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Beschlussvorlage (Beanstandung nach § 54 GO NRW; hier: Ratsbeschluss vom 22.02.2018, Top 9, über die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 09.01.2018 "Verbrennen von Heckenschnitt")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
13.04.18, 12:54
Aktualisiert
13.04.18, 12:54
Beschlussvorlage (Beanstandung nach § 54 GO NRW;
hier: Ratsbeschluss vom 22.02.2018, Top 9, über die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 09.01.2018 "Verbrennen von Heckenschnitt") Beschlussvorlage (Beanstandung nach § 54 GO NRW;
hier: Ratsbeschluss vom 22.02.2018, Top 9, über die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 09.01.2018 "Verbrennen von Heckenschnitt")

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 26.04.2018 44/2018 Abteilung: Sachbearbeiter: I/1 Herr Heidbüchel, Frau Gerold Aktenzeichen: Datum: I/ 1 100.42 03.04.2018 TOP-Nr. öffentlich 2 Beanstandung nach § 54 GO NRW; hier: Ratsbeschluss vom 22.02.2018, Top 9, über die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 09.01.2018 "Verbrennen von Heckenschnitt" Beschlussvorschlag: Nach Kenntnis des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald sich gegen das Verbrenne von Heckenschnitt und sonstigen Gartenabfällen auszusprechen. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 911112 € Sachverhalt: Gemäß § 54 Absatz 2 GO NRW hat der Bürgermeister einen Beschluss zu beanstanden, der das geltende Recht verletzt. Mit dem getroffenen Beschluss das verbrennen von Heckenschnitt und Gartenabfällen zuzulassen, wird gegen geltendes Recht verstoßen Die Beanstandung und ihre Begründung sind den Ratsmitgliedern mit Schreiben vom 03.04.2018 und den dazugehörigen Anlagen dargelegt worden (Anlage1). Dem Gemeinderat ist nun Gelegenheit gegeben, unter Berücksichtigung der Begründung des Bürgermeisters erneut zu beraten und zu beschließen. Verbleibt der Rat bei seinem - Seite 1 von 2 - Beschluss, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Kreisverwaltung Düren einzuholen. Das weitere Verfahren ist im Beanstandungsschreiben beschrieben. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Keine. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Aufgrund der inhaltlichen Erläuterungen wird empfohlen, den gefassten Beschluss in den in der Beschlussvorlage vorformulierten Beschluss umzuwandeln. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -