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Verwaltungsergänzung (Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst 2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
898 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
16.04.18, 17:00
Aktualisiert
16.04.18, 17:00

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes Kreis Euskirchen Der Landrat als Träger des Rettungsdienstes Gebührenbedarfsberechnung Rettungsdienst (2018) Kreis Euskirchen  Der Landrat  Abteilung 38  53877 Euskirchen Telefon: 02251 - 15 0  Telefax: 02251 - 970603  E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de Seite 1 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeiner Teil Systematik, gesetzliche Grundlagen, Kostenrechnung Teil B Besonderer Teil 1. Rettungsdienstliche Versorgung - allgemein 2. Aufbauorganisation, eigene Personalkosten nach Rettungsbedarfsplan 2.1 Einsatzdienst 2.1.1 Notfallrettung 2.1.2 Notarzteinsatzfahrzeug 2.1.3 Krankentransport 2.2 Organisation 2.3 Leitstelle 2.4 Verwaltung des Rettungsdienstes 3. Fremdleistungen 3.1 Einsatzdienst 3.1.1 Notfallrettung 3.1.2 Notärzte 3.1.3 Krankentransport 3.2 Ärztliche Leitung 3.3 Leitender Notarzt 3.4 Organisatorische Leitung 4. Kostenartenrechnung 4.1 Funktionsstellenkosten (eigenes Personal) 4.2 Personalkosten Dritter Personalkostenzusammenstellung 4.3 Sachkosten  Sachkostenzusammenstellung 4.4 Kosten(kalkulationen) 2014 - 2016 und die Hochrechnungen 2017 und 2018 im Überblick 5. Erlöse 5.1 5.2 5.3 Gebühreneinnahmen Sonstige Einnahmen Erlöse im Überblick 6. Verwendung des „Sonderposten Rettungsdienst“ 7. Kostenstellen- / Kostenträgerrechnung 8. Transportaufkommen 9. Gebührenbedarfsberechnung Teil C Anlagen Seite 2 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes A Allgemeines Zur Systematik dieses Berichts Nach einem kurzen Hinweis auf die hier anzuwendenden sondergesetzlichen Bestimmungen und einer Kurzbeschreibung der im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen seit Jahren eingesetzten Kostenrechnung als Instrument des Finanzcontrollings erfolgt die Detailbeschreibung aller kostenverursachenden Einflussfaktoren innerhalb der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst sowie die Erläuterung des Kostendeckungskonzepts. Der durch den Anpassungsbedarf 2016 fortgeschriebene Rettungsbedarfsplan 2012 des Kreises Euskirchen ist die Grundlage, auf der die folgende Kostenbeschreibung basiert bzw. auf die diese im Einzelnen reflektiert. Die Reihenfolge der nun folgenden Kostenbeschreibung folgt der vertikalen Systematik des Betriebsabrechnungsbogens (BAB). Erläuternde Tabellen und Graphiken zu Schwerpunktthemen werden im Anlagenteil geführt. Rechtliche Grundlagen Gem. § 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) ist der Kreis Euskirchen als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung des Kreises Euskirchen mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes sicherzustellen. Der Kreis nimmt diese Aufgaben als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. § 2 RettG NRW definiert den Umfang des Rettungsdienstes: demnach umfasst der Rettungsdienst gem. § 2 Abs. 1 neben der Notfallrettung und dem Krankentransport auch die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen unter Berücksichtigung der im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) enthaltenen Regelungen. Unter Notfallrettung wird nach Abs. 2 die Aufgabe verstanden, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit (wieder)herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung dessen und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Krankentransportes verlangt gemäß Abs. 3 Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerecht Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern. Gem. § 2a RettG NRW ist bei allen nach diesem Gesetz zu erfolgenden Maßnahmen § 12 Abs. 1 S. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu beachten. Demnach müssen die getroffenen Maßnahmen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich durchgeführt werden und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Kostentragungspflicht für die für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen personellen und materiellen Vorhaltungen liegt gem. § 14 Abs. 5 S. 1 RettG NRW beim jeweiligen Träger des Rettungsdienstes. Somit erhebt der Kreis Euskirchen als kostenrechnende Einrichtung gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die von ihm nach dem Rettungsgesetz NRW erbrachten Leistungen Benutzungsgebühren. Grundlage für die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung ist nach § 14 Abs. 1 RettG NRW der geltende Bedarfsplan, zu dessen Aufstellung der Kreis als Träger des Rettungsdienstes gem. § 12 Abs. 1 S. 1 RettG NRW verpflichtet ist. Der Entwurf der Gebührensatzung einschließlich beurteilungsfähiger Unterlagen ist den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. (§ 14 Abs. 2 RettG NRW). Seite 3 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG NRW decken. Dabei kann maximal ein Kalkulationszeitraum von drei Jahren angenommen werden. Die Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten, für die im Kreis Euskirchen eine Kostenrechnung Rettungsdienst erstellt wurde. Zu den ansatzfähigen Kosten des Rettungsdienstes zählen gem. § 14 Abs. 5 S. 2 RettG NRW auch Fehleinsätze. Gem. § 14 Abs. 3 gelten darüber hinaus auch die nach dem Notfallsanitätergesetz vom 22.05.2013 Kosten der Ausbildung als Kosten des Rettungsdienstes (Anlage). Kostenrechnung Die Daten für die Kostenrechnung Rettungsdienst werden in der Verwaltung Rettungsdienst arbeitstäglich neben den haushaltsbezogenen Buchungen gleichzeitig mit einem zusätzlichen Programm erfasst und fortgeschrieben. Die Kostenrechnung Rettungsdienst ist in vier Stufen aufgebaut:      Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung Erlösrechnung Die Kostenartenrechnung untergliedert sich in      Personalkosten Fremdleistungen Sachkosten interne Leistungsbeziehungen kalkulatorische Kosten  Die Kostenstellenrechnung ordnet die Kosten einzelnen Betriebsteilen nach deren Entstehung zu. Diese grenzt Hauptkosten, Nebenkosten und Vorkosten voneinander ab.  