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Beschlussvorlage (Anlage 1 zu Vorlage 35_2018)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Erstellt
13.04.18, 12:54
Aktualisiert
13.04.18, 12:54
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Seite 1/3 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelfluggelände“ Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB bzw. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 08.01.2018 Lfd. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen T1 Kreis-Sportbund Düren e. V. 06.11.2017 Der Kreis-Sportbund verweist auf den Erörterungstermin am 14.11.2017 bei der Kreisverwaltung Düren bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten des Luftsportvereins Düren-Hürtgenwald und bittet deshalb darum, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes zurückzustellen. T9 Landesbetrieb Straßenbau NordrheinWestfalen 21.11.2017 T 14 Bezirksregierung Düsseldorf 12.12.2017 T 17 BUND 14.12.2017 Stellungnahme Die Stellungnahme ist vor der öffentlichen Auslegung eingegangen. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Gemeinde Hürtgenwald unterstreicht mit der textlichen Konkretisierung des Planzeichens „Segelfluggelände“ ihre Planungsabsicht, an der genehmigten Nutzung des Segelflugplatzes festzuhalten, eine Erweiterung auf motorbetriebene Luftfahrzeuge aber auszuschließen. Der Landesbetrieb Straßenbau Die Bebauungsplanänderung NRW weist auf die Einhaltung der übernimmt die Regelungen der Verkehrssicherheit auf der Lanerteilten luftrechtlichen Genehmidesstraße L11 hinsichtlich Fluggung. An der genehmigten Nuthöhe, Durchrutschen beim Lanzung des Segelfluggeländes ändeanflug usw. hin. dert sich durch die Bebauungsplanänderung nichts. Insoweit sind keine zusätzlichen Verkehrssicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die Bezirksregierung Düsseldorf Die 4. Bebauungsplanänderung weist auf das Fachplanungsprivi- steht nicht im Widerspruch zur leg gem. § 38 BauGB hin. vorhandenen luftrechtlichen GeDie Änderung der Nutzung und nehmigung und beachtet insoweit des Betriebs des Segelfluggelän- das Fachplanungsprivileg gem. des muss im Rahmen einer luft§ 38 BauGB. rechtlichen Genehmigung erfolDie Gemeinde Hürtgenwald ungen. terstreicht mit der textlichen KonDie Bezirksregierung Düsseldorf kretisierung des Planzeichens bittet darum, die Erforderlichkeit „Segelfluggelände“ ihre Plader Planänderung zu überdennungsabsicht, an der genehmigken. ten Nutzung des Segelflugplatzes festzuhalten, eine Erweiterung auf motorbetriebene Luftfahrzeuge aber auszuschließen. Diese Position wird die Gemeinde Hürtgenwald auch im Rahmen der Beteiligung eines luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens (Erweiterungsantrag) vertreten. Der BUND begrüßt das Ziel, die Nutzung des Segelfluggeländes durch motorbetriebene Flugzeuge auszuschließen, um eine möglichst geringe Immissionsbelastung der Wohnbevölkerung und von Erholungssuchenden im Umfeld des Segelfluggeländes auch zum Schutz gefährdeter Arten und der umliegenden Naturschutz- und FFH-Gebiete - sicherzustellen. Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Rat beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat beschließt, der Anregung nicht zu folgen. Der Rat beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Seite 2/3 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelfluggelände“ Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB bzw. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 08.01.2018 Lfd. Nr. Eingabensteller Datum B1 Luftsportverein DürenHürtgenwald e. V. 06.12.2017 Wesentliche Inhalte der Anregungen Der Luftsportverein DürenHürtgenwald e. V. (LSV) strebt eine Erweiterung der Betriebsgenehmigung an, durch welche selbststartende Motorsegler, Luftsportgeräte sowie Luftfahrzeuge, die zum Schleppen von Segelflugzeugen eingesetzt werden, zugelassen werden. Ein entsprechender Antrag wurde bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Stellungnahme Beschlussvorschlag Mit mail vom 28.01.2017 an den Bürgermeister der Gemeinde Hürtgenwald teilte Dieter Wimberger, Vorsitzender des LSV, mit, dass ein Antrag auf Erweiterung der luftrechtlichen Genehmigung nach mehrheitlichem Beschluss im Vorstand zunächst nicht weiterverfolgt wird. Die 4. Bebauungsplanänderung basiert auf diesem Sachstand. Der Rat beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat beschließt, der Anregung, die Bebauungsplanänderung zurückzuziehen, nicht zu folgen. Zu I.