Daten
Kommune
Merzenich
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Erstellt
17.04.18, 14:57
Aktualisiert
17.04.18, 14:57
Stichworte
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Lernförderliche IT-Ausstattung
für Schulen
Orientierungshilfe für Schulträger und Schulen in NRW
Lernförderliche IT-Ausstattung für Schulen
Orientierungshilfe für Schulträger
und Schulen in NRW
Autoren
Arbeitsgruppe
Birgit Giering, Medienberatung NRW
Dirk Allhoff, Medienberatung NRW
Marc Obermöller, Medienberatung NRW
Michael Engel, Stadt Dormagen
Birgit Giering, Medienberatung NRW
Herausgegeben von der Medienberatung NRW
Udo Kempers, Stadt Düsseldorf
Münster / Düsseldorf, 1. Auflage 2017
Hermann-Josef Kleinen, Stadt Goch
Steffen Koch, regio iT
Kontakt
Matthias Kuhle, Stadt Bad Salzuflen
Medienberatung NRW
Guido Müntz, Stadt Hilden
LVR-Zentrum für Medien und Bildung
Marc Obermöller, Medienberatung NRW
LWL-Medienzentrum für Westfalen
Christof Overkamp, Stadt Rheine
Wolfgang Pridoehl, Stadt Telgte
Geschäftsstelle
Volker Sternemann, Stadt Willich
Bertha-von-Suttner-Platz 1
Marc Tonner, Stadt Bad Salzuflen
40227 Düsseldorf
T 0211.27404.2478
Beratung
Steffen Koch, regio iT
www.medienberatung.schulministerium.nrw.de
Hinweise LOGINEO NRW
Titelbild
Dirk Allhoff, Medienberatung NRW
www.shutterstock.de, Jirsak
Jan Feiter, Medienberatung NRW
Gestaltung
Stand: Dezember 2016
Bosbach Kommunikation & Design GmbH, Köln
INHALT
Vorwort
5
1. Zusammenfassung
7
2. Gesetzliche Grundlagen und schulische Voraussetzungen
8
3. Planung und Konzeption
9
3.1
Grundverständnis nachhaltiger Medienentwicklung in Schulen
3.2
Die Schulen – Medienkonzept
9
3.3
Die Schulträger – Medienentwicklungsplanung
11
3.4
(Kommunale) IT-Dienstleister – Technische Umsetzung
12
10
4. Ausstattung
13
4.1 Grundsätzliche Fragen
13
4.2 Netzwerk
14
4.3 Hardware
17
4.4 Software
18
4.5 Infrastrukturdienste
19
4.6 IT-Sicherheit
20
4.7
Web- und Cloudlösungen
22
5. Support und Schulungen
23
6. Beispielhafte Ausstattungsempfehlungen (Stand 2016)
24
6.1 Monitore
24
6.2 Drucker
24
6.3
Digitale Präsentationsmedien
25
6.4
PCs / Notebooks / ThinClients
27
6.5 Verkabelung
27
6.6 Accesspoints
27
6.7
28
Mobile Endgeräte
7.
Fazit
29
8.
Verzeichnisse
30
8.1 Quellenverzeichnis
30
8.2 Abkürzungsverzeichnis
32
8.3 Stichwortverzeichnis
33
8.4 Glossar
34
2
3
Zur Orientierung
Die vorliegende Orientierungshilfe zur lernförderlichen IT-Ausstattung an Schulen in NRW
richtet sich vornehmlich an kommunale Schulträger und Schulen in Nordrhein-Westfalen
und soll eine Hilfestellung für die Ausstattung von Schulen sein. Die beschriebenen
Ausstattungsmerkmale und -komponenten sind keine Pflicht- oder Minimalausstattung
im juristischen Sinne, sondern dienen lediglich der Orientierung. Jede Schule sollte unter
Wahrung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts ihren individuellen Bedürfnissen
entsprechend ausgestattet sein. Die IT-Supportvereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden soll im Jahr 2017 fortgeschrieben werden. Die vorliegende
Orientierungshilfe gilt daher als vorläufig und ist ggf. anzupassen.
Diese Schrift ist aus sieben Treffen einer Arbeitsgruppe von Schulträgern, Medienberatung NRW und kommunalen IT-Dienstleistern in den Jahren 2015 und 2016 hervorgegangen. Damit diese Orientierungshilfe auch beim schnellen Fortschreiten der technischen
Entwicklung Aktualität behalten kann, beschreiben die ersten drei Kapitel den Prozess
der Medienentwicklungsplanung und ihre Beteiligten. Dieser Prozess ist weitestgehend
unabhängig von den technischen Entwicklungen. In den darauffolgenden Kapiteln werden
allgemeine technische Empfehlungen ausgesprochen, die nach heutigem Stand auch mittelfristig noch Bestand haben werden. Im sechsten Kapitel schließlich folgen, bezogen auf
den heutigen Stand, technische Beschreibungen zur Ausstattung. Diese technischen Anforderungen sollten sich aber an dem technischen Entwicklungsstand orientieren, daher
sollen die Ausstattungshinweise dieser Orientierungshilfe ca. einmal jährlich gemeinsam
überprüft und ggf. erneuert werden. Abrufbar sind diese Empfehlungen auf den Internetseiten der Medienberatung NRW (> Medienberatung NRW).
An verschiedenen Stellen im Text wird auf LOGINEO NRW, die Basis-IT-Infrastruktur des
Landes NRW und der Kommunen hingewiesen. Ein Hinweis findet sich immer dann, wenn
der datenschutzrechtlich unbedenkliche und geschützte virtuelle Arbeitsraum für Schulen
einen Mehrwert darstellt oder der Einsatz denkbar und sinnvoll erscheint. Aktuelle Detailinformationen zu LOGINEO NRW sind über die offizielle Webseite einsehbar (> LOGINEO NRW).
Anmerkungen zu den Verweisen:
• Einträge des Glossars sind fettgedruckt
• Internetquellen sind mit > gekennzeichnet, die zugehörigen
Adressen finden sich im Quellenverzeichnis.
VORWORT
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Leserinnen, liebe Leser.
in den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Medien-
Doch um digitale Medien gewinnbringend nutzen zu
nutzung in der Gesellschaft deutlich verändert. Digitale
können, bedarf es Strukturen und Prozesse. Dabei gilt:
Medien bestimmen heute weitestgehend den Alltag der
»Nicht die Technik oder die Geräte verbessern das Lernen
Menschen. Auch in der Schule ist diese Entwicklung
per se, sondern die angebotenen schülerzentrierten Lernar-
angekommen.
rangements, in denen verschiedene Medien und Medienver-
Mit dem Leitbild »Lernen im digitalen Wandel« und dem
bünde Berücksichtigung finden.« (GIERING / VAUPEL, 2015)
Programm »Gute Schule 2020« fordert und fördert das
Land Nordrhein-Westfalen das Lernen in der digitalen
Dies muss der Ausgangspunkt für die Planung und An-
Welt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Medien-
schaffung von IT-Ausstattung an Schulen sein. Denn Ler-
kompetenzen in Schule und Unterricht entwickeln können,
nen ist ein Prozess, in dem sich Schülerinnen und Schüler
damit sie besser lernen und sich auch den Gefahren der
aktiv Kompetenzen aneignen. Dazu sind Lernarrangements
digitalen Welt besser erwehren können.
notwendig, die Lernmethoden, Lernmittel und Lernräume
aufeinander abgestimmt kombinieren. In einer solchen
Die Gemeinsame Erklärung »Schule in der digitalen Welt«
Lernkultur spielen Medien – analog oder digital – eine zent-
der Landesregierung, des Städtetages NRW, des Land-
rale Rolle. Nicht zuletzt ist heute stärker als in der Vergan-
kreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes
genheit der verantwortungsvolle Umgang mit Medien selbst
NRW zur Umsetzung des Programms »Gute Schule 2020«
ein zentraler Bestandteil des eigenen Lebens.
sendet ein deutliches Signal, schulisches Lernen in der
digitalen Welt gemeinsam zu fördern und flächendeckend
Die Beschaffung, Installation, Implementierung, Pflege und
allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen.
der Einsatz von sinnvoller, lernförderlicher IT-Ausstattung
Gelingende Schul- und Unterrichtsentwicklung muss
in Schule und Unterricht kann nur im Zusammenspiel
alle relevanten Handlungsfelder ganzheitlich in den Blick
zwischen Schule, Schulträger und externen Dienstleistern
nehmen und vor Ort praktikable Lösungen finden.
gelingen. Eine abgestimmte Medienentwicklungsplanung
Dazu zählen:
des Schulträgers, aufbauend auf den Medienkonzepten der
einzelnen Schulen, ist Ausdruck gelungener Schulentwick-
• Medienkompetenzförderung mit Hilfe des
lung am kommunalen Standort.
Medienpasses NRW
• digitale Schulbücher und vielfältige, über die
Bei der Prioritätensetzung für die Ausstattung der Schulen
ist zweierlei zu bedenken:
learn:line NRW erreichbare Lernmittel
• Breitbandzugang, WLAN und Präsentationstechnik
in der Schule
1. Aus fachlichen Gründen bietet sich eine Reihenfolge
• geschützte Cloudanwendungen für Kommunikation,
der Maßnahmen »von außen nach innen« an: Breit-
bandzugang (möglichst über Glasfaser) ist Vorausset-
Organisation und Zusammenarbeit wie LOGINEO NRW
• Beratung, Fortbildung und Unterstützung der Schulen
zung für eine sinnvolle Nutzung von LAN und WLAN
durch Medienberaterinnen und Medienberater,
und ist deshalb immer zuerst zu betrachten. Entspre-
Kompetenzteams NRW und Medienzentren
chend kann der Schulträger zur Ermöglichung von
Lernen in der digitalen Welt ohne vorliegende differenzierte Medienkonzepte der Schulen den Glasfaseranschluss planen und legen lassen.
4
5
VORWORT
2. Die pädagogische Sinnhaftigkeit eines Breitbandan-
Die Medienberatung NRW unterstützt diesen Prozess, sie
schlusses der Schulen erfordert zunächst nur eine
ist ein gemeinsames Angebot der Landschaftsverbände
Antwort auf die allgemeine Frage, ob die Schule über-
Rheinland und Westfalen-Lippe im Auftrag des Ministeri-
haupt die digitale Welt zur Schul- und Unterrichtsent-
ums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-
wicklung nutzen will. Bei der WLAN-Ausleuchtung ist
Westfalen. Die Medienberatung NRW qualifiziert dazu
dann zu fragen, in welchen Unterrichtsräumen und
Medienberaterinnen und Medienberater der Kompetenz-
anderen Bereichen der Schule Internet sinnvoll und
teams als Ansprechpartner vor Ort und unterstützt durch
notwendig ist. Und erst recht bei der Ausstattung mit
Veröffentlichungen wie dieser Orientierungshilfe, welche
Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen spielen
bei der Ausstattung von Schulen mit lernförderlicher
pädagogische Überlegungen zunehmend eine Rolle.
Informationstechnologie helfen sollen. Zusätzlich wird
mit LOGINEO NRW den Schulen in NRW eine Basis-ITInfrastruktur im digitalen Raum angeboten, die Lehrenden
wie auch Lernenden Zugang zu digitaler Kommunikation,
Medien und einer schulischen Cloud bietet und dabei auf
rechtskonforme Prozesse setzt.
Ihr Wolfgang Vaupel
Geschäftsführer der Medienberatung NRW
1. ZUSAMMENFASSUNG
Die Digitalisierung der Gesellschaft stellt Schulen und
Schulträger vor große Herausforderungen.
Schulen müssen grundlegende Unterrichtsentwicklungsprozesse anstoßen und Schulträger die notwendigen
Aufwände für die Ausstattung einplanen. Lernförderliche
IT-Ausstattung wird hier als Ergebnis eines gemeinsamen
Prozesses – Medienkonzeptarbeit und Medienentwicklungsplanung – von Schule und Schulträger gesehen.
Dabei gilt, dass pädagogische Überlegungen die Grundlage für Ausstattungsfragen bilden. Dieser Prozess wird
hier in Grundzügen beschrieben.
Allgemeine Informationen zu Themen einer zeitgemäßen
IT-Ausstattung an Schulen, wie beispielsweise WLAN,
BYOD (Bring your own Device), Netzzugang und ITSicherheit, werden mit praktischen Tipps und rechtlichen
Hinweisen verknüpft. Hier stellt LOGINEO NRW eine
wichtige Säule bei der rechts- und datenschutzkonformen Ausgestaltung einer Schule in der digitalen Welt dar.
Beispielhafte Ausstattungsempfehlungen geben wichtige
Hinweise zu aktuellen Entwicklungen und zu bewährten
Ausstattungsstandards und -komponenten.
6
7
2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND SCHULISCHE
VORAUSSETZUNGEN
»Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen,
Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen
und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung
notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.«
(§ 79 Schulgesetz NRW)
Im Schulgesetz (Schulgesetz für das Land NRW, 2005) ist
Im Mittelpunkt steht also eine moderne Unterrichts- und
die Verpflichtung des Schulträgers festgeschrieben, die
Schulentwicklung, die die Praxis von kompetenzorientier-
Schulen mit einer am Stand der Technik orientierten IT-
tem, schülerzentriertem Unterricht in den Fokus setzt,
Infrastruktur auszustatten. Diese Verpflichtung bedeutet
um den Ansprüchen heterogener und inklusiver Lern-
aber nicht, jedweden Wunsch der Schulen zu bedienen.
gruppen gerecht zu werden.
Im Rahmen seiner Budgetverantwortung kann und soll
Sinnvoll eingesetzt unterstützt eine IT-Sachausstattung
der Schulträger die Notwendigkeit der seitens der Schu-
diese Zielsetzung. Die Begründung ihrer Ausstattungsbe-
len angemeldeten Bedarfe hinterfragen. Denn der Einsatz
darfe legt die Schule in den fachlichen Lernmittelkonzep-
von IT an Schulen darf nicht zum Selbstzweck erfolgen,
ten und - darauf aufbauend - im schulischen Medienkon-
sondern unterliegt dem Primat der Pädagogik.
zept fest. Auf Basis dieser Informationen aus den Schulen
kann der Schulträger einen tragfähigen Medienentwicklungsplan erstellen.
3. PLANUNG UND KONZEPTION
Or
ga
ati
nis
nis
ati
on
ga
Or
on
Schulträger
gik
Pä
ik
da
hn
go
Tec
Medienentwicklungsplanung
Schulen
Medienkonzepte
IT-Dienstleister
Abb. 1: Medienentwicklungsplanung
im Zusammenspiel aller Beteiligten
3.1 Grundverständnis nachhaltiger
Medienentwicklung in Schulen
Der Medienentwicklungsplan (MEP) ist ein Instrument,
wicklungsplanung von den betroffenen Akteuren nicht
mit dem Schulträger in Abstimmung mit den Schulen
akzeptiert und keine tragfähige Entscheidungsgrundlage
und ggf. externen Dienstleistern den Einsatz von Me-
für die kommunalpolitischen Gremien sein. Eine Struk-
dien in Schulen planen und die dafür erforderlichen
turierung des Planungsprozesses und der einzelnen Ar-
Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das
beitsschritte, die Moderation von Sitzungen mit dem Ziel
pädagogische mit dem technischen Konzept (Ausstat-
der Konsensfindung sowie die Information von Gremien
tung, Vernetzung, Wartung) und dem organisatorischen
und Verwaltung sind einige Beispiele. Hier empfiehlt sich
Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Damit sind
die Zusammenarbeit mit den Medienberaterinnen und
auch die drei Partner der Medienentwicklungsplanung
Medienberatern der Kompetenzteams vor Ort.
benannt: die Schulen, der Schulträger und (kommunale)
IT-Dienstleister. Voraussetzung für den Medienentwick-
Die Medienentwicklungsplanung soll Teil der Schulent-
lungsplan ist ein pädagogisches Konzept für den Einsatz
wicklungsplanung sein. Der Medienentwicklungsplan
digitaler Medien in der Schule. Dieses Konzept soll in das
thematisiert die Rahmenbedingungen, die Ziele und die
Schulprogramm eingebettet sein und ist somit Teil der
notwendigen Mittel, um die digitalen Medien in den
Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Unterrichtsalltag zu integrieren und allen Schülerinnen
und Schülern den Umgang mit diesen zu ermöglichen
Der Prozess der Medienentwicklung als Zusammenspiel
sowie alters- und zielgruppengerechte Stufen der Medi-
zwischen Schulträger und seinen Schulen lässt sich in
enkompetenz zu erwerben.
vier Phasen einteilen (siehe Abbildung 3). Die einzelnen
Phasen liegen zum Teil in beiderseitiger Verantwortung.
Die Medienentwicklungsplanung ist ein längerer, fortwährender Prozess, in dem verschiedene Akteure auf Seiten
der Schulen, der Verwaltung und der Politik einzubinden
sind. Es sind deshalb bestimmte Strukturen notwendig,
denn ohne Kooperation und Konsens wird die Medienent8
9
3.2 Die Schulen – Medienkonzept
möglichkeiten) und deren Bereitstellung in der Schule
sind ebenso wichtig wie Absprachen zum Einsatz der vom
Der Einsatz von Medien findet in Schulen in unterschiedli-
Land NRW für alle Lehrerinnen und Lehrer bereitgestellten
chen Formen und in verschiedenen Unterrichtssituationen
Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW, die sowohl pädago-
statt. Das Ziel eines schulumfassenden Medienkonzeptes
gisches Arbeiten als auch schulorganisatorische Prozesse
ist es, Lernen mit Medien systematisch in Lernprozesse zu
unterstützt. Die entsprechende Ausstattungsplanung fängt
integrieren. Schülerinnen und Schüler erwerben so Kennt-
in den Fachkonferenzen optimalerweise mit den fachli-
nisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den
chen Lernmittelkonzepten an. Anschließend werden diese
Herausforderungen in einer von Medien beeinflussten Welt
Anforderungen zusammengetragen und im Medienkonzept
gerecht zu werden. Das schulische Medienkonzept schafft
der Schule zusammengefügt. Mit dem Medienpass NRW,
durch einen Austausch aller in der Schule Beteiligten eine
der in Nordrhein-Westfalen von Klasse 1 bis 9 bzw. 10 zur
gemeinsame Basis für die aktive Gestaltung der Lernum-
Medienkompetenzförderung eingesetzt wird, lässt sich
gebung und Unterrichtsorganisation. Die Grundlagen für
die pädagogische Grundlage für das gesamte schulische
das Medienkonzept finden sich im Runderlass zur »Unter-
Medienkonzept legen. Die im Medienkonzept formulierte
stützung für das Lernen mit Medien« aus dem Jahr 2001:
Bedarfsanalyse der Schule dient dem lokalen Schulträger
»Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen
als eine Säule für seinen Medienentwicklungsplan.
Bedürfnissen […] ein Medienkonzept aufstellen, das sich am
Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches
Bei der Kommunikation mit dem Schulträger kommt der
Qualifizierungskonzept enthält.« (vgl. BASS 16-13, Nr. 4).
Schulleitung eine entscheidende Rolle zu. Unterstützung
Einem Schulträger, der seine Schulen nachhaltig aus-
findet sie bei den Medienberaterinnen und Medienbera-
statten möchte, wird dieses Konzept als Orientierung für
tern der örtlichen Kompetenzteams und auch bei externen
den kommunalen Medienentwicklungsplan dienen – In-
bzw. kommunalen IT-Dienstleistern.
vestitionen können somit langfristig und sinnvoll geplant
werden. Die Gestaltung und Fortschreibung eines Medien-
Die learn:line NRW unterstützt die Lehrerinnen und
konzepts ist ein Prozess, der auf mehreren Ebenen einer
Lehrer nicht nur inhaltlich - durch die Suche nach ge-
Schule erfolgt und gemeinsam abgestimmt werden muss.
eigneten Unterrichtsmaterialien und Lernorten - bei der
Kooperation ist wichtig: So sind neben der Schulleitung
Umsetzung der Medienkonzepte, sondern auch durch die
insbesondere die Fachkonferenzen mit ihren fachlichen
integrierte Fortbildungssuche.
Lernmittelkonzepten der Motor bei der Fortschreibung des
Medienkonzepts.
LOGINEO NRW bietet an dieser Stelle die Möglichkeit, alle
Planungs- und Entwicklungsprozesse sowie zugehörige
Ein Medienkonzept beinhaltet Angaben
Dokumente in geschützter Umgebung zu sichern und
• zur Unterrichtsentwicklung
untereinander auszutauschen.
• zum Ausstattungsbedarf
• zur Fortbildungsplanung
Bestandsaufnahme
Optimalerweise werden auch Bildungspartner und Evaluationsinstrumente mit bedacht. Um die unterrichtlichen Ziele
erreichen zu können, sind die entsprechende Ausstattung
Lermittelkonzepte der Fachgruppen
mit Multimediageräten, die Vernetzung der Computerarbeitsplätze bzw. in Schule genutzten Geräten über geeignete
IT-Infrastrukturen und Cloudlösungen (wie z. B. LOGINEO
Bedarfsermittlung der Schule und
Formulierung eines Medienkonzeptes
NRW), ein geeigneter Internetzugang und die Verfügbarkeit von entsprechenden Unterrichtsmedien notwendige
Voraussetzungen. Vereinbarungen zur Anschaffung neuer
Soft- und Hardware (z. B. Tablets, digitale Präsentations-
Abb. 2: Möglicher Prozess zur Erstellung eines Medienkonzeptes über fachliche Lernmittelkonzepte
der Fachgruppen.
Genauere Beschreibungen zur Ausgestaltung schulischer
Medienkonzepte finden Sie in den Veröffentlichungen und
auf der Internetseite der Medienberatung NRW (> Medien-
LOGINEO NRW als webbasierte Basis-IT-Infra-
beratung NRW).
struktur ermöglicht den Zugriff auf Lernmittel
und Medien zu jeder Zeit und von jedem Ort.
Sie unterstützt Lehrkräfte bei der Aufgabenerfüllung im schulorganisatorischen Umfeld und
dient in pädagogischem Kontext als Rückgrat für
den Medienkompetenzerwerb.
3.3 Die Schulträger –
Medienentwicklungsplanung
Die Ausstattung der Schulen mit Medien dient der Ver-
Bearbeitern des Medienentwicklungsplanes zumindest
besserung des Lernens im Unterrichtsalltag. Dieser hat
in ihrem pädagogischen Gehalt nachvollziehbar sein.
sich durch den Einsatz der digitalen Medien verändert.
Dieser pädagogischen Basis wird man als Schulträger
Lernen mit digitalen Medien führt zu anderen Formen
durch eine reine Festlegung eines Schüler/Rechner-Ver-
des Lehrens und Lernens, z. B. vom tendenziell eher
hältnisses nicht gerecht. Eine »Ausstattungsformel« kann
»lehrerzentrierten« zum verstärkt »schülerorientier-
haushaltstechnische Entscheidungshinweise liefern, aber
ten« Unterricht. Darüber hinaus sollen die Schülerinnen
schulformabhängige und schulindividuelle Ansprüche
und Schüler bestimmte Fertigkeiten und Kompetenzen
nicht abbilden. Daraus folgt auch, dass eine rein stan-
(Medienkompetenzen) während ihrer Schullaufbahn
dardisierte Ausstattung von Schulen einer pädagogisch
erwerben. Zur Umsetzung dieser Zielorientierung sollen
begründeten Ausstattungsanforderung nicht genügt. Zur
die Schulen pädagogisch qualifizierte Medienkonzepte
Orientierung: »Für die Ausstattung mit Endgeräten lässt sich
vorlegen; letztere müssen von den Bearbeiterinnen und
ausgehend von der OECD-Empfehlungen feststellen, dass
Bedarfsanalyse fachliche
Lernmittelkonzepte
Durchführung
der Maßnahmen
Medienkonzept
Schule
Schulträger
Evaluation
und
Fortschreibung
Abb. 3: Schulträger und Schule sind
gemeinsam an Entwicklung,
Durchführung und Fortschreibung der Medienkonzepte
beteiligt.
10
11
Länder, die häufig als positive Beispiele für Arbeit mit digita-
weise Hausmessen, Musterklassenräume oder Pilotschu-
len Medien genannt werden, eine Schüler-Computer-Relation
len, in denen der Schulträger seine Ausstattungsmodelle
von mindestens 5:1 umgesetzt haben.« (BREITER, 2015 / De-
und Warenkorbkomponenten präsentieren kann.
partment of Education and Science, 2008)
Mit Blick auf die notwendige Handlungssicherheit für
den Schulträger und die Schulen ist mit dem Medienent-
3.4 ( Kommunale) IT-Dienstleister –
Technische Umsetzung
wicklungsplan eine mittelfristige Finanz- und Organisationsplanung vorzulegen. Dabei hat sich ein Zeitraum
Die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes bedarf
von etwa fünf Jahren bewährt. Insgesamt gesehen soll
des Zusammenwirkens von Schulen, Schulträger und
der Medienentwicklungsplan für folgende Teilbereiche
externen IT-Dienstleistern. Dabei können für Einzel-,
Ziele und Mittel festlegen bzw. diese auf der Basis bereits
Teilbereiche oder die gesamte technische Umsetzung
geleisteter Vorarbeiten übernehmen:
Dienstleister beauftragt werden. Einzelne Schulträger
übernehmen in Teilen die Rolle des IT-Dienstleisters, sie
• pädagogisch orientierte Medienkonzepte der Schulen
sind in diesen Bereichen der technischen Umsetzung
• IT-Konzeption (Ausstattungsregeln und Homogenisie-
dann nicht auf externe Dienstleister angewiesen.
rung von Ausstattungen in Schulen mit Möglichkeiten
Kommunale IT-Dienstleister erfüllen häufig mit ihren
der Individualisierung), Schul- und Bildungsnetz-
Produkten die strengen landesdatenschutzrechtlichen
Lösungen
Anforderungen. Darüber hinaus erhalten viele kommuna-
• Investitionsplanung für jede Schule (Zeitraum, z. B.
le Dienstleister bessere Konditionen beim Hardwareein-
sechs Jahre), diese werden kumuliert als Investitions-
kauf, die sie so an ihre Kunden weitergeben können.
und Kostenplanung für den Schulträger
In jedem Falle muss vor Auftragserteilung hinreichend
• Wartungs- und Support-Konzept
geprüft werden, ob der Dienstleister die angeforderten
• Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm sowie
Leistungen auch erbringen kann. Ein guter Hinweis
• Controlling und Berichtswesen
sind Referenzerfahrungen in gleicher Größenordnung.