In der Kostenträgerrechnung findet dann die Zuordnung der (anteiligen) Kosten auf die Leistungseinheiten oder Kostenträger statt, die die Betriebsziele der Einrichtung Rettungsdienst darstellen. Diese sind die Endkostenstellen:       Notfallrettung Notarzt Notarzteinsatzfahrzeug Krankentransport Leitstelle In der Erlösrechnung werden schließlich die ermittelten Kosten pro Betriebsziel dem zu erwartenden Einsatzaufkommen dieser Kostenstelle gegenübergestellt und so der Preis einer Leistung bestimmt. Seite 4 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes B. Besonderer Teil 1. Rettungsdienstliche Versorgung Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung des Kreises Euskirchen mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes sind die im Folgenden beschriebenen personellen und materiellen Vorhaltungen notwendig bzw. werden künftig erforderlich. Diese und ihre kostenwirksamen Auswirkungen werden hier dezidiert erläutert. Wie bereits weiter oben erwähnt werden in dem Rettungsbedarfsplan 2012 des Kreises Euskirchen mit dem dazugehörenden Anpassungsbedarf 2016 nach § 12 RettG NRW insbesondere die Anzahl und die Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Rettungs- / Krankentransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festgelegt. Insofern finden an dieser Stelle keine weiteren und näheren Aussagen zur Strukturqualität statt. In dieser Gebührenbedarfsberechnung werden die Rechnungsjahre 2014 und 2015, die Kalkulationen 2016 und 2017 sowie darauf aufbauend das Planungsjahr 2018 betrachtet. In der Anlage werden zusätzlich die Rechnungsjahre von 2012 bis 2013 dargestellt. Grundlage für die Kalkulation 2018 sind die Vorgaben des beschlossenen und mit den Kostenträgern vorab abgestimmten Anpassungsbedarfs 2016 zum Rettungsbedarfsplan des Kreises Euskirchen aus 2012. Die nachfolgenden Hochrechnungen für 2018 wurden nach folgenden Grundsätzen angenommen: Die Personalkostensteigerung wurde auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten (Betriebsabrechnung) sowie der ermittelten Krankenquote des Jahres 2016 ermittelt. Sie resultiert aus der Einmalzahlung für die Beschäftigten, den Lohnsteigerungen und den Bewährungsaufstiegen. Bei der Hochrechnung der Sachkosten wurde zwischen gleichbleibenden, steigenden und schwankenden Kosten unterschieden: bei gleichbleibenden Kosten (bestehende Verträge) wurden die entsprechenden Vorjahreswerte bzw. die Höhe der vereinbarten Vertragsleistungen angenommen. Bei steigenden Kosten wurde die mittlere Steigungsrate der beiden Vorjahre zugrunde gelegt, bei schwankenden Kosten der Mittelwert aus den beiden Vorjahren berücksichtigt. Abweichungen von diesen Grundsätzen in der Hochrechnung sind durch kostenwirksame Veränderungen, die entweder in den Vorjahren oder aber im Planungsjahr isoliert auftreten, begründet. Seite 5 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes Übersicht des Einsatzdienstes im Betriebsjahr: Personal Besetztzeiten p. a. (Tage x Std. x Funktionen) Leitstelle–LSLeitstelle –LSLeitstelle –LSLeitstelle –LSNotfallrettung -NFR- (eigenes Personal) Notfallrettung -NFR- (Personal von Dritten) Notarzt –NA- 365,25 x 24 x 2 365,25 x 24 x 2 270 x 12 x 1 365,25 x 12 x 1 Notarzt –NANotarztfahrzeug – NEFNotarztfahrzeug – NEFKrankentransport –KTPKrankentransport RTW-K Krankentransport KTP- (RTW-K) x Anzahl Wachen / Einheiten / Standorte 2012 1 2013 1 2014 1 2015 1 2016 1 2017 1 1 1 1 1 1 1 2018 1 1 365,25 x 24 x 2 6* (ab 02/12) 6 6 6 6 6 7*** 365,25 x 24 x 2 3 3 3 3 3 3 5*** 365,25 x 24 x 1 3 3 3 3 3 / 3 1 (ab 08/13) 3 365,25 x 12 x 1 1 1 1 1 1 365,25 x 24 x 1 3 3 3 3 3 3 3 / 1 (ab 08/13) 1 1 1 1 1 3** 3** 4 4 4 5**** 2 2 2 2 2 / / 1* (bis 01/12) / / / / / / 365,25 x 12 x 1 252 x 8 x 2 252 x 10,0 x 2 365,25 x 24 x 2 4 Krankentransport 301 x 8,5 x 2 / / / / / / –KTPKrankentransport 365,25 x 9 x 2 / / / / / / –KTP* RTW-K bis 01/2012, ab 02/2012 ist dieses Fahrzeug als 6. RTW in die Notfallrettung übergegangen. ** zzgl. 1 Bedarfs-KTW. *** Von den 12 in 2018 vorgehaltenen Rettungswagen (NFR) sind fünf mit dem Telenotarzt ausgestattet. Diese Auflistung enthält nicht den unregelmäßigen Bedarf an KTP an Wochenenden (keine gesicherte Disposition). **** davon 1 Bedarfs-KTW je nach Entwicklung Einsatzaufkommen. 1 1 Sachausstattung 2018 Anzahl Gebäude, Räume 10 Objekte, 7** Objektanteile (davon 3 NEF-Zimmer, KTWStandorte, Flottenmanagement, Service/Lager und Desinfektionsstätte) Fahrzeuge 12 RTW, 7 KTW, 4 NEF, 1 I-KTW zzgl. Ausfallreserve*, 3 RTW, 2 KTW, 2 NEF, 1 I-KTW 1 Service – und Technikunterstützung (Flottenmanagement, Werkstatt), 1 OrgL-Fahrzeug sowie 1 Gerätewagen Rettungsdienst - Sonderbedarf (GW-Rett) – unverändert zu 2012 1 Service- und Technikunterstützung (Depot, Lager, Auslieferung, Fahrzeugüberführungen) – neu in 2018 Sonstige Ausstattung und Fahrzeugausstattung Diverse (Erläuterung siehe weiter unten) * Ausfallreserve = bis auf jeweils ein Fahrzeug abgeschriebene Altfahrzeuge ** ggf. Standort für Bedarfs-KTW (z. Zt. nicht realisiert) Seite 6 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes Kurzerläuterungen zur rettungsdienstlichen Ausstattung: In der einheitlichen Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den 1 Rettungsdienst laufen alle nichtpolizeilichen Hilfeersuchen aus dem Versorgungsbereich ein (Notruf 112). Im Rettungsdienst lenkt die Leitstelle alle Einsätze. Die Aufgaben der Leitstelle im Feuerschutz und der Großschadensabwehr werden hier nicht weiter beschrieben. Von den zehn Rettungswachen, die im Kreisgebiet die Notfallrettung sicherstellen, werden fünf von den Hilfsorganisationen –derzeit drei durch das Deutsche Rote Kreuz und zwei durch den Malteser Hilfsdienst e. V.– im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen als Verwaltungshelfer (§ 9 RettG NRW) personell besetzt. Der Notarzt wird vom ständig besetzten Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) im Rendez-Vouz-System vom jeweiligen Krankenhaus zum Einsatzort geführt. Die Besetzung des NEF erfolgt nach § 4 RettG NRW ausschließlich durch berufserfahrene (hauptamtliche) Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter des Trägers. Die Notarztgestellung erfolgt durch das Personal der im Kreis Euskirchen ansässigen drei Krankenhäuser, wobei es gelungen ist, mit den Krankenhäusern angepasste Verträge mit gleichen Voraussetzungen auszuarbeiten. Diese unterliegen ständig den Auswirkungen der Anpassungen der Tarifverträge (TV-Ärzte/VKA und AVR). Durch die bestehenden Vertragsvereinbarungen ist der Kreis Euskirchen von der bundesweiten Notarztgestellungsproblematik nicht betroffen. Seit August 2013 ist ein weiterer Notarzt im Tagesdienst eingesetzt. Für die Nachtbereitschaft ist weiterhin aus Gründen einer geringeren Einsatzhäufigkeit in Verbindung mit Personalkosteneingrenzungen dieser Funktion eine Rufbereitschaft bzw. ein verfügbarer Ärztepool mit Dienstplan vorgesehen. Seit März 2017 ist der Notarztdienst durch die Einführung des Telenotarztes erweitert worden. Zurzeit sind fünf Rettungswagen in das Telenotarztsystem eingebunden. Vier Telenotarzt-Standorte wurden zur Überbrückung überweiter Transportstrecken und überlanger Abwesenheitszeiten des Notarztes aus dem regulären Einsatzgebiet in den peripheren Gebieten des Kreises Euskirchen eingerichtet. An einem weiteren Standort wurde die Systemanbindung hauptsächlich für Verlegungstransporte von Patienten ohne Indikation an die Logistik eines Intensivtransportwagens aber mit Notwendigkeit der Arztbegleitung. Der Betrieb wird in Zusammenarbeit mit der Firma P3 telehealthcare und der Berufsfeuerwehr der Stadt Aachen (Telenotarzträumlichkeit) sichergestellt. Die Entwicklung des Einsatzaufkommens im Krankentransport erforderte die schrittweise Anpassung des Personal- und Fahrzeugangebotes auf die oben beschriebenen Besetztfahrzeuge. Der Krankentransport wurde überwiegend werktags bedarfsorientiert alternierend für die Zeit zwischen 7.30 - max. 19.00 Uhr eingerichtet. Ab 2018 steht auch an Wochenenden und Feiertagen ein Krankentransportwagen zur Verfügung. In der Kostenstelle Logistik werden die Personalkosten (1 Stelle) für das Fuhrparkmanagement (Fahrzeuglogistik) und die Gerätelogistik, soweit es sich nicht um Medizinprodukte handelt, geführt. Bei den Sachkosten werden allerdings