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Kommune
Kreis Euskirchen
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Datum
18.04.2018
Erstellt
16.04.18, 17:00
Aktualisiert
16.04.18, 17:00
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Gebührenbedarfsberechnung 2018
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
Der Landrat
als Träger des Rettungsdienstes
Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst
(2018)
Kreis Euskirchen Der Landrat Abteilung 38 53877 Euskirchen
Telefon: 02251 - 15 0 Telefax: 02251 - 970603 E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de
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Gebührenbedarfsberechnung 2018
als Träger des Rettungsdienstes
Inhaltsverzeichnis
Teil A
Allgemeiner Teil
Systematik, gesetzliche Grundlagen, Kostenrechnung
Teil B
Besonderer Teil
1. Rettungsdienstliche Versorgung - allgemein
2. Aufbauorganisation, eigene Personalkosten nach Rettungsbedarfsplan
2.1
Einsatzdienst
2.1.1 Notfallrettung
2.1.2 Notarzteinsatzfahrzeug
2.1.3 Krankentransport
2.2
Organisation
2.3
Leitstelle
2.4
Verwaltung des Rettungsdienstes
3. Fremdleistungen
3.1
Einsatzdienst
3.1.1 Notfallrettung
3.1.2 Notärzte
3.1.3 Krankentransport
3.2
Ärztliche Leitung
3.3
Leitender Notarzt
3.4
Organisatorische Leitung
4. Kostenartenrechnung
4.1 Funktionsstellenkosten (eigenes Personal)
4.2 Personalkosten Dritter
Personalkostenzusammenstellung
4.3
Sachkosten
Sachkostenzusammenstellung
4.4
Kosten(kalkulationen) 2014 - 2016 und die Hochrechnungen 2017 und 2018
im Überblick
5. Erlöse
5.1
5.2
5.3
Gebühreneinnahmen
Sonstige Einnahmen
Erlöse im Überblick
6. Verwendung des „Sonderposten Rettungsdienst“
7. Kostenstellen- / Kostenträgerrechnung
8. Transportaufkommen
9. Gebührenbedarfsberechnung
Teil C
Anlagen
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als Träger des Rettungsdienstes
A Allgemeines
Zur Systematik dieses Berichts
Nach einem kurzen Hinweis auf die hier anzuwendenden sondergesetzlichen Bestimmungen und einer
Kurzbeschreibung der im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen seit Jahren eingesetzten Kostenrechnung als
Instrument des Finanzcontrollings erfolgt die Detailbeschreibung aller kostenverursachenden Einflussfaktoren
innerhalb der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst sowie die Erläuterung des Kostendeckungskonzepts.
Der durch den Anpassungsbedarf 2016 fortgeschriebene Rettungsbedarfsplan 2012 des Kreises
Euskirchen ist die Grundlage, auf der die folgende Kostenbeschreibung basiert bzw. auf die diese im Einzelnen
reflektiert.
Die Reihenfolge der nun folgenden Kostenbeschreibung folgt der vertikalen Systematik des Betriebsabrechnungsbogens (BAB).
Erläuternde Tabellen und Graphiken zu Schwerpunktthemen werden im Anlagenteil geführt.
Rechtliche Grundlagen
Gem. § 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) ist der Kreis Euskirchen als Träger
des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung des
Kreises Euskirchen mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des
Krankentransportes sicherzustellen. Der Kreis nimmt diese Aufgaben als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach
Weisung wahr.
§ 2 RettG NRW definiert den Umfang des Rettungsdienstes: demnach umfasst der Rettungsdienst gem. § 2
Abs. 1 neben der Notfallrettung und dem Krankentransport auch die Versorgung einer größeren Anzahl
Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im Gesetz über
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) enthaltenen Regelungen.
Unter Notfallrettung wird nach Abs. 2 die Aufgabe verstanden, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten
lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit (wieder)herzustellen und sie
unter Aufrechterhaltung dessen und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder
Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern.
Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Krankentransportes verlangt gemäß Abs. 3 Kranke, Verletzte oder
sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerecht Hilfe zu leisten und sie unter
Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.
Gem. § 2a RettG NRW ist bei allen nach diesem Gesetz zu erfolgenden Maßnahmen § 12 Abs. 1 S. 1 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu beachten. Demnach müssen die getroffenen Maßnahmen
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich durchgeführt werden und dürfen das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten.
Die Kostentragungspflicht für die für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen personellen und materiellen
Vorhaltungen liegt gem. § 14 Abs. 5 S. 1 RettG NRW beim jeweiligen Träger des Rettungsdienstes. Somit erhebt
der Kreis Euskirchen als kostenrechnende Einrichtung gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die von ihm nach dem Rettungsgesetz NRW erbrachten Leistungen
Benutzungsgebühren.
Grundlage für die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung ist nach § 14 Abs. 1 RettG NRW der
geltende Bedarfsplan, zu dessen Aufstellung der Kreis als Träger des Rettungsdienstes gem. § 12 Abs. 1 S. 1
RettG NRW verpflichtet ist.
Der Entwurf der Gebührensatzung einschließlich beurteilungsfähiger Unterlagen ist den Verbänden der
Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme
zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. (§ 14 Abs. 2 RettG NRW).
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Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung im Sinne des § 6
Abs. 1 KAG NRW decken. Dabei kann maximal ein Kalkulationszeitraum von drei Jahren angenommen werden.
Die Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten, für die im Kreis Euskirchen
eine Kostenrechnung Rettungsdienst erstellt wurde. Zu den ansatzfähigen Kosten des Rettungsdienstes zählen
gem. § 14 Abs. 5 S. 2 RettG NRW auch Fehleinsätze. Gem. § 14 Abs. 3 gelten darüber hinaus auch die nach
dem Notfallsanitätergesetz vom 22.05.2013 Kosten der Ausbildung als Kosten des Rettungsdienstes (Anlage).
Kostenrechnung
Die Daten für die Kostenrechnung Rettungsdienst werden in der Verwaltung Rettungsdienst arbeitstäglich neben
den haushaltsbezogenen Buchungen gleichzeitig mit einem zusätzlichen Programm erfasst und fortgeschrieben.
Die Kostenrechnung Rettungsdienst ist in vier Stufen aufgebaut:
Kostenartenrechnung
Kostenstellenrechnung
Kostenträgerrechnung
Erlösrechnung
Die Kostenartenrechnung untergliedert sich in
Personalkosten
Fremdleistungen
Sachkosten
interne Leistungsbeziehungen
kalkulatorische Kosten
Die Kostenstellenrechnung ordnet die Kosten einzelnen Betriebsteilen nach deren Entstehung zu.
Diese grenzt Hauptkosten, Nebenkosten und Vorkosten voneinander ab.
In der Kostenträgerrechnung findet dann die Zuordnung der (anteiligen) Kosten auf die Leistungseinheiten oder Kostenträger statt, die die Betriebsziele der Einrichtung Rettungsdienst darstellen.
Diese sind die Endkostenstellen:
Notfallrettung
Notarzt
Notarzteinsatzfahrzeug
Krankentransport
Leitstelle
In der Erlösrechnung werden schließlich die ermittelten Kosten pro Betriebsziel dem zu erwartenden
Einsatzaufkommen dieser Kostenstelle gegenübergestellt und so der Preis einer Leistung bestimmt.
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B.
Besonderer Teil
1. Rettungsdienstliche Versorgung
Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung des Kreises
Euskirchen mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des
Krankentransportes sind die im Folgenden beschriebenen personellen und materiellen Vorhaltungen notwendig
bzw. werden künftig erforderlich. Diese und ihre kostenwirksamen Auswirkungen werden hier dezidiert erläutert.
Wie bereits weiter oben erwähnt werden in dem Rettungsbedarfsplan 2012 des Kreises Euskirchen mit dem
dazugehörenden Anpassungsbedarf 2016 nach § 12 RettG NRW insbesondere die Anzahl und die Standorte
der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Rettungs- /
Krankentransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festgelegt. Insofern finden an dieser Stelle keine weiteren
und näheren Aussagen zur Strukturqualität statt.
In dieser Gebührenbedarfsberechnung werden die Rechnungsjahre 2014 und 2015, die Kalkulationen
2016 und 2017 sowie darauf aufbauend das Planungsjahr 2018 betrachtet. In der Anlage werden
zusätzlich die Rechnungsjahre von 2012 bis 2013 dargestellt.
Grundlage für die Kalkulation 2018 sind die Vorgaben des beschlossenen und mit den Kostenträgern
vorab abgestimmten Anpassungsbedarfs 2016 zum Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen aus
2012.
Die nachfolgenden Hochrechnungen für 2018 wurden nach folgenden Grundsätzen angenommen:
Die Personalkostensteigerung wurde auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten (Betriebsabrechnung)
sowie der ermittelten Krankenquote des Jahres 2016 ermittelt. Sie resultiert aus der Einmalzahlung für die
Beschäftigten, den Lohnsteigerungen und den Bewährungsaufstiegen.
Bei der Hochrechnung der Sachkosten wurde zwischen gleichbleibenden, steigenden und schwankenden Kosten
unterschieden: bei gleichbleibenden Kosten (bestehende Verträge) wurden die entsprechenden Vorjahreswerte
bzw. die Höhe der vereinbarten Vertragsleistungen angenommen. Bei steigenden Kosten wurde die mittlere
Steigungsrate der beiden Vorjahre zugrunde gelegt, bei schwankenden Kosten der Mittelwert aus den beiden
Vorjahren berücksichtigt. Abweichungen von diesen Grundsätzen in der Hochrechnung sind durch
kostenwirksame Veränderungen, die entweder in den Vorjahren oder aber im Planungsjahr isoliert auftreten,
begründet.
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Übersicht des Einsatzdienstes im Betriebsjahr:
Personal
Besetztzeiten p.
a.
(Tage x Std. x
Funktionen)
Leitstelle–LSLeitstelle –LSLeitstelle –LSLeitstelle –LSNotfallrettung
-NFR- (eigenes
Personal)
Notfallrettung
-NFR- (Personal
von Dritten)
Notarzt –NA-
365,25 x 24 x 2
365,25 x 24 x 2
270 x 12 x 1
365,25 x 12 x 1
Notarzt –NANotarztfahrzeug –
NEFNotarztfahrzeug –
NEFKrankentransport
–KTPKrankentransport
RTW-K
Krankentransport KTP- (RTW-K)
x Anzahl Wachen / Einheiten / Standorte
2012
1
2013
1
2014
1
2015
1
2016
1
2017
1
1
1
1
1
1
1
2018
1
1
365,25 x 24 x 2
6*
(ab 02/12)
6
6
6
6
6
7***
365,25 x 24 x 2
3
3
3
3
3
3
5***
365,25 x 24 x 1
3
3
3
3
3
/
3
1
(ab 08/13)
3
365,25 x 12 x 1
1
1
1
1
1
365,25 x 24 x 1
3
3
3
3
3
3
3
/
1
(ab 08/13)
1
1
1
1
1
3**
3**
4
4
4
5****
2
2
2
2
2
/
/
1*
(bis
01/12)
/
/
/
/
/
/
365,25 x 12 x 1
252 x 8 x 2
252 x 10,0 x 2
365,25 x 24 x 2
4
Krankentransport
301 x 8,5 x 2
/
/
/
/
/
/
–KTPKrankentransport
365,25 x 9 x 2
/
/
/
/
/
/
–KTP* RTW-K bis 01/2012, ab 02/2012 ist dieses Fahrzeug als 6. RTW in die Notfallrettung übergegangen.
** zzgl. 1 Bedarfs-KTW.
*** Von den 12 in 2018 vorgehaltenen Rettungswagen (NFR) sind fünf mit dem Telenotarzt ausgestattet.
Diese Auflistung enthält nicht den unregelmäßigen Bedarf an KTP an Wochenenden (keine gesicherte Disposition).
**** davon 1 Bedarfs-KTW je nach Entwicklung Einsatzaufkommen.
1
1
Sachausstattung 2018
Anzahl
Gebäude, Räume
10 Objekte, 7** Objektanteile (davon 3 NEF-Zimmer, KTWStandorte,
Flottenmanagement,
Service/Lager
und
Desinfektionsstätte)
Fahrzeuge
12 RTW, 7 KTW, 4 NEF, 1 I-KTW
zzgl. Ausfallreserve*, 3 RTW, 2 KTW, 2 NEF, 1 I-KTW
1 Service – und Technikunterstützung (Flottenmanagement,
Werkstatt), 1 OrgL-Fahrzeug sowie 1 Gerätewagen
Rettungsdienst - Sonderbedarf (GW-Rett) –
unverändert zu 2012
1 Service- und Technikunterstützung (Depot, Lager,
Auslieferung, Fahrzeugüberführungen) – neu in 2018
Sonstige Ausstattung und
Fahrzeugausstattung
Diverse (Erläuterung siehe weiter unten)
* Ausfallreserve = bis auf jeweils ein Fahrzeug abgeschriebene Altfahrzeuge
** ggf. Standort für Bedarfs-KTW (z. Zt. nicht realisiert)
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Kurzerläuterungen zur rettungsdienstlichen Ausstattung:
In der einheitlichen Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den
1
Rettungsdienst laufen alle nichtpolizeilichen Hilfeersuchen aus dem Versorgungsbereich ein (Notruf 112). Im
Rettungsdienst lenkt die Leitstelle alle Einsätze. Die Aufgaben der Leitstelle im Feuerschutz und der
Großschadensabwehr werden hier nicht weiter beschrieben.
Von den zehn Rettungswachen, die im Kreisgebiet die Notfallrettung sicherstellen, werden fünf von den
Hilfsorganisationen –derzeit drei durch das Deutsche Rote Kreuz und zwei durch den Malteser Hilfsdienst e. V.–
im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen als Verwaltungshelfer (§ 9 RettG NRW) personell besetzt.
Der Notarzt wird vom ständig besetzten Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) im Rendez-Vouz-System vom
jeweiligen Krankenhaus zum Einsatzort geführt. Die Besetzung des NEF erfolgt nach § 4 RettG NRW
ausschließlich durch berufserfahrene (hauptamtliche) Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter des Trägers. Die
Notarztgestellung erfolgt durch das Personal der im Kreis Euskirchen ansässigen drei Krankenhäuser, wobei es
gelungen ist, mit den Krankenhäusern angepasste Verträge mit gleichen Voraussetzungen auszuarbeiten. Diese
unterliegen ständig den Auswirkungen der Anpassungen der Tarifverträge (TV-Ärzte/VKA und AVR). Durch die
bestehenden
Vertragsvereinbarungen
ist
der
Kreis
Euskirchen
von
der
bundesweiten
Notarztgestellungsproblematik nicht betroffen.
Seit August 2013 ist ein weiterer Notarzt im Tagesdienst eingesetzt. Für die Nachtbereitschaft ist weiterhin aus
Gründen einer geringeren Einsatzhäufigkeit in Verbindung mit Personalkosteneingrenzungen dieser Funktion
eine Rufbereitschaft bzw. ein verfügbarer Ärztepool mit Dienstplan vorgesehen.
Seit März 2017 ist der Notarztdienst durch die Einführung des Telenotarztes erweitert worden. Zurzeit sind fünf
Rettungswagen in das Telenotarztsystem eingebunden. Vier Telenotarzt-Standorte wurden zur Überbrückung
überweiter Transportstrecken und überlanger Abwesenheitszeiten des Notarztes aus dem regulären
Einsatzgebiet in den peripheren Gebieten des Kreises Euskirchen eingerichtet. An einem weiteren Standort
wurde die Systemanbindung hauptsächlich für Verlegungstransporte von Patienten ohne Indikation an die
Logistik eines Intensivtransportwagens aber mit Notwendigkeit der Arztbegleitung. Der Betrieb wird in
Zusammenarbeit mit der Firma P3 telehealthcare und der Berufsfeuerwehr der Stadt Aachen
(Telenotarzträumlichkeit) sichergestellt.
Die Entwicklung des Einsatzaufkommens im Krankentransport erforderte die schrittweise Anpassung des
Personal- und Fahrzeugangebotes auf die oben beschriebenen Besetztfahrzeuge. Der Krankentransport wurde
überwiegend werktags bedarfsorientiert alternierend für die Zeit zwischen 7.30 - max. 19.00 Uhr eingerichtet. Ab
2018 steht auch an Wochenenden und Feiertagen ein Krankentransportwagen zur Verfügung.
In der Kostenstelle Logistik werden die Personalkosten (1 Stelle) für das Fuhrparkmanagement
(Fahrzeuglogistik) und die Gerätelogistik, soweit es sich nicht um Medizinprodukte handelt, geführt. Bei den
Sachkosten werden allerdings nur die nicht direkt zurechenbaren Kosten des Lagers sowie Kosten der Werkstatt
gebucht.
Die Desinfektion und Medizinprodukte von Fahrzeugen und Geräten (nach Infektionstransporten) wird durch
einen Mitarbeiter in der Desinfektionsstätte in Mechernich durchgeführt. Gleichzeitig nimmt er die Aufgabe des
zentralen Medizinproduktebeauftragten wahr und ist für die zentrale Medikamentenverwaltung verantwortlich.