Erfahrungen im Bildungssektor sind ebenfalls von Vorteil,
Dabei ist eine Beschränkung der Möglichkeiten durch
da der IT-Service an Schulen besonderen Anforderungen
Benennung spezifischer Geräte für die Ausstattung eher
und Gegebenheiten unterliegt. Vor allem die Bereiche
hinderlich. Innerhalb einer Schule kann sie aber auch von
Support, Service und Wartung verdienen ein besonderes
Vorteil sein. Für eine bessere Vernetzung und zum Wohle
Augenmerk, denn nicht nur die Installation, sondern
der Zusammenarbeit zwischen der einzelnen Schule und
auch der Betrieb und die Nutzbarkeit der technischen
dem Schulträger sind gemeinsame, jährlich geführte
Ausstattung ist hier entscheidend. Nur zuverlässig nutz-
Rückkopplungs- oder Bilanzgespräche ein gutes Instru-
bare Ausstattung kann einen pädagogischen Mehrwert
ment. Der Schulträger kann aus diesen Gesprächen die
erbringen. Darüber hinaus bieten etablierte Dienstleister
Wirksamkeit seiner Investitionen besser abschätzen und
oftmals Fortbildungen an, um die Grundlage für eine
evaluieren und diese Erkenntnisse in die weitere Medie-
gewinnbringende Nutzung der technischen Ausstattungs-
nentwicklungsplanung einfließen lassen. Die Schulen
komponenten zu legen. Bei Beschaffung über kommunale
wiederum erhalten eine kompetente Rückmeldung und
IT-Dienstleister ist häufig keine Ausschreibung seitens
profitieren ihrerseits von der Expertise des Schulträ-
der Schule oder des Schulträgers erforderlich. Über hö-
gers für die Fortschreibung ihres Medienkonzeptes. Der
here Margen, z. B. durch die Bildung von Einkaufgemein-
Rahmen dieser Gesprächskultur ist frei, eine Beteiligung
schaften mehrerer Schulträger, können niedrigere Preise
der Medienberaterinnen und Medienberater der Kompe-
generiert werden (siehe 4.4 Software).
tenzteams ist wünschenswert. Weitere Möglichkeiten des
Dialogs zwischen Schulträger und Schulen sind beispiels-
4. AUSSTATTUNG
4.1 Grundsätzliche Fragen
Das Schulgesetz verpflichtet die Schulträger, den Schulen
Europäisches sowie deutsches Recht regeln umfangreich
eine am allgemeinen Stand der Technik und Informations-
den Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Gerade im
technologie orientierte Ausstattung zur Verfügung zu stel-
Bereich der Beschaffung von Informationstechnologie ist
len. Da ein Schulträger in der Regel mehrere Schulen und
dies daher keine leichte Aufgabe.
Schulformen auszustatten hat, empfiehlt sich die zentrale
Die von der BITKOM betriebene Webseite »ITK-Beschaf-
Organisation der Beschaffung. Es sind Synergieeffekte zu
fung« will den öffentlichen Auftraggebern in Bund, Län-
erwarten, wenn ein oder mehrere Schulträger ihre Schu-
dern und Kommunen eine verlässliche und verständliche
len zentral und einheitlich mit Software und Hardware
Hilfe an die Hand geben, ihre Ausschreibungen zur Be-
ausstatten. Einsparungen im Bereich der Einkaufspreise,
schaffung von Informations- und Kommunikationstechno-
der Lizenzgebühren, im Bereich der Fortbildung und des
logie produktneutral, d. h. ohne Verwendung geschützter
Supports können so realisiert werden. Dies bedeutet aber
Markennamen oder der Nennung eines bestimmten Her-
in keiner Weise, dass schulrelevante und schulformspe-
stellers und unter Berücksichtigung aktueller technischer
zifische Besonderheiten keine Berücksichtigung finden
Anforderungen zu formulieren (> ITK Beschaffung). Dabei
sollen.
sind die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die
Beschaffung von Informationstechnik), also Einkaufsbe-
In Nordrhein-Westfalen sind Spenden und Sponsoring
dingungen der öffentlichen Hand für IT-Leistungen, durch
im schulischen Bereich grundsätzlich möglich. Näheres
die Vergabestellen grundsätzlich zu beachten.
regeln § 98 und § 99 des Schulgesetzes NRW (Schulgesetz für das Land NRW, 2005). Auch Fördervereine haben
Computerräume stellen nach wie vor eine Variante für
eine weite Verbreitung. Vielfach scheint es naheliegend,
ganz bestimmte Unterrichtsszenarien dar, die im Regel-
die zur Verfügung stehenden Gelder für die Anschaffung
fall einen gesamten Klassenverband betreffen und durch
von IT aufzuwenden. Diese Verwendung muss im Vorfeld
Instruktionsszenarien geprägt sind. Computerräume sind
sorgfältig geprüft werden, denn die Anschaffung von
idealerweise in U-Form gruppiert, damit die unterrich-
IT-Endgeräten oder interaktiver Visualisierungshilfen ist
tende Lehrkraft die Arbeitsplätze gut im Blick hat und bei
zwar schnell getätigt, doch sind diese Investitionen ohne
Bedarf den Schülerinnen und Schülern zur Seite stehen
pädagogisches Konzept kaum nutzbringend und ziehen
kann. Weitere Tische innerhalb des »U« ermöglichen auch
überdies Folgekosten unbekannter Tragweite nach sich,
computerloses Arbeiten. Höhenverstellbare Drehstühle
die beim Einkauf vielleicht nicht bedacht wurden. Daher
sind für Computerarbeitsplätze arbeitsergonomisch sinn-
sollte vor dem Einsatz solcher Mittel überlegt werden, ob
volle Ausstattungsmerkmale.
sie alternativ in eher wartungsfreie Schuleinrichtungen
Angesichts der sich stets verändernden Lebens- und
fließen können. Die Medienberaterinnen und Medienbera-
Lernbedingungen sind jedoch andere Ausstattungsvari-
ter der Kompetenzteams, der Schulträger oder auch ex-
anten zeitgemäß. Mobile Endgeräte und digitale Präsen-
terne IT-Dienstleister sind hier hilfreiche Ansprechpartner.
tationstechnik sind hierfür grundlegend. Unterrichts- und
Fachräume sollten mit fest an der Decke oder an der
Die Bildung von oder die Nutzung bestehender Einkaufs-
Wand installierten Beamern oder Kurzdistanzbeamern
gemeinschaften auf Ebene der Schulträger kann unter
(siehe 6.3 Beamer) oder alternativ durch andere festinstal-
dem Gesichtspunkt der Kostensenkung Sinn machen.
lierte Präsentationsmöglichkeiten (beispielsweise große
Dabei müssen nicht zwangsläufig die Nachbarkommunen
Bildschirme) ausgestattet werden.
oder Schulen miteinander kooperieren, sondern auch
größere regionale Verbünde sind vorstellbar, die z. B. über
kommunale Dienstleister Rahmenverträge schließen.
12
13
Für die Raumplanung neuer Schulräumlichkeiten ist
4.2 Netzwerk
es unerlässlich, eine zukunftsträchtige Netzwerkinfrastruktur zu berücksichtigen. Es sollten mindestens zwei
Die bisherige Praxis der physischen Trennung des päd-
Netzwerkdoppeldosen in jeden Raum führen. Für einen
agogischen Netzes und des Verwaltungsnetzes ist nicht
eventuell späteren LAN / WLAN Ausbau sollte eine Doppel-
mehr zwingend geboten. Vielmehr kann aus § 2 Abs. 1 VO-
dose im Deckenbereich angebracht sein. Für den Lehrer-
DV I, (Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen
pultbereich ist eine weitere Doppeldose zu empfehlen. Im
Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern) insbeson-
direkten Vergleich sind LAN-Verbindungen kabellosen
dere nach seiner Änderung im Jahr 1995, geschlossen
Übertragungswegen heute noch – aufgrund von Daten-
werden, dass es ausreicht, eine logische Trennung über
übertragungsgeschwindigkeit und Stabilität – überlegen
Netzwerkkomponenten und Anmeldeprozeduren her-
und sollten, wenn möglich, eingesetzt werden. Durch neue
zustellen. Dabei dürfen personenbezogene Daten aus-
WLAN-Standards kann sich dies jedoch in absehbarer Zeit
schließlich auf Rechnern, die der Verwaltung zugewiesen
ändern. Hierdurch sind deutlich höhere Übertragungsge-
sind, verarbeitet werden und nicht auf Rechnern, die im
schwindigkeiten möglich, dabei ist allerdings die Anbin-
unterrichtlichen Einsatz sind. Als Ausnahmen sind hier
dung der APs (Accesspoints) an LAN-Kabel unerlässlich.
nur personenbezogene Daten zu werten, die im Zuge des
Unterrichts im pädagogischen Netz entstehen. In dieser
Weise ist auch das in § 4 DSG NRW (Datenschutzgesetz
NRW, 2016) und in Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz, 2010) geforderte Trennungsgebot zu
sehen. Hier ist ebenfalls keine physische Trennung explizit
eingefordert. In Tabelle 1 sind die Vorteile der jeweiligen
Einrichtungsvarianten zusammengetragen. Die Erfahrung
zeigt, dass man bei der Ausgestaltung der Netztrennung
einen Kompromiss zwischen Sicherheit und Bedienbarkeit
finden muss, um das Bauen »goldener Brücken«, wie das
Kopieren von Daten auf USB-Sticks oder Überspielen von
Verwaltungsdaten in das pädagogische Netz, aufgrund zu
unhandlicher Abläufe zu vermeiden.
Vorteile der logischen Trennung
Vorteile der physischen Trennung
•
weniger Hardware nötig
•
weniger Administrationsaufwand nötig
• Zugriff der Schülerinnen und Schüler
auf das Verwaltungsnetz nicht möglich
•
weniger Support nötig
• Konfigurationsänderungen durch
Zuweisung erhöhen die Flexibilität der
Netzstruktur
• zentrale Administration an einem
Punkt möglich.
• bessere Überschaubarkeit der
Teilnetze
• einfachere Kopplung des Verwaltungsnetzes mit dem kommunalen Netz
(»Rathausnetz«) möglich.
• höhere Ausfallsicherheit - wenn ein
Netz ausfällt ist das andere nicht
unbedingt betroffen.
Tabelle 1: Vorteile der beiden Trennungsvarianten zwischen dem pädagogischen Netz und dem Verwaltungsnetz
Beim Anschluss von Schulen an das Internet ist auf eine
Grundsätzlich sollte bei der Vernetzung der IT-Kompo-
möglichst performante Anbindungen zu achten, um die
nenten LAN gegenüber einer Wireless Verknüpfung der
hohen Benutzerzahlen und die durch die Besonderheiten
Vorrang gegeben werden, da zum heutigen Stand (Stand:
des Schulalltages bedingten Belastungsspitzen zu bedie-
Jahr 2016) die Datenübertragungsgeschwindigkeiten hier
nen. Breitbandanbindungen über Glasfaseranschlüsse,
höher sind (siehe 6. Verkabelung) und kaum Strahlungs-
sogenannte FTTH oder FTTB (Fibre to the home/building)
emissionen stattfinden. Bei Funkverbindungen wie WLAN
Anbindungen, mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten
sind je nach Gegebenheiten maximale Geschwindigkeiten
von über 200 Mbit/s sind, wo verfügbar, zu wählen oder
von 600 Mbit/s brutto zu erreichen, die dann unter allen
einzurichten bzw. aufzurüsten. Symmetrische Internetver-
angebundenen Clients aufgeteilt werden. Mit neuesten
bindungen, z. B. SDLS (Symmetrische DSL Verbindung),
Standards, beispielsweise WLAN-AC, wären in Spitzen 1,5
sind zu bevorzugen. Asymmetrische Internetverbindungen
Gbit/s zu erreichen. Vor allem Accesspoints, am besten
mit erhöhter Uploadgeschwindigkeit sind kostengünsti-
mit PoE (Power over Ethernet), sollten über Kabel in das
gere Alternativen. Nicht zu unterschätzen ist das Daten-
Netzwerk eingebunden werden.
aufkommen zum Ende der Unterrichtsstunden, wenn
Arbeitsergebnisse in großer Zahl zeitgleich gesichert
Auch bei Beamern bleibt eine Verkabelung die sicherste
werden müssen. Wenn Daten an Serverstandorte (Cloud-
Lösung, da bei Übertragung von Videodateien die Ka-
dienste) außerhalb der Schule – wie z. B. an die Datei-
pazität des WLAN unnötig belastet wird und die Technik
ablage von LOGINEO NRW - oder digitale, multimediale
hier zurzeit noch unausgereift ist. Die Kontrolle über die
Inhalte übertragen werden sollen, ist eine stabile und
Projektion und die Daten des Beamers ist ein weiteres
performante Internetanbindung unerlässlich. Dabei sind
Argument für die kabelgebundene Übertragung.
schulformspezifische Unterschiede zu beachten, ein Be-
Soll eine Schule in Teilbereichen oder insgesamt mit
rufskolleg benötigt eine andere Internetanbindung als eine
WLAN-Technologie ausgestattet werden, ist zuvor eine
Grundschule. In der Praxis zeigt sich, dass momentan für
professionelle Ausleuchtung und Planung durchzuführen.