nur die nicht direkt zurechenbaren Kosten des Lagers sowie Kosten der Werkstatt gebucht. Die Desinfektion und Medizinprodukte von Fahrzeugen und Geräten (nach Infektionstransporten) wird durch einen Mitarbeiter in der Desinfektionsstätte in Mechernich durchgeführt. Gleichzeitig nimmt er die Aufgabe des zentralen Medizinproduktebeauftragten wahr und ist für die zentrale Medikamentenverwaltung verantwortlich. Diese organisatorische Veränderung wurde im Jahre 2007 eingeführt, um die max. wöchentliche Arbeitszeit nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einhalten zu können. Weitere Garagen und/oder Stellplätze oder dieserlei Erweiterungen sind derzeit nicht vorgesehen. Die Gebäude der Rettungswachen Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich und Schleiden sind kreiseigene Objekte, die nahezu vollständig mit Landesmitteln finanziert wurden. Die Wachen Marmagen, Rescheid, Tondorf, Vernich und Zülpich sind zu ortsüblichen Konditionen angemietete Objekte. Die Aufenthaltsräume für die NEFFahrer sowie die NEF-Einstellplätze werden von den Krankenhäusern zum Teil mietfrei, zum Teil gegen Mietzahlungen gestellt. Die Rettungswachen Mechernich (seit 2009) und Euskirchen (seit 2012/2013) wurden um Sozialräume und Sanitäreinrichtungen erweitert bzw. umgebaut, damit das Personal entsprechend der Anzahl der Fahrzeugbesatzungen und nunmehr nach weiblichen und männlichen Bediensteten „getrennt“ untergebracht werden konnte. 1 mit Ausnahme von Notrufen aus peripheren Ortslagen, deren Notruf 112 von der Telekom in Nachbarkreise geschaltet ist Seite 7 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind (bis auf die beiden Zubringerfahrzeuge und den Gerätewagen Rettungsdienst) Krankenkraftwagen nach EN 1789 bzw. Notarzteinsatzfahrzeuge nach DIN 75 079. Die anzahlmäßige Vorhaltung kann der obigen Übersicht entnommen werden. Die Stelle des Technischen Leiters Rettungsdienst wurde im Jahr 2011 zur Effizienzsteigerung erstmals besetzt. Die Aufgabenstellung war bereits im Rettungsbedarfsplan 2007 vorgesehen. In diesem Sinne wurden auf den 8 Rettungswachen keine Leiter der Rettungswachen eingerichtet (Kosteneingrenzung). Die Aufgabeninhalte waren zuvor auf mehrere Stellen zusätzlich verteilt und konnten nicht mehr effektiv und strategisch sinnvoll umgesetzt werden. Bis zu dieser Stelle hat keine Organisationsveränderung stattgefunden. Zunehmend nimmt der Rettungsdienst Kreis Euskirchen wachsende Dimensionen an: steigende Anzahl an Rettungsmitteln und damit verbunden u. a. der Personalzuwachs im Einsatzdienst erfordern eine differenzierte Organisationsstruktur (Anlage). Je Rettungs- und Notarztstandort soll es zukünftig einen Standortverantwortlichen geben. Die Anpassung der Organisationsstruktur ist für die Jahre 2018 und 2019 geplant. Auswirkungen auf die Stellenwertigkeit durch Übernahme der Funktion Standortverantwortlicher werden ausschließlich auf Grundlagen des Tarifrechts bestimmt. Zu der sonstigen Ausstattung zählen u. a. die medizinischen und funktechnischen Geräte, Lagergüter, Mobiliar, Inventar etc. Der Technikbedarf im Rettungsdienst und der Leitstelle musste/muss fortlaufend erheblich erweitert werden. Hierzu zählen beispielsweise die Umstellung auf Digitalfunk sowie die Nutzung des Flottenservers für KfZLenkung. Die derzeitige Alarmierung erfolgt noch im analogen Funknetz, welches künftig nicht mehr zur Verfügung stehen wird, sodass zur Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Sicherstellung der Alarmierung die Umstellung auf die digitale Alarmierung erforderlich ist. Darüber hinaus war gemäß der Richtlinie 2010/40/EU im Rahmen der Einführung intelligenter Verkehrssysteme und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern eine Schnittstelle gemäß der technischen Richtlinie Notrufverbindungen (TR Notruf) einzurichten, die u. a. auch den Abruf eines e-Calls (= automatischer Aufbau von Notrufverbindungen zur Notruf-Nr. 112 bei schweren Verkehrsunfällen inkl. der Übermittlung der Positionsdaten des Fahrzeugs) ermöglicht. Seit 01.10.2017 ist die einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst verpflichtet, e-Call-fähig und –geprüft zu sein. Mit dem Anpassungsbedarf 2016 des Rettungsbedarfsplanes 2012 wurde den gesetzlichen Forderungen des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) und des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) Rechnung getragen und das Versorgungskonzept für den Massenanfall von 50 Verletzten auf 75 Verletzte (Reisebusgröße) erhöht. Infolge dessen ist eine erhöhte Vorhaltung notwendig. Rettungsbedarfsplanung, ÄLRD, QM, Controlling, Dokumentation Gem. § 7a Abs. 1 RettG NRW wird vom Träger des Rettungsdienstes gefordert, Rettungsdiensteinsätze unter Beachtung der Datenschutzvorschriften zu dokumentieren. Nach § 7a Abs. 3 RettG NRW sind Strukturen für ein geeignetes Qualitätsmanagement zu schaffen. Durch die erweiterten Anforderungen im Bereich medizinisches Controlling und die Einbindung von Notfallsanitätern ist neben einer Erweiterung der bislang teilzeitbesetzen Stelle Ärztliche Leitung Rettungsdienst eine 0,5 Stelle für den Aufgabenbereich Qualitätsmanagement und Dokumentation zu schaffen. Der Beauftragte für Qualitätsmanagement soll in ständiger Zusammenarbeit die Ärztliche Leitung Rettungsdienst unterstützen und die Notfallsanitäterausbildung koordinieren (siehe Anlage und nähere Erläuterungen unter 2.2 und 3.4). Der Aufgabenbereich Controlling Rettungsdienst, Einsatzmittel- sowie Einsatz- und Bedarfsplanung wird durch einen Rettungsingenieur wahrgenommen. Diese Stelle im Umfang von 0,75 wurde bereits mit dem Anpassungsbedarf 2016 umgesetzt. Im Einsatzdienst (Rettungsdienst) wird in 2018 nach heutigem Kenntnisstand aus Gründen des Arbeitszeitgesetzes in Verbindung mit dem gültigen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vom 24-StundenDienst auf 12-Stunden-Dienst umgestellt werden müssen. Infolge der Umstellung und dem damit im Zusammenhang stehenden Anspruch auf mehr Urlaubstage kommt es zu einer geringeren Nettoarbeitszeit und somit zu einem Personalmehrbedarf. Bei einer Umstellung findet zusätzlich die tariflich geregelte Wechselschichtzulage Berücksichtigung. In der Leitstelle wird im Jahr 2018 von 12- auf 24-Stunden-Dienst umgestellt. Grund dafür ist die zwingend Seite 8 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes notwendige Anpassung der Arbeitszeitorganisation an den Einsatzleitplätzen (Arbeitsplätze). Die Dienst- und Schutzkleidung wurde Gegenstand eines Evaluationsprozesses, der aus Arbeitsschutzvorgaben sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen ein teilpersonifiziertes Mietwäschesystem mit neuer Bekleidung zum Ergebnis hat. Die Umstellung der neuen Bekleidung und Dienstleistung wird in 2018 erfolgen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG) zum 01.01.2014 und der Novellierung des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW RettG NRW) sind Anpassungen bei den Personalqualifizierungen verbunden. Gemäß § 4 Abs. 7 RettG NRW ist die Funktion der Rettungsassistentin / des Rettungsassistenten mit Ablauf des 31.12.2026 durch die Notfallsanitäterin / den Notfallsanitäter zu ersetzen. Bis 2021 ist es möglich, Bestandspersonal mit der Qualifikation Rettungsassistentin / Rettungsassistent durch Nachschulung und staatliche Prüfung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter zu qualifizieren. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Qualitätsanforderungen im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Euskirchen reicht es künftig nicht aus, nur Bestandspersonal fortzubilden. Darüber hinaus ergibt sich zudem ein Ausbildungsbedarf, der im Rahmen des Anpassungsbedarfes von 2016 auf 10 Auszubildende im Jahr 2016 und weitere 10 Auszubildende im Jahr 2017 festgelegt wurde. Um die praktische Ausbildung auf den Lehrrettungswachen durchführen zu können, müssen ausreichend Praxisanleiter zur Verfügung stehen. Hierzu wurde im Rahmen des Anpassungsbedarfs bereits ein Konzept zur Qualifikationsergänzung der bisherigen Lehrrettungsassistenten abgestimmt. Bei der Notfallsanitäter-Ausbildung bindet der Kreis Euskirchen als Träger des Rettungsdienstes die Leistungserbringer (Hilfsorganisationen) auf den Rettungswachen mit ein. 2. Die Aufbauorganisation nach Bedarfsplan im Einzelnen Personalbedarf der Funktionen/Komponenten, die mit eigenem Personal (Kreis) besetzt sind: Der Personaleinsatz bzw. die Personalkosten nehmen im Rettungsdienst als Dienstleistungsanbieter naturgemäß eine herausragende Stellung ein. Im Folgenden wird das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal nach Kostenstellen beschrieben. Es wird hier auf die Festlegungen im Bedarfsplan verwiesen. Bei der Personalbemessung für das Jahr 2017 und 2018 wurde der Krankenstand in Höhe von 7,9 % (Daten aus 2016) berücksichtigt. 2.1 Personalbedarf Einsatzdienst 2.1.1 Personalbedarf Notfallrettung Notfallrettung Besetztzeiten p.a. (Tage x Std. x Funktionen) NettoJahres-Az/ MA Stellensoll p.a. 2012 365,25 x 24 x 2 1.895,95 9,25 2013 365,25 x 24 x 2 1.970,83 8,90 2014 365,25 x 24 x 2 1.975,82 8,87 2015 365,25 x 24 x 2 2.040,29 8,59 Standorte x Anzahl RTW Stellensoll gesamt (Funktionsstellen) 55,48 Euskirchen x 2 Mechernich x 1 Schleiden x 1 Tondorf* (bis 12/2017) x 1 53,37 53,24 51,56 Weilerswist x 1 2016 365,25 x 24 x 2 1.980,82 8,85 53,11 Seite 9 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes 2017 365,25 x 24 x 2 1.980,82 8,85 53,11 Euskirchen x 3 Mechernich x 2 2018** 365,25 x 24 x 2 1.923,22 9,12 Schleiden x 1 63,81 Weilerswist x 1 Auszubildende Notfallsanitäter 2017 20,0*** 2018 0 * ab 01/18 Besetzung mit Personal von Dritten ** in 2018 Umstellung von 24-Std. auf 12-Std.-Dienst *** Besetzung der in 2016 vorgesehenen Stellen in 2017 (z. Zt. 17/20 Stellen besetzt) Für 2018 ergibt sich somit ein Stellensoll von 9,12 Stellen je Rettungswagen. 2.1.2 Personalbedarf Notarzteinsatzfahrzeug Notarzteinsatzfahrzeug Besetztzeiten p.a. (Tage x Std. x Funktionen) NettoJahres-Az/ MA 2012 365,25 x 12 x 1 1.895,95 365,25 x 24 x 1 2013 365,25 x 12 x 1 365,25 x 12 x 1 365,25 x 24 x 1 Standorte Stellensoll gesamt (Funktionsstellen) 2,31 16,18 4,62 2,23 1.970,83 365,25 x 24 x 1 2014 Stellensoll p.a. 1.975,82 15,57 4,45 2,22 Euskirchen 4,44 Mechernich 15,53 Schleiden 2015 365,25 x 12 x 1 365,25 x 24 x 1 2016 2017 2018 365,25 x 12 x 1 365,25 x 24 x 1 365,25 x 12 x 1 365,25 x 24 x 1 365,25 x 12 x 1 365,25 x 24 x 1 2.040,29 2,15 + 4,30 Tages-NEF Euskirchen 15,04 1.980,82 2,21 4,43 15,49 1.980,82 2,21 4,43 15,49 1.923,22 2,28 4,56 15,95 Für 2018 ergibt sich somit ein Stellensoll von 4,56 Stellen je 24-Std. Notarzteinsatzfahrzeug und ein Stellensoll von 2,28 für das 12-Std. Notarzteinsatzfahrzeug. Seite 10 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes 2.1.3 Personalbedarf Krankentransport /Notfallrettung (duales System) Krankentransport Besetztzeiten p.a. (Tage x Std. x Funktionen) NettoJahres-Az/ MA Stellensoll p.a. 2012 252 x 10 x 2 1.895,95 2,66 5,32 2013 252 x 10 x 2 1.970,83 2,56 5,11 2014 252 x 10 x 2 1.975,82 2,55 2015 252 x 10 x 2 2.040,29 2,47 4,94 2016 252 x 10 x 2 1.980,82 2,54 5,09 ab 2017 entfällt (RTW-K) Stellensoll gesamt (Funktionsstellen) Standorte Mechernich Schleiden 5,10 0 2.2 Organisation Organisation Arbeitszeit 2012 - 2015 Netto-Jahres-Az / MA * Stellensoll p.a. Regelarbeitszeit 3,00 2016-2017 Regelarbeitszeit 3,75 2018 Regelarbeitszeit 6,25 * Netto-JaAz wird nicht ausgewiesen, da diese durch die versch. Funktionen und Regelarbeitszeiten (Verwaltungsdienst, Tagesdienst, 24Std.-Dienst) unterschiedlich ist. Erläuterung: Service u. Technik Desinfektion, Lager, Medizinprodukte Qualitätsmanagement 2012 1,0 2013 1,0 2014 1,0 2015 1,0 2016 1,0 2017 1,0 2018 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2,5 0,5 0,75 (ab 10/2016) Controlling Dienst- und Personaleinsatzplanung, Dienstplanabrechnung Techn. Leitung Praxisanleiter 0,75 0,75 1,5 1,0 Summe 3,0 ** derzeit keine konkrete tarifliche Einordung 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 0** 3,0 3,0 3,0 3,75 3,75 6,25 Service- u. Technik, Desinfektion, Lager, Medizinprodukte Die hohe Be- und Auslastung -insbesondere der Rettungstransport- und Notarzteinsatzfahrzeuge- erfordern ein umfassendes, rund um die Uhr funktionierendes Fahrzeugmanagement. Die hier eingesetzte Kraft garantiert Seite 11 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes nicht nur die störungsfreie Regelvorhaltung, darüber hinaus handelt es sich auch um eine wirtschaftliche Lösung, da viele Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (auch am Funknetz) ohne Fremdkosten erledigt werden. Die Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten nach Infektionstransporten wird durch einen Mitarbeiter in der Desinfektionsstätte in Mechernich durchgeführt. Gleichzeitig nimmt er die Aufgabe des zentralen Medizinproduktebeauftragten wahr und ist für die zentrale Medikamentenverwaltung verantwortlich. Die Erhöhung um eine 0,5 Stelle für den Bereich Service- und Technik inklusive Desinfektion und Medikamentenverwaltung soll das erhöhte Arbeitsaufkommen resultierend aus einer größeren Fahrzeugflotte abfangen und gleichzeitig die Vertretung durch krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten beider Funktionen über 365/24 sicherstellen. Qualitätsmanagement Nach § 7a Abs. 3 RettG NRW sind Strukturen für ein geeignetes Qualitätsmanagement zu schaffen. Wie bereits weiter oben erwähnt ist u. a. durch die insgesamt erweiterten Anforderungen im Bereich medizinisches Controlling und die Einbindung von Notfallsanitätern die bislang in Teilzeit besetzte Stelle der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst dynamisch bis zu einer Vollzeitstelle zu erweitern. Um den ärztlichen Stellenanteil auf maximal eine Vollzeitstelle zu begrenzen, ist darüber hinaus eine 0,5 Stelle für einen Qualitätsmanagementbeauftragten zu schaffen. Der Beauftragte für Qualitätsmanagement soll in ständiger Zusammenarbeit die Ärztliche Leitung Rettungsdienst im Bereich medizinisches Controlling unterstützen und die Koordinierung der Notfallsanitäterausbildung übernehmen. Der Stellenanteil für den Qualitätsmanagementbeauftragten ist auch im Hinblick auf die Umstellung der digitalen Einsatzdokumentation im operativen Rettungsdienst zwingend erforderlich. Controlling Der Aufgabenbereich Controlling Rettungsdienst, Einsatzmittel- sowie Einsatz- und Bedarfsplanung wird durch einen Rettungsingenieur