Diese organisatorische Veränderung wurde im Jahre 2007 eingeführt, um die max. wöchentliche Arbeitszeit nach
den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einhalten zu können. Weitere Garagen und/oder Stellplätze oder
dieserlei Erweiterungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Die Gebäude der Rettungswachen Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich und Schleiden sind kreiseigene
Objekte, die nahezu vollständig mit Landesmitteln finanziert wurden. Die Wachen Marmagen, Rescheid, Tondorf,
Vernich und Zülpich sind zu ortsüblichen Konditionen angemietete Objekte. Die Aufenthaltsräume für die NEFFahrer sowie die NEF-Einstellplätze werden von den Krankenhäusern zum Teil mietfrei, zum Teil gegen
Mietzahlungen gestellt. Die Rettungswachen Mechernich (seit 2009) und Euskirchen (seit 2012/2013) wurden um
Sozialräume und Sanitäreinrichtungen erweitert bzw. umgebaut, damit das Personal entsprechend der Anzahl
der Fahrzeugbesatzungen und nunmehr nach weiblichen und männlichen Bediensteten „getrennt“ untergebracht
werden konnte.
1 mit Ausnahme von Notrufen aus peripheren Ortslagen, deren Notruf 112 von der Telekom in Nachbarkreise geschaltet
ist
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Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind (bis auf die beiden Zubringerfahrzeuge und den Gerätewagen
Rettungsdienst) Krankenkraftwagen nach EN 1789 bzw. Notarzteinsatzfahrzeuge nach DIN 75 079. Die
anzahlmäßige Vorhaltung kann der obigen Übersicht entnommen werden.
Die Stelle des Technischen Leiters Rettungsdienst wurde im Jahr 2011 zur Effizienzsteigerung erstmals
besetzt. Die Aufgabenstellung war bereits im Rettungsbedarfsplan 2007 vorgesehen. In diesem Sinne wurden
auf den 8 Rettungswachen keine Leiter der Rettungswachen eingerichtet (Kosteneingrenzung). Die
Aufgabeninhalte waren zuvor auf mehrere Stellen zusätzlich verteilt und konnten nicht mehr effektiv und
strategisch sinnvoll umgesetzt werden. Bis zu dieser Stelle hat keine Organisationsveränderung stattgefunden.
Zunehmend nimmt der Rettungsdienst Kreis Euskirchen wachsende Dimensionen an: steigende Anzahl an
Rettungsmitteln und damit verbunden u. a. der Personalzuwachs im Einsatzdienst erfordern eine differenzierte
Organisationsstruktur (Anlage). Je Rettungs- und Notarztstandort soll es zukünftig einen
Standortverantwortlichen geben. Die Anpassung der Organisationsstruktur ist für die Jahre 2018 und 2019
geplant. Auswirkungen auf die Stellenwertigkeit durch Übernahme der Funktion Standortverantwortlicher werden
ausschließlich auf Grundlagen des Tarifrechts bestimmt.
Zu der sonstigen Ausstattung zählen u. a. die medizinischen und funktechnischen Geräte, Lagergüter,
Mobiliar, Inventar etc.
Der Technikbedarf im Rettungsdienst und der Leitstelle musste/muss fortlaufend erheblich erweitert werden.
Hierzu zählen beispielsweise die Umstellung auf Digitalfunk sowie die Nutzung des Flottenservers für KfZLenkung. Die derzeitige Alarmierung erfolgt noch im analogen Funknetz, welches künftig nicht mehr zur
Verfügung stehen wird, sodass zur Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Sicherstellung der Alarmierung die
Umstellung auf die digitale Alarmierung erforderlich ist. Darüber hinaus war gemäß der Richtlinie 2010/40/EU im
Rahmen der Einführung intelligenter Verkehrssysteme und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern eine
Schnittstelle gemäß der technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) einzurichten, die u. a. auch den
Abruf eines e-Calls (= automatischer Aufbau von Notrufverbindungen zur Notruf-Nr. 112 bei schweren
Verkehrsunfällen inkl. der Übermittlung der Positionsdaten des Fahrzeugs) ermöglicht. Seit 01.10.2017 ist die
einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
verpflichtet, e-Call-fähig und –geprüft zu sein.
Mit dem Anpassungsbedarf 2016 des Rettungsbedarfsplanes 2012 wurde den gesetzlichen Forderungen des
Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) und des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung
und des Katastrophenschutzes (BHKG) Rechnung getragen und das Versorgungskonzept für den
Massenanfall von 50 Verletzten auf 75 Verletzte (Reisebusgröße) erhöht. Infolge dessen ist eine erhöhte
Vorhaltung notwendig.
Rettungsbedarfsplanung, ÄLRD, QM, Controlling, Dokumentation
Gem. § 7a Abs. 1 RettG NRW wird vom Träger des Rettungsdienstes gefordert, Rettungsdiensteinsätze unter
Beachtung der Datenschutzvorschriften zu dokumentieren. Nach § 7a Abs. 3 RettG NRW sind Strukturen für ein
geeignetes Qualitätsmanagement zu schaffen. Durch die erweiterten Anforderungen im Bereich medizinisches
Controlling und die Einbindung von Notfallsanitätern ist neben einer Erweiterung der bislang teilzeitbesetzen
Stelle Ärztliche Leitung Rettungsdienst eine 0,5 Stelle für den Aufgabenbereich Qualitätsmanagement und
Dokumentation zu schaffen. Der Beauftragte für Qualitätsmanagement soll in ständiger Zusammenarbeit die
Ärztliche Leitung Rettungsdienst unterstützen und die Notfallsanitäterausbildung koordinieren (siehe Anlage und
nähere Erläuterungen unter 2.2 und 3.4).
Der Aufgabenbereich Controlling Rettungsdienst, Einsatzmittel- sowie Einsatz- und Bedarfsplanung wird
durch einen Rettungsingenieur wahrgenommen. Diese Stelle im Umfang von 0,75 wurde bereits mit dem
Anpassungsbedarf 2016 umgesetzt.
Im Einsatzdienst (Rettungsdienst) wird in 2018 nach heutigem Kenntnisstand aus Gründen des
Arbeitszeitgesetzes in Verbindung mit dem gültigen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vom 24-StundenDienst auf 12-Stunden-Dienst umgestellt werden müssen.
Infolge der Umstellung und dem damit im Zusammenhang stehenden Anspruch auf mehr Urlaubstage kommt es
zu einer geringeren Nettoarbeitszeit und somit zu einem Personalmehrbedarf. Bei einer Umstellung findet
zusätzlich die tariflich geregelte Wechselschichtzulage Berücksichtigung.
In der Leitstelle wird im Jahr 2018 von 12- auf 24-Stunden-Dienst umgestellt. Grund dafür ist die zwingend
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notwendige Anpassung der Arbeitszeitorganisation an den Einsatzleitplätzen (Arbeitsplätze).
Die Dienst- und Schutzkleidung wurde Gegenstand eines Evaluationsprozesses, der aus
Arbeitsschutzvorgaben sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen ein teilpersonifiziertes
Mietwäschesystem mit neuer Bekleidung zum Ergebnis hat. Die Umstellung der neuen Bekleidung und
Dienstleistung wird in 2018 erfolgen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
(Notfallsanitätergesetz – NotSanG) zum 01.01.2014 und der Novellierung des Gesetzes über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW RettG NRW) sind Anpassungen bei den Personalqualifizierungen verbunden. Gemäß § 4 Abs. 7 RettG NRW ist
die Funktion der Rettungsassistentin / des Rettungsassistenten mit Ablauf des 31.12.2026 durch die
Notfallsanitäterin / den Notfallsanitäter zu ersetzen. Bis 2021 ist es möglich, Bestandspersonal mit der
Qualifikation Rettungsassistentin / Rettungsassistent durch Nachschulung und staatliche Prüfung zur
Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter zu qualifizieren. Zur Sicherstellung der gesetzlichen
Qualitätsanforderungen im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Euskirchen reicht es künftig nicht aus, nur
Bestandspersonal fortzubilden. Darüber hinaus ergibt sich zudem ein Ausbildungsbedarf, der im Rahmen des
Anpassungsbedarfes von 2016 auf 10 Auszubildende im Jahr 2016 und weitere 10 Auszubildende im Jahr 2017
festgelegt wurde. Um die praktische Ausbildung auf den Lehrrettungswachen durchführen zu können, müssen
ausreichend Praxisanleiter zur Verfügung stehen. Hierzu wurde im Rahmen des Anpassungsbedarfs bereits ein
Konzept zur Qualifikationsergänzung der bisherigen Lehrrettungsassistenten abgestimmt.
Bei der Notfallsanitäter-Ausbildung bindet der Kreis Euskirchen als Träger des Rettungsdienstes die
Leistungserbringer (Hilfsorganisationen) auf den Rettungswachen mit ein.
2. Die Aufbauorganisation nach Bedarfsplan im Einzelnen
Personalbedarf der Funktionen/Komponenten, die mit eigenem Personal (Kreis) besetzt sind:
Der Personaleinsatz bzw. die Personalkosten nehmen im Rettungsdienst als Dienstleistungsanbieter naturgemäß eine herausragende Stellung ein. Im Folgenden wird das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal
nach Kostenstellen beschrieben. Es wird hier auf die Festlegungen im Bedarfsplan verwiesen. Bei der
Personalbemessung für das Jahr 2017 und 2018 wurde der Krankenstand in Höhe von 7,9 % (Daten aus 2016)
berücksichtigt.
