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Beschlussvorlage (Dritte Grundschule im Stadtteil Sindorf hier: Sachstandsbericht/möglicher Zeitplan/weiteres Vorgehen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
12.04.18, 12:26
Aktualisiert
12.04.18, 12:26
Beschlussvorlage (Dritte Grundschule im Stadtteil Sindorf
hier: Sachstandsbericht/möglicher Zeitplan/weiteres Vorgehen) Beschlussvorlage (Dritte Grundschule im Stadtteil Sindorf
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: Dez. II / Erster Beigeordneter Bearbeitung: Christian Canzler TOP Drs.-Nr.: 191.18 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 27.03.2018 Bemerkungen 18.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Dritte Grundschule im Stadtteil Sindorf hier: Sachstandsbericht/möglicher Zeitplan/weiteres Vorgehen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: 1. 2. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die (schulrechtliche) Errichtung weiter voran zu treiben und hierüber zu berichten. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Maus gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez.Cornely Begründung: Bei einer weiteren Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Köln wurde das weitere Vorgehen besprochen, insbesondere auch die notwendige anlassbezogene Schulentwicklungsplanung. Wichtig und unabdingbar aus Sicht der Bezirksregierung ist eine Darstellung der prognostizierten Schülerzahlen über den rechtlich vorgeschriebenen Fünfjahres-Zeitraum. Hierzu dürfe der bereits erarbeitete Schulentwicklungsplan (SEP) eben um diese fünf Jahre ab Errichtung der Schule fortgeschrieben werden. Beim Planungsbüro biregio wird kurzfristig Kapazität und ein Angebot abgefragt. Zum weiteren, zweistufigen Errichtungsverfahren wird ggf. im Rahmen der Sitzung mündlich berichtet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die Vorlage 633.17 (öffentlich) verwiesen. . Beschlussvorlage 191.18 Seite 2