Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
171 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
13.04.18, 12:54
Aktualisiert
13.04.18, 12:54
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
26.04.2018
39/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 1
Frau Gerold und
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 721.18
26.02.2018
TOP-Nr.
öffentlich
6
Einführung von Windelsäcken
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald wie folgt:
1. Für die ersten drei Lebensjahre wird auf Antrag für jedes Kind monatlich ein kostenloser
Beistellsack zur Verfügung gestellt.
2. Der betreffende Haushalt muss über eine 120 l Restmülltonne verfügen.
3. Es wird der gesamte Jahresbedarf an Säcken an den Antragsteller ausgegeben. Die Säcke
werden im Bürgerbüro/beim jeweiligen Ortsvorsteher ausgegeben.
4. Bei pflegebedürftigen Personen wird wie bei Punkt 3 verfahren. Es muss jedoch ein Nachweis
über die Pflegebedürftigkeit (z. B. ärztliches Attest, Nachweis Pflegegrad) vorgelegt werden.
Die Einführung der Windelsäcke erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
911111
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Ca. 8.000,00 €
Sachverhalt:
Anfragen von Bürgern, ob neben der Restmülltonne auch Windelsäcke zur Verfügung
gestellt werden, hat es in der Vergangenheit bereits mehrfach gegeben. Letztendlich
wurden diese durch den Gemeinderat abgelehnt.
Eine aktuelle Eingabe (siehe Anlage 1) habe ich zum Anlass genommen, die
Verfahrensweisen bei anderen Kommunen zu erfragen.
Bei dem betroffenen Personenkreis handelt es sich in erster Linie um Familien mit
Kleinkindern oder aber um Familien mit pflegebedürftigen Personen.
Eine Zusammenfassung des Ergebnisses kann wie folgt dargestellt werden:
a) Eine kreisangehörige Gemeinde stellt auf Antrag in den ersten drei Lebensjahren
für jedes Kind monatlich einen kostenlosen Beistellsack zur Verfügung. Der
betreffende Haushalt muss über eine 120 l Restmülltonne verfügen.
Hier werden 60-l Säcke nach Einsicht in das Melderegister oder nach Vorlage einer
Geburtsurkunde zur Verfügung gestellt. Es wird der Jahresbedarf herausgegeben.
Pflegebedürftige Personen legen ein Attest vor. Diese bekommen dann für zwei
Jahre jeweils einen Beistellsack pro Monat kostenlos. Auch hier wird der
Jahresbedarf ausgegeben.
b) Bei der zweiten kreisangehörige Gemeinde erhalten Kleinkinder bis zum 30.
Lebensmonat pro Monat zwei Windelsäcke kostenlos.
Es werden 2 Säcke zu 60 l ohne Antrag, aber nach Einsicht im Einwohnermeldebestand im Meldeamt einmal im Quartal ausgegeben. An pflegebedürftige
Personen erfolgt keine Ausgabe, diese wurde vom Rat abgelehnt.
c) Die dritte kreisangehörige Gemeinde stellt bis zu zwei Jahren kostenlos einen
Windelsack monatlich zur Verfügung.
Hier werden 35 l Säcke durch die jeweiligen Ortsvorsteher monatlich ausgegeben.
Pflegebedürftige Personen erhalten beim Ortsvorsteher ebenfalls ohne Attest
monatlich einen Sack.
d) Drei weitere kreisangehörigen Gemeinden stellen keine Windelsäcke zur
Verfügung.
Folgende Fragen müssen bei der Einführung von Windelsäcken beantwortet werden,
wenn diese beabsichtigt sein sollte:
a) Muss ein Antrag gestellt werden?
b) Sollte in der hiesigen Gemeinde eine Pflichtgröße der Restmülltonne von 120 l
vorausgesetzt werden?
c) Muss eine amtliche Überprüfung in Bezug auf Wohnsitz oder Erfordernis erfolgen
(gemeldet nach dem Einwohnermeldegesetz; ärztliches Attest)?
d) Wo/von wem werden die Säcke ausgegeben?
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e) Erfolgt die Ausgabe kostenlos oder würde eine „Schutzgebühr“ festgelegt?
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die bereits bestehende Möglichkeit des
Erwerbs eines Beistellsackes mit einer Größe von 60 l zu einem Preis von 5,00 €
(Vergleich zur 60 l Restmülltonne bei 14 tägiger Leerung: 136,20 €; Beistellsack 60 l: 26
Leerungen x 5,00 € = 130,00 €/Jahr gesamt: 266,30 €).
Für eine 120 l Restmülltonne werden zur Zeit 216,36 € Gebühren erhoben. Dies bedeutet
im Vergleich für die Betroffenen eine Ersparnis von ca. 50,00 €. Darüber hinaus würde
ihnen weiteres Restmüllvolumen über die Ausgabe der Windelsäcke kostenlos zur
Verfügung gestellt.
Zur Zeit (01.01.2017 bis 31.12.2017) leben 233 Kinder bis zum Alter von 3 Jahren im
Gemeindegebiet. Die Zahl der pflegebedürftigen Personen kann nicht mitgeteilt werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Eine Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des von der Gemeinde
beauftragten Abfuhrunternehmens, Herr Feck, Fa. Drekopf, ergab, dass diesbezüglich
keine Probleme zu erwarten sind und sich die Transportkosten, die durch die Gemeinde
an die Fa. Drekopf zu zahlen sind, nicht erhöhen. Ein zusätzliches Müllvolumen ergibt sich
nicht, da davon ausgegangen werden muss, dass die Windeln bereits der gemeindlichen
Müllentsorgung zugeführt werden. Die Abfuhr der Windelsäcke erfolgt jeweils mit der
Leerung der Restmülltonnen an den vorgegebenen Terminen im Abfallkalender. Weitere
Zusatzkosten würden nicht anfallen, wenn die Einführung der Windelsäcke entsprechend
der Laufzeit des zur Zeit bestehenden Vertrages bis zum 31.12.2022 erfolgen wird (siehe
Anlage 2).
Es wären die Kosten der zusätzlichen Säcke (60 l) von 1,85 € + 19% MWst = 2,20 € zu
zahlen. Wenn für jedes Kind ein Sack monatlich kostenlos ausgegeben wird, sind das
2.796 Säcke im Jahr. Bei geschätzt ca. 70 pflegebedürftige Personen im Gebiet der
Gemeinde Hürtgenwald, wären mindestens 840 Säcke im Jahr erforderlich. Die
Mehrkosten betragen somit jährlich 7.999,20 €. Die Druckkosten für die aufzuklebenden
Marken sind im genannten Preis enthalten.
Sofern keine Schutzgebühr erhoben würde, würde die Gebühr für den Restmüll
voraussichtlich um 2,65 € (8.000,00 € Mehrkosten : ca. 3000 Müllgefäße) je Tonne
ansteigen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund des Vorgenannten wird seitens des Fachamtes nachfolgende Lösung für
sinnvoll und möglich gehalten:
Der betreffende Haushalt muss über eine 120 l Restmülltonne verfügen.
Für die ersten drei Lebensjahre wird für jedes Kind monatlich ein kostenloser Beistellsack
zur Verfügung gestellt. Es wird der Jahresbedarf ausgegeben. Die Säcke werden im
Bürgerbüro/beim jeweiligen Ortsvorsteher ausgegeben, da dieser die Bürger des Ortes
kennt.
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Das gleiche gilt für pflegebedürftige Personen, diese sollten jedoch ein Attest vorlegen.
Die Einführung der Windelsäcke sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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