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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
208 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
17.04.18, 13:06
Aktualisiert
17.04.18, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 10.04.2018 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3.. Böcking, Paul , vertritt Heidbüchel, Rolf 4. Braks, Egbert 5. Breuer, Adolf 6. Heinrichs, Dirk 7. Hohn, Astrid 8. Kammer, Jürgen 9. Kaptain, Johannes 10. Kern, Karl-Heinz 11. Lennartz, Ulrich 12. Lüttgen, Wolfgang 13. Dr. Nolten, Ralf 14. Schmitz, Hermann-Josef 15. Stoffels, Björn , vertritt Iven, Axel 16. Stoffels, Manfred 17. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen Es fehlen: Heidbüchel, Rolf Iven, Axel Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:35 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes genehmigt 3. Einführung einer Sozialplanung Vorlage: 58/2017 1. Ergänzung 4. Erstellung eines Personalkonzeptes für den Bereich der gemeindlichen Kindertagesstätten; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2017 Vorlage: 27/2018 5. 2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 61/2017 1. Ergänzung 6. 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 1/2015 3. Ergänzung 7. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“ Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 2/2015 3. Ergänzung 8. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans F 14, Ortsteil Stockheim, „Baugebiet Lichtung Marieneiche“ Vorlage: 7/2018 9. Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 23/2018 10. Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; hier: Zusatzbezeichnung auf den Kreuzauer Ortsschildern zum Zwecke der Förderung und zum Erhalt der Muttersprache Vorlage: 28/2018 11. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Einwohnerfragen gestellt. 2. Mitteilungen 2.1 Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes genehmigt BM Eßer erläutert, dass mit Verfügung vom 21.02.2018 der Kreis Düren als Aufsichtsbehörde die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2018 genehmigt hat. 3. Einführung einer Sozialplanung Vorlage: 58/2017 1. Ergänzung Die CDU-Fraktion benennt folgende Mitglieder für den „Arbeitskreis Sozialplan“: Mitglied Stellvertreter Lennartz, Ulrich Hüttl, Yannik Heinrichs, Stefanie Gilles, Josef AM Böcking benennt für die SPD-Fraktion folgende Mitglieder: Kammer, Jürgen Kilian, Manfred Panitz, Karl Berens von Rautenfeld, Dagmar Für die FDP-Fraktion benennt AM Braks folgende Personen: Vieth, Stephan Gerards, Elmar AM Hohn benennt für das Bündnis 90/Die Grünen folgende Mitglieder: Döring, Bettina Kesseler, Achim Als Vertreter der Verwaltung wird Dezernent Guido Steg benannt. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Einführung einer Sozialplanung wird grundsätzlich zugestimmt. In einem ersten Schritt wird festgelegt, dass Fachkräfte, die im sozialen Bereich in der Gemeinde Kreuzau tätig sind, regelmäßig im Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel eingeladen werden. Namentlich sind dies:     Sozialdezernent und/oder Generationenbeauftragter; im Gemeindegebiet tätige Fachkräfte in der Jugendarbeit (Offene Jugendarbeit der Gemeinde Kreuzau und der GdG Kreuzau-Hürtgenwald, Jugendbus Wilde 13 des SkF für die Dauer des Einsatzes in der Gemeinde Kreuzau, Jugendberatungsstelle für den Südkreis des Sozialwerkes Dürener Christen); Familienzentren St. Heribert Kreuzau und St. Andreas Stockheim; Schulsozialarbeiter/innen. Es wird ein „Arbeitskreis Sozialplan“ zur Vorbereitung der Einführung einer Sozialplanung gebildet in der folgenden Besetzung: CDU CDU SPD SPD Mitglied Lennartz, Ulrich Heinrichs, Stefanie Kammer, Jürgen Panitz, Karl Stellvertreter Yannik Hüttl Josef Gilles Manfred Kilian Dagmar Berens von Rautenfeld -4Bündnis 90/Die Grünen FDP Verwaltungsvertreter Beratungsergebnis: 4. Döring, Bettina Vieth, Stephan Steg, Guido Kesseler, Achim Gerards, Elmar einstimmig Erstellung eines