Daten
Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
07.03.2018
Erstellt
16.04.18, 13:16
Aktualisiert
16.04.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 20. Sitzung des Schulausschusses
vom 07.03.2018
Drucksachen-Nummer: 63.18
TOP 6.
Klassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2018/2019
Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 63.18 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO
NRW genehmigt:
Es wird gemäß § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (SchuIG
NRW) beschlossen, zum Schuljahr 2018/2019 an den Kerpener Grundschulen 38
Eingangsklassen zu bilden. Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen soll
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, wie in der Anlage dargestellt, erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig