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Beschlussvorlage (Lernförderliche IT-Ausstattung für Schulen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
698 kB
Erstellt
17.04.18, 14:57
Aktualisiert
17.04.18, 14:57

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Lernförderliche IT-Ausstattung für Schulen Orientierungshilfe für Schulträger und Schulen in NRW Lernförderliche IT-Ausstattung für Schulen Orientierungshilfe für Schulträger und Schulen in NRW Autoren Arbeitsgruppe Birgit Giering, Medienberatung NRW Dirk Allhoff, Medienberatung NRW Marc Obermöller, Medienberatung NRW Michael Engel, Stadt Dormagen Birgit Giering, Medienberatung NRW Herausgegeben von der Medienberatung NRW Udo Kempers, Stadt Düsseldorf Münster / Düsseldorf, 1. Auflage 2017 Hermann-Josef Kleinen, Stadt Goch Steffen Koch, regio iT Kontakt Matthias Kuhle, Stadt Bad Salzuflen Medienberatung NRW Guido Müntz, Stadt Hilden LVR-Zentrum für Medien und Bildung Marc Obermöller, Medienberatung NRW LWL-Medienzentrum für Westfalen Christof Overkamp, Stadt Rheine Wolfgang Pridoehl, Stadt Telgte Geschäftsstelle Volker Sternemann, Stadt Willich Bertha-von-Suttner-Platz 1 Marc Tonner, Stadt Bad Salzuflen 40227 Düsseldorf T 0211.27404.2478 Beratung Steffen Koch, regio iT www.medienberatung.schulministerium.nrw.de Hinweise LOGINEO NRW Titelbild Dirk Allhoff, Medienberatung NRW www.shutterstock.de, Jirsak Jan Feiter, Medienberatung NRW Gestaltung Stand: Dezember 2016 Bosbach Kommunikation & Design GmbH, Köln INHALT Vorwort 5 1. Zusammenfassung 7 2. Gesetzliche Grundlagen und schulische Voraussetzungen 8 3. Planung und Konzeption 9 3.1 Grundverständnis nachhaltiger Medienentwicklung in Schulen 3.2 Die Schulen – Medienkonzept 9 3.3 Die Schulträger – Medienentwicklungsplanung 11 3.4 (Kommunale) IT-Dienstleister – Technische Umsetzung 12 10 4. Ausstattung 13 4.1 Grundsätzliche Fragen 13 4.2 Netzwerk 14 4.3 Hardware 17 4.4 Software 18 4.5 Infrastrukturdienste 19 4.6 IT-Sicherheit 20 4.7 Web- und Cloudlösungen 22 5. Support und Schulungen 23 6. Beispielhafte Ausstattungsempfehlungen (Stand 2016) 24 6.1 Monitore 24 6.2 Drucker 24 6.3 Digitale Präsentationsmedien 25 6.4 PCs / Notebooks / ThinClients 27 6.5 Verkabelung 27 6.6 Accesspoints 27 6.7 28 Mobile Endgeräte 7. Fazit 29 8. Verzeichnisse 30 8.1 Quellenverzeichnis 30 8.2 Abkürzungsverzeichnis 32 8.3 Stichwortverzeichnis 33 8.4 Glossar 34 2 3 Zur Orientierung Die vorliegende Orientierungshilfe zur lernförderlichen IT-Ausstattung an Schulen in NRW richtet sich vornehmlich an kommunale Schulträger und Schulen in Nordrhein-Westfalen und soll eine Hilfestellung für die Ausstattung von Schulen sein. Die beschriebenen Ausstattungsmerkmale und -komponenten sind keine Pflicht- oder Minimalausstattung im juristischen Sinne, sondern dienen lediglich der Orientierung. Jede Schule sollte unter Wahrung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend ausgestattet sein. Die IT-Supportvereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden soll im Jahr 2017 fortgeschrieben werden. Die vorliegende Orientierungshilfe gilt daher als vorläufig und ist ggf. anzupassen. Diese Schrift ist aus sieben Treffen einer Arbeitsgruppe von Schulträgern, Medienberatung NRW und kommunalen IT-Dienstleistern in den Jahren 2015 und 2016 hervorgegangen. Damit diese Orientierungshilfe auch beim schnellen Fortschreiten der technischen Entwicklung Aktualität behalten kann, beschreiben die ersten drei Kapitel den Prozess der Medienentwicklungsplanung und ihre Beteiligten. Dieser Prozess ist weitestgehend unabhängig von den technischen Entwicklungen. In den darauffolgenden Kapiteln werden allgemeine technische Empfehlungen ausgesprochen, die nach heutigem Stand auch mittelfristig noch Bestand haben werden. Im sechsten Kapitel schließlich folgen, bezogen auf den heutigen Stand, technische Beschreibungen zur Ausstattung. Diese technischen Anforderungen sollten sich aber an dem technischen Entwicklungsstand orientieren, daher sollen die Ausstattungshinweise dieser Orientierungshilfe ca. einmal jährlich gemeinsam überprüft und ggf. erneuert werden. Abrufbar sind diese Empfehlungen auf den Internetseiten der Medienberatung NRW (> Medienberatung NRW). An verschiedenen Stellen im Text wird auf LOGINEO NRW, die Basis-IT-Infrastruktur des Landes NRW und der Kommunen hingewiesen. Ein Hinweis findet sich immer dann, wenn der datenschutzrechtlich unbedenkliche und geschützte virtuelle Arbeitsraum für Schulen einen Mehrwert darstellt oder der Einsatz denkbar und sinnvoll erscheint. Aktuelle Detailinformationen zu LOGINEO NRW sind über die offizielle Webseite einsehbar (> LOGINEO NRW). Anmerkungen zu den Verweisen: • Einträge des Glossars sind fettgedruckt • Internetquellen sind mit > gekennzeichnet, die zugehörigen Adressen finden sich im Quellenverzeichnis. VORWORT Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen, liebe Leser. in den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Medien- Doch um digitale Medien gewinnbringend nutzen zu nutzung in der Gesellschaft deutlich verändert. Digitale können, bedarf es Strukturen und Prozesse. Dabei gilt: Medien bestimmen heute weitestgehend den Alltag der »Nicht die Technik oder die Geräte verbessern das Lernen Menschen. Auch in der Schule ist diese Entwicklung per se, sondern die angebotenen schülerzentrierten Lernar- angekommen. rangements, in denen verschiedene Medien und Medienver- Mit dem Leitbild »Lernen im digitalen Wandel« und dem bünde Berücksichtigung finden.« (GIERING / VAUPEL, 2015) Programm »Gute Schule 2020« fordert und fördert das Land Nordrhein-Westfalen das Lernen in der digitalen Dies muss der Ausgangspunkt für die Planung und An- Welt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen ihre Medien- schaffung von IT-Ausstattung an Schulen sein. Denn Ler- kompetenzen in Schule und Unterricht entwickeln können, nen ist ein Prozess, in dem sich Schülerinnen und Schüler damit sie besser lernen und sich auch den Gefahren der aktiv Kompetenzen aneignen. Dazu sind Lernarrangements digitalen Welt besser erwehren können. notwendig, die Lernmethoden, Lernmittel und Lernräume aufeinander abgestimmt kombinieren. In einer solchen Die Gemeinsame Erklärung »Schule in der digitalen Welt« Lernkultur spielen Medien – analog oder digital – eine zent- der Landesregierung, des Städtetages NRW, des Land- rale Rolle. Nicht zuletzt ist heute stärker als in der Vergan- kreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes genheit der verantwortungsvolle Umgang mit Medien selbst NRW zur Umsetzung des Programms »Gute Schule 2020« ein zentraler Bestandteil des eigenen Lebens. sendet ein deutliches Signal, schulisches Lernen in der digitalen Welt gemeinsam zu fördern und flächendeckend Die Beschaffung, Installation, Implementierung, Pflege und allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. der Einsatz von sinnvoller, lernförderlicher IT-Ausstattung Gelingende Schul- und Unterrichtsentwicklung muss in Schule und Unterricht kann nur im Zusammenspiel alle relevanten Handlungsfelder ganzheitlich in den Blick zwischen Schule, Schulträger und externen Dienstleistern nehmen und vor Ort praktikable Lösungen finden. gelingen. Eine abgestimmte Medienentwicklungsplanung Dazu zählen: des Schulträgers, aufbauend auf den Medienkonzepten der einzelnen Schulen, ist Ausdruck gelungener Schulentwick- • Medienkompetenzförderung mit Hilfe des lung am kommunalen Standort. Medienpasses NRW • digitale Schulbücher und vielfältige, über die Bei der Prioritätensetzung für die Ausstattung der Schulen ist zweierlei zu bedenken: learn:line NRW erreichbare Lernmittel • Breitbandzugang, WLAN und Präsentationstechnik in der Schule 1. Aus fachlichen Gründen bietet sich eine Reihenfolge • geschützte Cloudanwendungen für Kommunikation, der Maßnahmen »von außen nach innen« an: Breit- bandzugang (möglichst über Glasfaser) ist Vorausset- Organisation und Zusammenarbeit wie LOGINEO NRW • Beratung, Fortbildung und Unterstützung der Schulen zung für eine sinnvolle Nutzung von LAN und WLAN durch Medienberaterinnen und Medienberater, und ist deshalb immer zuerst zu betrachten. Entspre- Kompetenzteams NRW und Medienzentren chend kann der Schulträger zur Ermöglichung von Lernen in der digitalen Welt ohne vorliegende differenzierte Medienkonzepte der Schulen den Glasfaseranschluss planen und legen lassen. 4 5 VORWORT 2. Die pädagogische Sinnhaftigkeit eines Breitbandan- Die Medienberatung NRW unterstützt diesen Prozess, sie schlusses der Schulen erfordert zunächst nur eine ist ein gemeinsames Angebot der Landschaftsverbände Antwort auf die allgemeine Frage, ob die Schule über- Rheinland und Westfalen-Lippe im Auftrag des Ministeri- haupt die digitale Welt zur Schul- und Unterrichtsent- ums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- wicklung nutzen will. Bei der WLAN-Ausleuchtung ist Westfalen. Die Medienberatung NRW qualifiziert dazu dann zu fragen, in welchen Unterrichtsräumen und Medienberaterinnen und Medienberater der Kompetenz- anderen Bereichen der Schule Internet sinnvoll und teams als Ansprechpartner vor Ort und unterstützt durch notwendig ist. Und erst recht bei der Ausstattung mit Veröffentlichungen wie dieser Orientierungshilfe, welche Präsentationstechnik in Unterrichtsräumen spielen bei der Ausstattung von Schulen mit lernförderlicher pädagogische Überlegungen zunehmend eine Rolle. Informationstechnologie helfen sollen. Zusätzlich wird mit LOGINEO NRW den Schulen in NRW eine Basis-ITInfrastruktur im digitalen Raum angeboten, die Lehrenden wie auch Lernenden Zugang zu digitaler Kommunikation, Medien und einer schulischen Cloud bietet und dabei auf rechtskonforme Prozesse setzt. Ihr Wolfgang Vaupel Geschäftsführer der Medienberatung NRW 1. ZUSAMMENFASSUNG Die Digitalisierung der Gesellschaft stellt Schulen und Schulträger vor große Herausforderungen. Schulen müssen grundlegende Unterrichtsentwicklungsprozesse anstoßen und Schulträger die notwendigen Aufwände für die Ausstattung einplanen. Lernförderliche IT-Ausstattung wird hier als Ergebnis eines gemeinsamen Prozesses – Medienkonzeptarbeit und Medienentwicklungsplanung – von Schule und Schulträger gesehen. Dabei gilt, dass pädagogische Überlegungen die Grundlage für Ausstattungsfragen bilden. Dieser Prozess wird hier in Grundzügen beschrieben. Allgemeine Informationen zu Themen einer zeitgemäßen IT-Ausstattung an Schulen, wie beispielsweise WLAN, BYOD (Bring your own Device), Netzzugang und ITSicherheit, werden mit praktischen Tipps und rechtlichen Hinweisen verknüpft. Hier stellt LOGINEO NRW eine wichtige Säule bei der rechts- und datenschutzkonformen Ausgestaltung einer Schule in der digitalen Welt dar. Beispielhafte Ausstattungsempfehlungen geben wichtige Hinweise zu aktuellen Entwicklungen und zu bewährten Ausstattungsstandards und -komponenten. 6 7 2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND SCHULISCHE VORAUSSETZUNGEN »Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.