Grundschulen Leitungen mit 50 Mbit/s ausreichend sind,
Übertragungsqualität und –reichweite von Funknetzwer-
denn hier wird in der Regel kein großer Upload durch die
ken ist von unterschiedlichen Einflüssen, beispielsweise
Schüler stattfinden. Bei weiterführenden Schulen hinge-
Gebäudestrukturen, aber auch Menschen, deren mobilen
gen ist das Upload-Aufkommen höher. Abhängig von der
Endgeräten, anderen elektronischen Geräten und der
Schulgröße sind hier schnellere Datenübertragungsraten
Qualität der verwendeten Hardware abhängig. Ausleuch-
notwendig. 100 Mbit/s bis 200 Mbit/s scheinen zur Versor-
tungen sollten daher immer unter Realbedingungen (d. h.
gung der Standgeräte praktikabel zu sein. Werden mobile
während des laufenden Schulbetriebs) mit den später zu
Endgeräte im Unterricht genutzt, sind höhere Übertra-
installierenden APs erfolgen, bevor Accesspoints auf »gut
gungsraten notwendig. Es ist daher angeraten, beim
Glück« installiert werden. Dies führt zu besseren Ergeb-
Anschluss der Schulgebäude auf Glasfaserverkabelung zu
nissen und kann Hardwarekosten einsparen.
setzen. So erhält man auch für zukünftige Entwicklungen
noch eine Reserve.
14
15
Der Sicherung des Funknetzwerkes gilt es besonderes
Stellt man den Schülerinnen und Schülern einen Zugang
Augenmerk zu schenken (siehe 4.6 IT-Sicherheit). Nur be-
über WLAN bereit, sollten die Nutzungsbedingungen
rechtigte Personen mit zulässigen Geräten in definiertem
jeweils noch einmal durch Anklicken bestätigt werden.
Umfang sollten Zugriff auf das Netzwerk erhalten. Dies ist
Für die Lehrerinnen und Lehrer sollte eine Nutzungsord-
mit unterschiedlichen Mitteln zu erreichen. Ohne Frage
nung von der Schulleitung per Dienstanweisung erteilt
ist die einfachste Möglichkeit, das WLAN zu verschlüsseln
bzw. unterschrieben werden. Für das Modell Bring your
und den Schlüssel nur berechtigten Personen zugänglich
own Device (BYOD) kann es sinnvoll sein, ein zweites, vom
zu machen. Die sinnvollere Alternative ist, die Zugriffe
Schulnetz getrenntes, WLAN einzurichten.
über Infrastrukturdienste (siehe 4.6 Infrastrukturdienste),
wie beispielsweise RADIUS, zu authentifizieren und einzu-
Bei der Einrichtung von WLAN taucht immer wieder die
schränken. Durch zeitlich begrenzte Zugriffmöglichkeiten
Frage nach der Strahlenbelastung auf. Ob die durch
auf das Funknetzwerk und / oder durch Anpassung der
WLAN erzeugten Strahlungsemissionen gesundheits-
räumlichen Sendeleistung der Accesspoints sind weitere
schädlich sind, kann zum jetzigen Stand (2016) nicht
Sicherungsmöglichkeiten gegeben. Zur rechtssicheren
eindeutig entschieden werden. Grundsätzlich gilt es, die
Nutzung der digitalen Infrastruktur in Schulen hat es
Strahlungsexposition aus Vorsorgegründen zu reduzieren,
sich als unabdingbar erwiesen, mit den Schülerinnen und
beispielsweise indem man dort, wo es möglich ist, auf
Schülern Nutzungsvereinbarungen (> Medienberatung
kabelgestützte Übertragungswege zurückgreift. Fest steht
NRW) zu treffen und diese, insbesondere bei minderjäh-
allerdings, dass die Strahlenbelastung durch funkende
rigen Schülerinnen und Schülern, auch von den Eltern
Mobilgeräte, die z. B. am Körper getragen werden oder
unterzeichnen zu lassen. Vor allem bei der Bereitstellung
sich eingeschaltet in den Schultaschen befinden, deutlich
eines Internetzugangs ist eine solche rechtliche Grundla-
höher ist, als die Belastung durch weiter entfernte WLAN-
ge notwendig. Werden Access Logs nach Maßgabe von §
Komponenten (> Bundesamt für Strahlenschutz).
11 BDSG gespeichert, um dem Problem der Störerhaftung
entgegenzutreten, muss darauf in der Nutzungsvereinbarung hingewiesen werden. Die Haftung liegt damit
grundsätzlich beim User.
Eine Basis-IT-Infrastruktur wie LOGINEO NRW vereinfacht durch Single Sign-On und eine zentrale Benutzerverwaltung den Zugang zu den verschiedensten digitalen Diensten innerhalb einer Schule. So kann auch die
Authentifizierung am schulischen WLAN mit den persönlichen Zugangsdaten von LOGINEO NRW erfolgen.
Zur rechtlichen Absicherung werden bei der Einführung von LOGINEO NRW Muster für Nutzungsvereinbarung,
Nutzungsordnung und Einwilligungserklärungen zur Verfügung gestellt.
4.3 Hardware
Bei der Anschaffung von Hardware hat die Investition in
Vor allem bei Einrichtungen von festen Schülerarbeits-
höherpreisige Business-Komponenten gegenüber vorder-
plätzen mit Bildschirmen sind ergonomische Anforderun-
gründigen Einsparungen beim Kauf von Consumergeräten
gen an den »Arbeitsplatz« Schule zu beachten. Hinweise
sehr viele Vorteile. Meist sind die Garantiezeiten länger
hierzu finden sich in Veröffentlichungen des Verbandes
ausgelegt. Im Garantiefall oder bei späteren Erweiterun-
der Unfallkassen (z. B. Bundesverband der Unfallkassen,
gen des Gerätepools kann der Anbieter nur bei diesen
2002). Auch Strahlungsemissionen (siehe Netzwerk) und
Geräten garantieren, identische Hardware und damit
Geräuschemissionen, die häufig durch in IT-Komponenten
Ersatzteile auch nach längerer Laufzeit liefern zu können.
verbaute Lüfter (wie in Switches oder Grafikkarten)
Darüber hinaus bieten die Hersteller Vor-Ort-Services an,
zustande kommen, sind bei der Ausstattung von Schul-
die den Second-Level-Support entlasten.
räumen zu bedenken. Hier sind, wenn die Komponenten
in Klassenräumen benutzt werden, im Idealfall lüfterlose
Insgesamt ist Business-Hardware langlebiger und Aus-
Alternativmodelle zu verbauen.
tauschzyklen von fünf bis sieben Jahren sind bei einigen
Geräteklassen keine Seltenheit. Erfahrungswerte belegen
Mobile Endgeräte wie Tablets und Smartphones haben
zudem, dass höherwertige Optik und Haptik zu beson-
mittlerweile eine hohe Verbreitung und gesellschaftliche
neneren Umgang der Schülerinnen und Schüler mit der
Akzeptanz. Studien (z. B. JIM-Studie, 2015) haben gezeigt,
schulischen Ausstattung führen. Zu guter Letzt ist die
dass bei Schülerinnen und Schülern ab den Sekundarstu-
Preisdifferenz bei Anschaffung größerer Margen an Busi-
fen eine fast 100 % Abdeckung vorhanden ist. Bei Lehre-
nessgeräten gegenüber Consumergeräten oft geringer
rinnen und Lehrern kann ebenfalls von einer hohen Ver-
als angenommen und bei den genannten Vorteilen leicht
breitung ausgegangen werden. Generell kann man zwei
legitimierbar.
unterschiedliche Ausstattungsvarianten unterscheiden:
Generell gilt es, bei Anschaffung und Ausstattung möglichst ressourcenschonend vorzugehen. Schon bei der
Planung sollten im Sinne von Green IT Möglichkeiten der
Energieeinsparungen und des sparsamen Umgangs mit
Ressourcen überprüft werden. So können beispielsweise
• das heterogene »Bring your own Device (BYOD)«, bei
dem die an Schule Beteiligten ihre eigenen Geräte
mitbringen
• die homogene Ausstattung durch Vorgabe von Geräten
oder Anschaffung bestimmter Geräte
durch Virtualisierung die Anzahl von physischen Servern
reduziert und Fat-Clientsysteme (Desktop Rechner) durch
BYOD entlastet zwar im Bereich der Anschaffungskosten
Thin Clients (Minimal PC) ersetzt werden. Grundlage bildet
und der Wartungskosten, birgt aber höhere Aufwendungen
hier eine ausreichende VDI (Virtual Desktop Infrastruc-
im Bereich der technischen Einbindung, der pädagogi-
ture), um das Einsparungspotential voll zu entfalten.
schen Konzeption und der IT-Sicherheit. Eine homogene
Ausstattung kann die didaktische und technische Einbin-
Energieeinsparungen können über automatisierte
dung in den Schulbetrieb erleichtern, Anschaffung- und
Standbyschaltungen oder gebäudebauliche Maßnahmen
Wartungskosten müssen allerdings bedacht werden. Um
erreicht werden. Ressourcenschonend ist auch eine hohe
die technischen Möglichkeiten der Geräte voll ausschöp-
Lebensdauer für IT-Komponenten, hier sollten mindes-
fen zu können, sollte ein entsprechendes WLAN mit hoher
tens fünf Jahre erreicht werden.
Übertragungsrate vorhanden sein. Mobile Endgeräte können zu Motoren der Unterrichtsentwicklung werden, wenn
sie konzeptionell verankert sind.
16
17
4.4 Software
Eine zentrale Basis-IT-Infrastruktur wie
Auch bei Softwarelösungen ist eine Standardisierung
LOGINEO NRW ermöglicht es, Unterrichtser-
aus Sicht des Schulträgers wünschenswert. Um Schulen
gebnisse zentral abzulegen um somit zu einem
trotzdem individuelle Schwerpunktsetzungen zu ermögli-
späteren Zeitpunkt geräteunabhängig darauf
chen, kann die Standardisierung in Form von drei Blöcken
zugreifen zu können. Dies ist besonders beim
aufbereitet werden, wie sie auch von BREITER (2015)
Einsatz von Leihgeräten oder Gerätepools, bei
vorgeschlagen wird.
denen Lernende nicht immer auf dasselbe
Gerät zurückgreifen, zu beachten.
Grund Image
Für alle Schulen gleich
Präsentationsmedien und –technik sind für Schulen
Basisinstallation
Schulformenspezifisch
ein unabdingbares Grundwerkzeug. Die derzeit noch
in nahezu allen Klassenräumen vorhandenen Tafeln
und Overheadprojektoren werden nach und nach durch
Individuelle Installation
Schulspezifisch
digitale Präsentationsausstattung ersetzt bzw. ergänzt.
Beamer, Dokumentenkameras (Visualizer), Monitore und
Bildschirme oder auch interaktive Tafeln drängen in die
Abb. 4: Softwarestandardisierung im drei
Blockmodell (Nach BREITER, 2015)
Klassenzimmer. Dabei ist es schwer, den Überblick zu
behalten und klare Empfehlungen auszusprechen, denn
nicht alle Lösungen sind für jede Schule empfehlens-
Für den Schulträger kann es günstig sein, wenn sich
wert. So hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass teure
seine Schulen für einheitliche Softwarelösungen ent-
interaktive Tafeln mit ihrem großen Funktionsumfang in
scheiden und er so Synergieeffekte erzielen kann. Mit
Schulen kaum angemessen genutzt werden und dass
LOGINEO NRW (siehe 4.7) wird den Schulen in Nordrhein-
eine Beamerlösung häufig der realen Arbeitssituation
Westfalen für das Schulpersonal eine geschützte Basis-
mehr entspricht. Einige Schulen ersetzen aktuell alle
IT-Infrastruktur kostenfrei und auf Dauer angeboten, die
Overheadprojektoren durch Visualizer. Auch hier sollte
durch den kommunalen Schulträger für Schülerinnen
hinterfragt werden, ob dies in jedem Klassenraum eine
und Schüler erweitert werden kann. Weitere Dienste und
sinnvolle Lösung ist, oder ob nicht günstigere Halterungen
Angebote, wie beispielsweise Lernmanagementsysteme,
für Tablets und Smartphones eine Alternative sein können.
lassen sich anbinden.
