Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Erstellt
13.04.18, 12:54
Aktualisiert
13.04.18, 12:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Seite 1/3
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelfluggelände“
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB bzw. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 08.01.2018
Lfd.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der Anregungen
T1
Kreis-Sportbund
Düren e. V.
06.11.2017
Der Kreis-Sportbund verweist auf
den Erörterungstermin am
14.11.2017 bei der Kreisverwaltung Düren bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten des Luftsportvereins Düren-Hürtgenwald
und bittet deshalb darum, das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes zurückzustellen.
T9
Landesbetrieb
Straßenbau
NordrheinWestfalen
21.11.2017
T 14
Bezirksregierung
Düsseldorf
12.12.2017
T 17
BUND
14.12.2017
Stellungnahme
Die Stellungnahme ist vor der
öffentlichen Auslegung eingegangen.
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am
13.07.2017 die Aufstellung des
Bebauungsplanes sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.
Die Gemeinde Hürtgenwald unterstreicht mit der textlichen Konkretisierung des Planzeichens
„Segelfluggelände“ ihre Planungsabsicht, an der genehmigten Nutzung des Segelflugplatzes
festzuhalten, eine Erweiterung
auf motorbetriebene Luftfahrzeuge aber auszuschließen.
Der Landesbetrieb Straßenbau
Die Bebauungsplanänderung
NRW weist auf die Einhaltung der übernimmt die Regelungen der
Verkehrssicherheit auf der Lanerteilten luftrechtlichen Genehmidesstraße L11 hinsichtlich Fluggung. An der genehmigten Nuthöhe, Durchrutschen beim Lanzung des Segelfluggeländes ändeanflug usw. hin.
dert sich durch die Bebauungsplanänderung nichts. Insoweit
sind keine zusätzlichen Verkehrssicherheitsmaßnahmen erforderlich.
Die Bezirksregierung Düsseldorf Die 4. Bebauungsplanänderung
weist auf das Fachplanungsprivi- steht nicht im Widerspruch zur
leg gem. § 38 BauGB hin.
vorhandenen luftrechtlichen GeDie Änderung der Nutzung und
nehmigung und beachtet insoweit
des Betriebs des Segelfluggelän- das Fachplanungsprivileg gem.
des muss im Rahmen einer luft§ 38 BauGB.
rechtlichen Genehmigung erfolDie Gemeinde Hürtgenwald ungen.
terstreicht mit der textlichen KonDie Bezirksregierung Düsseldorf kretisierung des Planzeichens
bittet darum, die Erforderlichkeit
„Segelfluggelände“ ihre Plader Planänderung zu überdennungsabsicht, an der genehmigken.
ten Nutzung des Segelflugplatzes
festzuhalten, eine Erweiterung
auf motorbetriebene Luftfahrzeuge aber auszuschließen. Diese
Position wird die Gemeinde Hürtgenwald auch im Rahmen der
Beteiligung eines luftrechtlichen
Genehmigungsverfahrens (Erweiterungsantrag) vertreten.
Der BUND begrüßt das Ziel, die
Nutzung des Segelfluggeländes
durch motorbetriebene Flugzeuge auszuschließen, um eine
möglichst geringe Immissionsbelastung der Wohnbevölkerung
und von Erholungssuchenden im
Umfeld des Segelfluggeländes auch zum Schutz gefährdeter Arten und der umliegenden Naturschutz- und FFH-Gebiete - sicherzustellen.
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
der Anregung nicht
zu folgen.
Der Rat beschließt,
die Hinweise zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Rat beschließt,
der Anregung nicht
zu folgen.
Der Rat beschließt,
die Hinweise zur
Kenntnis zu nehmen.
Seite 2/3
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelfluggelände“
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB bzw. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 08.01.2018
Lfd.
Nr.
Eingabensteller
Datum
B1
Luftsportverein
DürenHürtgenwald
e. V.
06.12.2017
Wesentliche Inhalte der Anregungen
Der Luftsportverein DürenHürtgenwald e. V. (LSV) strebt
eine Erweiterung der Betriebsgenehmigung an, durch welche
selbststartende Motorsegler,
Luftsportgeräte sowie Luftfahrzeuge, die zum Schleppen von
Segelflugzeugen eingesetzt werden, zugelassen werden. Ein
entsprechender Antrag wurde bei
der zuständigen Bezirksregierung
Düsseldorf eingereicht.
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Mit mail vom 28.01.2017 an den
Bürgermeister der Gemeinde
Hürtgenwald teilte Dieter Wimberger, Vorsitzender des LSV,
mit, dass ein Antrag auf Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung nach mehrheitlichem Beschluss im Vorstand zunächst
nicht weiterverfolgt wird. Die 4.
