Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
13.04.18, 13:16
Aktualisiert
13.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeitung: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 221.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
03.04.2018
Bemerkungen
24.04.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Entwurf des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2016
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 zur Kenntnis und überweist ihn zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Sachbearbeitung
gez. Schaaf
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 14
gez. Schaaf
gez. Canzler
gez. Klinkhammer
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Die Gemeinde hat nach §95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (GO) zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis
der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er ist durch einen Lagebericht zu ergänzen. Die Ergebnisrechnung des Jahres 2016 und die Bilanz auf den 31.12.2016 sind beigefügt. Der komplette Entwurf
des Jahresabschlusses ist im Ratsinformationssystem hinterlegt, wird aber wegen seines Umfangs aus Gründen der Kostenersparnis nicht ausgedruckt und verteilt.
Die Prüfung der Jahresabschlussentwürfe erfolgt gemäß §§ 59, 101 GO durch den Rechnungsprüfungsausschuss, welcher sich regelmäßig der örtliche Rechnungsprüfung für diese Aufgabe
bedient.
In der Kolpingstadt Kerpen wurde der Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kaufmann Eric Ganss, Wilhelmshöhe 3 - 5, 42655 Solingen mit der Erstellung des Prüfberichtes der beigefügten Jahresabschlüsse betraut, welcher hierbei von der örtlichen Rechnungsprüfung unterstützt wird. Die Prüfung ist zum Zeitpunkt der Behandlung dieser Vorlage in Teilen bereits abgeschlossen.
Mit einer Vorlage des Prüfberichtes ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.
Juni 2018 zu rechnen. Die Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2016 ist in der
nächsten Ratssitzung am 4. Juli 2018 geplant.
Beschlussvorlage 221.18
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