Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
13.04.18, 12:54
Aktualisiert
13.04.18, 12:54
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
26.04.2018
44/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Herr Heidbüchel,
Frau Gerold
Aktenzeichen:
Datum:
I/ 1 100.42
03.04.2018
TOP-Nr.
öffentlich
2
Beanstandung nach § 54 GO NRW;
hier: Ratsbeschluss vom 22.02.2018, Top 9, über die Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung vom 09.01.2018 "Verbrennen von Heckenschnitt"
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnis des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald sich
gegen das Verbrenne von Heckenschnitt und sonstigen Gartenabfällen auszusprechen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
911112
€
Sachverhalt:
Gemäß § 54 Absatz 2 GO NRW hat der Bürgermeister einen Beschluss zu beanstanden,
der das geltende Recht verletzt. Mit dem getroffenen Beschluss das verbrennen von
Heckenschnitt und Gartenabfällen zuzulassen, wird gegen geltendes Recht verstoßen
Die Beanstandung und ihre Begründung sind den Ratsmitgliedern mit Schreiben vom
03.04.2018 und den dazugehörigen Anlagen dargelegt worden (Anlage1).
Dem Gemeinderat ist nun Gelegenheit gegeben, unter Berücksichtigung der Begründung
des Bürgermeisters erneut zu beraten und zu beschließen. Verbleibt der Rat bei seinem
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Beschluss, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Kreisverwaltung
Düren einzuholen. Das weitere Verfahren ist im Beanstandungsschreiben beschrieben.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Aufgrund der inhaltlichen Erläuterungen wird empfohlen, den gefassten Beschluss in den
in der Beschlussvorlage vorformulierten Beschluss umzuwandeln.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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