Großformatige Bildschirme finden in der Schule bisher
eher dort Einsatz, wo dauernde Projektionen gefragt sind,
Der Schulträger wird allein aus wirtschaftlichen Gründen
beispielsweise als Informationsmonitore. Zukünftig könn-
auf eine Reduktion der Softwarevielfalt an den Schulen
te der Einsatz von großformatigen Bildschirmen aufgrund
hinarbeiten. Zentrale Beschaffung, Bereitstellung und
geringerer Montagekosten eine günstigere Alternative zu
Administrierung hilft nicht nur bei Lizenzfragen den
Beamern in Klassen- und Kursräumen sein.
Überblick zu behalten, sondern kann auch Einsparungen
bewirken. Bei Opensource- und Freeware-Lösungen sind
insbesondere die Fragen des Supports und der Wartung
zu bedenken. Wünschenswerte sowie notwendige Updates
sämtlicher genutzter Software werden auf diese Weise erheblich erleichtert. Bei kostenloser Software, vor allem bei
Apps, sollte man hinterfragen, welche Motivation die Anbieter verfolgen (kostenlos heißt nicht immer gratis) - oft
zahlt der Anwender nämlich mit seinen Daten. Shareware
ist keine Freeware, auch wenn dies häufig verwechselt
der User-Kapazität günstiger sein - vor allem bei einer
wird. Open Source und Freeware sind häufig nur für die
entsprechenden Gebäudeverkabelung - als die Ausstat-
private Nutzung kostenlos, ob dies auch für den Einsatz in
tung mit Desktop-Rechnern. Auch die Wartungs- und
der Schule gilt, muss im Zweifelsfall geklärt werden, hier
Supportkosten sollten sich bei einem zentralen System
genügt oft der Blick in die AGB.
reduzieren. Für die Arbeit über den Terminalserver eignen
sich vor allem statische Anwendungen, wie z. B. Office An-
Eine zentrale Beschaffung und Lizenzierung von Software
wendungen mit geringerem Speicherbedarf und geringer
über den Schulträger oder sogar über kommunale Re-
Datenübertragungsrate. Terminalserver sind in Kombina-
chenzentren kann zu günstigeren Konditionen führen, bei-
tion mit Multimedianwendungen in der Regel ungeeignet.
spielsweise wenn Rahmenverträge über Softwarelizenzen
Vor einem solchen Einsatzszenario müssen im Vorfeld
abgeschlossen werden. Ein Beispiel für zentrale Beschaf-
Testläufe durchgeführt werden. Eine komprimierte Daten-
fung in bundesweitem Ausmaß ist der FWU (Institut für
übertragung, beispielsweise mit Hilfe eines Citrix-Recei-
Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht) Rahmen-
vers, kann die Auslastung des Netzwerkes reduzieren. Je
vertrag für Microsoft Produktlizenzen (> FWU Vertrag).
nach Szenario und Anbindung muss der Terminalserver
nicht zwingend in der Schule untergebracht werden und
kann ggf. sogar mehrere Schulen bedienen.
Regelmäßige Sicherungen des Terminalservers können
über Snapshots erfolgen, die in Virtualisierungssoftware
Mit LOGINEO NRW können Schulen auf einfache
oft als Funktion integriert sind. So kann bei Bedarf schnell
Weise beginnen, ihre digitale Infrastruktur auf-
und unproblematisch eine Notfallwiederherstellung erfolgen.
zubauen: Benutzerverwaltung für Zugriffsrechte,
E-Mail-Kommunikation, Kalenderorganisation,
Generell ist ein Verzeichnisdienst zu betreiben. Der
Dateiaustausch, Lernmittel zur Unterrichtsvor-
Verzeichnisdienst dient der Verwaltung aller Benutzer,
bereitung u.v.a.m. Dazu sind keine schulischen
Gruppen, Ressourcen (PCs, Server), die auf das Netzwerk
Server einzurichten und der Zugriff ist auch von
zugreifen oder daran angeschlossen sind. Damit bildet er
zuhause aus möglich. Notwendig dafür ist ein
die Grundlage für die Rollen- und Rechtekonzepte inner-
Breitbandanschluss der Schule, WLAN und
halb einer Infrastruktur. Bei Microsoft Servern kommt ein
Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen.
Active Directory zum Einsatz mit dessen Hilfe auch die
Passwortverwaltung gesteuert wird.
Für die Kommunikation der Geräte im Netzwerk sind ein
DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol) und ein
4.5 Infrastrukturdienste
DNS Server (Domain Name System) sinnvoll, um den
administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Der DHCP Server verteilt automatisch IP-Adressen an
Ein schulisches Netzwerk muss heutzutage den Anforde-
die ans Netzwerk angeschlossenen Endgeräte (Computer,
rungen von modernen Computernetzwerken entsprechen.
Drucker, Tablets, etc.), während der DNS Server eine
Dabei sollten sich je nach Szenario die Besonderheiten
Namensauflösung ermöglicht.
der Schulen im Netzwerk wiederfinden, d. h. unterschied-
Anstelle einer IP-Adresse, z. B. 192.128.1.1, kann der
liche Nutzer, mit unterschiedlichen Zugriffsrechten, an
Server mit seinem DNS-Namen, z. B. Schulserver1, an-
unterschiedlichen Endgeräten. Verschiedene Infrastruk-
gesprochen werden.
turdienste helfen hierbei, das gewünschte Szenario abzubilden. So ist es beispielsweise möglich, statt Fachräume
Wird das schulische Netzwerk um mobile Endgeräte er-
mit untereinander vernetzten Desktop-Rechnern auszu-
weitert, sind auch die Infrastrukturdienste in entsprechender
statten, über verschiedene Clients einen Terminalserver
Weise mit einzubeziehen. Darüber hinaus sollte ein zusätz-
anzusteuern. Dabei kann die Ausstattung mit Clients oder
licher Authentifizierungsdienst, beispielsweise RADIUS, ein-
Thin-Clients und einem Terminalserver mit entsprechen-
gesetzt werden, um Nutzer und ihre Geräte zu identifizieren
18
19
und ihnen anschließend entsprechende Rechte einzuräumen.
4.6 IT-Sicherheit
Bei fachmännischer Installation und Abstimmung der verschiedenen Infrastrukturdienste lassen sich unterschied-
Ein Thema, das in Schulen bisher häufig vernachlässigt
liche Szenarien verwirklichen. So ist vorstellbar, dass sich
wurde, ist die IT-Sicherheit. In Zukunft wird die Frage
ein Lehrer mit seinem mobilen Endgerät in der Schulen
nach Sicherheit von IT, vor allem der Datensicherheit,
anmeldet und Zugriff auf Internet und Lehrerspeicher
die eng mit dem Faktor Netzwerksicherheit verknüpft ist,
bekommt sowie den Drucker bedienen kann. Ein Schü-
immer mehr Gewicht bekommen. Insbesondere wenn
ler mit mobilem Endgerät hingegen hätte vielleicht nur
Lösungen wie Bring your own Device (BYOD) in den Fokus
eingeschränkten Internetzugang und dürfte nur auf einen
der infrastrukturellen Ausstattung rücken. Die Vertrau-
Schülerspeicher zugreifen, nicht aber drucken.
lichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten muss
gewährleistet sein. Dabei sind auch in Schulen folgende Gefahrengruppen zu unterscheiden: Höhere Gewalt,
technisches Versagen, organisatorische Mängel, mensch-
Jede Anwendung, die eine Benutzerverwaltung
liche Fehlhandlungen und vorsätzliche Handlungen. Die
erfordert, stellt die Schule vor datenschutzrecht-
IT-Sicherheit lässt sich für Schulen auf vier Bereiche
liche Herausforderungen, da personenbezogene
beziehen: Software, IT-Infrastruktur, Datenschutz und
Daten verarbeitet werden. Über eine zentrale
Internetnutzung.
Benutzerverwaltung, wie sie die Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW bereitstellt, können
Anmelde- und Authentifizierungsprozesse
datenschutzkonform zentralisiert werden.
LOGINEO NRW wird im kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehostet, das ITSicherheit, Datenschutz und Datensicherheit auf
hohem Niveau garantieren kann. Als professi-
Installation, Betrieb und Support eines solchen Netzwer-
onelles Rechenzentrum ist das KRZN räumlich
kes sind sehr umfangreich und setzen professionelles
wie sicherheitstechnisch auf den gesicherten
Know-how voraus. Heutzutage muss davon ausgegangen
Betrieb von LOGINEO NRW vorbereitet.
werden, dass ein modernes schulisches Netzwerk nicht
mehr von Lehrerinnen oder Lehrern installiert und betrieben werden kann, wie es vielleicht vor einigen Jahren noch
mancherorts üblich war. Im Rahmen des First-Level-Sup-
Die Software auf sämtlichen Komponenten, die in der
ports übernehmen Lehrerinnen und Lehrer Aufgaben im
Schule genutzt und eingesetzt werden (Arbeitsplatz-
Bereich der Netzwerkpflege, insbesondere bei Einbindung
rechner, mobile Endgeräte, Server, Switche, andere
mobiler Endgeräte in den Schulalltag wird dies erforder-
Netzwerkkomponenten, usw.) ist aus Sicherheitsgrün-
lich. Näheres regelt auch die Supportvereinbarung zwi-
den aktuell zu halten. Veraltete Software gehört zu den
schen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden
häufigsten Gründen für Sicherheitsvorfälle (z. B. Betriebs-
in NRW aus dem Jahr 2008 (Medienberatung NRW, 2008).
system, Browser, Router, Flash-Player). Soweit möglich,
sollten Updates und Patches zentral verteilt werden, um
ggf. zügig und kostengünstig kritische Aktualisierungen
vornehmen zu können. Für die einzelnen Komponenten
sollten Verantwortlichkeiten für die Software-Aktualisierungen definiert werden.
Im Bereich IT-Infrastruktur muss man vor allem der
Unterbringung der Server ein besonderes Augenmerk
widmen. Nicht jeder Raum eignet sich zur Serverunter-
bringung. Neben einer ausreichenden Belüftung, dem
Darüber hinaus sollten ein Contentfiltersystem genutzt
Schutz vor Wasser und vor unbefugtem Zutritt, gibt auch
werden. Filtersysteme sind Anwendungen, die den Zugriff
eine redundante Netzwerkleitung eine zusätzliche Sicher-
auf bestimmte Inhalte des Internets nach vorgegebenen
heit. Eine Mindestanforderung an die Stromversorgung
Kriterien (z. B. Gewalt, Sex, rechtsradikale Inhalte) unter-
des Servers ist ein eigener Schaltkreis. Empfehlenswert
drücken. Dabei gibt es Filter-Programme in unterschied-
ist hier eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
lichen Variationen. Einige Filtersysteme warnen lediglich
für den Server. Feuerlöscher sollten in Serverräumen
vor bedenklichen Inhalten, andere sperren den gesamten
vorhanden sein. Grundsätzlich dürfen Serverräumen keine
Inhalt einer Seite. Ein hundertprozentiger Schutz vor
weiteren Nutzungen, wie beispielsweise als Putz- oder
schädlichen Inhalten im Internet durch Filtersoftware ist
Abstellkammern, zugewiesen sein. Dies sind nur einige
kaum möglich. Aber durch den Einsatz von Filtern kann
Anforderungen, die bei der Unterbringung von Servern
ein Basisschutz aufgebaut und ein Großteil jugendgefähr-
überprüft werden sollten.
dender Inhalte ausgeblendet werden.
LOGINEO NRW wird nicht lokal in der Schule
betrieben, die Komponenten wie z. B. die DateiabSoftware
IT-Infrastruktur
lage werden vom kommunalen Rechenzentrum
Niederrhein gehostet. Die Systeme und Dienste
IT-SICHERHEIT
sind gemäß der Anforderungen des Landesdatenschutzgesetzes (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, …) geschützt und eine Administration
Internetnutzung
Datenschutz
der Serverkomponenten in der Schule entfällt.
