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Beschlussvorlage (Aufhebung der Parkzeitbeschränkung auf der Lindenstraße zwischen Rathaus und Zehntstraße)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
155 kB
Datum
17.05.2018
Erstellt
17.04.18, 14:57
Aktualisiert
17.04.18, 14:57
Beschlussvorlage (Aufhebung der Parkzeitbeschränkung auf der Lindenstraße zwischen Rathaus und Zehntstraße) Beschlussvorlage (Aufhebung der Parkzeitbeschränkung auf der Lindenstraße zwischen Rathaus und Zehntstraße)

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 43/2018 Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Mario Zeyen Aktenzeichen: Datum: 16.04.2018 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 26.04.2018 Gemeinderat 17.05.2018 Betreff / TOP: Aufhebung der Parkzeitbeschränkung auf der Lindenstraße zwischen Rathaus und Zehntstraße Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen Antrag zur Aufhebung der Parkzeitbeschränkung im Bereich der Lindenstraße ( zwischen Rathaus und Zehntstraße ) beim Straßenverkehrsamt Düren einzureichen. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Die Parkplatzsituation im Ortskern ist immer wieder Anlass für Beschwerden. Das zeigen u.a. die fortwährenden Diskussionen im Rahmen des Dorfinnenentwicklungs- und Mobilitätskonzepts. Besonders gilt dies auch für die Lindenstraße mit einer Parkzeitbeschränkung von einer Stunde in der Zeit von 8 – 18 Uhr. Von Seiten der Anwohner ist deshalb der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden, die Parkzeitbeschränkung zumindest auf dem Teilstück zwischen Rathaus und Zehntstraße aufzuheben. Stellungnahme: Aufgrund des Wegzugs der Linden-Apotheke und der Arztpraxis hat sich auf diesem Abschnitt die Parkplatzsituation entspannt, sodass aus Sicht der Verwaltung keine Einwände gegen eine Reduzierung der Parkzeitbeschränkung auf den Abschnitt zwischen Zehntstraße und Lindenplatz bestehen. Durch die Beseitigung der Parkzeitbeschränkung würde den Anwohnern der Lindenstraße das Parken erheblich erleichtert werden. Aus vergleichbaren Gründen ist 2016 auch die Parkzeitbeschränkung auf dem Poolplatz aufgehoben worden (Drs. 91/2016). Mobilitätskonzept: Ein Vorziehen dieser Maßnahme steht nicht im Konflikt mit dem in Bearbeitung befindlichen Mobilitätskonzept (Drs. M123/2017), sondern zeigt vielmehr, dass wir in der Lage sind, auch ohne umfassendes Konzept ganz praktische Erleichterungen durch Anpassung an tatsächliche Gegebenheiten zu realisieren. Im Rahmen des Mobilitätskonzept soll in einem weiteren Schritt das Thema „Anwohnerparken“ auch für andere Bereiche geprüft werden. Hierzu hatte es am 16.11.2016 eine Unterschriftensammlung der Anwohner der Lindenstraße gegeben (siehe hierzu Amtsblatt Ausgabe 01/2017, erschienen am 30.12.2016). Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Kostenträger: Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2