« (§ 79 Schulgesetz NRW) Im Schulgesetz (Schulgesetz für das Land NRW, 2005) ist Im Mittelpunkt steht also eine moderne Unterrichts- und die Verpflichtung des Schulträgers festgeschrieben, die Schulentwicklung, die die Praxis von kompetenzorientier- Schulen mit einer am Stand der Technik orientierten IT- tem, schülerzentriertem Unterricht in den Fokus setzt, Infrastruktur auszustatten. Diese Verpflichtung bedeutet um den Ansprüchen heterogener und inklusiver Lern- aber nicht, jedweden Wunsch der Schulen zu bedienen. gruppen gerecht zu werden. Im Rahmen seiner Budgetverantwortung kann und soll Sinnvoll eingesetzt unterstützt eine IT-Sachausstattung der Schulträger die Notwendigkeit der seitens der Schu- diese Zielsetzung. Die Begründung ihrer Ausstattungsbe- len angemeldeten Bedarfe hinterfragen. Denn der Einsatz darfe legt die Schule in den fachlichen Lernmittelkonzep- von IT an Schulen darf nicht zum Selbstzweck erfolgen, ten und - darauf aufbauend - im schulischen Medienkon- sondern unterliegt dem Primat der Pädagogik. zept fest. Auf Basis dieser Informationen aus den Schulen kann der Schulträger einen tragfähigen Medienentwicklungsplan erstellen. 3. PLANUNG UND KONZEPTION Or ga ati nis nis ati on ga Or on Schulträger gik Pä ik da hn go Tec Medienentwicklungsplanung Schulen Medienkonzepte IT-Dienstleister Abb. 1: Medienentwicklungsplanung im Zusammenspiel aller Beteiligten 3.1 Grundverständnis nachhaltiger Medienentwicklung in Schulen Der Medienentwicklungsplan (MEP) ist ein Instrument, wicklungsplanung von den betroffenen Akteuren nicht mit dem Schulträger in Abstimmung mit den Schulen akzeptiert und keine tragfähige Entscheidungsgrundlage und ggf. externen Dienstleistern den Einsatz von Me- für die kommunalpolitischen Gremien sein. Eine Struk- dien in Schulen planen und die dafür erforderlichen turierung des Planungsprozesses und der einzelnen Ar- Voraussetzungen beschreiben können. Er verbindet das beitsschritte, die Moderation von Sitzungen mit dem Ziel pädagogische mit dem technischen Konzept (Ausstat- der Konsensfindung sowie die Information von Gremien tung, Vernetzung, Wartung) und dem organisatorischen und Verwaltung sind einige Beispiele. Hier empfiehlt sich Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Damit sind die Zusammenarbeit mit den Medienberaterinnen und auch die drei Partner der Medienentwicklungsplanung Medienberatern der Kompetenzteams vor Ort. benannt: die Schulen, der Schulträger und (kommunale) IT-Dienstleister. Voraussetzung für den Medienentwick- Die Medienentwicklungsplanung soll Teil der Schulent- lungsplan ist ein pädagogisches Konzept für den Einsatz wicklungsplanung sein. Der Medienentwicklungsplan digitaler Medien in der Schule. Dieses Konzept soll in das thematisiert die Rahmenbedingungen, die Ziele und die Schulprogramm eingebettet sein und ist somit Teil der notwendigen Mittel, um die digitalen Medien in den Schul- und Unterrichtsentwicklung. Unterrichtsalltag zu integrieren und allen Schülerinnen und Schülern den Umgang mit diesen zu ermöglichen Der Prozess der Medienentwicklung als Zusammenspiel sowie alters- und zielgruppengerechte Stufen der Medi- zwischen Schulträger und seinen Schulen lässt sich in enkompetenz zu erwerben. vier Phasen einteilen (siehe Abbildung 3). Die einzelnen Phasen liegen zum Teil in beiderseitiger Verantwortung. Die Medienentwicklungsplanung ist ein längerer, fortwährender Prozess, in dem verschiedene Akteure auf Seiten der Schulen, der Verwaltung und der Politik einzubinden sind. Es sind deshalb bestimmte Strukturen notwendig, denn ohne Kooperation und Konsens wird die Medienent8 9 3.2 Die Schulen – Medienkonzept möglichkeiten) und deren Bereitstellung in der Schule sind ebenso wichtig wie Absprachen zum Einsatz der vom Der Einsatz von Medien findet in Schulen in unterschiedli- Land NRW für alle Lehrerinnen und Lehrer bereitgestellten chen Formen und in verschiedenen Unterrichtssituationen Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW, die sowohl pädago- statt. Das Ziel eines schulumfassenden Medienkonzeptes gisches Arbeiten als auch schulorganisatorische Prozesse ist es, Lernen mit Medien systematisch in Lernprozesse zu unterstützt. Die entsprechende Ausstattungsplanung fängt integrieren. Schülerinnen und Schüler erwerben so Kennt- in den Fachkonferenzen optimalerweise mit den fachli- nisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um den chen Lernmittelkonzepten an. Anschließend werden diese Herausforderungen in einer von Medien beeinflussten Welt Anforderungen zusammengetragen und im Medienkonzept gerecht zu werden. Das schulische Medienkonzept schafft der Schule zusammengefügt. Mit dem Medienpass NRW, durch einen Austausch aller in der Schule Beteiligten eine der in Nordrhein-Westfalen von Klasse 1 bis 9 bzw. 10 zur gemeinsame Basis für die aktive Gestaltung der Lernum- Medienkompetenzförderung eingesetzt wird, lässt sich gebung und Unterrichtsorganisation. Die Grundlagen für die pädagogische Grundlage für das gesamte schulische das Medienkonzept finden sich im Runderlass zur »Unter- Medienkonzept legen. Die im Medienkonzept formulierte stützung für das Lernen mit Medien« aus dem Jahr 2001: Bedarfsanalyse der Schule dient dem lokalen Schulträger »Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen als eine Säule für seinen Medienentwicklungsplan. Bedürfnissen […] ein Medienkonzept aufstellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Bei der Kommunikation mit dem Schulträger kommt der Qualifizierungskonzept enthält.« (vgl. BASS 16-13, Nr. 4). Schulleitung eine entscheidende Rolle zu. Unterstützung Einem Schulträger, der seine Schulen nachhaltig aus- findet sie bei den Medienberaterinnen und Medienbera- statten möchte, wird dieses Konzept als Orientierung für tern der örtlichen Kompetenzteams und auch bei externen den kommunalen Medienentwicklungsplan dienen – In- bzw. kommunalen IT-Dienstleistern. vestitionen können somit langfristig und sinnvoll geplant werden. Die Gestaltung und Fortschreibung eines Medien- Die learn:line NRW unterstützt die Lehrerinnen und konzepts ist ein Prozess, der auf mehreren Ebenen einer Lehrer nicht nur inhaltlich - durch die Suche nach ge- Schule erfolgt und gemeinsam abgestimmt werden muss. eigneten Unterrichtsmaterialien und Lernorten - bei der Kooperation ist wichtig: So sind neben der Schulleitung Umsetzung der Medienkonzepte, sondern auch durch die insbesondere die Fachkonferenzen mit ihren fachlichen integrierte Fortbildungssuche. Lernmittelkonzepten der Motor bei der Fortschreibung des Medienkonzepts. LOGINEO NRW bietet an dieser Stelle die Möglichkeit, alle Planungs- und Entwicklungsprozesse sowie zugehörige Ein Medienkonzept beinhaltet Angaben Dokumente in geschützter Umgebung zu sichern und • zur Unterrichtsentwicklung untereinander auszutauschen. • zum Ausstattungsbedarf • zur Fortbildungsplanung Bestandsaufnahme Optimalerweise werden auch Bildungspartner und Evaluationsinstrumente mit bedacht. Um die unterrichtlichen Ziele erreichen zu können, sind die entsprechende Ausstattung Lermittelkonzepte der Fachgruppen mit Multimediageräten, die Vernetzung der Computerarbeitsplätze bzw. in Schule genutzten Geräten über geeignete IT-Infrastrukturen und Cloudlösungen (wie z. B. LOGINEO Bedarfsermittlung der Schule und Formulierung eines Medienkonzeptes NRW), ein geeigneter Internetzugang und die Verfügbarkeit von entsprechenden Unterrichtsmedien notwendige Voraussetzungen. Vereinbarungen zur Anschaffung neuer Soft- und Hardware (z. B. Tablets, digitale Präsentations- Abb. 2: Möglicher Prozess zur Erstellung eines Medienkonzeptes über fachliche Lernmittelkonzepte der Fachgruppen. Genauere Beschreibungen zur Ausgestaltung schulischer Medienkonzepte finden Sie in den Veröffentlichungen und auf der Internetseite der Medienberatung NRW (> Medien- LOGINEO NRW als webbasierte Basis-IT-Infra- beratung NRW). struktur ermöglicht den Zugriff auf Lernmittel und Medien zu jeder Zeit und von jedem Ort. Sie unterstützt Lehrkräfte bei der Aufgabenerfüllung im schulorganisatorischen Umfeld und dient in pädagogischem Kontext als Rückgrat für den Medienkompetenzerwerb. 3.3 Die Schulträger – Medienentwicklungsplanung Die Ausstattung der Schulen mit Medien dient der Ver- Bearbeitern des Medienentwicklungsplanes zumindest besserung des Lernens im Unterrichtsalltag. Dieser hat in ihrem pädagogischen Gehalt nachvollziehbar sein. sich durch den Einsatz der digitalen Medien verändert. Dieser pädagogischen Basis wird man als Schulträger Lernen mit digitalen Medien führt zu anderen Formen durch eine reine Festlegung eines Schüler/Rechner-Ver- des Lehrens und Lernens, z. B. vom tendenziell eher hältnisses nicht gerecht. Eine »Ausstattungsformel« kann »lehrerzentrierten« zum verstärkt »schülerorientier- haushaltstechnische Entscheidungshinweise liefern, aber ten« Unterricht. Darüber hinaus sollen die Schülerinnen schulformabhängige und schulindividuelle Ansprüche und Schüler bestimmte Fertigkeiten und Kompetenzen nicht abbilden. Daraus folgt auch, dass eine rein stan- (Medienkompetenzen) während ihrer Schullaufbahn dardisierte Ausstattung von Schulen einer pädagogisch erwerben. Zur Umsetzung dieser Zielorientierung sollen begründeten Ausstattungsanforderung nicht genügt. Zur die Schulen pädagogisch qualifizierte Medienkonzepte Orientierung: »Für die Ausstattung mit Endgeräten lässt sich vorlegen; letztere müssen von den Bearbeiterinnen und ausgehend von der OECD-Empfehlungen feststellen, dass Bedarfsanalyse fachliche Lernmittelkonzepte Durchführung der Maßnahmen Medienkonzept Schule Schulträger Evaluation und Fortschreibung Abb. 3: Schulträger und Schule sind gemeinsam an Entwicklung, Durchführung und Fortschreibung der Medienkonzepte beteiligt. 10 11 Länder, die häufig als positive Beispiele für Arbeit mit digita- weise Hausmessen, Musterklassenräume oder Pilotschu- len Medien genannt werden, eine Schüler-Computer-Relation len, in denen der Schulträger seine Ausstattungsmodelle von mindestens 5:1 umgesetzt haben.