wahrgenommen. Diese Stelle im Umfang von 0,75 wurde bereits mit dem Anpassungsbedarf 2016 umgesetzt. Dienst- und Personaleinsatzplanung, Dienstplanabrechnung Bisher wurde die Dienst- und Personaleinsatzplanung je Rettungsstandort von einem damit beauftragten in der Notfallrettung beschäftigten Personenkreis wahrgenommen. Zwischenzeitlich beansprucht die Dienst- und Personaleinsatzplanung für elf mit eigenem Personal besetzten Rettungsmittel (7 Rettungswagen, 4 Notarzteinsatzfahrzeuge) einen so entscheidenden Zeitanteil, dass sie nicht mehr während des Einsatzdienstes geleistet werden kann und aufgrund der Komplexität zentral gesteuert werden sollte (siehe 79,76 zu besetzende Funktionsstellen auf elf Rettungsmitteln). Auch der zeitliche Anteil für die Dienstplanabrechnung hat sich bei einem stetig steigenden Personalstamm erheblich vergrößert. Für die Aufgabenwahrnehmung der zentralen Dienst-und Personaleinsatzplanung (365/24) sowie der Dienstplanabrechnung sind ab 2018 insgesamt 1,5 Stellen mit je 0,50 Stellenanteil zu berücksichtigen (Anlage). Praxisanleiter Für die praktische Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auf den Lehrrettungswachen müssen Praxisanleiter zur Verfügung stehen. Jedem Praxisanleiter werden zwei Auszubildende zugeordnet. Derzeit gibt es keine konkrete tarifliche Einordnung, sodass kein Kostenansatz erfolgt. 2.3 Personalbedarf Leitstelle für Feuerschutz (FS) und Rettungsdienst (RettD) Leitstelle Besetztzeiten p.a. (Tage x Std. x Funktionen) NettoJahres-Az/ MA 365,25 x 24 x 2 2012 -2017 270 x 12 x 1 Leitung Leitstelle Stellensoll p.a. Feuerschutz und RettD Faktor RettD ab 2012 Stellensoll nur RettD (Funktionsstellen) 10,46 1.676,85 1,97 1,00 Seite 12 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes EDV-Administration 1,00 Summe 14,43 365,25 x 24 x 3 65 % 9,37 /Jahr 65 % 13,08 / Jahr 14,91 1.763,92 365,25 x 12 x 1 2,48 Leitung Leitstelle 1,50 EDV-Administration 1,50 2018 Summe 20,39 ab 01/2018 * 20,12 * * sukzessive ab 2016 initiiert (gemäß Anpassungsbedarf 2016/2017) Erläuterung zur Spalte „Faktor RettD“: Bis 2012 wurden die Kosten der Leistelle nach der Übereinkunft mit den Kostenträgern differenziert (Vorhalteund Betriebskosten) mit verschiedenen Anteilen vom Rettungsdienst übernommen. Nach der Erörterung vom 15.08.2012 soll bereits für das Jahr 2012 ein einheitlicher Schlüssel angewandt werden. Dieser Schlüssel wurde im Verhältnis 65 (RettD): 35 (FS) durch die Krankenkassenverbände als Kostenträger eingefordert. 2.4 Personalbedarf Verwaltung Rettungsdienst Verwaltung Arbeitszeit Stellenanteile/ MA Stellensoll 2012-2015 Regelarbeitszeit s.u. 4,05 2016-2017 Regelarbeitszeit s.u. 4,55 2018 Regelarbeitszeit s.u. 6,0 Erläuterung: GBL Leiter Abt. 38 Teamkoordinator Rechnungswesen, Kostenrechnung * Sachbearbeitung Rechnungswesen Sachbearbeitung Kostenrechnung Sachbearbeitung Gebührenabrechnung RettD Sachbearbeitung Beschaffungs- und Vergabewesen Gesamt: 2012 0,2 0,4 2013 0,2 0,4 2014 0,2 0,4 2015 0,2 0,4 2016 0,2 0,4 2017 0,2 0,4 2018 0,2 0,4 0,7 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 1,5 1,5 1,5 1,5 2,0 (ab 10/16) 2,0 2,5 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 1,0 4,05 4,05 4,05 4,05 4,55 4,55 6,0 * mit Umsetzung und Kostenwirksamkeit in 2019 Seite 13 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes Kostenrechnung / Rechnungswesen Neben dem hauswirtschaftlichen Tagesgeschäft erfordern Investitionsmaßnahmen eine intensive betriebswirtschaftliche Begleitung. Zudem fordert die frühzeitige Erkennung von Entwicklungen im Bereich des Gebührenaufkommens zusätzliche Ressourcen. Diese Aufgabe ist insbesondere vor dem Hintergrund der verbrauchten Rücklagen essentiell. Zur gesamten betriebswirtschaftlichen Steuerungsunterstützung ist in 2018 eine Stelle mit einem auf den Rettungsdienst entfallenen Stellenanteil von 0,7 Stellen einzuführen. Mit dem Stellenanteil von 0,7 Stellen wird gleichzeitig eine Erhöhung des Stellenanteils des Abteilungsleiters von 0,4 auf vorgesehenen 0,6 Stellenanteil kompensiert. Gebührenabrechnung Rettungsdienst Das Arbeitsaufkommen in der Gebührenabrechnungsstelle steigt kontinuierlich mit dem Anstieg des Transportaufkommens im Rettungsdienst und der damit verbundenen Steigerung der zu erstellenden Gebührenbescheide. Die mit dem Anpassungsbedarf 2016 genehmigten zusätzlichen 0,5 Stellen genügen dem Mehrarbeitsaufkommen nicht, sodass zur zeitgerechten Bearbeitung weitere 0,5 Stellen unter dem Aspekt der Befristung erforderlich sind. Beschaffungs- und Vergabewesen Jährlich werden rund 1.000 Beschaffungsvorgänge zentral für den Rettungsdienst hauptsächlich in den Bereichen medizinisches Verbrauchsmaterial sowie der Unterhaltung und Instandhaltung von Fahrzeugen und Geräten vollzogen. Auch Beschaffungen für die von den Hilfsorganisationen besetzten Rettungsmittel / Rettungswachen werden zentral über die Verwaltung des Rettungsdienstes abgewickelt. Hinzu kommen Vergabeverfahren von Rettungsmitteln, Rettungswachen, hochkomplexer Leitstellentechnik sowie Leistungen des Rettungsdienstes. Das Beschaffungs- und Vergabewesen wurde bislang von mehreren Mitarbeitern mit geringen Stellenanteilen im Rettungsdienst und unterstützend vom Controller Rettungsdienst wahrgenommen. Die hiermit beschäftigten Mitarbeiter sind weit über ihren geringen Stellenanteil im Rettungsdienst hinaus mit Beschaffungsvorgängen beschäftigt. Eine vollumfängliche originäre Aufgabenwahrnehmung im Feuer- und Katastrophenschutz ist neben dem Beschaffungs- und Vergabewesen nicht leistbar, aber zwingend erforderlich. Bei der inzwischen entstandenen Systemgröße, der enormen Anzahl an Beschaffungs- und Vergabevorgängen und der Komplexität der Vorgänge ist der Stellenanteil von 0,75 auf insgesamt 1,0 Vollzeitstelle zu erhöhen. Die Auswirkungen der Altersteilzeit werden nicht im Personalbedarf ausgewiesen. Nach den NKFGrundsätzen sind hierfür Rückstellungen zu bilden, die von der Abteilung 20 -Kämmerei- nach den tatsächlich im Rettungsdienst gestellten Anträgen für das Produkt berechnet werden. Sie stellen während der Arbeitsphase einen zusätzlichen Aufwand dar, der in der Kostenrechnung zu berücksichtigen ist. Die in der Freizeitphase zu leistenden Personalkosten werden im Rettungsdienst und somit in der Betriebsabrechnung deshalb nicht mehr berücksichtigt. Ab dem Jahr 2014 wird Altersteilzeit im Rettungsdienst nicht mehr in Anspruch genommen (entfällt). Seite 14 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes Summe Personalbedarf Rettungsdienst (ohne Personalgestellung Dritter) Ziffer Kostenstelle 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2.1 Einsatzdienst davon Notfallrettung davon Notarzteinsatzfahrzeug davon Krankentransport (duales System) 76,98 74,05 73,87 71,54 73,69 68,60 79,76 55,48 53,37 53,24 51,56 53,11 53,11 63,81 16,18 15,57 15,53 15,04 15,49 15,49 15,95 5,32 5,11 5,10 4,94 5,09 0 0 2.2 Organisation 3,00 3,00 3,00 3,00 3,75 3,75 6,25 2.3 Leitstelle * 9,37 9,37 9,37 9,37 9,37 9,37 13,08 Verwaltung 4,05 4,05 4,05 4,05 4,55 4,55 6,00 nachrichtlich Summe 93,40 90,47 90,29 87,96 91,36 86,27 105,09 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.4 * nur 65%-Anteil RettD ausgewiesen. Bei der Personalbemessung wurde der tatsächliche Krankenstand berücksichtigt. 