Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
164 kB
Datum
26.04.2018
Erstellt
13.04.18, 12:54
Aktualisiert
13.04.18, 12:54
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
5/2018
1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
26.04.2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
4 902.403 (2018)
11.01.2018
TOP-Nr.
öffentlich
4.2
Anträge der Fraktionen für die Beratungen zur Haushaltssatzung 2018 und V.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
Beschlussvorschlag:
Nach den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss fasst der Gemeinderat folgenden
Beschluss:
1. Antrag der CDU-Fraktion
a) HSK Maßnahmen 11, 13, 22 und 31
Die Maßnahmen werden im HSK gestrichen.
b) HSK Maßnahmen 21, 25 und 38
Die Maßnahmen sind, da bereits im HSK umgesetzt, zu löschen.
c) HSK Maßnahmen Nr. 43, 44 und 46
Die Maßnahmen in der V. Fortschreibung sind umzusetzen.
d) Maßnahme Nr. 44
Die Maßnahme wird als ständige Maßnahme akzeptiert und muss alle drei Jahre zur
Entscheidung erneut vorgelegt werden.
2. Antrag der SPD-Fraktion
a) Einführung einer Pferdesteuer
Die Einführung der Pferdesteuer wird abgelehnt.
b) Grundstücks- und Erschließungsmanagement
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Für ein aktives Grundstücks- und Erschließungsmanagement werden 200.000,00 € für
Investitionen in Grundstücke bereit gestellt.
3. Antrag der FFH
a) Vertrag mit der St. Angela Schulgesellschaft
Die Verwaltung wird wegen des beabsichtigten Wechsels der Trägerschaft zum Bistum nach
Aachen beauftragt, die Gültigkeit des Vertrages ab dem 1.8.2018 zu überprüfen.
4. Antrag der FDP-Fraktion
a) Sperrvermerk Produkt 90311 „Grundschulen“
Für das Produkt 90311 „Grundschulen“ wird ein Sperrvermerk in Höhe von 74.000,00 € für die
Einführung des WLAN eingerichtet. Sollte die Maßnahme günstiger werden als geplant, dürfen
diese Mittel zur Deckung anderer Positionen nicht eingesetzt werden und sind einzusparen.
b) Budgetregelungen in der Haushaltssatzung
Die Budgetregelungen werden auf die Produktbereiche in den Zeilen 52/72 (Aufwendungen
bzw. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen), 53/73 Transferaufwendungen und
–auszahlungen) sowie 54/74 (sonstige ordentliche Aufwendungen/Auszahlungen)
eingeschränkt.
c) Erheblichkeitsgrenze in der Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung 2018 wird um § 10 ergänzt. Dieser hat folgenden Wortlaut:
„Hinsichtlich der Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen gilt ein Mehraufwand bzw. eine Mehrauszahlung im Sinne des0 § 83 GO
als erheblich“.
€
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
Können noch nicht benannt werden
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss zur Vorlagen Nr. 5/2018 und TOP 2
verwiesen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
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Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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