2.1 Personalbedarf Einsatzdienst
2.1.1 Personalbedarf Notfallrettung
Notfallrettung
Besetztzeiten p.a.
(Tage x Std. x
Funktionen)
NettoJahres-Az/
MA
Stellensoll
p.a.
2012
365,25 x 24 x 2
1.895,95
9,25
2013
365,25 x 24 x 2
1.970,83
8,90
2014
365,25 x 24 x 2
1.975,82
8,87
2015
365,25 x 24 x 2
2.040,29
8,59
Standorte x
Anzahl RTW
Stellensoll gesamt
(Funktionsstellen)
55,48
Euskirchen x 2
Mechernich x 1
Schleiden x 1
Tondorf* (bis
12/2017) x 1
53,37
53,24
51,56
Weilerswist x 1
2016
365,25 x 24 x 2
1.980,82
8,85
53,11
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2017
365,25 x 24 x 2
1.980,82
8,85
53,11
Euskirchen x 3
Mechernich x 2
2018**
365,25 x 24 x 2
1.923,22
9,12
Schleiden x 1
63,81
Weilerswist x 1
Auszubildende
Notfallsanitäter
2017
20,0***
2018
0
* ab 01/18 Besetzung mit Personal von Dritten
** in 2018 Umstellung von 24-Std. auf 12-Std.-Dienst
*** Besetzung der in 2016 vorgesehenen Stellen in 2017 (z. Zt. 17/20 Stellen besetzt)
Für 2018 ergibt sich somit ein Stellensoll von 9,12 Stellen je Rettungswagen.
2.1.2 Personalbedarf Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Besetztzeiten p.a.
(Tage x Std. x
Funktionen)
NettoJahres-Az/
MA
2012
365,25 x 12 x 1
1.895,95
365,25 x 24 x 1
2013
365,25 x 12 x 1
365,25 x 12 x 1
365,25 x 24 x 1
Standorte
Stellensoll gesamt
(Funktionsstellen)
2,31
16,18
4,62
2,23
1.970,83
365,25 x 24 x 1
2014
Stellensoll
p.a.
1.975,82
15,57
4,45
2,22
Euskirchen
4,44
Mechernich
15,53
Schleiden
2015
365,25 x 12 x 1
365,25 x 24 x 1
2016
2017
2018
365,25 x 12 x 1
365,25 x 24 x 1
365,25 x 12 x 1
365,25 x 24 x 1
365,25 x 12 x 1
365,25 x 24 x 1
2.040,29
2,15
+
4,30
Tages-NEF
Euskirchen
15,04
1.980,82
2,21
4,43
15,49
1.980,82
2,21
4,43
15,49
1.923,22
2,28
4,56
15,95
Für 2018 ergibt sich somit ein Stellensoll von 4,56 Stellen je 24-Std. Notarzteinsatzfahrzeug und ein Stellensoll
von 2,28 für das 12-Std. Notarzteinsatzfahrzeug.
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als Träger des Rettungsdienstes
2.1.3 Personalbedarf Krankentransport /Notfallrettung (duales System)
Krankentransport
Besetztzeiten p.a.
(Tage x Std. x Funktionen)
NettoJahres-Az/
MA
Stellensoll
p.a.
2012
252 x 10 x 2
1.895,95
2,66
5,32
2013
252 x 10 x 2
1.970,83
2,56
5,11
2014
252 x 10 x 2
1.975,82
2,55
2015
252 x 10 x 2
2.040,29
2,47
4,94
2016
252 x 10 x 2
1.980,82
2,54
5,09
ab 2017
entfällt
(RTW-K)
Stellensoll gesamt
(Funktionsstellen)
Standorte
Mechernich
Schleiden
5,10
0
2.2 Organisation
Organisation
Arbeitszeit
2012 - 2015
Netto-Jahres-Az / MA *
Stellensoll p.a.
Regelarbeitszeit
3,00
2016-2017
Regelarbeitszeit
3,75
2018
Regelarbeitszeit
6,25
* Netto-JaAz wird nicht ausgewiesen, da diese durch die versch. Funktionen und Regelarbeitszeiten (Verwaltungsdienst, Tagesdienst, 24Std.-Dienst) unterschiedlich ist.
Erläuterung:
Service u. Technik
Desinfektion, Lager,
Medizinprodukte
Qualitätsmanagement
2012
1,0
2013
1,0
2014
1,0
2015
1,0
2016
1,0
2017
1,0
2018
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
2,5
0,5
0,75
(ab
10/2016)
Controlling
Dienst- und
Personaleinsatzplanung,
Dienstplanabrechnung
Techn. Leitung
Praxisanleiter
0,75
0,75
1,5
1,0
Summe
3,0
** derzeit keine konkrete tarifliche Einordung
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
1,0
0**
3,0
3,0
3,0
3,75
3,75
6,25
Service- u. Technik, Desinfektion, Lager, Medizinprodukte
Die hohe Be- und Auslastung -insbesondere der Rettungstransport- und Notarzteinsatzfahrzeuge- erfordern ein
umfassendes, rund um die Uhr funktionierendes Fahrzeugmanagement. Die hier eingesetzte Kraft garantiert
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nicht nur die störungsfreie Regelvorhaltung, darüber hinaus handelt es sich auch um eine wirtschaftliche Lösung,
da viele Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (auch am Funknetz) ohne Fremdkosten erledigt werden.
Die Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten nach Infektionstransporten wird durch einen Mitarbeiter in der
Desinfektionsstätte in Mechernich durchgeführt. Gleichzeitig nimmt er die Aufgabe des zentralen
Medizinproduktebeauftragten wahr und ist für die zentrale Medikamentenverwaltung verantwortlich.
Die Erhöhung um eine 0,5 Stelle für den Bereich Service- und Technik inklusive Desinfektion und
Medikamentenverwaltung soll das erhöhte Arbeitsaufkommen resultierend aus einer größeren Fahrzeugflotte
abfangen und gleichzeitig die Vertretung durch krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten beider
Funktionen über 365/24 sicherstellen.
Qualitätsmanagement
Nach § 7a Abs. 3 RettG NRW sind Strukturen für ein geeignetes Qualitätsmanagement zu schaffen. Wie bereits
weiter oben erwähnt ist u. a. durch die insgesamt erweiterten Anforderungen im Bereich medizinisches
Controlling und die Einbindung von Notfallsanitätern die bislang in Teilzeit besetzte Stelle der Ärztlichen Leitung
Rettungsdienst dynamisch bis zu einer Vollzeitstelle zu erweitern. Um den ärztlichen Stellenanteil auf maximal
eine Vollzeitstelle zu begrenzen, ist darüber hinaus eine 0,5 Stelle für einen Qualitätsmanagementbeauftragten
zu schaffen. Der Beauftragte für Qualitätsmanagement soll in ständiger Zusammenarbeit die Ärztliche Leitung
Rettungsdienst
im Bereich medizinisches Controlling unterstützen und die Koordinierung der
Notfallsanitäterausbildung übernehmen. Der Stellenanteil für den Qualitätsmanagementbeauftragten ist auch im
Hinblick auf die Umstellung der digitalen Einsatzdokumentation im operativen Rettungsdienst zwingend
erforderlich.
Controlling
Der Aufgabenbereich Controlling Rettungsdienst, Einsatzmittel- sowie Einsatz- und Bedarfsplanung wird durch
einen Rettungsingenieur wahrgenommen. Diese Stelle im Umfang von 0,75 wurde bereits mit dem
Anpassungsbedarf 2016 umgesetzt.
Dienst- und Personaleinsatzplanung, Dienstplanabrechnung
Bisher wurde die Dienst- und Personaleinsatzplanung je Rettungsstandort von einem damit beauftragten in der
Notfallrettung beschäftigten Personenkreis wahrgenommen. Zwischenzeitlich beansprucht die Dienst- und
Personaleinsatzplanung für elf mit eigenem Personal besetzten Rettungsmittel (7 Rettungswagen, 4
Notarzteinsatzfahrzeuge) einen so entscheidenden Zeitanteil, dass sie nicht mehr während des Einsatzdienstes
geleistet werden kann und aufgrund der Komplexität zentral gesteuert werden sollte (siehe 79,76 zu besetzende
Funktionsstellen auf elf Rettungsmitteln). Auch der zeitliche Anteil für die Dienstplanabrechnung hat sich bei
einem stetig steigenden Personalstamm erheblich vergrößert. Für die Aufgabenwahrnehmung der zentralen
Dienst-und Personaleinsatzplanung (365/24) sowie der Dienstplanabrechnung sind ab 2018 insgesamt 1,5
Stellen mit je 0,50 Stellenanteil zu berücksichtigen (Anlage).
