
2,95
benötigte Vollzeit-Stellen am Benchmark
1,63
2,01
rechnerisches Stellenpotenzial - gemessen am Benchmark -
0,52
0,94
tatsächliche Vollzeit-Stellen nach GPA-Definition
* Im Jahr 2014 war ein Mitarbeiter langzeitkrank.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte die Fallzahlen und Kennzahlenwerte in diesem Bereich fortschreiben. Hierdurch kann die Verwaltung frühzeitig Tendenzen in der Entwicklung erkennen und
den Personalbedarf entsprechend steuern.
Das Personenstandswesen wird regelmäßig durch örtliche Gegebenheiten maßgeblich beeinflusst: Krankenhaus mit Geburtenstation sowie Anzahl der Senioreneinrichtungen wirken sich in
der Regel aus. In Kerpen sind diese nicht bzw. nur in geringerer Anzahl vorhanden. Dies wirkt
sich deutlich auf die Falldichte der beiden letztgenannten Gruppen aus.
Kennzahlen Fallintensitäten 2015 (Fälle je 10.000 Einwohner)
Kerpen
Minimum
Maximum
Mittelwert
Trauungen
13,9
2
29
8
Geburten*
1,5
67
335
166
Sterbefälle*
40
40
220
147
* extrem niedrige Falldichte bei Geburten und Sterbefällen (neues Minimum). Der Kennzahlenwert für die Geburten
wurde zum Stichtag 31.01.2017 aus dem interkommunalen Vergleich genommen.
Die Zahl der Geburten je 10.000 Einwohner liegt weit unter dem Minimalwert. Kerpen verfügt –
anders als die anderen großen kreisangehörigen Kommunen – über keine Geburtenklinik.
Das Aufgabenspektrum ist durch folgende Faktoren geprägt:
• Die Stadt Kerpen verzeichnet 46,7 Eheschließungen je 10.000 Einwohner und liegt im
höchsten Viertel der Vergleichskommunen. Trauungen finden im Sondergebäude am
Stiftsplatz, Burg Bergerhausen, Kommandeursburg und Schloss Loersfeld statt.
• Die Stadt Kerpen erhebt Gebühren für Ambientetrauungen. Für Wunschtermine werden
zusätzlich 30 Euro erhoben. Durch die hohe Zahl an Ambiente-Trauungen erzielt Kerpen
u. a. auch höhere Erträge je Fall. Das wirkt sich in der Regel auf den Personalaufwandsdeckungsgrad aus, der mit 31,5 Prozent dennoch unter dem Durchschnitt liegt.
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• Der Anteil der Meldeverfahren mit Ausländerbeteiligung beträgt 19 Prozent und entspricht
dem Mittelwert.
• Mit 40 Sterbefällen je 10.000 Einwohner hat die Stadt ebenfalls den Minimalwert. In Kerpen gibt es kein Krankenhaus und nur vier Altenheime. Dies ist für eine große kreisangehörige Stadt als Ausnahme anzusehen.
• Diese Mengendaten entsprechen hier eher einer mittleren kreisangehörigen Kommune
über 50.000 Einwohner.
• Das Standesamt hat 19 Stunden pro Woche geöffnet; der Mittelwert der Vergleichsstädte
liegt bei 24 Stunden.
Feststellung
Die Stadt Kerpen zeigt bei den Ambientetrauungen Auffälligkeiten im Leistungsspektrum, die
mehr Personal erfordern. Die übrigen Standards (Bearbeitungszeiten, Öffnungszeiten) sind
im Vergleich nicht erhöht.
Empfehlung
Fallzahlen und Personaleinsatz sind konkret aufeinander abzustimmen und sollten sich dem
Benchmark annähern. Die sehr geringe Falldichte bei Geburten und Sterbefällen ist hierbei
zu berücksichtigen.
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Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
In 2015 waren in dem Arbeitsfeld insgesamt 1,64 Vollzeit-Stellen vorhanden; davon 1,60 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung und 0,04 Vollzeit-Stellen im Overhead. Dies sind 0,24 Vollzeit-Stellen je 10.000 Einwohner. Die Stadt Kerpen ordnet sich damit bei den 25 Prozent der
Städte mit den niedrigsten Stellenanteilen ein.
