Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
13.04.18, 13:16
Aktualisiert
13.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeitung: Manfred Manzke
TOP
Drs.-Nr.: 190.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
27.03.2018
Bemerkungen
24.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen wählt Frau Bea Bastian als neue persönliche Stellvertretung
des stimmberechtigten Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Frau Sabine Cramer (bisherige
Stellvertretung: Frau Elke Bersch).
2. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bestätigt Herrn Ulrich Blümer von der Familienberatungsstelle
Kerpen als neues beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (bisheriges beratendes Mitglied:
Frau Edith Thelen). Die persönliche Stellvertretung (Herr Mathias Berg) bleibt unverändert.
Begründung:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Manzke
gez. Schürheck
gez. Landscheidt
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Der Stadtrat bildete gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG)
i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung
für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern mit ihren persönlichen Stellvertretern /Stellvertreterinnen besteht.
Darüber hinaus wurden 16 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter /Stellvertreterinnen vom Stadtrat bestätigt (§ 5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt
der Kolpingstadt Kerpen).
Aktuell stehen folgende Umbesetzungen an:
1. Umbesetzung bei stimmberechtigten Mitgliedern
Der Verein für Adoptiv- und Pflegefamilien in Kerpen und dem Rhein-Erft-Kreis “Knirpse“ e.V. hat
sich 2017 aufgelöst. Das von Frau Elke Bersch von “Knirpse“ e.V. wahrgenommene stellvertretende- beratende Mandat im Jugendhilfeausschuss (Stellvertretung für Frau Sabine Cramer von
“Ker-Pänz“ e.V.) wurde damit hinfällig.
Die Selbsthilfegruppe für Pflege- und Adoptivfamilien in Kerpen “Ker-Pänz“ e.V. schlägt daher
Frau Bea Bastian als neue persönliche Stellvertretung für Frau Sabine Cramer vor.
2. Umbesetzung bei beratenden Mitgliedern
Wie Frau Edith Thelen mitteilte, übergibt sie die Leitung der Familienberatungsstelle Kerpen ab
01.05.2018 ihrem Nachfolger, Herrn Ulrich Blümer.
Damit legt Frau Edith Thelen auch ihr stimmberechtige Mandat im Jugendhilfeausschuss nieder.
Als ihr Nachfolger wird Herr Ulrich Blümer benannt.
Die persönliche Stellvertretung durch Herrn Mathias Berg bleibt unverändert.
Beschlussvorlage 190.18
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