Daten
Kommune
Kerpen
Größe
442 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.01.18, 14:00
Aktualisiert
26.01.18, 14:00
Stichworte
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Stadt Kerpen
Tagesbetreuung für Kinder
12078
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Tagesbetreuung für Kinder
der Stadt Kerpen im Jahr
2017
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Stadt Kerpen
Tagesbetreuung für Kinder
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INHALTSVERZEICHNIS
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Strukturen in der Tagesbetreuung für Kinder
4
Bevölkerungs- und Angebotsentwicklung
4
Steuerung der Tagesbetreuung für Kinder
6
Organisation
6
Steuerungsinstrumente
6
Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder
8
Einflussfaktoren und Wirkungszusammenhänge
9
Gesamtbetrachtung Tagesbetreuung für Kinder
20
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Tagesbetreuung für Kinder
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Inhalte, Ziele und Methodik
Die GPA NRW untersucht, wie das Jugendamt die Tagesbetreuung für Kinder organisiert und
steuert. Dabei richtet sie den Blick schwerpunktmäßig auf den Ressourceneinsatz und nicht auf
die Qualität der Aufgabenerledigung. Ziel der Prüfung ist es, mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, mit denen die Kommune ihre Ergebnisse verbessern kann.
Die GPA NRW bildet Kennzahlen auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse und weiterer
1
Daten des Jugendamtes . Wir steigen in die Analyse ein, indem wir die Werte in der Zeitreihe
und interkommunal vergleichen. Interviews unterstützen die Analyse.
1
Die Datenerfassungen, mit denen die GPA NRW die erforderlichen Finanz- und Falldaten erhebt, orientieren sich an den Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen, den Zuordnungsvorschriften Produktgruppen (ZOVPG), den statistischen Erhebungen von IT.NRW
(Statistik der Kinder- und Jugendhilfe) sowie der Gliederung des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII).
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Tagesbetreuung für Kinder
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Strukturen in der Tagesbetreuung für Kinder
Bevölkerungs- und Angebotsentwicklung
Die demografische Entwicklung beeinflusst den zukünftigen Bedarf an Betreuungsplätzen für
Kinder unter 6 Jahren. Die Altersgruppen, die für die Nachfrage entscheidend sind, definiert die
GPA NRW von 0 bis unter 3 Jahren und von 3 bis unter 6 Jahren.
Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen
Stadt Kerpen
Einwohner insgesamt
2014
2015
2020
2025
2030
2040
64.171
65.477
64.250
64.442
64.462
63.873
0 bis unter 3
1.781
1.934
1.729
1.764
1.735
1.610
3 bis unter 6
1.794
1.879
1.757
1.820
1.833
1.706
0 bis unter 6
3.575
3.813
3.486
3.584
3.568
3.316
Quelle: IT.NRW (2014 zum 31.12. des Jahres nach Zensus, Prognosedaten ab 2020 zum 01.01.)
Die Gesamteinwohnerzahl der Stadt Kerpen wird ausgehend vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2040
demnach um 0,5 Prozent sinken. Dabei soll die Zahl der unter 3-Jährigen um 9,6 Prozent und
die Zahl der 3 bis 6-Jährigen um 4,9 Prozent sinken. Zu berücksichtigen ist bei den Prognosezahlen von IT.NRW, das Veränderungen durch aufgenommene Flüchtlinge bisher noch nicht
eingeplant wurden. Zur Flüchtlingsproblematik erfolgen später entsprechende Hinweise.
Die Stadt Kerpen stellt nach der Kindergartenbedarfsplanung folgendes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung:
Angebot in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
Anzahl der Betreuungsplätze gesamt*
2.223
2.252
2.438
2.465
2.529
davon Anzahl der Plätze in
Kindertageseinrichtungen
2.065
2.086
2.195
2.209
2.283
158
166
243
256
246
davon Anzahl der Plätze in der
Kindertagespflege
* Kindergartenjahr 01.08. bis 31.07.
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs wurde das Platzangebot vom Kindergartenjahr
2011/2012 bis 2015/2016 wesentlich erweitert. Die Stadt orientiert sich hierbei an der aktuellen
Nachfrage. Um den Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, wird das Platzangebot kontinuierlich angepasst. Im U-3-Bereich wird nach den Berechnungen der Stadt Kerpen für 2015/2016
eine Versorgungsquote von durchschnittlich 35 Prozent erreicht.
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Stadt Kerpen
Tagesbetreuung für Kinder
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Nunmehr ist die aktuelle Flüchtlingssituation für viele Kommunen eine weitere Herausforderung,
der sie sich stellen müssen. Unter den aufgenommenen Flüchtlingen sind viele Familien mit
Kindern.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW (MFKJKS)
bejaht den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach Aussagen der Landesjugendämter
2
Rheinland und Westfalen-Lippe mit Bezug auf das Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ)
mit folgender Position: „Sobald eine Familie nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung einer Kommune zugewiesen wurde, haben auch Kinder aus asylsuchenden Familien ab
3
der Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz“ .
Die aktuelle Flüchtlingsentwicklung erschwert es den Kommunen deutlich, ihre Angebote für die
Kindertagesbetreuung zu planen. Umso wichtiger ist es, dass die Kommune ihre Bedarfsplanung zeitnah aktualisiert und fortschreibt. Nur so kann sie ihr Angebot zielgerichtet steuern.
Auch kann sie dann ihre Haushaltsmittel in diesem Rahmen wirtschaftlich einsetzen.
Die Flüchtlingsentwicklung und deren Auswirkungen lassen sich ortsspezifisch nur schwer
prognostizieren. Kommunen können zukünftige Bedarfe bei einem anhaltenden Flüchtlingsstrom mittelfristig nicht valide planen.