3. Fremdleistungen 3.1 Einsatzdienst 3.1.1 Notfallrettung Besetztzeiten p.a. (Tage x Std. x Funktionen) Standorte Bad Münstereifel 2012-2017 365,25 x 24 x 2 Rescheid 365,25 x 24 x 2 Bad Münstereifel Nettersheim-Marmagen Nettersheim-Tondorf Rescheid Zülpich Zülpich 2018 3.1.2 Krankentransport Besetztzeiten p.a. (Tage x Std. x Funktionen) Standorte Euskirchen * Krankentransport -RTW-K 365,25 x 24 x 2 2012-2017 Krankentransport -KTP- 252 x 8 x 2 bis einsch. 01/2012 Euskirchen Euskirchen Euskirchen** Zülpich Seite 15 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes Krankentransport -KTP- 252 x 8 x 2 Euskirchen Euskirchen Euskirchen Zülpich Krankentransport -KTP- 301 x 8,5 x 2 Nettersheim-Marmagen Krankentransport -KTP- 365,25 x 9 x 2 Nettersheim-Tondorf 2018 * wurde ab 2/2012 durch einen RTW ersetzt (Besetzung erfolgte dann mit eigenem Personal) ** als Bedarfs-KTW eingesetzt, ab 03/2015 durchgehend besetzt 3.1.3 Notärzte Die Krankenhäuser Marien-Hospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und das St. Antonius Krankenhaus Schleiden stellen jeweils einen Notarzt für den Rettungsdienst, der nach abgestimmten standardisierten Vereinbarungen abgerechnet wird. Seit 2012 wird in Euskirchen ein zusätzlicher Tagesnotarzt im 12-Std.-Dienst gestellt. 3.2 Ärztliche Leitung Rettungsdienst Die Stelle wird nicht im Stellenplan des Kreises geführt. Die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst ist derzeit hauptamtlich bei der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH als Fachärztin für Chirurgie/Notfallmedizin angestellt. Auch bei einem anstehenden Wechsel wird die Ärztliche Leitung Rettungsdienst im Rahmen der Personalgestellung zur Verfügung gestellt. Seit 2012 wird die ÄLRD mit einem Zeitansatz von 30 Std. / Woche geführt. Der vereinbarte Erstattungsbetrag beträgt bis zu 65 % der tatsächlichen Personalkosten (Spitzabrechnung). Nunmehr führen Änderungen des Rettungsgesetzes NRW, die ein medizinisches Controlling fordern, sowie die Einbindung von Notfallsanitätern in den Rettungsdienst zu erweiterten Anforderungen: so bedingt die Einbindung von Notfallsanitätern beispielsweise eine wesentlich erhöhte und intensivere Mitwirkung in der Notrufabfrage und Indikationsbewertung in der Leitstelle. Zusätzlich kommt es durch die Personalverstärkung im Rettungsdienst und die für die Notfallsanitäter geltenden Standardarbeitsanweisungen (SAA) neben der Überwachung der gesetzlich geregelten 30-stündigen Fortbildung sowie der Überwachung der Fortbildungspflicht der Notärzte zu einem bedeutenden Mehraufwand, dem ein Zeitansatz von 30 Stunden/Woche nicht mehr gerecht wird. Eine Erhöhung von bis zu max. 1,0 Stellen ist dynamisch umzusetzen. Insoweit ist der Erstattungsbetrag ab 2018 je nach tatsächlich besetztem Stellenumfang anzupassen. 3.2 Leitender Notarzt Zur Besetzung dieser (max. 10) Funktionsstellen (Leitende Notarztgruppe) für das Kreisgebiet werden Aufwandsentschädigungen gezahlt. Die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Funktion wird durch eine besondere Bereitschaftsplanung gesichert. 3.4 Organisatorische Leitung Rettungsdienst Zur Besetzung dieser (max. 10) Funktionsstellen (Gruppe Organisatorische Leiter) für das Kreisgebiet werden Aufwandsentschädigungen gezahlt. Die jederzeitige Verfügbarkeit dieser Funktion wird durch eine besondere Bereitschaftsplanung gesichert. Seite 16 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes 4. Kostenartenrechnung 4.1 Personalkosten (eigenes Personal) Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung entstandenen bzw. anfallenden Personalkosten quantifiziert. Personalkosten in dieser Betrachtung sind die Beamtenbesoldungen, Vergütungen von Beschäftigten, Versorgungskassen- und Sozialversicherungsbeiträge, Beihilfen und die Verrechnung Versorgung und Verrechnung Beitrag GUV (Brutto-Personalkosten). Ziffer Kostenstelle 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2.1. Einsatzdienst 2.797.812 € 3.188.546 € 3.378.126 € 3.360.270 € 3.604.880 € 3.786.391 € 4.388.094 € 2.2 Organisation 174.938 € 135.940 € 98.529 € 192.502 € 248.005 € 306.531 € 473.653 € 2.3 Leitstelle 620.519 € 697.372 € 557.387 € 522.888 € 767.433 € 770.645 € 929.329 € 2.4 Verwaltung 313.891 € 323.245 € 300.852 € 453.484 € 307.241 € 351.065 € 396.790 € 3.907.160 € 4.343.103 € 4.334.894 € 4.529.144 € 4.927.559 € 5.214.632 € 6.187.866 € nachrichtlich Summe 4.2 Personalkosten Dritter im Rettungsdienst Neben dem eigenen Personal (s. Abschnitt 4.1) setzt der Rettungsdienst auch fremdes Fachpersonal ein. Es handelt sich hierbei um Personalgestellungsverträge. Im Bereich der Notfallrettung und des Krankentransportes bestehen solche Verträge mit den Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Malteser Hilfsdienst (MHD) (auf der Grundlage des RettG NRW). Im Bereich der notärztlichen Versorgung bestehen Personalgestellungsverträge mit den im Kreis Euskirchen gelegenen Krankenhäusern Marienhospital Euskirchen, Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH und St. Antonius Krankenhaus Schleiden. Personalkostenzusammenstellung Kostenstelle Einsatzdienst Organisation Leitstelle Verwaltung Organisatorische Leitung Hilfsorganisationen in der Notfallrettung Notarztdienst Ärztliche Leitung Hilfsorganisationen im Krankentransport Hilfsorganisationen MANV Summe Personalkosten Kostenstelle Einsatzdienst Organisation Leitstelle Verwaltung Organisatorische Leitung Hilfsorganisationen in der Notfallrettung Notarztdienst Ärztliche Leitung Hilfsorganisationen im Krankentransport Hilfsorganisationen MANV Summe Personalkosten Kosten 2014 3.378.126 € 98.529 € 557.387 € 300.852 € 1.014.108 € 1.170.378 € 65.470 € 245.105 € 42.500 € 6.872.455 € Kosten Kalkulation 2015 2016 3.360.270 € 3.604.880 € 192.502 € 248.005 € 522.888 € 767.433 € 453.484 € 307.241 € in Personalkosten Einsatzdienst (4.1.1) enthalten 1.027.716 € 1.073.309 € 1.296.793 € 1.309.385 € 67.802 € 70.271 € 308.939 € 320.245 € 146.500 € 146.500 € 7.376.894 € 7.847.269 € Hochrechnung Hochrechnung 2017 2018 3.786.391 € 4.388.094 € 306.531 € 473.653 € 770.645 € 929.329 € 351.065 € 396.790 € in Personalkosten Einsatzdienst (4.1.1) enthalten 1.038.513 € 2.065.048 € 1.505.163 € 1.609.992 € 72.730 € 100.000 € 365.465 € 711.679 € 146.500 € 189.734 € 8.343.003 € 10.864.319 € Seite 17 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes 4.3 Sachkosten Bei der Betrachtung des Sachaufwandes für den Rettungsdienst ist zu beachten, dass es sich bei der Notfallrettung, der Notarztbeförderung und der Leitstelle um Rund-um-die-Uhr-Einrichtungen mit höchstem Nutzungsgrad handelt. In diesen Bereichen gibt es -anders als bei gewerblichen oder privaten Nutzungen- keine Zeiten mit geringem Güterverbrauch. Als anschauliches Beispiel sei hier der Vergleich eines Bürostuhls eines Leitstellenarbeitsplatzes zu einem Bürostuhl innerhalb der Verwaltung genannt. Die sprichwörtliche Belastung des Leitstellensessels mit 168 Wochenstunden ist mehr als viermal so hoch wie die des in der Regel rd. 40 Wochenstunden besetzten Bürostuhls einer Verwaltungskraft. Der infolge dieses vollen Nutzungsgrades hohe Güterverbrauch setzt sich in gleichem oder ähnlichem Maße fort bei den Kosten für