Für die angegebenen Stellenanteile liegen die Personalwendungen nach KGSt-Werten bei
111.244 Euro. Die gewichteten Fallzahlen betragen in 2015 insgesamt 2.541 Fälle (siehe Anlage zum Bericht).
Personalaufwendungen je Fall Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten in Euro 2013
Kerpen
Minimum
44
Maximum
37
130
Mittelwert
1. Quartil
83
2. Quartil
(Median)
70
3. Quartil
81
Anzahl
Werte
91
27
Die Stadt Kerpen erzielt sehr niedrige Personalaufwendungen je Fall. Hierbei wirkt sich die Stellenwertigkeit neutral aus. Kerpen hat Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle in Höhe von rund
67.800 Euro; der Mittelwert liegt bei 66.950 Euro. Der Overhead-Anteil liegt mit nur 2,4 Prozent
deutlich unter dem Durchschnitt von elf Prozent. Wesentliche Ursache ist die hohe Falldichte.
Bei den Fallzahlen je Vollzeit-Stelle erreicht die Stadt Kerpen einen Wert, der weit über dem
Benchmark liegt.
Fälle je Vollzeit-Stelle Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten 2015
Kerpen
1. Quartil
1.588
2. Quartil (Median)
812
921
3. Quartil
Anzahl Werte
1.064
27
Feststellung
Es ergibt sich kein rechnerisches Stellenpotenzial.
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Kerpen erzielt aufgrund der hohen Fallzahlen überdurchschnittliche Erträge. Hierdurch erreicht
die Verwaltung einen hohen Personalaufwandsdeckungsgrad von 74 Prozent. Der Durchschnitt
der Vergleichsstädte liegt bei 30 Prozent.
Die Falldichte zeigt folgendes Bild:
Kennzahlen Fallintensitäten 2015 (Fälle je 10.000 Einwohner)
Kerpen
Minimum
Maximum
Mittelwert
An- Um- und Abmeldungen Gewerbe
237
136
263
200
Zahl der erteilten schriftlichen Gewerbeauskünfte
357
18
401
148
33
15
60
26
Zahl der erteilten Gaststättenerlaubnisse und Gestattungen
Kerpen liegt bei allen einwohnerbezogenen Falldichten im oberen Bereich der Vergleichskommunen. Einzige Ausnahme sind die Spielhallenerlaubnisse. Exemplarisch sind hier die „schriftlich erteilten Gewerbeauskünfte“ und die bearbeiteten „Gewerbean-, um- und -abmeldungen“
genannt. Hier erzielt Kerpen Werte weit über dem Mittelwert mit Tendenz zum Maximum. Im
Gaststättenbereich liegen die Fallzahlen im mittleren Bereich.
Die Öffnungszeiten im Gewerbe- und Gaststättenbereich liegen mit 19 Öffnungsstunden pro
Woche unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte von 27 Öffnungsstunden. So bleibt mehr
Zeit für die Sachbearbeitung.
Insgesamt gesehen führen folgende Aspekte dazu, dass die Stadt Kerpen den Benchmark
deutlich überschreitet:
• Die Fallzahlen sind sehr hoch.
• Es handelt sich um Mischarbeitsplätze. Schwankungen in der Arbeitsbelastung können
innerhalb verschiedener Aufgabenbereiche ausgeglichen werden.
• Die Mitarbeiter des Aufgabenfeldes sind routiniert und werden regelmäßig qualifiziert.
• Das Arbeitsvolumen wird ohne ein auffälliges Volumen an Überstunden, Arbeitsrückständen oder nicht genommenem Urlaub erreicht.
Feststellung
Die Verfahrensweisen der Stadt Kerpen sind effektiv ausgerichtet und gut gesteuert. Hierdurch erreicht die Stadtverwaltung sehr hohe Fallzahlen je Vollzeit-Stelle. Die GPA NRW
nimmt die Stadt Kerpen in ihre Benchmark-Datei auf.
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Gesamtbetrachtung Sicherheit und Ordnung
Die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen zusammengefasst:
• Alle drei betrachteten Bereiche sind dem Amt 21 „Sicherheit und Ordnung“ zugeordnet.
• Es zeigen sich beim Meldewesen erhöhte Standards bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Es sind vier Servicestellen vorhanden, die dazu beitragen, dass die Stadt Kerpen
überdurchschnittliche Wochen-Öffnungsstunden anbietet.
• Im Einwohnermeldeamt ergibt sich ein rechnerisches Stellenpotenzial von 0,8 Stellen.
• Die Notwendigkeit der Servicestellen sollte hinterfragt werden, um eine Verringerung des
Personaleinsatzes zu ermöglichen.
• Im Haushalt gibt es keine Übersicht über Entwicklungen und Fallzahlen. Kennzahlen
werden fast nicht gebildet. Die Kennzahlen dieses Prüfberichtes sollten genutzt werden,
um die strategische Steuerung zu ermöglichen.
• Im Personenstandswesen ergibt sich für 2015 ein rechnerisches Stellenpotenzial von 0,9
Vollzeit-Stellen. Die Fallzahlen bei Geburten und Sterbefällen sind extrem niedrig. Dies
erschwert es, den Benchmark zu erreichen. Der Personalbedarf sollte konkret bemessen
werden. Hierbei sollte sich die Stadtverwaltung am Benchmark orientieren.
• Die Stadtverwaltung erreicht im Bereich Gewerbe und Gaststätten einen Leistungswert
bei den Fällen je Vollzeit-Stelle, der deutlich über dem Benchmark liegt. Die GPA NRW
nimmt die Stadt Kerpen in ihre Benchmark-Datei auf.
Gesamtpotenzial Sicherheit und Ordnung 2015
Handlungsfeld
Stellenpotenzial
Einwohnermeldeaufgaben
0,8
Personenstandwesen
0,9
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
0,0
Gesamtsumme
1,7
Die GPA NRW hat auf Basis ihrer Prüfungsergebnisse die Personalaufwendungen je VollzeitStelle auf 50.000 Euro festgelegt. Bezogen auf das vorgenannte Stellenpotenzial ergibt sich ein
monetäres Gesamtpotenzial von 85.000 Euro.
Insgesamt wurden 12,30 Vollzeit-Stellen untersucht; davon 11,86 Stellen in der Sachbearbeitung und 0,44 Stellen im Overhead. Der Anteil des Gesamtpotenziales an den untersuchten
Stellen Sachbearbeitung liegt 2015 bei rund 14 Prozent.
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KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet das Prüfgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Kerpen mit
dem Index 4.
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Sicherheit und Ordnung
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Anlage: Gewichtung der Fallzahlen
Einwohnermeldeaufgaben
Bezeichnung
Gewichtung
Anmeldung , Ummeldung und Abmeldung
0,5
Personalausweis
1,0
Reisepass
Gesamt
Anzahl 2015
gewichtet 2015
15.392
7.696
5.931
5.931
3.234
3.234
24.557
16.861
Personenstandswesen
Bezeichnung
Gewichtung
Anzahl 2015
gewichtet 2015
Beurkundung Geburt
0,3
10
3
Beurkundung Sterbefall
0,2
263
53
Eheschließung: Anmeldung + Trauung
1,0
306
306
Eheschließung: nur Trauung
1,0
91
91
Eheschließung: nur Anmeldung
0,5
59
29
729
482
Gesamt
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Bezeichnung
Anmeldungen
Ummeldungen
Gewichtung
1,0
Anzahl 2015
gewichtet 2015
698
698
219
219
Abmeldungen
0,4
634
254
gewerberechtliche Erlaubnisse
8,0
17
136
Reisegewerbekarte
4,0
25
100
Spielhallenerlaubnis
10,0
1
10
erteilte Gaststättenerlaubnisse
12,0
31
372
2,0
184
368
24,0
16
384
1.416
2.541
erteilte Gestattungen nach GastG
Gewerbeuntersagungen
Gesamt
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Sicherheit und Ordnung
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
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i www.gpa.nrw.de
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