Bebauungsplanänderung basiert
auf diesem Sachstand.
Der Rat beschließt,
die Hinweise zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Rat beschließt,
der Anregung, die
Bebauungsplanänderung zurückzuziehen, nicht zu
folgen.
Zu I.:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Zu III.:
Die 4. Bebauungsplanänderung
steht nicht im Widerspruch zur
vorhandenen luftrechtlichen Genehmigung und beachtet insoweit
das Fachplanungsprivileg gem.
§ 38 BauGB. Eine Berücksichtigung der Position der Gemeinde
Hürtgenwald, eine Erweiterung
auf motorbetriebene Luftfahrzeuge insbesondere mit Blick auf das
Immissionsschutzbedürfnis der
II. Inhalt des Bebauungsplans
Wohnbevölkerung und von Erholungssuchenden im Umfeld des
Segelfluggeländes auszuschlieIII. Fehlende Zuständigkeit der
ßen, ist im luftrechtlichen GeGemeinde Hürtgenwald
Der LSV ist der Auffassung, dass nehmigungsverfahren zu prüfen.
aufgrund der fehlenden ZustänZu IV.:
Die schalltechnische Beurteilung
digkeit der Gemeinde die beabder geplanten Erweiterung hat für
sichtigte Änderung des Bebaudie 4. Bebauungsplanänderung
ungsplans formal nicht zulässig
keine Relevanz.
ist.
Zu V.:
IV. Keine signifikante Erhöhung
Das Planerfordernis begründet
der Lärmbelastung
sich aus der Position der GeDas Schalltechnische Fluglärmmeinde Hürtgenwald, an der gegutachten vom 16.07.2015
nehmigten Nutzung des Segelkommt zu dem Ergebnis, dass
flugplatzes festzuhalten, eine Erdurch den beabsichtigten Flugbe- weiterung auf motorbetriebene
trieb nur eine geringfügige Erhö- Luftfahrzeuge aber auszuschliehung der vorhandenen Gesamtßen. Diese Position wird die Gebelastung eintritt.
meinde Hürtgenwald auch im
Rahmen der Beteiligung eines
V. Fazit
luftrechtlichen GenehmigungsverDer LSV geht davon aus, dass
fahrens (Erweiterungsantrag) verdie angestrebte Betriebserweite- treten. Weder die 4. Bebauungsrung genehmigungsfähig ist.
planänderung noch eine entspreDer LSV regt an, die geplante
chende Einwendung im GenehÄnderung des Bebauungsplans
migungsverfahren entfalten eine
zurückzuziehen und an einem
Bindungswirkung für eine Entrunden Tisch und gemeinsam mit scheidung durch die Bezirksreder Bezirksregierung Düsseldorf gierung Düsseldorf.
eine für alle Beteiligten akzeptable und von gegenseitiger RückDie Gemeinde beteiligt sich an
sichtnahme getragene Lösung zu Gesprächen zur einvernehmlifinden.
chen Einigung.
I. Ausgangslage
Der LSV weist darauf hin, dass
die Erweiterung der Betriebsgenehmigung von existentieller Bedeutung für den LSV sei.
Der LSV weist darauf hin, dass
mit der Erweiterung der Betriebsgenehmigung gleichwohl kein
Dauerbetrieb durch motorisierte
Flugzeuge zu befürchten ist, da
der Windenstart und der Einsatz
nicht motorisierter Segelflugzeuge kostengünstiger sind.
2
Seite 3/3
Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelfluggelände“
Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB bzw. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen
Stand: 08.01.2018
Lfd.
Nr.
Eingabensteller
Datum
Wesentliche Inhalte der Anregungen
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Düsseldorf), Schreiben vom 13.11.17
Westnetz GmbH – Regionalzentrum Westliches Rheinland, Schreiben vom 15.11.2017
Bezirksregierung Köln, Dez. 54 Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz, Schreiben vom 16.11.2017
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 16.11.2017
Bezirksregierung Köln – Landeskultur und Landentwicklung, Schreiben vom 17.11.2017
Amprion GmbH, Schreiben vom 17.11.2017
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 21.11.2017
Gemeinde Stolberg, Schreiben vom 23.11.2017
Unitymedia, Schreiben vom 28.11.2017
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen, Schreiben vom 28.11.2017
Regionetz GmbH, Schreiben vom 29.11.2017
Wasserverband Eifel-Rur, Schreiben vom 13.12.2017
Kreis Düren, Schreiben vom 13.12.2017
IHK, Schreiben vom 14.12.2017
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Bonn), Schreiben vom 23.11.17 und
21.12.17
3