Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
123 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
17.04.18, 13:06
Aktualisiert
17.04.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 10.04.2018
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Betreff
6.
34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil
Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Gartenmarkt“;
Hier: Erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage: 1/2015 3. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem.
§ 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird
gefolgt.
2. Die 34 Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil
Stockheim, zur Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Gartenmarkt“ wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die
Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach Ihrer Genehmigung durch
die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen