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Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße 2. Testphase, Einbahnstraßenregelung; Voraussetzungen für die Einrichtung des Einbahnstraßenverkehrs in der Carl-Schurz-Straße und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der beiden vorgeschlagenen Ausführungsvarianten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
167 kB
Datum
19.04.2018
Erstellt
16.04.18, 16:52
Aktualisiert
16.04.18, 16:52
Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße 
2. Testphase,  Einbahnstraßenregelung;
Voraussetzungen für die Einrichtung des Einbahnstraßenverkehrs in der Carl-Schurz-Straße und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der beiden vorgeschlagenen                            Ausführungsvarianten) Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße 
2. Testphase,  Einbahnstraßenregelung;
Voraussetzungen für die Einrichtung des Einbahnstraßenverkehrs in der Carl-Schurz-Straße und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der beiden vorgeschlagenen                            Ausführungsvarianten) Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße 
2. Testphase,  Einbahnstraßenregelung;
Voraussetzungen für die Einrichtung des Einbahnstraßenverkehrs in der Carl-Schurz-Straße und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der beiden vorgeschlagenen                            Ausführungsvarianten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 384/2017 4. Ergänzung Az.: 66 19-3022 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 16.04.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 19.04.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße 2. Testphase, Einbahnstraßenregelung; Voraussetzungen für die Einrichtung des Einbahnstraßenverkehrs in der Carl-SchurzStraße und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der beiden vorgeschlagenen Ausführungsvarianten Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 10.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Stadt Erftstadt Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Gewährleistung der Verkehrsabläufe während der Testphase sind neben den Beschilderungsu. Markierungsarbeiten folgende bauliche Maßnahmen notwendig: - Abbau des Einfahrelements in der Gartenstraße - Aufhebung des Fußgängerüberweges - Entfernung der beiden Aufpflasterungen im Kreuzungsbereich Carl-SchurzStraße/Bahnhofstraße/Zum Grünen Weg - Schutzmaßnahme (Poller) für den Gehweg Carl-Schurz-Straße - Begründung: Für die Testphase „Einrichtung einer Einbahnstraße in der Carl-Schurz-Straße“ mit der Fahrtrichtung Bahnhofstraße werden folgende Varianten vorgeschlagen: Variante A: Für den Linienbus wird die Fahrt gegen die Einbahnstraße freigegeben: Vorteile: - Die Busse können ihre bisherige Linienführung beibehalten und die vorhandenen Haltstellen anfahren. Grundschüler können weiterhin die Haltstelle Carl-Schurz-Straße (Kirche) nutzen. - Derzeit befahren die Busse im Gegenverkehr die Carl-Schurz-Straße. Mit der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr um ca. 50 % reduziert. Nachteile: - Aus Sicht der Polizei ist es möglich, dass den Bussen, die entgegen der Einbahnstraße fahren, andere Fahrzeugarten folgen. Zu Beginn des Versuchs müssten intensiv Kontrollen durchgeführt werden. Es müssen Ausweichmöglichkeiten in der Carl-Schurz-Straße in der Neuplanung berücksichtigt werden. Variante B: Der Linienbus fährt die Umleitung über die Straßen „Zum Grünen Weg“/Gartenstraße: Vorteile: - Mehr Gestaltungsspielraum in der Carl-Schurz-Straße Nachteile: - Die Fahrzeiten für die Busse in Richtung Lechenich verlängern um ca. 2-3 Minuten. Der Druck auf die Anschlusszeiten (u.a. Lechenich/Markt) erhöht sich. - Im engen Kreuzungsbereich „Zum Grünen Weg“/Gartenstraße schwenkt die Front der Busse im Probebetrieb über den gesamten gegenüberliegenden Gehweg. - Im vorgenannten Kreuzungsbereich kann es im Probebetrieb zu Konflikten bei Begegnungsverkehren von Bus und PKW kommen, so dass ggf. die Bordsteinkanten durch überfahrende Busse beschädigt werden. - Die Ausstiegshaltestelle „Kirche“ für Grundschüler (vor der Klinik) kann nicht mehr genutzt werden. Die Grundschüler müssen auf der Köttinger Straße (weniger Platz) aussteigen. - Insgesamt entfallen 5 Stellplätze in der Gartenstraße. - Zusätzlich fährt 1 Linienbus/Stunde und 4 Schulbusse am Nachmittag in der Wegeverbindung „Zum Grünen Weg“/Gartenstraße. - Einer Aufweitung des Kreuzungsbereiches „Zum Grünen Weg“/Gartenstraße würden ggf. 2 nach Baumschutzsatzung schützenswerte Bäume zum Opfer fallen müssen. Folgende Maßnahmen sind zur Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgesehen: -2- - Die Anwohner/innen werden vor dem Beginn der Probephase per Postwurfsendung informiert. - Es wird ein Bürgertelefon eingerichtet. - 1 x pro Woche wurd eine Sprechstunde im Stadtteilbüro eingerichtet. Weiteres Vorgehen: Zur Diskussion der Probeverkehre wird für Mitte Juni ein Workshop unter fachlicher Begleitung mit allen relevanten Akteuren durchgeführt. In Vertretung (Knips) -3-