Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
208 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
17.04.18, 13:06
Aktualisiert
17.04.18, 13:06
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 10.04.2018
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3.. Böcking, Paul , vertritt Heidbüchel, Rolf
4. Braks, Egbert
5. Breuer, Adolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Kammer, Jürgen
9. Kaptain, Johannes
10. Kern, Karl-Heinz
11. Lennartz, Ulrich
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Dr. Nolten, Ralf
14. Schmitz, Hermann-Josef
15. Stoffels, Björn , vertritt Iven, Axel
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
Es fehlen:
Heidbüchel, Rolf
Iven, Axel
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:35 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes genehmigt
3.
Einführung einer Sozialplanung
Vorlage: 58/2017 1. Ergänzung
4.
Erstellung eines Personalkonzeptes für den Bereich der gemeindlichen
Kindertagesstätten;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2017
Vorlage: 27/2018
5.
2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 61/2017 1. Ergänzung
6.
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim,
zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 3. Ergänzung
7.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt“
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 2/2015 3. Ergänzung
8.
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans F 14, Ortsteil
Stockheim, „Baugebiet Lichtung Marieneiche“
Vorlage: 7/2018
9.
Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 23/2018
10.
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW;
hier: Zusatzbezeichnung auf den Kreuzauer Ortsschildern zum Zwecke der Förderung
und zum Erhalt der Muttersprache
Vorlage: 28/2018
11.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Einwohnerfragen gestellt.
2.
Mitteilungen
2.1
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes genehmigt
BM Eßer erläutert, dass mit Verfügung vom 21.02.2018 der Kreis Düren als Aufsichtsbehörde die
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2018 genehmigt hat.
3.
Einführung einer Sozialplanung
Vorlage: 58/2017 1. Ergänzung
Die CDU-Fraktion benennt folgende Mitglieder für den „Arbeitskreis Sozialplan“:
Mitglied
Stellvertreter
Lennartz, Ulrich
Hüttl, Yannik
Heinrichs, Stefanie
Gilles, Josef
AM Böcking benennt für die SPD-Fraktion folgende Mitglieder:
Kammer, Jürgen
Kilian, Manfred
Panitz, Karl
Berens von Rautenfeld, Dagmar
Für die FDP-Fraktion benennt AM Braks folgende Personen:
Vieth, Stephan
Gerards, Elmar
AM Hohn benennt für das Bündnis 90/Die Grünen folgende Mitglieder:
Döring, Bettina
Kesseler, Achim
Als Vertreter der Verwaltung wird Dezernent Guido Steg benannt.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Einführung einer Sozialplanung
wird grundsätzlich zugestimmt. In einem ersten Schritt wird festgelegt, dass Fachkräfte, die im
sozialen Bereich in der Gemeinde Kreuzau tätig sind, regelmäßig im Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel eingeladen werden. Namentlich sind dies:
Sozialdezernent und/oder Generationenbeauftragter;
im Gemeindegebiet tätige Fachkräfte in der Jugendarbeit (Offene Jugendarbeit der
Gemeinde Kreuzau und der GdG Kreuzau-Hürtgenwald, Jugendbus Wilde 13 des SkF für
die Dauer des Einsatzes in der Gemeinde Kreuzau, Jugendberatungsstelle für den
Südkreis des Sozialwerkes Dürener Christen);
Familienzentren St. Heribert Kreuzau und St. Andreas Stockheim;
Schulsozialarbeiter/innen.
Es wird ein „Arbeitskreis Sozialplan“ zur Vorbereitung der Einführung einer Sozialplanung gebildet
in der folgenden Besetzung:
CDU
CDU
SPD
SPD
Mitglied
Lennartz, Ulrich
Heinrichs, Stefanie
Kammer, Jürgen
Panitz, Karl
Stellvertreter
Yannik Hüttl
Josef Gilles
Manfred Kilian
Dagmar Berens von Rautenfeld
-4Bündnis 90/Die Grünen
FDP
Verwaltungsvertreter
Beratungsergebnis:
4.