Im Wege der Zuweisung von Flüchtlingen durch das Land NRW werden die Familien mit Kindern auf die Kommunen verteilt. Diese bedürfen altersabhängig u. a. eines vorschulischen Betreuungsplatzes, z. B. in einer Kindertageseinrichtung. Auf diese Situation müssen sich die
Kommunen einstellen. Sie müssen geeignete Konzepte entwickeln, um kurzfristig auftretenden
Bedarfen mit angemessenen Angeboten begegnen zu können.
Ein steigender Bedarf an Betreuungsplätzen wird perspektivisch zu höheren Kosten in der Tagesbetreuung für Kinder führen und somit die Haushalte der Kommunen belasten. Die vorgenannten Prognosen lt. IT.NRW sind daher nur eingeschränkt aussagefähig.
2
Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
3
sh. auch https://www.kita.nrw.de, > Integration-von-Kindern-aus-Flüchtlingsfamilien
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Stadt Kerpen
Tagesbetreuung für Kinder
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Steuerung der Tagesbetreuung für Kinder
Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren u. a. erheblich verändert
durch
• das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG),
• das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) und
• das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das zum 1. August 2008 das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) in NRW abgelöst hat.
Wesentliche Veränderungen stellen
• die Einführung des Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder,
• die Gleichstellung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege,
• die Forderung nach mehr Ganztagsbetreuung und
• die Umstellung der Finanzierung der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen auf
Kindpauschalen dar.
Insbesondere die fristgerechte Umsetzung des Rechtsanspruches für Kinder unter drei Jahren
zum 1. August 2013 stellte die Kommunen nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch vor
große Herausforderungen.
Organisation
Das Jugendamt ist im Rathaus Kerpen untergebracht. Die Kindertagesbetreuung ist im Bereich
23 „Jugend“ angesiedelt und gehört zum Dezernat II. Die Jugendhilfeplanung erfolgt mit Unterstützung der Stabsstelle „Statistik/Demografie“.
Steuerungsinstrumente
Die Steuerung der Tagesbetreuung für Kinder ist aus Sicht der GPA NRW nicht losgelöst von
der Steuerung des gesamten Jugendamtes möglich. Die kommunale Kinder- und Jugendhilfe
bedarf zur Steuerung eines standardisierten Controllings. Es hat im Jugendbereich die Aufgabe,
in Verbindung mit einem Berichtswesen, über die Bedarfs- und Versorgungsstrukturen im
Stadtgebiet zu informieren. Zu diesem Zweck werden themenbezogene Informationen und Daten gesammelt, aufbereitet, analysiert und bewertet. Die Analyse ermöglicht der Kommune eine
strategische Ausrichtung.
Das Verfahren für die Anmeldung erfolgt über den über Kita-Navigator und eine Auslastungsliste. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Träger. Es gibt im Jugendamt eine Jugendhilfeplanerin. Die 0,5 Vollzeit-Stelle deckt vorrangig das Controlling insbesondere der Hilfen zur Erzie-
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Stadt Kerpen
Tagesbetreuung für Kinder
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hung ab. Koordination und Datenabstimmung werden durch die Abteilungsleitung und Sachbearbeiter im Zusammenwirken mit der Stabsstelle wahrgenommen.
Der Kindergartenbedarfsplan der Stadt Kerpen wird jährlich aktualisiert. Unterjährig werden
Planungsgespräche geführt. Die Bearbeitung erfolgt zentral über die Kindergartenbedarfsplanung. Die freien Träger werden in die Kindergartenbedarfsplanung mit eingebunden. KitaNavigator und KDVZ-Daten liefern Planungsgrundlagen.
Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig über die fachliche Entwicklung im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder informiert. Jedoch gibt es im Aufgabenbereich der Kindertagesbetreuung – wie auch im gesamten Jugendamt – kein internes Finanzcontrolling.
Insbesondere die für die überörtliche Prüfung benötigten Finanzdaten konnten nur mit großem
Aufwand und nicht für alle Jahre zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der für den gesamten
Produktbereich 36 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ bestehenden Differenzen sind auch
Ungenauigkeiten in diesem Bericht nicht auszuschließen. Da die Daten und Kennzahlenwerte
für das Aufgabengebiet Tagesbetreuung für Kinder im Wesentlichen schlüssig erscheinen, werden sie in diesen Bericht aufgenommen.
Im Haushaltsplan sind keine Ziele und Kennzahlen für den Bereich Tagesbetreuung für Kinder
definiert.
Feststellung
Das Jugendamt verfügt nicht über die erforderlichen Finanzdaten zur Verteilung der Erträge
und Aufwendungen auf die Produktgruppen. Ziele und Kennzahlen werden im Haushaltplan
der Stadt Kerpen nicht ausgewiesen und nicht als aktives Steuerungsinstrument genutzt.
Empfehlung
Die Steuerung muss aus Sicht der GPA NRW durch die Bildung und Fortschreibung von
Kennzahlen verbessert werden. Im Jugendamt sollten an zentraler Stelle die Finanzdaten
gebündelt vorgehalten werden. Dies erleichtert auch die Information von Politik und Verwaltungsführung.
Mögliche Kennzahlen zur Steuerungsunterstützung ergeben sich aus diesem Bericht.
Der nachfolgende interkommunale Vergleich basiert bei allen Städten auf den Finanzdaten für
das Haushaltsjahr 2014, da einige Vergleichskommunen noch nicht über abschließende Daten
für 2015 verfügen.
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Tagesbetreuung für Kinder
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Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder
In der Stadt Kerpen hat sich der Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder in den letzten Jahren wie folgt entwickelt.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder (einschließlich Kindertagespflege) in Euro
2012
2013
6.644.957
2014
6.609.308
2015
7.190.022
7.923.576
Der Fehlbetrag steigt durch den fortschreitenden Ausbau bis 2015 kontinuierlich an. Im Jahr
2014 stehen den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 16,1 Mio. Euro ordentliche Erträge
von 8,9 Mio. Euro gegenüber. Positiv ist zu werten, dass im Haushaltsplan die Gebäudekosten
unmittelbar im Produkt Tageseinrichtungen für Kinder erfasst werden.
