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Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße 2. Testphase, Einbahnstraßenregelung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
19.04.2018
Erstellt
16.04.18, 16:14
Aktualisiert
16.04.18, 16:14
Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße 
2. Testphase,  Einbahnstraßenregelung) Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße 
2. Testphase,  Einbahnstraßenregelung) Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße 
2. Testphase,  Einbahnstraßenregelung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 384/2017 3. Ergänzung Az.: 66 19-3022 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 09.04.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 19.04.2018 Bemerkungen beschließend Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße 2. Testphase, Einbahnstraßenregelung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 10.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Stadt Erftstadt Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Mit der 2. Testphase zur Beurteilung einer Einbahnstraßenregelung für die Carl-Schurz-Straße im Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Köttinger Straße wird unverzüglich begonnen. Die Verkehrserhebung der Testphase erfolgt im Mai/ Juni 2018. Begründung: Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 beschlossen, die Durchführung der 1. Testphase des Probeverkehrs für die Carl-Schurz-Straße (Lichtsignalanlage) zu beenden, auf den Beginn der 2. Testphase (Einbahnstraßenregelung) zunächst zu verzichten und die Thematik im nächsten regulären Fachausschuss am 15.05.2018 zu beraten. Zum Zeitpunkt des Beschlusses wurde davon ausgegangen, dass die Vertagung förderunschädlich ist; auf einen Termin mit der Bezirksregierung Köln Ende März, bei dem u.a. auch die Auswirkungen auf die Städtebauförderung erörtert werden sollten, wurde hingewiesen. Dieser Termin hat zwischenzeitlich stattgefunden. Das Ergebnis macht ein sofortiges Handeln erforderlich. In dem o.g. Termin bei der Bezirksregierung wurde zunächst gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis über die Umstufung der K 45 und anschließend mit der Bezirksregierung Köln über den Stand des Förderprojektes Masterplan Liblar gesprochen. Die Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße einschließlich der drei Plätze stellt das Herzstück des Masterplans Liblar dar. Ohne eine Umgestaltung, die zu einer deutlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich führt, verlieren die übrigen Maßnahmen ihre Berechtigung. Grundlage für die Umgestaltung ist die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit des Wettbewerbs AltStadtPlätze, die vom Rat am 12.12.2017 (V 486/2017) einstimmig zur Grundlage der weiteren Bearbeitung bestimmt wurde sowie das vom Rat am 29.09.2015 (V 384/2015) einstimmig beschlossene Verkehrskonzept zum Masterplan Liblar. Dieses sieht nach der Realisierung des Kreisverkehrsplatzes Köttinger Straße/Gartenstraße (Maßnahme ist abgeschlossen) 3 verkehrslenkende Maßnahmen in Testphasen für den Abschnitt zwischen Köttinger und Bahnhofstraße vor. Das Verkehrskonzept empfiehlt für den unteren Abschnitt der Carl-Schurz-Straße die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung Richtung K 45. Zur Ausarbeitung des Wettbewerbsergebnisses als Voraussetzung der weiteren Förderantragstellung ist eine abschließende Verkehrsregelung im vorgenannten Bereich zu treffen. Voraussetzung, um Städtebauförderung für die Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße im nördlichen Bereich (Bahnhofstraße bis Max-Planck-Straße) zu erhalten, ist die Umstufung der Kreisstraße (K45) zur Gemeindestraße. Die Umstufung der K 45 im Tausch gegen die Merowinger Straße (zwischen L 263 und L 33) ist grundsätzlich vorbereitet, Grundsatzbeschlüsse des Kreises und der Stadt liegen vor. Der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt und Kreis, in der die Übernahme von Kosten durch evt. Wertunterschiede und die mögliche Rückzahlung von Landesförderung vereinbart werden sollen, gestaltet sich jedoch schwieriger als ursprünglich vermutet. In Anbetracht der offenen Fragen kann die Umstufung frühestens