Beim Einsatz von Filtersoftware sollte man sich jedoch
auch darüber im Klaren sein, dass durch den Anbieter
Abb. 5: Komponenten der IT-Sicherheit in Schule.
eine Art Zensur stattfindet. Die Filterung wird in der
Regel mit einer Kombination unterschiedlicher Verfahren
erreicht bzw. kann den Bedürfnissen entsprechend ange-
Für die Absicherung des Datenverkehrs zwischen Schule
passt werden. Als Basis dienen Listen von verdächtigen
und Außenwelt ist die Einrichtung einer Firewall notwen-
Internetseiten. Diese müssen regelmäßig aktualisiert
dig. Diese wird am Internetzugangsrouter verortet. Gibt es
werden. Daneben können automatisiert Struktur-, Text-,
in der Schule einen Server, auf den von außen zugegriffen
Bild- und Symbolmerkmale einer Seite untersucht werden.
werden soll, ist hinter diesem eine weitere Firewall zu ins-
Der Nutzer kann häufig Feineinstellungen vornehmen und
tallieren, um eine sogenannte demilitarisierte Zone (DMZ)
bestimmte Seiten anhand von Charakteristika sperren
zu schaffen und das Schulnetz vor unberechtigten Zugrif-
oder Whitelists für zulässige Seiten einrichten. Manche
fen zu schützen. Im Regelfall ist über die Einstellungs-
Webfilter bieten bereits voreingestellte altersabhängige
möglichkeiten der Firewallsoftware auch die Einrichtung
Filteroptionen an. Wichtige Auswahlkriterien sind hier
eines Proxyservers möglich. Die Funktion »Caching von
eine automatische Aktualisierung, leichte Bedienbarkeit
Inhalten«, mit der die Bandbreite der Internetverbindung
(durch Lehrkräfte), Filterung nach Themen und eventuell
entlastet werden kann, und die Filterung von Anfragen
eine Mandantenfähigkeit, die es ermöglicht, unterschied-
sind typische Anwendungen des Proxys, die auch in der
liche Filterungen nach Gruppenzughörigkeit zuzulassen.
Schule relevant sind.
Generell bleibt aber der beste Schutz vor gefährdenden
Inhalten der kompetente Medienumgang, daher muss die
Schulung von Medienkompetenz, z. B. durch den Medien20
21
pass NRW, das vorrangige Ziel der schulischen Bemühun-
sollten zwischen den Sicherungen nur wenige Tage liegen
gen sein (> Medienpass NRW).
und der Datenträger sollte anschließend an einem siche-
Netzwerksicherheit ist ein weiterer Punkt, der an Schulen
das Sicherungsmedium in einem anderen Brandabschnitt
häufig vernachlässigt wird. Dabei wird als notwendiger
als der Quellspeicher aufbewahrt werden.
ren Ort aufbewahrt werden (z. B. Tresor). Alternativ sollte
Basisschutz eine Firewall, eine Authentifizierung für die
Teilnehmer und eine Antivirensoftware angesehen. Die
Die Systemareale auf den zentralen Servern sollten über
Antivirensoftware ist in kurzfristigen Abständen aktuell
sogenannte Snapshots abgesichert werden, insbesondere
zu halten. Manchmal stehen diese Grundsicherungsme-
vor Eingriffen (z. B. größeren Updates, Programminstalla-
chanismen auch in einem Produkt kombiniert zur Ver-
tionen), deren Auswirkungen unklar sind. Auf diese Weise
fügung. Diese Schutzmechanismen dienen zunächst der
lässt sich die Systemstruktur bei Problemen wieder auf den
Abschirmung vor Angriffen von außen. Sich vor Angriffen
Zeitpunkt des Snapshots zurücksetzen. Dieses Vorgehen
aus dem Netzwerk selbst zu schützen ist schwieriger.
wird auch häufig bei virtuellen Systemen verwendet. Bei
Bei Schülerinnen und Schülern kann es aufgrund des
physischen Servern muss ein herkömmliches Backup er-
»Spieltriebs« zu Manipulationen kommen. Man sollte
stellt werden. Es sollte regelmäßig getestet werden, ob sich
hier vor allem bauliche Maßnahmen mitdenken, die den
die gesicherten Daten wie gewünscht zurückspielen lassen.
Zugang zum Netz erschweren, z. B. Netzwerkdosen nicht
Eine Dokumentation in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung
an schlecht zu beaufsichtigen, aber zugänglichen Stellen
kann für den Fall eines Datenverlustes hilfreich sein.
anbringen. Außerdem sollte der Zugang zu Switchen und
Accesspoints sowie zu einem eventuell vorhandener Server gesichert oder zumindest erschwert sein.
4.7 Web- und Cloudlösungen
Bei Clouddiensten oder webbasierten Lösungen ist immer
die Frage nach dem Datenschutz und der Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit sind nicht
zu stellen. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass alle
allein mit technischen Mitteln zu gewährleisten.
Services, in denen die Daten außerhalb Deutschlands
Auch organisatorische Maßnahmen tragen dazu
gehostet bzw. an internationale Server gesendet werden,
bei, dass eine sich digitalisierende Schule nicht
nicht mit dem Datenschutzrecht NRWs vereinbar sind. Es
in rechtsfreiem Raum agiert. Mit der Einfüh-
ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Benutzung datenschutz-
rung von LOGINEO NRW werden deshalb neben
rechtlich bedenklich ist. Die für die Schulen zuständigen
technischen Maßnahmen zur Datensicherheit
behördlichen Datenschutzbeauftragen und die Landes-
Prozesse etabliert, die Schulleitungen und
datenschutzbeauftragten sind hier die Ansprechpartner.
Lehrkräfte entlasten und den Datenschutz an
Weitere Hinweise findet man auf den Internetseiten der
Schulen stärken.
Medienberatung NRW (> Medienberatung NRW).
Über die Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW wird allen
Schulen in NRW eine geschützte Webapplikation und Kom-
Im Übrigen sollten in regelmäßigen Zeitabständen Back-
munikationsplattform, die mit dem Landesdatenschutz-
Ups, also Datensicherungen der Server, durchgeführt
gesetz konform ist, angeboten. Auch andere Clouddienste,
werden. Normalerweise sollten Sicherungsprogramme
beispielsweise von kommunalen IT-Dienstleistern, sind mit
dies automatisch, am besten täglich, durchführen. Dabei
den Vorschriften in NRW konform. Ein Merkmal für diese
sollte der Weg der differenziellen Sicherung gegangen
Sicherheitsaspekte ist die angestrebte Zertifizierung nach
werden. Vor allem die Daten aus dem Verwaltungsnetz-
ISO 27001 IT-Grundschutz vom BSI (> ISO 27001).
werk müssen in kurzen Zeitabständen gesichert werden.
Basis und Ausgangspunkt funktionierender Support-
Passiert dies noch mit mobilen Datenspeichern manuell,
5. SUPPORT UND SCHULUNGEN
Strukturen ist eine eindeutige und konkrete Verabredung
Erfahrungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass
von Service-Level-Agreements (SLA), in denen alle Betei-
Lehr- und Lernmittel nur genutzt werden, wenn sich die
ligten und Verantwortlichen absprechen, wer an welcher
Lehrerinnen und Lehrer mit diesen auskennen. Insbeson-
Stelle für welche Supportmaßnahmen verantwortlich ist.
dere bei digitalen Medien, die für einen Teil der Lehrerschaft neuartig sind, ist eine konsequente Schulung und
In einer Vereinbarung zwischen dem Land und den kom-
Fortbildung zum unterrichtlichen Einsatz notwendig.
munalen Spitzenverbänden in NRW wurde zur Sicherstel-
Schon in den Medienkonzepten der einzelnen Schulen
lung eines angemessenen und funktionierenden Supports
sollte daher ein Fortbildungsbedarf ermittelt werden. Die
der IT-Ausstattung der Schulen im Jahr 2008 eine klare
Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in NRW wird vor
Aufteilung von Aufgaben des Landes und der Kommunen
allem durch die 53 Kompetenzteams der Bezirksregie-
festgeschrieben (siehe Medienberatung NRW, 2008). In
rungen organisiert und angeboten (> Lehrerfortbildung
einem zweistufigen Konzept ist demnach das Land durch
NRW). Neben den jeweiligen Fachmoderatorinnen und
Lehrerinnen und Lehrer für den so genannten First-
Fachmoderatoren bieten hier die Medienberaterinnen
Level-Support in den Schulen zuständig, die Kommunen
und Medienberater der Kompetenzteams spezifische,
gewährleisten den so genannten Second-Level-Support.
medienorientierte Fortbildungen an. Ergänzt wird dieses,
Während der Schulträger auf kommunaler Ebene mit ei-
te Angebot, durch Fortbildungen anderer Anbieter, wie
genem Personal und / oder beauftragten Firmen den rein
beispielsweise den kommunalen Medienzentren. Daneben
technischen Support übernimmt, verbleiben in der Schule
werden auch rein technische Schulungen notwendig sein.
die Aufgaben, welche sie aus praktischen und inhaltlichen
Hier sollte man auch pragmatische Wege gehen. Schul-
Gründen nur selbst ausführen kann.
träger oder IT-Ausstatter können, gemäß der Service-
vor allem schul- und unterrichtsentwicklungsorientier-
Level-Vereinbarung, Einweisungen in die GerätehandhaDie für den First-Level-Suport zuständigen Medien-
bung für Lehrerinnen und Lehrer geben. Auch technisch
beauftragten werden von jeder Schule benannt, sind
versierte Lehrkräfte können auf dem kleinen Dienstweg
entsprechend zu schulen und können in die Medienent-
Hilfestellungen, z. B. für neue Kolleginnen und Kollegen
wicklungsplanung des Schulträgers einbezogen werden.
anbieten. Viele Schulen haben gute Erfahrungen mit
Die Aufgaben, welche die Schulen im Rahmen des First-
institutionalisierten kollegialen »Fünf Minuten Trainings«
Level-Supports übernehmen, sollten aus pädagogischen
gemacht.
Gründen sowie aus praktischen Überlegungen heraus
nicht nach außen abgegeben werden. Da die Verfügbarkeit der IT-Ausstattung eng an den Support geknüpft ist,
organisiert jede Schule in ihrem Rahmen und in eigener
Zuständigkeit einen funktionierenden First-Level Support
(PASCHENDA / VAUPEL, 2008).
22
23
6. BEISPIELHAFTE AUSSTATTUNGSEMPFEHLUNGEN
(STAND 2016)
6.1 Monitore
Farbdrucker) zentral bereitgestellt werden oder Drucker
Monitore sollten ein Seitenverhältnis von 16:9 oder 16:10
lokal, z. B. in jedem Klassenraum, zur Verfügung stehen
aufweisen, eine Auflösung von mindestens 1680 x 1080
sollen. Für Fotoarbeiten erbringen Farbtintenstrahldru-
Pixel und eine Mindestgröße von 22 Zoll Bildschirmdiago-
cker meist bessere Ergebnisse als günstige Farblaser-
nale haben. Moderne Monitore sollten mit dem Gütesiegel
drucker. Soll auch von mobilen Endgeräten aus gedruckt
TCO06 versehen sein, welches Mindeststandards für die
werden, ist zu überprüfen, ob die entsprechenden Herstel-
Arbeitsgesundheit und Nachhaltigkeit prüft.
lerprotokolle von den jeweiligen Druckern unterstützt werden. Grundsätzlich sind bei der Ausstattung mit Druckern
6.2 Drucker
nicht die Anschaffungskosten entscheidend, sondern die
Verbrauchskosten.
Nach Möglichkeit sind einheitliche, netzwerkfähige
Ebenso können große, netzwerkfähige Kombigeräte
schwarz-weiß-Laserdrucker mit hoher Druckrate (z. B.
(Kopierer, Drucker, Scanner) für Schulverwaltung und
mehr als 20 Seiten pro Minute) anzuschaffen. Bei der An-
Lehrkräfte eine wirtschaftliche Möglichkeit darstellen. Es
schaffung von Tintenstrahldruckern ist zu bedenken, dass
empfiehlt sich, bei der Auswahl eines Kombigeräts bzw.
Tintenpatronen vor allem in den Ferienzeiten eintrocknen
Kopierers (insbesondere für Lehrkräfte) auf eine verfügba-
können und die Wartungskosten eventuell höher liegen.
re Kostenstellenverwaltung zu achten. Ohne Kostenstel-
Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Farbdrucker höhere
lenverwaltung besteht die Gefahr einer starken Kosten-
Verbrauchskosten haben als schwarz-weiß-Drucker. Dabei
zunahme, da keine Kontrollmöglichkeit über Kopier- und
ist generell abzuwägen, ob große Druckmaschinen (z. B.
Druckvolumen vorliegt.
6.3 Digitale Präsentationsmedien
6.3.1 Beamer
der Wand (»Kurzdistanzbeamer«) oder am Tafelsystem, da
Wie Monitore sollten Beamer ein Bild mit einem Seiten-
Zuleitungen zu Strom und Netzwerk erforderlich sind. Um
verhältnis von 16:9 oder 16:10 bei einer Auflösung von
auch zukünftig handlungsfähig zu bleiben, empfiehlt es sich
1280 x 720 resp. 1280 x 800 (WXGA) projizieren können und
Kabelkanäle zu verlegen, die auch neue Anschlussvarianten
über die Anschlüsse DSub 15 (VGA), HDMI und evtl. DVI
erlauben, sodass bei Austausch eines Beamers mit eventu-
verfügen. Eine reine Verknüpfung über WLAN ist derzeit
ell anderen Anschlüssen nicht in eine erneute Kabelinfra-
nicht zu empfehlen. Sollen Übertragungen von mobi-
struktur investiert werden muss. Auch die Anbindung an ein
len Endgeräten erfolgen, ist dies über Zusatzgeräte zu
Audiosystem sollte in die Planung einbezogen werden. Im
bewerkstelligen (z. B. Miracast, Airplay, Wireless Display).
Alltag hat sich eine feste Installation im Klassenraum ge-
Die Geräte sollten eine möglichst kurze Nachlaufzeit
genüber mobilen Geräten bewährt. Vor Anschaffung sollte,
haben, damit sie nach dem Ausschalten nicht zu lange für
wenn möglich, der Beamer am Einsatzort getestet werden,
die Abkühlung der Lampe benötigen. Der Geräuschpegel
um seine Tauglichkeit (Helligkeit, Darstellung, Lüftergeräu-
im Lastbetrieb sollte unter 30 dB liegen. Die Helligkeit
sche usw.) einschätzen zu können.
sollte über 3500 ANSI Lumen liegen, um eine ausreichende Projektionshelligkeit zu erzeugen.
6.3.2 Großformatige Bildschirme
In den vergangenen Monaten ist ein stetiger Trend in
Grundsätzlich ist zu überlegen, wie und wo die Geräte mon-
Richtung großer Bildschirme als Präsentationsmedium
tiert werden sollen. So kann eine Deckenmontage wesent-
zu verzeichnen. Bereits jetzt gibt es erste Anbieter, die
lich höhere Kosten verursachen als eine Montage direkt an
Bildschirme mit über 65 Zoll mit Touch-Funktionalitäten
24
25
und integriertem Rechnermodul im Portfolio haben. Große
Tafel verbleibt. Soll von unterschiedlichen Geräten auf
Bildschirme können auch ohne diese Funktionalitäten
die Tafel projiziert werden, müssen für die Interaktivität
ein guter Ersatz für die Beamer und Leinwände sein. Sie
alle Geräte über die Software verfügen. Nur wenn Lehr-
sind schnell einsatzbereit, haben eine hohe Leuchtkraft,
kräfte im Umgang mit der interaktiven Software geschult
benötigen keinen Lüfter und haben auch unter Dauerbe-
sind, wird das IWB nicht nur als reiner »Beamer-Ersatz«
trieb eine vermeintlich lange Laufzeit. Für reine Präsenta-
genutzt. Um eine möglichst hohe Akzeptanz bei den Leh-
tionsbildschirme gibt es auch eine attraktive Preisstruktur.
rerinnen und Lehrern zu erreichen, sollte man sich in der
Überdies gibt es durch die direkte Wandmontage häufig
Schule auf ein einheitliches System einigen. Da bei einem
weniger bauliche Probleme mit der Verkabelung. Die
Umstieg auf IWBs oftmals die Kreidetafeln demontiert
Festinstallation in den Klassenräumen kann, wenn der
werden, sollte geprüft werden, ob das Whiteboard auch
Platz ausreicht, auch neben den herkömmlichen Tafeln
für eine Nutzung mit analogen Stiften geeignet ist. Eine
erfolgen oder – im Falle von entsprechenden Pylonenta-
technische Alternative, insbesondere für Grundschulen,
feln – dahinter.
sind Dokumentenkameras mit Beamer und Notebook bzw.
Desktoprechnern als Festinstallation im Klassen- oder
6.3.3 Interaktive Whiteboards (IWBs) bzw. interaktive
Fachraum.
Tafeln
Sollen interaktive Whiteboards (IWBs) angeschafft werden,
6.3.4 Dokumentenkameras und Visualizer
ist in der Regel die erste Frage, ob sie festinstalliert oder
Dokumentenkameras stellen oft einen niedrigschwelli-
mobil (mit Rollen) sein sollen. Grundsätzlich ist zu bemer-
gen Einstieg für Lehrkräfte in die digitale Technik dar. Die
ken, dass es nur in Einzelfällen günstig ist, sich für mobile
einem Overheadprojektor (Polylux) ähnelnde Kombina-
Einheiten zu entscheiden. In der Regel ist nur ein Platz
tion aus Digitalkamera und Projektor ist meist einfach
im Raum geeignet. Eine bessere Handhabung geht häufig
zu bedienen und kann auch ohne Anschluss an einen
zugunsten der Mobilität verloren (z. B. die Höhenverstel-
PC zum Einsatz kommen. Die Speichermöglichkeit von
lung). Durch das Verschieben der Einheit kann sich der
Arbeitsergebnissen oder Bildern, z. B. mit Hilfe von USB
Beamer verstellen und häufig passt das IWB nicht durch
Speichermedien, sollte vorhanden sein. Dokumentenka-
alle Klassenraumtüren. Der besondere Vorteil und Gewinn
meras sollten über einen optischen (statt digitalen) Zoom
für den Unterricht mit den IWBs liegt darin, dass Lehre-
verfügen und VGA- sowie HDMI-Anschlüsse vorweisen.
rinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler die
Alternativen sind beispielsweise mobile Lösungen in Form
Medien gemeinsam bearbeiten und dadurch kooperative
von Tablets mit entsprechender Halterung, die einen
Lernprozesse etabliert werden können.
weiteren Einsatzhorizont eröffnen. Bei Klassenräumen mit
Technisch unterscheiden sich die Systeme in analog-re-
eine Neuanschaffung von Overheadprojetkoren nicht mehr
sistive Whiteboards, elektromagnetische Whiteboards, ka-
sinnvoll.
bereits installierter digitaler Präsentationsmöglichkeit ist
pazitive Whiteboards, trigonometrische Whiteboards und
digital-paper-pen Whiteboards. Vor Anschaffung sollten
in jedem Fall verschiedene Systeme ausprobiert werden.
Vor allem die Handhabung der Stifte und die Übertragung ihrer Impulse auf die Projektionsfläche sollte man
beachten. Zudem sollte die mitgelieferte Software einfach
und verständlich sein. Die Investition in interaktive Tafeln
ist dann fragwürdig, wenn diese lediglich zur frontalen
Präsentation von Medienarrangements eingesetzt werden.
Ihre Interaktivität entfalten diese Tafelsysteme erst mit der
entsprechenden Software und in der Hand eines geübten
Users. Die Software wird in der Regel auf einen Computer
aufgespielt, der als zentrales Gerät an der interaktiven
6.4 PCs / Notebooks / ThinClients
6.6 Accesspoints
Geräte dieser Kategorie sollten sich bei Beschaffung am
Bei der Ausstattung mit WLAN kommt den Accesspoints
aktuellen Stand der Technik orientieren. Zu beachten
(APs) besondere Bedeutung zu. Sollen unterschiedliche
ist, dass sich die Leistung der Geräte an den empfohle-
Benutzergruppen bedient werden, müssen die APs Multi-
nen Anforderungen des eingesetzten Betriebssystems
SSID-fähig sein. Es ist darüber zu entscheiden, welche
orientieren und nicht nur dessen Mindestanforderungen
Frequenzbereiche (2,4 / 5 GHZ) die APs nutzen und nach
bedienen sollte.
welchem WLAN-Standard gefunkt wird. Hochwertige APs
sollten 25 bis 30 Endgeräte bedienen können und mög-
6.5 Verkabelung
lichst lange Garantiezeiten aufweisen (z. B. 48 Monate).
Es empfiehlt sich, aus rein praktischen Gründen APs mit
PoE (Power over Ethernet) zu nutzen, am günstigsten hat
Der aktuelle Minimumstandard bei Verkabelung ist CAT5e.
sich eine Wandmontage in der Nähe der Decke erwiesen.
Neuverkabelungen sollten in jedem Falle schon in mo-
PoE sollte gemäß Standard 802.11af oder 803.11at genutzt
derneren Standards, mit Übertragungsraten über 1 Gbit/s
werden und kein Passive-PoE sein. Ob ein Diebstahlschutz
geführt werden (CAT6 oder CAT7). Grundsätzlich sind bei
notwendig ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
allen Primär- und Sekundärverkabelungen, also Anschlüssen, die nicht der Arbeitsplatzverkabelung dienen,
Die LAN-Schnittstelle sollte an das bestehende Netz
LWL-Kabel (Lichtwellenleiter) zu empfehlen. Es hat sich
angepasst und zukunftsorientiert ausgelegt sein; derzeit
in der Vergangenheit gezeigt, dass Netzwerkdosen besser
entspricht dies in etwa Übertragungsraten von 1 Gbit/s.
nicht in Bodennähe angebracht werden. Eine Ausstat-
Unterschiedliche Betriebsmodi, beispielsweise Bridge-
tung mit zwei Doppeldosen pro Klassenraum, wobei eine
oder Client-Modus, können je nach Szenario hilfreich
Doppeldose in 2,5 m Höhe für den WLAN Accesspoint oder
sein. Die APs sollten die Funktion »seamless roaming«
Raumverteiler genutzt wird, sollte die niedrigste Ausstat-
unterstützen. Außerdem sollten heutzutage nur APs ange-
tungsgrenze darstellen, um nachträgliche Ergänzungs-
schafft werden, die über WLAN-Controller oder geeignete
lösungen realisieren zu können. Es sollten nach Möglich-
andere Software zentral administrierbar sind, um die
keit Switche mit Lüftern benutzt werden, da Switche ohne
administrativen Kosten so gering wie möglich zu halten.
Lüfter deutlich fehleranfälliger sind. Um die Geräuschbe-
Dabei sind unterschiedlichste Funktionen erhältlich, über
lästigung gering zu halten, sollten die benötigten Switche –
regulierbare Sendeleistung und ein zentrales Powerma-
wo realisierbar – in einem trockenen, separaten Raum
nagement hin bis zur automatischen Lastenverteilung
untergebracht werden. Sind aus baulichen Gegebenheiten
bei überschneidender WLAN Ausleuchtung. Allgemein
Switche im Klassenraum zu installieren, sollten diese
ist dazu zu raten, vor Installation der APs ein fundiertes
lüfterlos sein. Jeder PC-Arbeitsplatz sollte optimaler-
Konzept zur WLAN-Nutzung in der Schule zu erstellen,
weise über drei Steckdosen (PC, Monitor, Drucker) und
um die notwendigen Anforderungen zu ermitteln und die
eine Datendoppeldose verfügen. Eine vierte Steckdose für
Netzwerkstruktur und Steuerung darauf auszulegen. Des-
Lautsprecher ist wünschenswert. Am Lehrerarbeitsplatz
weiteren sollte vor Installation im Vorfeld eine fachmän-
sind zwei Datendoppeldosen empfehlenswert.
nische Messung unter Realbedingungen, also vor Ort im
Schulbetrieb, stattfinden, um Ort, Art und Anzahl der APs
für eine optimale Versorgung zu bestimmen (siehe 4.2).
26
27
6.7 Mobile Endgeräte
Bei einer BYOD Lösung, ohne oder mit Mindeststandards
an die Schülergeräte, erhält man nicht nur eine 1:1 Aus-
Die Entwicklung mobiler Endgeräte ist in den vergangenen
stattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen End-
Jahren rasant vorangeschritten. Allgemeingültige Hinwei-
geräten, man sollte sogar im Sinne einer ganzheitlichen
se sind daher schwer zu geben. Tablets und Smartphones
Medienkompetenzförderung den Support und die Wartung
gehören zur Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und
teilweise in Schülerhände geben. Das stärkt die Verant-
Schüler. Diese sind daher, was die technische Ausstattung
wortung der Lernenden für ihr eigenes Lernen. Hilfen
angeht, häufig mit ihren Geräten auf dem neuesten Stand.
erhält man in Peer-to-Peer Ansätzen wie beispielsweise
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die mobile Welt
im Projekt Medienscouts (> Medienscouts NRW). Auch
derzeit im Wesentlichen um die Betriebssysteme Android
in diesem Fall sollten die Schulen eine kleine Menge an
und iOS dreht. Die Kompatibilität der Betriebssysteme ist
Poolgeräten vorhalten, um beispielsweise soziale Härten
nicht in allen Bereichen gegeben. Die zur Verfügung ste-
oder aber defekte Geräte abfedern zu können.
henden Apps sind vergleichbar, in ihrem Funktionsumfang
aber nicht immer identisch.
Grundsätzlich sollte bei mobilen Endgeräten auf eine
hohe Akkulaufzeit geachtet werden, damit das Gerät auch
Sollen Leihgeräte bzw. schuleigene Geräte für die Schüle-
über einen Schultag betriebsfähig bleibt, ohne aufgeladen
rinnen und Schüler angeschafft werden, ist es angeraten,
werden zu müssen. Ein großes Display ist besser als ein
durchaus höherpreisige Geräte mit entsprechender Haptik
kleines, aber macht die Geräte in der Regel auch schwe-
zu wählen. Schülerinnen und Schüler bringen solchen
rer. Gegen ein zusätzliches Entgelt kann man eine Zusatz-
Geräten häufig eine höhere Wertschätzung entgegen, was
versicherung gegen Diebstahl und Bruch erwerben, häufig
auch zu einer längeren Lebensdauer führt.
ist dies gepaart mit der Möglichkeit des Geräteleasings.