Aussagekräftiger wird dieser Fehlbetrag für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in Relation zur relevanten Altersgruppe der Bevölkerung:
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis 6 Jahren in Euro
2012
2013
2.148
2014
2015
2.188
2.327
2.451
In der dargestellten Zeitreihe ist der Fehlbetrag bei der Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner
von 0 bis 6 Jahren um 14 Prozent gestiegen. Der Anstieg des Fehlbetrages ist auch ein Spiegelbild der steigenden Versorgungsquote in der Stadt Kerpen. Mit der Umsetzung des Rechtsanspruches für unter 3-jährige ist diese Entwicklung bei vielen Vergleichskommunen zu verzeichnen.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren in Euro 2014
Kerpen
Minimum
2.327
1.924
Maximum
Mittelwert
3.403
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
2.376
2.128
2.342
Anzahl
Werte
3. Quartil
2.576
25
Betrachtet man den Fehlbetrag auf den Platz in Kindertageseinrichtungen bezogen ergibt sich
folgende Zeitreihe:
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Platz in Euro
2012
2013
3.186
2014
3.011
2015
3.255
3.471
Im interkommunalen Vergleich positioniert sich Kerpen wie folgt:
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Stadt Kerpen
Tagesbetreuung für Kinder
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Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz in Euro 2014
Kerpen
3.255
Minimum
2.801
Maximum
4.425
Mittelwert
3.393
1. Quartil
3.153
2. Quartil
(Median)
3.363
3. Quartil
Anzahl
Werte
3.592
25
Die Stadt Kerpen setzt platzbezogen weniger Mittel ein als der Durchschnitt der Vergleichskommunen.
Einflussfaktoren und Wirkungszusammenhänge
Verschiedene Einflussfaktoren prägen den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder.
Die folgende Grafik zeigt die Ausprägung der wesentlichen Einflussfaktoren mit den Kennzahlenwerten für die Stadt Kerpen. Der Index bildet die entsprechenden Mittelwerte der im interkommunalen Vergleich berücksichtigten Kommunen der gleichen Größenklasse ab.
Einflussfaktoren Tagesbetreuung für Kinder 2014
Die den Fehlbetrag beeinflussenden Kennzahlen im Netzdiagramm zeigen überwiegend begünstigende Ausprägungen. Finanziell positiv wirken sich die geringe Versorgungsquote, die
Elternbeiträge und die unterdurchschnittlichen freiwilligen Zuschüsse aus. Im interkommunalen
Vergleich ist der geringe Anteil bei 45-Wochenstunden-Betreuung positiv zu sehen. Zahlreiche
Vergleichskommunen haben hier deutlich belastendere Quoten. Der überdurchschnittliche Anteil der Plätze bei kommunalen Trägern beeinflusst das Gesamtergebnis aufgrund der Finanzierungssystematik negativ (s. S. 14 ff.).
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Stadt Kerpen
Tagesbetreuung für Kinder
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Versorgungsquoten
Die GPA NRW definiert als Versorgungsquote den prozentualen Anteil der vorhandenen Betreuungsplätze nach der Bedarfsplanung an der Zahl der Kinder in einer entsprechenden Altersgruppe der Bevölkerung. Die Altersgruppen differenziert die GPA NRW nach U 3 für Kinder
von 0 bis unter 3 Jahren und Ü 3 für Kinder von 3 Jahren bis unter 6 Jahren.
Als Betreuungsplätze zählen sowohl die Plätze in den Tageseinrichtungen für Kinder als auch
die in der Kindertagespflege. Die GPA NRW berücksichtigt nur öffentlich geförderte Betreuungsplätze. Für die Bevölkerungszahlen legen wir die Einwohnerstatistik von IT.NRW zum
Stichtag 31.12. zugrunde.
Die durch die GPA NRW ermittelten Versorgungsquoten im Bereich der Betreuung von Kindern
in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege werden landeseinheitlich berechnet.
Basis: Anteil der vorhandenen Betreuungsplätze (Angebot Kita und Tagespflege) von 0 bis unter 3 Jahren an der Anzahl der Kinder in dieser Bevölkerungsgruppe. Die durch die Jugendämter ermittelten Quoten weisen in der Regel höhere Prozentwerte auf.
Die Versorgungsquoten vieler Städte weichen von der Berechnungssystematik der GPA ab, da
jede Stadt eine eigene Berechnungsmethode zugrunde legt. Unterschiede ergeben sich in der
Regel schon aus den abweichenden Bevölkerungsdaten auf der Grundlage der Volkszählung
1987 (VZ 87) bzw. Zensus 2011 einerseits und den Daten der örtlichen Melderegister. Zudem
haben die Städte häufig eine andere Berechnungsweise im Hinblick auf die Stichtagsdaten, die
Einbeziehung des sog. hineinwachsenden Jahrgangs etc. Aus diesem Grund legt die GPA
NRW für die Versorgungsquote eine für alle Städte gleiche GPA-Berechnungssystematik zugrunde.
Schwerpunktmäßig betrachtet die GPA NRW die Altersgruppe U 3.
Seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder. Daher mussten die Kommunen ihr Betreuungsangebot
für diese Altersgruppe zeitnah und bedarfsgerecht ausbauen. Als bedarfsgerecht und ausreichend legten seinerzeit Bund, Länder und Kommunen bundesweit eine Versorgungsquote von
im Durchschnitt 35 Prozent fest. Bezogen auf das Land NRW hält das zuständige Ministerium
eine Quote von 32 Prozent für ausreichend.
Der tatsächliche Bedarf schwankt jedoch regional deutlich. Er hängt davon ab, wie viele Plätze
örtlich im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe tatsächlich
nachgefragt werden. Die Flüchtlingssituation erschwert die Bedarfsplanung zusätzlich. Alle
Kommunen mit einem eigenen Jugendamt müssen demnach zunächst den Bedarf an Betreuungsplätzen ermitteln. In der Kindergartenbedarfsplanung müssen sie diesen Bedarf dokumentieren. Dann muss die Kommune ein bedarfsgerechtes Angebot schaffen.
In der Zeitreihe zeigt sich in Kerpen folgende Entwicklung:
U-3 Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Kindergartenjahr
Betreuungsplätze U-3 gesamt
2012/2013
283
2013/2014
462
2014/2015
498
2015/2016
496
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Tagesbetreuung für Kinder
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Kindergartenjahr
2012/2013
Einwohner U-3
Versorgungsquote U-3 in Prozent
Versorgungsquote U-3 nur Kindertageseinrichtungen in
Prozent
2013/2014
2014/2015
2015/2016
1.677
1.641
1.781
1.934
16,9
28,2
28,0
25,6
8,2
15,1
15,3
14,7
Quellen: Einwohnerdaten lt. IT.NRW nach Zensus; Betreuungsplätze lt. Kindergartenbedarfsplanung
In 2015/2016 sinkt die Versorgungsquote, weil die Zahl der unter 3-Jährigen stärker ansteigt als
die Zahl der Betreuungsplätze.
Versorgungsquote bei Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Prozent 2014
Kerpen
28,0
Minimum
25,7
Maximum
40,2
Mittelwert
32,9
1. Quartil
29,6
2. Quartil
(Median)
34,0
3. Quartil
Anzahl
Werte
35,4
28
Der U-3 Ausbau ist in Kerpen im Kindergartenjahr 2015/2016 noch nicht abgeschlossen und
wird aufgrund steigender Kinderzahlen zielgerichtet weiter betrieben.
Ursächlich für die unterdurchschnittliche Versorgungsquote sind die Nachfragesituation und die
Sozialstruktur der Stadt Kerpen. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen ist in den einzelnen
Stadtteilen recht unterschiedlich. Nach weiteren Erkenntnissen wird die wohnsitznahe Betreuung in Kerpen favorisiert.
Zur Berechnung der Versorgungsquote legt die Stadt Kerpen die Anzahl der Kinder im Alter von
0 bis unter sechs Jahren aus dem Einwohnermeldeprogramm zugrunde und stellt dieser Anzahl
die vorhandenen Betreuungsplätze gegenüber. Unterschiede ergeben sich auch durch die Berücksichtigung des hereinwachsenden Jahrgangs. Die von der Stadt berechnete durchschnittliche U-3-Versorgungsquote beträgt im Kindergartenjahr 2015/2016 rund 35 Prozent. Die Zielquoten liegen stadtteilbezogen auch höher zwischen 45 und 60 Prozent.
Elternbeitragsquote
Ein weiterer wichtiger Bestandteil zur Reduzierung des Fehlbetrages der Kindertagesbetreuung
sind die Elternbeiträge. Elternbeiträge sind die Erträge aus den Elternbeiträgen zuzüglich der
Zuweisungen des Landes NRW zum Ausgleich für die gesetzliche Beitragsbefreiung im dritten
4
Kindergartenjahr .
Die Elternbeitragsquote bildet das prozentuale Verhältnis der ertragswirksamen Elternbeiträge
zu den ordentlichen Aufwendungen für die Kindertageseinrichtungen ab. Sie ist damit nicht
4
Ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 besteht landesweit für das Kindergartenjahr vor der Einschulung eine gesetzliche Beitragsbefreiung (vgl. § 23 Abs. 3 KiBiz). Der hierfür vom Land den Jugendämtern erstattete Einnahmeausfall ist als Elternbeitrag zu berücksichtigen.
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Stadt Kerpen
Tagesbetreuung für Kinder
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unmittelbar vergleichbar mit dem im Gesamtfinanzierungsmodell des Landes vorgesehenen
fiktiven Elternbeitrag von 19 Prozent.
Die Stadt Kerpen erreicht nach eigenen Berechnungen eine Elternbeitragsquote von fast 19
Prozent bezogen auf die Betriebskosten.
Die Erhebung von Elternbeiträgen regelt die Stadt Kerpen in zwei Satzungen getrennt für Kitas
und Kindertagespflege.
Ermittlung der Elternbeitragsquote (nur Kindertageseinrichtungen)
2012
2013
2014
2015
Elternbeiträge* in Euro
1.947.590
2.168.747
2.294.890
2.298.061
davon „echte Elternbeiträge“
(Beiträge , die von den Eltern gezahlt werden)
1.382.170
1.526.438
1.736.890
1.797.241
565.420
642.309
558.000
500.820
13.260.907
14.810.778
16.143.750
17.137.413
14,7
14,6
14,2
13,4
davon Zuschuss des Landes für Befreiung 3.
Kindergartenjahr
ordentliche Aufwendungen in Euro
Elternbeitragsquote in Prozent
* Elternbeiträge ab 2011 einschließlich Ausgleichszahlung für die Beitragsbefreiung des dritten Kindergartenjahres
Im KiBiz ist nicht ausdrücklich der von den Eltern zu leistende Finanzierungsanteil geregelt. Bei
der Abrechnung des Landes mit den Jugendämtern wird allerdings von einem 19-prozentigen
Anteil der Elternbeiträge ausgegangen. In der Praxis bewegt sich das Elternbeitragsaufkommen
in der Regel auf einem niedrigeren Niveau, insbesondere in Kommunen mit ungünstiger Sozialstruktur. Die Rahmenbedingungen in der Stadt Kerpen spiegeln sich in der Beitragsquote wider.