zum 01.08.2018, wahrscheinlicher aber erst zum 01.01.2019 erfolgen. Erst ab diesem Zeitpunkt können für den nördlichen Bereich der CarlSchurz- Straße Städtebaufördermittel beantragt werden. Der geplante Umbau des Viry-ChatillonPlatzes, der mit Eingriffen in die Kreisstraße verbunden ist, kann also im Programmjahr 2018 nicht berücksichtigt werden. Das Vorziehen von Hochbaumaßnahmen aus dem Masterplan Liblar zur Kompensation ist im laufenden Betrieb aufgrund von zeitlichen Abhängigkeiten der Hochbaumaßnahmen nicht realistisch. Testiert sind für den Masterplan Liblar zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von rund 22,6 Mio EUR (Förderung 15,8 Mio EUR), die in den Programmjahren 2016- 2020 beantragt werden sollen. Ein Programmjahr umfasst jeweils einen Umsetzungszeitraum von 5 Jahren, d.h. die Gesamtmaßnahme soll bis 2024 abgeschlossen sein. Von den 22,6 Mio EUR wurden im Programmjahr 2016 2,6 Mio EUR (1,8 Mio EUR Förderung) und im Programmjahr 2017 1,6 Mio EUR (1,1 Mio EUR Förderung) beantragt. Die entsprechenden Bewilligungen sind erfolgt. Für das Programmjahr 2018 wurden 2,9 Mio EUR (1,9 Mio EUR Förderung) beantragt, von denen im Ergebnis des Gespräches maximal noch zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 2,2 Mio EUR verbleiben (Maßnahme Umbau Viry-Chatillon-Platz entfällt). Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten in einer Höhe von 16,2 Mio EUR sind demnach noch offen. Um den Masterplan insgesamt nicht zu gefährden, ist nun eine zügige Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen erforderlich. Daher wurde mit der Bezirksregierung vereinbart, den Umbau der Carl-Schurz-Straße einschließlich der Plätze mit einem Baukostenvolumen von rund 5 Mio EUR vollständig im Programmjahr 2019 zu beantragen. Um dies bewerkstelligen zu können, bestehen laut ämterübergreifender Abstimmung vom 05.04.2018 folgende zeitliche Abhängigkeiten: Der Förderantrag 2019 muss spätestens am 31.12.2018 bei der Bezirksregierung abgegeben werden. Für die Erarbeitung der Förderantragsunterlagen müssen der Stadt die kostenberechneten Ingenieurplanungen spätestens Mitte November 2018 vorliegen. Für die Erarbeitung vorgenannter Planungen müssen dem Ingenieurbüro mehrere Monate reine Bearbeitungszeit eingeräumt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn politische Abstimmungen erforderlich sind. Der Auftrag ist laut Wettbewerbsauslobung Punkt 4.18 mind. bis Leistungsphase 5 an den Sieger zu -2- vergeben. Um die vorne genannte Zeitkette zu halten, müssen folglich die Aufträge an das Büro Herrmanns sowie Kempen Krause vom Rat spätestens in der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 04.07.2018 ausgesprochen werden. Die Details der Planung können aber nur ausgearbeitet werden, wenn die Verkehrslösung im unteren Bereich der Carl- Schurz- Straße feststeht. Hieraus folgt, dass der Probeverkehr zur Einbahnstraße unverzüglich durchgeführt sowie die Ergebnisse evaluiert werden müssen, da andernfalls für das Programmjahr 2019 kein Förderantrag gestellt werden kann und damit der gesamte Masterplan Liblar gefährdet ist. Erfüllt die Stadt eingegangene Verpflichtungen nicht und wird das Förderziel nicht erreicht, kann der Verlust von Förderung bis zur Rückzahlung von Fördermitteln die Folge sein. Die erfolgreiche Durchführung des Programms muss das Ziel sein und ist ebenso wegweisend für zukünftige Fördermaßnahmen. Aus den oben dargestellten Gründen ist die Einhaltung des Zeitplans dringend vonnöten. Folgende Lösung wird vorgeschlagen: Die Durchführung des Probeverkehrs wird in der Sondersitzung des AföOuV am 19.04.2018 beschlossen und beginnt in KW 17. Die Verkehrserhebung erfolgt nach einer Akzeptanzphase nach den Pfingstferien. Die Ergebnisse der Evaluation werden in einem Workshop gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Verwaltung, dem beratenden Ingenieurbüro IVV und dem Wettbewerbssieger im Juni 2018 erörtert. Das Ergebnis des Workshops wird Gegenstand des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 28.06. 2018, zu dem ggf. der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr eingeladen werden kann. Die abschließende Entscheidung erfolgt im Rat am 04.07.2018. (Erner) -3-