Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
131 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
13.04.18, 11:16
Aktualisiert
13.04.18, 11:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
zur Sitzung
des Rates
38/2018
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt: Frau Patruck
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208/991-402
Datum:
13. April 2018
Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023
Beratungsfolge
Rat
Termin
Bemerkungen
26.04.2018
Sachdarstellung:
Gemäß § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) werden die Jugendschöffen/innen auf Vorschlag des für die
Gemeinde Leopoldshöhe zuständigen Jugendhilfeausschusses und für die Dauer von fünf Geschäftsjahren
gewählt. Die Wahl erfolgt durch den in § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vorgesehenen SchöffenWahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht.
Der Jugendhilfeausschuss muss ebenso viele Frauen wie Männer und mindestens die doppelte Anzahl von
Personen vorschlagen, die als Jugendschöffen/innen und als Jugendhilfsschöffen/innen benötigt werden.
Für die Gemeinde Leopoldshöhe sind für das Jugendschöffengericht Lemgo und für die Jugendkammern des
Landgerichts Detmold für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 vier Hauptschöffen (bereits doppelte Anzahl) zu
benennen.
Da die Jugendschöffen/innen dem Gericht vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Lippe vorzuschlagen sind,
ist keine formelle Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Dennoch wurde in der Vergangenheit die
entsprechende Liste dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Vorschläge im Zusammenhang mit der Wahl der Jugendschöffen/innen zustimmend zur
Kenntnis.
Schemmel