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Beschlussvorlage (Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
131 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
13.04.18, 11:16
Aktualisiert
13.04.18, 11:16
Beschlussvorlage (Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache zur Sitzung des Rates 38/2018 Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-402 Datum: 13. April 2018 Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 Beratungsfolge Rat Termin Bemerkungen 26.04.2018 Sachdarstellung: Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) werden die Jugendschöffen/innen auf Vorschlag des für die Gemeinde Leopoldshöhe zuständigen Jugendhilfeausschusses und für die Dauer von fünf Geschäftsjahren gewählt. Die Wahl erfolgt durch den in § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorgesehenen SchöffenWahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht. Der Jugendhilfeausschuss muss ebenso viele Frauen wie Männer und mindestens die doppelte Anzahl von Personen vorschlagen, die als Jugendschöffen/innen und als Jugendhilfsschöffen/innen benötigt werden. Für die Gemeinde Leopoldshöhe sind für das Jugendschöffengericht Lemgo und für die Jugendkammern des Landgerichts Detmold für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 vier Hauptschöffen (bereits doppelte Anzahl) zu benennen. Da die Jugendschöffen/innen dem Gericht vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Lippe vorzuschlagen sind, ist keine formelle Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Dennoch wurde in der Vergangenheit die entsprechende Liste dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Vorschläge im Zusammenhang mit der Wahl der Jugendschöffen/innen zustimmend zur Kenntnis. Schemmel