Licht, Wasser, Abwasser, etc. und insbesondere bei den Betriebskosten für die Fahrzeuge (Treibstoffe, Reifenverschleiß, Inspektionen, Reparaturen, etc.) sowie für die Patientenversorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Verbrauchsmaterialien. Verbunden mit dem hohen Nutzungsgrad ist gleichzeitig eine geringere Nutzungsdauer, was zu hohen Abschreibungskosten führt. Zusätzlich bedingt die festgeschriebene Qualität einen durchgehend störungsfreien Betrieb, welches nur im Rahmen von kostenintensiven Wartungsverträgen gewährleistet werden kann. Die jährlichen Umlagekosten der Trägergemeinschaft im Luftrettungsdienst werden in dieser Kalkulation nicht berücksichtigt. Sachkostenzusammenstellung Ziffer Kostenart Kosten 2014 Kosten 2015 Kalkulation 2016 Hochrechnung 2017 Hochrechnung 2018 94.417 € 547.910 € 94.410 € 558.698 € 74.010 € 541.252 € 101.455 € 622.109 € 158.875 € 643.795 € 115.486 € 90.117 € 118.706 € 91.201 € 130.811 € 108.636 € 301.176 € 165.573 € 334.912 € 129.130 € 159.287 € 193.945 € 253.870 € 256.955 € 272.674 € 93.608 € 104.978 € 197.290 € 339.168 € 730.796 € 428.076 € 76.301 € 673.015 € 72.894 € 686.839 € 73.261 € 912.227 € 71.907 € 421.576 € 92.014 € 66.133 € 56.598 € 86.662 € 88.586 € 94.219 € 951.394 € 773.630 € 956.190 € 1.026.393 € 1.137.394 € 859.052 € 976.586 € 996.357 € 1.082.711 € 1.208.093 € 3.481.781 € 3.714.661 € 4.105.178 € 4.968.260 € 5.223.478 € 4.3 Unterhaltung Infrastruktur Fahrzeugkosten Unterhaltung Geräte u. Ausstattung Sachkosten allgemein Sachkosten (Verbrauchsmittel) Personalabhängige Sachkosten Sachkosten der Hilfsorganisationen / Notärzte Mieten Geschäftskosten des RettD Interne Leistungsverrechnungen Kalkulatorische Kosten / Wertberichtigungen Summe Seite 18 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes 4.4 Die Kosten(kalkulationen) 2014 - 2016 und die Hochrechnungen 2017 und 2018 im Überblick Kostenart Kosten 2014 %-Anteil in € der Kosten 2015 %-Anteil in € der kalk. Kosten 2016 Kosten in € Kosten Kosten Personalkosten Sachkosten Summe Kosten Kostenart Personalkosten Sachkosten Summe Kosten %-Anteil der 6.872.455 € 66 % 7.376.894 € 66 % 7.847.269 € 66 % 3.481.781 € 34 % 3.714.661 € 34 % 4.105.178 € 34 % 10.354.236 € 11.091.555 € Hochrechnung 11.952.447 € Hochrechnung 2017 %-Anteil in € Kosten in € Kosten 8.343.003 € 63 % 10.864.319 € 68 % 4.968.260 € 37 % 5.223.478 € 32 % 13.311.263 € der 2018 %-Anteil der 16.087.797 € 5 Erlöse 5.1 Gebühreneinnahmen Nach dem Äquivalenzgrundsatz sollen Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sein. Dieser Idealfall, dass die Kosten einerseits und die Erlöse aus dem Transportaufkommen eines Jahres andererseits tatsächlich exakt im Verhältnis 1:1 stehen, ist in der Praxis nur annähernd erreichbar. Zu viele unbekannte und/oder unbeeinflussbare Kostenfaktoren wie Tarifabschlussdaten, Mineralölverteuerungen, Unfälle, Gesetzesänderungen etc. sind nicht vorhersehbar und mithin auch nicht kalkulierbar. Dennoch wird dieses Ergebnis bei der Kostenkalkulation und der Prognose des Einsatzaufkommens für den jeweiligen Planungszeitraum angestrebt. 5.2 Sonstige Einnahmen Zu den sonstigen Einnahmen zählen Verkaufserlöse, Kostenersatz, Kasko- und Haftpflichtleistungen der Fahrzeugversicherungen sowie Erstattungen des Bundesamtes für den Bundesfreiwilligendienst. Den kalkulatorischen Kosten sind die Sonderposten aus Zuwendungen entgegenzustellen. Die überzahlten Versicherungsbeiträge und die daraufhin an Jahresende eingenommenen Erstattungen werden nach dem Nettoprinzip bei den Versicherungsbeiträgen dargestellt. Seite 19 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes 5.3 Die Erlöse im Überblick Die Rechnungsjahre 2014 und 2015, die Kalkulation 2016 und die Hochrechnungen 2017 und 2018 stellen sich in vereinfachter Darstellung wie folgt dar: Kosten 2014 Kosten 2015 Kalkulation 2016 Hochrechnung 2017 Hochrechnung 2018 10.354.236 € 11.091.555 € 11.952.447 € 13.311.263 € 16.087.797 € 9.554.824 € 10.276.323 € 10.598.231 € 10.616.244 € 16.536.962 € 652 € 18.180 € 3.697 € 23.403 € 15.860 € 38.764 € 20.127 € 56.543 € 17.000 € 31.660 € 23.824 € 39.682 € 18.649 € 27.690 € 23.193 € 7.700 € 0€ 3.150 € 14.350 € 1.750 € 22.046 € 254.725 € 22.046 € 178.500 € 22.046 € 183.237 € 22.046 € 183.676 € 22.046 € 183.456 € 9.227.697 € 10.008.995 € 10.316.525 € 10.291.812 € Kostenart Summe Kosten gem. BAB Summe Erlöse ./. Verkaufserlöse ./. Ersatz von Kosten ./. Versicherungsleistungen ./. Personalkostenerstattungen Bufdis ./. Auflösung SoPo aus Zuwendungen ./. Wertveränderungen ./. Benutzungsgebühren davon bis 30.04. davon ab 01.05. * Rücklagenentnahme Rücklagenzuführung 3.448.758 € 12.809.100 € 799.429 € 815.226 € 1.354.206 € 2.695.019 € Kosten für Hochrechnung 2018 0€ 449.170 € 12.809.100 € * Abweichungen durch Auf- und abrunden 6. Verwendung der Sonderposten / Überschuss Rettungsdienst Nach § 6 Abs. 2 S. 3 KAG NRW besteht die Verpflichtung, bestehende Kostenüberdeckungen aus der Gebührenkalkulation am Ende des Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre nach Zufluss auszugleichen. Gem. § 43 Abs. 6 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land NordrheinWestfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW) sind Kostenüberdeckungen, die gem. § 6 KAG NRW dem Ausgleich bedürfen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich einzusetzen. Bei der Auflösung der Kostenüberdeckung ist folglich neben dem Inkrafttreten der Regelung auch der aktuelle Bestand des Sonderpostens maßgeblich. Der Rücklagenbestand zum 31.12.2010 betrug 5.149.854 €. Mit der Gebührenbedarfsberechnung und Inkrafttreten der Gebührensatzung 2012 war für das Jahr 2012 sowie die Folgejahre eine Rücklagenentnahme in Höhe von jeweils 1.000.000 € geplant. Der Betrag der Rücklagenentnahme wurde durch die Krankenkassenverbände als Kostenträger mit dem Ziel der annähernden Gebührenstabilität gefordert. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich hat sich bei fortlaufender Rücklagenentnahme in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: 2010 2011 2012 Bestand zum 01.01. Zuführung Entnahme 5.149.854 € 4.240.772 € 92.976 € * 82.560 € * 1.002.059 € 225.522 € Bestand zum 31.12. 5.149.854 € 4.240.772 € 4.097.809 € Seite 20 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes 4.097.809 € 0€ 1.092.190 € 3.005.619 € 2013 3.005.619 € 0€ 799.429 € 2.206.190 € 2014 2.206.190 € 0€ 815.226 € 1.390.964 € 2015 1.390.964 € 0€ 1.354.206 € 36.758 € 2016 kalk. 36.758 € 0€ 2.695.018 € -2.658.260 € 2017 kalk. * Der ausgewiesene Zuführungsbetrag resultiert aus der gegenüber dem Sonderposten bestehenden Zinsverpflichtung, die ab dem Jahr 2013 aufgrund der fehlenden Grundlage im NKF-System entfällt. Für das Jahr 2016 liegt noch kein Jahresabschluss vor, sodass die Rücklagenentnahme auf einem kalkulierten Wert beruht. Demnach weist der Sonderposten für den Gebührenausgleich Rettungsdienst nach der Entnahme in 2016 noch einen Restbestand i. H. v. 36.758 € aus. Die Entnahme für das Jahr 2017 kann ebenfalls nur kalkuliert werden. Das im Jahr 2017 nach der Kalkulation entstandene Defizit beträgt 2.695.018 €. Das entstandene Defizit soll in den kommenden vier Jahren kontinuierlich abgebaut werden. In der Gebührenbedarfsberechnung 2018 wurde die Rücklagenzuführung mit einem Anteil von 8/48, d. h. 449.170 € (16,67 %-Anteil) berücksichtigt. 7. Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnung In diesem Abschnitt werden die Kosten zunächst den Betriebsteilen der Einrichtung Rettungsdienst zugeordnet. Über eine Umlagerechnung mit plausiblen Verteilungsschlüsseln findet dann eine Kostenverdichtung auf die Kostenträger (Betriebsziele) - Notfallrettung (RTW) - Notarzt (NA) - Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) - Krankentransport (KTP) - Leitstelle statt. Für das gesamte Jahr 2018 stellt sich die Kostenhochrechnung nach Kostenträgern gemäß des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) zusammengefasst wie folgt dar: Gesamtkosten 2018 16.536.962 € * RTW NA NEF KTP Leitstelle 10.007.909 € 1.781.047 € 1.554.828 € 1.749.211 € 1.443.967 € 60,52 % 10,77 % 9,40 % 10,58 % 8,73 % Anteil in % gerundet * Kosten inkl. Rücklagenzuführung Hochrechnung 2018 Unter Berücksichtigung der erwarteten Gebührenerträge bis 30.04.2017 (nach bisheriger Gebührensatzung), aller sonstigen Einnahmen und dem anteiligen Abbaus des Gebührendefizites verbleiben folgende Kosten, die ab dem 01.05.2018 durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden müssen: Anteilige Kosten ab 01.05.2018 12.809.100 € Anteil in % gerundet RTW NA NEF KTP** Leitstelle 7.752.743 € 1.456.322 € 1.139.748 € 1.361.292 € 1.098.994 € 60,53 % 11,37 % 8,90 % 10,63 % 8,57 % Seite 21 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes 8. Transportaufkommen (Abrechnungen) im Rettungsdienst Für die Gebührenkalkulation 2018 liegen aus den Jahren 2004 bis 2016 verlässliche statistische Daten über das Transportaufkommen (abgerechnete Einsätze) der benannten Kostenträger vor. Die Anzahl der abgerechneten Einsätze für das Jahr 2017 und 2018 basiert auf Hochrechnungen. Zeitraum RTW NA NEF KTP * Leitstelle 2004 9.285 4.280 4.076 8.897 17.693 2005 9.721 4.304 4.120 8.239 18.157 2006 10.420 4.417 4.213 7.705 18.360 2007 11.197 4.505 4.310 8.060 20.709 2008 ** 12.913 4.769 4.598 8.419 23.209 2009 13.313 5.046 4.899 7.684 21.897 2010 13.998 5.248 5.104 7.575 21.043 2011 14.607 5.449 5.305 7.443 22.742 2012 15.960 6.055 5.932 7.362 23.692 2013 17.006 6.725 6.629 8.014 25.810 2014 17.549 7.345 7.231 7.620 27.253 2015 19.526 7.739 7.707 8.098 27.984 2016 20.695 7.769 7.746 8.416 29.209 2017 20.770 7.165 7.121 8.921 30.565 2018 21.082 7.165 7.121 9.144 31.023 LS: abgerechnete Einsätze (einschl. sonstige Leistungen) * einschließlich der kostenpflichtigen Rücktransporte ** 13 Abrechnungsmonate Seite 22 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes Neben den oben aufgeführten Leistungen des Rettungsdienstes soll weiterhin die folgende Leistung gebührenpflichtig sein. Sie wird jeweils anteilig bei der Kostenstelle Notarzt und Notarzteinsatzfahrzeug in Abzug gebracht. Der Tarif setzt sich unverändert aus 30 % der Gebühr für den Einsatz des Notarztes und 30 % der Gebühr für den Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges zusammen. Sonstige Leistung Fallzahlen 2012 Fallzahlen 2013 Fallzahlen 2014 Fallzahlen 2015 Fallzahlen 2016 Fallzahlen 2017 geschätzt Fallzahlen 2018 geschätzt 71 161 167 187 136 151 144 Todesfeststellung durch den Notarzt ohne med. Behandlung Für den mit der Gebührenkalkulation 2018 zu berücksichtigenden Zeitraum ab 01.05.2018 ergeben sich damit die folgenden maßgeblichen Einsatzzahlen: maßgebliche Einsatzzahl RTW NA NEF KTP Leitstelle* 14.055 4.777 4.747 6.096 20.682 43 (144 x 0,3) 43 (144 x 0,3) sonst. Leistungen (mit Gewichtung) siehe Anmerkung zu Transportkilometern Einsatzzahlen unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungen 14.055 siehe Anmerkung zu Transportkilometern 4.820 4.790 6.096 20.682 Weiterhin sind die zusätzlich anfallenden Transportkilometer zu berücksichtigen, die zu folgenden Jahreseinnahmen führten/führen: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (Hochrechnung) 2018 (Hochrechnung) * Durchschnitt seit 2013 ** Jahreseinnahmen unter Berücksichtigung neuer Gebührentarif Transportkilometer 24.200 km 21.856 km 21.443 km 23.057 km 23.038 km 23.994 km * 22.677 km Jahreseinnahmen (Transportkilometer) 48.402 € 43.712 € 42.885 € 46.114 € 46.076 € 47.988 € ** 42.029 € Die angenommenen Jahreseinnahmen aus Transportkilometern i. H. v. 42.029 € werden anteilig anhand der prozentualen Vorjahresverteilungen von 2013-2017 bei den Kostenstellen RTW, NEF und KTP im Jahr 2018 in Abzug gebracht! Seite 23 von 24 Kreis Euskirchen Der Landrat Gebührenbedarfsberechnung 2018 als Träger des Rettungsdienstes 9 Gebührenbedarfsberechnung Es ist vorgesehen - wie bisher- für eine Leistungsart nur einen Summentarif zu definieren. RTW Hochrechnung 2018 in € 7.752.743 € NA NEF 1.456.322 € KTP * 1.139.748 € 1.361.292 € 2.928 € 25.320 € Leitstelle 1.098.994 € (01.05.-31.12.18) abzüglich Mehrkilometer abzüglich Wartezeit Maßgebende Kosten : kostenpflichtige Einsätze 13.781 € 128 € 7.738.962 € 1.456.322 € 1.136.820 € 1.335.972 € 1.098.994 € 14.055 4.820 4.790 6.096 20.682 550,62 € 302,14 € 237,33 € 219,16 € s. Anlage = Tarif in Euro * inkl. Rücktransporte Die Gebühren der Leitstelle werden nach den Erfahrungen der Vorjahre nicht je Rettungsmittel sondern nach der jeweiligen Einsatzart bemessen, um im Gebührenbescheid nur eine Leitstellengebühr ausweisen zu müssen. Als maßgebliches Kriterium dient der Zeit-/Arbeitsaufwand beim Notfalleinsatz, der nach dem ermittelten Aufwand durchschnittlich mit dem 1,5-fachen Aufwand (unverändert) eines Krankentransportes anzunehmen ist. Für Transporte über eine Distanz von mehr als 50 km (unverändert) wird zusätzlich zu den v.g. Kosten ein Zuschlag von 1,85 € je Transportkilometer und Einsatzmittel berechnet (Berechnungen siehe Anlage). Mit der festgelegten Distanz der Grundgebühr ist innerhalb des Kreisgebietes ein Krankenhaus erreichbar. Der Gebührentarif Wartezeit KTW wird trotz der geringen Einnahmen in den letzten Jahren aufrechterhalten. Die Berechnung der Wartezeit eines KTW bei angemeldetem Rücktransport unter einer Stunde ist nicht praktikabel, da die Besorgung entsprechender Bescheinigungen erfahrungsgemäß an den Zuständigkeiten scheitert. Insoweit werden angemeldete Rücktransporte bei Zeitablauf von 60 Minuten zwischen Patientenabgabe und – wiederaufnahme mit der doppelten Einsatzpauschale KTP belegt, da ein weiteres Abwarten des Fahrzeugs zu einer Überlastung und damit zu einer Kostensteigerung führt. Ebenso wird die dann anfallende Wartezeit mit 12,75 € je angefangene Viertelstunde berechnet (Berechnungen siehe Anlage). Demnach sind in die novellierte Gebührensatzung folgende Gebührenbeträge aufzunehmen: Rettungswagen Notarzt Notarzteinsatzfahrzeug Krankentransportwagen Todesfeststellung durch den Notarzt ohne med. Behandlung Leitstellentätigkeit beim Einsatz des Rettungswagens oder / und des Notarztes mit/ ohne Notarzteinsatzfahrzeug Leitstellentätigkeit beim Einsatz eines Krankentransportwagens oder eines anderen Rettungsmittels je Transportkilometer bei über 50 Kilometer Transportstrecke Wartezeit KTP je Viertelstunde 550,62 € 302,14 € 237,33 € 219,16 € 161,84 € 58,82 € 39,21 € 1,85 € 12,75 € Bereitstellungszeiten werden entsprechend angewendet. Seite 24 von 24