« (BREITER, 2015 / De- und Warenkorbkomponenten präsentieren kann. partment of Education and Science, 2008) Mit Blick auf die notwendige Handlungssicherheit für den Schulträger und die Schulen ist mit dem Medienent- 3.4 ( Kommunale) IT-Dienstleister – Technische Umsetzung wicklungsplan eine mittelfristige Finanz- und Organisationsplanung vorzulegen. Dabei hat sich ein Zeitraum Die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes bedarf von etwa fünf Jahren bewährt. Insgesamt gesehen soll des Zusammenwirkens von Schulen, Schulträger und der Medienentwicklungsplan für folgende Teilbereiche externen IT-Dienstleistern. Dabei können für Einzel-, Ziele und Mittel festlegen bzw. diese auf der Basis bereits Teilbereiche oder die gesamte technische Umsetzung geleisteter Vorarbeiten übernehmen: Dienstleister beauftragt werden. Einzelne Schulträger übernehmen in Teilen die Rolle des IT-Dienstleisters, sie • pädagogisch orientierte Medienkonzepte der Schulen sind in diesen Bereichen der technischen Umsetzung • IT-Konzeption (Ausstattungsregeln und Homogenisie- dann nicht auf externe Dienstleister angewiesen. rung von Ausstattungen in Schulen mit Möglichkeiten Kommunale IT-Dienstleister erfüllen häufig mit ihren der Individualisierung), Schul- und Bildungsnetz- Produkten die strengen landesdatenschutzrechtlichen Lösungen Anforderungen. Darüber hinaus erhalten viele kommuna- • Investitionsplanung für jede Schule (Zeitraum, z. B. le Dienstleister bessere Konditionen beim Hardwareein- sechs Jahre), diese werden kumuliert als Investitions- kauf, die sie so an ihre Kunden weitergeben können. und Kostenplanung für den Schulträger In jedem Falle muss vor Auftragserteilung hinreichend • Wartungs- und Support-Konzept geprüft werden, ob der Dienstleister die angeforderten • Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm sowie Leistungen auch erbringen kann. Ein guter Hinweis • Controlling und Berichtswesen sind Referenzerfahrungen in gleicher Größenordnung. Erfahrungen im Bildungssektor sind ebenfalls von Vorteil, Dabei ist eine Beschränkung der Möglichkeiten durch da der IT-Service an Schulen besonderen Anforderungen Benennung spezifischer Geräte für die Ausstattung eher und Gegebenheiten unterliegt. Vor allem die Bereiche hinderlich. Innerhalb einer Schule kann sie aber auch von Support, Service und Wartung verdienen ein besonderes Vorteil sein. Für eine bessere Vernetzung und zum Wohle Augenmerk, denn nicht nur die Installation, sondern der Zusammenarbeit zwischen der einzelnen Schule und auch der Betrieb und die Nutzbarkeit der technischen dem Schulträger sind gemeinsame, jährlich geführte Ausstattung ist hier entscheidend. Nur zuverlässig nutz- Rückkopplungs- oder Bilanzgespräche ein gutes Instru- bare Ausstattung kann einen pädagogischen Mehrwert ment. Der Schulträger kann aus diesen Gesprächen die erbringen. Darüber hinaus bieten etablierte Dienstleister Wirksamkeit seiner Investitionen besser abschätzen und oftmals Fortbildungen an, um die Grundlage für eine evaluieren und diese Erkenntnisse in die weitere Medie- gewinnbringende Nutzung der technischen Ausstattungs- nentwicklungsplanung einfließen lassen. Die Schulen komponenten zu legen. Bei Beschaffung über kommunale wiederum erhalten eine kompetente Rückmeldung und IT-Dienstleister ist häufig keine Ausschreibung seitens profitieren ihrerseits von der Expertise des Schulträ- der Schule oder des Schulträgers erforderlich. Über hö- gers für die Fortschreibung ihres Medienkonzeptes. Der here Margen, z. B. durch die Bildung von Einkaufgemein- Rahmen dieser Gesprächskultur ist frei, eine Beteiligung schaften mehrerer Schulträger, können niedrigere Preise der Medienberaterinnen und Medienberater der Kompe- generiert werden (siehe 4.4 Software). tenzteams ist wünschenswert. Weitere Möglichkeiten des Dialogs zwischen Schulträger und Schulen sind beispiels- 4. AUSSTATTUNG 4.1 Grundsätzliche Fragen Das Schulgesetz verpflichtet die Schulträger, den Schulen Europäisches sowie deutsches Recht regeln umfangreich eine am allgemeinen Stand der Technik und Informations- den Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Gerade im technologie orientierte Ausstattung zur Verfügung zu stel- Bereich der Beschaffung von Informationstechnologie ist len. Da ein Schulträger in der Regel mehrere Schulen und dies daher keine leichte Aufgabe. Schulformen auszustatten hat, empfiehlt sich die zentrale Die von der BITKOM betriebene Webseite »ITK-Beschaf- Organisation der Beschaffung. Es sind Synergieeffekte zu fung« will den öffentlichen Auftraggebern in Bund, Län- erwarten, wenn ein oder mehrere Schulträger ihre Schu- dern und Kommunen eine verlässliche und verständliche len zentral und einheitlich mit Software und Hardware Hilfe an die Hand geben, ihre Ausschreibungen zur Be- ausstatten. Einsparungen im Bereich der Einkaufspreise, schaffung von Informations- und Kommunikationstechno- der Lizenzgebühren, im Bereich der Fortbildung und des logie produktneutral, d. h. ohne Verwendung geschützter Supports können so realisiert werden. Dies bedeutet aber Markennamen oder der Nennung eines bestimmten Her- in keiner Weise, dass schulrelevante und schulformspe- stellers und unter Berücksichtigung aktueller technischer zifische Besonderheiten keine Berücksichtigung finden Anforderungen zu formulieren (> ITK Beschaffung). Dabei sollen. sind die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik), also Einkaufsbe- In Nordrhein-Westfalen sind Spenden und Sponsoring dingungen der öffentlichen Hand für IT-Leistungen, durch im schulischen Bereich grundsätzlich möglich. Näheres die Vergabestellen grundsätzlich zu beachten. regeln § 98 und § 99 des Schulgesetzes NRW (Schulgesetz für das Land NRW, 2005). Auch Fördervereine haben Computerräume stellen nach wie vor eine Variante für eine weite Verbreitung. Vielfach scheint es naheliegend, ganz bestimmte Unterrichtsszenarien dar, die im Regel- die zur Verfügung stehenden Gelder für die Anschaffung fall einen gesamten Klassenverband betreffen und durch von IT aufzuwenden. Diese Verwendung muss im Vorfeld Instruktionsszenarien geprägt sind. Computerräume sind sorgfältig geprüft werden, denn die Anschaffung von idealerweise in U-Form gruppiert, damit die unterrich- IT-Endgeräten oder interaktiver Visualisierungshilfen ist tende Lehrkraft die Arbeitsplätze gut im Blick hat und bei zwar schnell getätigt, doch sind diese Investitionen ohne Bedarf den Schülerinnen und Schülern zur Seite stehen pädagogisches Konzept kaum nutzbringend und ziehen kann. Weitere Tische innerhalb des »U« ermöglichen auch überdies Folgekosten unbekannter Tragweite nach sich, computerloses Arbeiten. Höhenverstellbare Drehstühle die beim Einkauf vielleicht nicht bedacht wurden. Daher sind für Computerarbeitsplätze arbeitsergonomisch sinn- sollte vor dem Einsatz solcher Mittel überlegt werden, ob volle Ausstattungsmerkmale. sie alternativ in eher wartungsfreie Schuleinrichtungen Angesichts der sich stets verändernden Lebens- und fließen können. Die Medienberaterinnen und Medienbera- Lernbedingungen sind jedoch andere Ausstattungsvari- ter der Kompetenzteams, der Schulträger oder auch ex- anten zeitgemäß. Mobile Endgeräte und digitale Präsen- terne IT-Dienstleister sind hier hilfreiche Ansprechpartner. tationstechnik sind hierfür grundlegend. Unterrichts- und Fachräume sollten mit fest an der Decke oder an der Die Bildung von oder die Nutzung bestehender Einkaufs- Wand installierten Beamern oder Kurzdistanzbeamern gemeinschaften auf Ebene der Schulträger kann unter (siehe 6.3 Beamer) oder alternativ durch andere festinstal- dem Gesichtspunkt der Kostensenkung Sinn machen. lierte Präsentationsmöglichkeiten (beispielsweise große Dabei müssen nicht zwangsläufig die Nachbarkommunen Bildschirme) ausgestattet werden. oder Schulen miteinander kooperieren, sondern auch größere regionale Verbünde sind vorstellbar, die z. B. über kommunale Dienstleister Rahmenverträge schließen. 12 13 Für die Raumplanung neuer Schulräumlichkeiten ist 4.2 Netzwerk es unerlässlich, eine zukunftsträchtige Netzwerkinfrastruktur zu berücksichtigen. Es sollten mindestens zwei Die bisherige Praxis der physischen Trennung des päd- Netzwerkdoppeldosen in jeden Raum führen. Für einen agogischen Netzes und des Verwaltungsnetzes ist nicht eventuell späteren LAN / WLAN Ausbau sollte eine Doppel- mehr zwingend geboten. Vielmehr kann aus § 2 Abs. 1 VO- dose im Deckenbereich angebracht sein. Für den Lehrer- DV I, (Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen pultbereich ist eine weitere Doppeldose zu empfehlen. Im Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern) insbeson- direkten Vergleich sind LAN-Verbindungen kabellosen dere nach seiner Änderung im Jahr 1995, geschlossen Übertragungswegen heute noch – aufgrund von Daten- werden, dass es ausreicht, eine logische Trennung über übertragungsgeschwindigkeit und Stabilität – überlegen Netzwerkkomponenten und Anmeldeprozeduren her- und sollten, wenn möglich, eingesetzt werden. Durch neue zustellen. Dabei dürfen personenbezogene Daten aus- WLAN-Standards kann sich dies jedoch in absehbarer Zeit schließlich auf Rechnern, die der Verwaltung zugewiesen ändern. Hierdurch sind deutlich höhere Übertragungsge- sind, verarbeitet werden und nicht auf Rechnern, die im schwindigkeiten möglich, dabei ist allerdings die Anbin- unterrichtlichen Einsatz sind. Als Ausnahmen sind hier dung der APs (Accesspoints) an LAN-Kabel unerlässlich. nur personenbezogene Daten zu werten, die im Zuge des Unterrichts im pädagogischen Netz entstehen. In dieser Weise ist auch das in § 4 DSG NRW (Datenschutzgesetz NRW, 2016) und in Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz, 2010) geforderte Trennungsgebot zu sehen. Hier ist ebenfalls keine physische Trennung explizit eingefordert. In Tabelle 1 sind die Vorteile der jeweiligen Einrichtungsvarianten zusammengetragen. Die Erfahrung zeigt, dass man bei der Ausgestaltung der Netztrennung einen Kompromiss zwischen Sicherheit und Bedienbarkeit finden muss, um das Bauen »goldener Brücken«, wie das Kopieren von Daten auf USB-Sticks oder Überspielen von Verwaltungsdaten in das pädagogische Netz, aufgrund zu unhandlicher Abläufe zu vermeiden. Vorteile der logischen Trennung Vorteile der physischen Trennung • weniger Hardware nötig • weniger Administrationsaufwand nötig • Zugriff der Schülerinnen und Schüler auf das Verwaltungsnetz nicht möglich • weniger Support nötig • Konfigurationsänderungen durch Zuweisung erhöhen die Flexibilität der Netzstruktur • zentrale Administration an einem Punkt möglich. • bessere Überschaubarkeit der Teilnetze • einfachere Kopplung des Verwaltungsnetzes mit dem kommunalen Netz (»Rathausnetz«) möglich. • höhere Ausfallsicherheit - wenn ein Netz ausfällt ist das andere nicht unbedingt betroffen. Tabelle 1: Vorteile der beiden Trennungsvarianten zwischen dem pädagogischen Netz und dem Verwaltungsnetz Beim Anschluss von Schulen an das Internet ist auf eine Grundsätzlich sollte bei der Vernetzung der IT-Kompo- möglichst performante Anbindungen zu achten, um die nenten LAN gegenüber einer Wireless Verknüpfung der hohen Benutzerzahlen und die durch die Besonderheiten Vorrang gegeben werden, da zum heutigen Stand (Stand: des Schulalltages bedingten Belastungsspitzen zu bedie- Jahr 2016) die Datenübertragungsgeschwindigkeiten hier nen. Breitbandanbindungen über Glasfaseranschlüsse, höher sind (siehe 6. Verkabelung) und kaum Strahlungs- sogenannte FTTH oder FTTB (Fibre to the home/building) emissionen stattfinden. Bei Funkverbindungen wie WLAN Anbindungen, mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten sind je nach Gegebenheiten maximale Geschwindigkeiten von über 200 Mbit/s sind, wo verfügbar, zu wählen oder von 600 Mbit/s brutto zu erreichen, die dann unter allen einzurichten bzw. aufzurüsten. Symmetrische Internetver- angebundenen Clients aufgeteilt werden. Mit neuesten bindungen, z. B. SDLS (Symmetrische DSL Verbindung), Standards, beispielsweise WLAN-AC, wären in Spitzen 1,5 sind zu bevorzugen. Asymmetrische Internetverbindungen Gbit/s zu erreichen. Vor allem Accesspoints, am besten mit erhöhter Uploadgeschwindigkeit sind kostengünsti- mit PoE (Power over Ethernet), sollten über Kabel in das gere Alternativen. Nicht zu unterschätzen ist das Daten- Netzwerk eingebunden werden. aufkommen zum Ende der Unterrichtsstunden, wenn Arbeitsergebnisse in großer Zahl zeitgleich gesichert Auch bei Beamern bleibt eine Verkabelung die sicherste werden müssen. Wenn Daten an Serverstandorte (Cloud- Lösung, da bei Übertragung von Videodateien die Ka- dienste) außerhalb der Schule – wie z. B. an die Datei- pazität des WLAN unnötig belastet wird und die Technik ablage von LOGINEO NRW - oder digitale, multimediale hier zurzeit noch unausgereift ist. Die Kontrolle über die Inhalte übertragen werden sollen, ist eine stabile und Projektion und die Daten des Beamers ist ein weiteres performante Internetanbindung unerlässlich. Dabei sind Argument für die kabelgebundene Übertragung. schulformspezifische Unterschiede zu beachten, ein Be- Soll eine Schule in Teilbereichen oder insgesamt mit rufskolleg benötigt eine andere Internetanbindung als eine WLAN-Technologie ausgestattet werden, ist zuvor eine Grundschule. In der Praxis zeigt sich, dass momentan für professionelle Ausleuchtung und Planung durchzuführen. Grundschulen Leitungen mit 50 Mbit/s ausreichend sind, Übertragungsqualität und –reichweite von Funknetzwer- denn hier wird in der Regel kein großer Upload durch die ken ist von unterschiedlichen Einflüssen, beispielsweise Schüler stattfinden. Bei weiterführenden Schulen hinge- Gebäudestrukturen, aber auch Menschen, deren mobilen gen ist das Upload-Aufkommen höher. Abhängig von der Endgeräten, anderen elektronischen Geräten und der Schulgröße sind hier schnellere Datenübertragungsraten Qualität der verwendeten Hardware abhängig. Ausleuch- notwendig. 100 Mbit/s bis 200 Mbit/s scheinen zur Versor- tungen sollten daher immer unter Realbedingungen (d. h. gung der Standgeräte praktikabel zu sein. Werden mobile während des laufenden Schulbetriebs) mit den später zu Endgeräte im Unterricht genutzt, sind höhere Übertra- installierenden APs erfolgen, bevor Accesspoints auf »gut gungsraten notwendig. Es ist daher angeraten, beim Glück« installiert werden. Dies führt zu besseren Ergeb- Anschluss der Schulgebäude auf Glasfaserverkabelung zu nissen und kann Hardwarekosten einsparen. setzen. So erhält man auch für zukünftige Entwicklungen noch eine Reserve. 14 15 Der Sicherung des Funknetzwerkes gilt es besonderes Stellt man den Schülerinnen und Schülern einen Zugang Augenmerk zu schenken (siehe 4.6 IT-Sicherheit). Nur be- über WLAN bereit, sollten die Nutzungsbedingungen rechtigte Personen mit zulässigen Geräten in definiertem jeweils noch einmal durch Anklicken bestätigt werden. Umfang sollten Zugriff auf das Netzwerk erhalten. Dies ist Für die Lehrerinnen und Lehrer sollte eine Nutzungsord- mit unterschiedlichen Mitteln zu erreichen. Ohne Frage nung von der Schulleitung per Dienstanweisung erteilt ist die einfachste Möglichkeit, das WLAN zu verschlüsseln bzw. unterschrieben werden. Für das Modell Bring your und den Schlüssel nur berechtigten Personen zugänglich own Device (BYOD) kann es sinnvoll sein, ein zweites, vom zu machen. Die sinnvollere Alternative ist, die Zugriffe Schulnetz getrenntes, WLAN einzurichten. über Infrastrukturdienste (siehe 4.6 Infrastrukturdienste), wie beispielsweise RADIUS, zu authentifizieren und einzu- Bei der Einrichtung von WLAN taucht immer wieder die schränken. Durch zeitlich begrenzte Zugriffmöglichkeiten Frage nach der Strahlenbelastung auf. Ob die durch auf das Funknetzwerk und / oder durch Anpassung der WLAN erzeugten Strahlungsemissionen gesundheits- räumlichen Sendeleistung der Accesspoints sind weitere schädlich sind, kann zum jetzigen Stand (2016) nicht Sicherungsmöglichkeiten gegeben. Zur rechtssicheren eindeutig entschieden werden. Grundsätzlich gilt es, die Nutzung der digitalen Infrastruktur in Schulen hat es Strahlungsexposition aus Vorsorgegründen zu reduzieren, sich als unabdingbar erwiesen, mit den Schülerinnen und beispielsweise indem man dort, wo es möglich ist, auf Schülern Nutzungsvereinbarungen (> Medienberatung kabelgestützte Übertragungswege zurückgreift. Fest steht NRW) zu treffen und diese, insbesondere bei minderjäh- allerdings, dass die Strahlenbelastung durch funkende rigen Schülerinnen und Schülern, auch von den Eltern Mobilgeräte, die z. B. am Körper getragen werden oder unterzeichnen zu lassen. Vor allem bei der Bereitstellung sich eingeschaltet in den Schultaschen befinden, deutlich eines Internetzugangs ist eine solche rechtliche Grundla- höher ist, als die Belastung durch weiter entfernte WLAN- ge notwendig. Werden Access Logs nach Maßgabe von § Komponenten (> Bundesamt für Strahlenschutz). 11 BDSG gespeichert, um dem Problem der Störerhaftung entgegenzutreten, muss darauf in der Nutzungsvereinbarung hingewiesen werden. Die Haftung liegt damit grundsätzlich beim User. Eine Basis-IT-Infrastruktur wie LOGINEO NRW vereinfacht durch Single Sign-On und eine zentrale Benutzerverwaltung den Zugang zu den verschiedensten digitalen Diensten innerhalb einer Schule. So kann auch die Authentifizierung am schulischen WLAN mit den persönlichen Zugangsdaten von LOGINEO NRW erfolgen. Zur rechtlichen Absicherung werden bei der Einführung von LOGINEO NRW Muster für Nutzungsvereinbarung, Nutzungsordnung und Einwilligungserklärungen zur Verfügung gestellt. 4.3 Hardware Bei der Anschaffung von Hardware hat die Investition in Vor allem bei Einrichtungen von festen Schülerarbeits- höherpreisige Business-Komponenten gegenüber vorder- plätzen mit Bildschirmen sind ergonomische Anforderun- gründigen Einsparungen beim Kauf von Consumergeräten gen an den »Arbeitsplatz« Schule zu beachten. Hinweise sehr viele Vorteile. Meist sind die Garantiezeiten länger hierzu finden sich in Veröffentlichungen des Verbandes ausgelegt. Im Garantiefall oder bei späteren Erweiterun- der Unfallkassen (z. B. Bundesverband der Unfallkassen, gen des Gerätepools kann der Anbieter nur bei diesen 2002). Auch Strahlungsemissionen (siehe Netzwerk) und Geräten garantieren, identische Hardware und damit Geräuschemissionen, die häufig durch in IT-Komponenten Ersatzteile auch nach längerer Laufzeit liefern zu können. verbaute Lüfter (wie in Switches oder Grafikkarten) Darüber hinaus bieten die Hersteller Vor-Ort-Services an, zustande kommen, sind bei der Ausstattung von Schul- die den Second-Level-Support entlasten. räumen zu bedenken. Hier sind, wenn die Komponenten in Klassenräumen benutzt werden, im Idealfall lüfterlose Insgesamt ist Business-Hardware langlebiger und Aus- Alternativmodelle zu verbauen. tauschzyklen von fünf bis sieben Jahren sind bei einigen Geräteklassen keine Seltenheit. Erfahrungswerte belegen Mobile Endgeräte wie Tablets und Smartphones haben zudem, dass höherwertige Optik und Haptik zu beson- mittlerweile eine hohe Verbreitung und gesellschaftliche neneren Umgang der Schülerinnen und Schüler mit der Akzeptanz. Studien (z. B. JIM-Studie, 2015) haben gezeigt, schulischen Ausstattung führen. Zu guter Letzt ist die dass bei Schülerinnen und Schülern ab den Sekundarstu- Preisdifferenz bei Anschaffung größerer Margen an Busi- fen eine fast 100 % Abdeckung vorhanden ist. Bei Lehre- nessgeräten gegenüber Consumergeräten oft geringer rinnen und Lehrern kann ebenfalls von einer hohen Ver- als angenommen und bei den genannten Vorteilen leicht breitung ausgegangen werden. Generell kann man zwei legitimierbar. unterschiedliche Ausstattungsvarianten unterscheiden: Generell gilt es, bei Anschaffung und Ausstattung möglichst ressourcenschonend vorzugehen. Schon bei der Planung sollten im Sinne von Green IT Möglichkeiten der Energieeinsparungen und des sparsamen Umgangs mit Ressourcen überprüft werden. So können beispielsweise • das heterogene »Bring your own Device (BYOD)«, bei dem die an Schule Beteiligten ihre eigenen Geräte mitbringen • die homogene Ausstattung durch Vorgabe von Geräten oder Anschaffung bestimmter Geräte durch Virtualisierung die Anzahl von physischen Servern reduziert und Fat-Clientsysteme (Desktop Rechner) durch BYOD entlastet zwar im Bereich der Anschaffungskosten Thin Clients (Minimal PC) ersetzt werden. Grundlage bildet und der Wartungskosten, birgt aber höhere Aufwendungen hier eine ausreichende VDI (Virtual Desktop Infrastruc- im Bereich der technischen Einbindung, der pädagogi- ture), um das Einsparungspotential voll zu entfalten. schen Konzeption und der IT-Sicherheit. Eine homogene Ausstattung kann die didaktische und technische Einbin- Energieeinsparungen können über automatisierte dung in den Schulbetrieb erleichtern, Anschaffung- und Standbyschaltungen oder gebäudebauliche Maßnahmen Wartungskosten müssen allerdings bedacht werden. Um erreicht werden. Ressourcenschonend ist auch eine hohe die technischen Möglichkeiten der Geräte voll ausschöp- Lebensdauer für IT-Komponenten, hier sollten mindes- fen zu können, sollte ein entsprechendes WLAN mit hoher tens fünf Jahre erreicht werden. Übertragungsrate vorhanden sein. Mobile Endgeräte können zu Motoren der Unterrichtsentwicklung werden, wenn sie konzeptionell verankert sind. 16 17 4.4 Software Eine zentrale Basis-IT-Infrastruktur wie Auch bei Softwarelösungen ist eine Standardisierung LOGINEO NRW ermöglicht es, Unterrichtser- aus Sicht des Schulträgers wünschenswert. Um Schulen gebnisse zentral abzulegen um somit zu einem trotzdem individuelle Schwerpunktsetzungen zu ermögli- späteren Zeitpunkt geräteunabhängig darauf chen, kann die Standardisierung in Form von drei Blöcken zugreifen zu können. Dies ist besonders beim aufbereitet werden, wie sie auch von BREITER (2015) Einsatz von Leihgeräten oder Gerätepools, bei vorgeschlagen wird. denen Lernende nicht immer auf dasselbe Gerät zurückgreifen, zu beachten. Grund Image Für alle Schulen gleich Präsentationsmedien und –technik sind für Schulen Basisinstallation Schulformenspezifisch ein unabdingbares Grundwerkzeug. Die derzeit noch in nahezu allen Klassenräumen vorhandenen Tafeln und Overheadprojektoren werden nach und nach durch Individuelle Installation Schulspezifisch digitale Präsentationsausstattung ersetzt bzw. ergänzt. Beamer, Dokumentenkameras (Visualizer), Monitore und Bildschirme oder auch interaktive Tafeln drängen in die Abb. 4: Softwarestandardisierung im drei Blockmodell (Nach BREITER, 2015) Klassenzimmer. Dabei ist es schwer, den Überblick zu behalten und klare Empfehlungen auszusprechen, denn nicht alle Lösungen sind für jede Schule empfehlens- Für den Schulträger kann es günstig sein, wenn sich wert. So hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass teure seine Schulen für einheitliche Softwarelösungen ent- interaktive Tafeln mit ihrem großen Funktionsumfang in scheiden und er so Synergieeffekte erzielen kann. Mit Schulen kaum angemessen genutzt werden und dass LOGINEO NRW (siehe 4.7) wird den Schulen in Nordrhein- eine Beamerlösung häufig der realen Arbeitssituation Westfalen für das Schulpersonal eine geschützte Basis- mehr entspricht. Einige Schulen ersetzen aktuell alle IT-Infrastruktur kostenfrei und auf Dauer angeboten, die Overheadprojektoren durch Visualizer. Auch hier sollte durch den kommunalen Schulträger für Schülerinnen hinterfragt werden, ob dies in jedem Klassenraum eine und Schüler erweitert werden kann. Weitere Dienste und sinnvolle Lösung ist, oder ob nicht günstigere Halterungen Angebote, wie beispielsweise Lernmanagementsysteme, für Tablets und Smartphones eine Alternative sein können. lassen sich