Personalkonzeptes für den Bereich der gemeindlichen Kindertagesstätten; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2017 Vorlage: 27/2018 Beschlussvorschlag: Zum Erhalt der Trägervielfalt in der Gemeinde Kreuzau wird die Verwaltung beauftragt, vor dem Hintergrund des vergleichsweise hohen Zuschussbedarfes für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten und des weiter steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen ein zukunftsfähiges Personalkonzept aufzustellen. Beratungsergebnis: 5. einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 61/2017 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan D 7, 2. Änderung, Ortsteil Drove, „Kommweg“, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 6. einstimmig 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 1/2015 3. Ergänzung BM Eßer schlägt vor die Top 6 + 7 zusammen zu beraten und getrennt abzustimmen, hiergegen werden keine Einwände erhoben. AM Böcking führt aus, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt werden könne, dass bisherige Prozedere aber nicht ganz nachvollziehbar sei. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt AM Hohn mit, dass sie nicht bereit sei, den ihres Erachtens wissentlich errichteten „Schwarzbau“ zu legalisieren. Es seien aktuell zudem weitere erhebliche bauliche Aktivitäten auf dem Gelände der Fa. Schaar festzustellen, obwohl zu den in der Beratung stehenden Punkten noch kein Ratsbeschluss gefasst worden sei. Daher werde ihre Fraktion beide Beschlussvorschläge ablehnen. -5BM Eßer stellt fest, dass „Schwarzbau“ die falsche Formulierung sei, da die Fa. Schaar eine Baugenehmigung erhalten habe. Durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes werde der großflächige Einzelhandel legalisiert. Herr Schmühl erläutert die Feststellung, dass derzeit ohne Genehmigung auf dem Firmengelände bauliche Aktivitäten durchgeführt werden, sei korrekt. Es entstehe aber kein Hochbau, die Firma Schaar beabsichtigt eine weitere Feuerwehrzufahrt sowie weitere Parkplätze und Schotterflächen als Lagerflächen anzulegen. Diese Maßnahmen sind baugenehmigungspflichtig, aufgrund der fehlenden Baugenehmigung hat sich das Bauordnungsamt des Kreises Düren eingeschaltet. AM Dr. Nolten stellt fest, dass gemäß der zur Beratung stehenden Vorlagen bauleitplanerisch entschieden werden müsse, die neue bauordnungsrechtliche Sache stehe auf einem anderen Blatt. AM Kern teilt mit, dass in der Vergangenheit harte Diskussionen in der Sache geführt worden sind. Aus seiner Sicht sei es eine Frechheit, wenn die Fa. Schaar im laufenden Beratungsverfahren wieder bauordnungsrechtliche Verstöße vollziehe. Diese Verfahrensweise könne sich die Gemeinde nicht gefallen lassen. BM Eßer führt aus, dass es heute um das Baubauungsplanverfahren gehe. AM Braks ist der Auffassung, dass der Gartenmarkt sehr gut angenommen werde und sich in der Bevölkerung etabliert habe. AM Böcking stimmt dieser Aussage zu. Er ärgere sich aber über das Verfahren. Seines Erachtens sei zu wenig kontrolliert worden. Es sei sehr ungeschickt, wenn die Fa. Schaar jetzt wieder bauordnungsrechtliche Verstöße begehe. Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Die 34 Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach Ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 7. 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“ Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 2/2015 3. Ergänzung Siehe TOP 6 Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen -6- 8. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans F 14, Ortsteil Stockheim, „Baugebiet Lichtung Marieneiche“ Vorlage: 7/2018 Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans F 14 wird abgelehnt. Beratungsergebnis: 9. 