Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
19.04.2018
Erstellt
16.04.18, 16:14
Aktualisiert
16.04.18, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 384/2017 3. Ergänzung
Az.: 66 19-3022
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 09.04.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
19.04.2018
Bemerkungen
beschließend
Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße
und Bahnhofstraße
2. Testphase, Einbahnstraßenregelung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
ca. 10.000,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Stadt Erftstadt
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Mit der 2. Testphase zur Beurteilung einer Einbahnstraßenregelung für die Carl-Schurz-Straße im
Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Köttinger Straße wird unverzüglich begonnen. Die Verkehrserhebung der Testphase erfolgt im Mai/ Juni 2018.
Begründung:
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 beschlossen, die
Durchführung der 1. Testphase des Probeverkehrs für die Carl-Schurz-Straße (Lichtsignalanlage)
zu beenden, auf den Beginn der 2. Testphase (Einbahnstraßenregelung) zunächst zu verzichten
und die Thematik im nächsten regulären Fachausschuss am 15.05.2018 zu beraten. Zum Zeitpunkt des Beschlusses wurde davon ausgegangen, dass die Vertagung förderunschädlich ist; auf
einen Termin mit der Bezirksregierung Köln Ende März, bei dem u.a. auch die Auswirkungen auf
die Städtebauförderung erörtert werden sollten, wurde hingewiesen. Dieser Termin hat zwischenzeitlich stattgefunden. Das Ergebnis macht ein sofortiges Handeln erforderlich.
In dem o.g. Termin bei der Bezirksregierung wurde zunächst gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis
über die Umstufung der K 45 und anschließend mit der Bezirksregierung Köln über den Stand des
Förderprojektes Masterplan Liblar gesprochen.
Die Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße einschließlich der drei Plätze stellt das Herzstück des
Masterplans Liblar dar. Ohne eine Umgestaltung, die zu einer deutlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich führt, verlieren die übrigen Maßnahmen ihre Berechtigung.
Grundlage für die Umgestaltung ist die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit des Wettbewerbs
AltStadtPlätze, die vom Rat am 12.12.2017 (V 486/2017) einstimmig zur Grundlage der weiteren
Bearbeitung bestimmt wurde sowie das vom Rat am 29.09.2015 (V 384/2015) einstimmig beschlossene Verkehrskonzept zum Masterplan Liblar. Dieses sieht nach der Realisierung des
Kreisverkehrsplatzes Köttinger Straße/Gartenstraße (Maßnahme ist abgeschlossen) 3 verkehrslenkende Maßnahmen in Testphasen für den Abschnitt zwischen Köttinger und Bahnhofstraße vor.
Das Verkehrskonzept empfiehlt für den unteren Abschnitt der Carl-Schurz-Straße die Einrichtung
einer Einbahnstraßenregelung Richtung K 45. Zur Ausarbeitung des Wettbewerbsergebnisses als
Voraussetzung der weiteren Förderantragstellung ist eine abschließende Verkehrsregelung im
vorgenannten Bereich zu treffen.
Voraussetzung, um Städtebauförderung für die Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße im nördlichen Bereich (Bahnhofstraße bis Max-Planck-Straße) zu erhalten, ist die Umstufung der Kreisstraße (K45) zur Gemeindestraße.
Die Umstufung der K 45 im Tausch gegen die Merowinger Straße (zwischen L 263 und L 33) ist
grundsätzlich vorbereitet, Grundsatzbeschlüsse des Kreises und der Stadt liegen vor. Der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt und Kreis, in der die Übernahme von
Kosten durch evt. Wertunterschiede und die mögliche Rückzahlung von Landesförderung vereinbart werden sollen, gestaltet sich jedoch schwieriger als ursprünglich vermutet. In Anbetracht der
offenen Fragen kann die Umstufung frühestens zum 01.08.2018, wahrscheinlicher aber erst zum
01.01.2019 erfolgen. Erst ab diesem Zeitpunkt können für den nördlichen Bereich der CarlSchurz- Straße Städtebaufördermittel beantragt werden. Der geplante Umbau des Viry-ChatillonPlatzes, der mit Eingriffen in die Kreisstraße verbunden ist, kann also im Programmjahr 2018 nicht
berücksichtigt werden.
