Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 nach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
151 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
17.04.18, 14:57
Aktualisiert
17.04.18, 14:57
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 nach § 22 GemHVO) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 nach § 22 GemHVO)

öffnen download melden Dateigröße: 151 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 27/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 1 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Patrick Harzheim Aktenzeichen:I-912-12 Datum: 09.04.2018 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 26.04.2018 Gemeinderat 17.05.2018 Betreff / TOP: Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 nach § 22 GemHVO Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Die vorliegende Übersicht der Übertragungen von Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018, einschließlich der Erläuterung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2018, wird zustimmend zur Kenntnis genommen (§ 22 Abs. 4 GemHVO). Sachverhalt / Begründung: Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sowie Auszahlungen (investiv) sind übertragbar (§ 22 Abs. 1 Satz 1 GemHVO). Sie erhöhen dann insoweit die jeweiligen Haushaltsansätze des Folgejahres (§ 22 Abs. 2 GemHVO). Die anliegend beigefügte Übersicht beinhaltet den Umfang und die sonstigen Regelungen zur Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO vom Haushaltsjahr 2017 nach 2018. Sie wird Ihnen hiermit zur Kenntnis und Zustimmung gegeben (§ 22 Abs. 4 GemHVO). Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die Ergebnisrechnung (Aufwendungen) und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 701.577,03 €. Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 9.188.143,17 €. Nachrichtlich: Erstmals im Haushalt 2016 wurden Plafond-Mittel in den investiven Bereich aufgenommen. Die Summe der jährlichen Plafond-Mittel beträgt 107.200 €. Seit dem werden die jährlich auflaufenden Haushaltsreste automatisch, über die Übertragungsliste, in das nächste Haushaltsjahr übernommen. Die Haushaltsreste 2017, der noch nicht ausgeschöpften Plafond-Mittel, beträgt 75.406,63 €. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2