Praxisanleiter
Für die praktische Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auf den Lehrrettungswachen müssen
Praxisanleiter zur Verfügung stehen. Jedem Praxisanleiter werden zwei Auszubildende zugeordnet. Derzeit gibt
es keine konkrete tarifliche Einordnung, sodass kein Kostenansatz erfolgt.
2.3 Personalbedarf Leitstelle für Feuerschutz (FS) und Rettungsdienst (RettD)
Leitstelle
Besetztzeiten p.a.
(Tage x Std. x Funktionen)
NettoJahres-Az/ MA
365,25 x 24 x 2
2012 -2017
270 x 12 x 1
Leitung Leitstelle
Stellensoll p.a.
Feuerschutz
und RettD
Faktor RettD
ab 2012
Stellensoll
nur RettD
(Funktionsstellen)
10,46
1.676,85
1,97
1,00
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EDV-Administration
1,00
Summe
14,43
365,25 x 24 x 3
65 %
9,37 /Jahr
65 %
13,08 / Jahr
14,91
1.763,92
365,25 x 12 x 1
2,48
Leitung Leitstelle
1,50
EDV-Administration
1,50
2018
Summe
20,39
ab 01/2018 *
20,12 *
* sukzessive ab 2016 initiiert (gemäß Anpassungsbedarf 2016/2017)
Erläuterung zur Spalte „Faktor RettD“:
Bis 2012 wurden die Kosten der Leistelle nach der Übereinkunft mit den Kostenträgern differenziert (Vorhalteund Betriebskosten) mit verschiedenen Anteilen vom Rettungsdienst übernommen. Nach der Erörterung vom
15.08.2012 soll bereits für das Jahr 2012 ein einheitlicher Schlüssel angewandt werden. Dieser Schlüssel wurde
im Verhältnis 65 (RettD): 35 (FS) durch die Krankenkassenverbände als Kostenträger eingefordert.
2.4 Personalbedarf Verwaltung Rettungsdienst
Verwaltung
Arbeitszeit
Stellenanteile/ MA
Stellensoll
2012-2015
Regelarbeitszeit
s.u.
4,05
2016-2017
Regelarbeitszeit
s.u.
4,55
2018
Regelarbeitszeit
s.u.
6,0
Erläuterung:
GBL
Leiter Abt. 38
Teamkoordinator
Rechnungswesen,
Kostenrechnung *
Sachbearbeitung
Rechnungswesen
Sachbearbeitung
Kostenrechnung
Sachbearbeitung
Gebührenabrechnung
RettD
Sachbearbeitung
Beschaffungs- und
Vergabewesen
Gesamt:
2012
0,2
0,4
2013
0,2
0,4
2014
0,2
0,4
2015
0,2
0,4
2016
0,2
0,4
2017
0,2
0,4
2018
0,2
0,4
0,7
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,7
0,7
0,7
0,7
0,7
0,7
0,7
1,5
1,5
1,5
1,5
2,0
(ab 10/16)
2,0
2,5
0,75
0,75
0,75
0,75
0,75
0,75
1,0
4,05
4,05
4,05
4,05
4,55
4,55
6,0
* mit Umsetzung und Kostenwirksamkeit in 2019
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als Träger des Rettungsdienstes
Kostenrechnung / Rechnungswesen
Neben dem hauswirtschaftlichen Tagesgeschäft erfordern Investitionsmaßnahmen eine intensive
betriebswirtschaftliche Begleitung. Zudem fordert die frühzeitige Erkennung von Entwicklungen im Bereich des
Gebührenaufkommens zusätzliche Ressourcen. Diese Aufgabe ist insbesondere vor dem Hintergrund der
verbrauchten Rücklagen essentiell. Zur gesamten betriebswirtschaftlichen Steuerungsunterstützung ist in 2018
eine Stelle mit einem auf den Rettungsdienst entfallenen Stellenanteil von 0,7 Stellen einzuführen. Mit dem
Stellenanteil von 0,7 Stellen wird gleichzeitig eine Erhöhung des Stellenanteils des Abteilungsleiters von 0,4 auf
vorgesehenen 0,6 Stellenanteil kompensiert.
Gebührenabrechnung Rettungsdienst
Das Arbeitsaufkommen in der Gebührenabrechnungsstelle steigt kontinuierlich mit dem Anstieg des
Transportaufkommens im Rettungsdienst und der damit verbundenen Steigerung der zu erstellenden
Gebührenbescheide. Die mit dem Anpassungsbedarf 2016 genehmigten zusätzlichen 0,5 Stellen genügen dem
Mehrarbeitsaufkommen nicht, sodass zur zeitgerechten Bearbeitung weitere 0,5 Stellen unter dem Aspekt der
Befristung erforderlich sind.
Beschaffungs- und Vergabewesen
Jährlich werden rund 1.000 Beschaffungsvorgänge zentral für den Rettungsdienst hauptsächlich in den
Bereichen medizinisches Verbrauchsmaterial sowie der Unterhaltung und Instandhaltung von Fahrzeugen und
Geräten vollzogen. Auch Beschaffungen für die von den Hilfsorganisationen besetzten Rettungsmittel /
Rettungswachen werden zentral über die Verwaltung des Rettungsdienstes abgewickelt.
Hinzu kommen Vergabeverfahren von Rettungsmitteln, Rettungswachen, hochkomplexer Leitstellentechnik
sowie Leistungen des Rettungsdienstes. Das Beschaffungs- und Vergabewesen wurde bislang von mehreren
Mitarbeitern mit geringen Stellenanteilen im Rettungsdienst und unterstützend vom Controller Rettungsdienst
wahrgenommen. Die hiermit beschäftigten Mitarbeiter sind weit über ihren geringen Stellenanteil im
Rettungsdienst hinaus mit Beschaffungsvorgängen beschäftigt. Eine vollumfängliche originäre
Aufgabenwahrnehmung im Feuer- und Katastrophenschutz ist neben dem Beschaffungs- und Vergabewesen
nicht leistbar, aber zwingend erforderlich. Bei der inzwischen entstandenen Systemgröße, der enormen Anzahl
an Beschaffungs- und Vergabevorgängen und der Komplexität der Vorgänge ist der Stellenanteil von 0,75 auf
insgesamt 1,0 Vollzeitstelle zu erhöhen.
Die Auswirkungen der Altersteilzeit werden nicht im Personalbedarf ausgewiesen. Nach den NKFGrundsätzen sind hierfür Rückstellungen zu bilden, die von der Abteilung 20 -Kämmerei- nach den tatsächlich im
Rettungsdienst gestellten Anträgen für das Produkt berechnet werden. Sie stellen während der Arbeitsphase
einen zusätzlichen Aufwand dar, der in der Kostenrechnung zu berücksichtigen ist.
Die in der Freizeitphase zu leistenden Personalkosten werden im Rettungsdienst und somit in der
Betriebsabrechnung deshalb nicht mehr berücksichtigt.
Ab dem Jahr 2014 wird Altersteilzeit im Rettungsdienst nicht mehr in Anspruch genommen (entfällt).
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als Träger des Rettungsdienstes
Summe Personalbedarf Rettungsdienst (ohne Personalgestellung Dritter)
Ziffer
Kostenstelle
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2.1
Einsatzdienst
davon
Notfallrettung
davon
Notarzteinsatzfahrzeug
davon
Krankentransport
(duales System)
76,98
74,05
73,87
71,54
73,69
68,60
79,76
55,48
53,37
53,24
51,56
53,11
53,11
63,81
16,18
15,57
15,53
15,04
15,49
15,49
15,95
5,32
5,11
5,10
4,94
5,09
0
0
2.2
Organisation
3,00
3,00
3,00
3,00
3,75
3,75
6,25
2.3
Leitstelle *
9,37
9,37
9,37
9,37
9,37
9,37
13,08
Verwaltung
4,05
4,05
4,05
4,05
4,55
4,55
6,00
nachrichtlich
Summe
93,40
90,47
90,29
87,96
91,36
86,27
105,09
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.4
* nur 65%-Anteil RettD ausgewiesen.
Bei der Personalbemessung wurde der tatsächliche Krankenstand berücksichtigt.
3. Fremdleistungen
3.1 Einsatzdienst
3.1.1 Notfallrettung
Besetztzeiten p.a.
(Tage x Std. x Funktionen)
Standorte
Bad Münstereifel
2012-2017
365,25 x 24 x 2
Rescheid
365,25 x 24 x 2
Bad Münstereifel
Nettersheim-Marmagen
Nettersheim-Tondorf
Rescheid
Zülpich
Zülpich
2018
3.1.2 Krankentransport
Besetztzeiten p.a.
(Tage x Std. x Funktionen)
Standorte
Euskirchen *
Krankentransport -RTW-K
365,25 x 24 x 2
2012-2017
Krankentransport -KTP-
252 x 8 x 2
bis einsch. 01/2012
Euskirchen
Euskirchen
Euskirchen**
Zülpich
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als Träger des Rettungsdienstes
Krankentransport -KTP-
252 x 8 x 2
Euskirchen
Euskirchen
Euskirchen
Zülpich
Krankentransport -KTP-
301 x 8,5 x 2
Nettersheim-Marmagen
Krankentransport -KTP-
365,25 x 9 x 2
Nettersheim-Tondorf
2018
* wurde ab 2/2012 durch einen RTW ersetzt
(Besetzung erfolgte dann mit eigenem Personal)
** als Bedarfs-KTW eingesetzt, ab 03/2015 durchgehend besetzt
3.1.3 Notärzte
Die Krankenhäuser Marien-Hospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und das St. Antonius
Krankenhaus Schleiden stellen jeweils einen Notarzt für den Rettungsdienst, der nach abgestimmten
standardisierten Vereinbarungen abgerechnet wird.
Seit 2012 wird in Euskirchen ein zusätzlicher Tagesnotarzt im 12-Std.-Dienst gestellt.
3.2 Ärztliche Leitung Rettungsdienst
Die Stelle wird nicht im Stellenplan des Kreises geführt. Die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst ist derzeit
hauptamtlich bei der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH als Fachärztin für Chirurgie/Notfallmedizin angestellt.
Auch bei einem anstehenden Wechsel wird die Ärztliche Leitung Rettungsdienst im Rahmen der
Personalgestellung zur Verfügung gestellt.
Seit 2012 wird die ÄLRD mit einem Zeitansatz von 30 Std. / Woche geführt. Der vereinbarte Erstattungsbetrag
beträgt bis zu 65 % der tatsächlichen Personalkosten (Spitzabrechnung).
Nunmehr führen Änderungen des Rettungsgesetzes NRW, die ein medizinisches Controlling fordern, sowie die
Einbindung von Notfallsanitätern in den Rettungsdienst zu erweiterten Anforderungen: so bedingt die Einbindung
von Notfallsanitätern beispielsweise eine wesentlich erhöhte und intensivere Mitwirkung in der Notrufabfrage und
Indikationsbewertung in der Leitstelle. Zusätzlich kommt es durch die Personalverstärkung im Rettungsdienst
und die für die Notfallsanitäter geltenden Standardarbeitsanweisungen (SAA) neben der Überwachung der
gesetzlich geregelten 30-stündigen Fortbildung sowie der Überwachung der Fortbildungspflicht der Notärzte zu
einem bedeutenden Mehraufwand, dem ein Zeitansatz von 30 Stunden/Woche nicht mehr gerecht wird. Eine
Erhöhung von bis zu max. 1,0 Stellen ist dynamisch umzusetzen. Insoweit ist der Erstattungsbetrag ab 2018 je
nach tatsächlich besetztem Stellenumfang anzupassen.
3.2 Leitender Notarzt
Zur Besetzung dieser (max. 10) Funktionsstellen (Leitende Notarztgruppe) für das Kreisgebiet werden
Aufwandsentschädigungen gezahlt. Die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Funktion wird durch eine besondere
Bereitschaftsplanung gesichert.
3.4 Organisatorische Leitung Rettungsdienst
Zur Besetzung dieser (max. 10) Funktionsstellen (Gruppe Organisatorische Leiter) für das Kreisgebiet werden
Aufwandsentschädigungen gezahlt. Die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Funktion wird durch eine besondere
Bereitschaftsplanung gesichert.
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4.
Kostenartenrechnung
4.1 Personalkosten (eigenes Personal)
Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung entstandenen bzw. anfallenden
Personalkosten quantifiziert. Personalkosten in dieser Betrachtung sind die Beamtenbesoldungen, Vergütungen
von Beschäftigten, Versorgungskassen- und Sozialversicherungsbeiträge, Beihilfen und die Verrechnung
Versorgung und Verrechnung Beitrag GUV (Brutto-Personalkosten).
Ziffer
Kostenstelle
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2.1.
Einsatzdienst
2.797.812 €
3.188.546 €
3.378.126 €
3.360.270 €
3.604.880 €
3.786.391 €
4.388.094 €
2.2
Organisation
174.938 €
135.940 €
98.529 €
192.502 €
248.005 €
306.531 €
473.653 €
2.3
Leitstelle
620.519 €
697.372 €
557.387 €
522.888 €
767.433 €
770.645 €
929.329 €
2.4
Verwaltung
313.891 €
323.245 €
300.852 €
453.484 €
307.241 €
351.065 €
396.790 €
3.907.160 €
4.343.103 €
4.334.894 €
4.529.144 €
4.927.559 €
5.214.632 €
6.187.866 €
nachrichtlich
Summe
4.2 Personalkosten Dritter im Rettungsdienst
Neben dem eigenen Personal (s. Abschnitt 4.1) setzt der Rettungsdienst auch fremdes Fachpersonal ein.
Es handelt sich hierbei um Personalgestellungsverträge. Im Bereich der Notfallrettung und des
Krankentransportes bestehen solche Verträge mit den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und
Malteser Hilfsdienst (MHD) (auf der Grundlage des RettG NRW).
Im Bereich der notärztlichen Versorgung bestehen Personalgestellungsverträge mit den im Kreis Euskirchen
gelegenen Krankenhäusern Marienhospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und St. Antonius
Krankenhaus Schleiden.
Personalkostenzusammenstellung
Kostenstelle
Einsatzdienst
Organisation
Leitstelle
Verwaltung
Organisatorische Leitung
Hilfsorganisationen in der Notfallrettung
Notarztdienst
Ärztliche Leitung
Hilfsorganisationen im Krankentransport
Hilfsorganisationen MANV
Summe Personalkosten
Kostenstelle
Einsatzdienst
Organisation
Leitstelle
Verwaltung
Organisatorische Leitung
Hilfsorganisationen in der Notfallrettung
Notarztdienst
Ärztliche Leitung
Hilfsorganisationen im Krankentransport
Hilfsorganisationen MANV
Summe Personalkosten
Kosten
2014
3.378.126 €
98.529 €
557.387 €
300.852 €
1.014.108 €
1.170.378 €
65.470 €
245.105 €
42.500 €
6.872.455 €
Kosten
Kalkulation
2015
2016
3.360.270 €
3.604.880 €
192.502 €
248.005 €
522.888 €
767.433 €
453.484 €
307.241 €
in Personalkosten Einsatzdienst (4.1.1) enthalten
1.027.716 €
1.073.309 €
1.296.793 €
1.309.385 €
67.802 €
70.271 €
308.939 €
320.245 €
146.500 €
146.500 €
7.376.894 €
7.847.269 €
Hochrechnung
Hochrechnung
2017
2018
3.786.391 €
4.388.094 €
306.531 €
473.653 €
770.645 €
929.329 €
351.065 €
396.790 €
in Personalkosten Einsatzdienst (4.1.1) enthalten
1.038.513 €
2.065.048 €
1.505.163 €
1.609.992 €
72.730 €
100.000 €
365.465 €
711.679 €
146.500 €
189.734 €
8.343.003 €
10.864.319 €
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4.3 Sachkosten
Bei der Betrachtung des Sachaufwandes für den Rettungsdienst ist zu beachten, dass es sich bei der Notfallrettung, der Notarztbeförderung und der Leitstelle um Rund-um-die-Uhr-Einrichtungen mit höchstem Nutzungsgrad handelt. In diesen Bereichen gibt es -anders als bei gewerblichen oder privaten Nutzungen- keine Zeiten mit
geringem Güterverbrauch.
Als anschauliches Beispiel sei hier der Vergleich eines Bürostuhls eines Leitstellenarbeitsplatzes zu einem
Bürostuhl innerhalb der Verwaltung genannt. Die sprichwörtliche Belastung des Leitstellensessels mit 168
Wochenstunden ist mehr als viermal so hoch wie die des in der Regel rd. 40 Wochenstunden besetzten
Bürostuhls einer Verwaltungskraft.
Der infolge dieses vollen Nutzungsgrades hohe Güterverbrauch setzt sich in gleichem oder ähnlichem Maße fort
bei den Kosten für Licht, Wasser, Abwasser, etc. und insbesondere bei den Betriebskosten für die Fahrzeuge
(Treibstoffe, Reifenverschleiß, Inspektionen, Reparaturen, etc.) sowie für die Patientenversorgung mit
Arzneimitteln und medizinischen Verbrauchsmaterialien. Verbunden mit dem hohen Nutzungsgrad ist gleichzeitig
eine geringere Nutzungsdauer, was
zu hohen Abschreibungskosten führt. Zusätzlich bedingt die
festgeschriebene Qualität einen durchgehend störungsfreien Betrieb, welches nur im Rahmen von
kostenintensiven Wartungsverträgen gewährleistet werden kann.
Die jährlichen Umlagekosten der Trägergemeinschaft im Luftrettungsdienst werden in dieser Kalkulation nicht
berücksichtigt.
Sachkostenzusammenstellung
Ziffer
Kostenart
Kosten
2014
Kosten
2015
Kalkulation
2016
Hochrechnung
2017
Hochrechnung
2018
94.417 €
547.910 €
94.410 €
558.698 €
74.010 €
541.252 €
101.455 €
622.109 €
158.875 €
643.795 €
115.486 €
90.117 €
118.706 €
91.201 €
130.811 €
108.636 €
301.176 €
165.573 €
334.912 €
129.130 €
159.287 €
193.945 €
253.870 €
256.955 €
272.674 €
93.608 €
104.978 €
197.290 €
339.168 €
730.796 €
428.076 €
76.301 €
673.015 €
72.894 €
686.839 €
73.261 €
912.227 €
71.907 €
421.576 €
92.014 €
66.133 €
56.598 €
86.662 €
88.586 €
94.219 €
951.394 €
773.630 €
956.190 €
1.026.393 €
1.137.394 €
859.052 €
976.586 €
996.357 €
1.082.711 €
1.208.093 €
3.481.781 €
3.714.661 €
4.105.178 €
4.968.260 €
5.223.478 €
4.3
Unterhaltung Infrastruktur
Fahrzeugkosten
Unterhaltung Geräte u.
Ausstattung
Sachkosten allgemein
Sachkosten
(Verbrauchsmittel)
Personalabhängige
Sachkosten
Sachkosten der
Hilfsorganisationen /
Notärzte
Mieten
Geschäftskosten des
RettD
Interne
Leistungsverrechnungen
Kalkulatorische Kosten /
Wertberichtigungen
Summe
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4.4 Die Kosten(kalkulationen) 2014 - 2016 und die Hochrechnungen 2017 und 2018 im
Überblick
Kostenart
Kosten 2014
%-Anteil
in €
der
Kosten 2015
%-Anteil
in €
der
kalk. Kosten
2016
Kosten
in €
Kosten
Kosten
Personalkosten
Sachkosten
Summe Kosten
Kostenart
Personalkosten
Sachkosten
Summe Kosten
%-Anteil
der
6.872.455 €
66 %
7.376.894 €
66 %
7.847.269 €
66 %
3.481.781 €
34 %
3.714.661 €
34 %
4.105.178 €
34 %
10.354.236 €
11.091.555 €
Hochrechnung
11.952.447 €
Hochrechnung
2017
%-Anteil
in €
Kosten
in €
Kosten
8.343.003 €
63 %
10.864.319 €
68 %
4.968.260 €
37 %
5.223.478 €
32 %
13.311.263 €
der
2018
%-Anteil
der
16.087.797 €
5 Erlöse
5.1 Gebühreneinnahmen
Nach dem Äquivalenzgrundsatz sollen Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sein. Dieser Idealfall, dass die
Kosten einerseits und die Erlöse aus dem Transportaufkommen eines Jahres andererseits tatsächlich exakt im
Verhältnis 1:1 stehen, ist in der Praxis nur annähernd erreichbar. Zu viele unbekannte und/oder unbeeinflussbare
Kostenfaktoren wie Tarifabschlussdaten, Mineralölverteuerungen, Unfälle, Gesetzesänderungen etc. sind nicht
vorhersehbar und mithin auch nicht kalkulierbar.
Dennoch wird dieses Ergebnis bei der Kostenkalkulation und der Prognose des Einsatzaufkommens für den
jeweiligen Planungszeitraum angestrebt.
5.2 Sonstige Einnahmen
Zu den sonstigen Einnahmen zählen Verkaufserlöse, Kostenersatz, Kasko- und Haftpflichtleistungen der
Fahrzeugversicherungen sowie Erstattungen des Bundesamtes für den Bundesfreiwilligendienst. Den
kalkulatorischen Kosten sind die Sonderposten aus Zuwendungen entgegenzustellen.
Die überzahlten Versicherungsbeiträge und die daraufhin an Jahresende eingenommenen Erstattungen werden
nach dem Nettoprinzip bei den Versicherungsbeiträgen dargestellt.
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Gebührenbedarfsberechnung 2018
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5.3 Die Erlöse im Überblick
Die Rechnungsjahre 2014 und 2015, die Kalkulation 2016 und die Hochrechnungen 2017 und 2018 stellen sich
in vereinfachter Darstellung wie folgt dar:
Kosten
2014
Kosten
2015
Kalkulation
2016
Hochrechnung
2017
Hochrechnung
2018
10.354.236 €
11.091.555 €
11.952.447 €
13.311.263 €
16.087.797 €
9.554.824 €
10.276.323 €
10.598.231 €
10.616.244 €
16.536.962 €
652 €
18.180 €
3.697 €
23.403 €
15.860 €
38.764 €
20.127 €
56.543 €
17.000 €
31.660 €
23.824 €
39.682 €
18.649 €
27.690 €
23.193 €
7.700 €
0€
3.150 €
14.350 €
1.750 €
22.046 €
254.725 €
22.046 €
178.500 €
22.046 €
183.237 €
22.046 €
183.676 €
22.046 €
183.456 €
9.227.697 €
10.008.995 €
10.316.525 €
10.291.812 €
Kostenart
Summe Kosten
gem. BAB
Summe Erlöse
./. Verkaufserlöse
./. Ersatz von Kosten
./. Versicherungsleistungen
./. Personalkostenerstattungen Bufdis
./. Auflösung SoPo aus
Zuwendungen
./. Wertveränderungen
./. Benutzungsgebühren
davon bis 30.04.
davon ab 01.05.
* Rücklagenentnahme
Rücklagenzuführung
3.448.758 €
12.809.100 €
799.429 €
815.226 €
1.354.206 €
2.695.019 €
Kosten für
Hochrechnung 2018
0€
449.170 €
12.809.100 €
* Abweichungen durch Auf- und abrunden
6. Verwendung der Sonderposten / Überschuss Rettungsdienst
Nach § 6 Abs. 2 S. 3 KAG NRW besteht die Verpflichtung, bestehende Kostenüberdeckungen aus der
Gebührenkalkulation am Ende des Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre nach Zufluss
auszugleichen. Gem. § 43 Abs. 6 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land NordrheinWestfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) sind Kostenüberdeckungen, die gem. § 6
KAG NRW dem Ausgleich bedürfen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich einzusetzen.
Bei der Auflösung der Kostenüberdeckung ist folglich neben dem Inkrafttreten der Regelung auch der aktuelle
Bestand des Sonderpostens maßgeblich.
Der Rücklagenbestand zum 31.12.2010 betrug 5.149.854 €.
Mit der Gebührenbedarfsberechnung und Inkrafttreten der Gebührensatzung 2012 war für das Jahr 2012 sowie
die Folgejahre eine Rücklagenentnahme in Höhe von jeweils 1.000.000 € geplant. Der Betrag der
Rücklagenentnahme wurde durch die Krankenkassenverbände als Kostenträger mit dem Ziel der annähernden
Gebührenstabilität gefordert.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich hat sich bei fortlaufender Rücklagenentnahme in den
vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2010
2011
2012
Bestand zum 01.01.
Zuführung
Entnahme
5.149.854 €
4.240.772 €
92.976 € *
82.560 € *
1.002.059 €
225.522 €
Bestand zum 31.12.
5.149.854 €
4.240.772 €
4.097.809 €
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als Träger des Rettungsdienstes
4.097.809 €
0€
1.092.190 €
3.005.619 €
2013
3.005.619 €
0€
799.429 €
2.206.190 €
2014
2.206.190 €
0€
815.226 €
1.390.964 €
2015
1.390.964 €
0€
1.354.206 €
36.758 €
2016 kalk.
36.758 €
0€
2.695.018 €
-2.658.260 €
2017 kalk.
* Der ausgewiesene Zuführungsbetrag resultiert aus der gegenüber dem Sonderposten bestehenden Zinsverpflichtung, die ab dem Jahr
2013 aufgrund der fehlenden Grundlage im NKF-System entfällt.
Für das Jahr 2016 liegt noch kein Jahresabschluss vor, sodass die Rücklagenentnahme auf einem kalkulierten
Wert beruht. Demnach weist der Sonderposten für den Gebührenausgleich Rettungsdienst nach der Entnahme
in 2016 noch einen Restbestand i. H. v. 36.758 € aus. Die Entnahme für das Jahr 2017 kann ebenfalls nur
kalkuliert werden. Das im Jahr 2017 nach der Kalkulation entstandene Defizit beträgt 2.695.018 €. Das
entstandene Defizit soll in den kommenden vier Jahren kontinuierlich abgebaut werden. In der
Gebührenbedarfsberechnung 2018 wurde die Rücklagenzuführung mit einem Anteil von 8/48, d. h. 449.170 €
(16,67 %-Anteil) berücksichtigt.
7. Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung
In diesem Abschnitt werden die Kosten zunächst den Betriebsteilen der Einrichtung Rettungsdienst zugeordnet.