Döring, Bettina
Vieth, Stephan
Steg, Guido
Kesseler, Achim
Gerards, Elmar
einstimmig
Erstellung eines Personalkonzeptes für den Bereich der gemeindlichen
Kindertagesstätten;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2017
Vorlage: 27/2018
Beschlussvorschlag:
Zum Erhalt der Trägervielfalt in der Gemeinde Kreuzau wird die Verwaltung beauftragt, vor dem
Hintergrund des vergleichsweise hohen Zuschussbedarfes für die gemeindeeigenen
Kindertagesstätten und des weiter steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen ein
zukunftsfähiges Personalkonzept aufzustellen.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplanes D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 61/2017 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Offenlage gem. § 4 (2)
BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan D 7, 2. Änderung, Ortsteil Drove, „Kommweg“, wird gem. § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil
Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 3. Ergänzung
BM Eßer schlägt vor die Top 6 + 7 zusammen zu beraten und getrennt abzustimmen, hiergegen
werden keine Einwände erhoben.
AM Böcking führt aus, dass dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt werden könne,
dass bisherige Prozedere aber nicht ganz nachvollziehbar sei.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt AM Hohn mit, dass sie nicht bereit sei, den ihres
Erachtens wissentlich errichteten „Schwarzbau“ zu legalisieren. Es seien aktuell zudem weitere
erhebliche bauliche Aktivitäten auf dem Gelände der Fa. Schaar festzustellen, obwohl zu den in
der Beratung stehenden Punkten noch kein Ratsbeschluss gefasst worden sei. Daher werde ihre
Fraktion beide Beschlussvorschläge ablehnen.
-5BM Eßer stellt fest, dass „Schwarzbau“ die falsche Formulierung sei, da die Fa. Schaar eine
Baugenehmigung erhalten habe. Durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes werde
der großflächige Einzelhandel legalisiert.
Herr Schmühl erläutert die Feststellung, dass derzeit ohne Genehmigung auf dem Firmengelände
bauliche Aktivitäten durchgeführt werden, sei korrekt. Es entstehe aber kein Hochbau, die Firma
Schaar beabsichtigt eine weitere Feuerwehrzufahrt sowie weitere Parkplätze und Schotterflächen
als Lagerflächen anzulegen. Diese Maßnahmen sind baugenehmigungspflichtig, aufgrund der
fehlenden Baugenehmigung hat sich das Bauordnungsamt des Kreises Düren eingeschaltet.
AM Dr. Nolten stellt fest, dass gemäß der zur Beratung stehenden Vorlagen bauleitplanerisch
entschieden werden müsse, die neue bauordnungsrechtliche Sache stehe auf einem anderen
Blatt.
AM Kern teilt mit, dass in der Vergangenheit harte Diskussionen in der Sache geführt worden sind.
Aus seiner Sicht sei es eine Frechheit, wenn die Fa. Schaar im laufenden Beratungsverfahren
wieder bauordnungsrechtliche Verstöße vollziehe. Diese Verfahrensweise könne sich die
Gemeinde nicht gefallen lassen.
BM Eßer führt aus, dass es heute um das Baubauungsplanverfahren gehe.
AM Braks ist der Auffassung, dass der Gartenmarkt sehr gut angenommen werde und sich in der
Bevölkerung etabliert habe.
AM Böcking stimmt dieser Aussage zu. Er ärgere sich aber über das Verfahren. Seines Erachtens
sei zu wenig kontrolliert worden. Es sei sehr ungeschickt, wenn die Fa. Schaar jetzt wieder
bauordnungsrechtliche Verstöße begehe.
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4
(1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Die 34 Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim,
zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ wird in
Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung nach Ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu
bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
7.
14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt“
Hier:
Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 2/2015 3. Ergänzung
Siehe TOP 6
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4
(1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt“, wird
gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
-6-
8.
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans F 14, Ortsteil
Stockheim, „Baugebiet Lichtung Marieneiche“
Vorlage: 7/2018
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans F 14 wird abgelehnt.
Beratungsergebnis:
9.
14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen
Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in
der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 23/2018
BM Eßer erläutert ausführlich die umfangreiche Vorlage. Es gehe darum, bezahlbaren Wohnraum
in Kreuzau zu schaffen.
AM Böcking teilt mit, dass eine Fraktion den Punkten 1 + 2 des Beschlussvorschlages zustimmen
werde. Er bittet folgende Umformulierung für Punkt 3 des Beschlussvorschlages vorzunehmen:
„Derzeit wird auf die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugenossenschaft bzw.
