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Beschlussvorlage (Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Detmold sowie für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold für die Geschäftsjahre 2019 - 2023)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
147 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
13.04.18, 11:16
Aktualisiert
13.04.18, 11:16
Beschlussvorlage (Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Detmold sowie für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold für die Geschäftsjahre 2019 - 2023) Beschlussvorlage (Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Detmold sowie für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold für die Geschäftsjahre 2019 - 2023)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache zur Sitzung des Rates 37/2018 Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-402 Datum: 13. April 2018 Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Detmold sowie für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 Beratungsfolge Rat Termin Bemerkungen 26.04.2018 Sachdarstellung: Die Gemeinden haben gem. §§ 36, 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) alle fünf Jahre für die Schöffinnen und Schöffen eine Vorschlagsliste aufzustellen. In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie der Präsident des Landgerichts Detmold bestimmt hat. Für Leopoldshöhe wurde die Zahl wie folgt festgelegt: Schöffen/innen für die Schöffengerichte: 2 Schöffen/innen für die Strafkammern: 2 Aufgrund der Presseveröffentlichungen sind zahlreiche Bewerbungen eingegangen, so dass der Entwurf der Vorschlagsliste 30 Namen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern enthält. Zur Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (§§ 36, 77 GVG). Eine Prüfung der Ausschlussgründe durch die Verwaltung ist erfolgt. Die Bewerber/innen haben im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Vorschlagsformulars versichert, dass - sie in den letzten 10 Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als sechs Monaten bestraft wurden, - gegen sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zu der Bekleidung öffentlicher Ehrenämter erkannt werden kann, - sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, - sie nie hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren, - sie sich nicht in der Insolvenz befinden und auch keine Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) über ihr Vermögen abgegeben haben, - sie sich den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtätigen Hauptverhandlung in Strafsachen gesundheitlich gewachsen fühlen. Die Verwaltungsvorschriften zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt (Schöffenwahl-AV), AV d. JM (3221 - I. 2) und RdErl. d. MGFFI (313 - 6153) vom 4. März 2009 - JMBl. NRW S. 70 - in der Fassung vom 6. April 2018 sind zur Kenntnisnahme beigefügt. -2- Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 zuzustimmen. Schemmel