anbinden. Großformatige Bildschirme finden in der Schule bisher eher dort Einsatz, wo dauernde Projektionen gefragt sind, Der Schulträger wird allein aus wirtschaftlichen Gründen beispielsweise als Informationsmonitore. Zukünftig könn- auf eine Reduktion der Softwarevielfalt an den Schulen te der Einsatz von großformatigen Bildschirmen aufgrund hinarbeiten. Zentrale Beschaffung, Bereitstellung und geringerer Montagekosten eine günstigere Alternative zu Administrierung hilft nicht nur bei Lizenzfragen den Beamern in Klassen- und Kursräumen sein. Überblick zu behalten, sondern kann auch Einsparungen bewirken. Bei Opensource- und Freeware-Lösungen sind insbesondere die Fragen des Supports und der Wartung zu bedenken. Wünschenswerte sowie notwendige Updates sämtlicher genutzter Software werden auf diese Weise erheblich erleichtert. Bei kostenloser Software, vor allem bei Apps, sollte man hinterfragen, welche Motivation die Anbieter verfolgen (kostenlos heißt nicht immer gratis) - oft zahlt der Anwender nämlich mit seinen Daten. Shareware ist keine Freeware, auch wenn dies häufig verwechselt der User-Kapazität günstiger sein - vor allem bei einer wird. Open Source und Freeware sind häufig nur für die entsprechenden Gebäudeverkabelung - als die Ausstat- private Nutzung kostenlos, ob dies auch für den Einsatz in tung mit Desktop-Rechnern. Auch die Wartungs- und der Schule gilt, muss im Zweifelsfall geklärt werden, hier Supportkosten sollten sich bei einem zentralen System genügt oft der Blick in die AGB. reduzieren. Für die Arbeit über den Terminalserver eignen sich vor allem statische Anwendungen, wie z. B. Office An- Eine zentrale Beschaffung und Lizenzierung von Software wendungen mit geringerem Speicherbedarf und geringer über den Schulträger oder sogar über kommunale Re- Datenübertragungsrate. Terminalserver sind in Kombina- chenzentren kann zu günstigeren Konditionen führen, bei- tion mit Multimedianwendungen in der Regel ungeeignet. spielsweise wenn Rahmenverträge über Softwarelizenzen Vor einem solchen Einsatzszenario müssen im Vorfeld abgeschlossen werden. Ein Beispiel für zentrale Beschaf- Testläufe durchgeführt werden. Eine komprimierte Daten- fung in bundesweitem Ausmaß ist der FWU (Institut für übertragung, beispielsweise mit Hilfe eines Citrix-Recei- Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht) Rahmen- vers, kann die Auslastung des Netzwerkes reduzieren. Je vertrag für Microsoft Produktlizenzen (> FWU Vertrag). nach Szenario und Anbindung muss der Terminalserver nicht zwingend in der Schule untergebracht werden und kann ggf. sogar mehrere Schulen bedienen. Regelmäßige Sicherungen des Terminalservers können über Snapshots erfolgen, die in Virtualisierungssoftware Mit LOGINEO NRW können Schulen auf einfache oft als Funktion integriert sind. So kann bei Bedarf schnell Weise beginnen, ihre digitale Infrastruktur auf- und unproblematisch eine Notfallwiederherstellung erfolgen. zubauen: Benutzerverwaltung für Zugriffsrechte, E-Mail-Kommunikation, Kalenderorganisation, Generell ist ein Verzeichnisdienst zu betreiben. Der Dateiaustausch, Lernmittel zur Unterrichtsvor- Verzeichnisdienst dient der Verwaltung aller Benutzer, bereitung u.v.a.m. Dazu sind keine schulischen Gruppen, Ressourcen (PCs, Server), die auf das Netzwerk Server einzurichten und der Zugriff ist auch von zugreifen oder daran angeschlossen sind. Damit bildet er zuhause aus möglich. Notwendig dafür ist ein die Grundlage für die Rollen- und Rechtekonzepte inner- Breitbandanschluss der Schule, WLAN und halb einer Infrastruktur. Bei Microsoft Servern kommt ein Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen. Active Directory zum Einsatz mit dessen Hilfe auch die Passwortverwaltung gesteuert wird. Für die Kommunikation der Geräte im Netzwerk sind ein DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol) und ein 4.5 Infrastrukturdienste DNS Server (Domain Name System) sinnvoll, um den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Der DHCP Server verteilt automatisch IP-Adressen an Ein schulisches Netzwerk muss heutzutage den Anforde- die ans Netzwerk angeschlossenen Endgeräte (Computer, rungen von modernen Computernetzwerken entsprechen. Drucker, Tablets, etc.), während der DNS Server eine Dabei sollten sich je nach Szenario die Besonderheiten Namensauflösung ermöglicht. der Schulen im Netzwerk wiederfinden, d. h. unterschied- Anstelle einer IP-Adresse, z. B. 192.128.1.1, kann der liche Nutzer, mit unterschiedlichen Zugriffsrechten, an Server mit seinem DNS-Namen, z. B. Schulserver1, an- unterschiedlichen Endgeräten. Verschiedene Infrastruk- gesprochen werden. turdienste helfen hierbei, das gewünschte Szenario abzubilden. So ist es beispielsweise möglich, statt Fachräume Wird das schulische Netzwerk um mobile Endgeräte er- mit untereinander vernetzten Desktop-Rechnern auszu- weitert, sind auch die Infrastrukturdienste in entsprechender statten, über verschiedene Clients einen Terminalserver Weise mit einzubeziehen. Darüber hinaus sollte ein zusätz- anzusteuern. Dabei kann die Ausstattung mit Clients oder licher Authentifizierungsdienst, beispielsweise RADIUS, ein- Thin-Clients und einem Terminalserver mit entsprechen- gesetzt werden, um Nutzer und ihre Geräte zu identifizieren 18 19 und ihnen anschließend entsprechende Rechte einzuräumen. 4.6 IT-Sicherheit Bei fachmännischer Installation und Abstimmung der verschiedenen Infrastrukturdienste lassen sich unterschied- Ein Thema, das in Schulen bisher häufig vernachlässigt liche Szenarien verwirklichen. So ist vorstellbar, dass sich wurde, ist die IT-Sicherheit. In Zukunft wird die Frage ein Lehrer mit seinem mobilen Endgerät in der Schulen nach Sicherheit von IT, vor allem der Datensicherheit, anmeldet und Zugriff auf Internet und Lehrerspeicher die eng mit dem Faktor Netzwerksicherheit verknüpft ist, bekommt sowie den Drucker bedienen kann. Ein Schü- immer mehr Gewicht bekommen. Insbesondere wenn ler mit mobilem Endgerät hingegen hätte vielleicht nur Lösungen wie Bring your own Device (BYOD) in den Fokus eingeschränkten Internetzugang und dürfte nur auf einen der infrastrukturellen Ausstattung rücken. Die Vertrau- Schülerspeicher zugreifen, nicht aber drucken. lichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten muss gewährleistet sein. Dabei sind auch in Schulen folgende Gefahrengruppen zu unterscheiden: Höhere Gewalt, technisches Versagen, organisatorische Mängel, mensch- Jede Anwendung, die eine Benutzerverwaltung liche Fehlhandlungen und vorsätzliche Handlungen. Die erfordert, stellt die Schule vor datenschutzrecht- IT-Sicherheit lässt sich für Schulen auf vier Bereiche liche Herausforderungen, da personenbezogene beziehen: Software, IT-Infrastruktur, Datenschutz und Daten verarbeitet werden. Über eine zentrale Internetnutzung. Benutzerverwaltung, wie sie die Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW bereitstellt, können Anmelde- und Authentifizierungsprozesse datenschutzkonform zentralisiert werden. LOGINEO NRW wird im kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehostet, das ITSicherheit, Datenschutz und Datensicherheit auf hohem Niveau garantieren kann. Als professi- Installation, Betrieb und Support eines solchen Netzwer- onelles Rechenzentrum ist das KRZN räumlich kes sind sehr umfangreich und setzen professionelles wie sicherheitstechnisch auf den gesicherten Know-how voraus. Heutzutage muss davon ausgegangen Betrieb von LOGINEO NRW vorbereitet. werden, dass ein modernes schulisches Netzwerk nicht mehr von Lehrerinnen oder Lehrern installiert und betrieben werden kann, wie es vielleicht vor einigen Jahren noch mancherorts üblich war. Im Rahmen des First-Level-Sup- Die Software auf sämtlichen Komponenten, die in der ports übernehmen Lehrerinnen und Lehrer Aufgaben im Schule genutzt und eingesetzt werden (Arbeitsplatz- Bereich der Netzwerkpflege, insbesondere bei Einbindung rechner, mobile Endgeräte, Server, Switche, andere mobiler Endgeräte in den Schulalltag wird dies erforder- Netzwerkkomponenten, usw.) ist aus Sicherheitsgrün- lich. Näheres regelt auch die Supportvereinbarung zwi- den aktuell zu halten. Veraltete Software gehört zu den schen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden häufigsten Gründen für Sicherheitsvorfälle (z. B. Betriebs- in NRW aus dem Jahr 2008 (Medienberatung NRW, 2008). system, Browser, Router, Flash-Player). Soweit möglich, sollten Updates und Patches zentral verteilt werden, um ggf. zügig und kostengünstig kritische Aktualisierungen vornehmen zu können. Für die einzelnen Komponenten sollten Verantwortlichkeiten für die Software-Aktualisierungen definiert werden. Im Bereich IT-Infrastruktur muss man vor allem der Unterbringung der Server ein besonderes Augenmerk widmen. Nicht jeder Raum eignet sich zur Serverunter- bringung. Neben einer ausreichenden Belüftung, dem Darüber hinaus sollten ein Contentfiltersystem genutzt Schutz vor Wasser und vor unbefugtem Zutritt, gibt auch werden. Filtersysteme sind Anwendungen, die den Zugriff eine redundante Netzwerkleitung eine zusätzliche Sicher- auf bestimmte Inhalte des Internets nach vorgegebenen heit. Eine Mindestanforderung an die Stromversorgung Kriterien (z. B. Gewalt, Sex, rechtsradikale Inhalte) unter- des Servers ist ein eigener Schaltkreis. Empfehlenswert drücken. Dabei gibt es Filter-Programme in unterschied- ist hier eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) lichen Variationen. Einige Filtersysteme warnen lediglich für den Server. Feuerlöscher sollten in Serverräumen vor bedenklichen Inhalten, andere sperren den gesamten vorhanden sein. Grundsätzlich dürfen Serverräumen keine Inhalt einer Seite. Ein hundertprozentiger Schutz vor weiteren Nutzungen, wie beispielsweise als Putz- oder schädlichen Inhalten im Internet durch Filtersoftware ist Abstellkammern, zugewiesen sein. Dies sind nur einige kaum möglich. Aber durch den Einsatz von Filtern kann Anforderungen, die bei der Unterbringung von Servern ein Basisschutz aufgebaut und ein Großteil jugendgefähr- überprüft werden sollten. dender Inhalte ausgeblendet werden. LOGINEO NRW wird nicht lokal in der Schule betrieben, die Komponenten wie z. B. die DateiabSoftware IT-Infrastruktur lage werden vom kommunalen Rechenzentrum Niederrhein gehostet. Die Systeme und Dienste IT-SICHERHEIT sind gemäß der Anforderungen des Landesdatenschutzgesetzes (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, …) geschützt und eine Administration Internetnutzung Datenschutz der Serverkomponenten in der Schule entfällt. Beim Einsatz von Filtersoftware sollte man sich jedoch auch darüber im Klaren sein, dass durch den Anbieter Abb. 5: Komponenten der IT-Sicherheit in Schule. eine Art Zensur stattfindet. Die Filterung wird in der Regel mit einer Kombination unterschiedlicher Verfahren erreicht bzw. kann den Bedürfnissen entsprechend ange- Für die Absicherung des Datenverkehrs zwischen Schule passt werden. Als Basis dienen Listen von verdächtigen und Außenwelt ist die Einrichtung einer Firewall notwen- Internetseiten. Diese müssen regelmäßig aktualisiert dig. Diese wird am Internetzugangsrouter verortet. Gibt es werden. Daneben