Anteil der Elternbeiträge an den Aufwendungen der Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbeitragsquote) in Prozent 2014
Kerpen
14,2
Minimum
8,5
Maximum
17,1
Mittelwert
13,2
1. Quartil
12,0
2. Quartil
(Median)
13,5
3. Quartil
14,4
Anzahl
Werte
28
Es gibt keine einheitliche Elternbeitragssatzung im Kreisgebiet. Die Satzungsregelungen der
Stadt Kerpen umfassen die Bereiche: Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Die
Elternbeitragssatzung wurde zuletzt durch Ratsbeschluss zum 01.08.2013 geändert. Sie enthält
Regelungen zu Beitragsstufen, Geschwisterkindern etc.
Die Elternbeitragsquote liegt in der Stadt Kerpen unterhalb des 3. Quartils. Dass annähernd 75
Prozent der Vergleichskommunen eine geringere Quote erreichen, zeigt aber die insgesamt
belastende Situation in diesem Segment auf.
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Stadt Kerpen
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Einfluss hat auch die personelle Situation in der Sachbearbeitung. Die Anzahl der Elternbei5
tragsfälle je Vollzeit-Stelle erreicht in Kerpen 1.024 Fälle im Jahr 2014, der Median beträgt
1.187 Fälle je Vollzeit-Stelle. Wichtig ist, eine jährliche Überprüfung der Elterneinkommen vorzunehmen. Dies wird in der Stadt Kerpen angestrebt aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle
aber nicht durchgängig praktiziert.
Die Kommunen besitzen im Rahmen ihrer Satzungshoheit einen Gestaltungsspielraum, der
landesweit zu unterschiedlichen Regelungen geführt hat. Die Grenzen werden durch § 23 KiBiz
konkretisiert, wonach die Beitragssatzungen eine soziale Staffelung vorzusehen haben. Die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeiten sind dabei zu berücksichtigen. Auf dieser Basis können die Kommunen die Einkommensgrenzen/-stufen und die
Beitragsstaffelungen individuell festlegen.
Die GPA NRW hat die Elternbeitragssatzung der Stadt Kerpen analysiert. Einen Optimierungsansatz, um Erträge zu erhöhen, bietet die Ausgestaltung der Elternbeitragstabelle. Die Elternbeitragssatzung beinhaltet eine Differenzierung nach 25-, 35- und 45- Betreuungsstunden für
Kinder im Alter von null bis unter drei Jahren und für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr.
Damit wird dem höheren Aufwand für U-3 Kinder Rechnung getragen.
Ab einer Einkommenshöhe von 12.272 Euro setzt die Beitragspflicht ein. Nach der Einkommensstaffelung werden höhere Einkommensgruppen stärker belastet. Es besteht bis 73.000
Euro eine Staffelung in 12.271 Euro-Stufen. Höhere Einkommensstufen über 100.000 Euro
bzw. Elternbeiträge über 550 Euro monatlich sind aktuell in Kerpen nicht vorgesehen.
Die GPA NRW hat Vergleichsberechnungen für ein einjähriges bzw. ein vierjähriges Kind
durchgeführt. Dabei werden Beiträge für verschiedene Einkommenshöhen und Betreuungsstunden ermittelt. Die Werte für Kerpen bewegen sich beim einjährigen Kind und bei einem
vierjährigen Kind und 25 bzw. 35 oder 45 Wochenstunden durchgängig über dem Mittelwert, bei
höheren Einkommensklassen eher unter dem Mittelwert. Das Jugendamt hat eine detaillierte
Auswertung erhalten.
Dies führt über alles gesehen zu folgendem Bild.
Elternbeiträge je Platz 2014
Kerpen
1.039
Minimum
708
Maximum
1.384
Mittelwert
1.050
1. Quartil
974
2. Quartil
(Median)
1.049
3. Quartil
1.137
Anzahl
Werte
28
Die durchschnittliche Positionierung ist nicht zufrieden stellend. In der Zeitreihe ist der Wert für
2014 sogar der höchste.
5
Im interkommunalen Vergleich ergibt sich eine starke Bandbreite der Kennzahlenwerte, sodass der Median eine realistische Bezugsgröße darstellt.
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Stadt Kerpen
Tagesbetreuung für Kinder
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Elternbeiträge je Platz in Euro
2012
Elternbeitrag je Platz in Euro
2013
934
2014
988
2015
1.039
1.007
Hier sollte gegengesteuert werden. Die Werte der Vergleichskommunen sind im Mittelwert
ebenfalls nicht auskömmlich. Die im interkommunalen Vergleich zu niedrigen Elternbeitragsquoten der anderen Städte bestätigen dies.
Es besteht hier ein Spannungsfeld zwischen der Bemessung der Einkommensstufen und Beitragsstaffeln in Abhängigkeit vom individuellen Deckungsbedarf in der Kommune einerseits und
den örtlichen Einkommensverhältnissen andererseits. Ein Faktor ist auch die Kaufkraft der Bevölkerung. Hier ist Kerpen strukturell im Vorteil.
Für Geschwisterkinder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege wird in
Kerpen kein Beitrag erhoben. Durch diese Regelung sollen Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden.
Es gibt grundsätzlich eine Steuerungsfunktion über den Elternbeitrag, die die Auswahl der Betreuungszeiten begrenzt. Durch den geringen Beitragsunterschied in den Einkommensstufen
haben die Eltern wenig Motivation, eine möglicherweise ausreichende geringere Betreuungszeit
beim Jugendamt einzufordern.
Bei der Elternbeitragssatzung der Stadt Kerpen besteht noch Spielraum, das Elternbeitragsaufkommen zu erhöhen.
Feststellung
Die Elternbeitragsquote ist trotz steigendem Elternbeitragsaufkommen stetig gesunken. Dies
ist auf den stärkeren Anstieg der ordentlichen Aufwendungen zurückzuführen. Dadurch wird
der Haushalt in zunehmendem Maße belastet.
Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte die Entwicklung der Elternbeitragsquote fortschreiben und die Beiträge in den oberen Stufen erhöhen. Aufgrund der negativen Zeitreihe sollte sie ihre Elternbeitragssatzung überarbeiten, um die Ertragssituation zu verbessern und den Fehlbetrag
mittelfristig zu senken.
Hierzu sollte die höchste Einkommensstufe zur Verbesserung der Ertragssituation deutlich (z.
B. auf 125.000 Euro oder höher) angehoben und die Elternbeiträge entsprechend weiterführend
gestaffelt werden. Höhere Einkommensstufen sind nach § 23 KiBiz stärker zu belasten.
Plätze in kommunaler Trägerschaft
Der Anteil der Plätze in kommunalen Kindertageseinrichtungen beeinflusst den Fehlbetrag für
die Tagesbetreuung für Kinder. Das Land NRW gewährt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe für kommunale Plätze im Vergleich zu den Plätzen in Tageseinrichtungen freier Träger einen
6
geringeren Zuschuss. Ferner ist bei kommunaler Trägerschaft der höchste Trägeranteil aufzu-
6
vgl. §§ 20, 21 KiBiz
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Stadt Kerpen
Tagesbetreuung für Kinder
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7
bringen. Die angesetzten Kindpauschalen entsprechen zudem nicht den tatsächlichen Aufwendungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung aller Gebäude-, Sach-, und Personalkosten.
In Kerpen gibt es 34 Kindertageseinrichtungen: 15 Einrichtungen befinden sich in kommunaler
Trägerschaft. 19 Kindertageseinrichtungen werden von freien Trägern betrieben: elf von den
Kirchen, sieben von Wohlfahrtsverbänden und eine Einrichtung durch eine Elterninitiative
(Stand: 2015).
Die folgende Tabelle verdeutlicht die Differenzierung des Angebotes nach Trägern:
Angebot in Kindertageseinrichtungen
2011/2012
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
Plätze gesamt
2.065
2.086
2.195
2.209
2.283
Plätze in kommunaler Trägerschaft
1.252
1.115
1.152
1.154
1.134
Anteil Plätze in kommunaler Trägerschaft in Prozent
60,6
53,5
52,5
52,2
49,7
Plätze in freier Trägerschaft
813
971
1.043
1.055
1.149
Anteil Plätze in freier Trägerschaft in Prozent
39,4
46,5
47,5
47,8
50,3
Die Gewichte haben sich in der Zeitreihe deutlich verschoben. Zwischenzeitlich stellen in Kerpen die freien Träger das überwiegende Platzangebot. Interkommunal verglichen positioniert
sich Kerpen beim Anteil der KiTa-Plätze bei kommunalen Trägern wie folgt:
Anteil KiTa-Plätze bei kommunalen Trägern an den Gesamtplätzen in Prozent 2014
Kerpen
Minimum
52,2
0,0
Maximum
68,3
Mittelwert
26,9
1. Quartil
12,3
2. Quartil
(Median)
26,7
3. Quartil
Anzahl
Werte
39,2
28
Der Anteil an Plätzen bei kommunalen Trägern ist in Kerpen im Kindergartenjahr 2014/2015
immer noch weit überdurchschnittlich.
Hinweis: vier Vergleichsstädte haben keine KiTa-Plätze in kommunaler Trägerschaft.
Feststellung
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der hohe Anteil an Plätzen in kommunaler Trägerschaft den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder im Vergleich zu anderen Städten
belastet.
Einen Anteil der Plätze in kommunaler Trägerschaft vorzuhalten, bietet den Städten aber auch
gute Steuerungsmöglichkeiten. Sie können beispielsweise stärkeren Einfluss auf die Gewäh-
7
vgl. § 20 Abs. 1 KiBiz
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Tagesbetreuung für Kinder
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rung von freiwilligen Zuschüssen, Platzvergabe und die Belegung der Betreuungszeiten nehmen.
Anteile der Kindpauschalen nach Betreuungszeiten
Das KiBiz fördert die Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Kindpauschalen. Deren Höhe richtet sich nach den in der Anlage zu § 19 KiBiz festgelegten Gruppen8
formen und Betreuungszeiten. Die Höhe der Kindpauschalen beträgt je nach Wochenbetreuungsstunden und Alter der Kinder zwischen rund 3.500 Euro und 16.600 Euro jährlich.
Welche Betreuungszeiten/Wochenbetreuungsstunden die Eltern buchen, prägt die Kostenstruktur wesentlich. Insbesondere der Anteil der Kindpauschalen für die 45-WochenstundenBetreuung beeinflusst aufgrund der Höchstsätze bei den Kindpauschalen deutlich das Finanzergebnis. Der 45-Wochenstunden-Betreuung kommt daher im Rahmen der Bedarfsermittlung
und Angebotsplanung eine besondere Steuerungsrelevanz zu.
Die GPA NRW hat die zum 15.03. jeden Jahres dem Landesjugendamt durch das Jugendamt
auf der Basis der örtlichen Jugendhilfeplanung gemeldeten Kindpauschalen ermittelt (Quelle:
KiBiz web, d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG). Entsprechende Auswertungen hat das Jugendamt
erhalten.
Die Entwicklung der Kindpauschalen nach Betreuungszeiten zeigt ab dem Kindergartenjahr
2012/2013 eine Verlagerung zur 45-Wochenstunden-Betreuung.
Nachfolgende Grafik zeigt die Verteilung der Betreuungszeiten in Kerpen innerhalb der jeweiligen Trägergruppe 2015/2016:
Zwischen den Trägern ist bei den Betreuungszeiten in der Regel ein unterschiedliches Buchungsverhalten festzustellen. Der Anteil für die 45-Stunden-Betreuung ist vielfach bei den
freien Trägern auffällig hoch. Teilweise ist zu beobachten, dass die Anzahl der 45-StundenBetreuungen im dritten (beitragsfreien) Kindergartenjahr zunimmt. Dieser Trend ist in Kerpen
8
§ 19 KiBiz in Verbindung mit der Anlage zu § 19 KiBiz
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nicht festzustellen. Bezogen auf den Fehlbetrag ist der hohe Anteil bei 25- und 35Wochenstunden positiv zu bewerten.
Anteile der Kindpauschalen nach Betreuungszeiten in Prozent 2015/2016
Betreuungsumfang
Kerpen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
25 Stunden/Woche
14,6
0,8
24,4
7,7
2,5
6,6
11,9
35
35 Stunden/Woche
50,4
23,9
68,5
46,4
39,7
43,0
53,6
35
45 Stunden/Woche
35,0
27,1
71,5
45,9
37,9
44,9
53,8
35
Die Verteilung ist im interkommunalen Vergleich positiv zu bewerten.
Die GPA NRW stellt ergänzend die Anteile der Kindpauschalen nach Betreuungszeiten für das
Kindergartenjahr 2016/2017 dar:
Anteile der Kindpauschalen nach Betreuungszeiten in Prozent 2016/2017
Betreuungsumfang
Kerpen
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
25 Stunden/Woche
13,1
0,5
21,3
7,3
2,4
6,0
11,4
35
35 Stunden/Woche
48,8
24,1
68,1
46,0
39,5
44,2
54,1
35
45 Stunden/Woche
38,1
27,4
72,9
46,6
38,3
45,2
53,4
35
Es ist eine moderate Verschiebung der Nachfrage von der 25- und 35-WochenstundenBetreuung hin zur 45-Wochenstunden-Betreuung festzustellen. Im interkommunalen Vergleich
ist die Verteilung immer noch positiv. Einer weiteren Verschiebung sollte gegengesteuert werden.
Die Aufteilung der Stundenkontingente nach Einrichtungsarten ist durch die GPA NRW differenziert ausgewertet und im interkommunalen Vergleich dargestellt worden. Die Auswertungen
stehen dem Jugendamt zur Verfügung.
Feststellung
Die Stadt Kerpen steuert aktiv die Betreuungszeiten. Im Kindergartenjahr 2016/ 2017 steigt
der Anteil der 45-Stundenbetreuung moderat an. Der überdurchschnittliche Anteil der Kindpauschalen für 25 und 35 Betreuungsstunden und der geringe Anteil für 45 Betreuungsstunden wirken sich saldiert begünstigend auf den Fehlbetrag aus.
Empfehlung
Die Zahl der 45-Stunden-Betreuungsplätze sollte nicht weiter erhöht werden. Die Stadt sollte
ihre bisherige Linie fortführen.
Freiwillige Zuschüsse an freie Träger
Das Subsidiaritätsprinzip aus § 4 Abs. 2 SGB VIII garantiert eine möglichst vielfältige Trägerstruktur. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe soll demnach erst tätig werden, wenn die
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freien Träger den Bedarf an Betreuungsplätzen nicht bereitstellen können. In der Praxis stellen
9
in NRW überwiegend freie Träger der Jugendhilfe Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Der öffentliche und die freien Träger müssen zusammenwirken. Nur so
können sie die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht bereitstellen und
den Rechtsanspruch erfüllen.
Viele Städte gewähren neben den gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen nach dem KiBiz
zusätzlich freiwillige Zuschüsse zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Diese zahlen sie
aus kommunalen Haushaltsmitteln an freie Träger. Den Ressourceneinsatz hierfür bildet die
Kennzahl freiwilliger Zuschuss je Kindergartenplatz in freier Trägerschaft ab.
Freiwillige Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen
2012
Zuschüsse für Betriebskostenvorauszahlungen gem. § 20
KiBiz für Kindertageseinrichtungen freier Träger
2013
2014
2015
5.239.928
6.413.179
6.257.670
6.351.535
232.910
285.677
316.834
362.550
Anteil der freiwilligen Zuschüsse im Verhältnis zu den
Betriebskostenzuschüssen gem. § 20 Abs. 1 KiBiz an
freie Träger in Prozent
4,4
4,5
5,1
5,7
Plätze in freier Trägerschaft
971
1.043
1.055
1.149
Freiwillige Zuschüsse je Platz in freier Trägerschaft
in Euro
240
274
300
316
Freiwillige Zuschüsse zu den Betriebskosten an freie
Träger
Die Zuschüsse je Platz steigen im Eckjahresvergleich um rund 32 Prozent.
Im interkommunalen Vergleich 2014 zeigt sich folgendes Bild:
Freiwilliger Zuschuss je Betreuungsplatz in Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger in 2014
Kerpen
300
Minimum
152
Maximum
760
Mittelwert
368
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
281
343
3. Quartil
457
Anzahl
Werte
28
Die Zuschüsse werden im Haushalt der Stadt Kerpen nicht transparent dargestellt, sondern sind
in den Gesamtsummen enthalten. Historisch bedingt übernimmt die Stadt aufgrund politischer
Beschlüsse für die finanzschwachen freien Träger teilweise Trägeranteile.
Feststellung
Der Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder wird durch den freiwilligen Zuschuss je Platz
im Vergleichsjahr nicht überdurchschnittlich belastet. Allerdings zeigen die Zuschüsse in der
Zeitreihe eine deutlich steigende Tendenz.
9
konfessionelle Träger/Kirchen, andere freie Träger, Elterninitiativen i.S. von § 20 Abs. 3 KiBiz
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Empfehlung
Die Stadt Kerpen sollte bei zukünftigen Verhandlungen mit den freien Trägern darauf hinwirken, den Trägeranteil perspektivisch zu reduzieren. Zumindest sollten die Zuschüsse nicht
erhöht werden.
Kindertagespflege
Das Gesetz und die Rechtsprechung haben die Kindertagespflege mit der institutionellen Kin10
dertagesbetreuung gleichgestellt . Dadurch hat die Kindertagespflege als Betreuungsangebot
einen gleichrangigen Stellenwert erhalten. In der Praxis bietet die Kindertagespflege deutlich
flexiblere Betreuungszeiten an als die Kindertageseinrichtungen. Sie ist damit eine wichtige
alternative Betreuungsform insbesondere im Rahmen der U-3 Betreuung. Hier kann sie beachtlich dazu beitragen, den Rechtsanspruch zu gewährleisten.
Die Fachberatung und Akquise von Tagespflegepersonen sowie die Vermittlung von Plätzen in
der Kindertagespflege werden von der Stadt selbst gesteuert.
Der Anteil der Kindertagespflegeplätze an den Tagesbetreuungsplätzen insgesamt zeigt, in
welchem Umfang die Kindertagespflege das institutionelle Betreuungsangebot der Stadt Kerpen
ergänzt.
Plätze in der Kindertagespflege
2011
Plätze in Kindertagespflege*
Tagesbetreuungsplätze gesamt
Anteil Plätze in Kindertagespflege in Prozent
2012
2013
2014
2015
158
166
243
256
246
2.223
2.252
2.438
2.465
2.529
7,1
7,4
10,0
10,4
9,7
*Platzangebot lt. Kindergartenbedarfsplanung
Anteil der angebotenen Tagespflegeplätze an den Tagesbetreuungsplätzen gesamt 2014
Kerpen
10,4
Minimum
3,8
Maximum
Mittelwert
11,8
7,6
1. Quartil
6,2
2. Quartil
(Median)
7,3
3. Quartil
9,2
Anzahl
Werte
28
Der Anteil der angebotenen Tagespflegeplätze liegt in Kerpen nachfragebedingt über dem
Durchschnitt. Das Jugendamt wirbt aktiv geeignete Tagespflegepersonen. Die Kindertagespflege wird in der Regel bei Betreuungsbedarf zu Randzeiten nachgefragt.
Feststellung
Der Anteil der Plätze in der Kindertagespflege für die U-3 Betreuung ist ansteigend. Die Kindertagespflege wird aktiv als alternative Betreuungsform genutzt.
10
§ 24 Abs. 2 SGB VIII, sh. auch Urteil OVG NRW 12 B 793/13
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Tagesbetreuung für Kinder
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Gesamtbetrachtung Tagesbetreuung für Kinder
Nachfolgend stellt die GPA NRW die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen aus den zuvor betrachteten Bereichen zusammenfassend dar:
• Der Fehlbetrag in der Tagesbetreuung für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren ist im Betrachtungszeitraum um 14 Prozent gestiegen. Er liegt 2014 beim Mittelwert.
• Einfluss hat die geringe Versorgungsquote und die vergleichsweise geringe Nachfrage
nach Kindertagesbetreuung. Die Stadt Kerpen hat ihr Platzangebot hieran ausgerichtet.
Steigende Kinderzahlen haben die Versorgungsquote beeinflusst. Ein weiterer Ausbau ist
erforderlich.
• Der Fehlbetrag in der Tagesbetreuung für Kinder in der Kindertageseinrichtung je Platz
ist durchschnittlich ausgeprägt.
• Bei der 25- und 35-Wochenstunden-Betreuung ist der Anteil überdurchschnittlich. Dies ist
positiv zu sehen, weil diese Kontingente den Fehlbetrag weniger stark belasten. Der Anteil der 45-Wochenstunden-Betreuung ist unterdurchschnittlich. Durch diese Verteilung
wird der Fehlbetrag entlastet. Um weitere Belastungen zu vermeiden, sollte die Zahl der
45-Stunden-Betreuungsplätze nicht erhöht werden.
• Im interkommunalen Vergleich 2014 ergibt sich eine noch überdurchschnittliche Elternbeitragsquote. Diese Quote sollte auch künftig wieder erreicht werden. Dazu sollte die
Stadt Kerpen ihre Elternbeitragssatzung überarbeiten (Beitragsstaffelung, Höchstbeträge), um den Fehlbetrag zu senken. Höhere Einkommensgruppen sollten stärker belastet
werden.
• Die derzeitige Beitragssatzung bietet aus Sicht der GPA NRW Möglichkeiten, um die Elternbeiträge zu erhöhen und so den Fehlbetrag je Platz zu senken.
• Die Tagesbetreuung wird aktuell knapp überwiegend von freien Trägern durchgeführt.
Der kommunale Anteil ist reduziert worden, aber immer noch überdurchschnittlich. Einigen Trägern werden freiwillige Zuschüsse gewährt. Diese sind im interkommunalen Vergleich noch unterdurchschnittlich. Die Stadt sollte darauf hinwirken, dass sich alle freien
Träger der Kindertageseinrichtungen mit einem Trägeranteil an den Aufwendungen für
die Tagesbetreuung beteiligen. So sieht es das KiBiz vor und so handhaben es auch andere Kommunen.
• Die Stadt Kerpen nutzt die Kindertagespflege als flexibles Betreuungsangebot, das auch
in überdurchschnittlichem Umfang angenommen wird.
• Die Steuerung muss aus Sicht der GPA NRW durch Bündelung der Finanzdaten im Jugendamt sowie die Bildung und Fortschreibung von Kennzahlen verbessert werden.
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KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Tagesbetreuung für Kinder der Stadt Kerpen mit dem Index 3.
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