Daten
Kommune
Merzenich
Größe
159 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
17.04.18, 14:57
Aktualisiert
17.04.18, 14:57
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
39/2018
Verantwortlicher Fachbereich: FB 2
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Michael Höhn
Aktenzeichen: 138-11
Datum: 14.04.2018
Vorgesehene Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Termin:
26.04.2018
Gemeinderat
17.05.2018
Betreff / TOP:
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge
und Obdachlose der Gemeinde Merzenich
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
Die vorliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Merzenich wird beschlossen. Die
vorgelegte Gebührenkalkulation wird genehmigt.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Die Gemeinde Merzenich ist verpflichtet, zur Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern geeignete Gemeinschaftsunterkünfte bereit zu halten. Hierfür stehen die gemeindeeigenen Objekte Auf der Heide 50 sowie Beethovenring 52-56 und 60 zur Verfügung.
Die derzeit gültige Satzung der Gemeinde Merzenich ist aus dem Jahr 1990 und wurde
zuletzt im Jahr 1997 geändert. Der damaligen Änderung lagen die Berechnungsgrößen
aus dem Jahr 1996 zugrunde.
Da sich die Lebenshaltungskosten seit diesem Zeitpunkt wesentlich verändert haben und
aufgrund des großen Flüchtlingszuzugs in den letzten Jahren auch in nicht unerheblichem Maße von RWE bereits leerstehende Häuser in Morschenich-alt in Anspruch genommen werden mussten, waren eine Neuberechnung der Gebühren sowie eine Neufassung der Satzung unerlässlich. Für die Neufassung wurde die Mustersatzung des
StGB herangezogen. Diese wurde in manchen Punkten auf die örtlichen Gegebenheiten
angepasst. Die derzeit gültige Satzung ist der Vorlage ebenfalls angefügt.
Berechnung der Gebühren:
In die Berechnung der Gebühren wurden die o.g. gemeindeeigenen Objekte als auch die
von RWE gepachteten Objekte in Morschenich-alt einbezogen. Zukünftig wird für die
Nutzung der Unterkünfte ein einheitlicher Gebührensatz für alle Objekte und Personenkreise abgerechnet. Dieser beinhaltet auch die anfallenden Betriebskosten.
Hiervon gesondert sind die monatlichen Stromkosten zu zahlen, da diese bei der Berechnung der Sozialleistungen von den Hilfeempfängern aus der Regelleistung zu zahlen ist.
Bei der Berechnung für das größte Objekt „Auf der Heide 50“ ergab sich die Schwierigkeit
einer differenzierten Festsetzung der Betriebs- und Stromkosten. Die dort betriebene
Stromheizung wird über den normalen Haushaltsstrom abgerechnet. Da in dieser Unterkunft lediglich alleinstehende Personen untergebracht sind, wurde zur Ermittlung der jährlichen der jährlichen Stromkosten der im Sozialhilferegelsatz enthalten Anteil für Strom
von mtl. 33,31 € von den gesamten Stromkosten des Gebäudes in Abzug gebracht. Die
somit verbliebenen Stromkosten wurden als Heizkosten bei der Kalkulation der Benutzungsgebühr berücksichtigt.
Die Berechnung der Benutzungsgebühr hat einen monatliche Pauschale pro Person von
100,40 € ergeben.
Für die Ermittlung des Abschlages für Haushaltsstrom konnten keine verlässlichen Zahlen –auch aufgrund der o.a. Problematik- zugrunde gelegt werden. Aufgrund dessen wird
eine dem im Sozialhilfesatz für alleinstehende Personen angepasste Pauschale von
30,00 € festgesetzt.
Satzungsregelungen:
Wie eingangs erwähnt wurde sich bei der Satzungsformulierung an der Mustersatzung
des Städte- und Gemeindebundes NRW orientiert. Da sich diese Satzung jedoch fast
ausschließlich auf die Gebührenfestsetzung und weniger auf ordnungsrechtliche Regelungen bezieht, wurde die Satzung für die Gemeinde Merzenich dahingehend angepasst
bzw. weiter ausgeführt.
Des Weiteren wurde –wie auch bei der Mustersatzung des StGB- keine Auflistung der
Objekte in die Satzung aufgenommen. Der aktuelle Bestand der Unterkünfte wurde der
Satzung als Anlage beigefügt. Dies bietet die Möglichkeit auch die von RWE in Morschenich-alt zur Verfügung gestellten Häuser mit dem einheitlichen Gebührensatz abzurechnen.
2
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
Kostenträger:
ja
nein
jährl. Einnahmen: Mehreinnahme von
ca. 30,- € je Person
jährl. Kosten:
ja
nein
053150202,
053150204,
053150205
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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