Über eine Umlagerechnung mit plausiblen Verteilungsschlüsseln findet dann eine Kostenverdichtung auf die
Kostenträger (Betriebsziele)
- Notfallrettung (RTW)
- Notarzt (NA)
- Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
- Krankentransport (KTP)
- Leitstelle
statt.
Für das gesamte Jahr 2018 stellt sich die Kostenhochrechnung nach Kostenträgern gemäß des
Betriebsabrechnungsbogens (BAB) zusammengefasst wie folgt dar:
Gesamtkosten
2018
16.536.962 € *
RTW
NA
NEF
KTP
Leitstelle
10.007.909 €
1.781.047 €
1.554.828 €
1.749.211 €
1.443.967 €
60,52 %
10,77 %
9,40 %
10,58 %
8,73 %
Anteil in %
gerundet
* Kosten inkl. Rücklagenzuführung
Hochrechnung 2018
Unter Berücksichtigung der erwarteten Gebührenerträge bis 30.04.2017 (nach bisheriger Gebührensatzung),
aller sonstigen Einnahmen und dem anteiligen Abbaus des Gebührendefizites verbleiben folgende Kosten, die ab
dem 01.05.2018 durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden müssen:
Anteilige Kosten
ab 01.05.2018
12.809.100 €
Anteil in %
gerundet
RTW
NA
NEF
KTP**
Leitstelle
7.752.743 €
1.456.322 €
1.139.748 €
1.361.292 €
1.098.994 €
60,53 %
11,37 %
8,90 %
10,63 %
8,57 %
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Gebührenbedarfsberechnung 2018
als Träger des Rettungsdienstes
8. Transportaufkommen (Abrechnungen) im Rettungsdienst
Für die Gebührenkalkulation 2018 liegen aus den Jahren 2004 bis 2016 verlässliche statistische Daten über
das Transportaufkommen (abgerechnete Einsätze) der benannten Kostenträger vor. Die Anzahl der
abgerechneten Einsätze für das Jahr 2017 und 2018 basiert auf Hochrechnungen.
Zeitraum
RTW
NA
NEF
KTP *
Leitstelle
2004
9.285
4.280
4.076
8.897
17.693
2005
9.721
4.304
4.120
8.239
18.157
2006
10.420
4.417
4.213
7.705
18.360
2007
11.197
4.505
4.310
8.060
20.709
2008 **
12.913
4.769
4.598
8.419
23.209
2009
13.313
5.046
4.899
7.684
21.897
2010
13.998
5.248
5.104
7.575
21.043
2011
14.607
5.449
5.305
7.443
22.742
2012
15.960
6.055
5.932
7.362
23.692
2013
17.006
6.725
6.629
8.014
25.810
2014
17.549
7.345
7.231
7.620
27.253
2015
19.526
7.739
7.707
8.098
27.984
2016
20.695
7.769
7.746
8.416
29.209
2017
20.770
7.165
7.121
8.921
30.565
2018
21.082
7.165
7.121
9.144
31.023
LS: abgerechnete Einsätze (einschl. sonstige Leistungen)
* einschließlich der kostenpflichtigen Rücktransporte
** 13 Abrechnungsmonate
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als Träger des Rettungsdienstes
Neben den oben aufgeführten Leistungen des Rettungsdienstes soll weiterhin die folgende Leistung
gebührenpflichtig sein. Sie wird jeweils anteilig bei der Kostenstelle Notarzt und Notarzteinsatzfahrzeug in Abzug
gebracht. Der Tarif setzt sich unverändert aus 30 % der Gebühr für den Einsatz des Notarztes und 30 % der
Gebühr für den Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges zusammen.
Sonstige Leistung
Fallzahlen
2012
Fallzahlen
2013
Fallzahlen
2014
Fallzahlen
2015
Fallzahlen
2016
Fallzahlen
2017
geschätzt
Fallzahlen
2018
geschätzt
71
161
167
187
136
151
144
Todesfeststellung
durch
den Notarzt ohne med.
Behandlung
Für den mit der Gebührenkalkulation 2018 zu berücksichtigenden Zeitraum ab 01.05.2018 ergeben sich damit
die folgenden maßgeblichen Einsatzzahlen:
maßgebliche
Einsatzzahl
RTW
NA
NEF
KTP
Leitstelle*
14.055
4.777
4.747
6.096
20.682
43
(144 x 0,3)
43
(144 x 0,3)
sonst. Leistungen
(mit Gewichtung)
siehe Anmerkung
zu Transportkilometern
Einsatzzahlen unter
Berücksichtigung
der sonstigen
Leistungen
14.055
siehe Anmerkung zu Transportkilometern
4.820
4.790
6.096
20.682
Weiterhin sind die zusätzlich anfallenden Transportkilometer zu berücksichtigen, die zu folgenden Jahreseinnahmen führten/führen:
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
2017 (Hochrechnung)
2018 (Hochrechnung)
* Durchschnitt seit 2013
** Jahreseinnahmen unter Berücksichtigung neuer Gebührentarif
Transportkilometer
24.200 km
21.856 km
21.443 km
23.057 km
23.038 km
23.994 km
* 22.677 km
Jahreseinnahmen
(Transportkilometer)
48.402 €
43.712 €
42.885 €
46.114 €
46.076 €
47.988 €
** 42.029 €
Die angenommenen Jahreseinnahmen aus Transportkilometern i. H. v. 42.029 € werden anteilig anhand der
prozentualen Vorjahresverteilungen von 2013-2017 bei den Kostenstellen RTW, NEF und KTP im Jahr 2018 in
Abzug gebracht!
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9 Gebührenbedarfsberechnung
Es ist vorgesehen - wie bisher- für eine Leistungsart nur einen Summentarif zu definieren.
RTW
Hochrechnung
2018 in €
7.752.743 €
NA
NEF
1.456.322 €
KTP *
1.139.748 €
1.361.292 €
2.928 €
25.320 €
Leitstelle
1.098.994 €
(01.05.-31.12.18)
abzüglich
Mehrkilometer
abzüglich
Wartezeit
Maßgebende
Kosten
: kostenpflichtige
Einsätze
13.781 €
128 €
7.738.962 €
1.456.322 €
1.136.820 €
1.335.972 €
1.098.994 €
14.055
4.820
4.790
6.096
20.682
550,62 €
302,14 €
237,33 €
219,16 €
s. Anlage
= Tarif
in Euro
* inkl. Rücktransporte
Die Gebühren der Leitstelle werden nach den Erfahrungen der Vorjahre nicht je Rettungsmittel sondern nach
der jeweiligen Einsatzart bemessen, um im Gebührenbescheid nur eine Leitstellengebühr ausweisen zu müssen.
Als maßgebliches Kriterium dient der Zeit-/Arbeitsaufwand beim Notfalleinsatz, der nach dem ermittelten
Aufwand durchschnittlich mit dem 1,5-fachen Aufwand (unverändert) eines Krankentransportes anzunehmen ist.
Für Transporte über eine Distanz von mehr als 50 km (unverändert) wird zusätzlich zu den v.g. Kosten ein
Zuschlag von 1,85 € je Transportkilometer und Einsatzmittel berechnet (Berechnungen siehe Anlage).
Mit der festgelegten Distanz der Grundgebühr ist innerhalb des Kreisgebietes ein Krankenhaus erreichbar.
Der Gebührentarif Wartezeit KTW wird trotz der geringen Einnahmen in den letzten Jahren aufrechterhalten. Die
Berechnung der Wartezeit eines KTW bei angemeldetem Rücktransport unter einer Stunde ist nicht praktikabel,
da die Besorgung entsprechender Bescheinigungen erfahrungsgemäß an den Zuständigkeiten scheitert.
Insoweit werden angemeldete Rücktransporte bei Zeitablauf von 60 Minuten zwischen Patientenabgabe und –
wiederaufnahme mit der doppelten Einsatzpauschale KTP belegt, da ein weiteres Abwarten des Fahrzeugs zu
einer Überlastung und damit zu einer Kostensteigerung führt. Ebenso wird die dann anfallende Wartezeit mit
12,75 € je angefangene Viertelstunde berechnet (Berechnungen siehe Anlage).
Demnach sind in die novellierte Gebührensatzung folgende Gebührenbeträge aufzunehmen:
Rettungswagen
Notarzt
Notarzteinsatzfahrzeug
Krankentransportwagen
Todesfeststellung durch den Notarzt ohne med. Behandlung
Leitstellentätigkeit beim Einsatz des Rettungswagens oder / und des
Notarztes mit/ ohne Notarzteinsatzfahrzeug
Leitstellentätigkeit beim Einsatz eines Krankentransportwagens oder
eines anderen Rettungsmittels
je Transportkilometer bei über 50 Kilometer Transportstrecke
Wartezeit KTP je Viertelstunde
550,62 €
302,14 €
237,33 €
219,16 €
161,84 €
58,82 €
39,21 €
1,85 €
12,75 €
Bereitstellungszeiten werden entsprechend angewendet.
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