Das Vorziehen von Hochbaumaßnahmen aus dem Masterplan Liblar zur Kompensation ist im laufenden Betrieb aufgrund von zeitlichen Abhängigkeiten der Hochbaumaßnahmen nicht realistisch.
Testiert sind für den Masterplan Liblar zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von rund 22,6 Mio
EUR (Förderung 15,8 Mio EUR), die in den Programmjahren 2016- 2020 beantragt werden sollen.
Ein Programmjahr umfasst jeweils einen Umsetzungszeitraum von 5 Jahren, d.h. die Gesamtmaßnahme soll bis 2024 abgeschlossen sein. Von den 22,6 Mio EUR wurden im Programmjahr 2016
2,6 Mio EUR (1,8 Mio EUR Förderung) und im Programmjahr 2017 1,6 Mio EUR (1,1 Mio EUR
Förderung) beantragt. Die entsprechenden Bewilligungen sind erfolgt. Für das Programmjahr 2018
wurden 2,9 Mio EUR (1,9 Mio EUR Förderung) beantragt, von denen im Ergebnis des Gespräches
maximal noch zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 2,2 Mio EUR verbleiben (Maßnahme Umbau
Viry-Chatillon-Platz entfällt). Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten in einer Höhe von 16,2
Mio EUR sind demnach noch offen. Um den Masterplan insgesamt nicht zu gefährden, ist nun eine
zügige Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen erforderlich. Daher wurde mit der Bezirksregierung vereinbart, den Umbau der Carl-Schurz-Straße einschließlich der Plätze mit einem Baukostenvolumen von rund 5 Mio EUR vollständig im Programmjahr 2019 zu beantragen.
Um dies bewerkstelligen zu können, bestehen laut ämterübergreifender Abstimmung vom
05.04.2018 folgende zeitliche Abhängigkeiten:
Der Förderantrag 2019 muss spätestens am 31.12.2018 bei der Bezirksregierung abgegeben werden. Für die Erarbeitung der Förderantragsunterlagen müssen der Stadt die kostenberechneten
Ingenieurplanungen spätestens Mitte November 2018 vorliegen. Für die Erarbeitung vorgenannter
Planungen müssen dem Ingenieurbüro mehrere Monate reine Bearbeitungszeit eingeräumt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn politische Abstimmungen erforderlich sind. Der
Auftrag ist laut Wettbewerbsauslobung Punkt 4.18 mind. bis Leistungsphase 5 an den Sieger zu
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vergeben. Um die vorne genannte Zeitkette zu halten, müssen folglich die Aufträge an das Büro
Herrmanns sowie Kempen Krause vom Rat spätestens in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 04.07.2018 ausgesprochen werden.
Die Details der Planung können aber nur ausgearbeitet werden, wenn die Verkehrslösung im unteren Bereich der Carl- Schurz- Straße feststeht. Hieraus folgt, dass der Probeverkehr zur Einbahnstraße unverzüglich durchgeführt sowie die Ergebnisse evaluiert werden müssen, da
andernfalls für das Programmjahr 2019 kein Förderantrag gestellt werden kann und damit
der gesamte Masterplan Liblar gefährdet ist. Erfüllt die Stadt eingegangene Verpflichtungen
nicht und wird das Förderziel nicht erreicht, kann der Verlust von Förderung bis zur Rückzahlung
von Fördermitteln die Folge sein. Die erfolgreiche Durchführung des Programms muss das Ziel
sein und ist ebenso wegweisend für zukünftige Fördermaßnahmen.
Aus den oben dargestellten Gründen ist die Einhaltung des Zeitplans dringend vonnöten.
Folgende Lösung wird vorgeschlagen:
Die Durchführung des Probeverkehrs wird in der Sondersitzung des AföOuV am 19.04.2018 beschlossen und beginnt in KW 17. Die Verkehrserhebung erfolgt nach einer Akzeptanzphase nach
den Pfingstferien. Die Ergebnisse der Evaluation werden in einem Workshop gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Verwaltung, dem beratenden Ingenieurbüro IVV und dem
Wettbewerbssieger im Juni 2018 erörtert. Das Ergebnis des Workshops wird Gegenstand
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 28.06. 2018, zu dem ggf. der
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr eingeladen werden kann. Die abschließende Entscheidung erfolgt im Rat am 04.07.2018.
(Erner)
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