können automatisiert Struktur-, Text-, in der Schule einen Server, auf den von außen zugegriffen Bild- und Symbolmerkmale einer Seite untersucht werden. werden soll, ist hinter diesem eine weitere Firewall zu ins- Der Nutzer kann häufig Feineinstellungen vornehmen und tallieren, um eine sogenannte demilitarisierte Zone (DMZ) bestimmte Seiten anhand von Charakteristika sperren zu schaffen und das Schulnetz vor unberechtigten Zugrif- oder Whitelists für zulässige Seiten einrichten. Manche fen zu schützen. Im Regelfall ist über die Einstellungs- Webfilter bieten bereits voreingestellte altersabhängige möglichkeiten der Firewallsoftware auch die Einrichtung Filteroptionen an. Wichtige Auswahlkriterien sind hier eines Proxyservers möglich. Die Funktion »Caching von eine automatische Aktualisierung, leichte Bedienbarkeit Inhalten«, mit der die Bandbreite der Internetverbindung (durch Lehrkräfte), Filterung nach Themen und eventuell entlastet werden kann, und die Filterung von Anfragen eine Mandantenfähigkeit, die es ermöglicht, unterschied- sind typische Anwendungen des Proxys, die auch in der liche Filterungen nach Gruppenzughörigkeit zuzulassen. Schule relevant sind. Generell bleibt aber der beste Schutz vor gefährdenden Inhalten der kompetente Medienumgang, daher muss die Schulung von Medienkompetenz, z. B. durch den Medien20 21 pass NRW, das vorrangige Ziel der schulischen Bemühun- sollten zwischen den Sicherungen nur wenige Tage liegen gen sein (> Medienpass NRW). und der Datenträger sollte anschließend an einem siche- Netzwerksicherheit ist ein weiterer Punkt, der an Schulen das Sicherungsmedium in einem anderen Brandabschnitt häufig vernachlässigt wird. Dabei wird als notwendiger als der Quellspeicher aufbewahrt werden. ren Ort aufbewahrt werden (z. B. Tresor). Alternativ sollte Basisschutz eine Firewall, eine Authentifizierung für die Teilnehmer und eine Antivirensoftware angesehen. Die Die Systemareale auf den zentralen Servern sollten über Antivirensoftware ist in kurzfristigen Abständen aktuell sogenannte Snapshots abgesichert werden, insbesondere zu halten. Manchmal stehen diese Grundsicherungsme- vor Eingriffen (z. B. größeren Updates, Programminstalla- chanismen auch in einem Produkt kombiniert zur Ver- tionen), deren Auswirkungen unklar sind. Auf diese Weise fügung. Diese Schutzmechanismen dienen zunächst der lässt sich die Systemstruktur bei Problemen wieder auf den Abschirmung vor Angriffen von außen. Sich vor Angriffen Zeitpunkt des Snapshots zurücksetzen. Dieses Vorgehen aus dem Netzwerk selbst zu schützen ist schwieriger. wird auch häufig bei virtuellen Systemen verwendet. Bei Bei Schülerinnen und Schülern kann es aufgrund des physischen Servern muss ein herkömmliches Backup er- »Spieltriebs« zu Manipulationen kommen. Man sollte stellt werden. Es sollte regelmäßig getestet werden, ob sich hier vor allem bauliche Maßnahmen mitdenken, die den die gesicherten Daten wie gewünscht zurückspielen lassen. Zugang zum Netz erschweren, z. B. Netzwerkdosen nicht Eine Dokumentation in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung an schlecht zu beaufsichtigen, aber zugänglichen Stellen kann für den Fall eines Datenverlustes hilfreich sein. anbringen. Außerdem sollte der Zugang zu Switchen und Accesspoints sowie zu einem eventuell vorhandener Server gesichert oder zumindest erschwert sein. 4.7 Web- und Cloudlösungen Bei Clouddiensten oder webbasierten Lösungen ist immer die Frage nach dem Datenschutz und der Datensicherheit Datenschutz und Datensicherheit sind nicht zu stellen. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass alle allein mit technischen Mitteln zu gewährleisten. Services, in denen die Daten außerhalb Deutschlands Auch organisatorische Maßnahmen tragen dazu gehostet bzw. an internationale Server gesendet werden, bei, dass eine sich digitalisierende Schule nicht nicht mit dem Datenschutzrecht NRWs vereinbar sind. Es in rechtsfreiem Raum agiert. Mit der Einfüh- ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Benutzung datenschutz- rung von LOGINEO NRW werden deshalb neben rechtlich bedenklich ist. Die für die Schulen zuständigen technischen Maßnahmen zur Datensicherheit behördlichen Datenschutzbeauftragen und die Landes- Prozesse etabliert, die Schulleitungen und datenschutzbeauftragten sind hier die Ansprechpartner. Lehrkräfte entlasten und den Datenschutz an Weitere Hinweise findet man auf den Internetseiten der Schulen stärken. Medienberatung NRW (> Medienberatung NRW). Über die Basis-IT-Infrastruktur LOGINEO NRW wird allen Schulen in NRW eine geschützte Webapplikation und Kom- Im Übrigen sollten in regelmäßigen Zeitabständen Back- munikationsplattform, die mit dem Landesdatenschutz- Ups, also Datensicherungen der Server, durchgeführt gesetz konform ist, angeboten. Auch andere Clouddienste, werden. Normalerweise sollten Sicherungsprogramme beispielsweise von kommunalen IT-Dienstleistern, sind mit dies automatisch, am besten täglich, durchführen. Dabei den Vorschriften in NRW konform. Ein Merkmal für diese sollte der Weg der differenziellen Sicherung gegangen Sicherheitsaspekte ist die angestrebte Zertifizierung nach werden. Vor allem die Daten aus dem Verwaltungsnetz- ISO 27001 IT-Grundschutz vom BSI (> ISO 27001). werk müssen in kurzen Zeitabständen gesichert werden. Basis und Ausgangspunkt funktionierender Support- Passiert dies noch mit mobilen Datenspeichern manuell, 5. SUPPORT UND SCHULUNGEN Strukturen ist eine eindeutige und konkrete Verabredung Erfahrungen und Untersuchungen haben gezeigt, dass von Service-Level-Agreements (SLA), in denen alle Betei- Lehr- und Lernmittel nur genutzt werden, wenn sich die ligten und Verantwortlichen absprechen, wer an welcher Lehrerinnen und Lehrer mit diesen auskennen. Insbeson- Stelle für welche Supportmaßnahmen verantwortlich ist. dere bei digitalen Medien, die für einen Teil der Lehrerschaft neuartig sind, ist eine konsequente Schulung und In einer Vereinbarung zwischen dem Land und den kom- Fortbildung zum unterrichtlichen Einsatz notwendig. munalen Spitzenverbänden in NRW wurde zur Sicherstel- Schon in den Medienkonzepten der einzelnen Schulen lung eines angemessenen und funktionierenden Supports sollte daher ein Fortbildungsbedarf ermittelt werden. Die der IT-Ausstattung der Schulen im Jahr 2008 eine klare Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in NRW wird vor Aufteilung von Aufgaben des Landes und der Kommunen allem durch die 53 Kompetenzteams der Bezirksregie- festgeschrieben (siehe Medienberatung NRW, 2008). In rungen organisiert und angeboten (> Lehrerfortbildung einem zweistufigen Konzept ist demnach das Land durch NRW). Neben den jeweiligen Fachmoderatorinnen und Lehrerinnen und Lehrer für den so genannten First- Fachmoderatoren bieten hier die Medienberaterinnen Level-Support in den Schulen zuständig, die Kommunen und Medienberater der Kompetenzteams spezifische, gewährleisten den so genannten Second-Level-Support. medienorientierte Fortbildungen an. Ergänzt wird dieses, Während der Schulträger auf kommunaler Ebene mit ei- te Angebot, durch Fortbildungen anderer Anbieter, wie genem Personal und / oder beauftragten Firmen den rein beispielsweise den kommunalen Medienzentren. Daneben technischen Support übernimmt, verbleiben in der Schule werden auch rein technische Schulungen notwendig sein. die Aufgaben, welche sie aus praktischen und inhaltlichen Hier sollte man auch pragmatische Wege gehen. Schul- Gründen nur selbst ausführen kann. träger oder IT-Ausstatter können, gemäß der Service- vor allem schul- und unterrichtsentwicklungsorientier- Level-Vereinbarung, Einweisungen in die GerätehandhaDie für den First-Level-Suport zuständigen Medien- bung für Lehrerinnen und Lehrer geben. Auch technisch beauftragten werden von jeder Schule benannt, sind versierte Lehrkräfte können auf dem kleinen Dienstweg entsprechend zu schulen und können in die Medienent- Hilfestellungen, z. B. für neue Kolleginnen und Kollegen wicklungsplanung des Schulträgers einbezogen werden. anbieten. Viele Schulen haben gute Erfahrungen mit Die Aufgaben, welche die Schulen im Rahmen des First- institutionalisierten kollegialen »Fünf Minuten Trainings« Level-Supports übernehmen, sollten aus pädagogischen gemacht. Gründen sowie aus praktischen Überlegungen heraus nicht nach außen abgegeben werden. Da die Verfügbarkeit der IT-Ausstattung eng an den Support geknüpft ist, organisiert jede Schule in ihrem Rahmen und in eigener Zuständigkeit einen funktionierenden First-Level Support (PASCHENDA / VAUPEL, 2008). 22 23 6. BEISPIELHAFTE AUSSTATTUNGSEMPFEHLUNGEN (STAND 2016) 6.1 Monitore Farbdrucker) zentral bereitgestellt werden oder Drucker Monitore sollten ein Seitenverhältnis von 16:9 oder 16:10 lokal, z. B. in jedem Klassenraum, zur Verfügung stehen aufweisen, eine Auflösung von mindestens 1680 x 1080 sollen. Für Fotoarbeiten erbringen Farbtintenstrahldru- Pixel und eine Mindestgröße von 22 Zoll Bildschirmdiago- cker meist bessere Ergebnisse als günstige Farblaser- nale haben. Moderne Monitore sollten mit dem Gütesiegel drucker. Soll auch von mobilen Endgeräten aus gedruckt TCO06 versehen sein, welches Mindeststandards für die werden, ist zu überprüfen, ob die entsprechenden Herstel- Arbeitsgesundheit und Nachhaltigkeit prüft. lerprotokolle von den jeweiligen Druckern unterstützt werden. Grundsätzlich sind bei der Ausstattung mit Druckern 6.2 Drucker nicht die Anschaffungskosten entscheidend, sondern die Verbrauchskosten. Nach Möglichkeit sind einheitliche, netzwerkfähige Ebenso können große, netzwerkfähige Kombigeräte schwarz-weiß-Laserdrucker mit hoher Druckrate (z. B. (Kopierer, Drucker, Scanner) für Schulverwaltung und mehr als 20 Seiten pro Minute) anzuschaffen. Bei der An- Lehrkräfte eine wirtschaftliche Möglichkeit darstellen. Es schaffung von Tintenstrahldruckern ist zu bedenken, dass empfiehlt sich, bei der Auswahl eines Kombigeräts bzw. Tintenpatronen vor allem in den Ferienzeiten eintrocknen Kopierers (insbesondere für Lehrkräfte) auf eine verfügba- können und die Wartungskosten eventuell höher liegen. re Kostenstellenverwaltung zu achten. Ohne Kostenstel- Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Farbdrucker höhere lenverwaltung besteht die Gefahr einer starken Kosten- Verbrauchskosten haben als schwarz-weiß-Drucker. Dabei zunahme, da keine Kontrollmöglichkeit über Kopier- und ist generell abzuwägen, ob große Druckmaschinen (z. B. Druckvolumen vorliegt. 