Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
92 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
13.04.18, 12:54
Aktualisiert
13.04.18, 12:54
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
26.04.2018
53/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Büro BM
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
29.03.2018
TOP-Nr.
öffentlich
9.11
Nutzung des papierlosen Sitzungsdienstes von sachkundigen Bürgern
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage zustimmend zur Kenntnis.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
901111 Politische Gremien
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2015 nutzen nahezu alle Ratsvertreter (aktuell 26 von 28) den papierlosen Sitzungsdienst vollständig und der Versand der Papierunterlagen wurde eingestellt.
Einige sachkundige Bürger der Gemeinde Hürtgenwald haben ihr Interesse bekundet, ebenfalls
den papierlosen Sitzungsdienst mit eigenem Tablet-Computer zu nutzen und möchten keine Unterlagen in Papierform mehr erhalten.
Die Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse der Gemeinde Hürtgenwald wurde zum
08.01.2014 in § 1 Abs. 2 entsprechend angepasst, so dass die Einladung für Ratsmitglieder zu
Rats- und Ausschusssitzungen auch auf elektronischem Wege erfolgen kann. Gemäß § 26 Abs. 1
der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald finden die für den Rat geltenden
Vorschriften auch auf das Verfahren in den Ausschüssen entsprechende Anwendungen. Demnach
müsste keine erneute Änderung der Geschäftsordnung erfolgen, wenn auch sachkundige Bürger
den papierlosen Sitzungsdienst nutzen möchten.
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Die sachkundigen Bürger, die den papierlosen Sitzungsdienst nutzen möchten, haben lediglich
Zugriff auf öffentliche Dokumente sowie nichtöffentliche Dokumente des Ausschusses, in dem sie
Mitglied oder stellvertretendes Mitglied sind. Sie müssen zudem, wie auch die Ratsvertreter, eine
Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde unterschreiben, in der sie u.a. gewährleisten, dass
nichtöffentliche Dokumente nicht von Dritten eingesehen werden können.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Einsparung der Kopierkosten.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die Vorgehensweise zustimmend
zur Kenntnis zu nehmen. Die mögliche Einsparung durch geringere Kopierkosten sollte genutzt
werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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