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zu III.: Die 4. Bebauungsplanänderung steht nicht im Widerspruch zur vorhandenen luftrechtlichen Genehmigung und beachtet insoweit das Fachplanungsprivileg gem. § 38 BauGB. Eine Berücksichtigung der Position der Gemeinde Hürtgenwald, eine Erweiterung auf motorbetriebene Luftfahrzeuge insbesondere mit Blick auf das Immissionsschutzbedürfnis der II. Inhalt des Bebauungsplans Wohnbevölkerung und von Erholungssuchenden im Umfeld des Segelfluggeländes auszuschlieIII. Fehlende Zuständigkeit der ßen, ist im luftrechtlichen GeGemeinde Hürtgenwald Der LSV ist der Auffassung, dass nehmigungsverfahren zu prüfen. aufgrund der fehlenden ZustänZu IV.: Die schalltechnische Beurteilung digkeit der Gemeinde die beabder geplanten Erweiterung hat für sichtigte Änderung des Bebaudie 4. Bebauungsplanänderung ungsplans formal nicht zulässig keine Relevanz. ist. Zu V.: IV. Keine signifikante Erhöhung Das Planerfordernis begründet der Lärmbelastung sich aus der Position der GeDas Schalltechnische Fluglärmmeinde Hürtgenwald, an der gegutachten vom 16.07.2015 nehmigten Nutzung des Segelkommt zu dem Ergebnis, dass flugplatzes festzuhalten, eine Erdurch den beabsichtigten Flugbe- weiterung auf motorbetriebene trieb nur eine geringfügige Erhö- Luftfahrzeuge aber auszuschliehung der vorhandenen Gesamtßen. Diese Position wird die Gebelastung eintritt. meinde Hürtgenwald auch im Rahmen der Beteiligung eines V. Fazit luftrechtlichen GenehmigungsverDer LSV geht davon aus, dass fahrens (Erweiterungsantrag) verdie angestrebte Betriebserweite- treten. Weder die 4. Bebauungsrung genehmigungsfähig ist. planänderung noch eine entspreDer LSV regt an, die geplante chende Einwendung im GenehÄnderung des Bebauungsplans migungsverfahren entfalten eine zurückzuziehen und an einem Bindungswirkung für eine Entrunden Tisch und gemeinsam mit scheidung durch die Bezirksreder Bezirksregierung Düsseldorf gierung Düsseldorf. eine für alle Beteiligten akzeptable und von gegenseitiger RückDie Gemeinde beteiligt sich an sichtnahme getragene Lösung zu Gesprächen zur einvernehmlifinden. chen Einigung. I. Ausgangslage Der LSV weist darauf hin, dass die Erweiterung der Betriebsgenehmigung von existentieller Bedeutung für den LSV sei. Der LSV weist darauf hin, dass mit der Erweiterung der Betriebsgenehmigung gleichwohl kein Dauerbetrieb durch motorisierte Flugzeuge zu befürchten ist, da der Windenstart und der Einsatz nicht motorisierter Segelflugzeuge kostengünstiger sind. 2 Seite 3/3 Gemeinde Hürtgenwald: Bebauungsplan A 2 „Auf dem Heiligenfeld/Segelfluggelände“ Stellungnahmen zu den von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 (2) Nr. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB bzw. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen Stand: 08.01.2018 Lfd. Nr. Eingabensteller Datum Wesentliche Inhalte der Anregungen Stellungnahme Beschlussvorschlag Träger öffentlicher Belange, in deren Stellungnahme keine Anregungen vorgebracht wurden:                Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Düsseldorf), Schreiben vom 13.11.17 Westnetz GmbH – Regionalzentrum Westliches Rheinland, Schreiben vom 15.11.2017 Bezirksregierung Köln, Dez. 54 Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz, Schreiben vom 16.11.2017 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 16.11.2017 Bezirksregierung Köln – Landeskultur und Landentwicklung, Schreiben vom 17.11.2017 Amprion GmbH, Schreiben vom 17.11.2017 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Schreiben vom 21.11.2017 Gemeinde Stolberg, Schreiben vom 23.11.2017 Unitymedia, Schreiben vom 28.11.2017 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen, Schreiben vom 28.11.2017 Regionetz GmbH, Schreiben vom 29.11.2017 Wasserverband Eifel-Rur, Schreiben vom 13.12.2017 Kreis Düren, Schreiben vom 13.12.2017 IHK, Schreiben vom 14.12.2017 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Bonn), Schreiben vom 23.11.17 und 21.12.17 3