6.3 Digitale Präsentationsmedien 6.3.1 Beamer der Wand (»Kurzdistanzbeamer«) oder am Tafelsystem, da Wie Monitore sollten Beamer ein Bild mit einem Seiten- Zuleitungen zu Strom und Netzwerk erforderlich sind. Um verhältnis von 16:9 oder 16:10 bei einer Auflösung von auch zukünftig handlungsfähig zu bleiben, empfiehlt es sich 1280 x 720 resp. 1280 x 800 (WXGA) projizieren können und Kabelkanäle zu verlegen, die auch neue Anschlussvarianten über die Anschlüsse DSub 15 (VGA), HDMI und evtl. DVI erlauben, sodass bei Austausch eines Beamers mit eventu- verfügen. Eine reine Verknüpfung über WLAN ist derzeit ell anderen Anschlüssen nicht in eine erneute Kabelinfra- nicht zu empfehlen. Sollen Übertragungen von mobi- struktur investiert werden muss. Auch die Anbindung an ein len Endgeräten erfolgen, ist dies über Zusatzgeräte zu Audiosystem sollte in die Planung einbezogen werden. Im bewerkstelligen (z. B. Miracast, Airplay, Wireless Display). Alltag hat sich eine feste Installation im Klassenraum ge- Die Geräte sollten eine möglichst kurze Nachlaufzeit genüber mobilen Geräten bewährt. Vor Anschaffung sollte, haben, damit sie nach dem Ausschalten nicht zu lange für wenn möglich, der Beamer am Einsatzort getestet werden, die Abkühlung der Lampe benötigen. Der Geräuschpegel um seine Tauglichkeit (Helligkeit, Darstellung, Lüftergeräu- im Lastbetrieb sollte unter 30 dB liegen. Die Helligkeit sche usw.) einschätzen zu können. sollte über 3500 ANSI Lumen liegen, um eine ausreichende Projektionshelligkeit zu erzeugen. 6.3.2 Großformatige Bildschirme In den vergangenen Monaten ist ein stetiger Trend in Grundsätzlich ist zu überlegen, wie und wo die Geräte mon- Richtung großer Bildschirme als Präsentationsmedium tiert werden sollen. So kann eine Deckenmontage wesent- zu verzeichnen. Bereits jetzt gibt es erste Anbieter, die lich höhere Kosten verursachen als eine Montage direkt an Bildschirme mit über 65 Zoll mit Touch-Funktionalitäten 24 25 und integriertem Rechnermodul im Portfolio haben. Große Tafel verbleibt. Soll von unterschiedlichen Geräten auf Bildschirme können auch ohne diese Funktionalitäten die Tafel projiziert werden, müssen für die Interaktivität ein guter Ersatz für die Beamer und Leinwände sein. Sie alle Geräte über die Software verfügen. Nur wenn Lehr- sind schnell einsatzbereit, haben eine hohe Leuchtkraft, kräfte im Umgang mit der interaktiven Software geschult benötigen keinen Lüfter und haben auch unter Dauerbe- sind, wird das IWB nicht nur als reiner »Beamer-Ersatz« trieb eine vermeintlich lange Laufzeit. Für reine Präsenta- genutzt. Um eine möglichst hohe Akzeptanz bei den Leh- tionsbildschirme gibt es auch eine attraktive Preisstruktur. rerinnen und Lehrern zu erreichen, sollte man sich in der Überdies gibt es durch die direkte Wandmontage häufig Schule auf ein einheitliches System einigen. Da bei einem weniger bauliche Probleme mit der Verkabelung. Die Umstieg auf IWBs oftmals die Kreidetafeln demontiert Festinstallation in den Klassenräumen kann, wenn der werden, sollte geprüft werden, ob das Whiteboard auch Platz ausreicht, auch neben den herkömmlichen Tafeln für eine Nutzung mit analogen Stiften geeignet ist. Eine erfolgen oder – im Falle von entsprechenden Pylonenta- technische Alternative, insbesondere für Grundschulen, feln – dahinter. sind Dokumentenkameras mit Beamer und Notebook bzw. Desktoprechnern als Festinstallation im Klassen- oder 6.3.3 Interaktive Whiteboards (IWBs) bzw. interaktive Fachraum. Tafeln Sollen interaktive Whiteboards (IWBs) angeschafft werden, 6.3.4 Dokumentenkameras und Visualizer ist in der Regel die erste Frage, ob sie festinstalliert oder Dokumentenkameras stellen oft einen niedrigschwelli- mobil (mit Rollen) sein sollen. Grundsätzlich ist zu bemer- gen Einstieg für Lehrkräfte in die digitale Technik dar. Die ken, dass es nur in Einzelfällen günstig ist, sich für mobile einem Overheadprojektor (Polylux) ähnelnde Kombina- Einheiten zu entscheiden. In der Regel ist nur ein Platz tion aus Digitalkamera und Projektor ist meist einfach im Raum geeignet. Eine bessere Handhabung geht häufig zu bedienen und kann auch ohne Anschluss an einen zugunsten der Mobilität verloren (z. B. die Höhenverstel- PC zum Einsatz kommen. Die Speichermöglichkeit von lung). Durch das Verschieben der Einheit kann sich der Arbeitsergebnissen oder Bildern, z. B. mit Hilfe von USB Beamer verstellen und häufig passt das IWB nicht durch Speichermedien, sollte vorhanden sein. Dokumentenka- alle Klassenraumtüren. Der besondere Vorteil und Gewinn meras sollten über einen optischen (statt digitalen) Zoom für den Unterricht mit den IWBs liegt darin, dass Lehre- verfügen und VGA- sowie HDMI-Anschlüsse vorweisen. rinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler die Alternativen sind beispielsweise mobile Lösungen in Form Medien gemeinsam bearbeiten und dadurch kooperative von Tablets mit entsprechender Halterung, die einen Lernprozesse etabliert werden können. weiteren Einsatzhorizont eröffnen. Bei Klassenräumen mit Technisch unterscheiden sich die Systeme in analog-re- eine Neuanschaffung von Overheadprojetkoren nicht mehr sistive Whiteboards, elektromagnetische Whiteboards, ka- sinnvoll. bereits installierter digitaler Präsentationsmöglichkeit ist pazitive Whiteboards, trigonometrische Whiteboards und digital-paper-pen Whiteboards. Vor Anschaffung sollten in jedem Fall verschiedene Systeme ausprobiert werden. Vor allem die Handhabung der Stifte und die Übertragung ihrer Impulse auf die Projektionsfläche sollte man beachten. Zudem sollte die mitgelieferte Software einfach und verständlich sein. Die Investition in interaktive Tafeln ist dann fragwürdig, wenn diese lediglich zur frontalen Präsentation von Medienarrangements eingesetzt werden. Ihre Interaktivität entfalten diese Tafelsysteme erst mit der entsprechenden Software und in der Hand eines geübten Users. Die Software wird in der Regel auf einen Computer aufgespielt, der als zentrales Gerät an der interaktiven 6.4 PCs / Notebooks / ThinClients 6.6 Accesspoints Geräte dieser Kategorie sollten sich bei Beschaffung am Bei der Ausstattung mit WLAN kommt den Accesspoints aktuellen Stand der Technik orientieren. Zu beachten (APs) besondere Bedeutung zu. Sollen unterschiedliche ist, dass sich die Leistung der Geräte an den empfohle- Benutzergruppen bedient werden, müssen die APs Multi- nen Anforderungen des eingesetzten Betriebssystems SSID-fähig sein. Es ist darüber zu entscheiden, welche orientieren und nicht nur dessen Mindestanforderungen Frequenzbereiche (2,4 / 5 GHZ) die APs nutzen und nach bedienen sollte. welchem WLAN-Standard gefunkt wird. Hochwertige APs sollten 25 bis 30 Endgeräte bedienen können und mög- 6.5 Verkabelung lichst lange Garantiezeiten aufweisen (z. B. 48 Monate). Es empfiehlt sich, aus rein praktischen Gründen APs mit PoE (Power over Ethernet) zu nutzen, am günstigsten hat Der aktuelle Minimumstandard bei Verkabelung ist CAT5e. sich eine Wandmontage in der Nähe der Decke erwiesen. Neuverkabelungen sollten in jedem Falle schon in mo- PoE sollte gemäß Standard 802.11af oder 803.11at genutzt derneren Standards, mit Übertragungsraten über 1 Gbit/s werden und kein Passive-PoE sein. Ob ein Diebstahlschutz geführt werden (CAT6 oder CAT7). Grundsätzlich sind bei notwendig ist, muss im Einzelfall entschieden werden. allen Primär- und Sekundärverkabelungen, also Anschlüssen, die nicht der Arbeitsplatzverkabelung dienen, Die LAN-Schnittstelle sollte an das bestehende Netz LWL-Kabel (Lichtwellenleiter) zu empfehlen. Es hat sich angepasst und zukunftsorientiert ausgelegt sein; derzeit in der Vergangenheit gezeigt, dass Netzwerkdosen besser entspricht dies in etwa Übertragungsraten von 1 Gbit/s. nicht in Bodennähe angebracht werden. Eine Ausstat- Unterschiedliche Betriebsmodi, beispielsweise Bridge- tung mit zwei Doppeldosen pro Klassenraum, wobei eine oder Client-Modus, können je nach Szenario hilfreich Doppeldose in 2,5 m Höhe für den WLAN Accesspoint oder sein. Die APs sollten die Funktion »seamless roaming« Raumverteiler genutzt wird, sollte die niedrigste Ausstat- unterstützen. Außerdem sollten heutzutage nur APs ange- tungsgrenze darstellen, um nachträgliche Ergänzungs- schafft werden, die über WLAN-Controller oder geeignete lösungen realisieren zu können. Es sollten nach Möglich- andere Software zentral administrierbar sind, um die keit Switche mit Lüftern benutzt werden, da Switche ohne administrativen Kosten so gering wie möglich zu halten. Lüfter deutlich fehleranfälliger sind. Um die Geräuschbe- Dabei sind unterschiedlichste Funktionen erhältlich, über lästigung gering zu halten, sollten die benötigten Switche – regulierbare Sendeleistung und ein zentrales Powerma- wo realisierbar – in einem trockenen, separaten Raum nagement hin bis zur automatischen Lastenverteilung untergebracht werden. Sind aus baulichen Gegebenheiten bei überschneidender WLAN Ausleuchtung. Allgemein Switche im Klassenraum zu installieren, sollten diese ist dazu zu raten, vor Installation der APs ein fundiertes lüfterlos sein. Jeder PC-Arbeitsplatz sollte optimaler- Konzept zur WLAN-Nutzung in der Schule zu erstellen, weise über drei Steckdosen (PC, Monitor, Drucker) und um die notwendigen Anforderungen zu ermitteln und die eine Datendoppeldose verfügen. Eine vierte Steckdose für Netzwerkstruktur und Steuerung darauf auszulegen. Des- Lautsprecher ist wünschenswert. Am Lehrerarbeitsplatz weiteren sollte vor Installation im Vorfeld eine fachmän- sind zwei Datendoppeldosen empfehlenswert. nische Messung unter Realbedingungen, also vor Ort im Schulbetrieb, stattfinden, um Ort, Art und Anzahl der APs für eine optimale Versorgung zu bestimmen (siehe 4.2). 26 27 6.7 Mobile Endgeräte Bei einer BYOD Lösung, ohne oder mit Mindeststandards an die Schülergeräte, erhält man nicht nur eine 1:1 Aus- Die Entwicklung mobiler Endgeräte ist in den vergangenen stattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen End- Jahren rasant vorangeschritten. Allgemeingültige Hinwei- geräten, man sollte sogar im Sinne einer ganzheitlichen se sind daher schwer zu geben. Tablets und Smartphones Medienkompetenzförderung den Support und die Wartung gehören zur Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und teilweise in Schülerhände geben. Das stärkt die Verant- Schüler. Diese sind daher, was die technische Ausstattung wortung der Lernenden für ihr eigenes Lernen. Hilfen angeht, häufig mit ihren Geräten auf dem neuesten Stand. erhält man in Peer-to-Peer Ansätzen wie beispielsweise Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die mobile Welt im Projekt Medienscouts (> Medienscouts NRW). Auch derzeit im Wesentlichen um die Betriebssysteme Android in diesem Fall sollten die Schulen eine kleine Menge an und iOS dreht. Die Kompatibilität der Betriebssysteme ist Poolgeräten vorhalten, um beispielsweise soziale Härten nicht in allen Bereichen gegeben. Die zur Verfügung ste- oder aber defekte Geräte abfedern zu können. henden Apps sind vergleichbar, in ihrem Funktionsumfang aber nicht immer identisch. Grundsätzlich sollte bei mobilen Endgeräten auf eine hohe Akkulaufzeit geachtet werden, damit das Gerät auch Sollen Leihgeräte bzw. schuleigene Geräte für die Schüle- über einen Schultag betriebsfähig bleibt, ohne aufgeladen rinnen und Schüler angeschafft werden, ist es angeraten, werden zu müssen. Ein großes Display ist besser als ein durchaus höherpreisige Geräte mit entsprechender Haptik kleines, aber macht die Geräte in der Regel auch schwe- zu wählen. Schülerinnen und Schüler bringen solchen rer. Gegen ein zusätzliches Entgelt kann man eine Zusatz- Geräten häufig eine höhere Wertschätzung entgegen, was versicherung gegen Diebstahl und Bruch erwerben, häufig auch zu einer längeren Lebensdauer führt. ist dies gepaart mit der Möglichkeit des Geräteleasings. 