7. FAZIT
Um den weitreichenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters auch in Schulen gerecht zu werden, bedarf
es der gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten.
Nur zusammen können die Schulen, das Land NRW
und seine Kommunen auf Dauer und in Zukunft diese
Aufgaben meistern. Die Orientierungshilfe kann nur ein
erster Schritt auf dem Weg in diese Zukunft sein. Um
erfolgreich zu sein, genügt es nicht mit den technischen
Entwicklungen Schritt zu halten. Es muss ein Prozess
etabliert werden, der, ausgehend von Lernszenarien an
Schulen, Bedarfe benennt, die auch mittelfristig noch
zeitgemäß sind. Eine lernförderliche IT an Schulen lässt
sich nicht mIT-Ausstattungslisten initialisieren, sondern
muss als Bestandteil des pädagogischen Konzepts, als
integraler Bestandteil der Unterrichts- und Schulentwicklung gesehen werden. Die Schulträger und die
Schulaufsicht haben gemeinsam die Aufgabe diese
Entwicklungen zu gestalten.
28
29
8. VERZEICHNISSE
8.1 Quellenverzeichnis
Textquellen
BASS 2015/2016, Ritterbach Verlag, 2015
Breiter, Andreas / Stolpmann, Björn Eric / Zeising, Anja: Szenarien lernförderlicher IT-Infrastrukturen in Schulen,
Bertelsmann Stiftung, 2015
Bundesdatenschutzgesetz, 2010
Bundesverband der Unfallkassen, Sicher und Fit in der Schule, Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
in Fachräumen für Informatik, 2002
Datenschutzgesetz NRW, 2016
Department of Education and Science (Eds.), Evaluation Support and Research Unit Inspectorate, ICT in Schools –
Inspectorate Evaluation Studies, Dublin, 2008
Giering, Birgit / Vaupel, Wolfgang: Lernen in der Digitalen Welt, SchVw NRW, 4.2015, Carl Link, 2015
JIM-Studie, JIM 2015 - Jugend, Information, (Multi-)Media, Medienpädagogischer Forschungsverband Südwest
(mpfs), 2015
Medienberatung NRW, Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden
in Nordrhein-Westfalen, 2008
Paschenda, Klaus / Vaupel, Wolfgang: Eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit von Schulen und Schulträgern,
Medienberatung NRW, 2008
Schulgesetz für das Land NRW, 2005
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II), 1996
Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I), 2007
Internetquellen (Stand Dezember 2016)
Bundesamt für Strahlenschutz
http://www.bfs.de
FWU Rahmenvertrag
https://www.microsoft.com/de-de/education/buy/fwu-vertrag/default.aspx?Search=true
ISO 27001 IT-Grundschutz
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/zertifizierungundanerkennung_node.html
ITK Beschaffung
https://www.itk-beschaffung.de
Lehrerfortbildung NRW
http://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/Fortbildung/Kompetenzteams
LOGINEO NRW
http://www.logineo.nrw.de
Medienberatung NRW
http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Lern-IT
Medienpass NRW
https://www.medienpass.nrw.de
Medienscouts NRW
http://www.medienscouts-nrw.de
30
31
8.2 Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung Bedeutung
AP Accesspoint
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
BSI
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
BYOD
Bring your own Device
CAT Category, bei Twisted-Pair-Verkabelungen
DHCP
Dynamic Host Configuration Protocol
DMZ Demilitarized Zone
DNS Domain Name System
DSG Datenschutzgesetz
DSL
Digital Subscriber Line
D-Sub D-Subminiature
EDV Elektronische Datenverarbeitung
FTTB
Fibre to the building
FTTH
Fibre to the home
FWU
Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht
HDMI
High Definition Multimedia Interface
IT Informationstechnologie
IWB Interaktives Whiteboard
KRZN kommunales Rechenzentrum Niederrhein
LAN Local Area Network
LWL
tech.: Lichtwellenleiter; org.: Landschaftsverband Westfalen-Lippe
MAC-Adresse
Media Access Control Adresse
MEP Medienentwicklungsplan
MK Medienkonzept
NRW Nordrhein-Westfalen
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Development
PoE Power over Ethernet
RADIUS
Remote Authentication Dial-In User Service
SDSL Symmetrische DSL Verbindung
SLA Service Level Agreements
USB Universal Serial Bus
USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung
VDI Virtual Desktop Infrastructure
VDSL
Very High Speed Digital Subscriber Line
VM Virtual Machine
VPN Virtual Privat Network
WLAN
Wireless Local Area Network
8.3 Stichwortverzeichnis
Ausleuchtung
15, 27
Ausschreibung
12, 13
Bilanzgespräch
12
Computerräume
13
DHCP
19
DNS
19
Einkaufsgemeinschaft
13
Filter
21
Green IT
20
Internet
15, 20, 21
learn: line NRW
10
LOGINEO NRW
5, 6, 7, 10, 15, 18, 22
Medienentwicklungsplan
5, 7, 8, 9, 10, 11, 12
Medienpass NRW
10, 21
Medienscout
27
Mobile Endgeräte
12, 15, 17, 19, 20
Nutzungsvereinbarung
16
Präsentationsmedien
18, 25
RADIUS
16, 19
Raumplanung
14
Server
16, 19, 20, 21, 22
Spenden
12
Sponsoring
12
Strahlenbelastung
16
Terminalserver
19
Verzeichnisdienst
19
WLAN
5, 6, 7, 14, 15, 16, 17, 26, 27
zentrale Beschaffung
13
32
33
8.4 Glossar
Ausleuchtung Bevor mit der Installation der WLAN Ausstattung einer Schule begonnen wird, sollte
man diese Ausstattung professionell planen. Dazu gehört neben der technischen
Perspektive auch die Abstimmung in pädagogischer Hinsicht. Die Ausleuchtung
schließlich hilft, die für die gewünschten Anforderungen notwendige technische
Umsetzung zu bestimmen.
Ausstattung In dieser Schrift ist mIT-Ausstattung die Ausstattung der Schulen mit lernförderlicher Informationstechnologie und ihrer Infrastruktur gemeint.
Bilanzgespräch Bilanz- oder Rückkoppelungsgespräche zwischen Schulen und ihrem Schulträger
können ein Evaluationsbaustein im Prozess der Medienentwicklungsplanung sein.
BYOD "Bring your own Device" beschreibt die Situation, dass viele Menschen ein eigenes
mobiles Endgerät besitzen und es im beruflichen bzw. schulischen Kontext nutzen
bzw. nutzen wollen.
Computerräume Mit Computerräumen ist die klassische Ausstattung eines Raumes mit Desktoprechner bzw. Thin Clients gemeint. Den Schülerinnen und Schülern stehen damit
Bildschirmarbeitsplätze zur Verfügung. Für bestimmte Unterrichtsszenarien und
-inhalte sind Computerräume immer noch eine geeignete Ausstattungsvariante.
DHCP DHCP ist ein Infrastrukturdienst, der die automatisierte Einwahl eines Computers
in ein Netzwerk ermöglicht.
DNS DNS ist ein Infrastrukturdienst, der für die Zuordnung von IP-Adressen zu Namen
verantwortlich ist.
Einkaufsgemeinschaften Einkaufsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen, um günstigere Konditionen zu erhalten. Ein Beispiel ist KoPart (http://www.kopart.de) im
Bereich des Städte- und Gemeindebundes NRW.
First-Level-Support Der First-Level-Support ist die erste Anlaufstelle für allgemeine Unterstützungsanfragen. Dieser ist im Regelfall durch die Schule selbst zu leisten.
Fortbildung Um das Lernen im digitalen Wandel zu befördern, bedarf es der Qualifizierung der
Lehrkräfte. Die staatliche Lehrerfortbildung wird über die Kompetenzteams NRW
organisiert. Eine Suchmaschine für Lehrerfortbildungen in NRW findet man unter:
http://www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de
Green IT Green IT umschreibt die Bestrebung, Nutzung von IT-Komponenten ressourcen- und
umweltschonend zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise Energieeinsparungen, eine
vernünftige Entsorgung, aber auch durch IT-Komponenten ersetzbare Anschaffungen.
Infrastrukturdienste Die hier gemeinten Infrastrukturdienste werden in Kapitel 4.5 genauer beschrieben.
LAN Das Lokale Netzwerk (LAN = Local Area Network) der Schule ist das Rückgrat einer
funktionierenden schulischen IT-Ausstattung.
learn:line NRW Die learn:line NRW ist eine Suchmaschine für Unterrichtsmaterialien und Lernmedien sowie Lehrerfortbildungen und Lernorte.
LOGINEO NRW LOGINEO NRW ist eine webbasierte Basis-IT-Infrastruktur, die den Schulen in NRW eine
datenschutzkonforme und geschützte Arbeits- und Kommunikationsplattform bietet.
Medienentwicklungsplan Der Prozess der kommunalen Medienentwicklungsplanung stellt sicher, dass der
Schulträger seine Schulen ziel- und bedarfsgerecht mit Medien ausstatten kann.
Dem Schulträger sollen die schulischen Medienkonzepte dazu als pädagogische
Grundlage dienen. Notwendige Handlungssicherheit erhält der Medienentwicklungsplan durch eine mittelfristige Finanz- und Organisationsplanung.
Medienpass NRW Die Initiative Medienpass NRW bietet mit dem Lehrplankompass und Kompetenzrahmen Unterstützung bei der Medienkompetenzvermittlung vom Elementarbereich
bis zum Ende der Sekundarstufe I.
Medienscouts Das Projekt "Medienscouts" ist ein Angebot der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). Es basiert auf einem "peer to peer" Ansatz der Medienkompetenzvermittlung (http://www.medienscouts-nrw.de).
Mobile Endgeräte Mobile Endgeräte oder Mobile Devices bezeichnen Geräte, wie beispielsweise
Smartphones und Tablets.
Nutzungsvereinbarung Nutzungsvereinbarungen können Schülerinnen und Schüler anleiten, einen sorgsamen Umgang mit der IT-Ausstattung zu pflegen und spielen daher in Schulen eine
große Rolle.
Präsentationsmedien Unter Präsentationsmedien verstehen sich alle Medien und Geräte, die der Präsentation dienen, beispielsweise Beamer, LCD-Monitore u. ä. . Im nicht digitalen
Bereich sind dies auch Tafeln, OHP oder Flipcharts.
Proxyserver Proxyserver verwalten den Zugriff auf das Internet.
Radius RADIUS ist ein Infrastrukturdienst, der z. B. in einem WLAN Authentifizierung und
Autorisierung sicherstellt.
Second-Level-Support Der Second-Level-Support unterstützt den First-Level-Support bei komplexeren
Anfragen bzw. übernimmt diese direkt. Der Second-Level-Support fällt in den Aufgabenbereich des Schulträgers.
Spenden und Sponsoring Spenden und Sponsoring in Schulen werden im Schulgesetz (§ 98, § 99) geregelt.
Bei Sachmitteln sollte zuvor geprüft werden, welche Folgekosten bzw. welche Aufwendungen in Zukunft an diese Mittel geknüpft sind, z. B. Support, Wartungskosten
u. ä. .
Strahlenbelastung Die wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich Strahlenbelastung sind nicht
eindeutig. Informationen zu diesem Thema finden sich auf den Internetseiten der
Medienberatung NRW und dem Bundesamt für Strahlenschutz.
Terminalserver Ein Terminalserver stellt zentral anderen Computern Anwendungen zur Verfügung.
Das kann so weit gehen, dass die anderen Computer (Clients) nur noch reine Eingabe- und Ausgabegeräte sind.
Verzeichnisdienst Der Verzeichnisdienst ist ein Infrastrukturdienst der Informationen bereitstellt und
verwaltet. Dies sind in der Regel Personen oder Ressourcen. Auf Grundlage des
Verzeichnisdienstes können Rollenkonzepte angelegt werden.
WLAN Standards Es gibt unterschiedliche WLAN Standards, die heute verbreitet sind. Neuere WLAN
Standards wie 802.11ac Wave2 verfügen in der Regel über eine höhere Datenübermittlungsgeschwindigkeit und einen größeren Frequenzrahmen.
zentrale Beschaffung Zentrale Beschaffung ist immer dann sinnvoll, wenn mehrere Schulen die gleichen
oder ähnlichen Ausstattungsvarianten benötigen. Zentrale Beschaffung bedeutet
auch eine Professionalisierung der Einkaufs- und Installierungsvorgänge, die eventuell von Einzelschulen gar nicht geleistet werden können. Gleichzeitig sollte darauf
geachtet werden, dass durch die zentrale Beschaffung die Schul- und Unterrichtsentwicklung der einzelnen Schulen nicht beeinträchtig wird.
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