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Beschlussvorlage (Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
13.04.18, 13:16
Aktualisiert
13.04.18, 13:16
Beschlussvorlage (Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss) Beschlussvorlage (Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeitung: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 190.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 27.03.2018 Bemerkungen 24.04.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen wählt Frau Bea Bastian als neue persönliche Stellvertretung des stimmberechtigten Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Frau Sabine Cramer (bisherige Stellvertretung: Frau Elke Bersch). 2. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bestätigt Herrn Ulrich Blümer von der Familienberatungsstelle Kerpen als neues beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (bisheriges beratendes Mitglied: Frau Edith Thelen). Die persönliche Stellvertretung (Herr Mathias Berg) bleibt unverändert. Begründung: Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Manzke gez. Schürheck gez. Landscheidt gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Der Stadtrat bildete gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern mit ihren persönlichen Stellvertretern /Stellvertreterinnen besteht. Darüber hinaus wurden 16 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter /Stellvertreterinnen vom Stadtrat bestätigt (§ 5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen). Aktuell stehen folgende Umbesetzungen an: 1. Umbesetzung bei stimmberechtigten Mitgliedern Der Verein für Adoptiv- und Pflegefamilien in Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis “Knirpse“ e.V. hat sich 2017 aufgelöst. Das von Frau Elke Bersch von “Knirpse“ e.V. wahrgenommene stellvertretende- beratende Mandat im Jugendhilfeausschuss (Stellvertretung für Frau Sabine Cramer von “Ker-Pänz“ e.V.) wurde damit hinfällig. Die Selbsthilfegruppe für Pflege- und Adoptivfamilien in Kerpen “Ker-Pänz“ e.V. schlägt daher Frau Bea Bastian als neue persönliche Stellvertretung für Frau Sabine Cramer vor. 2. Umbesetzung bei beratenden Mitgliedern Wie Frau Edith Thelen mitteilte, übergibt sie die Leitung der Familienberatungsstelle Kerpen ab 01.05.2018 ihrem Nachfolger, Herrn Ulrich Blümer. Damit legt Frau Edith Thelen auch ihr stimmberechtige Mandat im Jugendhilfeausschuss nieder. Als ihr Nachfolger wird Herr Ulrich Blümer benannt. Die persönliche Stellvertretung durch Herrn Mathias Berg bleibt unverändert. Beschlussvorlage 190.18 Seite 2