7. FAZIT Um den weitreichenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters auch in Schulen gerecht zu werden, bedarf es der gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten. Nur zusammen können die Schulen, das Land NRW und seine Kommunen auf Dauer und in Zukunft diese Aufgaben meistern. Die Orientierungshilfe kann nur ein erster Schritt auf dem Weg in diese Zukunft sein. Um erfolgreich zu sein, genügt es nicht mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Es muss ein Prozess etabliert werden, der, ausgehend von Lernszenarien an Schulen, Bedarfe benennt, die auch mittelfristig noch zeitgemäß sind. Eine lernförderliche IT an Schulen lässt sich nicht mIT-Ausstattungslisten initialisieren, sondern muss als Bestandteil des pädagogischen Konzepts, als integraler Bestandteil der Unterrichts- und Schulentwicklung gesehen werden. Die Schulträger und die Schulaufsicht haben gemeinsam die Aufgabe diese Entwicklungen zu gestalten. 28 29 8. VERZEICHNISSE 8.1 Quellenverzeichnis Textquellen BASS 2015/2016, Ritterbach Verlag, 2015 Breiter, Andreas / Stolpmann, Björn Eric / Zeising, Anja: Szenarien lernförderlicher IT-Infrastrukturen in Schulen, Bertelsmann Stiftung, 2015 Bundesdatenschutzgesetz, 2010 Bundesverband der Unfallkassen, Sicher und Fit in der Schule, Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze in Fachräumen für Informatik, 2002 Datenschutzgesetz NRW, 2016 Department of Education and Science (Eds.), Evaluation Support and Research Unit Inspectorate, ICT in Schools – Inspectorate Evaluation Studies, Dublin, 2008 Giering, Birgit / Vaupel, Wolfgang: Lernen in der Digitalen Welt, SchVw NRW, 4.2015, Carl Link, 2015 JIM-Studie, JIM 2015 - Jugend, Information, (Multi-)Media, Medienpädagogischer Forschungsverband Südwest (mpfs), 2015 Medienberatung NRW, Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen, 2008 Paschenda, Klaus / Vaupel, Wolfgang: Eine Orientierungshilfe zur Zusammenarbeit von Schulen und Schulträgern, Medienberatung NRW, 2008 Schulgesetz für das Land NRW, 2005 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II), 1996 Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I), 2007 Internetquellen (Stand Dezember 2016) Bundesamt für Strahlenschutz http://www.bfs.de FWU Rahmenvertrag https://www.microsoft.com/de-de/education/buy/fwu-vertrag/default.aspx?Search=true ISO 27001 IT-Grundschutz https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/zertifizierungundanerkennung_node.html ITK Beschaffung https://www.itk-beschaffung.de Lehrerfortbildung NRW http://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/Fortbildung/Kompetenzteams LOGINEO NRW http://www.logineo.nrw.de Medienberatung NRW http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Lern-IT Medienpass NRW https://www.medienpass.nrw.de Medienscouts NRW http://www.medienscouts-nrw.de 30 31 8.2 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung AP Accesspoint BDSG Bundesdatenschutzgesetz BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BYOD Bring your own Device CAT Category, bei Twisted-Pair-Verkabelungen DHCP Dynamic Host Configuration Protocol DMZ Demilitarized Zone DNS Domain Name System DSG Datenschutzgesetz DSL Digital Subscriber Line D-Sub D-Subminiature EDV Elektronische Datenverarbeitung FTTB Fibre to the building FTTH Fibre to the home FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht HDMI High Definition Multimedia Interface IT Informationstechnologie IWB Interaktives Whiteboard KRZN kommunales Rechenzentrum Niederrhein LAN Local Area Network LWL tech.: Lichtwellenleiter; org.: Landschaftsverband Westfalen-Lippe MAC-Adresse Media Access Control Adresse MEP Medienentwicklungsplan MK Medienkonzept NRW Nordrhein-Westfalen OECD Organisation for Economic Cooperation and Development PoE Power over Ethernet RADIUS Remote Authentication Dial-In User Service SDSL Symmetrische DSL Verbindung SLA Service Level Agreements USB Universal Serial Bus USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung VDI Virtual Desktop Infrastructure VDSL Very High Speed Digital Subscriber Line VM Virtual Machine VPN Virtual Privat Network WLAN Wireless Local Area Network 8.3 Stichwortverzeichnis Ausleuchtung 15, 27 Ausschreibung 12, 13 Bilanzgespräch 12 Computerräume 13 DHCP 19 DNS 19 Einkaufsgemeinschaft 13 Filter 21 Green IT 20 Internet 15, 20, 21 learn: line NRW 10 LOGINEO NRW 5, 6, 7, 10, 15, 18, 22 Medienentwicklungsplan 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12 Medienpass NRW 10, 21 Medienscout 27 Mobile Endgeräte 12, 15, 17, 19, 20 Nutzungsvereinbarung 16 Präsentationsmedien 18, 25 RADIUS 16, 19 Raumplanung 14 Server 16, 19, 20, 21, 22 Spenden 12 Sponsoring 12 Strahlenbelastung 16 Terminalserver 19 Verzeichnisdienst 19 WLAN 5, 6, 7, 14, 15, 16, 17, 26, 27 zentrale Beschaffung 13 32 33 8.4 Glossar Ausleuchtung Bevor mit der Installation der WLAN Ausstattung einer Schule begonnen wird, sollte man diese Ausstattung professionell planen. Dazu gehört neben der technischen Perspektive auch die Abstimmung in pädagogischer Hinsicht. Die Ausleuchtung schließlich hilft, die für die gewünschten Anforderungen notwendige technische Umsetzung zu bestimmen. Ausstattung In dieser Schrift ist mIT-Ausstattung die Ausstattung der Schulen mit lernförderlicher Informationstechnologie und ihrer Infrastruktur gemeint. Bilanzgespräch Bilanz- oder Rückkoppelungsgespräche zwischen Schulen und ihrem Schulträger können ein Evaluationsbaustein im Prozess der Medienentwicklungsplanung sein. BYOD "Bring your own Device" beschreibt die Situation, dass viele Menschen ein eigenes mobiles Endgerät besitzen und es im beruflichen bzw. schulischen Kontext nutzen bzw. nutzen wollen. Computerräume Mit Computerräumen ist die klassische Ausstattung eines Raumes mit Desktoprechner bzw. Thin Clients gemeint. Den Schülerinnen und Schülern stehen damit Bildschirmarbeitsplätze zur Verfügung. Für bestimmte Unterrichtsszenarien und -inhalte sind Computerräume immer noch eine geeignete Ausstattungsvariante. DHCP DHCP ist ein Infrastrukturdienst, der die automatisierte Einwahl eines Computers in ein Netzwerk ermöglicht. DNS DNS ist ein Infrastrukturdienst, der für die Zuordnung von IP-Adressen zu Namen verantwortlich ist. Einkaufsgemeinschaften Einkaufsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen, um günstigere Konditionen zu erhalten. Ein Beispiel ist KoPart (http://www.kopart.de) im Bereich des Städte- und Gemeindebundes NRW. First-Level-Support Der First-Level-Support ist die erste Anlaufstelle für allgemeine Unterstützungsanfragen. Dieser ist im Regelfall durch die Schule selbst zu leisten. Fortbildung Um das Lernen im digitalen Wandel zu befördern, bedarf es der Qualifizierung der Lehrkräfte. Die staatliche Lehrerfortbildung wird über die Kompetenzteams NRW organisiert. Eine Suchmaschine für Lehrerfortbildungen in NRW findet man unter: http://www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de Green IT Green IT umschreibt die Bestrebung, Nutzung von IT-Komponenten ressourcen- und umweltschonend zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise Energieeinsparungen, eine vernünftige Entsorgung, aber auch durch IT-Komponenten ersetzbare Anschaffungen. Infrastrukturdienste Die hier gemeinten Infrastrukturdienste werden in Kapitel 4.5 genauer beschrieben. LAN Das Lokale Netzwerk (LAN = Local Area Network) der Schule ist das Rückgrat einer funktionierenden schulischen IT-Ausstattung. learn:line NRW Die learn:line NRW ist eine Suchmaschine für Unterrichtsmaterialien und Lernmedien sowie Lehrerfortbildungen und Lernorte. LOGINEO NRW LOGINEO NRW ist eine webbasierte Basis-IT-Infrastruktur, die den Schulen in NRW eine datenschutzkonforme und geschützte Arbeits- und Kommunikationsplattform bietet. Medienentwicklungsplan Der Prozess der kommunalen Medienentwicklungsplanung stellt sicher, dass der Schulträger seine Schulen ziel- und bedarfsgerecht mit Medien ausstatten kann. Dem Schulträger sollen die schulischen Medienkonzepte dazu als pädagogische Grundlage dienen. Notwendige Handlungssicherheit erhält der Medienentwicklungsplan durch eine mittelfristige Finanz- und Organisationsplanung. Medienpass NRW Die Initiative Medienpass NRW bietet mit dem Lehrplankompass und Kompetenzrahmen Unterstützung bei der Medienkompetenzvermittlung vom Elementarbereich bis zum Ende der Sekundarstufe I. Medienscouts Das Projekt "Medienscouts" ist ein Angebot der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). Es basiert auf einem "peer to peer" Ansatz der Medienkompetenzvermittlung (http://www.medienscouts-nrw.de). Mobile Endgeräte Mobile Endgeräte oder Mobile Devices bezeichnen Geräte, wie beispielsweise Smartphones und Tablets. Nutzungsvereinbarung Nutzungsvereinbarungen können Schülerinnen und Schüler anleiten, einen sorgsamen Umgang mit der IT-Ausstattung zu pflegen und spielen daher in Schulen eine große Rolle. Präsentationsmedien Unter Präsentationsmedien verstehen sich alle Medien und Geräte, die der Präsentation dienen, beispielsweise Beamer, LCD-Monitore u. ä. . Im nicht digitalen Bereich sind dies auch Tafeln, OHP oder Flipcharts. Proxyserver Proxyserver verwalten den Zugriff auf das Internet. Radius RADIUS ist ein Infrastrukturdienst, der z. B. in einem WLAN Authentifizierung und Autorisierung sicherstellt. Second-Level-Support Der Second-Level-Support unterstützt den First-Level-Support bei komplexeren Anfragen bzw. übernimmt diese direkt. Der Second-Level-Support fällt in den Aufgabenbereich des Schulträgers. Spenden und Sponsoring Spenden und Sponsoring in Schulen werden im Schulgesetz (§ 98, § 99) geregelt. Bei Sachmitteln sollte zuvor geprüft werden, welche Folgekosten bzw. welche Aufwendungen in Zukunft an diese Mittel geknüpft sind, z. B. Support, Wartungskosten u. ä. . Strahlenbelastung Die wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich Strahlenbelastung sind nicht eindeutig. Informationen zu diesem Thema finden sich auf den Internetseiten der Medienberatung NRW und dem Bundesamt für Strahlenschutz. Terminalserver Ein Terminalserver stellt zentral anderen Computern Anwendungen zur Verfügung. Das kann so weit gehen, dass die anderen Computer (Clients) nur noch reine Eingabe- und Ausgabegeräte sind. Verzeichnisdienst Der Verzeichnisdienst ist ein Infrastrukturdienst der Informationen bereitstellt und verwaltet. Dies sind in der Regel Personen oder Ressourcen. Auf Grundlage des Verzeichnisdienstes können Rollenkonzepte angelegt werden. WLAN Standards Es gibt unterschiedliche WLAN Standards, die heute verbreitet sind. Neuere WLAN Standards wie 802.11ac Wave2 verfügen in der Regel über eine höhere Datenübermittlungsgeschwindigkeit und einen größeren Frequenzrahmen. zentrale Beschaffung Zentrale Beschaffung ist immer dann sinnvoll, wenn mehrere Schulen die gleichen oder ähnlichen Ausstattungsvarianten benötigen. Zentrale Beschaffung bedeutet auch eine Professionalisierung der Einkaufs- und Installierungsvorgänge, die eventuell von Einzelschulen gar nicht geleistet werden können. Gleichzeitig sollte darauf geachtet werden, dass durch die zentrale Beschaffung die Schul- und Unterrichtsentwicklung der einzelnen Schulen nicht beeinträchtig wird. 34 35