14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 23/2018 BM Eßer erläutert ausführlich die umfangreiche Vorlage. Es gehe darum, bezahlbaren Wohnraum in Kreuzau zu schaffen. AM Böcking teilt mit, dass eine Fraktion den Punkten 1 + 2 des Beschlussvorschlages zustimmen werde. Er bittet folgende Umformulierung für Punkt 3 des Beschlussvorschlages vorzunehmen: „Derzeit wird auf die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugenossenschaft bzw. Wohnungsbaugesellschaft sowie eine Beteiligung an bereits bestehenden sozialen Wohnungsbauträgern verzichtet. Erst einmal werden die sich zukünftig ergebenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Dürener Bauverein AG genutzt und unterstützt.“ AM Dr. Nolten führt aus, dass diese Änderung mitgetragen werde. Es sei eine richtige Entscheidung, keine eigene Gesellschaft zu gründen und begründet dies. AM Hohn stellt fest, dass beim Mietwohnungsbau auf kleinere Wohnungen für Einzelpersonen geachtet werden müsse, da es viele alleinstehende Menschen (vorwiegend Frauen) gebe. Nach weiterer intensiver Diskussion führt Herr Schmühl abschließend aus, dass von entscheidender Bedeutung der Bau von „Single-Wohnungen“ sei. Es sollte aber auch klar sein, dass kein privater Bauherr für die feststehenden SGB- oder Wohngeldhöchstmieten Wohnraum errichten könne. Beschlussvorschlag: Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft bzw. zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus in der Gemeinde Kreuzau wird wie folgt beschlossen: 1. Um die Bereitstellung bezahlbaren Wohnungsraums im Gemeindegebiet der Gemeinde Kreuzau zukünftig aktiv zu unterstützen und zu fördern, werden bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne bzw. beim Abschluss städtebaulicher Verträge Festsetzungen bzw. Vereinbarungen getroffen, wonach ein jeweils festzulegender prozentualer Anteil von Grundstücken im Plangebiet für diese Zwecke verwendet werden müssen. 2. Sofern die Gemeinde Kreuzau zukünftig eigene Baugrundstücke anbietet, ist nach den gleichen Kriterien zu verfahren. 3. Derzeit wird auf die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugenossenschaft bzw. Wohnungsbaugesellschaft sowie eine Beteiligung an bereits bestehenden sozialen -7Wohnungsbauträgern verzichtet. Erst einmal werden die sich zukünftig ergebenden Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Dürener Bauverein AG genutzt und unterstützt. Beratungsergebnis: 10. einstimmig Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW; hier: Zusatzbezeichnung auf den Kreuzauer Ortsschildern zum Zwecke der Förderung und zum Erhalt der Muttersprache Vorlage: 28/2018 BM Eßer erläutert die Vorlage und das Beratungsergebnis aus der letzten Sitzung des Kulturausschusses. Nach den Vorgaben des Ministeriums sei eine ¾ Mehrheit des Rates bei der Abstimmung erforderlich. Ferner sei aus dem Erlass ersichtlich, dass nachgewiesen werden muss, dass „sprachhistorisch“ das Wort „Krözau“ verwurzelt ist. Auf eine Anfrage des AM Hohn, wer für die Kosten der neuen 5 Ortschilder im Zentralort aufkomme, teilt BM Eßer mit, dass sich der Antragsteller angeboten habe, für die Kosten aufzukommen. AM Braks stellt fest, dass der Antrag von der KG „Ahle Schlupp“ Kreuzau gestellt worden ist. Er hätte sich gewünscht, wenn auch der Heimat- und Geschichtsverein den Antrag unterstützt hätte. BM Eßer stellt fest, dass der Antrag zwar von der KG gestellt worden ist, aber keinen karnevalistischen Hintergrund habe. Der ehemalige Geschäftsführer der KG, der den Antrag mit unterzeichnet habe, ist auch Vorsitzender des Heimat- und Geschichtsvereins. Fraktionsübergreifend wird der Antrag positiv gesehen. AM Dr. Nolten führt weiterhin aus, dass dies auch eine Verpflichtung sei, ab und an die hiesige Mundart zu pflegen. Hier seien alle gefordert. AM Kammer ist der Auffassung, dass die Kosten von der Gemeinde übernommen werden sollten. BM Eßer erläutert, dass evtl. eine Finanzierung über eine Landesförderung zur Förderung heimatpflegerischer Maßnahmen möglich ist. Dies werde noch geprüft. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Genehmigung zur Führung einer amtlichen Zusatzbezeichnung „Krözau“ zum Gemeindenamen Kreuzau zu beantragen. Nach erfolgter Genehmigung soll die Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln des Zentralortes angebracht werden. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Anfragen AM Hohn fragt an, ob die erforderliche Reparatur der Beschädigungen an den asphaltierten Feldwegen, die im Rahmen der Errichtung der Windräder in Thum nunmehr festgestellt wurden, vom Erbauer kostenmäßig getragen werden muss. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Abnahme der Wirtschaftswege noch nicht erfolgt ist. Nachbesserungsforderungen der Gemeinde wurden in der vergangenen Woche besprochen. -8Ferner fragt AM Hohn an, wie mit den jährlichen Einnahmen aus der Windkraft für gemeinnützige, karitative und soziale Zwecke umgegangen werde und ob hier nicht eine Abstimmung über die Verwendung mit der Politik in Aussicht gestellt war. Herr Schmühl führt aus, dass es sich um ca. 5.000 € pro Jahr für die zwei bereits errichteten Windräder handele. Der Betrag für 2017 wurde für die Ertüchtigung des Spielplatzes in Thum verwendet. Für 2018 stehe wieder ein Betrag zur Verfügung. Er schlägt vor, noch keine allgemeinen Förderrichtlinien für diesen Betrag zu formulieren. Erst wenn feststehe, ob weitere Windräder in Thum gebaut werden, die den Betrag ansteigen lassen würden, könne über eine generelle Verwendung diskutiert werden. AM Hohn stellt ferner fest, dass am Ortseingang Kreuzau Narzissen gepflanzt wurden, die ökologisch aber nur einen geringen Nutzen haben. Es bestehe seit 2015 ein Ratsbeschluss, dass gemeindliche Flächen mit heimischen Wildblumensaaten eingesät werden sollen. BM Eßer sagt eine Klärung mit der Fachabteilung zu. Nachrichtlich wird mitgeteilt, das in 2017/2018 folgende Flächen zu Wildblumenflächen umgewandelt wurden: Stockheim: Teilfläche Friedhof (250 qm), Am Buchenmaar (300 qm), Obermaubach: Teilfläche Friedhof (250 qm), Seestraße Randstreifen (200 qm), Kreuzau: PfarrerEmunds-Straße, Randsteifen entlang Friedhof (100 qm), Pflanzbeet am Busparkplatz Bahnstraße (50 qm), Randstreifen Hauptstraße Kurt-Hoesch-Kampfbahn (100 qm), Park Am Kupferscheid (200 qm), Leversbach: Teilfläche Friedhof (250 qm), Üdingen: Parzelle im Dechant-Offermanns-Weg (250 qm), Winden: Verkehrsinsel Kelterstraße / Maubacher Straße (15 qm), Drove: Randstreifen Grünstraße 300 qm). Anzumerken ist noch, dass die Umwandlung von Rasen in Wildblumenflächen zunächst mit einem hohen und somit finanziellen Aufwand verbunden ist. AM Kern fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, dass der Radweg von Schneidhausen Richtung Winden gefährlich sei. Morsche Holzgeländer im Bereich des Richelnberges in Winden sollten überprüft werden. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass bereits im Herbst 2017 ein ortsansässiger Handwerksbetrieb mit der Reparatur beauftragt wurde. Aus verschiedensten Gründen konnte die Reparatur bisher nicht durchgeführt werden. Als Ausführungstermin wurde nunmehr die 16. KW 2018 vereinbart. AM Winter fragt an, ob das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes bekannt ist, in dem den Gemeinden die Möglichkeit aufgezeigt wird, Daten zu verkaufen. BM Eßer teilt mit, dass dieses Schreiben verwaltungsseitig nicht bekannt ist. Die Angelegenheit werde geprüft. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass ein entsprechendes Schreiben auch nach Recherche verwaltungsseitig nicht bekannt ist. Die Gemeinde verfahre bei der Datenverarbeitung und weitergabe streng nach den Maßgaben des Datenschutzrechtes NRW. AM Hohn fragt des Weiteren an, ob bekannt ist, dass die Fläche des Kinderspielplatzes Thum zukünftig Wohnbaufläche werde. Hierauf müsse man achten, wenn am Spielgelände Veränderungen vorgenommen werden. Herr Schmühl erläutert, dass erst in 5 – 6 Jahren der neue Flächennutzungsplan in Kraft treten werde. Insoweit seien auch die Investitionen in den Spielplatz verantwortbar. Ein neues Spielgerät könne zudem auch versetzt werden. Kreuzau, den 10.04.2018 Bürgermeister: Schriftführer: -9- - Eßer - - Drewes-Janssen -