Wohnungsbaugesellschaft sowie eine Beteiligung an bereits bestehenden sozialen
Wohnungsbauträgern verzichtet. Erst einmal werden die sich zukünftig ergebenden Möglichkeiten
der Zusammenarbeit mit der Dürener Bauverein AG genutzt und unterstützt.“
AM Dr. Nolten führt aus, dass diese Änderung mitgetragen werde. Es sei eine richtige
Entscheidung, keine eigene Gesellschaft zu gründen und begründet dies.
AM Hohn stellt fest, dass beim Mietwohnungsbau auf kleinere Wohnungen für Einzelpersonen
geachtet werden müsse, da es viele alleinstehende Menschen (vorwiegend Frauen) gebe.
Nach weiterer intensiver Diskussion führt Herr Schmühl abschließend aus, dass von
entscheidender Bedeutung der Bau von „Single-Wohnungen“ sei. Es sollte aber auch klar sein,
dass kein privater Bauherr für die feststehenden SGB- oder Wohngeldhöchstmieten Wohnraum
errichten könne.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft bzw. zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus in der Gemeinde
Kreuzau wird wie folgt beschlossen:
1. Um die Bereitstellung bezahlbaren Wohnungsraums im Gemeindegebiet der Gemeinde
Kreuzau zukünftig aktiv zu unterstützen und zu fördern, werden bei der Aufstellung zukünftiger
Bebauungspläne bzw. beim Abschluss städtebaulicher Verträge Festsetzungen bzw.
Vereinbarungen getroffen, wonach ein jeweils festzulegender prozentualer Anteil von
Grundstücken im Plangebiet für diese Zwecke verwendet werden müssen.
2. Sofern die Gemeinde Kreuzau zukünftig eigene Baugrundstücke anbietet, ist nach den gleichen
Kriterien zu verfahren.
3. Derzeit wird auf die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugenossenschaft bzw.
Wohnungsbaugesellschaft sowie eine Beteiligung an bereits bestehenden sozialen
-7Wohnungsbauträgern verzichtet. Erst einmal werden die sich zukünftig ergebenden
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Dürener Bauverein AG genutzt und unterstützt.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW;
hier: Zusatzbezeichnung auf den Kreuzauer Ortsschildern zum Zwecke der
Förderung und zum Erhalt der Muttersprache
Vorlage: 28/2018
BM Eßer erläutert die Vorlage und das Beratungsergebnis aus der letzten Sitzung des
Kulturausschusses. Nach den Vorgaben des Ministeriums sei eine ¾ Mehrheit des Rates bei der
Abstimmung erforderlich. Ferner sei aus dem Erlass ersichtlich, dass nachgewiesen werden
muss, dass „sprachhistorisch“ das Wort „Krözau“ verwurzelt ist.
Auf eine Anfrage des AM Hohn, wer für die Kosten der neuen 5 Ortschilder im Zentralort
aufkomme, teilt BM Eßer mit, dass sich der Antragsteller angeboten habe, für die Kosten
aufzukommen.
AM Braks stellt fest, dass der Antrag von der KG „Ahle Schlupp“ Kreuzau gestellt worden ist. Er
hätte sich gewünscht, wenn auch der Heimat- und Geschichtsverein den Antrag unterstützt hätte.
BM Eßer stellt fest, dass der Antrag zwar von der KG gestellt worden ist, aber keinen
karnevalistischen Hintergrund habe. Der ehemalige Geschäftsführer der KG, der den Antrag mit
unterzeichnet habe, ist auch Vorsitzender des Heimat- und Geschichtsvereins.
Fraktionsübergreifend wird der Antrag positiv gesehen. AM Dr. Nolten führt weiterhin aus, dass
dies auch eine Verpflichtung sei, ab und an die hiesige Mundart zu pflegen. Hier seien alle
gefordert.
AM Kammer ist der Auffassung, dass die Kosten von der Gemeinde übernommen werden sollten.
BM Eßer erläutert, dass evtl. eine Finanzierung über eine Landesförderung zur Förderung
heimatpflegerischer Maßnahmen möglich ist. Dies werde noch geprüft.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Genehmigung zur Führung einer amtlichen
Zusatzbezeichnung „Krözau“ zum Gemeindenamen Kreuzau zu beantragen. Nach erfolgter
Genehmigung soll die Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln des Zentralortes angebracht werden.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Anfragen
AM Hohn fragt an, ob die erforderliche Reparatur der Beschädigungen an den asphaltierten
Feldwegen, die im Rahmen der Errichtung der Windräder in Thum nunmehr festgestellt wurden,
vom Erbauer kostenmäßig getragen werden muss.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Abnahme der Wirtschaftswege noch nicht erfolgt ist.
Nachbesserungsforderungen der Gemeinde wurden in der vergangenen Woche besprochen.
-8Ferner fragt AM Hohn an, wie mit den jährlichen Einnahmen aus der Windkraft für gemeinnützige,
karitative und soziale Zwecke umgegangen werde und ob hier nicht eine Abstimmung über die
Verwendung mit der Politik in Aussicht gestellt war. Herr Schmühl führt aus, dass es sich um ca.
5.000 € pro Jahr für die zwei bereits errichteten Windräder handele. Der Betrag für 2017 wurde für
die Ertüchtigung des Spielplatzes in Thum verwendet. Für 2018 stehe wieder ein Betrag zur
Verfügung. Er schlägt vor, noch keine allgemeinen Förderrichtlinien für diesen Betrag zu
formulieren. Erst wenn feststehe, ob weitere Windräder in Thum gebaut werden, die den Betrag
ansteigen lassen würden, könne über eine generelle Verwendung diskutiert werden.
AM Hohn stellt ferner fest, dass am Ortseingang Kreuzau Narzissen gepflanzt wurden, die
ökologisch aber nur einen geringen Nutzen haben. Es bestehe seit 2015 ein Ratsbeschluss, dass
gemeindliche Flächen mit heimischen Wildblumensaaten eingesät werden sollen.
BM Eßer sagt eine Klärung mit der Fachabteilung zu.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, das in 2017/2018 folgende Flächen zu Wildblumenflächen
umgewandelt wurden: Stockheim: Teilfläche Friedhof (250 qm), Am Buchenmaar (300 qm),
Obermaubach: Teilfläche Friedhof (250 qm), Seestraße Randstreifen (200 qm), Kreuzau: PfarrerEmunds-Straße, Randsteifen entlang Friedhof (100 qm), Pflanzbeet am Busparkplatz Bahnstraße
(50 qm), Randstreifen Hauptstraße Kurt-Hoesch-Kampfbahn (100 qm), Park Am Kupferscheid (200
qm),
Leversbach:
Teilfläche Friedhof (250 qm), Üdingen: Parzelle im Dechant-Offermanns-Weg (250 qm), Winden:
Verkehrsinsel Kelterstraße / Maubacher Straße (15 qm), Drove: Randstreifen Grünstraße 300 qm).
Anzumerken ist noch, dass die Umwandlung von Rasen in Wildblumenflächen zunächst mit einem
hohen und somit finanziellen Aufwand verbunden ist.
AM Kern fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, dass der Radweg von Schneidhausen Richtung
Winden gefährlich sei. Morsche Holzgeländer im Bereich des Richelnberges in Winden sollten
überprüft werden. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass bereits im Herbst 2017 ein ortsansässiger Handwerksbetrieb mit
der Reparatur beauftragt wurde.
Aus verschiedensten Gründen konnte die Reparatur bisher nicht durchgeführt werden. Als
Ausführungstermin wurde nunmehr die 16. KW 2018 vereinbart.
AM Winter fragt an, ob das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes bekannt ist, in dem den
Gemeinden die Möglichkeit aufgezeigt wird, Daten zu verkaufen. BM Eßer teilt mit, dass dieses
Schreiben verwaltungsseitig nicht bekannt ist. Die Angelegenheit werde geprüft.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass ein entsprechendes Schreiben auch nach Recherche
verwaltungsseitig nicht bekannt ist. Die Gemeinde verfahre bei der Datenverarbeitung und weitergabe streng nach den Maßgaben des Datenschutzrechtes NRW.
AM Hohn fragt des Weiteren an, ob bekannt ist, dass die Fläche des Kinderspielplatzes Thum
zukünftig Wohnbaufläche werde. Hierauf müsse man achten, wenn am Spielgelände
Veränderungen vorgenommen werden. Herr Schmühl erläutert, dass erst in 5 – 6 Jahren der neue
Flächennutzungsplan in Kraft treten werde. Insoweit seien auch die Investitionen in den Spielplatz
verantwortbar. Ein neues Spielgerät könne zudem auch versetzt werden.
Kreuzau, den 10.04.2018
Bürgermeister:
Schriftführer:
-9-
- Eßer -
- Drewes-Janssen -